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Im Rahmen der Legislaturplanung 1999-2003 (BRG 00.016) wollte die vorberatende Kommission des Ständerates den Bundesrat mit einer Richtlinienmotion verpflichten, einen Bericht auszuarbeiten, in welchem er Modelle und Szenarien zur langfristigen Zukunftssicherung der Sozialwerke darlegt. Eine Vorgabe sollte dabei mindestens die Konstanthaltung der Soziallastquote sein. Der Bundesrat wies auf bereits geleistete Vorarbeiten hin (Drei-Säulen-Bericht, Berichte IDA-FiSo 1 und 2) und beantragte erfolgreich Umwandlung in ein Postulat.

Richtlinienmotion Bericht Konstanthaltung der Soziallastquote

Mit relativ knappem Mehr lehnte der Nationalrat eine von der SP und der GP unterstützte Motion Weder (ldu, BS) für den Schutz der Grundrechte künftiger Generationen ab. Das Recht der in Zukunft lebenden Menschen auf ein menschenwürdiges Leben in einer möglichst unversehrten Umwelt sollte nach Ansicht des Motionärs in der Verfassung verankert werden. Bundesrat Koller (cvp) hatte sich dagegen ausgesprochen, einen neuen Rechtsbegriff zu kreieren. Zudem verpflichte der bestehende Verfassungsartikel über Umweltschutz die Behörden schon heute, die langfristigen Auswirkungen der Politik auf Mensch und Natur in Rechnung zu stellen.

Schutz der Grundrechte künftiger Generationen