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  • Richterinnen- und Richterwahlen

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  • Rieder, Beat (cvp/pdc, VS) SR/CE

Prozesse

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In der Sommersession 2021 beriet der Ständerat die Justiz-Initiative. Im Vorfeld hatte die RK-SR die Initiative einstimmig zur Ablehnung empfohlen. Allerdings lag – wie bereits in der Frühjahrssession im Nationalrat – ein Minderheitenantrag auf einen direkten Gegenentwurf vor, mit dem die Möglichkeit für eine stille Wiederwahl von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern geschaffen werden sollte. Diesen Antrag empfahl die Kommission mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung zur Ablehnung.
In der Ratsdebatte führte der Präsident der RK-SR, Beat Rieder (mitte, VS), als Kommissionssprecher die Argumente aus, mit welcher seine Kommission ihre Ablehnung gegen das Begehren begründete. Mit dem Losverfahren würde ein direktdemokratisches Wahlverfahren durch ein «aleatorisches» ersetzt, was der Tradition der Schweiz widerspreche. Ein solches Verfahren würde nicht nur die Legitimation der Gerichte untergraben, sondern auch die Vereinigte Bundesversammlung eines ihrer Rechte berauben und sie so schwächen. Darüber hinaus sehe die Initiative zwar eine angemessene sprachliche Verteilung vor, eine Repräsentation der Geschlechter oder verschiedener Landesteile und Regionen sei aber nicht vorgesehen und würde durch das Los wohl kaum abgedeckt. Eine möglichst repräsentative Vertretung sei aber eben Bedingung für eine hohe Akzeptanz der Judikative. Auch eine Expertenkommission, die gemäss der Initiative anstelle der Gerichtskommission (GK) die geeigneten Richterinnen und Richter bestimmen soll, die dann zum Losverfahren zugelassen würden, bestehe aus Mitgliedern, die «persönliche und gesellschaftspolitische Ansichten» hätten. Politische Neutralität, wie sie vom Begehren angestrebt werde, sei auch von einem solchen Gremium nicht zu erwarten. Zudem hätten auch ausgeloste Richterinnen und Richter politische Grundhaltungen, die per Los aber nicht unbedingt ausgewogen verteilt wären. Nicht das Los, sondern der freiwillige Parteienproporz sorge eben dafür, dass unterschiedliche politische Werthaltungen möglichst ausgewogen vertreten seien. Zwar könne ein Expertengremium nach objektiven Kriterien wohl über fachliche Eignung und Qualität von Gerichtspersonen befinden. Innerhalb dieser Qualifikationen dürfte es aber Unterschiede geben und mit dem Losverfahren würden dann eben wahrscheinlich nicht die Personen mit der besten Eignung gewählt. Allerdings sei die Idee, mehr Expertise in die Auswahl der Richterinnen und Richter aufzunehmen, gut. Die RK-SR habe deshalb eine parlamentarische Initiative für einen Fachbeirat eingereicht, der die GK beim Auswahlverfahren unterstützen solle. Ein weiteres Problem der Justizinitiative sei, dass sie keine Wiederwahl, sondern lediglich eine Amtsenthebung von Richterinnen und Richtern durch Bundesrat und Parlament vorsehe. Auch hier gebe es viel Potenzial für Misstrauen und Legitimationsverlust. Das jetzige System habe sich bewährt, schloss Rieder sein Plädoyer gegen die Initiative; das «Schweizerische Bundesgericht kann als eines der weltweit besten angesehen werden».
Lisa Mazzone (gp, GE) warb für den Gegenvorschlag. Einen solchen brauche es nur schon, um der Initiative möglichst viel Unterstützung zu entziehen. Jedes Ja-Prozent sei nämlich ein Zeichen für schädliches Misstrauen gegen die Judikative. Das Parlament dürfe nicht so tun, als gäbe es keine Probleme. Ein solches Problem stelle die Wiederwahl der Richterinnen und Richter dar, die immer wieder von unschönen Tönen begleitet werde und stark politisiert sei. Der Gegenvorschlag, der freilich im Nationalrat abgelehnt worden sei und deshalb von der Kommission noch verbessert werden müsste, müsse ein Verfahren anstreben, mit dem die Wiederwahl durch das Parlament und die damit verbundenen, in der Bevölkerung Misstrauen schürenden, politischen Spielchen vermieden werden. Andrea Caroni (fdp, AR) nahm den Ball auf und erwähnte, dass es in der Geschichte lediglich in drei Fällen zu Abwahlen gekommen sei. Im 19. Jahrhundert sei dies aufgrund des Alters zweier Richter geschehen. Dem sei mit der gesetzlich geregelten Alterslimite – Amtsausübung bis längstens fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters – begegnet worden. «Das institutionelle Immunsystem» habe aber auch im dritten Fall, bei der «persönlich motivierten» Abwahl von Bundesrichter Schubarth 1990, funktioniert, weil dieser anschliessend sofort wiedergewählt worden sei. Das System sei nicht perfekt, aber sehr gut und es brauche entsprechend auch keinen Gegenvorschlag. In der Debatte wurden weitere Analogien zur Geschichte gezogen: Heidi Z'graggen (mitte, UR) führte die ausgelosten Richter ins Feld, die Sokrates zum Tod verurteilt hatten, und Mathias Zopfi (gp, GL) berichtete, dass das Losverfahren im Kanton Glarus bis ins 17. Jahrhundert angewendet worden sei, sich aber nicht bewährt habe. Justizministerin Karin Keller-Sutter schloss die Debatte schliesslich mit dem Hinweis, dass eine einmalige Wahl und eine lange Amtsdauer die Unabhängigkeit der Judikative in der Tat grundsätzlich stärken und Parteilose mit dem Losverfahren eher eine Richterstelle erhalten würden. Trotzdem sei der Bundesrat gegen das Begehren, weil das Losverfahren nicht dem Leistungsprinzip entspreche, die demokratische Legitimation der Judikative untergrabe und die Vorzüge des tief im System der Schweiz verankerten freiwilligen Parteienproporz, wie etwa Transparenz und Repräsentativität, ohne Not verschenke. Auch das Bundesgericht selber sehe zudem keinen Handlungsbedarf und sei mit der Stellungnahme des Bundesrats einverstanden. Die Magistratin verwies schliesslich auf die bereits angestossenen Revisionen, die auf Teilforderungen der Initiative eingingen – etwa die Diskussionen in der GK für ein besseres Auswahlverfahren, das auch Parteilose berücksichtigen könnte, die parlamentarische Initiative der RK-SR für einen Fachbeirat oder die parlamentarische Initiative von Beat Walti (fdp, ZH; Pa.Iv. 20.468), mit der die Mandatssteuern geregelt werden sollen. Eine stille Wahl – so das Argument des Bundesrats gegen den Antrag für einen Gegenvorschlag – wäre zudem weniger demokratisch und transparent als eine Wiederwahl. Und auch eine von einer Expertenkommission beantragbare Nichtwiederwahl mache «sogenannte Denkzettel» möglich. Ein solcher Gegenvorschlag würde zudem den Erwartungen der Initiantinnen und Initianten wohl zu wenig stark entgegenkommen und sei deshalb nicht geeignet, der Initiative den Wind aus den Segeln zu nehmen. In der darauffolgenden Abstimmung lehnte der Ständerat Eintreten auf den Minderheitenantrag für einen Gegenvorschlag mit 26 zu 8 Stimmen (0 Enthaltungen) ab und empfahl die Initiative zur Ablehnung.

In den am Ende der Sommersession 2021 abgehaltenen Schlussabstimmungen zum Bundesbeschluss über die Justizinitiative, mit dem die Initiative zur Ablehnung empfohlen werden sollte, waren die Verhältnisse dann sehr deutlich. Im Nationalrat stimmte einzig Lukas Reimann (svp, SG) für eine Empfehlung auf Annahme der Initiative. Er stand 191 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen gegenüber. Im Ständerat fiel die Empfehlung zur Ablehnung des Begehrens mit 44 Stimmen einstimmig aus (0 Enthaltungen).

Justizinitiative (BRG 20.061)
Dossier: Unabhängigkeit der Judikative
Dossier: Justizinitiative

Sind Richterinnen und Richter unabhängig und unparteiisch, wenn sie einer Partei angehören und dieser Rückerstattungen in die Parteikasse leisten müssen? Diese Frage wurde von der Greco, der Staatengruppe gegen Korruption, hinsichtlich eines 2017 veröffentlichten kritischen Berichts zur Schweiz verneint. In der Tat gilt in der Schweiz für die eidgenössischen Gerichte ein Parteienproporz. Wer also Bundesrichterin oder Bundesrichter werden möchte, sollte wenn möglich jener Partei angehören, die am entsprechenden Gericht gerade untervertreten ist. Freilich stehe die Kompetenz bei der Wahl einer Richterin oder eines Richters an vorderster Stelle, aber keiner Partei anzugehören, sei ein Handicap, gab der amtierende Präsident der GK, Jean-Paul Gschwind (cvp, JU), zu Protokoll. Kritisiert wurde aber von der Greco vor allem auch, dass die nationalen Gerichtsmitglieder den Parteien eine sogenannte Mandatssteuer entrichten müssen, deren Höhe je nach Partei unterschiedlich ausfällt – dies zeigte eine Studie von Giuliano Racioppi, Verwaltungsrichter am kantonalen Gericht in Graubünden. Laut Studie bezahlt etwa ein Bundesrichter der Grünliberalen CHF 26'000 in die Parteikasse. Bei der SP beträgt dieser Betrag CHF 20'000 und bei den Grünen CHF 13'000. Die SVP verlangt CHF 7'000 und die CVP CHF 6'000. Am wenigsten müssen die Richterinnen und Richter der FDP und der BDP entrichten, nämlich pro Jahr CHF 3'000. Racioppi kam zum Schluss, dass diese Beiträge die richterliche Unabhängigkeit verletzten. Auch die Amtsperiode von 6 Jahren, nach welcher die Gerichtspersonen in ihrem Amt von der Vereinigten Bundesversammlung erneut bestätigt werden müssen, gilt nicht als Faktor einer starken judikativen Unabhängigkeit.
Mit Hilfe der eidgenössischen Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)» wollte ein Bürgerkomitee mit dem Industriellen Adrian Gasser an der Spitze – gemäss Bilanz einer der reichsten 300 Schweizer – dieser «Überpolitisierung der Judikative» (Le Temps 16.5.18) Einhalt gebieten. Die Anfang Mai 2018 von der Bundeskanzlei vorgeprüfte Initiative fordert dafür verschiedene Elemente: Die Wahlkompetenz soll nicht mehr beim Parlament, sondern bei einer vom Bundesrat eingesetzten Expertenkommission liegen. Diese Kommission bestimmt, welche für ein Richteramt kandidierenden Personen die nötigen objektiven Kriterien (professionelle und personelle Eignung) aufweisen. Aus dem Topf dieser Personen werden alsdann die Richterinnen und Richter per Losverfahren bestimmt. Damit – so die Initianten – würde verhindert, dass die Parteizugehörigkeit eine Rolle spielt oder dass Parteigebundenheit innerhalb der Expertenkommission auf die Wahl einen Einfluss haben könnte. Wer ausgelost wird, bleibt bis zu seiner Pensionierung im Amt. Damit die Sprachgruppen repräsentiert werden und die Gerichte jeweils über genügend verschiedene muttersprachliche Richterinnen und Richter verfügen, soll zudem eine Sprachquote festgelegt werden.
Die Initianten gaben in Medieninterviews zu Protokoll, dass dem Volk das Vertrauen in die Justiz fehle, weil sich die obersten Richter in einem dichten Beziehungs- und Abhängigkeitsgeflecht befänden. In den Medien wurde vor allem die Idee des Losverfahrens und die Rolle des Initianten Adrian Gasser diskutiert, der selber jahrelang juristische Kämpfe gegen Gewerkschaften und Journalisten ausgefochten habe und die Finanzierung der Unterschriftensammlung im Alleingang übernehme. In den Printmedien kamen auch einzelne Mitglieder der GK zu Wort, die am gleichen Tag Mitte Mai eine Sitzung abhielt, an dem die Initiative offiziell lanciert wurde. Die Initiative sei zu radikal, fand Matthias Aebischer (sp, BE), stosse aber Diskussionen um wunde Punkte im Wahlsystem der Judikative an, was auch Beat Walti (fdp, ZH) als positiv betrachtete. Weil auch die Judikative die verschiedenen Strömungen der Gesellschaft repräsentieren sollte, sei das bestehende Verfahren das am meisten geeignete, äusserte Didier Berberat (sp, NE) seine Bedenken. Als «völligen Blödsinn» bezeichnete hingegen Beat Rieder (cvp, VS) die Idee des Losverfahrens und auch für Christian Lüscher (fdp, GE) war die Initiative mehr Zirkus als Politik.

Justizinitiative (BRG 20.061)
Dossier: Unabhängigkeit der Judikative
Dossier: Justizinitiative