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Eigentlich wäre die Wahl des Bundesanwalts für die Amtsperiode 2020-2023 in Form der Bestätigung des amtierenden Michael Lauber in der Sommersession 2019 vorgesehen gewesen. Lauber, der 2011 vom Parlament gewählt und 2015 schon einmal in seinem Amt bestätigt worden war, galt lange Zeit als Glücksgriff für die oberste Strafbehörde des Bundes und seine Wiederwahl als unbestritten. Die zunehmende Kritik an der Bundesanwaltschaft im Generellen und – vor allem aufgrund der Untersuchungen zur Fifa – an der Person Laubers selber, änderten die Ausgangslage allerdings ziemlich drastisch. Ende April 2019 wurde bekannt, dass Lauber im Rahmen ebendieser Fifa-Untersuchung ein informelles Treffen mit dem Fifa-Generalsekretär Gianni Infantino verschwiegen hatte, was die Gerichtskommission (GK), die sich mit der Vorbereitung der Wahl und einer allfälligen Empfehlung Laubers zur Wiederwahl befasste, dazu bewog, auch in den Medien laut über eine Verschiebung der Wahl nachzudenken. Die Wahl könne auch erst im Herbst oder noch später durchgeführt werden, gab GK-Mitglied Lorenz Hess (bdp, BE) zu bedenken. Man müsse den Fall zuerst sauber aufarbeiten, wolle dem Bundesanwalt auf den Zahl fühlen und abwarten, wie die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) die Situation beurteile. Sibel Arslan (basta, BS), ebenfalls Mitglied der GK, legte Lauber gar nahe, über einen Rücktritt nachzudenken.

Anfang Mai eröffnete die AB-BA dann tatsächlich ein Disziplinarverfahren gegen Lauber.

Bevor sich die GK über das weitere Vorgehen absprach, wollte sich die Geschäftsprüfungskommission beider Räte (GPK) ein Bild von der Situation machen und lud deshalb sowohl Lauber als auch den AB-BA-Präsidenten Hanspeter Uster und dessen Vorgänger Niklaus Oberholzer zu einer Anhörung ein, die zugunsten Laubers ausfiel. Die GPK fand nämlich keine Anhaltspunkte, weder für einen begründeten Verdacht für eine vorsätzliche Verletzung der Amtspflichten noch für eine Infragestellung der persönlichen oder fachlichen Eignung – was juristische Bedingungen für eine Empfehlung zur Nichtwiederwahl gewesen wären. Die GPK verzichtete deshalb auf eine entsprechende Warnung an die GK.
Lauber habe bei der Anhörung dem Vernehmen nach sehr gut abgeschnitten und er habe nach wie vor grossen Rückhalt im Parlament, kommentierte etwa die NZZ die Entscheidung der GPK. Freilich forderten zahlreiche Mitglieder ebendieses Parlaments auch immer wieder lautstark den Rücktritt Laubers – so etwa Alfred Heer (svp, ZH) oder Carlo Sommaruga (sp, GE) via Sonntags-Zeitung.

Die GK selber entschied sich dann am 15. Mai einstimmig für eine Verschiebung der Wiederwahl von der Sommer- auf die Herbstsession. Der Entscheid sei nicht als Misstrauensvotum zu verstehen, sondern man wolle in der «aufgeheizten Situation» nichts überstürzen, erklärte GK-Mitglied Matthias Aebischer (sp, BE) der Presse. Zudem sei es gut, den Zwischenbericht der AB-BA zur Disziplinaruntersuchung abzuwarten, der für Ende August 2019 vorgesehen sei.

Wahl des Bundesanwaltes für die Amtsperiode 2020-2023
Dossier: Michael Lauber - Bundesanwalt

Seit 2010 wählt das Parlament nicht nur den Bundesanwalt, sondern auch die Aufsichtsbehörde für die Bundesanwaltschaft (AB-BA). Eine Gesamterneuerung für die Amtsdauer 2019–2022 wurde in der Herbstsession von der Vereinigten Bundesversammlung vorgenommen. Die AB-BA besteht aus sieben Mitgliedern: Das Bundesgericht und das Bundesstrafgericht stellen je eine Vertreterin oder einen Vertreter, hinzu kommen zwei in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragene Anwältinnen oder Anwälte und drei Fachpersonen, die weder in einem Anwaltsregister eingetragen noch an einem eidgenössischen Gericht tätig sein dürfen. Sechs der sieben amtierenden Mitglieder stellten sich zur Wiederwahl. Einzig Niklaus Oberholzer, der Vertreter des Bundesgerichts, stellte sich nicht mehr zur Verfügung. Seinen Platz wollte Bundesrichterin Alexia Heine einnehmen. Die Wiederwahl der bestehenden Mitglieder und die Neuwahl von Heine wurde von der GK empfohlen und von allen Fraktionen unterstützt.
Bei der Wiederwahl schafften alle Bisherigen das absolute Mehr problemlos: Stefan Heimgartner als Vertreter des BStGer (205 Stimmen), Tamara Erez (205 Stimmen) und Cornel Borbély (204 Stimmen) als Anwältin bzw. Anwalt sowie die Fachpersonen Isabelle Augsburger-Bucheli (205 Stimmen) und Rolf Grädel (204 Stimmen) standen alle beinahe auf allen der 206 eingelangten Wahlzettel. Einzig Hanspeter Uster, die dritte Fachperson, erhielt lediglich 177 Stimmen. Dies dürfte vielleicht damit zusammenhängen, dass der ehemalige Zuger Regierungsrat damals der Sozialistisch-Grünen Alternative angehört hatte und von der Ratsrechten nicht gewählt wurde. Vielleicht waren dann die 15 leeren Stimmen bei der Ergänzungswahl von Alexa Heine, die der SVP angehört,– ihr Name stand auf 183 der 198 eingelangten Wahlzettel –, als Retourkutsche zu verstehen.

Gesamterneuerungswahl der AB-BA für die Amtsdauer 2019-2022
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Nach Anhörung des Präsidenten der AB-BA, Niklaus Oberholzer, entschied sich die RK-SR, auf die Ausarbeitung einer Revision über die Regelung zur Zusammensetzung der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft vorläufig zu verzichten. An der bestehenden Regelung könne festgehalten werden: Mitglieder der AB-BA, die in einem Kanton als Anwalt tätig sind, dürfen selber nicht als Vertreter einer Partei vor den Strafbehörden auftreten. Dies sei nach wie vor sachgerecht und es bestehe kein dringender Anpassungsbedarf. Die RK-SR wollte allerdings nicht ausschliessen, dass ein solcher zu einem späteren Zeitpunkt gegeben sein könnte.

Zusammensetzung der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (Pa.Iv. 15.473)
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Es gehöre zum Wesen einer Aufsichtsbehörde, dass sie erst dann wahrgenommen werde, wenn die unter Aufsicht stehende Behörde in die Kritik gerate, eröffnete Niklaus Oberholzer, Präsident der AB-BA das Vorwort des Jahresberichts 2016 ebendieser Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft. Die AB-BA mische sich aber nicht in einzelne Verfahren ein und beurteile auch nicht einzelne Staatsanwälte. Vielmehr habe sie Einblick in das gesamte System der Bundesanwaltschaft zu nehmen, betonte er.
In der Tat war die Bundesanwaltschaft aufgrund einzelner Verfahren (FIFA, Petrobras, 1MDB) in den Fokus der Medien geraten. Die AB-BA bescheinigte der Bundesanwaltschaft in ihrem Jahresbericht freilich, in diesen Verfahren verantwortungsbewusst und zielgerichtet vorzugehen. Die Inspektionen hätten keine systemischen Schwächen gezeigt. Kritischer äusserte sich das Aufsichtsgremium zur internen Reorganisation: Diese sei noch in der Aufbauphase und vieles sei noch nicht eingespielt, nicht umgesetzt und es gebe noch Verbesserungspotenzial. Der Administrativaufwand sei hoch und die internen Abläufe noch kompliziert und unklar.

Jahresbericht 2016 der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft
Dossier: Michael Lauber - Bundesanwalt
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Mit der 2010 beschlossenen Änderung der Organisation der Strafbehörden hatte das Parlament bestimmt, dass nicht nur der Bundesanwalt, sondern auch ein Aufsichtsgremium vom Parlament zu wählen sei. Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) besteht aus je einem Richter des Bundesgerichts und des Bundesstrafgerichts, zwei praktizierenden Anwälten und drei Fachpersonen, die weder Richter noch Anwälte sind. In der Sommersession stand erstmals die Gesamterneuerung der AB-BA für die Amtsdauer von 2015 bis 2018 an. Drei Mitglieder stellten sich nicht mehr zur Verfügung. Während Niklaus Oberholzer, der den zurücktretenden Bundesrichter Hansjörg Seiler ersetzte, zusammen mit den Bisherigen in der Sommersession gewählt wurde, konnten die beiden neuen Anwältinnen und Anwälte, Veronica Hälg-Büchi und François A. Bernath, mangels valabler Kandidierender erst in der Herbstsession bestimmt werden. Anders als bei Wahlen zu den Gerichten spielen bei der Ernennung der Mitglieder der AB-BA parteipolitische Überlegungen keine Rolle.

Gesamterneuerungswahl der AB-BA für die Amtsdauer 2015-2018
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Bereits in der Herbstsession wählte die vereinigte Bundesversammlung zum ersten Mal die besagte Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA). Sechs der sieben Kandidaten waren unbestritten. Die Wahl von Hansjörg Seiler, Giorgio Bomio, Thomas Fingerhuth, Carla Wassmer, Thierry Béguin und Niklaus Oberholzer wurde von allen Fraktionen unterstützt. Die Ratslinke, unterstützt von Dick Marty (fdp, TI), wehrte sich erfolglos gegen den SVP-Kandidaten David Zollinger, der als Geschäftsleitungsmitglied einer Bank nicht in einem Gremium Einsitz nehmen solle, das auch über Banken urteilen müsse. Dieses Argument wurde jedoch von der Mehrheit der Bundesversammlung nicht geteilt und der von der grünen Fraktion vorgeschlagene Pascal Mahon hatte keine Chance gegen Zollinger.

Wahl der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft 2010
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)