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2018 geriet die Bundesanwaltschaft etwas häufiger in den Fokus der Medien. Michael Lauber hatte zwar zu Beginn seiner zweiten Amtszeit durchwegs gute Kritiken erhalten – als erster Bundesanwalt, der vom Parlament nicht nur gewählt (2011), sondern auch bestätigt worden war (2015). Aufgrund verschiedener Ereignisse schien die Stimmung im Verlauf des Jahres 2018 allerdings langsam zu kippen. Bereits anfang Jahr erregte der im Sommer 2017 gefällte abschlägige Entscheid des Parlaments, der Bundesanwaltschaft einen Nachtragskredit zu gewähren, für Aufregung, weil eine Nachfrage der Zeitung «Nordwestschweiz», wofür das Geld verwendet worden wäre, von der Bundesanwaltschaft nicht beantwortet wurde. Die Zeitung zweifelte laut darüber, ob Lauber seine Ressourcen richtig einsetze.
Zu reden gaben zudem zwei ehemalige Staatsanwälte, die nach ihrem Austritt in Bereichen tätig wurden, für deren Behandlung sie sich bereits während ihrer Tätigkeit als Angestellte der Bundesanwaltschaft zuständig gezeigt hatten. Auch auf Anraten der AB-BA, die das Problem in ihrem Jahresbericht aufgriff, wurde daher ein Code of Conduct erstellt.
Von einer «schwarzen Woche für die Bundesanwaltschaft» schrieb die Aargauer Zeitung Mitte Juni, da die Behörde zwei Verfahren vor Bundesstrafgericht verlor. Sowohl die Tamil Tigers als auch der Islamische Zentralrat der Schweiz (IZRS) wurden vom Gericht vom Vorwurf frei gesprochen, eine kriminelle Organisation bzw. Terror-Unterstützer zu sein. «Handwerkliche Fehler» und «fehlende Qualitätssicherung» die sich die Bundesanwaltschaft nicht leisten dürfe, seien mit Ursache für die Niederlage, urteilte die NZZ.
Auch dafür, dass die Bundesanwaltschaft keine Strafanzeige wegen Verdachts auf Betrug rund um die Bürgschaften bei Schweizer Hochseeschiffen einreichte, wurde Michael Lauber medial kritisiert.
Und auch die Basler Zeitung reihte sich Ende 2018 in die negativen Kritiken ein. «Dinosaurier-Ermittlung» nannte sie die 27 Fälle, die noch vor Laubers Amtsantritt eröffnet worden und nach so langer Zeit noch immer hängig waren. Insgesamt seien Ende 2018 ganze 472 Verfahren noch nicht abgeschlossen. In einem wichtigen Fall, in dem sich bereits für einzelne aufgeführte Anklagepunkte die Verjährungsfrist nähere, sei die Anklageschrift wegen gravierender Mängel zurückgewiesen worden. «Ermitteln im Schneckentempo», urteilte die Basler Zeitung, helfe nicht, den stetig wachsenden Pendenzenberg abzubauen.
Die Bundesanwaltschaft wehrte sich gegen die Kritik. Die Komplexität und Internationalität der Fälle sowie der Umstand, dass das Schweizer Strafprozessrecht nicht auf Grossverfahren ausgerichtet sei, machten es nicht leicht. Man stehe dauernd im Rampenlicht und müsse zudem auch im Zweifelsfall Anklage erheben, während das Gericht im Zweifelsfall für den Angeklagten entscheiden müsse.
Schliesslich geriet die Bundesanwaltschaft Ende 2018 auch im Zusammenhang mit dem «Fifa-Fall» immer stärker in den medialen Fokus.

Die Bundesanwaltschaft gerät 2018 stärker in den Fokus der Medien
Dossier: Michael Lauber - Bundesanwalt

Nach dem deutlichen Nein ihrer Schwesterkommission beschloss die RK-NR auf ihren Beschluss, der parlamentarischen Initiative von Carlo Sommaruga (sp, GE) Folge zu geben, zurückzukommen. Der Genfer SP-Vertreter hatte bereits nach dem Verdikt der ständerätlichen Kommission angekündigt, auf seine Idee für einen Ausbau der Leitung der Bundesanwaltschaft zu verzichten, was er in der Folge durch das Zurückziehen seiner Initiative in die Tat umsetzte.

Ausbau der Leitung der Bundesanwaltschaft
Dossier: Strafbehördenorganisationsgesetz (StBOG)

Seit 2010 wählt das Parlament nicht nur den Bundesanwalt, sondern auch die Aufsichtsbehörde für die Bundesanwaltschaft (AB-BA). Eine Gesamterneuerung für die Amtsdauer 2019–2022 wurde in der Herbstsession von der Vereinigten Bundesversammlung vorgenommen. Die AB-BA besteht aus sieben Mitgliedern: Das Bundesgericht und das Bundesstrafgericht stellen je eine Vertreterin oder einen Vertreter, hinzu kommen zwei in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragene Anwältinnen oder Anwälte und drei Fachpersonen, die weder in einem Anwaltsregister eingetragen noch an einem eidgenössischen Gericht tätig sein dürfen. Sechs der sieben amtierenden Mitglieder stellten sich zur Wiederwahl. Einzig Niklaus Oberholzer, der Vertreter des Bundesgerichts, stellte sich nicht mehr zur Verfügung. Seinen Platz wollte Bundesrichterin Alexia Heine einnehmen. Die Wiederwahl der bestehenden Mitglieder und die Neuwahl von Heine wurde von der GK empfohlen und von allen Fraktionen unterstützt.
Bei der Wiederwahl schafften alle Bisherigen das absolute Mehr problemlos: Stefan Heimgartner als Vertreter des BStGer (205 Stimmen), Tamara Erez (205 Stimmen) und Cornel Borbély (204 Stimmen) als Anwältin bzw. Anwalt sowie die Fachpersonen Isabelle Augsburger-Bucheli (205 Stimmen) und Rolf Grädel (204 Stimmen) standen alle beinahe auf allen der 206 eingelangten Wahlzettel. Einzig Hanspeter Uster, die dritte Fachperson, erhielt lediglich 177 Stimmen. Dies dürfte vielleicht damit zusammenhängen, dass der ehemalige Zuger Regierungsrat damals der Sozialistisch-Grünen Alternative angehört hatte und von der Ratsrechten nicht gewählt wurde. Vielleicht waren dann die 15 leeren Stimmen bei der Ergänzungswahl von Alexa Heine, die der SVP angehört,– ihr Name stand auf 183 der 198 eingelangten Wahlzettel –, als Retourkutsche zu verstehen.

Gesamterneuerungswahl der AB-BA für die Amtsdauer 2019-2022
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Nachdem der Bundesrat im Dezember 2017 einen Bericht zur Frage von Wettbewerbsverzerrungen durch staatliche Unternehmen in Erfüllung der beiden angenommen Postulate der FDP-Fraktion (Po. 12.4172) und von Peter Schilliger (fdp, LU; Po. 15.3880) präsentiert hatte, schrieb der Nationalrat das Postulat der FDP-Fraktion im Juni 2018 stillschweigend ab.

Wettbewerbsverzerrungen durch staatliche Unternehmen (Po. 12.4172)
Dossier: Staat und Wettbewerb - Auswirkungen staatlich beherrschter Unternehmen auf die Wettbewerbsmärkte
Dossier: Wettbewerbsverzerrung durch Staatsunternehmen

Die Grüne Fraktion forderte mit einer im Juni 2017 eingereichten parlamentarischen Initiative die Einsetzung einer PUK für die Aufklärung der Spionageaffäre um Daniel M. Die PUK sollte die Rollen von mutmasslich in den Fall involvierten Akteuren und Institutionen (Nachrichtendienst, Bundesrat, Bundeskriminalpolizei/Fedpol, Bundesanwaltschaft, GPDel) gründlich durchleuchten. Im Mai 2017 hatte die GPDel angekündigt, den Fall «Daniel M.» im Rahmen einer Inspektion vertiefter zu untersuchen. Die Grüne Fraktion war jedoch der Meinung, die GPDel könne eine Aufklärung der Affäre nicht mehr glaubwürdig vornehmen, nachdem einzelne Mitglieder der GPDel sich öffentlich mit widersprüchlichen Angaben zur Affäre positioniert hätten und nachdem gemäss verschiedenen Medienquellen die GPDel den Einsatz von Daniel M. selber gutgeheissen habe. Stattdessen müsse die GPDel selbst kritisch untersucht werden, forderten die Initianten.
Das Büro des Nationalrates sprach im Rahmen der Prüfung der Initiative mit dem Präsidenten der GPDel, Ständerat Alex Kuprecht (svp, SZ). Dieser habe laut dem Büro glaubhaft aufzeigen können, dass die GPDel sowohl über den notwendigen Sachverstand als auch die Kompetenzen verfüge, um die Untersuchung zügig und seriös zu führen. Der im März 2018 veröffentlichte Bericht der GPDel bestätigte diesen Eindruck in den Augen des Büros und es empfahl deshalb die Ablehnung der parlamentarischen Initiative. Auch der Fraktionspräsident der Grünen, Balthasar Glättli (ZH), zeigte sich zufrieden ob der Arbeit der GPDel, die entgegen der Befürchtungen der Grünen sehr gute Arbeit geleistet habe. Die Grünen zogen ihre Initiative daraufhin im Sommer 2018 zurück.

Parlamentarische Untersuchungskommission im Fall Daniel M. (Pa.Iv. 17.464)

Eigentlich ist im Parlamentsgesetz (Art. 47) geregelt, dass vertraulich sei, was parlamentarische Kommissionen beraten. Allerdings wird diese Regel wohl ziemlich häufig verletzt, da Verbände oder Fraktionsangehörige, aber auch Medienvertreterinnen und -vertreter häufig Informationen über Kommissionssitzungen erhalten dürften. Geben die Medien diese Informationen preis, kann dies für sie selber allerdings rechtliche Folgen haben. In der Tat war 2016 ein Journalist der Basler Zeitung von der Bundesanwaltschaft per Strafbefehl zu einer Geldbusse von CHF 300 verurteilt worden, weil er in seinem Zeitungsbeitrag detaillierte Diskussionspunkte und Abstimmungen der RK-NR im Vorfeld der Beratungen zum Geldspielgesetz aufgelistet hatte. Zwar war im damaligen Verfahren nicht klar geworden, woher die Informationen stammten, der Medienschaffende wurde aber wegen Publikation geheimer Informationen bestraft (StGB Art. 293). Dies blühte auch einem Blick-Journalisten, der Anfang Mai von einer Sitzung der RK-NR zur Aktienrechtsreform berichtete, bei welcher Hans-Ueli Vogt (svp, ZH) den Raum verlassen habe. Die Gründe für diesen «Eklat im Bundeshaus», wie der Blick titelte, wurden sehr detailliert, mit Nennung der Personen und ihren Aussagen während der Sitzung ausgeführt. Zahlreiche Medien, darunter gar ein deutsches Nachrichtenportal, nahmen den Ball auf. Es sei zum Eklat gekommen, weil Vogt nicht der gleichen Meinung gewesen sei wie seine Partei und die SP ihm vorgeworfen habe, als Kommissionssprecher – Vogt wäre dafür vorgesehen gewesen – nicht glaubwürdig zu sein. Die verbalen Angriffe gegen den Zürcher seien sehr heftig gewesen. Ende Mai reichte die RK-NR bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen unbekannt wegen Verletzung des Kommissionsgeheimnisses ein.

Eklat in Kommission

Zu Beginn der Sommersession hatte der Nationalrat über die parlamentarische Initiative Heer (svp, ZH) zu befinden, mit welcher die Bundesanwaltschaft wieder in die Bundesverwaltung integriert werden sollte. Die Mehrheit der RK-NR hatte empfohlen, der Initiative keine Folge zu geben.
Die Bundesanwaltschaft geniesse seit 2011 die gleiche organisatorische Unabhängigkeit wie die Gerichte, führte Karl Vogler (csp, OW) für die Kommission während der Debatte aus. Dies müsse so bleiben, damit sichergestellt sei, dass kein politischer Akteur Einfluss nehmen könne. Genau dieser Gefahr wäre die Bundesanwaltschaft allerdings ausgesetzt, wenn sie wieder – wie bereits vor 2011 – im EJPD angesiedelt würde. Alleine der Vermutung, dass sich das Departement etwa bei heiklen Untersuchungen gegen die Verwaltung oder die Regierung einmischen könnte, müsse entgegengetreten werden. Die Unabhängigkeit sei ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit.
Dies sahen eine Minderheit der Kommission und der Initiant selber anders. Alfred Heer sprach von einer «Scheinverselbstständigung» und einer «Scheinunabhängigkeit». Die Bundesanwaltschaft – als ein Akteur, der irgendwo zwischen den drei Gewalten angesiedelt werden könne, so die Ausführung des Minderheitensprechers Pirmin Schwander (svp, SZ) – sei in vielen Fällen abhängig von anderen Akteuren oder habe keine Verfügungsmacht, wie er am Beispiel der Bundespolizei aufzeigte. Das Argument von Vogler, dass eine hundertprozentige Unabhängigkeit auch nicht möglich sei, es aber hier eigentlich nicht um die kritisierten Mittel für eine Untersuchung gehe, sondern vor allem primär gewährleistet bleiben müsse, dass die Bundesanwaltschaft unabhängig entscheiden könne, wann ein Verfahren eröffnet werde, schien im Rat zu verfangen. Der Initiative wurde nämlich mit 66 zu 122 Stimmen keine Folge gegeben. Die 66 Stimmen stammten ausnahmslos von den Fraktionskolleginnen und -kollegen des Initianten.

Bundesanwaltschaft wieder dem EJPD unterstellen (Pa.Iv. 16.505)
Dossier: Strafbehördenorganisationsgesetz (StBOG)
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Internationaler Terrorismus, organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität und Cyber-Crime würden nach neuen Strategien und Arbeitsmethoden für die Bundesanwaltschaft rufen, denen aber gleichzeitig von der nationalen Strafrechts- und Prozessgesetzgebung enge Grenzen gesetzt würden, hielt der Jahresbericht 2017 der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) einleitend fest. Erschwerend komme hinzu, dass die Behörde ihre Verfahren in einem stark politisierten Umfeld führe und deshalb im Fokus der Öffentlichkeit stehe. Die AB-BA habe sich im Berichtsjahr vor allem auf systemische Probleme konzentriert. Unter anderem empfahl sie einen Code of Conduct für ehemalige Mitarbeitende. Positiv beurteilte die Aufsichtsbehörde, dass die operativen Abläufe gut funktionierten und die Mitarbeitenden motiviert seien und Eigeninitiative zeigten. Die AB-BA ging im Bericht zudem ausführlich auf den Fall «Daniel M.» ein, der von der GPDel untersucht wurde. Weiter sei gegen Bundesanwalt Michael Lauber 2017 eine Disziplinarbeschwerde eingereicht worden, auf welche die AB-BA laut Jahresbericht aber nicht eingetreten war.

Jahresbericht 2017 der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft
Dossier: Michael Lauber - Bundesanwalt
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Nachdem die RK-NR der parlamentarischen Initiative Sommaruga (sp, GE) zum Ausbau der Leitung der Bundesanwaltschaft noch mit 15 zu 8 Stimmen Folge gegeben hatte, lehnte ihre Schwesterkommission diese Idee einstimmig (mit 12 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung) ab. Eine solche Änderung sei nicht gerechtfertigt, gab die RK-SR zu Protokoll. Der Genfer SP-Nationalrat wollte mit seinem Vorstoss die Bundesanwaltschaft stärken. Die heutige Situation mit nur einer Person an deren Spitze sei deshalb problematisch, weil die Kritik an dieser Person – unabhängig ob sie sachlich berechtigt sei oder nicht – jeweils die Bundesanwaltschaft als Ganzes treffe. Wenn hingegen ein Kollegium leitend wäre – Sommaruga schlug ein Dreiergremium mit alternierendem Vorsitz vor – so würde bei kritischem Gegenwind nicht gleich das ganze Gremium in Frage gestellt werden. Das sei ähnlich wie beim Bundesrat: Auch dort würde nicht gleich die gesamte Regierung hinterfragt, wenn ein Mitglied aufgrund eines Dossiers oder einer Aussage in die Kritik gerate. Nach der Absage der RK-SR wird das Geschäft nun ins Parlament kommen.

Ausbau der Leitung der Bundesanwaltschaft
Dossier: Strafbehördenorganisationsgesetz (StBOG)

Erst 2010 hatte das Parlament im Rahmen der Revision des Strafbehördenorganisationsgesetzes beschlossen, dass die Bundesanwaltschaft ein Justizorgan darstelle, das von der Exekutive unabhängig sein müsse. Deshalb bestimmt seither die Legislative nicht nur den Bundesanwalt, sondern auch das Aufsichtsgremium der Bundesanwaltschaft (AB-BA). Dies sei ein Fehlschlag gewesen, argumentierte Alfred Heer (svp, ZH) bei der Erläuterung seiner parlamentarischen Initiative, die verlangte, dass die Bundesanwaltschaft wieder dem EJPD unterstellt und der Verwaltung angegliedert werde. Strafverfolgung sei keine judikative, sondern eine exekutive Aufgabe. Als unabhängiger Akteur könne die Bundesanwaltschaft nicht über die Bundespolizei verfügen und werde durch die AB-BA auch nur unzureichend kontrolliert.
In ihrer Medienmitteilung machte die RK-NR deutlich, dass sie diese Auffassung nicht teile. Die Bundesanwaltschaft müsse von der Regierung getrennt bleiben. Ihre Unabhängigkeit müsse im Gegenteil noch gestärkt werden, weshalb die Kommission einer parlamentarischen Initiative Sommaruga (sp, GE; Pa.Iv. 16.487) Folge gab, die den Ausbau der Leitung der Bundesanwaltschaft von einer auf drei Personen forderte.

Bundesanwaltschaft wieder dem EJPD unterstellen (Pa.Iv. 16.505)
Dossier: Strafbehördenorganisationsgesetz (StBOG)
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

«Transparency International» untersucht jährlich anhand von Expertenmeinungen in 180 Ländern die Korruption im öffentlichen Sektor. Im Corruption Perceptions Index (CPI) 2017 belegte die Schweiz zusammen mit Norwegen und Finnland mit je 85 von 100 Punkten Rang 3. Am wenigsten Korruption herrschte gemäss CPI 2017 im öffentlichen Sektor Neuseelands, gefolgt von Dänemark. Martin Hilti, Geschäftsführer von «Transparency International Schweiz», zeigte sich in einer Medienmitteilung über das stabil gute Abschneiden der Schweiz im CPI erfreut, wies aber darauf hin, dass sich auch in der Schweiz immer wieder Korruptionsfälle ereignen würden; so zum Beispiel im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens. Zudem betonte Hilti, dass der CPI keine Aussage über den Privatsektor mache, gerade hier liege aber das Hauptrisiko für Korruption in der Schweiz: Das gute Abschneiden der Schweiz im CPI bedeute nicht, dass Schweizer Unternehmen im Ausland nicht bestechen würden.

Korruption in der Schweiz
Dossier: Whistleblowing

Depuis 2016, l'affaire des Panama Papers secoue la sphère financière internationale. Ces secousses n'épargnent pas la Suisse. L'Autorité de surveillance financière de l'Etat de New York (DFS) a notamment ouvert une enquête à l'encontre du Credit Suisse. Philipp Hadorn (ps, SO) a déposé une motion qui charge le Conseil fédéral de déterminer si, dans l'affaire des Panama Papers, les prestataires financiers helvétiques ont respecté la législation suisse en matière d'évasion fiscale. Il propose que la FINMA et le Ministère public de la Confédération entament une procédure d'entraide administrative ou judiciaire avec le DFS américain. Face à cette requête, le Conseil fédéral s'est montré sceptique. Ueli Maurer a notamment souligné, dans son intervention devant la chambre du peuple, que la FINMA et le Ministère public de la Confédération étaient deux autorités indépendantes du gouvernement et du Parlement, et que l'Office fédéral de la justice (OFJ) n'avait pas reçu de demande d'entraide de la part des autorités américains. Lors du vote, seul le PS et les Verts ont voté en faveur de la motion qui a donc été rejetée par 133 voix contre 55 et 2 abstentions.

Panama Papers. Collaboration avec les autorités de surveillance financière et le Ministère public américains
Dossier: Panama Papers
Dossier: Paradise Papers

Face à la lecture des statistiques publiées par la Banque nationale suisse (BNS), Margret Kiener Nellen (ps, BE) demande un rapport sur l'ampleur et les motifs des investissements directs suisses dans des paradis fiscaux extraterritoriaux. Ce rapport devrait ainsi permettre de fixer des objectifs en matière de lutte contre le blanchiment d'argent, de corruption, d'évasion fiscale ou encore de financement du terrorisme. En effet, les chiffres de la BNS indiquent que 177 milliards de francs se trouvaient, fin 2014, dans des centres financiers extraterritoriaux. Et surtout que ces investissements directs avaient paradoxalement créés moins de 5000 emplois. Le Conseil fédéral a proposé de rejeter le postulat. Tout d'abord, il a précisé que le lien entre les investissements directs et les emplois créés n'était pas forcément limpide car les sociétés de financement n'avaient logiquement besoin que de peu d'employés par rapport aux montants investis. Ensuite, il a noté que la Suisse appliquait les normes internationales dans la lutte contre le blanchiment d'argent et la fraude fiscale. Le postulat a été rejeté par 127 voix contre 54. L'objet a été balayé par la majorité bourgeoise et les partis situés au centre de l'échiquier politique helvétique.

Panama Papers. 177 milliards de francs d'investissement directs dans les paradis fiscaux extraterritoriaux et quasiment aucun emploi
Dossier: Panama Papers

Mit 183 von 183 gültigen Stimmen (6 der 190 eingelangten Wahlzettel blieben leer und einer war ungültig) wurde in der Wintersession Stefan Heimgartner für den Rest der Amtsperiode 2015 bis 2018 als Ersatz für den zurücktretenden Giorgio Bomio als Strafrichter in die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) gewählt. Ein Mitglied der AB-BA muss dem Bundesstrafgericht angehören. Heimgartner, der der CVP angehört – Bomio gehört der SP an – war im Juni 2016 zum Strafrichter gewählt worden. Die Wahl durch die Vereinigte Bundesversammlung war entsprechend unbestritten.

Ersatzwahl für zwei Mitglieder der AB-BA (2017)
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Die Wahl der Mitglieder der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) liegt seit 2011 in der Verantwortung der Vereinigten Bundesversammlung. Weil François A. Bernath per 30. September 2017 seinen Rücktritt bekannt gegeben hatte, musste das Parlament dieser Verantwortung bei der Ersatzwahl eines Mitglieds der AB-BA nachkommen. Bernath ist in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragener Anwalt. Weil zwei der sieben Mitglieder der AB-BA diese Funktion inne haben müssen – zwei Mitglieder müssen Richterin oder Richter des Bundes- oder des Bundesstrafgerichts sein und drei Mitglieder dürfen als Fachpersonen weder einem eidgenössischen Gericht angehören noch in ein Anwaltsregister eingetragen sein – suchte die GK eine Anwältin oder einen Anwalt. Von den 15 eingegangenen Bewerbungen entschied sich die Kommission für Tamara Erez, die sie entsprechend zur Wahl vorschlug. Parteipolitische Überlegungen spielen – anders als bei Richterwahlen – für die Wahl der Mitglieder der AB-BA keine Rolle. Die GK begründete ihren Entscheid mit der Eignung und den sprachlichen Fähigkeiten. Tamara Erez ist italienischer Muttersprache und beherrscht zwei weitere Landessprachen. Zudem verfüge sie über eine starke Persönlichkeit – so die Kommission.
Am Schluss der Herbstession entsprach die Vereinigte Bundesversammlung der Empfehlung der GK und wählte Tamara Erez mit 207 von 214 Stimmen. 6 Stimmzettel blieben leer und auf einem stand ein anderer Name als Erez.

Ersatzwahl für zwei Mitglieder der AB-BA (2017)
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Nachdem der Bundesrat das Postulat der WBK-SR zur Korruptionsbekämpfung und Wettkampfmanipulation im Sport bereits 2013 hatte abschreiben lassen wollen, der Ständerat sich jedoch dagegen ausgesprochen hatte, geschah dies nun im Jahr 2017. In seinem Bericht über die Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahr 2016 erläuterte der Bundesrat die unternommenen Massnahmen in den Bereichen internationale Zusammenarbeit, Verschärfung des Korruptionsstrafrechts, Bekämpfung der Geldwäscherei und Wettkampfmanipulationen, infolge derer er die Anliegen des Geschäfts als erfüllt erachtete. Das Stöckli folgte der Argumentation des Bundesrates und schrieb das Postulat in der Sommersession 2017 ab.

la lutte contre la corruption et les matches truqués

Le Conseil des Etats a adopté le classement du postulat suite au rapport sur les flux financiers illicites et déloyaux en provenance de pays en développement.

"Illicit financial flows"
Dossier: Kapitalflüsse aus Entwicklungsländern
Dossier: Paradise Papers

Im Differenzbereinigungsverfahren zum Nachtrag I zum Voranschlag 2017 hielten sowohl National- als auch Ständerat bis zum Schluss an ihren Entschlüssen fest. Für die zwei verbliebenen Differenzen wurde entsprechend eine Einigungskonferenz einberufen, die einen Verzicht auf beide Budgetkürzungen beantragte: Mit 15 zu 8 Stimmen sprach sie sich gegen die Kürzungen bei der Bundesanwaltschaft aus, einstimmig wurden die Kürzungen beim FISCAL-IT-Projekt abgelehnt. Die Einigungskonferenz folgte somit in beiden Differenzen dem Ständerat, der dem Vorschlag entsprechend auch mit 41 zu einer Stimme (keine Enthaltung) zustimmte. Im Nationalrat äusserte Thomas Aeschi (svp, ZG) als Sprecher der Minderheit der Einigungskonferenz seine Enttäuschung darüber, dass der Ständerat dem Nationalrat trotz dessen Einlenken beim FISCAL-IT-Projekt bei den Kürzungen bei der Bundesanwaltschaft nicht entgegengekommen ist. Margaret Kiener Nellen (sp, BE) betonte hingegen noch einmal die Wichtigkeit der Bundesanwaltschaft im internationalen Kontext und in der Terrorismusbekämpfung und bat entsprechend um Annahme des Vorschlags. Dennoch blieb der Nationalrat bei seiner ursprünglichen Position und lehnte den Antrag der Einigungskonferenz mit 100 zu 90 Stimmen (keine Enthaltungen) ab. Da bei Budgetfragen bei Uneinigkeit jeweils der tiefere Betrag zur Anwendung kommt, setzte sich somit der Nationalrat durch.

BRG Nachtrag I zum Voranschlag 2017
Dossier: Bundeshaushalt 2017: Voranschlag und Staatsrechnung

Deutlich umstrittener als im Ständerat waren die Nachträge I und Ia zum Voranschlag 2017 im Nationalrat. So hiess der Nationalrat den Nachtrag Ia über die Bürgschaft für die Hochseeflotte lediglich mit 104 zu 69 Stimmen bei 14 Enthaltungen gut. Der Grossteil der Gegenstimmen stammte von der SVP-Fraktion, während die SP-Fraktion ihren Unmut vor allem durch Enthaltungen kund tat. Vom Ständerat abweichende Voten gab es bei verschiedenen weiteren Nachtragskrediten. So entschied sich der Nationalrat in Übereinstimmung mit der FK-NR gegen zusätzliche Gelder für die Bundesanwaltschaft. Einerseits kritisierte die FK-NR, dass der Nachtragskredit für die Bundesanwaltschaft den Entscheid des Parlaments beim Voranschlag 2017 rückgängig machen würde, andererseits wollte Nationalrat Pezzatti (fdp, ZG) ein Präjudiz verhindern. Trotz dem eindringlichen Aufruf von Hanspeter Uster als Vertreter der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA), auf die Kürzungen zu verzichten, um geplante IT-Investitionen nicht zu verhindern und der grossen Reduktion der Personalkosten bei der Bundesanwaltschaft um 4.5 Prozent pro Stelle Rechnung zu tragen, sprach sich der Nationalrat mit 111 zu 73 Stimmen (1 Enthaltung) gegen den entsprechenden Nachtragskredit aus. Beim FISCAL-IT-Projekt kritisierte die Mehrheit der FK-NR, dass noch unklar sei, welcher Teil des Nachtragskredits dem Technologiefortschritt und welcher den zu optimistischen Einschätzungen der Kosten geschuldet sei und welche Auswirkungen die Ablehnung des Nachtragskredits auf das Projekt haben würde. Franz Grüter (svp, LU) betonte mit Verweis auf einen KPMG-Untersuchungsbericht vor allem die Sorge vor ausufernden Kosten: Der Bericht skizzierte drei Szenarien, die für das Projekt zwischen CHF 43.7 Mio. und 75 Mio. Restkosten vorsehen. Aufgrund zahlreicher offener Fragen bevorzuge seine Fraktion daher eine Behandlung des Kreditantrags im Rahmen des Voranschlags 2018, wenn mehr Informationen vorhanden sein werden. Alois Gmür (cvp, SZ) hingegen betonte, dass selbst die kritische Mehrheit der FK-NR den zusätzlichen Finanzbedarf des Projektes nicht bestreite. Eine Annahme des Nachtragskredits würde entsprechend Sicherheit schaffen und zu einer speditiven Fortführung des Projekts beitragen. Die Mehrheit des Nationalrats – bestehend aus der SVP-, FDP- und Teilen der BDP-Fraktion – folgte jedoch der Finanzkommission und lehnte den Nachtragskredit des FISCAL-IT-Projekts mit 96 zu 89 Stimmen (0 Enthaltungen) ab.

BRG Nachtrag I zum Voranschlag 2017
Dossier: Bundeshaushalt 2017: Voranschlag und Staatsrechnung

In der Sommersession 2017 behandelte der Ständerat den Nachtrag I zum Voranschlag 2017, der neun Nachtragskredite im Wert von insgesamt CHF 37 Mio. umfasste, sowie den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2017, der einen Nachtragskredit in der Höhe von CHF 215 Mio. beinhaltete. Der Nachtrag I enthielt einen zusätzlichen Kredit für die Bundesanwaltschaft, die gemäss Philipp Müller (fdp, AG) bereits grosse Anstrengungen zur Stabilisierung ihrer Lohnentwicklung unternommen hatte, durch die im Voranschlag 2017 beschlossenen Querschnittskürzungen nun aber Probleme bekam, die Löhne zu zahlen (CHF 700'000). Weitere Kredite wurden durch die Beitragspflicht und den Anstieg der Betragssätze an die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CHF 40'000), an die Internationale Organisation für Migration (CHF 97'673) sowie an das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (CHF 2.5 Mio.) nötig. Zudem beantragte das VBS einen Nachtragskredit für 30 befristete Vollzeitäquivalentstellen beim Generalsekretariat, deren Finanzierung zur Zeit des Voranschlags 2017 noch nicht geklärt war (CHF 4.9 Mio.). Als eher ungewöhnlich bezeichnete Bundesrat Maurer schliesslich die beantragten CHF 18 Mio. für das Projekt FISCAL-IT. Für das Nachfolgeprojekt von INSIEME waren zunächst CHF 85.2 Mio. bewilligt worden, um 29 Teilprojekte zu den verschiedenen Steuerarten (Verrechnungssteuer, Mehrwertsteuer, direkte Bundessteuer usw.) umzusetzen. Gemäss Finanzminister Maurer sind bereits ein Grossteil dieser Teilprojekte in Betrieb, es seien jedoch einige Teilprojekte hinzugekommen und es habe teilweise Verzögerungen gegeben, weswegen nun dieser Nachtragskredit nötig wurde. Die FK-SR beantragte die Annahme aller Nachtragskredite und der Ständerat stimmte ihr einstimmig mit 40 Stimmen (bei einer Enthaltung) zu.
Deutlich mehr Beachtung fand sowohl in den Medien als auch im Ständerat der Nachtrag Ia zum Voranschlag 2017. Der Bundesrat beantragte CHF 215 Mio. für einen fälligen Bürgschaftskredit des Bundes für die Schweizer Hochseeflotte. Die Bundesräte Maurer und Schneider-Ammann erklärten den Ständerätinnen und Ständeräten ausführlich, dass zwei Reedereien, denen der Bund durch Bürgschaften bei der Finanzierung ihrer Flotte half, kurz vor dem Bankrott gestanden hätten. Die Bürgschaften war der Bund eingegangen, damit die Schiffe im Gegenzug die Schweiz im Krisenfall mit wichtigen Gütern und Ressourcen versorgen würden. Um den Bankrott der Reedereien zu verhindern, mussten dreizehn Schiffe zu relativ tiefen Preisen verkauft werden, wodurch dem Bund als Bürge nun Kosten entstünden. Entsprechend hätten weder Bundesrat noch Parlament wirklich eine Wahl, die Bürgschaft sei zu zahlen; das Parlament könne entsprechend entweder dem Nachtragskredit zustimmen oder Ende Jahr eine Kreditüberschreitung zur Kenntnis nehmen. Der Nachtragskredit erlaube es aber, Zinsen gegenüber den Banken in der Höhe von monatlich CHF 1 bis 2 Mio. zu sparen. Dieses Argument überzeugte den Ständerat, stillschweigend nahm er den Nachtragskredit Ia an.

BRG Nachtrag I zum Voranschlag 2017
Dossier: Bundeshaushalt 2017: Voranschlag und Staatsrechnung

Nach Anhörung des Präsidenten der AB-BA, Niklaus Oberholzer, entschied sich die RK-SR, auf die Ausarbeitung einer Revision über die Regelung zur Zusammensetzung der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft vorläufig zu verzichten. An der bestehenden Regelung könne festgehalten werden: Mitglieder der AB-BA, die in einem Kanton als Anwalt tätig sind, dürfen selber nicht als Vertreter einer Partei vor den Strafbehörden auftreten. Dies sei nach wie vor sachgerecht und es bestehe kein dringender Anpassungsbedarf. Die RK-SR wollte allerdings nicht ausschliessen, dass ein solcher zu einem späteren Zeitpunkt gegeben sein könnte.

Zusammensetzung der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (Pa.Iv. 15.473)
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Es gehöre zum Wesen einer Aufsichtsbehörde, dass sie erst dann wahrgenommen werde, wenn die unter Aufsicht stehende Behörde in die Kritik gerate, eröffnete Niklaus Oberholzer, Präsident der AB-BA das Vorwort des Jahresberichts 2016 ebendieser Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft. Die AB-BA mische sich aber nicht in einzelne Verfahren ein und beurteile auch nicht einzelne Staatsanwälte. Vielmehr habe sie Einblick in das gesamte System der Bundesanwaltschaft zu nehmen, betonte er.
In der Tat war die Bundesanwaltschaft aufgrund einzelner Verfahren (FIFA, Petrobras, 1MDB) in den Fokus der Medien geraten. Die AB-BA bescheinigte der Bundesanwaltschaft in ihrem Jahresbericht freilich, in diesen Verfahren verantwortungsbewusst und zielgerichtet vorzugehen. Die Inspektionen hätten keine systemischen Schwächen gezeigt. Kritischer äusserte sich das Aufsichtsgremium zur internen Reorganisation: Diese sei noch in der Aufbauphase und vieles sei noch nicht eingespielt, nicht umgesetzt und es gebe noch Verbesserungspotenzial. Der Administrativaufwand sei hoch und die internen Abläufe noch kompliziert und unklar.

Jahresbericht 2016 der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft
Dossier: Michael Lauber - Bundesanwalt
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Auch im Jahr 2017 riss die Kritik an der Admeira nicht ab. Im April 2017 begann die Swisscom, anonymisierte Werbedaten für zielgruppenbasierte Werbung an die Admeira weiterzuleiten. Zuvor hatte sie ihre Festnetzkunden auf eine aktualisierte Datenschutzerklärung hingewiesen, die unter anderem beinhaltete, dass die Kunden bei der Datenweitergabe Widerspruch einlegen können. Das Ausbleiben einer expliziten Reaktion durch den Kunden verstand die Swisscom dabei als implizite Zustimmung zu den aktualisierten Bestimmungen (Opt-Out). Dieses Vorgehen stiess jedoch im Parlament auf Widerstand: Im Mai 2017 reichten Manfred Bühler (svp, BE, Ip. 17.3185), Fabio Regazzi (cvp, TI, Ip. 17.3190) und Kathy Riklin (cvp, ZH, A. 17.1013) Interpellationen und Anfragen ein, mit denen sie vom Bundesrat Erklärungen zum Vorgehen der Swisscom forderten. Darin kritisierten sie insbesondere, dass bei einer stillschweigenden Annahme der Datenschutzerklärung die Gefahr bestehe, dass Personen unbewusst zustimmten, zum Beispiel weil sie das Kleingedruckte nicht gelesen hätten. Der Bundesrat lehnte aber eine Deutungshoheit über die Zulässigkeit dieses Opt-Out-Prinzips ab und verwies auf die Zuständigkeit der Zivilgerichte sowie auf die unternehmerische Autonomie der Swisscom.

Sorgen machten sich die Parlamentarierinnen und Parlamentarier insbesondere auch wegen der starken Marktposition der SRG, die sich durch ihre Beteiligung an der Admeira noch zu verstärken drohe. Die KVF-SR forderte vom Bundesrat in einer Motion (Mo. 17.3355), sicherzustellen, dass die Kooperationen der SRG der Angebots- und Meinungsvielfalt zugute kämen und interessierte Partner diskriminierungslos in die Reihen der Aktionäre aufgenommen würden. Die KVF-SR hatte die Motion ausgearbeitet, nachdem der Nationalrat im Juni 2017 eine parlamentarische Initiative von Gregor Rutz (svp, ZH, Pa.Iv. 15.495) angenommen hatte, welche eine Beschränkung der nichtkonzessionierten Tätigkeiten der SRG auf volkswirtschaftlich zwingende und nicht bereits durch private Anbieter abgedeckte Bereiche forderte. Ähnliche Anliegen hatten 2016 bereits Hugues Hiltpold (fdp, GE, pa.Iv. 16.422) und Beat Vonlanthen (cvp, FR, pa. IV. 16.410) mittels parlamentarischer Initiativen vertreten. Auch Corina Eichenberger-Walther (fdp, AG) forderte in einer Interpellation (Ip. 17.3807) Auskunft darüber, welche rechtlichen Möglichkeiten bestünden, die SRG zu einem diskriminierungsfreien Zugang für die privaten Medien zu verpflichten. In ihrer Interpellation fragte sie auch nach den durch ihre Teilnahme an der Admeira entstehenden finanziellen Risiken für die SRG – ein Thema, das auch eine Anfrage von Daniela Schneeberger (fdp, BL) aufnahm (A. 17.5300).

Die Verlage teilten die Sorgen der Parlamentarierinnen und Parlamentarier bezüglich der Stellung der SRG aufgrund von Admeira. Im September 2017 forderten Pietro Supino und Peter Wanner als Verleger der Tamedia, respektive der AZ-Medien, eine Aufspaltung der Admeira in zwei separate Gesellschaften: in ein Unternehmen für Datenmanagement und eines für den Verkauf von Werbung. Die Vermischung der beiden Bereiche sei „keine saubere Lösung“, weil ein Grossteil der Daten – gemäss Wanner „das Gold von heute“ – von der staatlich kontrollierten Swisscom stamme. Nötig sei stattdessen eine offene, diskriminierungsfreie Branchenlösung, erklärte Tamedia-Sprecher Christoph Zimmer. Eine für alle vollständig offene Datenplattform sei aus Datenschutzgründen nicht möglich, konterte Admeira-Sprecherin Romi Hofer. Da alle Verlage ihre Inserate über Admeira verkaufen und Aktionäre werden könnten, verfügten Swisscom, Ringier und die SRG auch nicht über einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil.

Ende August 2017 gab Admeira bekannt, dass sie ein Tochterunternehmen mit dem Namen Adtelier gegründet habe. Dieses soll Sonderwerbeformen wie Native Advertising, Storytelling und Content Marketing, also ähnliche Werbeformen wie Publireportagen, die wie redaktionelle Produkte aussehen, produzieren. Diesbezüglich wollte Karl Vogler (csp, OW, Ip. 17.3899) mittels einer Interpellation vom Bundesrat wissen, ob die Nutzung solcher Sonderwerbeformen wirklich noch dem Service Public-Auftrag der SRG entspreche. Dieser erwiderte, dass die Beteiligung an Admeira ausserhalb des Service Public-Auftrags liege, die SRG keine Gebührengelder dafür nutze und dies entsprechend ein unternehmerischer Entscheid der SRG sei.

Ende Oktober 2017 schickte das UVEK schliesslich einen Revisionsentwurf der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) in die Vernehmlassung, gemäss dem der SRG und den privaten Anbietern mit Konzession zielgruppenspezifische Werbung in ihren konzessionierten Programmen unter Auflagen erlaubt sein soll. Dies stiess beim Verlegerverband auf Unverständnis. Durch diese Stärkung der Admeira werde das Gebot auf Rücksichtnahme auf die privaten Medien ausgehöhlt, erklärte der Geschäftsführer des Verbands Schweizer Medien, Andreas Häuptli.

Joint Venture Vertrag der SRG mit Swisscom und Ringier

Im Jahr 2016 rückten Dschihad-Reisende wiederholt in den Fokus der Medien. Laut dem NDB kehrte im Jahr 2016 eine Person nach ihrer Ausreise in ein dschihadistisches Kampfgebiet in die Schweiz zurück. Dazu kommen mindestens drei Personen, welche kurz vor bzw. nach ihrer Abreise nach Syrien zum Islamischen Staat (IS) angehalten wurden. Zudem wurden 2016 laut Medienberichten strafrechtliche Verfahren gegen vier zurückgekehrte Dschihad-Reisende aufgenommen. Im Fall einer Person wurde das erste rechtskräftige Urteil wegen einer Dschihad-Reise gesprochen. Zu Beginn des Jahres 2016 hallte in den Medien überdies die Heimkehr zweier Winterthurer Jugendlicher aus dem syrischen Kampfgebiet nach.
Dschihad-Rückkehrende und die Gefahren, die von ihnen ausgehen können, wurden auch im Lagebericht des NDB und im Bericht zur Sicherheitspolitik des Bundesrats thematisiert. Insbesondere der Lagebericht des NDB stiess auf grosses mediales Interesse. In der Pressekonferenz zur Veröffentlichung des NDB-Berichts prognostizierte Markus Seiler, Direktor des NDB, dass bei den Ausreisen Richtung dschihadistisches Kampfgebiet ein Plafond erreicht worden sein könnte, während Dschihad-Rückkehrer und -Rückkehrerinnen eine der relevantesten Bedrohungen für die Sicherheit der Schweiz darstellten. Letztere könnten laut dem NDB an der Planung und Durchführung von Attentaten in der Schweiz oder im Ausland beteiligt sein oder mit ihren Erlebnisberichten neue Mitglieder für den IS rekrutieren.

Angesichts dieser Geschehnisse waren auch die gesetzlichen Grundlagen zum Umgang mit potenziellen, ausgereisten oder zurückgekehrten Dschihad-Reisenden Gegenstand der öffentlichen Debatte. Diskutiert wurden drei Hauptaspekte: die Prävention von Ausreisen beziehungsweise Einreisen, die strafrechtliche Verurteilung von Ausgereisten und die Wiedereingliederung von Zurückgekehrten in die Gesellschaft.
Die Sonntagszeitung erachtete die Lage bezüglich präventiver Massnahmen im Dezember 2016 als unzureichend. So würden beispielsweise die beiden jungen Männer aus Genf, welche im Sommer 2016 von der Polizei wegen dschihadistisch motivierter Ausreise angehalten wurden, zeigen, dass die bestehenden präventiven Strukturen nur bedingt greifen. Die beiden Männer seien beide bereits zuvor polizeilich bekannt gewesen und kurz vor ihrer Abreise von der Polizei vorgeladen worden. In beiden Fällen sei kurz darauf die Ausreise erfolgt. Um solche Ausreisen in dschihadistische Kampfgebiete zu verhindern, sei laut dem Tages-Anzeiger beispielsweise eine regelmässige Meldepflicht bei der Polizei oder das Sperren von Reisedokumenten denkbar. Dabei merkten die Medien jedoch auch an, dass Ausreisesperren Grundrechte verletzen können und in jedem Fall auch Möglichkeiten für Beschwerden und die Berücksichtigung individueller Bedingungen der potenziellen Dschihadreisenden bestehen müssen.
Im Parlament wurde eine Motion für eine gesetzliche Grundlage für eine Ausreisesperre für Dschihadisten und Dschihadistinnen abgelehnt. Bundesrätin Sommaruga verwies dabei aber darauf, dass alternative Präventionsmassnahmen ausgearbeitet würden.
Neben der Ausreise sollte auch die Einreise von Dschihadisten und Dschihadistinnen verhindert werden. So wurde im Verlauf des Jahres gegen 26 Personen mit Bezug zum Dschihad ein Einreiseverbot in die Schweiz verhängt. Medial und politisch kontrovers diskutiert wurde in diesem Zusammenhang die Frage, ob Doppelbürgern und Doppelbürgerinnen, welche für eine fremde Armee oder eine armeeähnliche, ideologisch motivierte Gruppierung gekämpft haben, die Schweizer Staatsbürgerschaft entzogen werden soll.
Die präventive Überwachung und strafrechtliche Verfolgung von Dschihadisten und Dschihadistinnen rückte im Rahmen der Abstimmung zum neuen Nachrichtendienstgesetz im September 2016 in den Fokus. Bundesrat Parmelin warb zum Beispiel an der Pressekonferenz zum Lagebericht des NBD für die Annahme der Vorlage. Ebenso wurden die Möglichkeiten zur besseren Überwachung von potenziellen Dschihadisten und Dschihadistinnen wiederholt als Pro-Argument für das Nachrichtendienstgesetz genannt. Nach der Annahme des Gesetzes an der Urne wurde die Kompetenz, ausreisende, ausgereiste oder zurückgekehrte Dschihadistinnen und Dschihadisten verdeckt im Schengener Informationssystem auszuschreiben, zusätzlich auf das Fedpol ausgeweitet. Das Nachrichtendienstgesetz hatte diese Kompetenz nur dem NDB erteilt.

Gegen die tatsächlich zurückgekehrten Dschihadisten und Dschihadistinnen wurde bisher in jedem Fall ein Strafverfahren eröffnet. Basis dafür war das dringliche Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen Al-Qaïda, Islamischer Staat sowie verwandter Organisationen. Erfahrung in der Verurteilung von Dschihadisten und Dschihadistinnen hatte die Bundesanwaltschaft jedoch fast keine. Während zwar rund sechzig Verfahren wegen Verstosses gegen das Verbot von Al-Qaïda und IS offen waren, kam es erst im Juli 2016 zu einer ersten Verurteilung durch das Bundesstrafgericht: Ein 26-Jähriger wurde zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Urteil war laut Le Temps und NZZ wegweisend: Einerseits sei das Verbot der Gruppierungen Al-Qaïda und IS erstmals angewandt worden. Andererseits wurde der Angeklagte bereits vor seiner Ausreise in die Türkei verhaftet und in der Folge angeklagt; somit sei die «deutliche Absicht» – wie sie das Gericht feststellte –, sich in das dschihadistische Kriegsgebiet zu begeben, ausreichend, um entsprechend dem dringlichen Bundesgesetz verurteilt zu werden. Trotz dieser ersten Verurteilung eines Dschihad-Reisenden wurden verschiedene Stimmen für eine Verschärfung und Überarbeitung der Terrorismusstrafnorm laut, welche das 2018 auslaufende dringliche Bundesgesetz ablösen sollte.

Neben Prävention und strafrechtlicher Verfolgung nahm der Aspekt der Resozialisierung der Dschihad-Rückkehrer und -Rückkehrerinnen einen zentralen Platz in der öffentlichen Debatte ein. So wurden zu Beginn des Jahres in der NZZ «Konzepte für die Reintegration der Rückkehrer abseits des Strafrechts» gefordert. Für die gesellschaftliche Wiedereingliederung von Dschihad-Reisenden gebe es gemäss der NZZ keine ausreichenden interkantonalen und bereichsübergreifenden Strukturen. Medien, Experten und Expertinnen sowie die operative Koordination TETRA des Fedpol, welche sich brereichsübergreifend mit dem Tracking von Terroristinnen und Terroristen befasst, forderten die Schaffung eines schweizweiten Kompetenzzentrums für die Deradikalisierung und Resozialisierung von Dschihadisten und Dschihadistinnen. Eine solche Kooperation zwischen Strafbehörden und Fachstellen, die beispielsweise psychologische oder soziale Betreuungsangebote bieten würde, wurde vorerst aber nicht eingerichtet. Einzig auf kantonaler Ebene gab es laut der NZZ bereits verschiedene Fachstellen, die Präventions- und Resozialisierungsarbeit leisteten.

Dschihad-Reisende und -Rückkehrende

Mit der Neuorganisation der Strafbehörden des Bundes war 2010 nicht nur beschlossen worden, dass das Parlament den Bundesanwalt wählt, sondern auch die Mitglieder der siebenköpfigen Aufsichtsbehörde (AB-BA). Diese setzt sich aus einem Bundesrichter oder einer Bundesrichterin, einem Bundesstrafrichter oder einer Bundesstrafrichterin, zwei Anwälten oder Anwältinnen, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sein müssen, sowie drei Fachpersonen zusammen, die explizit in keinem Arbeitsverhältnis mit dem Bund stehen, keinem Gericht angehören und auch nicht in einem Anwaltsregister eingetragen sein dürfen. Weil der als Fachperson gewählte David Zolliger im Sommer 2016 ins Anwaltsregister des Kantons Zürich eingetragen wurde, musste er also ersetzt werden. Auf die von der GK ausgeschriebene Stelle gingen 16 Bewerbungen ein (davon vier von Frauen), wovon jene von Rolf Grädel am meisten überzeugte. Parteipolitische Kriterien haben – anders als bei Richterwahlen – keine Bedeutung. Grädel wurde von der Vereinigten Bundesbehörde in der Wintersession 2016 in die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft gewählt. Er erhielt 169 von 179 gültigen Stimmen; 24 Stimmen waren leer eingelegt worden und eine Stimme war ungültig.

Ersatzwahl für ein Mitglied der AB-BA (2016)
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)