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Passée devant la commission de la science, de l'éducation et de la culture (CSEC-CN) du Conseil national, la motion visant à inciter les jeunes migrants arrivés tardivement en Suisse à achever une formation du degré secondaire II n'a pas convaincu. La majorité (14 voix) a choisi de la rejeter, arguant qu'un mélange des compétences de la Confédération et des cantons n'était pas souhaitable, du moins pas avant la parution du rapport commandité par la CDIP et le SEFRI. Ce rapport permettra de faire la lumière sur les différents programmes d'intégration et les populations concernées. Une minorité (9 voix) souhaitait tout de même accepter la motion, pour manifester leur volonté d'avancer sur le dossier de l'intégration.
Au Conseil national, le même rapport de force était à l’œuvre: 115 voix émanant de l'UDC, du PLR et du PDC se sont opposées à la motion, contre les insuffisantes 67 voix des autres partis.

Inciter les jeunes migrants arrivés tardivement en Suisse à achever une formation du degré secondaire II

Alarmé par l'opération papyrus de Genève, le groupe UDC, représenté par la députée Amaudruz a lancé sa motion «autorisations de séjour accordées aux clandestins. La pratique genevoise doit être suspendue». L'article 30 de la LEtr, qui permet de déroger aux conditions d'admission, notamment dans des cas individuels d'extrême gravité ou de risque d'exploitation dans l'exercice d'une activité lucrative, a selon l'Union du Centre été interprété de manière trop libérale par les autorités genevoises. Elle demande donc la suspension immédiate du projet papyrus et que cette pratique ne soit pas appliquée dans d'autres cantons, au moins jusqu'à ce que le Parlement examine l'initiative parlementaire «la clandestinité n'est pas un cas de rigueur», sur la même thématique.
La conseillère fédérale Sommaruga a défendu le projet papyrus, soulignant qu'il a permis de régulariser près de 500 enfants et a eu pour conséquence une augmentation des inscriptions et donc des cotisations aux assurances sociales. Elle a en outre rappelé que le projet était limité à la fin de l'année 2018 et qu'il était de surcroît impossible pour le Conseil fédéral d'interrompre un projet cantonal. Les députées et députés ont penché de son côté, puisque la motion a été rejetée par tous les partis (125 voix, deux abstentions PLR). Les 62 voix UDC n'ont pas été suffisantes.

Autorisations de séjour accordées aux clandestins. La pratique genevoise doit être suspendue

La chambre du peuple rejette une motion de la verte-libérale Isabelle Chevalley (pvl, VD) qui demandait à ce que les troupeaux de moutons soient mieux protégés. La députée vaudoise n'axe pas sa demande principalement sur le loup mais bien plus sur les autres causes générant la grande majorité des morts de moutons en pâturage, à savoir les chutes, les maladies, les fils barbelés, etc. A cela, le conseiller fédéral en charge des questions agricoles, Johann Schneider-Ammann, répond que la Confédération s'engage depuis 2003 dans cette direction, ses aides incitant à la surveillance des troupeaux par des bergers. De plus, l'implémentation de mesures concrètes pour la protection des troupeaux est une compétence cantonale et non fédérale. Le Conseil national rejoint donc, à 134 voix contre 55 sans abstention, la proposition du Conseil fédéral de rejeter cette présente motion.

Pour une meilleure protection des troupeaux en Suisse

Philippe Nantermod (plr, VS) a pointé du doigts les bénéfices excessifs des offices des poursuites et des faillites. Il a donc préconisé une réduction des émoluments en matière de poursuite et de faillite.
Le Conseil fédéral a proposé de rejeter la motion. Bien qu'il ait concédé que les émoluments prévus dans la loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP) n'aient pas été adaptés depuis 1996, il a estimé que les situations divergent d'un canton à l'autre et que la question ne doit donc pas être réglée au niveau fédéral, mais au niveau cantonal. La motion a été classée car elle n'a pas été examinée dans un délai de deux ans.

Réduire les émoluments en matière de poursuite et de faillite (Mo. 17.4092)

Auf weniger Erfolg stiess Fabio Regazzis (cvp, TI) föderales Anliegen, das sich an der eidgenössischen Hoheit zum Erlass von Bestimmungen betreffend die Zulassung von Widerhaken in Fliessgewässern störte, in der zweitberatenden Kantonskammer. Auf einstimmiges Anraten der UREK-SR (bei einer Enthaltung) und nach ausführlichem Plädoyer für den Tierschutz, vorgetragen von Roberto Zanetti (sp, SO) in seiner Funktion als Präsident des Schweizerischen Fischereiverbandes, versenkte der Ständerat die Motion, die im Vorjahr im Nationalrat durch eine bürgerliche Mehrheit befürwortet worden war.

Kantone sollen Hoheit über Zulassung von Widerhaken in Fliessgewässern erhalten (Mo. 14.4045)

Eine Entflechtung der Ergänzungsleistungen wollte Josef Dittli (fdp, UR) mit einer Motion Ende 2016 erreichen. Durch die Zuordnung der Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Kantonen nach fiskalischer Äquivalenz sollen Fehlanreize bei den EL abgebaut und ihre Effizienz gesteigert werden. Die Kantone sollen folglich nicht mehr für Entscheide auf Bundesebene bezahlen müssen. Der Bundesrat verwies in seiner Antwort auf den in der Motion der FK-NR geforderten Bericht zur Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen, nach dessen Vorliegen eine grundlegende entsprechende Diskussion geführt werden könne, und empfahl die Motion zur Ablehnung. Aufgrund eines Ordnungsantrags Stöckli (sp, BE) wies der Ständerat die Vorlage in der Frühjahrssession 2017 der SGK-SR zur Vorberatung im Rahmen der EL-Reform zu. Im November 2018 zog Dittli die Motion zurück.

Stärkung der Ergänzungsleistungen durch klare Zuordnung der Kompetenzen

Fabio Regazzi (cvp, TI), der seine Interessen als passionierter Fischer gleich zu Beginn der parlamentarischen Beratung seiner Motion darlegte, störte sich am Umstand, dass die Kantone gemäss einer 2014 erfolgten Änderung der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF) nicht über die Zulassung von Widerhaken in Fliessgewässern bestimmen dürfen. Im Gegensatz dazu haben die Kantone die Kompetenz, Wiederhaken in gewissen Seen und Stauhaltungen zu erlauben. Ferner trage die Regelung dem Föderalismus auch insofern nicht Rechnung, als die Morphologie der Gewässer in den Kantonen sehr unterschiedlich sei. Nicht zuletzt verschwinde dadurch gerade im Tessin auch eine jahrhundertealte Tradition des Angelns mit toten Ködern. Der Nationalrat aus dem Südkanton wusste mit diesem Anliegen auch den Tessiner Anglerverband und den Staatsrat hinter sich.
Bundesrätin Leuthard hingegen konnte auf die Unterstützung des Schweizerischen Fischereiverbandes zählen und stellte sich dezidiert gegen das Anliegen. Ihr sei nicht bekannt, dass Fische im Tessin anders, resp. weniger, leiden als Fische in Fliessgewässern anderer Kantone. Sie verteidigte die bestehende Regelung im Namen des Tierschutzes – entgegen der Ansicht des Motionärs, der bereits in seiner Begründung argumentiert hatte, dass das Fischen mit Widerhaken kleinere Fische gar schütze. Eine fast geschlossen stimmende SVP sowie die Grossmehrheiten der CVP- und FDP-Fraktionen verhalfen der Motion zum Sieg in der grossen Kammer: Mit 98 zu 83 Stimmen bei 5 Enthaltungen nahm der Nationalrat das Anliegen in der Herbstsession 2016 an, womit dieses zur Beratung an den Zweitrat und dessen Kommission weitergereicht wurde.

Kantone sollen Hoheit über Zulassung von Widerhaken in Fliessgewässern erhalten (Mo. 14.4045)

In einer Motion forderte Isidor Baumann (cvp, UR) die Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle so anzupassen, dass der Kreis der Personen, welche zugelassen sind, Schlachttieruntersuchungen durchzuführen, erweitert werde. Zusätzlich verlangte er die Einführung einer Regelung, gemäss der die Kosten der Anfahrt der Kontrollpersonen durch den Kanton nur noch maximal einmal pro Schlachttag verrechnet werden dürfen.
Die erste Forderung begründete der Urner damit, dass die Untersuchungen bisher nur von einem amtlichen Tierarzt oder einer amtlichen Tierärztin durchgeführt werden dürften. Da es oft nur wenige zulässige Personen gebe, seien diese häufig für mehrere Betriebe gleichzeitig zuständig. Dies führe dazu, dass sie zwischen den einzelnen Betrieben hin und her wechseln müssten und sich so die Logistik der Schlachtungen verkompliziere. Die jetzige Verordnung stelle gemäss Baumann für kleinere Schlachtbetriebe eine grosse organisatorische Herausforderung dar, da kleinere Betriebe oft im Dorf lägen und über wenig Platz verfügten. Dadurch sei es für diese Betriebe schwierig, die Tiere vor der Schlachtung über einen grösseren Zeitraum unterzubringen.
Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung und verwies auf die Rolle der amtlichen Fachassistenten, welche einen Teil der Untersuchungen durchführen könnten. Zwar anerkannte er die entsprechende Problematik für kleinere Betriebe, empfahl aber den Betroffenen, zusammen mit dem zuständigen kantonalen Veterinäramt eine praktikable Lösung zu finden. Bezüglich der zweiten Forderung, der Gebührenhöhe, verwies der Bundesrat auf die Kompetenz der Kantone in dieser Frage.
In der Frühjahrssession 2015 behandelte der Ständerat die Motion und nahm ihre erste Ziffer bezüglich der Erweiterung der zur Untersuchung berechtigten Personen an. Die zweite Ziffer zur Gebührenhöhe hatte der Motionär zuvor zurückgezogen. In der Herbstsession sprach sich auch der Nationalrat stillschweigend für Annahme der Motion aus.

Nachdem der Bundesrat die entsprechende Forderung Ende 2016 in die Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle aufgenommen hatte, beantragte er die Motion im März 2017 im Bericht über die Motionen und Postulate 2016 zur Abschreibung. National- und Ständerat folgten dem entsprechenden Antrag diskussionslos.

Schlachttieruntersuchung. Was in der EU praktiziert wird sollte in der Schweiz auch möglich sein!

Unabhängig von diesem Projekt der Regierung forderte der Tessiner Nationalrat Cavadini (fdp) mit einer Motion eine Verlagerung von Bundeskompetenzen auf die Kantone. Namentlich dort, wo schweizerische Mehrheitsentscheide den wirtschaftlichen Elan einzelner Kantone bremsen, möchte er diesen mehr Entscheidungsspielraum geben. Er nannte dabei explizit die Zulassung von ausländischen Arbeitskräften, den Grundstückerwerb durch Ausländer und die Öffnung von Strassen für 40-Tonnen-Lastwagen. Der Bundesrat erklärte sich bereit, die letzteren beiden Forderungen in Postulatsform entgegenzunehmen, die erste lehnte er ab. Da Hämmerle (sp, GR) den Vorstoss bekämpfte, wurden Diskussion und Entscheid auf später verschoben.

Verlagerung von Bundeskompetenzen auf die Kantone

Der Nationalrat wandelte eine Motion Epiney (cvp, VS) für ein neues Staatskonzept, den kooperativen Föderalismus, auf Wunsch des Bundesrates in ein Postulat um. Die Regierung begründete ihren Antrag damit, dass einerseits eine schrittweise Reform des bestehenden föderalistischen Systems effizienter sei als die Ausarbeitung eines neuen Konzepts, und dass andererseits konkrete Forderungen des Motionärs wie z.B. die Bevorzugung von Rahmengesetzen gegenüber detaillierten Erlassen oder die Erleichterung der grenzüberschreitenden regionalen Zusammenarbeit bereits erfüllt seien.

kooperativen Föderalismus

Die beiden Christlichdemokraten Engler (AI) und Cottier (FR) hatten 1993 mit Motionen (93.3169; 93.3175) ein Massnahmenpaket für eine grundlegende Erneuerung des föderalistischen Systems vorgeschlagen. Der Ständerat hatte 1994 die Mehrzahl ihrer Forderungen in ein Postulat umgewandelt, das Begehren nach einer stärkeren institutionalisierten Mitwirkung der Kantone bei der Aussenpolitik jedoch in der verbindlichen Motionsform überwiesen. Inzwischen hatte sich auf Wunsch der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) eine aus Vertretern des Bundes und der Kantone paritätisch besetzte Arbeitsgruppe gebildet. Diese soll - zusammen mit dem Institut für Föderalismus an der Universität Freiburg - einen Vorschlag für ein entsprechendes Mitwirkungsgesetz ausarbeiten. Obwohl der Bundesrat angesichts dieser neuen Lage gegen einen Parlamentsauftrag in Motionsform nichts mehr einzuwenden hatte, wandelte der Nationalrat auch diesen Teil der Motion in ein Postulat um.
Anfangs Oktober präsentierte die erwähnte paritätische Arbeitsgruppe ihren Entwurf für ein Mitwirkungsgesetz der Kantone in der Aussenpolitik. Dieser sieht vor, dass die Kantone bei der Vorbereitung von aussenpolitischen Entscheiden informiert und angehört werden müssen. Uneinig war man sich über den Grad der Verbindlichkeit der dabei abgegebenen kantonalen Stellungnahmen. Die Vertreter des Bundes plädierten dafür, dass diese nicht bindend sein sollen. Die Kantonsvertreter setzten sich demgegenüber - zumindest bei Vorhaben, die in die Kompetenzen der Kantone eingreifen - für eine verpflichtende Wirkung ein, von der nur abgewichen werden darf, wenn es für das Landesinteresse unumgänglich ist.

(Mo. 93.3175) Erneuerung des Föderalismus

Der Nationalrat stimmte einer im Vorjahr vom Ständerat überwiesenen Motion Bloetzer (cvp, VS) für eine verbesserte Koordination zwischen Bundes- und Kantonsbehörden bei Bewilligungsverfahren zu.

(Mo: 92.346) Motion für eine verbesserte Koordination zwischen Bundes- und Kantonsverwaltungen bei Entscheidungs- und Bewilligungsverfahren

Der Ständerat überwies eine im Vorjahr von Cottier (cvp, FR) eingereichte Motion, welche verschiedene konkrete Forderungen zur Revitalisierung des Föderalismus und zum Ausbau der institutionellen Rechte der nicht deutschsprachigen Kantone enthält, grösstenteils als Postulat. Die Forderung nach einem Gesetz für die Mitwirkung der Kantone in der Aussenpolitik und für eine weniger restriktive Formulierung der aussenpolitischen Kompetenzen der Kantone in der Bundesverfassung (Art. 9 BV) wurden gegen den Antrag von Bundesrat Koller in der Motionsform belassen. Der Nationalrat hat die gleichlautende Motion Engler (cvp, AI) (93.3169) noch nicht behandelt.

(Mo. 93.3175) Erneuerung des Föderalismus

Der Ständerat überwies eine Motion Bloetzer (cvp, VS) für eine verbesserte Koordination zwischen Bundes- und Kantonsverwaltungen bei Entscheidungs- und Bewilligungsverfahren.

(Mo: 92.346) Motion für eine verbesserte Koordination zwischen Bundes- und Kantonsverwaltungen bei Entscheidungs- und Bewilligungsverfahren

Ebenfalls gegen den Widerstand der SD und der Lega hiess der Nationalrat eine bereits 1991 eingereichte Motion Mühlemann (fdp, TG) für eine aktive Unterstützung der Bestrebungen zugunsten der Bildung von grenzüberschreitenden Regionalorganisationen gut. Die kleine Kammer unterstützte diese Motion ebenfalls. Auch die Ständeräte, welche der Arbeitsgruppe der Grenzkantone zu Frankreich angehören, forderten unter anderem eine direkte Vertretung der Kantone bei der EU und eine verstärkte Unterstützung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit durch den Bund. Der Bundesrat setzte als Reaktion auf diese Begehren eine interdepartementale Arbeitsgruppe ein, welche einen Bericht über die internationale Zusammenarbeit in den Grenzregionen sowie über die Einbeziehung der Kantone in die Aussenpolitik ausarbeiten soll.

(Mo 91.3187) Bildung von grenzüberschreitenden Regionalorganisationen

Die Ablehnung des EWR-Vertrags verstärkte nicht nur in den Kantonen der Westschweiz das Interesse an einer grenzüberschreitenden Politik im Rahmen der Regionen der EU. Eine am Tag nach der EWR-Abstimmung eingereichte Motion (92.3489) Spielmann (pda, GE) verlangte, dass den Kantonen die Möglichkeit gegeben wird, eine Vertretung zu EU-Institutionen zu entsenden, und dass sie Kompetenzen im Rahmen der Beteiligung an Regionalorganisationen der EU erhalten. Eine ähnliche Motion (92.3501) Epiney (cvp, VS) im Nationalrat sowie im Ständerat eine Motion (93.3102) Schüle (fdp, SH) und ein Postulat (92.3525) Onken (sp, TG) legten das Schwergewicht auf die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. In seinen Antworten wies der Bundesrat darauf hin, dass bereits in der heutigen Praxis den Kantonen relativ grosse Kompetenzen zugestanden werden und deshalb eine Änderung von Art. 9 und 10 BV nicht erforderlich sei. So sei zum Beispiel die Mitarbeit der Kantone in grenzüberschreitenden regionalen Organisationen seit 1981 durch ein internationales Abkommen gesichert. Der Ständerat stimmte sowohl der Motion Schüle als auch dem Postulat Onken zu. Im Nationalrat meldeten die SD und die Lega Widerstand an, da sie von derartigen Bestrebungen ein Aufbrechen der Schweiz entlang ihrer Sprachgrenzen befürchten. Trotzdem überwies der Rat die Motionen Spielmann und Epiney in der vom Bundesrat beantragten Postulatsform; diejenige des Ständerats (Schäle) sogar als Motion.

Interesse an einer grenzüberschreitenden Politik im Rahmen der Regionen der EU (Mo. 92.3489)

Die Bestimmungen des neuen Datenschutzgesetzes werden sowohl für den Bund als auch für Private gelten, hingegen aus Gründen der kantonalen Autonomie der Verwaltungsorganisation nicht für die Kantone und Gemeinden. Eine Motion Salvioni (fdp, TI) für die Schaffung einer Verfassungsgrundlage, welche es dem Bund erlauben würde, allgemein gültige Datenschutzregeln aufzustellen, lehnte der Nationalrat auf Antrag des Bundesrates ab. Der Vorsteher des EJPD gab dabei zu bedenken, dass vom neuen Bundesgesetz eine Nachahmungs- und Harmonisierungswirkung auf die Kantone erwartet werde und deshalb eine Verfassungs- und anschliessende Gesetzesrevision nur zu Verzögerungen führen würde. Eine Kommissionsmotion für die Erarbeitung von Datenschutzregeln für den Telekommunikationsbereich wurde hingegen überwiesen (Mo. 91.032).

Datenschutzgesetz Kantone und Gemeinden