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Lors de la 13e conférence ministérielle d'EUREKA qui s'est déroulée en juin à Interlaken (BE), la Suisse a transmis le témoin de la présidence à la Belgique. La présidence helvétique s'est efforcée, avec un certain succès, de développer la participation des petites et moyennes entreprises à ce programme européen regroupant 22 pays et visant à associer les mondes de l'industrie et de la recherche. Elle a également signifié un accroissement de la participation suisse aux différents projets: sur les 674 qui sont en cours, 95 projets – dont 40 ont vu le jour pendant l'année 94/95 – comportent des partenaires helvétiques. En revanche, l'action menée par les autorités suisses n'a pas réussi à enrayer la lente baisse du nombre de projets due à la concurrence des programmes de recherche de l'UE.

Forschung und Entwicklung (Bilaterale I und Gesetzesanpassungen, BRG 99.028-5)
Dossier: Die Bilateralen Verträge I und die sektoriellen Verhandlungen mit der EU 1993 bis 1998

Anfang Juni 1995 gab das EJPD seinen Vorentwurf für ein neues Humanmedizingesetz in die Vernehmlassung. Dieser Gesetzesentwurf, der den Verfassungsauftrag von 1992 über Fortpflanzungs- und Gentechnologie umsetzen soll, will für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung vor allem das Kindeswohl zur obersten Leitlinie des Handelns erklären, eine umfassende Aufklärung der Paare verlangen und schliesslich den Missbrauchsgefahren durch Bewilligungspflicht und dauernde Aufsicht begegnen. Die In-vitro-Fertilisation soll einzig und allein in den Dienst einer natürlichen Schwangerschaft gestellt werden, also nur dort zum Zuge kommen, wo die Unfruchtbarkeit eines Ehepaares im zeugungsfähigen Alter überwunden oder genetisch bedingte Erbkrankheiten vermieden werden können. Dem durch Spendersamen gezeugten Kind soll dabei der Zugang zu den Personalien seines «biologischen» Vaters garantiert sein, allerdings unter Ausschluss einer möglichen Vaterschaftsklage und ohne rechtlichen Anspruch auf eine emotionale Vater-Kind-Beziehung.

Die Konservierung überzähliger Embryonen zu Versuchszwecken wird nach den Vorstellungen des EJPD ebenso grundsätzlich verboten wie die Ei- und Embryonenspende oder die «Leihmutterschaft»; untersagt wären auch die Keimbahntherapie (sich weitervererbende Eingriffe ins Erbgut), das Klonen (künstliche Erzeugung genetisch gleicher Wesen), die Chimären- und die Hybridenbildung (Paarung von artfremden Eiern und Samen). Um künftigen Entwicklungen in diesem Gebiet gerecht werden zu können, möchte der Bundesrat eine nationale Ethikkommission einsetzen, die auch zu anderen Grenzfragen der Medizintechnologie Richtlinien erarbeiten und Empfehlungen abgeben kann.

Durch die Beschränkung auf heterosexuelle Paare im fortpflanzungsfähigen Alter, die in einer dauerhaften Beziehung miteinander leben, würden Frauen jenseits der Wechseljahre, alleinstehende Frauen und Frauen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen von der medizinisch assistierten Fortpflanzung ausgenommen. Der Vorschlag des EJPD versteht sich auch als eine Art indirekten Gegenvorschlag gegen die im Vorjahr eingereichte Volksinitiative «zum Schutz des Menschen vor Manipulation in der Fortpflanzungstechnologie».

Volksinitiative «zum Schutz des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie» («Initiative für menschenwürdige Fortpflanzung») und indirekter Gegenvorschlag (BRG 96.058)
Dossier: Eizellenspende
Dossier: Entwicklungen in der Fortpflanzungs- und Gentechnologie beim Menschen in den Neunzigerjahren

Bedeutend medienwirksamer vollzog sich der Wechsel im Bistum Basel. Bischof Vogel, im Vorjahr als Hoffnungsträger einer verjüngten Kirche gewählt, gab anfangs Juni überraschend seinen sofortigen Rücktritt bekannt. Den Grund dafür - die Beziehung zu einer Frau, die zu einer Schwangerschaft führte - stellte er in den Zusammenhang mit den enormen menschlichen Anforderungen, welche an den geistlichen Führer des Bistums Basel gestellt werden, dem rund 1.1 Mio. Katholiken angehören und welches das Gebiet von zehn Kantonen umfasst.

Bistum Basel

Premier chef de la diplomatie helvétique à effectuer une visite officielle en République d'Irlande, le conseiller fédéral Flavio Cotti a rencontré son homologue irlandais Dick Spring avec lequel il s'est entretenu de la question européenne et des relations entre la Suisse et l'Irlande.

Dick Spring

La Croix-Verte internationale (CVI) a décidé de transférer son quartier général de La Haye à Genève. Cette décision a été prise dans l'optique de favoriser les synergies avec les organisations de l'ONU et non-gouvernementales présentes sur le territoire genevois.

Croix-Verte internationale

Löschen: eingefügt in #15459
L'analyse Vox a révélé que le vote des partisans et des opposants correspondait au clivage gauche droite. En effet, tandis que la gauche de l'électorat a massivement rejeté l'article constitutionnel, le centre et la droite l'ont majoritairement soutenu, les sympathisants du PDC et de l'UDC y étant le plus favorables. Par ailleurs, parmi les motivations de ceux ayant refusé l'article, l'aspiration à une réforme plus importante en direction du marché et de l'environnement a été prédominante. Pour les partisans en revanche, c'est la volonté de soutenir la paysannerie et de lui garantir des ressources financières suffisantes qui a constitué la motivation principale.

«Paysans et consommateurs - pour une agriculture en accord avec la nature» / «pour une agriculture paysanne compétitive et responsable de l'environnement» (MCF 92.070)
Dossier: Volksinitiativen zur Förderung ökologischer Bedingungen in der Landwirtschaft

Der im Vorjahr heftig kritisierte Vernehmlassungsentwurf für eine Verschärfung des Gesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei wurde im Berichtsjahr von der Verwaltung überarbeitet. Die Bestimmungen über die Verhinderung der Geldwäscherei im Nichtbankensektor wurden konkretisiert und verschärft. Als Alternative zu der von den Banken bekämpften Meldepflicht im Falle eines begründeten Verdachts schlugen die Bankenkommission und die Nationalbank eine obligatorische interne Blockierung der Vermögen vor.

Geldwäschereigesetz in der Vernehmlassung
Dossier: Neues Geldwäschereigesetz (1997)

L'OFEFP a publié fin mai un rapport sur l'état de quelque vingt lacs suisses. Procédant à l'évaluation des effets induits par les différentes mesures de protection des eaux que la Confédération, les cantons et les communes ont entreprises pour un montant global d'environ CHF 35 milliards jusqu'en 1993, ce document conclut à une amélioration notable de la santé des lacs au cours des quinze dernières années. La construction des stations d'épuration ainsi que l'interdiction du phosphate dans les lessives ont participé dans une large mesure à ce résultat qui, comme le stipule le rapport, pourrait encore être amélioré par la réduction des apports de phosphore d'origine agricole.

amélioration notable de la santé des lacs
Dossier: Überdüngung der Schweizer Gewässer – Phosphatverbots für Textilwaschmittel

Zwei Studien beschäftigten sich mit den Ängsten der Menschen. Eine internationale, von Chemie- und Energiebetrieben mit in Auftrag gegebene Untersuchung fand heraus, dass politisch so umstrittene Themen wie die Genforschung die Bevölkerung weit weniger interessieren als Kriminalität oder Arbeitslosigkeit. Die Technikängste, von denen zwei Drittel der Bevölkerung mehr oder weniger befallen seien, führt die Studie im wesentlichen auf die Information in den Medien zurück. Für die Schweiz stellte eine Westschweizer Untersuchung die Arbeitslosigkeit als derzeitige Hauptsorge der Bevölkerung fest. An zweiter und dritter Stelle folgten die Sicherung der AHV und des sozialen Netzes sowie die Frage der europäischen Integration. In allen der drei grossen Sprachregionen wurde die Arbeitslosigkeit an erster Stelle genannt, jedoch in der davon besonders betroffenen Romandie (57%) und dem Tessin (53%) mit weit höheren Werten als in der Deutschschweiz (28%).

Ängsten der Menschen Arbeitslosigkeit

Im Rahmen der Vernehmlassung zum Bericht «Grundzüge der Raumordnung Schweiz», mit dem das Bundesamt für Raumplanung Impulse gegen die Zersiedelung geben wollte, und der möglicherweise in eine Totalrevision des RPG münden soll, gingen vorwiegend «Ja aber»-Stellungnahmen ein. Verschiedene ländliche Stände empfanden das Raumordnungskonzept eines vernetzten Städtesystems und einer verstärkten Funktionsteilung der Wirtschaftsräume als zu «städtelastig» und kritisierten, dass die ländlichen Räume und Berggebiete einmal mehr als wirtschaftlich vernachlässigbare Ergänzungsräume und Natur- und Erholungsgebiete für die städtischen Zentren dargestellt und behandelt würden. Die Regionalkonferenz der Nordwestschweizer Regierungen befürchtete eine zu grosse Konzentration auf den Ballungsraum Zürich. Die Bündner Regierung warf dem Bund ausserdem vor, den verfassungsmässigen Grundsatz zu missachten, wonach die Kompetenz und die Verantwortung für die Raumordnung den Kantonen mit ihren Richt- und Nutzungsplänen zustehen. Die Parteien kritisierten die Unverbindlichkeit der Ziele und den fehlenden Praxisbezug des Entwurfs. So hätte sich die SP klare zeitliche Angaben zur Verwirklichung der Kostenwahrheit im Verkehr gewünscht, und die FDP vermisste Ansätze zu Förderung der Wirtschaftsstandorte.

Grundzüge der Raumordnung Schweiz 1996-1999

Die Schweiz beteiligte sich aktiv an der Jugendkampagne des Europarates gegen Rassismus. Herzstück der knapp einjährigen Veranstaltungsreihe mit dem Titel "alle anders - alle gleich" waren die von jungen Leuten realisierten Projekte, die vom Kinowerbespot über ein Spielhappening bis zur Theaterproduktion reichten. Für die Finanzierung stellte der Bund einen Fonds von 1,2 Mio Fr. zur Verfügung. Das vom Bundesrat mandatierte nationale Organisationskomitee unter dem Co-Präsidium von Nationalrat François Loeb (fdp, BE) registrierte rund 1000 Gesuche und unterstützte 56 Projekte mit Beiträgen, wobei es Ziel der Kampagne war, die Botschaft der Toleranz mittels Sport, Musik und Literatur möglichst spielerisch zu verbreiten, damit sich auch bisher kaum politisierte Jugendliche angesprochen fühlen konnten.

Jugendkampagne des Europarates gegen Rassismus

C'est à la tête d'une délégation commerciale que le conseiller fédéral Jean-Pascal Delamuraz s'est rendu en Egypte où il a rencontré le président égyptien Hosni Moubarak et cinq de ses ministres. La coopération économique entre les deux pays ainsi que le processus de paix au Proche-Orient ont été au centre des discussions. Le chef du DFEP a, à cette occasion, signé un accord de désendettement de 150 millions de francs visant à financer un fonds égypto-suisse de développement.

Egypte Hosni Moubarak

Der Entwurf für die 6. Revision des Bundesgesetzes über die Erwerbsersatzordnung (EO) wurde Ende Mai in die Vernehmlassung gegeben. Für Erwerbstätige möchte der Bundesrat einen einheitlichen Ansatz von 60% des vor der Dienstleistung erzielten Einkommens festschreiben. Rekruten sowie Armee- und Zivilschutzangehörige sollen künftig höhere Leistungen erhalten. Laut Vorschlag des Bundesrates würde die Tagesentschädigung der Rekruten (inklusive Langzeitentschädigung) auf 52 Fr. angehoben. Die Grundentschädigung soll im übrigen neu zivilstandsunabhängig ausgerichtet werden. Wer im Militär "weitermacht" wird nach den Vorschlägen des Bundesrates zwischen 82 und 155 Fr. erhalten. Dienstleistenden mit Kinderbetreuungspflichten sollen neben der Kinder- eine Erziehungszulage von 56 Fr. ausgerichtet werden. Die gesamten Mehrkosten der EO-Revision dürften sich auf jährlich knapp 140 Mio. Fr. belaufen, wobei allein die Verbesserung der Kinder- und der Erziehungszulage über 60 Mio. Fr. kosten würden. Die höheren Ansätze für die Rekruten und die Absolventen von Unteroffiziers- und Offiziersschulen wurden auf 42 Mio. Fr. veranschlagt. Trotz der Mehrkosten müsste der vom Parlament erst im Vorjahr gesenkte EO-Beitragssatz nicht erhöht werden.

6. EO-Revision (BRG 98.022)
Dossier: 6. Revision des Bundesgesetzes über die Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Armee, Zivildienst und Zivilschutz (EOG, 1993-1998)

Nur fünf Wochen vor der Abstimmung veröffentlichte eine Expertenkommission, die 1993 vom Bundesrat eingesetzt worden war, um die Folgen einer vollständigen Liberalisierung der Lex Friedrich zu prüfen, ihren Bericht und sprach sich dabei grundsätzlich für eine gänzliche Aufhebung der Lex Friedrich aus. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung wurde von den Befürwortern einer Lockerung der Lex Friedrich kritisiert. Gemäss der Kommission unter Leitung der Solothurner Regierungsrätin Cornelia Füeg (fdp) leiste eine gänzliche Abschaffung der Lex Friedrich einen weiteren Beitrag zur Liberalisierung der Schweizer Wirtschaft und könnte sich namentlich in den Fremdenverkehrsgebieten positiv auf die lokale und regionale Bauwirtschaft, den Immobilienhandel und letztlich die ganze Tourismusbranche auswirken. Zu den Auswirkungen der Aufhebung wagten die Experten keine präzise langfristige Prognose, erwarteten beim Grundstückerwerb wegen der hohen Preise und der nicht übermässigen Rendite aber keine grosse Zunahme der ausländischen Nachfrage. Beim Bau von Zweit- und Ferienwohnungen, von denen sich rund vier Fünftel in Schweizer Hand befinden, forderte die Kommission aber eine kontrollierte Entwicklung. Als geeignete Massnahmen, für die primär die betroffenen Gemeinden zuständig sein sollen, schlug sie raumplanerische und steuerliche Instrumente sowie Kontingentierungssysteme vor.

Lockerung der Lex Friedrich wird abgelehnt (BRG 94.032)
Dossier: Lex Friedrich

Dass die Mutterschaftsversicherung angesichts der wenig kompromissbereiten Haltung aller Beteiligten zur Totgeburt verkommen könnte, motivierte Frauen aus den bürgerlichen Bundesratsparteien, ein eigenes Modell auszuarbeiten. Demnach würden alle Mütter während vier Monaten eine Grundleistung von 1500 bis 2000 Fr. pro Monat erhalten, es sei denn, das steuerbare Haushaltseinkommen übersteige den für die Leistungen der Unfallversicherung massgebenden Maximalbetrag von 97'200 Fr. Den erwerbstätigen Frauen sollte der Arbeitgeber während des 16-wöchigen Mutterschaftsurlaubs 80% des bisherigen Lohnes ausrichten, mindestens aber den Betrag der Grundleistung. Diese würde - analog der Militärversicherung - aus der Bundeskasse finanziert, wobei aber auch denkbar wäre, die Einnahmen aus den Spielkasinos dafür zu verwenden. Die Lohnfortzahlung über die Grundleistung hinaus sollte hingegen Sache der Arbeitgeber bleiben. Diese Lösung, so argumentierten die Frauen der drei bürgerlichen Parteien, würde den Mangel beseitigen, dass Hausfrauen nicht berücksichtigt werden, käme die Arbeitgeber aber kaum teurer zu stehen als die heutige Lösung. Die SP-Frauen wurden in diese erste Diskussionsrunde nicht einbezogen. Obgleich sie sich neuen Modellen gegenüber nicht verschliessen wollten, kritisierten sie doch den ihrer Meinung nach zu geringen Lohnersatz von 80%, da die meisten Gesamtarbeitsverträge bereits heute 100% vorsehen, allerdings bei unterschiedlicher Dauer. Da dieses Modell Firmen mit hohem Männerbestand bevorteilen würde, befürchteten sie zudem negative Auswirkungen für die Frauen auf dem Arbeitsmarkt.

Bundesgesetz über die Mutterschaftsversicherung (MSVG; BRG 97.055)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Im Herbst lancierte die SP die Volksinitiative „Mehr Rechte für das Volk dank dem Referendum mit Gegenvorschlag“, welche die Einführung des sog. konstruktiven Referendums verlangt. Der neue Verfassungsartikel sieht vor, dass zusätzlich zum bisherigen Referendum auch noch ein ebenfalls 50'000 Unterschriften erforderndes Referendum mit einem konkreten Gegenvorschlag zu einem Gesetz oder einem allgemeinverbindlichen Bundesbeschluss eingereicht werden kann. Voraussetzung dazu ist allerdings, dass der Gegenvorschlag bereits in einer der beiden Parlamentskammern beantragt worden ist, und dort bei mindestens 5% der Ratsmitglieder Unterstützung fand. Das Verfahren bei der Volksabstimmung wäre analog zu demjenigen bei einer Volksinitiative mit einem Gegenvorschlag (doppeltes Ja möglich, Stichfrage für den Fall, dass beide angenommen werden); mehrere sich konkurrierende Referenden würden einander zuerst in Eventualabstimmungen gegenübergestellt. (Zur Einführung des konstruktiven Referendums im Kanton Bern siehe hier.)

Volksinitiative „für ein konstruktives Referendum“ (99.021)

Nachdem der Bundesrat bereits im letzten Herbst die Volksinitiative des Schweizerischen Hauseigentümerverbands «Wohneigentum für alle» ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen hatte, lieferte er in seiner Botschaft im Berichtsjahr die ausführliche Begründung nach. Gemäss Bundesrat begünstigt bereits das geltende Steuerrecht den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums; es bestehe aus volkswirtschaftlicher Sicht keine Notwendigkeit einer noch stärkeren steuerlichen Privilegierung des Wohneigentums. Er widersetzte sich auch der Forderung der Initiative, die Eigenmietwerte nach Ersterwerb des selbstgenutzten Wohneigentums während zehn Jahren zu ermässigen, da damit eine rechtsgleiche Besteuerung im Verhältnis zu den Mietern nicht mehr gewährleistet wäre. Unter dem Aspekt der Rechtsgleichheit als völlig unhaltbar bezeichnete er das Begehren, einmal festgesetzte Eigenmietwerte bis zu einer Handänderung gar nicht mehr anzupassen. Die bei Annahme der Initiative entstehenden Steuerausfälle bezifferte der Bundesrat für den Bund auf CHF 400 bis 500 Mio. und für die Kantone auf CHF 1 bis 1,4 Mrd. Allein die „massvolle“ Festlegung der Eigenmietwerte würde den Bund CHF 250 Mio. und die Kantone CHF 700 Mio. kosten.

Volksinitiative „Wohneigentum für alle“ (BRG 95.038)
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2023)

Elf- bis sechzehnjährige Schweizer Schulkinder konsumieren deutlich mehr Alkohol, Tabak und Haschisch als vor acht Jahren. Dies ging aus einer breit angelegten Studie der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) hervor. Insgesamt sind es zwei Prozent der Jugendlichen – hochgerechnet rund 12'000 Schulkinder –, die jeden Tag zum Glas greifen. Sieben Prozent der erfassten Jugendlichen rauchen täglich, was gegenüber 1986 einem Anstieg um 75 Prozent entspricht. Fast verdoppelt hat sich auch der Prozentsatz jener, welche mindestens einmal Cannabis konsumiert haben (18.4% gegenüber 10%). 7.9 Prozent der Befragten hatten Erfahrung mit Aufputschmitteln, mehr als doppelt so viele wie 1986, wobei der Trend bei den männlichen Jugendlichen und in der Deutschschweiz besonders ausgeprägt ist. Die Modedroge Ecstasy wurde von 1.4 Prozent der Schülerinnen und Schüler eingenommen.

Entwicklung des Konsums von Alkohol, Tabak und Haschisch bei Jugendlichen (1995)
Dossier: Drogenkonsum von Jugendlichen

Mit einem Positionspapier setzte sich die Caritas Schweiz gegen das im Vorjahr von Arbeitgeberseite verlangte Moratorium im Bereich der Sozialversicherungen ein. Auch für die Hilfsorganisation sind Reformen im Bereich der sozialen Sicherheit notwendig, doch sollten sich diese an der Vision einer solidarischen Gesellschaft orientieren. Die Caritas wies nach, dass der oft zur Diskussion gestellte Sozialabbau tatsächlich stattfindet, indem beispielsweise Arbeitslose seit 1994 deutliche Einkommenseinbussen in Kauf nehmen müssen. Das Hilfswerk widersprach auch den oft von Wirtschaftszweigen vorgertragenen Argumenten, wonach die Kosten des Sozialstaates in der Schweiz zu hoch ausfielen und die Finanzierung über Lohnprozente angesichts der internationalen Konkurrenz nicht tragbar sei. Anhand von OECD-Zahlen belegte das Positionspapier, dass die Schweiz, was die Belastung mit Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen betrifft, im internationalen Vergleich gut dasteht und in der für die Standortattraktivität viel entscheidenderen Frage der Arbeitsproduktivität und der sozialen Stabilität sogar eine Spitzenposition einnimmt. Von diesen Feststellungen ausgehend verlangte die Caritas die Einführung eines garantierten Grundeinkommens für alle, wobei sie sich für das Modell der Ergänzungsleistungen aussprach, welches ihrer Ansicht nach effizient ist und die individuellen materiellen Verhältnisse berücksichtigt. Finanziert werden soll das garantierte Mindesteinkommen laut Caritas über Zuschläge bei der Mehrwertsteuer oder über ökologische Lenkungsabgaben.

Positionspapier Caritas Schweiz Sozialabbau

Ende März legte der Bundesrat die Botschaft für eine Revision des Rechtshilfegesetzes von 1981 sowie des Bundesgesetzes zum Staatsvertrag mit den USA zur gegenseitigen Rechtshilfe vor. Die Revision hat vor allem eine Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren zum Ziel. Hauptsächliche Massnahmen dazu sind eine Reduktion der möglichen Rechtsmittel und eine Beschränkung der Beschwerdelegitimation auf persönlich und unmittelbar Betroffene. Grundsätzlich soll den Rechtsmitteln keine aufschiebende Wirkung mehr zukommen. Die Anfechtbarkeit von Entscheiden bis vor Bundesgericht soll auf die Schlussverfügung über die Gewährung und den Umfang der Rechtshilfe beschränkt werden; gegen den Eintretensentscheid wäre hingegen keine Einsprache mehr möglich. Auf eine Zentralisierung der Verfahren bei einer Bundesstelle möchte der Bundesrat aus föderalistischen Gründen verzichten. Er schlägt jedoch für Verfahren, die mehrere Kantone betreffen, eine einheitliche Regelung für alle Kantone sowie grössere Kompetenzen des Bundesamtes für Polizeiwesen vor.

Revision des Rechtshilfegesetzes (BRG 95.024)

In einer Resolution «Neat: Das Ganze halt!» forderten die Freiheitlichen eine neue Volksabstimmung über die Neat, da die Zustimmung der Stimmbürger auf heute nicht mehr richtigen Grundlagen bezüglich Kosten und benötigten Schienenkapazitäten basiert habe.

Forderung der FP für eine neue Volksabstimmung über die Neat

Bien que soumise à une concurrence de plus en plus vive en matière de bons offices depuis la fin de la guerre froide, la Suisse - qui accueillait à Montreux la septième rencontre ordinaire du Comité directeur des négociations multilatérales sur la paix au Proche-Orient - s'est vue attribuer l'importante tâche de promouvoir la dimension des droits de l'homme auprès des présidents des cinq groupes de travail oeuvrant dans le cadre de ce processus. A cette même occasion, la Confédération a par ailleurs été promue au rang de conseiller, en matière humanitaire, des deux parrains du processus de paix (Etats-Unis et Russie).

paix au Proche-Orient
Dossier: Gute Dienste

Après que l'initiative populaire visant à interdire le transport de substances radioactives sur le territoire de Bâle-campagne eut été déclarée irrecevable par le parlement bâlois en 1994, puis par le tribunal administratif cantonal en mars de l'année sous revue, les initiants ont déclaré leur intention de porter leur cause devant le Tribunal fédéral. A cet égard, il est à relever que la Haute cour n'a pas reconnu le droit aux habitants de la commune de Muttenz (BL) de s'opposer au transport par rail de déchets nucléaires sur le territoire de leur commune. Les juges de Lausanne ont en effet refusé d'assimiler les riverains de voie de communication à ceux d'installations fixes (centrales nucléaires, par exemple) auxquels un droit de recours est reconnu en raison des nuisances et dangers particuliers qu'ils subissent par rapport au reste de la population.

Initiatives cantonales bâloises visant à interdire le transit de camions et de trains transportant des matières radioactives

Les pourparlers sur les transports ont débuté quelques jours après l'adoption du mandat de négociations par les ministres de Quinze. Sans surprise, ces tractations ont figuré parmi celles les plus difficiles et n'ont pu être conclues pendant l'année sous revue, à l'instar des autres objets en discussion. En effet, dès le début des négociations, les représentants européens - en réponse aux déclarations helvétiques selon lesquelles il n'était pas question de déroger à l'Accord de transit en ce qui concerne la limite des 28 tonnes - ont fait savoir que la suppression de cette limite constituait l'objectif principal de l'UE. Outre l'argument selon lequel l'entrée en vigueur de l'initiative des Alpes rendait caduque cette mesure, Bruxelles a justifié son intransigeance en affirmant que les incertitudes qui pesaient en Suisse sur la construction des NLFA pouvaient faire craindre le pire, ou du moins ne garantissaient pas l'existence d'infrastructures permettant un volume de transport de marchandises satisfaisant. Elle a également fait référence à la situation de plus en plus intenable de l'Autriche, qui du fait de l'interdiction des 40 tonnes sur le territoire helvétique, avait vu, depuis son entrée dans l'UE, le volume du trafic sur le Brenner augmenter de 20 pour cent. Un autre point qui a empêché toute possibilité d'accord a été la question du cabotage terrestre, l'Union refusant de satisfaire les exigences de la Confédération. Aussi, mis à part des questions de détails, les principaux points de convergence ont concerné les principes du trafic combiné et de la vérité des coûts, Bruxelles, tout en divergeant sur les moyens permettant de mettre en oeuvre ces principes, se rapprochant de la position helvétique. En outre, les deux parties se seraient mises d'accord au sujet du libre accès aux infrastructures ferroviaires. Concernant le volet aérien, la partie suisse n'a pu obtenir un assouplissement de la position de l'UE sur la question du droit de cabotage. L'aspect institutionnel des exigences de l'Union a également posé problème, la Suisse n'acceptant pas que ce soit la Cour européenne de justice de Luxembourg qui soit compétente en cas de litige. Il semble néanmoins que sur cette dernière question, la Confédération ait assoupli sa position.
A ce sujet, il est à noter que la Commission a publié en fin d'année un livre vert sur le trafic routier. Adhérant au principe de la vérité des coûts, la Commission est favorable à une taxation très différenciée selon le kilométrage parcouru, le lieu (régions périphériques ou ville), l'heure de la journée, le bruit et le degré de pollution du véhicule. Mais cette taxation doit, selon la Commission, couvrir les coûts externes du trafic routier, et non pas, contrairement à ce que prône la politique helvétique, avoir comme objectif principal le transfert de la route au rail. Aussi, elle doit respecter le principe du libre choix du moyen de transport.

Devant cette impasse, les autorités helvétiques ont tenté de débloquer la situation en proposant de mettre entre parenthèses les questions problématiques, espérant ainsi pouvoir aboutir à un accord minimal, notamment sur le trafic aérien. La Commission a rejeté cette demande, estimant qu'en vertu du principe du parallélisme, le domaine des transports ne pouvait être traité indépendamment des autres objets en discussion. A la fin de l'année, il semblait que seule une redéfinition des mandats de négociations respectifs - c'est-à-dire seule une décision politique comprenant du côté helvétique la levée de la limite des 28 tonnes notamment - pouvait relancer les tractations.

Accord sur les transports terrestres et Accord sur le transport aérien (Accords bilatéraux I & mesures d’accompagnement; MCF 99.028-3 & 99.028-7 & 99.028-9)
Dossier: Die Europäische Gemeinschaft und das Problem des Transits durch die Schweiz
Dossier: Die Bilateralen Verträge I und die sektoriellen Verhandlungen mit der EU 1993 bis 1998