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Prozesse

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Die Rechtskommissionen beider Räte gaben in der zweiten Jahreshälfte 2019 einer parlamentarischen Initiative Amherd (cvp, VS) Folge, um Cybergrooming, d.h. die sexuelle Belästigung von Minderjährigen im Internet, unter Strafe zu stellen. Die aktuelle Rechtslage sei nicht ausreichend, um das Grooming effektiv zu bekämpfen, konstatierte die Initiantin. Sie liess jedoch offen, ob ein spezifischer Tatbestand für Cybergrooming geschaffen oder bestehende Tatbestände ergänzt werden sollten. In jedem Fall forderte sie die Ausgestaltung des Tatbestands als Offizialdelikt, um die Minderjährigen bestmöglich zu schützen.

Cybergrooming mit Minderjährigen endlich unter Strafe stellen (Pa.Iv. 18.434)

Nachdem der Bericht in Erfüllung eines Postulates Amherd (cvp, VS; Po. 11.4072) aufgezeigt hatte, dass zwischen den Kantonen erhebliche Unterschiede in der Ausführung des Strafvollzugs bestehen, reichte die RK-NR Anfang 2016 eine Motion zur Vereinheitlichung der Bestimmungen zum Strafvollzug bei gefährlichen Tätern ein. Obschon im Rahmen der KKJPD Harmonisierungsschritte in diesem Bereich im Gang sind, war die Kommission der Ansicht, dass gewisse Defizite auf das fehlende Bundesgesetz zurückzuführen seien. Der Bundesrat beantragte hingegen die Ablehnung der Motion, da der Strafvollzug im Verantwortungsbereich der Kantone liege; der Bund solle nicht eingreifen und die Regelung der KKJPD überlassen. Die grosse Mehrheit im Nationalrat teilte diese Ansicht jedoch nicht und nahm den Vorstoss im März mit 156 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung an.

Einheitliche Bestimmungen zum Strafvollzug bei gefährlichen Tätern (Mo. 16.3002)
Dossier: Straf- und Massnahmenvollzug bei gefährlichen Tätern
Dossier: Massnahmenpaket Sanktionenvollzug

Auch 2014 prägte die Debatte über den Umgang mit Straftätern die Medien. Dabei bildeten sich jeweils zwei oppositionelle Lager: Die Befürworter härterer Strafmassnahmen bezeichneten das aktuelle Strafrecht als "Kuscheljustiz" und wurden dafür von ihren Gegnern als „Wutbürger“ bezeichnet. Letztere hielten fest, es brauche für ein funktionierendes Rechtssystem keinen Rückschritt in das Fehdewesen und in die Lynchjustiz, vielmehr müssten die ausgesprochenen Strafen verhältnismässig sein, aber auch den Wunsch nach Bestrafung erfüllen. Tragische Vorfälle in den vergangenen Jahren hatten das Sicherheitsbedürfnis der Schweizer Bevölkerung erhöht. Insgesamt wurden häufig längere Freiheitsstrafen verhängt. Da gleichzeitig die Bereitschaft zur vorzeitigen Entlassung sank, überstieg der Bedarf an Gefängnisplätzen 2013 erstmals die Kapazität. Besonders prekär war die Situation in der Westschweiz, wo die Auslastung über 113% betrug.
Die komplexer werdenden Herausforderungen im Straf- und Massnahmenvollzug erfordere eine verstärkte Zusammenarbeit der Kantone. Zu diesem Schluss gelangte ein Bericht, den der Bundesrat in Beantwortung eines Postulats Amherd (cvp, VS) erstellt hatte. Da jedoch keine Lücken in der bestehenden Gesetzeslage entdeckt wurden, sah der Bundesrat von der Schaffung eines Bundesgesetzes über den Straf- und Massnahmenvollzug ab. Vielmehr wäre eine verstärkte interdisziplinäre und interkantonale Zusammenarbeit notwendig. Diese sei besonders im Umgang mit Risikostraftätern wichtig, da dieser einen Professionalisierungsschub benötigte. Einen ersten Schritt in die vorgeschlagene Richtung stellte die im Herbst 2013 von der KKJPD beschlossene Schaffung eines Kompetenzzentrums Justizvollzug dar.

Überprüfung des Strafvollzugs in den Kantonen (Po. 11.4072)
Dossier: Straf- und Massnahmenvollzug bei gefährlichen Tätern

Der Ständerat beauftragte den Bundesrat in Überweisung einer Motion Amherd (cvp, VS) mit der Ergänzung der neuen Strafprozessordnung, nach der gefährliche Straftäter bei Wiederholungsgefahr immer in Untersuchungshaft bleiben sollten. Während der aktuelle Gesetzeswortlaut dafür verlangt, dass bereits früher eine ähnliche Tat verübt wurde, erfüllt die gefestigte Rechtsprechungspraxis des Bundesgerichts jedoch bereits das Anliegen der Motion. Diese Diskrepanz zwischen dem Wortlaut des Gesetzes und der Rechtsprechung soll behoben werden. Die Kommissionen waren zuvor mit dem Bundesrat einig gegangen, dass eine Revision der jungen Strafprozessordnung erst 2016, fünf Jahre nach dem Inkrafttreten, in Angriff genommen werden sollte.

Untersuchungshaft und Beschwerdemöglichkeit gegen Haftrichterentscheide (Mo. 11.3911 und 11.3945)
Dossier: Revision der Strafprozessordnung (Umsetzung der Mo. 14.3383)

Vor dem Hintergrund der beiden Mordfälle überwies der Nationalrat zwei Motionen an die kleine Kammer. Zum einen handelte es sich um eine Motion Rickli (svp, ZH; Mo. 11.3767), die Hafturlaube und Ausgänge für Verwahrte künftig ausschliessen wollte. Zum anderen forderte eine Motion Amherd (cvp, VS; Mo. 11.3911), dass gefährliche Straftäter – und nicht nur Wiederholungstäter – immer in Untersuchungshaft bleiben müssen.

Keine Hafturlaube und Ausgänge für Verwahrte (Mo. 11.3767)
Dossier: Revision der Strafprozessordnung (Umsetzung der Mo. 14.3383)
Dossier: Massnahmenpaket Sanktionenvollzug

Um seinem Wunsch nach verstärktem Opferschutz Nachdruck zu verleihen, überwies der Nationalrat zwei ähnlich gelagerte Motionen an den Ständerat. Zum einen handelte es sich um eine Motion Amherd (cvp, VS) (11.3911), die dasselbe forderte wie die Motion der FDP-Fraktion. Zum anderen wollte eine Motion Tschümperlin (sp, SZ) (11.3945), dass den Opfern von Straftaten eine Beschwerdemöglichkeit gegen Haftrichterentscheide eingeräumt wird, wenn Wiederholungs- und Ausführungsgefahr Gründe für die Untersuchungshaft sind. Der Bundesrat sah keine Notwendigkeit für die beiden Anliegen, weil zum einen laut Rechtsprechung des Bundesgerichts eine Untersuchungshaft auch ohne Vorliegen früherer Straftaten möglich sei und zum anderen die genannte Motion der FDP das Problem bereits abdecke.

Untersuchungshaft und Beschwerdemöglichkeit gegen Haftrichterentscheide (Mo. 11.3911 und 11.3945)
Dossier: Revision der Strafprozessordnung (Umsetzung der Mo. 14.3383)

Die Flucht von Jean-Louis B. 2011 warf Fragen auf über die Qualität des Strafvollzugs in den Kantonen. Ein überwiesenes Postulat Amherd (cvp, VS) beauftragte nun den Bundesrat mit der Ausarbeitung eines Berichtes über den Stand des Straf- und Massnahmenvollzuges in der Schweiz. Auch die Kantone ergriffen Massnahmen, um künftig Missverständnisse im Strafvollzug zu verhindern. Dazu verabschiedete die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) am 29. März ein fünfseitiges Merkblatt, das die drei regionalen Strafvollzugskonkordate präzisiert und damit Ausgangs- und Urlaubsregeln für Strafgefangene vereinheitlichen soll.

Überprüfung des Strafvollzugs in den Kantonen (Po. 11.4072)
Dossier: Straf- und Massnahmenvollzug bei gefährlichen Tätern

Für Kontroversen sorgte der Protest des Walliser Hanfbauern Bernard Rappaz, der mit einem rund hunderttägigen Hungerstreik einen Unterbruch seines Strafvollzugs erzwingen wollte. Die Frage, ob ein bewusstloser sich im Hungerstreik befindender Häftling zwangsernährt werden dürfe, beschäftigte Ethik- und Rechtsexperten, aber auch die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD). Auch der Entscheid von Regierungsrätin Kalbermatten (VS, sp), die Haftstrafe aufgrund der Weigerung der Ärzte im Berner Inselspital, Rappaz unter Zwangsernährung zu stellen, in einen Hausarrest umzuwandeln, warf hohe Wellen. Das Bundesgericht wies Rappaz‘ Gesuch auf Haftunterbruch am 26. August 2010 schliesslich zurück und leitete aus der polizeilichen Generalklausel eine Billigung der Zwangsernährung als letztes legitimes Mittel zum Schutz von Leib und Leben ab. In der Urteilsbegründung wandte sich das Gericht auch gegen ethische Bedenken von Ärzten. Mehrere Bundesrichter forderten das Parlament daraufhin auf, eine einheitliche gesetzliche Grundlage für den Umgang mit Zwangsernährung zu schaffen. Nachdem Rappaz wieder in Haft genommen wurde, trat er erneut in den Hungerstreik. Im November weigerten sich die Ärzte des Genfer Unispitals jedoch, eine Zwangsernährung einzuleiten. Der Walliser Grosse Rat lehnte ein Gnadengesuch Rappaz‘ ab und das Bundesgericht verweigerte ein drittes Mal einen Antrag auf Haftunterbuch. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR), der den Fall auf Antrag des Hanfbauern untersuchen will, forderte ein Ende des Hungerstreiks. Dieser Forderung kam der Walliser am 24. Dezember 2010 nach. Gleich zwei CVP-Bundesparlamentarier aus dem Kanton Wallis reagierten im Berichtsjahr auf den Vorfall. Roberto Schmidt reichte eine Motion ein und Viola Amherd verfasste eine parlamentarische Initiative. Beide Vorstösse fordern eine einheitliche Regelung im Umgang mit Zwangsernährung.

Zwangsernährung

In welche Richtung diese Revision zielen soll, machte der Nationalrat mit der Überweisung einer Reihe von parlamentarischen Vorstössen, namentlich aus den Reihen der SVP und der CVP, klar. So stimmte er zwei Motionen von Rickli (svp, ZH) zu, welche eine Abschaffung des teilbedingten Strafvollzugs für Freiheitsstrafen von über zwei Jahren (09.3428) resp. eine Verlängerung der Widerrufsfrist bei bedingten Strafen (09.3427) von drei auf fünf Jahre fordern. Er überwies auch eine Motion Häberli-Koller (cvp, TG) für die Abschaffung der bedingten Geldstrafen (09.3444) und eine Motion (09.3450) Amherd (cvp, VS) für die Wiedereinführung von unbedingten Haftstrafen von unter 24 Monaten . Die Abschaffung der bedingten Geldstrafen wurde auch von diversen Kantonsregierungen gefordert. Der Ständerat beschloss auf Antrag seiner Rechtskommission, dass diese Motionen nicht als verbindlichen Auftrag an den Bundesrat überwiesen werden sollen, sondern als Prüfungsaufträge. Damit soll verhindert werden, dass voreilig einige Detailkorrekturen am Strafensystem vorgenommen werden, die zu neuen Problemen führen könnten.

Revision des Sanktionenrechts (BRG 12.046)
Dossier: Revision des Sanktionenrechts (Allgemeiner Teil des Strafgesetzbuches)
Dossier: Revision des Strafgesetzbuches (2008– )