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  • Richterinnen- und Richterwahlen

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  • Koch, Sonja (svp/udc) BG/TF

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Mit Sonja Koch und Beatrice van de Graaf waren im Herbst 2019 zwei nebenamtliche Richterinnen zu ordentlichen Richterinnen am Bundesgericht berufen worden. Diese beiden Nebenämter galt es nun wieder zu besetzen. Die Wahl durch die Vereinigte Bundesversammlung wäre eigentlich für die Frühjahrssession vorgesehen gewesen, wurde aber aufgrund des Covid-19-bedingten Sessionsabbruchs auf die Sommersession verschoben. Die beiden Frauen wurden durch zwei Männer ersetzt. Die GK hatte sich für Christoph Hurni und Christian Kölz entschieden, die aus insgesamt 31 Bewerbungen (davon 8 Frauen) hervorgestochen seien, so die GK in ihrem Bericht. Beide gehörten zudem Parteien an, die am BGer untervertreten sind, nämlich der GLP und der GP. Bei den nebenamtlichen Gerichtsstellen sei die Geschlechterverteilung zudem mit der Wahl der beiden neuen ausgeglichen (9 Frauen und 8 Männer). Bei der Wahl der zwei nebenamtlichen Richter ans Bundesgericht durch die Vereinigte Bundesversammlung entfielen von den 218 eingelangten Wahlzetteln 209 auf Christoph Hurni und 207 auf Christian Kölz.

Wahl von zwei nebenamtlichen Richter.innen

Gleich vier Richterstellen mussten bei Ersatzwahlen für das Bundesgericht in der Herbstsession 2019 besetzt werden. Kathrin Klett (sp), Thomas Merkli (gp), Niklaus Oberholzer (sp) und Brigitte Pfiffner (gp) wollten per Ende 2019 von ihrem Amt zurücktreten. Die GK hatte deshalb vier Stellen für deutschsprachige ordentliche Richterinnen oder Richter ausgeschrieben, wobei je eine Position an der Ersten bzw. Zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung und zwei Stellen an der Strafrechtlichen Abteilung zu besetzen waren. Da die SP und die SVP die am Bundesgericht am stärksten untervertretenen Parteien waren (SP um 1.5 Stellen, SVP um 2.43 Stellen), entschied sich die Kommission aus 31 Bewerbungen, darunter sieben von Frauen, für drei Mitglieder der SVP (Sonja Koch, Beatrice van de Graaf und Thomas Müller) sowie ein SP-Mitglied (Michael Beusch). Die vier wurden in globo gewählt.

Ersatzwahlen am Bundesgericht

In der Frühjahrssession hatte die Vereinigte Bundesversammlung zwei nebenamtliche Richterinnen bzw. Richter für das Bundesgericht zu wählen. Die zurücktretenden Luisa Gianella (cvp) und Alexander Brunner (sp) wurden mit Sonja Koch (svp) und Beata Wasser-Keller (svp) ersetzt.
Die Suche nach neuen Mitgliedern am Bundesgericht hatte sich als nicht ganz einfach erwiesen. In einer ersten Runde, als erst eine Vakanz bekannt war, trafen lediglich drei Bewerbungen ein, die allerdings die Anforderungen (Hauptsprache Französisch, Fachgebiet Strafrecht und Zugehörigkeit zu SVP, GP oder BDP) nicht erfüllten. In einer zweiten Runde – jetzt waren beide Vakanzen ausgeschrieben worden – bewarben sich zwar 20 Personen (darunter 6 Frauen), auch jetzt gab es aber keine Bewerbung, die alle Bedingungen erfüllt hätte. Die GK empfahl deshalb zwei deutschsprachige Strafrechtlerinnen, wollte aber die in der Zwischenzeit bereits bekannt gewordene erneute Vakanz – Cornelia Stamm-Hurter (svp) hatte, nachdem sie in die Regierung des Kantons Schaffhausen gewählt worden war ihren Rücktritt per 1. April 2018 eingereicht – mit einer französischsprachigen Person ersetzen. Die von der GK empfohlenen Koch und Wasser-Keller gehören beide der SVP an, die vor der Besetzung mit -1.72 Stellen am stärksten untervertreten war. Die Grünen (-1 Stelle), die BDP (-0.62 Stellen) oder die CVP (-0.32 Stellen) dürften bei der nächsten Wahl berücksichtigt werden.
Weshalb Beata Wasser-Keller im gleichen Wahlumgang von 205 gültigen Stimmen mit 187 rund 20 Stimmen weniger erhielt als Sonja Koch (204 Stimmen), wird ein Geheimnis der Vereinigten Bundesversammlung bleiben.

Nebenamtliche Richterinnen für das Bundesgericht