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Nachdem Roland Fischers (glp, LU) Postulat zur Integration der Schweiz in den Europäischen Binnenmarkt durch einen Beitritt zum EWR in der Herbstsession 2021 noch von Roger Köppel (svp, ZH) bekämpft worden war, wurde es in der Frühjahrssession 2022 im Nationalrat beraten. Postulant Fischer bedauerte in seinem Votum nicht nur die Ablehnung des EWR-Beitritts 1992, sondern auch den Verhandlungsabbruch über das InstA, das den etablierten bilateralen Weg «dynamisiert und zukunftsfähig gemacht hätte». Fischer sah die Zeit gekommen, den EWR als Alternative für die Integration der Schweiz in den europäischen Binnenmarkt zu analysieren. So hätte auch jene Generation, die 1992 noch nicht abstimmen konnte, die Möglichkeit, die Debatte über die Vor- und Nachteile des EWR zu führen. Der EWR funktioniere und habe sich bewährt, wie die Beispiele Norwegen, Island und Liechtenstein zeigen würden. Zudem seien im EWR-Vertrag die institutionellen Fragen, die Mitwirkung und die Streitbeilegung geregelt, und EWR-Mitglieder profitierten von den Kooperationsabkommen wie Horizon und Erasmus plus. Roger Köppel lehnte die Forderung des Postulats weiterhin ab und sprach sich gegen einen Bericht zu einer möglichen EWR-Mitgliedschaft aus, die er als «Nirwana der zwischenstaatlichen Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz» und als «Ende der Schweiz als unabhängige[n] Staat» bezeichnete. Demnach sei der Binnenmarkt ein Teil der staatlichen Ordnung, wodurch man mit einer Teilnahme an fremde Institutionen andocken und damit die Steuerfähigkeit verlieren würde. Er wies seinen Ratskollegen Fischer auch darauf hin, dass die APK-NR 2013 explizit eine Unterscheidung zwischen dem Marktzugang und der Partizipation am europäischen Binnenmarkt vorgenommen hatte. Der Nationalrat habe diese Differenzierung mit der Annahme einer darauf basierenden SVP-Motion daraufhin bestätigt. Bundesrat Parmelin beantragte die Annahme des Postulats und verwies auf einen in Entstehung befindlichen Bericht über die Beziehungen zur EU. Darin würden verschiedene Alternativen zum bilateralen Weg geprüft, unter anderem auch ein EWR-Beitritt. Der Nationalrat folgte diesem Aufruf und nahm das Postulat mit 112 zu 69 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) an. Die SVP-Fraktion sowie einige Fraktionsmitglieder der FDP.Liberalen und der Mitte sprachen sich gegen eine Annahme aus.

Parlamentarische Vorstösse in Reaktion auf den Abbruch der Verhandlungen über das institutionelle Rahmenabkommen (Po. 13.3151, Po. 14.4080, Po. 17.4147, Po. 21.3618, Po. 21.3654, Po. 21.3667, Po. 21.3678, Mo. 21.4184, Po. 21.4450, Po. 22.3172, BRG. 23.052)
Dossier: Institutionelles Rahmenabkommen
Dossier: Entwicklung der bilateralen Beziehungen mit der EU nach dem Scheitern des Rahmenabkommens

Die Räte stimmten dem Bundesrat 2014 in seiner Einschätzung zu, dass ein Postulat Grin (svp, VD) von 2008 abzuschreiben sei. Der Urheber hatte einen Bericht zu allfälligen Auswirkungen eines Freihandelsabkommens mit der EU auf die schweizerische Selbstversorgung verlangt. Aufgrund der gegenwärtigen politischen Lage – Blockade in den Verhandlungen mit der EU aufgrund institutioneller Fragen und abgebrochene Doha-Runde der WTO – sei es unwahrscheinlich, dass demnächst ein entsprechendes Freihandelsabkommen zustande komme. Wenn die Thematik wieder aktuell werde, würde der Bundesrat Analysen dazu vorlegen.

Auswirkungen eines Freihandelsabkommens mit der EU auf die schweizerische Selbstversorgung

Ein Postulat Leutenegger Oberholzer (sp, BL) wurde im Sommer 2014 abgeschrieben. Der Bundesrat betrachtete die Forderung, einen Bericht zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen eines Agrarfreihandelsabkommens mit der EU auf Konsumentinnen und Konsumenten sowie auf den Wirtschaftsstandort zu erstellen, als erfüllt an. Zwar war kein solcher verfasst worden; angesichts der gegenwärtigen Blockade in den Verhandlungen mit der EU und einem 2012 angenommenen Postulat Darbellay (cvp, VS), welches einen Abbruch von Agrarfreihandels-Verhandlungen bis zum Ende der WTO-Doharunde verlangte, sei es aber nicht sinnvoll, bereits jetzt über allfällige Auswirkungen zu spekulieren. Sobald der Abschluss eines Abkommens in tatsächliche Reichweite komme, werde sich der Bundesrat dieser Aufgabe widmen. Im Nationalrat war die Abschreibung des Postulats umstritten. Eine Kommissionsmehrheit machte geltend, dass es wichtig sei, die ökonomischen Rahmenbedingungen zu kennen, um überhaupt fundierte Diskussionen führen zu können. Sie verlor aber im Ratsplenum gegen eine Überzahl von geschlossenen SVP-Parlamentariern und Grünen sowie Grossteilen der BDP und CVP.

libre-échange agricole

En fin d’année, le Conseil national a adopté un postulat Leutenegger Oberholzer (ps, BL) chargeant le Conseil fédéral d’établir un rapport sur les conséquences économiques de la conclusion d’un accord de libre-échange agricole avec l’UE, notamment en ce qui concerne les impacts pour les consommateurs, pour l’emploi et pour l’industrie helvétique.

libre-échange agricole

Le Conseil national a adopté à une courte majorité (95 voix contre 86) un postulat Thorens Goumaz (pe, VD), qui demandait au Conseil fédéral d'étudier l'opportunité et les moyens de traiter les échanges commerciaux de produits agricoles et alimentaires indépendamment des accords de libre-échange, dans le but de sauvegarder la souveraineté alimentaire de chaque pays et de permettre à chacun d'accéder à la nourriture dont il a besoin. La totalité du groupe UDC, des Verts, ainsi qu’un tiers du groupe PDC ont soutenu cette intervention.

traiter les échanges commerciaux de produits agricoles et alimentaires indépendamment des accords de libre-échange,

Par 164 voix contre 29, le Conseil national a adopté un postulat Graf (pe, BL), qui demandait au Conseil fédéral, en prévision de l'ouverture de négociations relatives à un accord de libre-échange en matière agricole avec l'UE, de présenter un rapport sur les conséquences qu’un tel accord pourrait avoir sur la protection des animaux de rente et sur l'élevage, encore largement fermier (par opposition aux élevages industriels). Le postulat souhaitait également que soit précisé si un accord de libre-échange rendrait également possible le transit, par la Suisse, d'animaux destinés à l'abattoir.

conséquences sur la protection des animaux de rente et sur l'élevage

Le groupe de travail Suisse-Europe a relancé l’idée de l’adhésion de la Confédération à l’EEE. Un de ses membres, Georg Stucky (prd, ZG), a défendu avec un succès devant le Conseil national un postulat demandant l’établissement d’un rapport comparatif sur les conditions et les conséquences d’une adhésion à l’EEE et l’UE, ceci après la ratification des accords bilatéraux par le parlement ou l’acceptation de ceux-ci par le peuple. Le rapport devrait, selon le postulant, fournir un calendrier de mise et œuvre et exposer les avantages et les inconvénients sur les différents domaines de la politique suisse.

adhésion de la Confédération à l’EEE

Par ailleurs, le Conseil national a transmis un postulat Caccia (pdc, TI) qui prie le Conseil fédéral de mandater un institut indépendant de l'administration fédérale pour établir une étude scientifique sur les conséquences, avant tout sur les plans économique et technologique, du vote négatif du 6 décembre 1992. Le gouvernement a annoncé qu'une analyse systématique des discriminations rencontrées par les entreprises suisses à la suite du rejet de l'EEE allait être effectuée. La chambre basse a également accepté un postulat Gross (ps, ZH) (93.3467) qui demande au Conseil fédéral d'élaborer un rapport sur les différentes options et positions concernant l'évolution institutionnelle future de l'UE en tenant compte de l'attachement du peuple suisse à la démocratie directe et au fédéralisme.

Analyse des conséquences du vote sur l'EEE (Po. 93.3167)
Dossier: Reaktionen auf das EWR-Nein (1992–2001)

Ebenfalls unter dem Eindruck des EWR-Neins hatten zwei welsche Abgeordnete, Nationalrat Comby (fdp, VS) und Ständerat Roth (cvp, JU), analoge Motionen eingereicht, in denen sie verlangten, die Schweiz solle der Agence de coopération culturelle et technique (ACCT) beitreten, um so einer drohenden internationalen Isolierung entgegenzuwirken. Die ACCT ist die einzige ständige zwischenstaatliche Organisation der frankophonen Länder und ein wichtiges Arbeitsinstrument der Frankophonie-Gipfeltreffen, an denen die Schweiz seit 1989 teilnimmt. Der Bundesrat zeigte sich dem Vorstoss gegenüber wohlwollend aufgeschlossen, wollte sich jedoch weder materiell noch zeitlich binden lassen und beantragte Umwandlung in Postulate, was im Einvernehmen mit den Motionären von beiden Kammern angenommen wurde.

Schweiz soll "Agence de coopération culturelle et technique" beitreten

Insbesondere Frauenorganisationen und Gewerkschaften thematisierten in der EWR-Diskussion die Frage, was ein Beitritt zum europäischen Binnenmarkt den Frauen bringen würde. Ausgehend von einer Interpellation von Felten (sp, BS) liess der Bundesrat einen diesbezüglichen Bericht ausarbeiten. Dieser kam zum Schluss, dass ein EWR-Beitritt mittelfristig positive Impulse für die Frauen zeitigen würde. Bezüglich ihrer rechtlichen Stellung könnten die Frauen nur gewinnen, da die zwischen 1975 und 1986 erlassenen fünf EG-Richtlinien, die zum "Acquis communautaire" im EWR-Vertrag gehören, die formale Gleichstellung der Frauen im Erwerbsleben und bei den Sozialversicherungen vorschreiben. Auf dem Arbeitsmarkt hätten es die Frauen aufgrund ihrer schlechteren Ausbildung hingegen anfänglich etwas schwerer als die Männer.

Insbesondere Frauenorganisationen und Gewerkschaften thematisierten in der EWR-Diskussion die Frage, was ein Beitritt zum europäischen Binnenmarkt den Frauen bringen würde

Nicht nur auf konzeptioneller, sondern auch auf institutioneller Ebene belebte die Europapolitik die Diskussion zwischen Bund und Kantonen. Der EWR hätte zwar die Verlagerung eines Teils der Gesetzgebungsautonomie von den Kantonen nach Brüssel gebracht, beim Vollzug der EWR-Normen wäre aber die bestehende Kompetenzverteilung zwischen dem Bund und den Kantonen nicht geändert worden. Wie bereits das Parlament, meldeten nun auch die Kantone Anspruch auf eine grössere Einflussnahme auf die Aussenpolitik des Bundesrats an. Insbesondere die Grenzkantone, welche schon heute mit ihren Nachbarregionen grenzüberschreitende Zusammenarbeit pflegen, verlangten mehr als blosse Konsultationsrechte in Fragen der europäischen Integrationspolitik. Die von einer Arbeitsgruppe der Kantonsregierungen vorgebrachte Idee, wonach der Bundesrat bei den Verhandlungen über die Anwendung und Weiterent wicklung des EWR-Rechts soweit sie kantonales Recht betreffen, an die Stellungnahme einer Mehrheit der Kantone gebunden sein sollte, konnte sich freilich nicht durchsetzen. In der EWR-Debatte beschloss das Parlament immerhin, dass der Bundesrat bei derartigen Verhandlungen nicht nur die Interessen der Kantone, sondern auch deren Kompetenzen hätte schützen müssen. Das Scheitern des EWR-Vertrags verstärkte in den Grenzregionen – namentlich in Genf, im Jurabogen und in Basel – die Überzeugung, dass der grenzüberschreitenden regionalen Zusammenarbeit in Zukunft grösseres Gewicht zukommen muss. Um sich über die Entstehung zukünftiger europäischer Grossregionen ein besseres Bild machen zu können, gab der Ständerat mit einem Postulat beim Bundesrat einen entsprechenden Bericht in Auftrag.

belebte die Europapolitik die Diskussion zwischen Bund und Kantonen Kantone Anspruch auf eine grössere Einflussnahme auf die Aussenpolitik des Bundesrats

Mit der Diskussion der Maastrichter Verträge der Europäischen Gemeinschaft ist in Europa ein Begriff aktualisiert worden, der in der Schweiz schon lange als eine der wichtigsten Staatsmaximen gilt, die Subsidiarität. Gemeint ist damit, dass die staatlichen Aufgaben an die jeweils unterste Ebene zugeteilt werden sollen, welche diese Aufgaben erfüllen kann und will. Im Rahmen der Debatte über die Legislaturplanung des Bundesrates wurde von der vorberatenden Kommission des Ständerats die Meinung geäussert, dass diesem Prinzip in der Schweiz in den letzten Jahren zu wenig Beachtung geschenkt worden ist. Sie reichte deshalb eine Richtlinienmotion ein, welche vom Bundesrat verlangte, ein klares Konzept auszuarbeiten, wie in Zukunft die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen aussehen soll und welche Auswirkungen ein Beitritt zum EWR auf diese Rollenverteilung haben wird. Zusätzlich sollte das Konzept aber auch eine Aufgabenabgrenzung zwischen Staat und Privaten vornehmen und aufzeigen, welche staatlichen Aktivitäten an Private übertragen werden könnten. Nachdem der Bunderat dargelegt hatte, dass sich die Regierung gerade im Zusammenhang mit dem EWR und einem zukünftigen EG-Beitritt bereits mit diesen Fragen auseinandersetzt, waren die Motionäre mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden.

Postulat bezüglich Föderaler Aufgabenteilung und Auswirkungen eines potentiellen EG-Beitritts