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Die Staatspolitischen Kommissionen (SPK) beider Parlamentskammern möchten die Totalrevision der Bundesverfassung nutzen, um auch die Beziehungen zwischen Regierung und Parlament teilweise neu zu ordnen. Ihr am 6. März verabschiedeter Zusatzbericht schlägt gewisse Kompetenzverschiebungen zugunsten der Bundesversammlung sowie einige Neuerungen bei der Organisation der parlamentarischen Arbeit vor. Die wohl bedeutendste der beantragten Kompetenzverschiebungen betrifft die Aussenpolitik. Hier soll in Zukunft nicht mehr die Regierung, sondern das Parlament die wichtigen Zielsetzungen beschliessen. Im weiteren soll die bereits bestehende Praxis, dass das Parlament über wichtige Bundesprojekte entscheiden und bei der allgemeinen politischen Planung mitwirken kann, verfassungsmässig abgesichert werden. Mehr Mitwirkungsrechte sieht der Entwurf auch beim Erlass von Verordnungen vor. Das Parlament soll das Recht erhalten, das vom Bundesrat dabei anzuwendende Verfahren gesetzlich vorzugeben. Verordnungen, die sich nicht auf Gesetze, sondern direkt auf den Verfassungsauftrag (Schutz der Landesinteressen sowie der inneren und äusseren Sicherheit) stützen, müssten gemäss Kommissionsentwurf nachträglich vom Parlament genehmigt werden. Als weitere Neuerung schlugen die Kommissionen vor, die in den beiden Räten nicht gleich gehandhabte Anwendung der verbindlichen Aufträge an den Bundesrat in der Form von Motionen zu klären. Bisher hatte der Bundesrat oft Motionen aus formellen Gründen als sogenannt unechte Motionen bekämpft, weil sie seine eigenen oder an ihn delegierte Kompetenzbereiche betrafen. Der Ständerat hatte für diese Fälle 1986 anstelle der Motion das Instrument der Empfehlung eingeführt, sich in der Praxis allerdings nicht immer daran gehalten. Neu soll nun – als Alternative oder als Ergänzung zur Motion – das neue Instrument des Auftrags geschaffen werden. Für den Kompetenzbereich des Parlaments wäre ein derartiger Auftrag wie die bisherigen Motionen verbindlich; für den Kompetenzbereich der Regierung oder an sie delegierte Bereiche käme ihm der Charakter einer Richtlinie zu. Für Leistungsaufträge im Rahmen der Verwaltungsführung nach den Prinzipien des NPM hat das Parlament diese Neuerung im Berichtsjahr bereits eingeführt.

Im Bereich der Parlamentsorganisation sieht der Entwurf vor, dass die Ratspräsidien durch die Wahl eines zweiten Vizepräsidenten gestärkt, und die Parlamentsdienste vollständig, das heisst auch administrativ, der Bundesversammlung unterstellt werden. Die parlamentarischen Kommissionen sollen aufgewertet werden, indem ihnen gewisse Entscheidkompetenzen übertragen werden. Gedacht wird dabei an Beschlüsse im Zusammenhang mit der administrativen Parlamentsorganisation, aber auch der parlamentarischen Oberaufsicht (z.B. Genehmigung des Geschäftsberichtes), hingegen nicht an die Gesetzgebung.

Schliesslich nahm der Vorschlag der SPK auch zwei alte Anliegen auf: Erstens sollen die Wählbarkeitskriterien für die Bundesversammlung flexibler und für beide Räte gleich gestaltet werden. In Zukunft soll nur noch Personen, die an den Entscheidungsprozessen der Regierung beteiligt sind, die Ausübung eines Parlamentsmandats verwehrt sein. Die generelle Inkompatibilität eines Nationalratsmandats mit einer Bundesbeamtenstelle – und auch mit einem geistlichen Amt – würde damit aufgehoben. Zweitens möchte die Reform eine Ombudsstelle für den Verkehr der Bürger mit der Verwaltung schaffen. Ein entsprechender Vorstoss war 1994 vom Nationalrat als überflüssig abgelehnt worden.

Parlament und Bundesrat in der revidierten Bundesverfassung (BRG 96.091)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Als Schweizer Premiere beschloss die Regierung des Kantons Basel-Stadt, eine 21 Personen starke Kommission für Integrations- und Migrationsfragen einzusetzen sowie die Stelle eines Delegierten für diese beiden Fragenkomplexe zu schaffen. In erster Linie sollen die Experten die Diskussion grundsätzlicher Probleme sowie das Erarbeiten von Grundlagen für politische Entscheide angehen.

Basel-Stadt Kommission für Integrations- und Migrationsfragen

Der Ständerat überwies diskussionslos eine Motion seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF), die den Bundesrat beauftragt, den Urheberrechtsschutz auch im Bereich der neuen Kommunikationstechnologien und der digitalen Übermittlung von Werken und Leistungen sicherzustellen.

Urheberrechtsschutz

Am 5. März gab Bundespräsident Koller im Namen des Bundesrats vor der Vereinigten Bundesversammlung eine Erklärung zu den in den letzten Jahren aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit der schweizerischen Politik während des Zweiten Weltkriegs ab. Er bekannte sich darin zu einer vorurteilslosen und kritischen Erforschung der damaligen Geschehnisse und Umstände. Dies sei zwar bereits früher geschehen, aber die Ergebnisse dieser Untersuchungen seien nicht immer genügend zur Kenntnis genommen worden. Mit der 1996 erfolgten Einsetzung der internationalen Historikerkommission werde dieser notwendige Prozess nun intensiviert. Koller räumte auch ein, dass das Ziel der Wahrung der Unabhängigkeit des Landes nicht alle damals getroffenen Entscheidungen rechtfertigen könne. Als Schlusspunkt seiner halbstündigen Rede kündigte Koller die Schaffung einer Solidaritätsstiftung an. Diese solle ein Zeichen sein für die "Bekräftigung der humanitären Tradition der Schweiz und der Dankbarkeit für das Verschontwerden von zwei Weltkriegen". Als Zweck dieser Stiftung nannte er die Unterstützung von Opfern "von schwerer Armut, Katastrophen, Genozid, Folter und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen". Die Mittel sollen je zur Hälfte im Inland und im Ausland eingesetzt werden. Finanzielle Beiträge an bedürftige Holocaustopfer schloss Koller nicht aus; er verwies aber darauf, dass diese vor allem auf die rasche Hilfe durch den von den Banken ins Leben gerufenen und auch von der Nationalbank mitgetragenen Spezialfonds angewiesen seien.

Schaffung einer Solidaritätsstiftung

Als Finanzierungsinstrument schlug Koller eine teilweise Anpassung der Bewertung der 2600 Tonnen Goldreserven der Nationalbank an die rund viermal höheren Marktpreise vor. Eine Aufwertung auf 60% des Marktpreises würde den Buchwert dieses Goldbestandes von 12 Mia Fr. auf 26 Mia Fr. erhöhen. Gold im Wert der Hälfte dieses Aufwertungsgewinns (7 Mia Fr.), d.h. gut 400 Tonnen, würde dann schrittweise in Wertpapiere umgewandelt und in den Fonds eingelegt, welcher mit dem jährlichen Zinsertrag von rund 350 Mio Fr. humanitäre Aufgaben finanzieren könnte.

Schaffung einer Solidaritätsstiftung

Im Rahmen der Debatte über die Neuausrichtung der Regionalpolitik versuchte Nationalrat Gysin (sp, BS) zu erreichen, dass mit dem Projekt "Regio plus" nicht nur ländliche Nichtbergregionen, sondern auch Kernstädte von bundesstaatlicher finanzieller Hilfe profitieren können. Er begründete dies mit den in den letzten Jahren stark angewachsenen Lasten der Städte namentlich im Sozial-, aber auch im Verkehrsbereich. Der Rat lehnte diese Ausweitung des Geltungsbereichs – welche sich seiner Ansicht nach im Rahmen der bewilligten Ausgabensumme von CHF 70 Millionen für zehn Jahre ohnehin nicht hätte umsetzen lassen – mit 88 zu 30 Stimmen ab. Er überwies jedoch ein Postulat seiner Wirtschafts- und Abgabenkommission, welches vom Bundesrat bis Ende 1998 einen Bericht über den Umfang der Zentrumslasten der Städte und gegebenenfalls Vorschläge für Ausgleichsmassnahmen verlangt. Bei den Beratungen der parlamentarischen Kommissionen über die Totalrevision der Bundesverfassung konnten die Städte- und Gemeindevertreter einen Teilerfolg verbuchen. Die Nationalratskommission beschloss, den Artikel, wonach die Kantone über die Organisation der Gemeinden autonom entscheiden, mit dem Zusatz zu ergänzen, dass Bund und Kantone auf die besondere Lage der Städte und Agglomerationen Rücksicht nehmen sollen. Die Ständeratskommission ging weniger weit. Gemäss ihrer Version würde die Verfassung nur den Bund zu solcher Rücksichtnahme verpflichten, und diese würde zudem nicht nur für Städte, sondern auch für Berggemeinden gelten.
(Zum Postulat Gross (sp, ZH) für die Ausarbeitung eines Berichtes über die Lage der Städte und über mögliche Massnahmen für eine Aufwertung ihrer politischen Stellung siehe hier).

(Po: 97.3000) Bericht über den Umfang der Zentrumslasten
Dossier: Bericht über die Lage der Städte
Dossier: Politische Aufwertung der Stadtgebiete

Bezüglich der Aufarbeitung der Rolle der Schweiz während des Zweiten Weltkriegs ging zuerst die SP auf Konfrontationskurs: Zu Beginn des Jahres stimmte der SP-Vorstand einer Resolution zu, die den Rücktritt von Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz (fdp) forderte, weil dieser in einem Interview unter anderem Forderungen von jüdischen Kreisen als «Lösegeld-Erpressung» bezeichnet hatte und sich danach nicht ausreichend entschuldigt habe. Die Resolution stiess jedoch nicht nur bei den bürgerlichen Regierungsparteien auf scharfen Protest, sondern auch bei den SP-Sektionen der Westschweiz. Im April kündigte der Bundesrat an, eine Solidaritätsstiftung einrichten zu wollen. Während SP, CVP und FDP die Idee grossmehrheitlich begrüssten, drohte die Zürcher SVP unter Christoph Blocher bereits vor der Konkretisierung des Projekts mit dem Referendum. Später lancierte Blocher ein Gegenprojekt, um die Solidaritätsstiftung zu untergraben.

Verhalten der Regierungsparteien zum Thema «Die Schweiz im zweiten Weltkrieg»

Wie bereits in der kleinen Kammer war das Eintreten auf das neue Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition auch im Nationalrat nicht umstritten. Der Antrag der Kommissionsmehrheit, auf die vom Ständerat aufgenommene Vorschrift eines Waffenerwerbsscheins für Geschäfte unter Privatpersonen (mit einer Ausnahmeregelung für Jäger und Schützen) zu verzichten, setzte sich gegen den Widerstand der SP und der GP durch. Für alle derartigen Handänderungen (auch unter Jägern und Schützen) wurde beschlossen, dass ein detaillierter Erwerbsvertrag ausgefertigt werden muss, der vom Käufer und vom Verkäufer während zehn Jahren aufzubewahren ist. Die Ratslinke unterlag ebenfalls mit ihrem Antrag, auch täuschend ähnliche Waffennachbildungen, wie sie nicht selten bei Überfällen verwendet werden, dem Gesetz zu unterstellen. Bei den Voraussetzungen für die Ausstellung eines Waffentragscheins (von dem Jäger und Sportschützen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ausgenommen sind) hielt der Rat mit 101 zu 77 aus der FDP, der SVP, der LP und der FP kommenden Stimmen an einem Bedarfsnachweis fest. Aus diesen Kreisen kamen denn auch die Gegenstimmen bei der Gesamtabstimmung (113:53 bei 4 Enthaltungen).

Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (BRG 96.007)
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)

Mit dem Hinweis darauf, dass in jüngster Zeit bereits zahlreiche Projekte zu Gunsten der Arbeitslosen beschlossen oder in Angriff genommen worden sind, lehnte der Ständerat eine Motion des Nationalrates ab, welche die Schaffung von 2000 Arbeitsplätzen zur wirtschaftlichen und sozialen Integration Erwerbsloser verlangt hatte.

Mit dem Hinweis darauf, dass in jüngster Zeit bereits zahlreiche Projekte zu Gunsten der Arbeitslosen beschlossen oder in Angriff genommen worden sind, lehnte der Ständerat eine Motion des Nationalrates ab, welche die Schaffung von 2000 Arbeitsplätzen zur wirtschaftlichen und sozialen Integration Erwerbsloser verlangt hatte [14]

Der Ständerat überwies ein Postulat Seiler (svp, SH), welches den Bundesrat ersucht, gerade auch im Hinblick auf den freien Personenverkehr in Europa die Überführung der heute beim Schweizerischen Roten Kreuz angesiedelten Berufsausbildung im Pflegebereich in die Kompetenz des Bundes zu prüfen.

Postulat Überführung der Berufsausbildung im Pflegebereich in die Kompetenz des Bundes

Mit einer Motion wollte Nationalrätin Vermot (sp, BE) den Bundesrat beauftragen, die gesetzlichen Möglichkeiten zu schaffen, damit Tänzerinnen aus dem Ausland, die bereits in der Schweiz sind, nicht nur als Artistinnen arbeiten können, sondern auch die Möglichkeit erhalten, in anderen Berufen Arbeit zu finden. Der Bundesrat verwies auf die bereits getroffenen Massnahmen und vertrat die Ansicht, die Möglichkeit des Berufswechsels würde dazu führen, dass diese Frauen bei der Zulassung gegenüber anderen ausländischen Personen bevorzugt wären, weshalb er beantragte, die Motion zu verwerfen. Die Ablehnung erfolgte allerdings nur knapp mit 59 zu 55 Stimmen.

Tänzerinnen aus dem Ausland in anderen Berufen

La pollution imputable au dioxyde de soufre (SO2) ayant massivement reculé ces dernières années, le Conseil fédéral a décidé d'abroger, au 31 mars de l'année sous revue, les recommandations qu'il avait adressées aux cantons en 1987 en vue de lutter contre le smog hivernal. Etablies afin de préciser les dispositions des lois sur la protection de l'environnement et sur la circulation routière en matière de protection de l'air, les mesures préconisées par le gouvernement portaient notamment sur le remplacement de l'huile de chauffage "lourde" par des combustibles à plus faible teneur en soufre ainsi que sur la restriction temporaire et locale du trafic privé des véhicules à moteur.

smog hivernal

Bei den Wahlen in den 200köpfigen Aargauer Kantonsrat kam es innerhalb der beiden insgesamt praktisch unverändert starken Blöcke insbesondere bei den Bürgerlichen zu starken Verschiebungen. Eindeutige Wahlsiegerin war die SVP, die elf zusätzliche Sitze erobern konnte (47) und damit die FDP als zweitstärkste Partei überholte. Die SVP gewann ihre Sitze auf Kosten der Freiheits-Partei, die gleich 15 ihrer 1993 gewonnenen 19 Sitze und damit auch den Fraktionsstatus verlor. Für die FDP zahlte sich die Aufnahme von vier FP-Grossräten im Vorjahr, die sie vorübergehend zur grössten Fraktion machte, nicht aus: Gegenüber 1993 büsste die FDP nur ein Mandat, gegenüber 1996 aber fünf Mandate ein. Überraschend gewannen dafür die Schweizer Demokraten, die das "Ausländerparadies Schweiz" thematisierten, vier Sitze dazu und erlangten damit wieder Fraktionsstärke. Die CVP konnte ihre Sitzzahl (37) halten, nachdem sie die FDP wegen der Aufnahme der FP-Grossräte stark kritisiert hatte und mit den traditionellen Partnern FDP und SVP keine Listenverbindung mehr eingegangen war. Die rechtsreligiöse EDU zog mit einem Sitz neu ins Kantonsparlament ein, während der erstmals angetretenen Katholischen Volkspartei kein Erfolg beschieden war. Im Mitte-Links-Spektrum gewann die SP vier Sitze dazu (48) und bleibt damit mit einem Vorsprung von einem Sitz auf die SVP stärkste Partei im Parlament. Wähleranteilmässig wurde die SP (21,7%) jedoch von der SVP (21,9%) überholt. Stärkste Nichtregierungspartei ist anstelle der Freiheits-Partei neu die EVP mit unverändert acht Sitzen. Der durch interne Querelen geschwächte LdU verlor drei Mandate (2), die Grüne Partei ein Mandat (6). Die Frauen, die 1993 im Zuge des "Brunner-Effekts" zusätzliche 26 Sitze erobert hatten, konnten ihren Besitzstand nicht wahren: ihre Vertretung sank um fünf Sitze resp. 2,5%. Die Stimmbeteiligung erreichte mit 31,7% einen neuen historischen Tiefstwert.

Grossratswahlen Aargau 1997
Dossier: Kantonale Wahlen - Aargau
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1997

In Solothurn blieben bei den Wahlen in den 144köpfigen Kantonsrat die Kräfteverhältnisse stabil: Im links-grünen Lager (44) wogen zwei Sitzgewinne der SP (38) zwei Sitzverluste der Grünen (6) auf. Im bürgerlichen Lager ergab sich eine deutliche Verschiebung von der CVP zugunsten der SVP, die nach 52 Jahren wieder in den Kantonsrat einzog. Die CVP büsste vier Sitze ein (35) und wurde damit von der SP als zweitstärkste Partei abgelöst. Die dem Zürcher Flügel zuzuordnende SVP gewann sieben Sitze und erreichte damit auf Anhieb Fraktionsstärke. Sie nahm neben der CVP auch der Freiheits-Partei Stimmen ab, die drei Sitze (4) und damit den Fraktionsstatus verlor. Dabei hatte die FP bei den Nationalratswahlen 1995 in Solothurn als einzigem Kanton noch zugelegt. Die FDP bleibt mit unverändert 54 Sitzen klar stärkste Partei. Kurz nach den Wahlen wurde ein SP-Parlamentarier der Wahlfälschung überführt, was zu einer Änderung der Parlamentszusammensetzung führte: Die SP musste einen Sitz an die CVP abgeben, womit die SP noch über 37 Mandate und die CVP neu über 36 Sitze verfügt. Die Frauen, die ihre Sitzzahl 1993 mehr als verdoppeln konnten und mit gesamtschweizerisch 34,7% den zweithöchsten Anteil erreichten, konnten ihre Sitzzahl nicht verteidigen: Ihre Vertretung sank auf 29,9%; drei Viertel aller Abgewählten waren Frauen.

Kantonsratswahlen Solothurn 1997
Dossier: Kantonale Wahlen - Solothurn
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1997

Aus den Walliser Grossratswahlen ging die SP als Siegerin hervor. Sie konnte ihre Fraktion im 130köpfigen Parlament um fünf Sitze auf 21 vergrössern und trat damit endgültig aus ihrer Randposition heraus. Die SP gewann ihre Sitze insbesondere auf Kosten der CVP, die vier Sitze verlor, mit 71 Sitzen - davon stellt die CSP unverändert 14 - allerdings weiterhin die absolute Mehrheit hält. Die CVP verdankt ihre Mehrheit im Kanton heute aber nur noch ihrer starken Stellung im Oberwallis, wo sie in allen Bezirken die Mehrheit oder zumindest die Hälfte der Grossräte stellt. Im französischen Kantonsteil ist das nur noch in zwei Bezirken der Fall. Die FDP trat an Ort (34), ebenso wie die Liberalen (4). Als einzigem Kanton nahm im Wallis die Frauenvertretung markant zu, nämlich um einen Drittel, von 14 auf 21 Sitze (16,2%).

Grossratswahlen Wallis 1997
Dossier: Kantonale Wahlen - Wallis
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1997

Bei den kantonalen Wahlen konnte die EDU im Aargau mit einem Sitz neu ins Parlament einziehen. Erstmals konnte die EDU bzw. Union démocratique fédérale (UDF), die in der Westschweiz in den Kantonen FR, GE und NE mit Sektionen vertreten ist, in zwei kommunalen Parlamenten (Yverdon und Vallée de Joux, beide VD) Einsitz nehmen.

Wahlresultate der EDU 1997

Bei den kantonalen Wahlen büsste die FPS neben 15 Sitzen in ihrer einstigen Hochburg Aargau drei Sitze in Solothurn ein und verlor in beiden Kantonen den Fraktionsstatus. Damit fuhr sie wie bereits im Vorjahr die grössten Sitzverluste aller Parteien ein.

Wahlresultate der FP 1997
Dossier: Wahlresultate der AP/FPS, 1990-1999

Gestiegene Leerwohnungsbestände, die andauernde Immobilienkrise und stagnierende Einkommen gingen auch an der Wohnbau- und Wohneigentumsförderung des Bundes nicht spurlos vorüber. Gemäss dem Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) und der Finanzdelegation, die das BWO 1996 inspiziert hatte, muss der Bund kurz- und mittelfristig rund CHF 250 Mio. Verluste für Liegenschaftskäufe und vorsorglichen Landerwerb abschreiben. Das Total der realisierten Verluste lag per Ende 1997 bei rund CHF 140 Mio. Weil ausserdem das Einkommen der Liegenschaftsbesitzer und der Wert der Objekte nicht mehr fortlaufend ansteigt, wie dies das Konzept des 1975 in Kraft getretenen Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG) vorsieht, können viele Nutzniesser die Starthilfe des Bundes nicht zurückzahlen. Die jährlichen Verluste von Bundesengagements wurden vom BWO und der Finanzdelegation mittelfristig (1999-2009) auf jährlich CHF 5 bis 45 Mio. geschätzt. Ab dem Jahr 2010 dürften jährlich CHF 50 bis 100 Mio. für die Nachfinanzierung der Grundverbilligung anfallen.

Wohnbau- und Wohneigentumsförderung des Bundes wird beendet

Ende Februar legte der Bundesrat seine Botschaft zu einem Gesetz über das Glücksspiel und über die Spielbanken vor. Als oberstes Ziel dieser Gesetzgebung werden in dieser Botschaft die Verhinderung von Kriminalität und sozial schädlichen Auswirkungen in Zusammenhang mit Geldspielen bezeichnet. Die Belebung des Tourismus und die Erschliessung neuer Einnahmequellen für den Bund zugunsten der AHV/IV - welche gemäss Vox-Analyse für die Stimmbürger die Hauptargumente für die 1993 erfolgte Aufhebung des Spielbankenverbots waren - werden nur als zweitrangige Ziele bezeichnet. Das neue Gesetz regelt generell das Glücksspiel (soweit es nicht vom Bundesgesetz über Lotterien und gewerbsmässige Wetten erfasst ist). Es formuliert dazu insbesondere Vorschriften über die Konzessionierung, den Betrieb und die Besteuerung von Spielbanken sowie die Zulassung von Geldspielautomaten. Wie im Vernehmlassungsentwurf vom Herbst 1996 vorgesehen, möchte der Bundesrat zwischen zwei Kategorien von Spielbanken unterscheiden: solchen mit einem umfassenden Angebot an Tischspielen und Spielautomaten mit hohen Einsätzen (Kategorie A) und solchen, welche wie die heutigen Kursäle nur Boule- und Roulettespiele sowie Spielautomaten mit niedrigen Einsätzen und Gewinnmöglichkeiten anbieten (Kategorie B). Ausserhalb von Spielbanken sollen die Glücksspiele um Geld verboten sein. In der Kompetenz der Kantone blieben demnach nur noch Spielautomaten, bei denen die Gewinnmöglichkeiten nicht vom Glück, sondern von der Geschicklichkeit der Spieler abhängen.
Die Standort- und Betriebskonzession für Spielbanken beider Kategorien wird laut Botschaft vom Bundesrat erteilt, wobei für die Kategorie A im Gesetz eine Höchstzahl festgelegt wird. Für eine Konzessionserteilung müssen bestimmte Vorschriften erfüllt werden. So muss insbesondere Transparenz in Bezug auf Trägerschaft und Herkunft der investierten Mittel herrschen. Im weiteren haben die Betreiber ein Sicherheits- und Sozialkonzept zur Bekämpfung von Kriminalität und von sozial schädlichen Auswirkungen auf die Spieler vorzulegen und zu realisieren.
Der Entwurf sieht vor, dass der Bundesrat die für die AHV/IV zweckgebundene Spielbankensteuer zwischen minimal 60% und der verfassungsmässigen Höchstgrenze von 80% des Bruttoertrags (Differenz zwischen den Spieleinsätzen und den ausbezahlten Gewinnen) selbst festlegen kann. Für neue Spielbanken soll während vier Jahren ein auf 40% reduzierter Satz möglich sein. Falls die Standortkantone für Spielbanken der Kategorie B selbst eine Bruttospielabgabe einziehen, reduziert sich die eidgenössische Abgabe um maximal 30%. Für diese Betriebe soll der vom Bundesrat festgelegte Steuersatz auch reduziert werden können, wenn ihr Ertrag zu einem guten Teil entweder gemeinnützigen oder öffentlichen Zwecken zukommt, oder wenn die Standortregion stark von saisonalem Tourismus geprägt ist.
Damit war der Bundesrat in einigen Punkten auf die Kritik der Kantone in der Vernehmlassung von 1996 eingegangen. So hat er insbesondere darauf verzichtet, bei der Besteuerung den Maximalsatz von 80% - der von einigen Kantonen als prohibitiv bezeichnet worden war - automatisch in Anwendung zu bringen; zudem beteiligte er die Kantone an den Abgaben der Spielbanken der Kategorie B. Diese letztere Konzession bildete politisch gesehen den Preis für die Unterstellung der bisher in die Kompetenz der Kantone fallenden Glücksspielautomaten unter das neue Gesetz. Zum Entwurf selbst fielen erste Reaktionen der FDP und der SVP negativ aus; sie kritisierten neben der zu detaillierten Regulierung namentlich die Absicht, die Zahl der Spielbanken der Kategorie A auf sieben zu beschränken. Während Tourismuskantone die vorgeschlagenen Steuersätze immer noch als zu hoch empfanden, verlangte die SP, dass diese möglichst nahe beim verfassungsmässigen Höchstsatz von 80% liegen sollten.

Gesetz über das Glücksspiel und über die Spielbanken zwei Kategorien von Spielbanken
Dossier: Spielbankenverbot

Ende Februar ratifizierte die Schweiz das Uno-Übereinkommen über die Rechte des Kindes, allerdings mit fünf Vorbehalten (Recht auf Zusammenleben mit der Familie, Zuerkennung des Schweizer Bürgerrechts, Strafverfahren, Trennung von Jugendlichen und Erwachsenen im Strafvollzug sowie Beibehaltung der elterlichen Gewalt).

ratifizierte die Schweiz das Uno-Übereinkommen über die Rechte des Kindes mit fünf Vorbehalten

Die einzige FRaP!-Vertreterin (Frauen Macht Politik!) im Nationalrat, Christine Goll, verliess die Frauengruppierung, weil sie ihr auf nationaler Ebene keine Chancen mehr einräumte. Im Nationalrat gehörte Goll bereits bisher der SP-Fraktion an.

Christine Goll verlässt die FRaP!

Unter dem Druck der trotz neuem Krankenversicherungsgesetz (KVG) ständig ansteigenden Prämien berief Bundesrätin Dreifuss im Februar einen "Krankenversicherungs-Gipfel" ein. Haupttenor der Veranstaltung, an der alle massgeblichen Akteure des schweizerischen Gesundheitswesens teilnahmen, war die Feststellung, dass die Mängel der Krankenversicherung weniger dem neuen KVG als vielmehr dessen rascher Einführung und der zu wenig koordinierten Umsetzung zuzuschreiben sind. Mit dem Ziel, Einfluss auf die Kostenentwicklung im Krankenversicherungsbereich zu nehmen, wurden die Gespräche auf drei Themenkreise konzentriert: das Spitalwesen mit Fragen der Spitalplanung und der ausserkantonalen Hospitalisation, die öffentlichen Gesundheitsdienste mit dem Beispiel der spitalexternen Krankenpflege (Spitex) sowie die Kalkulation und Kontrolle der Krankenversicherungsprämien.

"Krankenversicherungs-Gipfel"