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2018 geriet die Bundesanwaltschaft etwas häufiger in den Fokus der Medien. Michael Lauber hatte zwar zu Beginn seiner zweiten Amtszeit durchwegs gute Kritiken erhalten – als erster Bundesanwalt, der vom Parlament nicht nur gewählt (2011), sondern auch bestätigt worden war (2015). Aufgrund verschiedener Ereignisse schien die Stimmung im Verlauf des Jahres 2018 allerdings langsam zu kippen. Bereits anfang Jahr erregte der im Sommer 2017 gefällte abschlägige Entscheid des Parlaments, der Bundesanwaltschaft einen Nachtragskredit zu gewähren, für Aufregung, weil eine Nachfrage der Zeitung «Nordwestschweiz», wofür das Geld verwendet worden wäre, von der Bundesanwaltschaft nicht beantwortet wurde. Die Zeitung zweifelte laut darüber, ob Lauber seine Ressourcen richtig einsetze.
Zu reden gaben zudem zwei ehemalige Staatsanwälte, die nach ihrem Austritt in Bereichen tätig wurden, für deren Behandlung sie sich bereits während ihrer Tätigkeit als Angestellte der Bundesanwaltschaft zuständig gezeigt hatten. Auch auf Anraten der AB-BA, die das Problem in ihrem Jahresbericht aufgriff, wurde daher ein Code of Conduct erstellt.
Von einer «schwarzen Woche für die Bundesanwaltschaft» schrieb die Aargauer Zeitung Mitte Juni, da die Behörde zwei Verfahren vor Bundesstrafgericht verlor. Sowohl die Tamil Tigers als auch der Islamische Zentralrat der Schweiz (IZRS) wurden vom Gericht vom Vorwurf frei gesprochen, eine kriminelle Organisation bzw. Terror-Unterstützer zu sein. «Handwerkliche Fehler» und «fehlende Qualitätssicherung» die sich die Bundesanwaltschaft nicht leisten dürfe, seien mit Ursache für die Niederlage, urteilte die NZZ.
Auch dafür, dass die Bundesanwaltschaft keine Strafanzeige wegen Verdachts auf Betrug rund um die Bürgschaften bei Schweizer Hochseeschiffen einreichte, wurde Michael Lauber medial kritisiert.
Und auch die Basler Zeitung reihte sich Ende 2018 in die negativen Kritiken ein. «Dinosaurier-Ermittlung» nannte sie die 27 Fälle, die noch vor Laubers Amtsantritt eröffnet worden und nach so langer Zeit noch immer hängig waren. Insgesamt seien Ende 2018 ganze 472 Verfahren noch nicht abgeschlossen. In einem wichtigen Fall, in dem sich bereits für einzelne aufgeführte Anklagepunkte die Verjährungsfrist nähere, sei die Anklageschrift wegen gravierender Mängel zurückgewiesen worden. «Ermitteln im Schneckentempo», urteilte die Basler Zeitung, helfe nicht, den stetig wachsenden Pendenzenberg abzubauen.
Die Bundesanwaltschaft wehrte sich gegen die Kritik. Die Komplexität und Internationalität der Fälle sowie der Umstand, dass das Schweizer Strafprozessrecht nicht auf Grossverfahren ausgerichtet sei, machten es nicht leicht. Man stehe dauernd im Rampenlicht und müsse zudem auch im Zweifelsfall Anklage erheben, während das Gericht im Zweifelsfall für den Angeklagten entscheiden müsse.
Schliesslich geriet die Bundesanwaltschaft Ende 2018 auch im Zusammenhang mit dem «Fifa-Fall» immer stärker in den medialen Fokus.

Die Bundesanwaltschaft gerät 2018 stärker in den Fokus der Medien
Dossier: Michael Lauber - Bundesanwalt

Im Januar 2018, mitten im Abstimmungskampf zur No-Billag-Initiative, liess die Spitze der SRG verlauten, dass die Radio- und Fernsehgesellschaft aus der zwei Jahre zuvor mit der Swisscom und Ringier gegründeten Werbeallianz Admeira auszusteigen plane. Der Werbeallianz war von Beginn weg heftiger Gegenwind vom Verband Schweizer Medien, von verschiedenen Medienhäusern und von politischer Seite entgegengeschlagen und sie hatte auch mit operativen Schwierigkeiten zu kämpfen.
Im Februar 2018 unterlag die SRG zudem vor Bundesgericht, wo sie Beschwerde gegen einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts eingelegt hatte. Das Bundesverwaltungsgericht war im Herbst 2016 – entgegen der Meinung des UVEK – zum Schluss gekommen, dass die beschwerdeführenden Medien im Verfahren betreffend die Beteiligung der SRG an Admeira als Partei anzuerkennen seien und aufgrunddessen in der Frage um die Teilhabe der SRG an Admeira von der Verwaltung hätten angehört werden müssen. Stattdessen hatte das UVEK zuvor lediglich von der Beteiligung der SRG an der Werbeallianz Kenntnis genommen und diese auch nicht an Auflagen geknüpft. Das Bundesgericht stützte den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. Sofern Tätigkeiten der SRG, die ausserhalb ihres Konzessionsbereichs liegen, den Entfaltungsspielraum anderer Medienunternehmen erheblich beschneiden, seien diese zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Die beschwerdeführenden Akteure, der Verband Schweizer Medien und neun private Medienunternehmen, hätten gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht glaubhaft vorbringen können, dass ihnen eine erhebliche Einschränkung des Entfaltungsspielraums drohe, weswegen der Entscheid des UVEK aufzuheben und unter Anhörung der beschwerdeführenden Medien neu zu fassen sei.
Neben diversen Umbau- und Abbauplänen kommunizierte die SRG Ende Juni ihren definitiven Ausstieg aus der Werbeallianz. Man habe den Aktienanteil von 33.3 Prozent je hälftig an die beiden verbleibenden Aktionäre Ringier und Swisscom verkauft. Der Verband Schweizer Medien verlangte sogleich vom UVEK, dass die Neubeurteilung der Zulässigkeit der Teilhabe von SRG an Admeira deswegen nicht ausgesetzt werden solle. Zum einen sei der Verkauf noch nicht vollzogen, zum anderen bleibe die Gefahr von Marktverzerrungen intakt, da die SRG nach wie vor plane, die Vermarktung ihrer Werbezeiten über Admeira laufen zu lassen. Nachdem die SRG dem BAKOM den Vollzug des Verkaufs vom 29. Juni 2018 mitgeteilt hatte, verfügte das Bundesamt jedoch die Abschreibung des Verfahrens.

Joint Venture Vertrag der SRG mit Swisscom und Ringier

Nach dem deutlichen Nein ihrer Schwesterkommission beschloss die RK-NR auf ihren Beschluss, der parlamentarischen Initiative von Carlo Sommaruga (sp, GE) Folge zu geben, zurückzukommen. Der Genfer SP-Vertreter hatte bereits nach dem Verdikt der ständerätlichen Kommission angekündigt, auf seine Idee für einen Ausbau der Leitung der Bundesanwaltschaft zu verzichten, was er in der Folge durch das Zurückziehen seiner Initiative in die Tat umsetzte.

Ausbau der Leitung der Bundesanwaltschaft
Dossier: Strafbehördenorganisationsgesetz (StBOG)

Im November 2018 gab die KVF-NR mit 14 zu 9 Stimmen einer parlamentarischen Initiative Rutz (svp, ZH) Folge, die das Ziel verfolgt, die mit Annahme der RTVG-Vorlage durch das Volk beschlossene Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen zu streichen. Der Zürcher Nationalrat argumentierte unter anderem, dass bereits während der Debatte zur No-Billag-Initiative auch aus dem gegnerischen Lager Stimmen zu vernehmen gewesen seien, die verstärkte Sparbemühungen bei der SRG forderten. Die Kommissionsmehrheit gab dem Initianten Recht und wies darüber hinaus auf die Doppelbelastung für Unternehmensinhaberinnen und -inhaber hin, die neu nicht nur als Privatpersonen, sondern auch als Unternehmen eine Abgabe entrichten müssten. Auf der anderen Seite hielt es die Kommissionsminderheit für unangebracht, die Regelung vor deren Vollzug bereits wieder zu kippen. Ferner verliere die SRG so Einnahmen in der Höhe von CHF 170 Mio., was auch die privaten Radio- und Fernsehstationen durch einen geringeren Abgabenanteil zu spüren bekämen.

Taten statt Worte. Abgabe für Radio und Fernsehen für Unternehmen streichen

Seit 2010 wählt das Parlament nicht nur den Bundesanwalt, sondern auch die Aufsichtsbehörde für die Bundesanwaltschaft (AB-BA). Eine Gesamterneuerung für die Amtsdauer 2019–2022 wurde in der Herbstsession von der Vereinigten Bundesversammlung vorgenommen. Die AB-BA besteht aus sieben Mitgliedern: Das Bundesgericht und das Bundesstrafgericht stellen je eine Vertreterin oder einen Vertreter, hinzu kommen zwei in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragene Anwältinnen oder Anwälte und drei Fachpersonen, die weder in einem Anwaltsregister eingetragen noch an einem eidgenössischen Gericht tätig sein dürfen. Sechs der sieben amtierenden Mitglieder stellten sich zur Wiederwahl. Einzig Niklaus Oberholzer, der Vertreter des Bundesgerichts, stellte sich nicht mehr zur Verfügung. Seinen Platz wollte Bundesrichterin Alexia Heine einnehmen. Die Wiederwahl der bestehenden Mitglieder und die Neuwahl von Heine wurde von der GK empfohlen und von allen Fraktionen unterstützt.
Bei der Wiederwahl schafften alle Bisherigen das absolute Mehr problemlos: Stefan Heimgartner als Vertreter des BStGer (205 Stimmen), Tamara Erez (205 Stimmen) und Cornel Borbély (204 Stimmen) als Anwältin bzw. Anwalt sowie die Fachpersonen Isabelle Augsburger-Bucheli (205 Stimmen) und Rolf Grädel (204 Stimmen) standen alle beinahe auf allen der 206 eingelangten Wahlzettel. Einzig Hanspeter Uster, die dritte Fachperson, erhielt lediglich 177 Stimmen. Dies dürfte vielleicht damit zusammenhängen, dass der ehemalige Zuger Regierungsrat damals der Sozialistisch-Grünen Alternative angehört hatte und von der Ratsrechten nicht gewählt wurde. Vielleicht waren dann die 15 leeren Stimmen bei der Ergänzungswahl von Alexa Heine, die der SVP angehört,– ihr Name stand auf 183 der 198 eingelangten Wahlzettel –, als Retourkutsche zu verstehen.

Gesamterneuerungswahl der AB-BA für die Amtsdauer 2019-2022
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Parallèlement au déménagement d'une partie de la radio alémanique SRF de Berne à Zurich, la SSR a annoncé sa volonté de transférer son département d'actualité romand de Genève à Lausanne en 2024. Dans la capitale vaudoise, la radio télévision suisse emménagera dans un centre médias flambant neuf, qui sortira de terre sur le campus universitaire de Dorigny, à deux pas de l'EPFL. La SSR justifie cette décision par la volonté d'économiser la surface occupée, et ainsi les frais qui en découlent. Les économies réalisées par ce biais doivent permettre de ne pas épargner à d'autres endroits, notamment en coupant dans les programmes. Avec ce transfert, environ 150 collaborateurs et collaboratrices migreront du bout du lac à la capitale olympique, où ils retrouveront leurs collègues de la radio. Ces derniers, dont les studios se situent actuellement à la Sallaz, au nord de la ville, se déplaceront également du côté de Dorigny lorsque les nouveaux locaux seront opérationnels. Le déplacement du téléjournal et d'autres émissions d'actualité en direction de l'est des rives du Léman a provoqué de vives réactions à Genève. Selon le conseiller d'État Antonio Hodgers, « la population genevoise, qui avait massivement soutenu la SSR lors du vote sur l'initiative No-Billag, est animée par un sentiment de trahison ». Antonio Hodgers a comparé cette décision à « un coup de poignard dans le dos », et a réclamé des mesures compensatoires à la SSR. Dans la cité de Calvin, on s'inquiétait en particulier de l'avenir de la tour de la RTS qui abrite actuellement 1200 employé.e.s et a été entièrement rénovée entre 2005 et 2010 pour plus de CHF 50 millions. Face à ces réactions, le directeur de la RTS Pascal Crittin a rappelé que les sports, des magazines d'actu, les programmes de divertissement et de jeunesse demeureraient à Genève. Quant aux locaux libérés, qui correspondent à 25 pour cent de la surface occupée actuellement, ils pourraient être loués à des privés.
Malgré plusieurs tentatives d'empêcher le déménagement au niveau politique, le Parlement l'a définitivement validé en 2020, au grand dam du canton de Genève.

Umzug von Genf nach Lausanne

Einen Monat nach der Abstimmung über die No-Billag-Initiative gab die SRG in einer Medienmitteilung bekannt, dass sie in Erwägung ziehe, das Berner Radiostudio nach Zürich-Leutschenbach zu verlegen. Betroffen wären davon etwa 150 bis 170 Personen. Eine örtliche Zusammenlegung von Radio-, TV- und Onlineinhalten würde klare publizistische Gewinne mit sich bringen, erklärte die SRG, weshalb auch das Zürcher Radiostudio von der Brunnhofstrasse nach Leutschenbach umziehen sollte. Die Bundeshausredaktion sowie die «Regionalredaktion Bern, Freiburg, Wallis» sollten hingegen in Bern verbleiben. Die freigewordenen Plätze des Radiostudios sollte die Generaldirektion der SRG übernehmen und damit das teurere Gebäude im Ostring verlassen können. Mit dieser Massnahme soll ein Teil der Einsparungen über CHF 100 Mio., welche die SRG nach der No-Billag-Abstimmung angekündigt hatte, erzielt werden. Im Gegenzug werde aber auch ein Ausbau der regionalen Korrespondentenstandorte angestrebt, erklärte die SRG. Man werde nun die Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Massnahme überprüfen, anschliessend werde der Verwaltungsrat aufgrund dieser Resultate über den Umzug entscheiden.
Entschieden war zu diesem Zeitpunkt gemäss SRG zwar noch nichts, dennoch regte sich grosser Widerstand gegen die Ankündigung. Die Berner Stadtregierung erklärte in einer Medienmitteilung, dass sie eine «transparente und ergebnisoffene Standortüberprüfung und ein klares Bekenntnis zu Bern als SRG-Hauptsitz mit Inland- und Bundeshausredaktion» erwarte. Eine «starke Verankerung der SRG in der Hauptstadt» sei zentral. Die CVP Bern lancierte eine Onlinepetition gegen die Standortverlagerung und übergab diese der SRG-Generaldirektion nur zwei Wochen später mit 2‘000 Unterschriften. Sehr aktiv zeigte sich auch der 2010 gegründete Verein «Hauptstadtregion Schweiz», dem die Kantone Bern, Neuenburg, Freiburg, Solothurn und Wallis, verschiedene Städte, Gemeinden und Regionalorganisationen angehören. Er kritisierte die Idee unter anderem in einem Brief an Medienministerin Leuthard und SRG-Verwaltungsratspräsident Jean-Michel Cina scharf und erklärte, er würde sich «mit aller Vehemenz» gegen den Umzug wehren. Kritische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SRG schlossen sich in der Organisation «Pro Radiostudio Bern» zusammen und taten ihren Unmut zum Beispiel durch einen Protestbrief an die SRG-Führung kund. Sie fühlten sich vor den Kopf gestossen, weil sie – trotz ihres starken Engagements gegen die No-Billag-Initiative – in dieser Frage nicht angehört würden. Schliesslich meldete sich auch der Vorstand der «Regionalgesellschaft Bern – Freiburg – Wallis» zu Wort und kritisierte den Entscheid der SRG. Ihr Präsident, Léander Jaggi, erklärte sogar, man diskutiere mögliche Szenarien bei einem Umzug, unter anderem auch den Austritt aus der SRG.
Ende August und somit kurz vor dem Entscheid des Verwaltungsrats fand auf dem Bundesplatz eine Demonstration statt, an der sich Journalistinnen und Journalisten, Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter sowie Politikerinnen und Politiker beteiligten. Schliesslich überwies das Berner Kantonsparlament Anfang September mit 140 zu 7 Stimmen eine Motion mit dem Titel «Radiostudio gehört nach Bern» an die Kantonsregierung, gemäss der Letztere dem Radiostudio bestmögliche Rahmenbedingungen bieten soll. Obwohl sich zudem immer häufiger Politikerinnen und Politiker des nationalen Parlaments – unter anderem Adrian Amstutz (svp, BE), Kurt Fluri (fdp, SO) und Christian Levrat (sp, FR) – gegen den Entscheid der SRG aussprachen, gab es im nationalen Parlament vorerst keine Vorstösse zu diesem Thema. Bis diese erledigt seien, habe der Verwaltungsrat der SRG wohl bereits entschieden, mutmassten die Medien.

Ihren Widerstand gegen den Umzug begründeten die verschiedenen Akteure unter anderem damit, dass eine Konzentration der nationalen Medienhäuser in Zürich mit dem Prinzip einer föderalistischen Schweiz in Widerspruch stehe. Die SRG lebe von ihrer regionalen Struktur, erklärte etwa Nick Lüthi, Leiter der Medienwoche. Deshalb dürfe sie ihre Standortwahl, im Unterschied zu den privaten Medienunternehmen, nicht alleine aufgrund von betriebswirtschaftlichen Kriterien vornehmen. Man dürfe die nationale Politik nicht nur noch aus Zürcher Sicht wahrnehmen, erklärte zum Beispiel Priscilla Imboden von «Pro Radiostudio Bern». Bern sei das «Tor zur Schweiz für das Wallis», betonte Christophe Darbellay (VS, cvp) und auch «Pro Radiostudio Bern» erklärte die SRG-Vertretung in Bern aufgrund ihrer Funktion als Türöffner für die Romandie für sehr wichtig.
Insbesondere die SRG-Mitarbeitenden befürchteten darüber hinaus eine Vermischung der bisher vollständig getrennten Radio-, Fernseh- und Online-Redaktionen. Die Radiokultur mit Berichten, die in die Tiefe gingen, würde so aufgrund der ungleichen Kräfteverhältnisse marginalisiert und das gesunde Konkurrenzverhältnis zwischen Radio und Fernsehen würde verschwinden, war zu vernehmen. Insbesondere auch die von der SRG geplante Zusammenarbeit in einem Newsroom sei ein «Schritt zur Konvergenz von Radio und Fernsehen», erklärte etwa Tobias Gasser, Produzent bei Echo der Zeit, das ebenfalls vom Umzug betroffen wäre. Die Mitarbeitenden fürchteten sich gemäss Medien auch davor, dass nach diesem ersten Schritt ein Verschmelzen der Chefredaktionen von Radio und Fernsehen folgen könnte. Umgekehrt argumentierte etwa der Berner Regierungsrat Bernhard Pulver (BE, gp), dass eine Zentralisierung des Radios, falls diese tatsächlich stattfinden müsse, auch in Bern statt in Zürich geschehen könne. Diese Idee wurde kurze Zeit später durch den Vorschlag von Stadt und Kanton Bern sowie dem Verein Hauptstadtregion Schweiz, ein Kompetenzzentrum für Information inklusive Forschung und Entwicklung, Inlandberichterstattung, SRF News, SRF Wirtschaft und Auslandkorrespondenten zu schaffen, bekräftigt.
Nicht gelten liessen die Kritikerinnen und Kritiker des Umzugs das Sparargument der SRG: Das Sparpotenzial sei vergleichsweise tief; bei CHF 100 Mio., welche die SRG sparen müsse, seien die CHF 3 bis 5 Mio., von denen im Laufe der Diskussionen die Rede war, den Umzug nicht wert. Insbesondere zumal die Gegnerinnen und Gegner die eigentlichen Einsparungen als noch tiefer einschätzten: Es sei nicht einfach, Nachmieter für das bis 2032 gemietete Hochhaus im Ostring zu finden. Der Umzug lohne sich erst recht nicht, wenn der Verlust an Know-how mitberücksichtigt werde. In einem SRG-internen Dokument, auf das die Medien Bezug nahmen, hatte SRF-Direktor Ruedi Matter anscheinend damit gerechnet, dass 20 bis 30 Prozent der Mitarbeitenden den Umzug nicht mitmachen würden. Zu einem späteren Zeitpunkt erklärte Matter, die Zahl von 30 Prozent sei deutlich zu hoch. Auf das Kostenargument verwies auch die Stadt Bern, die der SRG anbot, ihr bei der Suche nach einer günstigeren, zentraleren Immobilie für die SRG-Generaldirektion sowie bei der Suche nach Nachmietern zu helfen. In der Tat schlug die Stadt Bern gemäss Medienberichten der SRG 18 mögliche Immobilien zur Miete vor.
Im Laufe der Zeit immer wichtiger wurde das Argument, wonach die Ablehnung der No-Billag-Initiative insbesondere auf die breite Verankerung der SRG und auf deren Hochhalten der Dezentralisierung zurückzuführen sei. Dieser Umzugsentscheid widerspreche jedoch ihrer Argumentation im Abstimmungskampf und stosse somit einerseits die damaligen Unterstützerinnen und Unterstützter vor den Kopf und führe zudem zukünftig zu Problemen. Kurt Fluri etwa sprach von einem «Schlag ins Gesicht der Unterstützter der SRG im Kampf gegen die No-Billag-Initiative». Zudem wurde der Zeitpunkt der Bekanntgabe des Umzugs knapp einen Monat nach der Abstimmung kritisiert: Hätte die SRG die Ankündigung bereits zuvor gemacht, wäre die Initiative sicherlich nicht so deutlich abgelehnt worden, war der Tenor der Kritikerinnen und Kritiker.

Die SRG konzentrierte sich vor allem auf eine Argumentationslinie: Sie spare «lieber bei Mauern als bei Menschen», wurde Radio-Chefredaktorin Lis Borner, im Laufe der Zeit aber auch zahlreiche weitere SRG-Funktionäre, nicht müde zu betonen. Wenn das Radio in Bern bleibe, müsse auf andere Arten gespart werden, vermutlich auch durch Stellenabbau, beteuerte Urs Leuthard. Zudem bleibe Bern ein zentraler Radio-Produktionsstandort, Teile der Inlandredaktion sowie die Bundeshausredaktion verblieben in Bern. Ein kleiner Teil der Zürcher Inlandredaktion komme zudem zusätzlich nach Bern, ergänzte etwa die NZZ. Bern bleibe somit mit 550 Mitarbeitenden – 150 davon Journalistinnen und Journallisten – der zweitgrösste SRG-Standort. Eine lokale Verankerung bedeute nun aber nicht, dass die SRG überall gleich stark aufgestellt sein müsse, erklärte Matter. Die Medienvielfalt solle zudem gemäss BAZ nicht mit einer Vielfalt von Standorten gleichgestellt werden. Schliesslich beteuerten verschiedene SRG-Funktionäre, dass man nicht vorhabe, Radio und Fernsehen zu fusionieren; unter anderem blieben auch die Chefredaktionen getrennt. Unterstützung erhielt die SRG unter anderem von Filippo Lombardi (cvp, TI), der den Protest der Umzugsgegnerinnen und -gegner gegenüber den Medien als scheinheilig bezeichnete: Im Rahmen der No-Billag-Abstimmung seien alle für Sparen gewesen, bei der ersten konkreten Massnahme würden nun alle aufschreien. Er wies darauf hin, dass die SRG-Führung unternehmerische Entscheide unabhängig fällen können müsse. Schliesslich würde ein Abbruch des Umzugs gemäss NZZ ein «schlechtes Licht auf die Reformfähigkeit der SRG» werfen.

Ende September 2018 entschied sich der SRG-Verwaltungsrat nach zweitägiger Beratung endgültig für den Umzug. Dieser soll Ende 2020 beginnen. Die betroffene Belegschaft zeigte sich enttäuscht, die Gewerkschaft SSM sprach von fehlender Sensibilität für regionale Vielfalt. Sie kündigte an, die Rechtmässigkeit des Entscheids zu prüfen, da sie nicht angehört worden sei, obwohl dies im Gesamtarbeitsvertrag so vorgesehen sei. Die Stadt und der Kanton Bern sowie der Verein Hauptstadtregion Schweiz gaben eine gemeinsame Medienmitteilung heraus, in der sie sich über den Entscheid enttäuscht zeigten. Kurz darauf wurde bekannt, dass SRG-Generaldirektor Gilles Marchand im Mai 2018 in einem weiteren SRG-internen Dokument gesagt habe, dass sich der Umzug betriebswirtschaftlich nicht lohne, aber ein Verzicht darauf nicht in Frage komme, um solchen Protesten an anderen Standorten zukünftig nicht Vorschub zu leisten. Ladina Heimgartner, stellvertretende Generaldirektorin der SRG, habe zudem die öffentliche Diskussion als irrational bezeichnet. Dies empfanden verschiedene nationale Parlamentarierinnen und Parlamentarier gemäss Medien als Affront. Kurz darauf reichten vier Parteipräsidenten (Gerhard Pfister, cvp, ZG, Pa.Iv. 18.448; Regula Rytz, gp, BE, Pa.Iv. 18.450; Martin Landolt, bdp, GL, Pa.Iv. 18.451 und Albert Rösti, svp, BE, Pa.Iv. 18.457) sowie ein Vizepräsident (Beat Jans; sp, BS; Pa.Iv. 18.456) im Nationalrat und Beat Vonlanthen (cvp, FR; Pa.Iv. 18.449) im Ständerat gleichlautende parlamentarische Initiativen ein, welche die Festschreibung der SRG-Produktionsstandorte im Gesetz und somit den schwerpunktmässigen Verbleib des SRG-Radiostudios in Bern forderten. Beat Jans erklärte dazu: «Die SRG hat uns Politiker angehört, unsere Standpunkte zur Kenntnis genommen und dann einfach ignoriert. Also werden wir nun eben gesetzgeberisch aktiv.» Dieses Vorgehen zog sowohl Beifall als auch Kritik nach sich: Wegen der Medienfreiheit müsse sich die Politik auf generelle Vorgaben beschränken, erklärte etwa die NZZ.
Trotz Entscheids des Verwaltungsrats war der Umzug somit noch nicht definitiv, die Bemühungen um einen Verbleib des Radiostudios sowie die Diskussionen zu dieser Frage werden folglich weitergehen; insbesondere auch deshalb, weil die SRG kurz vor Bekanntgabe des Verwaltungsratsentscheids auch erklärte, dass sie in Betracht ziehe, einen Teil der Fernsehproduktion von Genf nach Lausanne zu verlegen.

Wegzug des SRG-Radiostudios aus Bern

Das Bundesgericht kam in seinem Urteil vom September 2018 zum Schluss, dass das Begehren eines Betroffenen um Rückerstattung der unrechtmässig bezahlten Mehrwertsteuer auf die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen an sich gutzuheissen sei (2C_240/2017), womit es den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts diesbezüglich stützte. Es wies jedoch darauf hin, dass der Anspruch auf Rückerstattung teilweise verjährt sei. Das Bundesgericht ging davon aus, dass das Bakom spätestens bei Gesuchseinreichung des Betroffenen im Jahr 2015 hätte erkennen können, dass die Besteuerung der Empfangsgebühr bundesrechtswidrig sei, und daraufhin die ESTV um Rückerstattung hätte ersuchen müssen. Der Rückerstattungsanspruch verjähre jedoch nach fünf Jahren, weswegen das Bakom nur noch die Rückerstattung der Mehrwertsteuer für die Jahre 2010 bis 2015 hätte verlangen können. Die Beschwerde des UVEK zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sei für die Jahre 2010 bis 2015 abzuweisen.
Im November desselben Jahres urteilte das Bundesgericht auch basierend auf vier Musterklagen der von Konsumentenschutzorganisationen vertretenen Haushalte, dass eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren von 2010 bis 2015 zu erfolgen habe (2C_355/2017). Als Folge dieses Urteils und in Übereinstimmung mit einer überwiesenen Motion Flückiger-Bäni (svp, AG; Mo. 15.3416) beschloss das UVEK, dass die Mehrwertsteuer nicht nur an die klagenden, sondern an alle Haushalte zurückzuerstatten sei, und begann mit der Erarbeitung einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage. Das Bakom ging in seiner Medienmitteilung von einem Rückzahlungsbetrag in der ungefähren Höhe von CHF 50 pro Haushalt aus. Die Rückerstattung soll via Gutschrift auf der Rechnung zur Radio- und Fernsehabgabe erfolgen; belastet würde aber die Bundeskasse. Insgesamt würden gemäss Schätzungen des Bakom so rund CHF 170 Mio. rückerstattet. Obwohl die Rückerstattung nicht wie ursprünglich verlangt bis zurück ins Jahr 2005 erfolgt, zeigten sich die Konsumentenschutzorganisationen mit dem Urteil zufrieden.

Bundesgericht entscheidet: Empfangsgebühren unterstehen nicht der Mehrwertsteuer
Dossier: Rückerstattung der Billag-Mehrwertsteuern

Die neue SRG-Konzession, die der Bundesrat der SRG für die Jahre 2019 bis und mit 2022 erteilte, verstand sich als Antwort auf die rasanten technologischen Entwicklungen und die sich verändernden Nutzungsgewohnheiten. Nicht zuletzt könnte die Konzession aber auch als erste Antwort auf die erstarkte Debatte zu den Leistungen des Service public verstanden werden, wie man sie etwa im Rahmen der No-Billag-Initiative, den Berichten zum Service public im Medienbereich oder bei zahlreichen parlamentarischen Vorstössen beobachten konnte: In der Konzession soll auch der Service public klarer definiert und das Leistungsprofil der SRG besser umrissen werden. In verschiedenen Bereichen stellt der Bundesrat höhere Anforderungen an die SRG: So etwa soll die Gesellschaft ihre Integrationsleistungen verstärken, indem sie den Austausch zwischen den Sprachregionen fördern und junge Menschen verstärkt erreichen soll. Zur Sicherstellung der Informationsleistung muss die SRG mindestens die Hälfte der Gebührengelder zugunsten der Information verwenden. Ferner gehört es neu zur rechtlichen Pflicht der SRG, mit privaten Medienunternehmen in der Schweiz zusammenzuarbeiten und ihnen Kurzversionen von tagesaktuellen Inhalten zugänglich zu machen. Insbesondere in Bezug auf das Unterhaltungsangebot stellt die Konzession weitere Anforderungen zur Unterscheidbarkeit der SRG-Programme von privaten Anbietenden. Darüber hinaus wird die SRG verpflichtet, in dauerhaften Dialog mit der Öffentlichkeit zu treten, in erster Linie um die Angebots- und Unternehmensstrategien zur Diskussion zu stellen. Nicht zuletzt soll mit der neuen Konzession die Qualitätssicherung verbessert werden.
Mit der Konzession können drei parlamentarische Vorstösse erfüllt werden: Ein Postulat Rickli (13.3097), das mehr Mitsprache für die Öffentlichkeit bei den Programmen der SRG verlangt, eine Motion Wasserfallen (15.3603) zur Erhöhung der Transparenz bei der Kostenrechnung und ein Postulat der KVF-NR (17.3628), das die Prüfung einer Reduktion der SRG-Sender will.

Der Bundesrat erteilt der SRG eine neue Konzession
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)
Dossier: Konzession für die SRG SSR vom 29. August 2018

Quatre mois après la votation sur l'initiative No-Billag, refusée dans les urnes, la SSR a annoncé une série de mesures d'économies à long terme. L'entreprise de service-public y est contrainte en raison de la décision prise en marge de la campagne par la conseillère fédérale Doris Leuthard de réduire la redevance de CHF 450 à CHF 365 francs par ménage et par année. Entre 2019 et 2022, CHF 100 millions devront être économisés, ce qui provoquera la suppression de 250 postes de travail sur l'ensemble de la Suisse. En détail, CHF 20 millions d'économies devront être réalisés par la SRF, CHF 15 millions par la RTS et CHF 10 millions par la RSI. La direction générale devra épargner CHF 15 millions, alors que les CHF 40 millions restants devraient être économisés sur l'ensemble des infrastructures.

Umbaupläne bei der SRG

Einen Tag nach der Abstimmung zur No-Billag-Initiative hatte Ständerat Vonlanthen (cvp, FR) eine Motion eingereicht, mir welcher er die Stärkung der Schweizer Medienvielfalt dank einer soliden und zukunftsgerichteten Medienpolitik erreichen wollte. Das Geschäft beinhaltete vier Forderungen, mit welchen die Vormachtstellung der SRG, die der Motionär gegenüber den privaten Medien als zu dominant erachtete, eingeschränkt werden sollte: Erstens sollte eine Erhöhung des Gebührenanteils sowie die Plafonierung der Gebühreneinnahmen auf CHF 1.2 Mrd. im neuen Mediengesetz verankert werden. Zweitens sei die indirekte Presseförderung zu verstärken und drittens die Werbetätigkeiten der SRG einzuschränken – als konkrete Beispiele nannte der Freiburger Ständerat ein Werbeverbot ab 19:30 Uhr, das Verankern einer Werbe-Obergrenze sowie die diskriminierungsfreie Zusammenarbeit bei Werbeplattformen. Nicht zuletzt sollte das Online-Angebot der SRG eingeschränkt werden, damit zahlungspflichtige Online-Angebote der privaten Medien konkurrenzfähig blieben. In seiner Antwort versicherte der Bundesrat, dass die meisten Anliegen des Motionärs im Rahmen der Arbeiten zum neuen Gesetz für elektronische Medien geprüft würden. Dies war jedoch auch einer der Gründe, weswegen sich die Regierung gegen Annahme der Motion stellte, da sie ein Vorpreschen als «unnötigerweise präjudizierend» ansah. Aber auch inhaltlich äusserte der Bundesrat Bedenken zu den Anliegen der Motion. So erachtete er eine Plafonierung der Gebühreneinnahmen der SRG auf einen bestimmten Betrag als zu starr und den sich verändernden Gegebenheiten zu wenig Rechnung tragend. Ferner fehle für eine Erhöhung der indirekten Presseförderung durch aus der Radio- und Fernsehabgabe generierte Gelder die Verfassungsgrundlage. Die Prüfung zusätzlicher Werbebeschränkungen sei Teil der Vernehmlassungsvorlage zum neuen Mediengesetz, wobei der Bundesrat aber zu Bedenken gab, dass von den Privatmedien abfliessende Werbegelder nicht zur SRG, sondern zu den globalen Online-Riesen gelangen würden. An der bestehenden Zeichenbeschränkung für Online-Artikel solle im neuen Mediengesetz festgehalten werden und darüber hinaus werde der Bundesrat diesbezüglich weitere Massnahmen zum Schutz der Presse vorschlagen. Mitte Juni 2018, eine Woche vor Eröffnung der Vernehmlassung zum neuen Mediengesetz, zog der Motionär seinen Vorstoss zurück.

Stärkung der Schweizer Medienvielfalt dank einer soliden und zukunftsgerichteten Medienpolitik (Mo. 18.3070)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Der im Oktober 2017 bekannt gegebene Zusammenschluss der SDA mit Keystone sowie der zwei Monate später kommunizierte massive Stellenabbau bei der SDA veranlassten Géraldine Savary (sp, VD) zur Einreichung eines Postulats, mit dem der Bundesrat angehalten werden soll zu überprüfen, wie die Unterstützung für die SDA an einen Service-public-Auftrag geknüpft werden könnte. Die Waadtländer Ständerätin gab in ihrer Begründung auch zu bedenken, dass in der neuen Geschäftsleitung niemand aus der Westschweiz sitze. Im Rahmen der Erarbeitung des neuen Mediengesetzes solle ferner die Schaffung einer nationalen Medienagentur geprüft werden, die «im Dienste der Schweizer Medienlandschaft stehen und nicht nach dem Ertragsprinzip» funktionieren würde. In seiner ablehnenden Antwort führte der Bundesrat aus, dass die Rahmenbedingungen für eine Leistungsvereinbarung zwischen dem UVEK und der SDA in der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) festzulegen wären, weswegen er keinen Anlass für einen Bericht sah. Ferner soll für die Erarbeitung des neuen Mediengesetzes geprüft werden, ob gesetzliche Grundlagen zur Unterstützung von Medienagenturen geschaffen werden sollten. Unmittelbar vor Eröffnung der Vernehmlassung zum neuen Mediengesetz zog die Ständerätin ihr Anliegen zurück.

Postulat will Unterstützung der SDA prüfen lassen (18.3137)

Diskussionslos folgte der Nationalrat seiner vorberatenden Kommission und nahm die vom Ständerat abgeänderte Motion der KVF-NR betreffend das Shared-Content-Modell an. Private Medienanbieter sollen per Gesetzesänderung somit in Zukunft die Möglichkeit erhalten, ausgestrahlte SRG-Beiträge auf ihren eigenen Plattformen niederschwellig zu verwenden.

Shared-Content-Modell für Beiträge der SRG
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)
Dossier: Konzession für die SRG SSR vom 29. August 2018

Im Rahmen seines Berichts zu den Motionen und Postulaten der eidgenössischen Räte 2017 beantragte der Bundesrat, das Postulat Wasserfallen (fdp, BE), das Auskunft darüber verlangte, inwiefern der Service-public-Auftrag der SRG unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips ausgeführt werden könnte, als erfüllt abzuschreiben. Der Bundesrat vertrat die Auffassung, dass das Postulat im Zusatzbericht zum Service public, der im Januar 2017 erschienen war, ausreichend beantwortet worden war.
Anders sah dies eine Mehrheit der KVF-NR. Sie war der Ansicht, dass die beiden in den Zusatzbericht eingeflossenen Sonderanalysen – einerseits zu den Programmstrukturen privater TV-Veranstalter im Vergleich zu denjenigen der SRG und andererseits zu möglichen Wettbewerbsverzerrungen aufgrund eines gebührenfinanzierten Service public – nicht ausreichend auf die Frage der Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips eingegangen waren. Mit 98 zu 71 Stimmen setzten sich die Fraktionen der GLP, BDP, FDP und SVP gegen die Fraktionen der Grünen, SP und der CVP durch und beschlossen gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit, dass der Vorstoss noch nicht abzuschreiben sei.

Bundesverwaltung muss Subsidiaritätsprinzip beim Service-public-Auftrag aufzeigen (Po. 15.3618)
Dossier: Bericht zum Service public im Medienbereich: Anforderungen, Ergebnisse und Stellungnahmen
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)
Dossier: Konzession für die SRG SSR vom 29. August 2018

Die Grüne Fraktion forderte mit einer im Juni 2017 eingereichten parlamentarischen Initiative die Einsetzung einer PUK für die Aufklärung der Spionageaffäre um Daniel M. Die PUK sollte die Rollen von mutmasslich in den Fall involvierten Akteuren und Institutionen (Nachrichtendienst, Bundesrat, Bundeskriminalpolizei/Fedpol, Bundesanwaltschaft, GPDel) gründlich durchleuchten. Im Mai 2017 hatte die GPDel angekündigt, den Fall «Daniel M.» im Rahmen einer Inspektion vertiefter zu untersuchen. Die Grüne Fraktion war jedoch der Meinung, die GPDel könne eine Aufklärung der Affäre nicht mehr glaubwürdig vornehmen, nachdem einzelne Mitglieder der GPDel sich öffentlich mit widersprüchlichen Angaben zur Affäre positioniert hätten und nachdem gemäss verschiedenen Medienquellen die GPDel den Einsatz von Daniel M. selber gutgeheissen habe. Stattdessen müsse die GPDel selbst kritisch untersucht werden, forderten die Initianten.
Das Büro des Nationalrates sprach im Rahmen der Prüfung der Initiative mit dem Präsidenten der GPDel, Ständerat Alex Kuprecht (svp, SZ). Dieser habe laut dem Büro glaubhaft aufzeigen können, dass die GPDel sowohl über den notwendigen Sachverstand als auch die Kompetenzen verfüge, um die Untersuchung zügig und seriös zu führen. Der im März 2018 veröffentlichte Bericht der GPDel bestätigte diesen Eindruck in den Augen des Büros und es empfahl deshalb die Ablehnung der parlamentarischen Initiative. Auch der Fraktionspräsident der Grünen, Balthasar Glättli (ZH), zeigte sich zufrieden ob der Arbeit der GPDel, die entgegen der Befürchtungen der Grünen sehr gute Arbeit geleistet habe. Die Grünen zogen ihre Initiative daraufhin im Sommer 2018 zurück.

Parlamentarische Untersuchungskommission im Fall Daniel M. (Pa.Iv. 17.464)

Eigentlich ist im Parlamentsgesetz (Art. 47) geregelt, dass vertraulich sei, was parlamentarische Kommissionen beraten. Allerdings wird diese Regel wohl ziemlich häufig verletzt, da Verbände oder Fraktionsangehörige, aber auch Medienvertreterinnen und -vertreter häufig Informationen über Kommissionssitzungen erhalten dürften. Geben die Medien diese Informationen preis, kann dies für sie selber allerdings rechtliche Folgen haben. In der Tat war 2016 ein Journalist der Basler Zeitung von der Bundesanwaltschaft per Strafbefehl zu einer Geldbusse von CHF 300 verurteilt worden, weil er in seinem Zeitungsbeitrag detaillierte Diskussionspunkte und Abstimmungen der RK-NR im Vorfeld der Beratungen zum Geldspielgesetz aufgelistet hatte. Zwar war im damaligen Verfahren nicht klar geworden, woher die Informationen stammten, der Medienschaffende wurde aber wegen Publikation geheimer Informationen bestraft (StGB Art. 293). Dies blühte auch einem Blick-Journalisten, der Anfang Mai von einer Sitzung der RK-NR zur Aktienrechtsreform berichtete, bei welcher Hans-Ueli Vogt (svp, ZH) den Raum verlassen habe. Die Gründe für diesen «Eklat im Bundeshaus», wie der Blick titelte, wurden sehr detailliert, mit Nennung der Personen und ihren Aussagen während der Sitzung ausgeführt. Zahlreiche Medien, darunter gar ein deutsches Nachrichtenportal, nahmen den Ball auf. Es sei zum Eklat gekommen, weil Vogt nicht der gleichen Meinung gewesen sei wie seine Partei und die SP ihm vorgeworfen habe, als Kommissionssprecher – Vogt wäre dafür vorgesehen gewesen – nicht glaubwürdig zu sein. Die verbalen Angriffe gegen den Zürcher seien sehr heftig gewesen. Ende Mai reichte die RK-NR bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen unbekannt wegen Verletzung des Kommissionsgeheimnisses ein.

Eklat in Kommission

Zu Beginn der Sommersession hatte der Nationalrat über die parlamentarische Initiative Heer (svp, ZH) zu befinden, mit welcher die Bundesanwaltschaft wieder in die Bundesverwaltung integriert werden sollte. Die Mehrheit der RK-NR hatte empfohlen, der Initiative keine Folge zu geben.
Die Bundesanwaltschaft geniesse seit 2011 die gleiche organisatorische Unabhängigkeit wie die Gerichte, führte Karl Vogler (csp, OW) für die Kommission während der Debatte aus. Dies müsse so bleiben, damit sichergestellt sei, dass kein politischer Akteur Einfluss nehmen könne. Genau dieser Gefahr wäre die Bundesanwaltschaft allerdings ausgesetzt, wenn sie wieder – wie bereits vor 2011 – im EJPD angesiedelt würde. Alleine der Vermutung, dass sich das Departement etwa bei heiklen Untersuchungen gegen die Verwaltung oder die Regierung einmischen könnte, müsse entgegengetreten werden. Die Unabhängigkeit sei ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit.
Dies sahen eine Minderheit der Kommission und der Initiant selber anders. Alfred Heer sprach von einer «Scheinverselbstständigung» und einer «Scheinunabhängigkeit». Die Bundesanwaltschaft – als ein Akteur, der irgendwo zwischen den drei Gewalten angesiedelt werden könne, so die Ausführung des Minderheitensprechers Pirmin Schwander (svp, SZ) – sei in vielen Fällen abhängig von anderen Akteuren oder habe keine Verfügungsmacht, wie er am Beispiel der Bundespolizei aufzeigte. Das Argument von Vogler, dass eine hundertprozentige Unabhängigkeit auch nicht möglich sei, es aber hier eigentlich nicht um die kritisierten Mittel für eine Untersuchung gehe, sondern vor allem primär gewährleistet bleiben müsse, dass die Bundesanwaltschaft unabhängig entscheiden könne, wann ein Verfahren eröffnet werde, schien im Rat zu verfangen. Der Initiative wurde nämlich mit 66 zu 122 Stimmen keine Folge gegeben. Die 66 Stimmen stammten ausnahmslos von den Fraktionskolleginnen und -kollegen des Initianten.

Bundesanwaltschaft wieder dem EJPD unterstellen (Pa.Iv. 16.505)
Dossier: Strafbehördenorganisationsgesetz (StBOG)
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Auf Anraten seiner einstimmigen Kommission lehnte der Ständerat in der Sommersession 2018 die vom Nationalrat im Frühjahr abgeänderte Motion der KVF-SR zur Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz ab. Somit bekräftigte die Kantonskammer den Entschluss, dass die Bestimmungen zu den nicht konzessionierten Tätigkeiten der SRG erst im Rahmen der Ausarbeitung des neuen Mediengesetzes geändert werden sollten. Gleichzeitig beriet der Ständerat die parlamentarische Initiative Hiltpold, welcher er aus demselben Grund keine Folge gab.

Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz

Aus dem gleichen Grund, weswegen die KVF-SR ihre eigene, im Frühjahr vom Nationalrat abgeänderte Motion zur Ablehnung empfahl, beantragte sie ihrem Rat auch, der parlamentarischen Initiative Hiltpold (fdp, GE) zur Sicherstellung diskriminierungsfreier Kooperationen mit der SRG keine Folge zu geben. Die Kommission anerkannte zwar die schwierige Lage der Regionalmedien und bestritt den gesetzgeberischen Handlungsbedarf nicht, sie vertrat jedoch die Ansicht, dass solche Fragen nicht in einer separaten Revision, sondern im Rahmen der Erarbeitung des neuen Mediengesetzes angegangen werden sollten. Ohne Gegenantrag folgte der Ständerat in der Sommersession 2018 diesem Antrag, womit das Anliegen erledigt wurde.

Parlamentarische Initiative verlangt Konkretisierung zur Zusammenarbeit der SRG mit Medienunternehmen

Internationaler Terrorismus, organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität und Cyber-Crime würden nach neuen Strategien und Arbeitsmethoden für die Bundesanwaltschaft rufen, denen aber gleichzeitig von der nationalen Strafrechts- und Prozessgesetzgebung enge Grenzen gesetzt würden, hielt der Jahresbericht 2017 der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) einleitend fest. Erschwerend komme hinzu, dass die Behörde ihre Verfahren in einem stark politisierten Umfeld führe und deshalb im Fokus der Öffentlichkeit stehe. Die AB-BA habe sich im Berichtsjahr vor allem auf systemische Probleme konzentriert. Unter anderem empfahl sie einen Code of Conduct für ehemalige Mitarbeitende. Positiv beurteilte die Aufsichtsbehörde, dass die operativen Abläufe gut funktionierten und die Mitarbeitenden motiviert seien und Eigeninitiative zeigten. Die AB-BA ging im Bericht zudem ausführlich auf den Fall «Daniel M.» ein, der von der GPDel untersucht wurde. Weiter sei gegen Bundesanwalt Michael Lauber 2017 eine Disziplinarbeschwerde eingereicht worden, auf welche die AB-BA laut Jahresbericht aber nicht eingetreten war.

Jahresbericht 2017 der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft
Dossier: Michael Lauber - Bundesanwalt
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Die offizielle Nachbefragung zur No-Billag-Initiative (VOTO-Studie) zeigte die Bedeutung eines starken Service public und einer starken SRG für die Bevölkerung als Hauptgründe für die Ablehnung der Initiative. Die Studie legte ebenfalls dar, dass 73 Prozent der befragten Personen der SRG ein hohes bis sehr hohes Vertrauen entgegenbringen. Beinahe gleich viele Personen, resp. 70 und 69 Prozent der Befragten, gaben an, das TV- oder Radio-Angebot täglich zu nutzen, und schätzten die SRG-Programmqualität als gut bis sehr gut ein. Auch dies waren zentrale Motive für den ablehnenden Stimmentscheid. Als Hauptargument für die Ja-Stimmenden entpuppten sich die Kosten; ein Drittel der Befürwortenden nannte dieses Stimmmotiv als Erstes. Ein Viertel der Befürwortenden zeigte sich in erster Linie kritisch gegenüber der SRG und ihren Programmen. Libertäre Argumente wie die volle Entscheidungsfreiheit bei der Programmwahl und ein Verlangen nach freiem Wettbewerb auf dem Informationsmarkt waren für 17 Prozent der Ja-Stimmenden ausschlaggebend. Mit 60 Prozent zeigte sich eine Mehrheit der Befragten überzeugt, dass die SRG bei Annahme der Initiative nicht fortbestehen könne. Nichtsdestotrotz standen die Befragungsteilnehmenden der SRG nicht unkritisch gegenüber. Eine Mehrheit von 58 Prozent erachtete die SRG als zu gross und teuer und vertrat die Ansicht, dass deren Angebot reduziert werden sollte.
Sehr geschlossen gegen die Initiative stimmten Anhängerinnen und Anhänger des linken Lagers. Sympathisantinnen und Sympathisanten der CVP und GLP verwarfen die Initiative ebenfalls deutlich mit 84 respektive 85 Prozent. Innerhalb der FDP-Anhängerschaft fanden sich 73 Prozent Nein-Stimmende. Ein Ja-Anteil von 54 Prozent bei den SVP-Sympathisierenden zeigte die Gespaltenheit der Volkspartei-Basis in dieser Frage. Interessanterweise verwarfen gerade die digital-affinen Millenials die Initiative am wuchtigsten: Gemäss VOTO-Studie stimmten ihr nur 20 Prozent der 18- bis 29-Jährigen zu.

Volksinitiative "Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren" (No Billag-Initiative)

Mitte April 2018 beschloss die KVF-NR mit 15 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen, der vom Ständerat abgeänderten Motion betreffend das Shared-Content-Modell zuzustimmen. Somit zeigte auch sie sich konziliant, was den Erwerb von Urheber- und Nutzungsrechten mit dem Ziel der Weitergabe von Eigen- und Fremdproduktionen betraf.

Shared-Content-Modell für Beiträge der SRG
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)
Dossier: Konzession für die SRG SSR vom 29. August 2018

Nachdem die RK-NR der parlamentarischen Initiative Sommaruga (sp, GE) zum Ausbau der Leitung der Bundesanwaltschaft noch mit 15 zu 8 Stimmen Folge gegeben hatte, lehnte ihre Schwesterkommission diese Idee einstimmig (mit 12 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung) ab. Eine solche Änderung sei nicht gerechtfertigt, gab die RK-SR zu Protokoll. Der Genfer SP-Nationalrat wollte mit seinem Vorstoss die Bundesanwaltschaft stärken. Die heutige Situation mit nur einer Person an deren Spitze sei deshalb problematisch, weil die Kritik an dieser Person – unabhängig ob sie sachlich berechtigt sei oder nicht – jeweils die Bundesanwaltschaft als Ganzes treffe. Wenn hingegen ein Kollegium leitend wäre – Sommaruga schlug ein Dreiergremium mit alternierendem Vorsitz vor – so würde bei kritischem Gegenwind nicht gleich das ganze Gremium in Frage gestellt werden. Das sei ähnlich wie beim Bundesrat: Auch dort würde nicht gleich die gesamte Regierung hinterfragt, wenn ein Mitglied aufgrund eines Dossiers oder einer Aussage in die Kritik gerate. Nach der Absage der RK-SR wird das Geschäft nun ins Parlament kommen.

Ausbau der Leitung der Bundesanwaltschaft
Dossier: Strafbehördenorganisationsgesetz (StBOG)

Nicht nur die geschlossene SVP-Fraktion, sondern auch elf Angehörige der Grünen Fraktion sowie je eine Stimme aus der FDP und der SP unterstützten die Idee von Roger Golay (mcg, GE), mehr Gerechtigkeit bei Abstimmungskampagnen herzustellen. Es sei stossend, dass der Bundesrat vor Abstimmungen eine Plattform im Fernsehen erhalte, um seine Position kundzutun, diese Möglichkeit aber Initianten und Referendumskomitees nicht zur Verfügung stehe – so der Motionär. Die SRG sei aber eigentlich angehalten, die Vielfalt der Ansichten objektiv darzustellen. Nicht nur der Regierung, sondern auch den Komitees müsse deshalb Redezeit zur Verfügung gestellt werden.
Bundeskanzler Walter Thurnherr erläuterte während der kurzen Nationalratsdebatte in der Frühjahrssession 2018, dass der Bundesrat die Fernsehansprachen seit 1971 als Bestandteil behördlicher Information nutze. Im Gegensatz zu den Initiativ- und Referendumskomitees habe die Regierung einen Informationsauftrag, den sie auch via Fernsehansprachen wahrnehme. Die SRG selbst sei bis 2007 sogar gesetzlich verpflichtet gewesen, behördliche Informationen zu verbreiten. Mit der Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen sei diese Verpflichtung allerdings abgeschafft worden und die Bundesratsansprachen seien heute Sendungen, die im Rahmen der publizistischen Freiheit der SRG ausgestrahlt würden.
Das Thema TV-Sendezeit für Initiativ- und Referendumskomitees war im Parlament vor einigen Jahren schon einmal Gegenstand recht virulenter Diskussionen gewesen. Auf einen Gesetzesentwurf, der auf einer 2003 von Andreas Gross (sp, ZH) eingereichten parlamentarischen Initiative beruhte, war der Nationalrat 2009 allerdings nicht eingetreten. Auch der neuerliche Vorstoss wird nicht zu einer Änderung führen, standen doch die eingangs erwähnten, insgesamt 79 befürwortenden Voten 109 Stimmen (und einer Enthaltung) entgegen, welche die Motion versenkten.

Gerechtigkeit bei Abstimmungskampagnen

Eine im Nachgang der Abstimmung zur No-Billag-Initiative eingereichte Motion der BDP-Fraktion forderte Effizienzsteigerungen bei der SRG. Mit Annahme der Motion wäre die SRG aufgefordert gewesen, ihr jährliches Budget von CHF 1.2 Mrd. auf CHF 1 Mrd. zu kürzen. Ferner wäre die Unternehmensabgabe erst bei einem Jahresumsatz von CHF 5 Mio. statt CHF 500'000 zum Tragen gekommen und die Privathaushalte hätten höchstens CHF 320 pro Jahr für die Nutzung des öffentlichen Rundfunks bezahlen müssen. So weit kam es aber nicht: In der Sommersession 2020 wurde der Vorstoss abgeschrieben, da er nicht innert der vorgeschriebenen Frist von zwei Jahren vom Parlament beraten worden war.

Effizienzsteigerungen bei der SRG (Mo. 18.3100)