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Im Herbst legte der Bundesrat den Entwurf für ein Gesetz über die Verteilung von eingezogenen deliktisch erworbenen Vermögenswerten an die an der Ermittlung Beteiligten vor. Er beantragte, wie bereits im Vernehmlassungsentwurf vorgesehen, dass fünf Zehntel an jenes Gemeinwesen (Kanton oder Bund) gehen sollen, welches das Strafverfahren geleitet und die Einziehung ausgesprochen hat. Die Kantone, in denen sich die deliktischen Vermögenswerte befinden, erhalten einen Anteil von zwei Zehnteln, weil sie am Strafverfahren mitgewirkt haben. Drei Zehntel der eingezogenen Vermögenswerte sollen an den Bund gehen, da sich für ihn aufgrund der neuen Strafverfolgungskompetenzen in Fällen von organisierter Kriminalität beträchtliche Mehrausgaben ergeben. In der Vernehmlassung hatten sich fast alle Kantone gegen diese Aufteilungsregel ausgesprochen, da sie damit zugunsten des Bundes benachteiligt würden.

Bundesgesetz zur Aufteilung von staatlich beschlagnahmten deliktisch erworbener Gelder

Zusätzlicher strafrechtlicher Regelungsbedarf besteht weiterhin auf dem Gebiet der sogenannten Internetkriminalität. Sowohl bei der Übermittlung unerlaubter Darstellungen und Meinungsäusserungen (z.B. Gewalt, verbotene Pornografie, rassistisches Gedankengut) als auch bei der Vermittlung von illegalen Geschäften (z.B. Kinderhandel) bestand bisher rechtliche Unsicherheit über die Strafbarkeit des sog. Access-Providers, also der Firma, welche den einzelnen Nutzern den Zugang zum Internet ermöglicht. Die Frage nach deren rechtlicher Verantwortlichkeit ist insbesondere auch deshalb von Bedeutung, weil sich die Inhaber von Internetseiten mit in der Schweiz verbotenen Darstellungen und Angeboten meist nicht in der Schweiz selbst befinden. Das Parlament überwies eine Motion Pfisterer (fdp, AG), welche in allgemeiner Form eine international harmonisierte Regelung fordert. Der Nationalrat hiess zudem eine Motion Aeppli (sp, ZH) gut, welche eine Zentralisierung der Ermittlungen im Bereich der sexuellen Ausbeutung von Kindern im Internet beim Bund fordert.

Motion Pfisterer zu Internetkriminalität (Mo. 00.3714)

In Bezug auf die Beteiligung der Kantone an den Kosten des Bundes für seine verstärkte Aktivität im Bereich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität zeigte sich der Ständerat skeptisch. Er überwies eine entsprechende Motion der grossen Kammer aus dem Vorjahr bloss in Postulatsform. Der Bundesrat selbst sah auch wenig Chancen, die Kantone nachträglich für die Entlastung zur Kasse zu bitten und setzte deshalb auf sein Projekt für eine Neuregelung der Verteilung der von den Behörden eingezogenen deliktisch erworbenen Vermögenswerte. Die kleine Kammer überwies zudem eine parlamentarische Initiative Schmid (svp, BE), welche verlangt, dass der Bund bei internationalen Rechtshilfebegehren von nationaler Bedeutung einen Teil der dem zuständigen Kanton erwachsenden Kosten übernimmt.

Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz und der Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung

Le Conseil fédéral a publié un message relatif au Traité d’entraide judiciaire en matière pénale avec l’Egypte. Cet accord, premier du genre conclu par la Suisse avec un pays arabe, devrait apporter aux deux Etats de nouveaux moyens dans la lutte respective contre la criminalité et dans le contrôle mutuel du respect des droits de l’homme.

Traité d’entraide judiciaire en matière pénale avec l’Egypte

Im Sommer gab der Bundesrat den Vorentwurf für eine Vereinheitlichung der kantonalen Strafprozessordnungen in die Vernehmlassung. Federführend bei Strafuntersuchungen soll in Zukunft ein Staatsanwalt sein. Dieses Staatsanwaltschaftsmodell ist in Europa stärker verbreitet als das zur Zeit in den meisten Kantonen praktizierte Untersuchungsrichtermodell. Es bietet gemäss dem Bundesrat den Vorzug, dass im Vorverfahren kein Handwechsel mehr vom Untersuchungsrichter zum Staatsanwalt stattfinden muss und so ein grosser zeitlicher und personeller Aufwand entfällt. Als weitere wichtige Neuerung soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass Beschuldigte und Strafverfolgungsbehörden sich bezüglich Schuldspruch und Strafe absprechen, um das Verfahren abzukürzen (sog. plea bargain).

Vereinheitlichung der kantonalen Strafprozessordnungen
Dossier: Vereinheitlichung des Strafprozessrechts (2010)

Alors que de nombreux Etats annonçaient leur adhésion à la Cour pénale internationale qui, à La Haye (NL), sera chargée de réprimer les crimes de génocide, de guerre et contre l’humanité, la commission de politique extérieure du National a apprécié favorablement la demande d’adhésion suisse (19 à 2 et une abstention) malgré une opposition de l’UDC sur des points de souveraineté de la justice nationale. La chambre du peuple a ensuite largement validé le texte par 135 voix contre 26: l’UDC s’était à nouveau élevée contre le bien-fondé de la demande d’adhésion, proposant de la soumettre au référendum obligatoire, projet refusé par 131 voix contre 31. Après une adoption unanime du Conseil des Etats, la Suisse a officiellement transmis sa demande d’adhésion, devenant ainsi le 43e pays à déposer les instruments de ratification, sur un quorum de 60 Etats nécessaires à l’entrée en fonction de la Cour. Celle-ci, qui sera permanente, succédera aux Tribunaux pour l’ex-Yougoslavie et le Rwanda. Elle n’interviendra que lorsque les justices nationales ne seront pas en mesure de traiter un dossier.

Demande d’adhésion à la Cour pénale internationale

Als Zweitrat nahm der Nationalrat in der Sommersession die Beratung der Revision des Strafgesetzbuchs und des Militärstrafgesetzes auf. Er schuf eine ganze Reihe von Differenzen zur kleinen Kammer. Bei der Heraufsetzung der Obergrenze für die Möglichkeit des bedingten Strafvollzugs waren ihm die vom Ständerat beschlossenen drei Jahre zu grosszügig; er reduzierte sie auf 24 Monate. Für Freiheitsstrafen von mindestens einem und maximal drei Jahren soll, wie vom Bundesrat beantragt und vom Ständerat beschlossen, die neue Strafnorm der teilweise bedingten Freiheitsstrafe möglich sein, bei der ein Teil auf jeden Fall abzusitzen ist. Weniger streng als der Ständerat war er bei den kurzen Freiheitsstrafen. Während der Ständerat entschieden hatte, dass diese ab 10 Tagen möglich sein sollen (im geltenden Recht sind es drei), hielt sich die grosse Kammer an das Konzept des Bundesrates, bisherige Freiheitsstrafen von weniger als sechs Monaten durch einkommens- und vermögensabhängige Tagesgeldsätze (Maximaltagessatz: 3000 Fr.) und gemeinnützige Arbeiten zu ersetzen. Bei den Bestimmungen über die Verwahrung von gefährlichen und rückfallgefährdeten Gewalt- und Sexualtätern argumentierte die SP vergeblich dafür, dass diese aus rechtsstaatlichen Gründen für psychisch gesunde Ersttäter nicht verhängt werden darf. Mehr Erfolg hatte die Linke, als sie zusammen mit dem Bundesrat den Antrag der Mehrheit der Rechtskommission bekämpfte, die Landesverweisung als zusätzliche Strafsanktion beizubehalten (dabei ist eine Wegweisung durch die Ausländerbehörde gestützt auf die Bestimmungen im Ausländerrecht weiterhin möglich). In der Differenzbereinigung wurden vom Ständerat in der Herbstsession die meisten Beschlüsse des Nationalrats übernommen.

Revision des Strafgesetzbuchs (2003) Parlamentarisches Verfahren
Dossier: Revision des StGB, MStG und dem Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht (2006)

Les deux Chambres fédérales ont ratifié l’accord d’entraide judiciaire entre la Confédération et la République populaire de Chine. Le texte publié par le gouvernement devrait permettre une meilleure coopération en matière pénale entre la Suisse et la Région administrative spéciale de Hong Kong. L’importance de l’ancienne colonie britannique sur la place financière internationale implique aussi le développement du crime organisé et du blanchiment d’argent sale: l’accord entre les deux Etats espère réglementer la lutte contre ces abus.

Accord d’entraide judiciaire avec la Chine

Der Bundesrat war der Ansicht, dass die Forderungen der Volksinitiative „für eine lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewalttäter“ in juristisch und praktisch befriedigenderer Form in die Revision des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs aufgenommen worden seien. Er empfahl sie deshalb zur Ablehnung.

Verwahrungsinitiative
Dossier: Lebenslängliche Verwahrung von Straftätern (Volksinitiative und Gesetz)

Le parlement a pris acte du rapport de la délégation suisse auprès de l’Assemblée parlementaire du Conseil de l’Europe. Dans leur présentation, les délégués ont mis l’accent sur les principaux thèmes de leurs travaux: démocratie et droits de l’homme, cohésion sociale, développement et consolidation de la stabilité démocratique en Europe de l’Est et protection des diversités culturelles. En outre, le gouvernement a annoncé sa volonté de ratifier d’ici la fin de la magistrature 2003 la Convention pénale que le Conseil de l’Europe consacre à la lutte contre la corruption. Celle-ci entend harmoniser les normes pénales des Etats membres et simplifier la coopération internationale. Le texte devrait permettre de combler quelques lacunes du droit suisse, notamment en matière de répression de la corruption passive de fonctionnaires étrangers.

Rapport de la délégation suisse auprès de l’Assemblée parlementaire du Conseil de l’Europe

Auf Anfang 2001 wurde die 1999 von Justizministerin Metzler in Angriff genommene Reorganisation des Polizeibereichs des Bundes abgeschlossen. Im Vorjahr war die Bundespolizei von der Bundesanwaltschaft getrennt worden. Im Berichtsjahr erfolgte die Trennung der beiden bisher bei der Bundespolizei angesiedelten Dienste präventive Informationsbeschaffung und gerichtspolizeilichen Ermittlung. Für erstere wird in Zukunft der Dienst für Analyse und Prävention, für letztere die Bundeskriminalpolizei zuständig sein.

Bundeskriminalpolizei von Bundesanwaltschaft

Der Bundesrat legte im November seine Botschaft über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifikation von unbekannten oder vermissten Personen vor. Nachdem bereits in einzelnen Kantonen und auf Bundesebene (seit Sommer 2000) versuchsweise entsprechende Datenbanken eingerichtet worden waren, erachtete der Bundesrat eine rasche und einheitliche Regelung der Rahmenbestimmungen für sinnvoll. Das neue Gesetz sieht vor, dass solche Informationen bei der Ermittlungsarbeit genutzt werden dürfen und die Probeentnahme von der Polizei angeordnet werden kann. Weigert sich die betroffene Person, ist eine richterliche Anordnung erforderlich. Nur auf richterliche Anordnung darf eine Massenuntersuchung zur Ermittlung von Straftätern vorgenommen werden (sog. Flächenfahndung). Die ursprünglich vorgesehene Beschränkung dieser Methode auf schwere Straftaten wurde fallengelassen. Die aufgrund der Proben erstellte Datenbank unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und nicht den Sonderbestimmungen über die polizeilichen Informationssysteme. Grundsätzlich sollen die Informationen bei Wegfall des Tatverdachts, bei Freispruch oder bei Ableben der erfassten Personen gelöscht werden.

Bundesgesetz über die Verwendung von DNA-Profilen (BRG 00.088)
Dossier: DNA-Profile

Als Zweitrat hatte sich der Ständerat Ende 1999 mit dem neuen Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte befasst. Am umstrittensten war die von der grossen Kammer aufgenommene Bestimmung, dass ein ins Register eingetragener Anwalt unabhängig sein muss, d.h. nicht einer Person unterstellt sein darf, die nicht selbst eingetragen ist. Grundsätzlich stimmte er dieser Regelung zu, nahm aber auf Antrag Schiesser (fdp, GL) Anwälte, die von nichtgewinnorientierten Organisationen (z.B. Berufsverbände, Umweltschutz- oder Mieterorganisationen) angestellt sind, davon aus. In der Differenzbereinigung beschloss der Nationalrat gegen die Stimmen der Linken, dass diese Ausnahme nur für anerkannte gemeinnützige Organisationen, nicht aber für Interessenverbände gelten soll. Diese restriktivere Regelung benachteiligt gemäss ihren Befürwortern die Interessenorganisationen kaum, da sie ihre Mitglieder weitgehend in Spezialgerichten vertreten (z.B. Arbeitsgericht, Mietgericht). Für diese gibt es in keinem Kanton ein Anwaltsmonopol; d.h. ein Eintrag ins Anwaltsregister ist nicht erforderlich. Mit Stichentscheid des Präsidenten schloss sich der Ständerat dem Nationalratsbeschluss an. In der Sommersession konnte das neue Freizügigkeitsgesetz verabschiedet werden. Im Nationalrat geschah dies gegen die Stimmen der SP, welche sich mit den Vorschriften über die Unabhängigkeit der Anwälte nicht anfreunden konnte.

Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte
Dossier: Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (2002)

Der im Jahr 1997 mit Thailand abgeschlossene Vertrag über die Überstellung von Straftätern wurde vom Parlament ratifiziert.

Staatsvertrag mit Thailand zur Überstellung von Straftätern (BGR 99.031)
Dossier: Vertrag mit Thailand über die Überstellung von Straftätern (2000)

Die nach einem brutalen Sexualverbrechen an einem Kind im Jahre 1998 von betroffenen Eltern und Verwandten lancierte Volksinitiative „für eine lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewalttäter“ konnte im Mai eingereicht werden. Nachdem es noch zu Jahresbeginn danach ausgesehen hatte, als ob sie scheitern würde, wurden nach einem öffentlichen Aufruf in kürzester Zeit noch fast 150'000 zusätzliche Unterschriften gesammelt, was das Total der Unterzeichnenden auf mehr als 190'000 ansteigen liess.

Verwahrungsinitiative
Dossier: Lebenslängliche Verwahrung von Straftätern (Volksinitiative und Gesetz)

Der Ständerat setzte im Berichtsjahr die Beratung der Revision des Strafgesetzbuchs und des Militärstrafgesetzes fort. Es galt nun noch, die Bestimmungen des Militärstrafgesetzes an die Reform anzupassen und das totalrevidierte und neu in einem eigenen Gesetz festgehaltene Jugendstrafrecht zu beraten. Er hielt sich beim Jugendstrafrecht weitgehend an die Vorgaben des Bundesrates und nahm einige Präzisierungen vor. Als Neuerung führte er die Mediation ein, die bei geringfügigen Vergehen und mit dem Einverständnis aller Beteiligten anstelle einer Strafe treten kann.

Revision des Strafgesetzbuchs (2003) Parlamentarisches Verfahren
Dossier: Revision des StGB, MStG und dem Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht (2006)

Bei der Schaffung von zusätzlichen Bundeskompetenzen bei der Ermittlung gegen das organisierte Verbrechen und die Wirtschaftskriminalität schloss sich der Nationalrat weitgehend den Beschlüssen der kleinen Kammer aus dem Vorjahr an. Auf Antrag seiner Kommission für Rechtsfragen nahm er allerdings wieder eine gewisse Zentralisierung vor, indem er bei ganz oder teilweise im Ausland oder in mehreren Kantonen begangenen und infolge ihrer Komplexität eine einheitliche Untersuchungsführung verlangenden Delikten für bestimmte Kategorien zwingend die Bundesgerichtsbarkeit beschloss. Es betrifft dies Verbrechen krimineller Organisationen, Geldwäscherei, Bestechung und mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften. Wenn es sich hingegen lediglich um Vermögensdelikte und Urkundenfälschungen handelt, soll die Bundesanwaltschaft nur auf Verlangen der Kantone oder bei deren Nichttätigkeit den Fall an sich ziehen dürfen. Damit soll verhindert werden, dass sich die Bundesbehörden besonders attraktive Fälle herauspicken können. Die parallel zu diesen neuen Bundeskompetenzen beantragte Entflechtung der Bundesanwaltschaft und der Bundespolizei bzw. der Ausbau der Rechte der Beschuldigten und ihrer Verteidiger hiess der Nationalrat diskussionslos gut. In der Differenzbereinigung schloss sich der Ständerat grundsätzlich dem nationalrätlichen Konzept an. Er verzichtete allerdings auf das für ihn zu wenig eindeutige Kriterium der Komplexität eines Falls. Zusätzlich fügte er ein, dass unkomplizierte Verfahren, bei denen zwar an sich eine Bundesgerichtsbarkeit gegeben ist, zur Untersuchung, Anklage und Beurteilung an die Kantone delegiert werden können. Die neuen Bestimmungen wurden in der Wintersession verabschiedet.

Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz und der Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung

In einer Motion forderte Nationalrat Grobet (-, GE) (Mo. 98.3352), Steuerhinterziehungen über einer Deliktsumme von CHF 10'000 strafrechtlich zu ahnden. Aus der Sicht des Motionärs sind die gesetzlichen Möglichkeiten, Steuerhinterziehung zu bestrafen, im Vergleich zu anderen europäischen Staaten ungenügend. Zudem hätte die Steuerhinterziehung in der Schweiz gerade in den Krisenjahren der Rezession ein unannehmbares Mass erreicht. Mit der Verwirklichung dieser Motion, wären ausländische Gelder, die auf Schweizer Banken dem Fiskus im Herkunftsland entzogen würden, nicht länger durch das Bankgeheimnis gedeckt. Der Bundesrat erklärte in seiner Stellungnahme, dass Steuerhinterziehung nach geltendem Recht bereits eine Geldstrafe in der Höhe des vierfachen hinterzogenen Betrages zur Folge haben könne und zudem bei Urkundenfälschung eine nochmalige Bestrafung wegen Steuerbetrugs vorgesehen sei. Die Umsetzung der Motion würde bedeuten, dass bei Hinterziehungen über CHF 10'000 Einkommen oder Gewinn eine zweite Gefängnisstrafe laut Strafgesetzbuch ausgesprochen werden könnte. Die Hinterziehung würde demnach einmal von der Steuerbehörde mit Busse bestraft, zusätzlich vom Strafrichter mit einer Freiheitsstrafe. Sollte dies der Fall sein, dürfte ein klarer Fall von Doppelbestrafung vorliegen. Die Motion wurde vom Nationalrat in der Wintersession in Form eines Postulats überwiesen. Hingegen wurde eine Motion der SP-Fraktion (Mo. 97.3665), die eine Steuerhinterziehung nicht mehr als Übertretung sondern als Vergehen bestrafen wollte, auf Antrag des Bundesrates mit 80 gegen 59 Stimmen abgelehnt.

Motion Grobet zur Bestrafung bei Steuerhinterziehung

Der Ständerat befasste sich in der Dezembersession mit der im Vorjahr vom Bundesrat präsentierten Revision des Strafgesetzbuchs (Allgemeine Bestimmungen, Einführung und Anwendung) und stimmte der Vorlage zu. Grundsätzlich umstrittene Punkte gab es in der kleinen Kammer keine, jedoch wurde eine grosse Anzahl von Detailveränderungen am Regierungsentwurf und zudem einige Verschärfungen beschlossen. Die wichtige Neuerung, die vorsieht, dass anstelle von kurzen Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten eine neue Geldstrafe (oder eine gemeinnützige Arbeit) eingeführt wird, blieb unbestritten. Auf Antrag seiner Rechtskommission setzte der Rat aber den Höchsttagessatz von 2000 auf 3000 Fr. hinauf. Als neue Strafe im Sinne einer Zusatzmassnahme fügte er auch noch ein Fahrverbot für Delikte ein, die nicht in Zusammenhang mit dem Strassenverkehrsgesetz stehen. Es kann bei Tätern angeordnet werden, die ein Fahrzeug zur Tatbegehung verwendet haben. Die vom Bundesrat beantragte Heraufsetzung der Maximaldauer der bedingt ausgesprochenen Strafen von 18 Monaten auf drei Jahre wurde etwas modifiziert, indem dem Richter die Kompetenz eingeräumt wird, abhängig vom Verhalten des Verurteilten, auch bei kürzeren Haftstrafen den bedingten Strafvollzug nicht zu gewähren. Die vom Bundesrat beantragte Verwahrung von gemeingefährlichen und nicht resozialisierbaren Gewalttätern wurde in dem Sinne verschärft, dass der Richter sie nicht bloss anordnen kann, sondern, wenn die Gefahr weiterer Taten besteht, bereits bei Ersttätern aussprechen muss. Bei der Bestrafung von sexuellen Delikten mit Kindern beschloss der Rat auf Antrag seiner Kommission ebenfalls eine Verschärfung gegenüber dem Bundesratsentwurf. Diesbezügliche Straftaten, die in einem Land begangen werden, wo sie nicht als Delikt gelten, sollen nicht nur bei Einheimischen, sondern auch bei Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz haben, sich aber vorübergehend hier aufhalten, verfolgt werden.

Revision des Strafgesetzbuchs (2003) Parlamentarisches Verfahren
Dossier: Revision des StGB, MStG und dem Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht (2006)

Der Nationalrat genehmigte in der Dezembersession diese Uno-Übereinkunft einstimmig und hiess auch die entsprechende Strafgesetzrevision gut. Zu diskutieren gab einzig ein Antrag der SVP-Fraktion. Um die Durchführung von Friedenskonferenzen in der Schweiz nicht zu gefährden, wollte sie den Vorbehalt einfügen, dass mutmassliche Täter, welche an einer derartigen Veranstaltung teilnehmen, nicht verfolgt werden müssen. Mit dem Argument, dass die Schweiz in solchen Fällen vom zuständigen Uno-Tribunal von der Verpflichtung zur Strafverfolgung entbunden werden könnte, lehnte die Ratsmehrheit den SVP-Antrag ab.

Genozid-Konvention der UNO von 1948

Bundespolizei, Provider und betroffene Bundesämter setzten angesichts der rechtlichen Unsicherheiten, die sich im Zusammenhang mit der Sperrung von rassistischen und pornographischen Websites ergaben, eine Kontaktgruppe „Zugang zu strafbaren Inhalten im Internet“ ein. Denn trotz dem 1998 in Kraft getretenen neuen Medienstrafrecht standen noch zahlreiche Fragen offen. So sollte die Gruppe nach Lösungen suchen zwischen einer generellen Sperrung gewisser Websites – was einer staatlichen Vorzensur gleichkäme – und einem Delegieren der Überprüfung entsprechender Sites an die Provider – was diesen strafrechtliche Überprüfungssaufgaben auferlegen würde. Besonders umstritten war, ob Provider nur für Websites verantwortlich sind, die auf ihren Servern abgespeichert werden, oder auch für solche, zu denen sie nur den Zugang verschaffen.

Kontaktgruppe „Zugang zu strafbaren Inhalten im Internet“

Der Ständerat wandelte eine 1997 vom Nationalrat überwiesene Motion Jeanprêtre (sp, VD) für den Ausbau der logistischen Mittel zur Bekämpfung der Pädophilie in ein Postulat um.

Logistische Mittel zur Bekämpfung der Pädophilie (Mo. 97.3485)

Der Nationalrat befasste sich als erster mit den neuen Bestimmungen. Nachdem Eintreten unbestritten war, übernahm der Rat, abgesehen von einigen redaktionellen Änderungen, die Version des Bundesrates und ratifizierte auch den Beitritt zur OECD-Übereinkunft. Gleichzeitig verabschiedete er ein Postulat seiner Rechtskommission für ein vom Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen auszuarbeitendes Konzept der Korruptionsbekämpfung. Bei der OECD-Konvention musste allerdings ein Vorbehalt angebracht werden: das verabschiedete Anti-Korruptionsgesetz betrifft lediglich Einzelpersonen (allerdings auch solche, die im Auftrag eines Unternehmens handeln), nicht aber Unternehmen. Mit der vom Bundesrat im Vorjahr beantragten und vom Ständerat in der Dezembersession des Berichtsjahres gutgeheissenen Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs soll allerdings auch diese Lücke in Kürze geschlossen werden. Nachdem der Ständerat die neuen Bestimmungen ebenfalls angenommen hatte, konnte die Vorlage noch vor Jahresende verabschiedet werden.

Reform des Korruptionsstrafrechts betreffend Bestechung im nichtstaatlichen Bereich
Dossier: Änderung des StG betreffend Korruption von Beamten

Der im Vorjahr vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebene Vorentwurf für ein Sistieren des Laufens der zehnjährigen Verjährungsfrist bei sexuellen Delikten mit Kindern bis zum 18. Altersjahr der Opfer rief ein gemischtes Echo hervor. Die beiden Strafrechtler Martin Killias und Guido Jenny, aber auch die SP befürchteten, dass es bei einer derart verlängerten Verjährungsfrist zu Fehlurteilen kommen könnte und die Gefahr von verleumderischen Anzeigen bestehen würde. Neben der SP zeigte sich auch die SVP skeptisch.

Vernehmlassung zur StGB-Revison (kinderpornografie/sexueller Missbrauch von Kindern)
Dossier: Revision des StGB betreffend Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern

Die im Berichtsjahr durchgeführte Vernehmlassung über eine Verschärfung der Vorschriften gegen die harte Pornografie und gegen extreme Gewaltdarstellungen führte zu einer Überarbeitung des Entwurfs. Insbesondere soll dabei abgeklärt werden, ob die vorgesehene Strafbarkeit des Besitzes generell, oder nur für bestimmte Kategorien der harten, d.h. verbotenen Pornografie gelten soll (z.B. sexuelle Handlungen mit Kindern).

Parlamentarische Vorstösse zur Strafbarkeit des Besitzes von Kinderpornografie
Dossier: Revision des StGB betreffend Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern