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Mit Gilbert Kolly und Rudolf Ursprung traten per Ende 2016 zwei langjährige Bundesrichter zurück, die in der Herbstsession 2016 durch zwei, von der Vereinigten Bundesversammlung gewählte, ordentliche Bundesrichterinnen ersetzt wurden. Die beiden Richterinnen erfüllten die von der GK aufgestellten Bedingungen: Marie-Chantal May Canellas ist französischer Muttersprache und gehört der CVP an und Daniela Viscione ist deutscher Muttersprache und gehört der SVP an. Hinsichtlich Sprach- und Parteizugehörigkeit änderte sich somit nichts, gehört der Französisch sprechende Kolly doch ebenfalls der CVP und der Deutsch sprechende Ursprung der SVP an. Freilich konnte mit der Wahl der beiden Frauen der Anteil an Richterinnen von einem Drittel auf 36,8% angehoben werden (total 14 Bundesrichterinnen). Dies ist keine Selbstverständlichkeit, waren doch unter den 14 deutschsprachigen Bewerbungen und den neun französischsprachigen Bewerbungen jeweils lediglich zwei von Frauen eingereicht worden. Die GK betonte, dass die Besetzung der Stellen mit einer CVP- bzw. einer SVP-Vertreterin der parteipolitischen Konstellation Rechnung trage, weil neben der SVP und der CVP im Moment nur die FDP am Bundesgericht untervertreten sei. Alle Fraktionen unterstützten die von der GK vorgeschlagenen Kandidatinnen. Viscione erhielt 192 und May Canellas 159 von jeweils 192 gültigen Stimmen. 20 Stimmen entfielen auf Florence Krauskopf, Vizepräsidentin der Schweizerischen Vereinigung der Richterinnen und Richter, die ebenfalls der CVP angehört. May Canellas und Viscione sind somit für den Rest der Amtsperiode 2015 bis 2020 gewählt.

Bundesgerichtswahlen

Die GK empfahl für die Wahl eines nebenamtlichen Bundesrichters Markus Berger, der Alois Camenzind ersetzen soll, welcher per Ende 2016 pensioniert wurde. Berger wurde aus insgesamt 10 Bewerbungen ausgewählt. Er erfüllt die Bedingungen, die von der GK aufgestellt wurden: Spezialisierung auf Steuerrecht und deutsche oder französische Muttersprache. Obwohl bei den nebenamtlichen Richterstellen die GP, die SVP, die BDP und die CVP untervertreten sind, entschied sich die GK mit Berger für ein Mitglied der SP, die mit 0,75 Stellen übervertreten ist. Weil die Unter- bzw. Übervertretungen allerdings nicht gravierend seien, habe die Kommission auf andere Kriterien geachtet. Insbesondere sei vom Bundesgericht der Wunsch geäussert worden, dass die nebenamtlichen Richterinnen und Richter auf dem jeweils verlangten Gebiet sofort eingesetzt werden können und nicht zuerst noch ausgebildet werden müssen. Mit 174 von 174 gültigen Stimmen wurde Markus Berger gewählt. 21 Wahlzettel waren leer eingelegt worden.

Wahl eines nebenamtlichen Bundesrichters

Weil mit Peter Popp (cvp) und Walter Wüthrich (sp) per Ende 2016 zwei Bundesstrafrichter das Pensionierungsalter erreichten, stand in der Sommersession die Wahl zweier Bundesstrafrichter an. Die Gerichtskommission (GK) hatte auf ihre Ausschreibung 18 Bewerbungen erhalten (14 Männer und 4 Frauen), aus denen sie zwei Kandidaten auswählte und zur Wahl empfahl. Sowohl Stefan Heimgartner als auch Martin Stupf sind deutschsprachig und gehören der CVP an. Während die Sprache den Bedürfnissen des Bundesstrafgerichtes (BStGer) entspreche, sei auch die Parteizugehörigkeit gerechtfertigt – so die GK: Zu den momentan am BStGer untervertretenen Parteien gehöre neben der SVP (-0.71 Stellen), der SP (-1.08 Stellen), der BDP (-0.52 Stellen) und der GLP (-0.46 Stellen) eben vor allem auch die CVP (-1.00 Stellen).
Die Vereinigte Bundesversammlung bestätigte beide und von allen Fraktionen unterstützte Kandidaten diskussionslos. Auf den 202 eingelangten Wahlzetteln stand 190 Mal der Name Stefan Heimgartner und 197 Mal der Name Martin Stupf.

Wahl zweier Bundesstrafrichter

Seit der Inkrafttretung der Verordnung zur Anzahl Richterstellen am Bundesstrafgericht im Jahr 2013 besteht die Möglichkeit, nebenamtliche Strafrichterinnen und Strafrichter zu wählen. Von dieser Möglichkeit hatte das BStGer via die Wahl eines italienischsprachigen nebenamtlichen Richters durch die Vereinigte Bundesversammlung bereits 2014 Gebrauch gemacht. Schon damals war die Wahl damit begründet worden, dass ein nebenamtlicher Richter oder eine nebenamtliche Richterin nicht die hauptamtlichen Richterinnen und Richter entlasten, sondern nur dann zum Einsatz kommen soll, wenn der Spruchkörper aufgrund von Ausstandsregeln nicht zusammengesetzt werden kann. Das BStGer machte geltend, dass diese Gefahr nicht nur für die Italienisch sprechenden, sondern auch für die französischsprachigen Richterinnen und Richter bestehe. Zudem seien die Richterinnen und Richter mit Hauptsprache Deutsch teilweise von sehr umfangreichen Verfahren absorbiert, was deren Abkömmlichkeit negativ beeinträchtige. Die GK betonte in ihrem Bericht zur Wahl zweier nebenamtlicher Bundesstrafrichter mit französischer und deutscher Hauptsprache, dass diese nur sehr selten zum Einsatz kommen werden. Auf ihre Stellenausschreibung hatten sich insgesamt 13 Personen beworben (10 Männer, 3 Frauen). Weil sich auf die französischsprachige Stelle nur drei Personen und für beide Stellen insgesamt nur wenig Frauen beworben hatten, wurde die französische Stelle ein weiteres Mal ausgeschrieben, worauf sich ein weiterer Bewerber und eine Bewerberin meldeten.
Anders als bei der Besetzung der italienischsprachigen Stelle im Jahr 2014 führte die GK bei der anstehenden Besetzung auch parteipolitische Überlegungen ins Feld: Mit Andrea Blum (svp) für die deutschsprachige und Bertrand Perrin (fdp) für die französischsprachige Stelle würden zwei Personen empfohlen, die die Untervertretung von SVP (-0.90 Stellen) und FDP (-0.56 Stellen) abmilderten. Lediglich die SP (-0.67 Stellen) hätte ebenfalls einen Anspruch. Mit der Wahl einer Frau und eines Mannes würde auch der Geschlechtergerechtigkeit Genüge getan.
Alle Fraktionen unterstützten die Auswahl, und die neue nebenamtliche Strafrichterin und der neue nebenamtliche Strafrichter wurden entsprechend mit 172 von 201 (Blum) bzw. 195 von 201 gültigen Stimmen gewählt. Der Unterschied der Stimmenzahl dürfte sich mit der Parteifarbe von Andrea Blum erklären lassen.

Wahl zweier nebenamtlicher Bundesstrafrichter

Für die Jahre 2017 und 2018 hatte die Vereinigte Bundesversammlung das Präsidium und das Vizepräsidium des Bundesverwaltungsgerichts zu bestimmen. Die GK schlug, unterstützt von allen Fraktionen, Jean-Luc Baechler als Präsident und Marianne Ryter als Vizepräsidentin vor. Beide waren bereits 2015 gewählt worden. Ihre einmal mögliche Wiederwahl erfolgte in der Sommersession 2016: Baechler erhielt 178 von 188 gültigen Stimmen und Ryter wählten 191 der 193 gültig stimmenden Parlamentarier.

Präsidium und Vizepräsidium des Bundesverwaltungsgerichts

Im Bundesverwaltungsgericht gab es nach dem Rücktritt von Frank Seethaler (gp) per Ende 2015 und von Martin Zoller (cvp) auf Ende Mai 2016 zwei Vakanzen. Die GK entschied sich nach einer Bedarfsabklärung eine 80%-Stelle für die Abteilung III (Sozialversicherungen und öffentliche Gesundheit) und eine Vollstelle für Abteilung IV (Asylrecht) auszuschreiben, wobei die neuen Amtsträger Deutsch als Hauptsprache beherrschen müssen. Von den 22 Bewerbungen (16 Männer und 6 Frauen) zielten elf auf die Stelle in Abteilung III, acht auf die Stelle in Abteilung IV und drei Personen bewarben sich für beide Stellen. Nach Anhörungen empfahl die GK Viktoria Helfenstein (cvp) als neue Bundesverwaltungsrichterin in der Abteilung III und Simon M. Thurnherr (svp) als neuen Amtsinhaber in Abteilung IV. Damit fiel die Wahl auf Mitglieder von am BVGer untervertretenen Parteien: die SVP hatte per Saldo ein Minus von 3.35 Stellen und die CVP wies ein Minus von 1.66 Stellen auf. Nur die SP (-1.24 Stellen) ist momentan ebenfalls untervertreten.
Alle Fraktionen unterstützten die Auswahl der GK und so kam es bei der Wahl zweier Bundesverwaltungsrichter in der Frühjahressession 2016 wie gewohnt zu keinen Überraschungen. Mit 193 der insgesamt 199 gültigen Stimmen (vier Wahlzettel blieben leer) wurde Viktoria Helfenstein gewählt. Simon Thurnherr erhielt 188 Stimmen.

Wahl zweier Bundesverwaltungsrichter

Die Suche nach einer neuen nebenamtlichen Richterin am Bundesgericht, die aufgrund des Hinschieds von Stephen Berti (sp) im April 2015 nötig wurde, gestaltete sich als eher schwierig. Die Stelle sollte aufgrund des Bedarfs des Bundesgerichts von einer französischsprachigen Person besetzt werden. Auf ihre erste Ausschreibung erhielt die GK acht Bewerbungen, wobei lediglich zwei Personen Französisch als Muttersprache angaben. Aufgrund einer zweiten Ausschreibung konnten dann aber vier französischsprachige Personen angehört werden, von denen Cynthia Christen (fdp) ausgewählt wurde. Mit ihr steigt nicht nur der Frauenanteil - neun der 19 nebenamtlichen Richterstellen sind neu von Frauen besetzt - sondern es konnte auch der Untervertretung der FDP, die nach den eidgenössischen Wahlen noch leicht zugenommen hat, begegnet werden. Christen erhielt in der Wintersession von der Vereinigten Bundesversammlung 189 Stimmen. Von den 195 eingelegten Wahlzetteln waren fünf leer und einer mit einem anderen Namen versehen.

nebenamtlichen Richterin am Bundesgericht

Präsident und Vizepräsident des Bundesstrafgerichts werden auf Vorschlag des Gesamtgerichtes von der Bundesversammlung aus den ordentlichen Bundesstrafrichterinnen und -richtern jeweils für zwei Jahre gewählt. Der bisherige Präsident, Daniel Kipfer Fasciati (gp), wurde für weitere zwei Jahre gewählt. Diese Wiederwahl ist einmal möglich. Zum neuen Vizepräsidenten wählte die vereinigte Bundesversammlung in der Herbstsession Tito Ponti (fdp). Kipfer Fasciati erhielt 180 Stimmen von den 191 eingelangten Wahlzetteln. Sechs waren leer eingelegt worden und auf fünf Wahlzetteln wurden andere amtierende Richter für das Präsidium vorgeschlagen. Ponti erhielt 187 Stimmen. Bei ihm waren von den eingelangten 191 Wahlzetteln vier leer.

Bundesstrafgericht - Wahlen

Weil Susanne Leuzinger (sp) per Ende 2015 ihr Amt als Bundesrichterin niederlegen wollte, wurden in der Herbstsession Neuwahlen nötig. Leuzinger war Präsidentin der ersten sozialrechtlichen Abteilung. Sie gehörte dem Bundesgericht seit 1996 an und war von 2007 bis 2010 Vizepräsidentin. Die GK empfahl Martin Wirthlin (sp), Richter am Kantonsgericht Luzern, zur Wahl. Diese Empfehlung wurde von allen Fraktionen gestützt und Wirthlin erhielt bei der Richterwahl Mitte September entsprechend 176 Stimmen. Von den 190 eingelangten Wahlzetteln waren 10 leer und vier mit anderen Namen versehen.

Richterwahl

Seit 2011 ist das Parlament für die Wahl einer Bundesanwältin oder eines Bundesanwaltes und den beiden Stellvertretungen zuständig. Bei der ersten Gesamterneuerungswahl war es mit der Nicht-Wiederwahl von Erwin Beyeler zu einem eigentlichen Eklat gekommen. Bei der zweiten vom Parlament verantworteten Gesamterneuerungswahl der Bundesanwaltschaft für die Amtsperiode 2016 bis 2019 kam es hingegen zu keinen Überraschungen. Der amtierende Bundesanwalt Michael Lauber – seines Zeichens also erster, vom Parlament bestätigter Bundesanwalt – und der eine der beiden stellvertretenden Bundesanwälte – Ruedi Montanari – wurden beide in ihrem Amt bestätigt. Lauber erhielt 195 von 216 eingelangten Stimmen und Montanari wurde mit 195 von 215 eingelangten Stimmen wiedergewählt. Da Paul-Xavier Cornu, der zweite stellvertretende Bundesanwalt, Ende 2015 das Pensionsalter erreichte, wurde ein neuer Kandidat in dieses Amt gewählt. Die Gerichtskommission (GK) hatte sich aus vier Bewerbungen (drei Männer und eine Frau) für Jacques Rayroud entschieden, der als leitender Staatsanwalt und Leiter der Zweigstelle Lausanne mit der Arbeitsweise der Bundesanwaltschaft vertraut war. Rayrouds Name stand auf 206 von 216 eingelangten Stimmzetteln.

Gesamterneuerungswahl der Bundesanwaltschaft 2015 - Michael Lauber wird bestätigt
Dossier: Wahlen des Bundesanwalts
Dossier: Michael Lauber - Bundesanwalt

Alle 18 ordentlichen Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichtes stellten sich für die neue Amtsperiode 2016 bis 2021 wieder zur Verfügung. Da nichts dagegen sprach, empfahl die GK deren Wiederwahl. Dieser Empfehlung kam die Vereinigte Bundesversammlung in der Sommersession 2015 bei der Gesamterneuerung des Bundesstrafgerichtes nach. Das Bundesstrafgericht setzt sich für die Amtsperiode 2016 bis 2021 entsprechend aus fünf SVP-RichterInnen (Emmanuel Hochstrasser, 207 Stimmen; Sylvia Frei-Hasler, 214 Stimmen; Cornelia Cova, 214 Stimmen; Patrick Robert-Nicoud, 213 Stimmen; Stephan Blättler, 213 Stimmen), vier VertreterInnen der FDP (Tito Ponti, 214 Stimmen; Jean-Luc Bacher, 214 Stimmen; Giuseppe Muschietti, 214 Stimmen; Joséphine Contu, 214 Stimmen), vier RichterInnen der SP (Walter Wüthrich, 212 Stimmen; Miriam Forni, 212 Stimmen; Giorgio Bomio-Giovanascini, 210 Stimmen; Roy Garré, 211 Stimmen), drei Juristen der CVP (Peter Popp, 214 Stimmen; Andreas J. Keller, 214 Stimmen; David Glassey, 213 Stimmen) sowie zwei Angehörigen der Grünen (Nathalie Zufferey Franciolli, 209 Stimmen; Daniel Kipfer Fasciati, 212 Stimmen) zusammen. Ebenfalls wiedergewählt wurde die nebenamtliche Richterin Claudia Solcà (mit 214 Stimmen), die der CVP angehört.

Gesamterneuerung des Bundesstrafgerichtes

Mitte Juni wählte die Vereinigte Bundesversammlung drei neue nebenamtliche Richter für das Bundespatentgericht für den Rest der Amtsperiode von 2012 bis 2017. Zum einen musste ein Ersatz für den altershalber zurücktretenden Erich Wäckerlin gesucht werden. Zum anderen ersuchte der Gerichtspräsident des Bundespatentgerichts, Dieter Brändle, das Parlament um mehr Personal. Da fast die Hälfte aller Fälle des Bundespatentgerichtes Pharmaangelegenheiten beträfen, sollen die neuen nebenamtlichen Richter aus dem Fachgebiet Chemie stammen und deutschsprachig sein. Die neu gewählten Personen, namentlich Andreas Schöllhorn Savary (er erhielt 213 von 218 Stimmen), Martin Sperrle (214 von 218) und Hannes Spillmann (214 von 218), erfüllen diese Bedingungen. Das Bundespatentgericht besteht seit 2012 und behandelt als Vorinstanz des Bundesgerichtes zivilrechtliche Streitigkeiten über Patente.

Bundespatentgericht - Wahlen

Auch im Nationalrat gab der Entwurf der RK-SR über die Einführung einer Möglichkeit für Abgangsentschädigungen für von der Bundesversammlung gewählte Personen in der Sondersession im Mai zwar zu reden, letztlich wurde aber sowohl die Verordnung über Entschädigungen bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses (mit 134 zu 49 Stimmen) als auch das revidierte Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht (mit 131 zu 48 Stimmen) deutlich angenommen. Zu reden gegeben hatte ein Nichteintretensantrag einer vor allem aus SVP-Mitgliedern bestehenden Kommissionsminderheit: Das Parlament sei Wahlbehörde und man könne – einmal gewählt – nicht immer neue Forderungen stellen, so das zentrale Argument. Auf eine Abgangsentschädigung habe man 2005 bei der Diskussion um das Bundesgerichtsgesetz bewusst verzichtet. Pirmin Schwander (svp, SZ) machte als Fraktionssprecher den Alternativvorschlag, die Gesamterneuerungswahlen vom Herbst in den Sommer zu verlegen, damit bei einer allfälligen Nichtwiederwahl sogar sechs und nicht nur vier Monate Zeit blieben, um eine neue Beschäftigung zu suchen. Die restlichen Fraktionen gaben zu bedenken, dass es für eine Person in den Ämtern, um die es bei der Revision gehe, generell nicht einfach sei, eine neue Stelle zu finden, auch nach einem halben Jahr nicht, weswegen eine Abgangsentschädigung entrichtet werden soll. Bundesrätin Simonetta Sommaruga wies zudem darauf hin, dass die neue Entschädigungsregelung auch einen Beitrag zur Unabhängigkeit der Gerichte und der Bundesanwaltschaft leiste: wer finanziell abgesichert sei, müsse seine Entscheidfindung nicht oder zumindest weniger stark im Hinblick auf eine allfällige Wiederwahl ausrichten.
In den Schlussabstimmungen, die in der Sommersession stattfanden, passierten die beiden Vorlagen den Nationalrat unter Opposition der SVP mit 140 zu 54 Stimmen bei einer Enthaltung (Verordnung) bzw. mit 139 zu 54 Stimmen bei einer Enthaltung (Gesetz). Im Ständerat waren die entsprechenden Stimmenverhältnisse 42 zu 3 und 41 zu 3 (bei einer Enthaltung).

Abgangsentschädigungen für von der Bundesversammlung gewählte Personen

Die Nicht-Wiederwahl des damaligen Bundesanwaltes Erwin Beyeler im Jahr 2011 hatte die RK-SR zu einer parlamentarischen Initiative veranlasst, um die Schaffung von Rechtsgrundlagen für Abgangsentschädigungen für von der Bundesversammlung gewählte Personen anzustossen. Nicht nur für die Bundesanwaltschaft, sondern auch für andere vom Parlament gewählte Funktionsträgerinnen und -träger - insbesondere Richterinnen und Richter an den obersten Gerichten - war die bisherige Rechtsgrundlage für eine Entschädigung im Falle einer Nicht-Wiederwahl unklar. Weil auch die RK-NR diese Ansicht teilte, legte die ständerätliche Rechtskommission Anfang 2015 einen Entwurf vor. Konkret sollen die Verordnungen, in denen Arbeitsverhältnis und Besoldung der hauptamtlichen Richterinnen und Richter der obersten Gerichte sowie der Bundesanwältin oder des Bundesanwaltes und deren Stellvertretung geregelt sind, ergänzt werden: Neu soll es möglich sein, bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses maximal einen Jahreslohn als Entschädigung auszurichten, falls dies aufgrund des Alters, der Amtsdauer und der Umstände, die zur Auflösung geführt haben, gerechtfertigt ist.
Im Ständerat monierte Thomas Minder (parteilos, SH) mit Verweis auf die angenommene Abzockerinitiative und die im Falle Beyelers getätigte Abgangsentschädigung von CHF 286'000, dass man demokratisch gewählten Personen keinen goldenen Fallschirm hinterherwerfen solle: Wer gewählt werde wisse, dass er auch wieder abgewählt werden könne. Das Argument fand jedoch keine Unterstützung. Mit 29 zu 2 Stimmen wurde die Verordnung und mit 34 zu 1 Stimmen das Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht, dessen Revision mit dem Entscheid nötig wurde, gutgeheissen.

Abgangsentschädigungen für von der Bundesversammlung gewählte Personen

In der Wintersession wurden der Präsident und der Vizepräsident des Bundesgerichtes für die Amtszeit 2015/2016 bestätigt. Gilbert Kolly (cvp) erhielt 193 von 210 eingegangenen Stimmen, wobei 13 Wahlzettel leer eingelegt wurden. Ulrich Meyer (sp) wurde mit 200 Stimmen als Vizepräsident bestätigt. Bei ihm waren fünf der 210 eingelangten Stimmzettel leer.

Präsident und der Vizepräsident des Bundesgerichtes
Dossier: Wahlen der Bundesgerichtspräsidenten

Mit 192 von 198 gültigen Stimmen (sechs Wahlzettel entfielen auf Diverse und sechs weitere eingelangte Zettel blieben leer) wählte die vereinigte Bundesversammlung Grégory Bovey neu ins Amt eines ordentlichen Bundesrichters. Die Wahl war nötig geworden, weil der verstorbene Bundesrichter Bernard Corboz ersetzt werden musste. In Bovey fand die GK den idealen Ersatz, war der in Genf wohnhafte Kantonsrichter doch nicht nur französischer Muttersprache und Zivilrechtler, sondern gehörte – wie sein Vorgänger – der FDP an, die am Bundesgericht mit 1,33 Stellen untervertreten ist.

Wahl eines Bundesrichters

Mit der Ende 2013 durchgeführten Wahl von Francesco Parrino ans Bundesgericht wurden Ersatzwahlen am Bundesverwaltungsgericht nötig. Weil innerhalb des Verwaltungsgerichts keine Abteilungswechsel vorgesehen waren, waren für die Stelle italienische Muttersprache und Kenntnisse im Sozialversicherungsrecht als Bedingungen festgehalten worden. Aus den vier Bewerbungen (drei Männer, eine Frau) wurde Michela Bürki Moreni ausgewählt, die die beiden Bedingungen erfüllte. Die neue Verwaltungsrichterin – sie erhielt 194 der 199 gültigen Stimmen, von den 204 eingelangten Wahlzetteln blieben 5 leer – gehört der SP an, die am BVGer untervertreten ist. Dies gelte zwar auch für die SVP, die BDP, die GLP und die CVP, so die GK, von diesen Parteien habe sich aber niemand beworben.

Ersatzwahlen am Bundesverwaltungsgericht

Weil Yves Rüedi in der Wintersession 2013 zum hauptamtlichen Bundesrichter gewählt worden war, musste ein neues nebenamtliches Bundesgerichtsmitglied bestimmt werden. Die GK schlug Daniela Viscione vor, deren Name in der Frühjahrssession 2014 auf 191 von 192 gültigen Wahlzetteln vermerkt wurde – 9 Wahlzettel blieben leer und auf einem stand ein anderer Name. Weil nebenamtliche Richterinnen und Richter in der Regel flexibel eingesetzt werden, ist neben einer Qualifikation als Jurist oder als Juristin keine besondere fachliche Spezialisierung nötig. Bedingung für die Stelle war allerdings Deutsch als Muttersprache. Die Wahl der GK fiel aus den 18 Bewerbungen auch deshalb auf Daniela Viscione, weil diese der SVP angehöre, also jener Partei, die am BGer am deutlichsten untervertreten sei. Zudem verändere sich mit der Wahl der Oberrichterin des Kantons Aargau das Geschlechterverhältnis zu Gunsten der Frauen. Es beträgt bei den nebenamtlichen Richterstellen nun neu sieben Frauen zu zwölf Männern.

Nebenamtlicher Bundesrichter

Die Vereinigte Bundesversammlung wählte Gilbert Kolly (cvp) zum Bundesgerichtspräsidenten für die Jahre 2013 und 2014. Zum Vizepräsidenten wurde Ulrich Meyer (sp) bestimmt. Nachfolger des zurückgetretenen Peter Locher (fdp) als nebenamtlicher Bundesrichter wurde als erster Grünliberaler Rolf Benz. Darüber hinaus kam es im Berichtjahr zu einem Sesselrücken im Bundesgericht. Von Bedeutung war dabei die Rochade von Peter Karlen in die I. Öffentlich-Rechtliche Abteilung, womit erstmals seit 20 Jahren wieder ein Richter der SVP in der Kammer, die etwa auch für Einbürgerungen zuständig ist, Einsitz nahm. Im Juni wählte die Bundesversammlung Lorenz Kneubühler und Niklaus Oberholzer (beide sp) ins Bundesgericht und im September wählte das Parlament Alexia Heine (svp) für den zurücktretenden Bundesgerichtspräsidenten Lorenz Meyer als neue Bundesrichterin.

Bundesgerichtspräsidentenwahl 2012
Dossier: Wahlen der Bundesgerichtspräsidenten

Im Mai reichte die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-SR) eine parlamentarische Initiative ein, mit der Rechtsgrundlagen für Abgangsentschädigungen für von der Bundesversammlung gewählte Personen geschaffen werden sollen. Solche Grundlagen fehlen für Richterinnen und Richter der erstinstanzlichen Bundesgerichte, für Bundesanwältinnen und -anwälte sowie für stellvertretende Bundesanwältinnen und -anwälte. Das Wiederwahlverfahren soll zudem so angepasst werden, dass Entscheide spätestens sechs Monate vor Ablauf der Amtsdauer gefällt werden können. Im Berichtsjahr beschlossen beide RK Zustimmung.

Abgangsentschädigungen für von der Bundesversammlung gewählte Personen

Das Urteil, welches Transparency International über die Schweiz fällt, ist positiv. Die Schweiz gehöre zu den weltweit am wenigsten korrupten Ländern. Verbesserungspotential sieht die Organisation jedoch bei der Transparenz bezüglich der Finanzierung von politischen Parteien und von Wahl- und Abstimmungskampagnen sowie der Wahl von Richtern und Staatsanwälten durch politische Behörden. Zudem sollten Whistleblower durch einen besseren Kündigungsschutz und einen nationalen Ombudsmann besser geschützt werden.

Forderungen von Transparency International
Dossier: Whistleblowing

Anlässlich der parlamentarischen Behandlung des Geschäftsberichts der Bundesgerichte im Parlament beklagte sich der Präsident des Bundesgerichts, Guisep Nay, über den Druck, den einzelne Politiker und Parteien auf die Rechtssprechung ausübten (06.003). Dem in Pension gehenden Bündner Nay folgte der Berner Freisinnige Arthur Aeschlimann auf den Präsidentenstuhl. Dass dieser sowohl von den erstmals das Vorschlagsrecht ausübenden Richterkollegen als auch von der Vereinigten Bundesversammlung den Vorzug gegenüber dem amtierenden Vizepräsidenten Bernard Corboz (fdp) aus Genf erhielt, führte in der Romandie zu einiger Empörung.

Rücktritt Guisep Nay 2006
Dossier: Wahlen der Bundesgerichtspräsidenten

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Zusammenfassung
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Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Das Parlament ist nicht nur zuständig für die personelle Bestellung der Bundesgerichte, sondern bestimmt auch, wie viele Stellen für ordentliche oder nebenamtliche Gerichtspersonen eingerichtet werden sollen. Die Stellenzahl der verschiedenen Gerichte hat über die Jahre zugenommen. So sassen 1848 am Bundesgericht (BGer) elf von der Bundesversammlung gewählte Milizrichter (und 11 Ersatzmänner); Ende 2023 waren 16 vollamtliche Bundesrichterinnen und 24 vollamtliche Bundesrichter sowie 17 nebenamtliche Richterinnen und Richter in Lausanne tätig. Ins Bundesstrafgericht (BStGer), das 2004 seine Tätigkeit aufnahm, wählte die Vereinigte Bundesversammlung im Jahr 2003 elf Strafrichterinnen und -richter; bis 2023 hat sich diese Zahl verdoppelt (7 Frauen und 15 Männer); zusätzlich arbeiten 13 nebenamtliche Richterinnen und Richter am BStGer in Bellinzona. Auch das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) besteht seit 2004 und wurde zu Beginn mit 72 Richterinnen und Richtern bestückt; eine Zahl, die sich bis Ende 2023 nur marginal auf 73 erhöht hat (34 Frauen und 39 Männer). Im Bundespatentgericht (BPatGer) schliesslich – in Funktion seit 2012 – hat die Zahl der nebenamtlichen Richterinnen und Richtern von 36 auf 41 zugenommen. Auch Ende 2023 sind zwei hauptamtliche Richter im BPatGer tätig.
Hauptgrund für die Erhöhung der Zahl der Richterinnen und Richterstellen war in den letzten rund 20 Jahren meist derselbe, nämlich die personelle Überlastung aufgrund einer zunehmenden Anzahl Fälle. Aber auch ganz konkrete und teilweise zeitlich befristete Anforderungen an die verschiedenen Gerichte können eine vorläufige Anhebung der Zahl der Gerichtspersonen nach sich ziehen. Beispiele sind hier die zunehmende Anzahl Asylrechtsbeschwerden aufgrund wachsenden Anzahl Asylgesuche (z.B. 2009, 2017 und 2023) oder der erhöhte Personalbedarf des BVGer aufgrund der zunehmenden Zahl an Amtshilfegesuchen aus den USA bei der Aufklärung von Steuerdelikten von Kunden der UBS. Schliesslich kann auch eine repräsentativere Verteilung der Stellen entsprechend der Landessprachen bzw. das Risiko von Engpässen aufgrund einer Untervertretung einzelner Sprachen oder die Schwierigkeit, geeignete Personen zu finden, Grund für einen Ausbau der Stellen darstellen.

Übersicht
2006: Präzisierung der Zahl der Stellen am BGer (38 ordentliche, 19 nebenamtliche Stellen; Pa.Iv. 06.400)
2009: BVGer erhält eine italienischsprachige Stelle zur Bewältigung der Pendenzen im Asylbereich (Pa.Iv. 08.501)
2009: BVGer braucht mehr Personal aufgrund der Amtshilfegesuche aus den USA zur UBS (Pa.Iv. 09.475)
2011: Festlegung der Zahl der Stellen am BGer (38 voll-, 19 nebenamtliche Stellen; Pa.Iv. 11.400)
2012: Erhöhung der Stellenzahl am BStGer (Pa.Iv. 12.462)
2013: Erhöhung der Zahl Vollzeitstellen am BVGer scheitert am SR (Pa.Iv. 12.425)
2017: Vorübergehende Aufstockung Stellen am BVGer (Pa.Iv. 16.486)
2017: Wahl von drei statt zwei nebenamtlichen Bundespatentrichtern (WG 17.202)
2018: Zusätzliche Richterstelle am BVGer wegen Mehraufwand durch Nachrichtendienstgesetz (Pa.Iv. 18.422; zurückgezogen)
2021: Erhöhung der ordentlichen Vollzeitstellen am BStrGer von drei auf vier (Pa.Iv. 21.401)
2022: Erhöhung der Zahl der ordentlichen Bundesrichterinnen und Bundesrichter um zwei (Pa.Iv. 22.427)
2023: Zusätzliche nebenamtliche Stelle italienischer Sprache am BStGer (Pa.Iv. 23.431)
2023: Vollzeitstellen am BVGer vorübergehend anheben (Pa. Iv. 23.449)
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Zusammenfassung Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den Bundesgerichten (seit 2006)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Bei der Bestätigungswahl für die dreissig Bundesrichter durch die Bundesversammlung ist es nicht üblich, dass vorher im Plenum diskutiert wird. Die Öffentlichkeit war deshalb überrascht, als am 5. Dezember Bundesrichter Schubarth nur 95 Stimmen erhielt und damit das absolute Mehr von 116 Stimmen deutlich verfehlte. Zwar hatte im Vorfeld der Wahl die Vereinigung Pro Tell, welche sich gegen eine strengere Waffengesetzgebung einsetzt, Schubarth attackiert, die Begründung der Parlamentarier für diese Nichtwahl wurde hingegen erst nachträglich publik. Bürgerliche Abgeordnete warfen dem Sozialdemokraten Schubarth nicht etwa mangelnde Qualifikation vor, sondern sein generelles Rechtsverständnis, welches gemäss dem Aargauer Fischer (fdp) «illegale Aktionen, beispielsweise Geländebesetzungen» befürworte und rechtfertige. Nicht nur die SP, sondern auch die Schweizerische Richtervereinigung protestierte heftig gegen die Abwahl des fachlich unbestrittenen Schubarth. Bei der am 12. Dezember durchgeführten Wahl für den noch nicht besetzten Bundesrichtersitz wurde er von der Wahlvorbereitungskommission nochmals portiert und diesmal mit 127 von 233 Stimmen (bei einem absoluten Mehr von 105) gewählt.

Bundesrichter Schubarth