Im Sommer beschloss der Bundesrat, bei der Festsetzung des Bundesbeitrags an die Prämienverbilligungen auch die durchschnittlichen Prämien der Krankenversicherung in den einzelnen Kantonen einzubeziehen. So sollten nach dem neuen Verteilschlüssel die Kantone Waadt (+17,2 Mio. Fr.), Genf (+15 Mio. Fr.), Zürich (+6,2 Mio. Fr.), Tessin (+2,6 Mio. Fr.) und Baselstadt (+2 Mio. Fr) bedeutend stärker unterstützt werden, währenddem die Subventionen an die Kantone St. Gallen (-8,4 Mio. Fr.), Thurgau (-4,9 Mio. Fr.), Graubünden (-3,7 Mio. Fr.) und Appenzell Innerrhoden (-315'000 Fr.) zum Teil drastisch gekürzt würden. Dies rief jene Kantone aus der Ost- und Zentralschweiz auf den Plan, welche sich seit Jahren durch eine bescheidenere medizinische Infrastruktur für eine Eindämmung der Gesundheitskosten eingesetzt hatten. Ihnen stiess besonders auf, dass mit dieser Massnahme jene Kantone (BS, GE, ZH) zu den Profiteuren zählen, welche ein besonders hohes Volkseinkommen aufweisen, und die in den vergangenen Jahren kaum Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen ergriffen haben. Elf Ost- und Zentralschweizer Kantone - Schaffhausen (Kt.Iv. 96.310), Thurgau (Kt.Iv. 96.306), Graubünden (Kt.Iv. 96.308), St. Gallen (Kt.Iv. 96.309), beide Appenzell (Kt.Iv. 96.311 und 96.312), Aargau (Kt.Iv 96.323), Nidwalden (Kt.Iv. 96.318), Glarus (Kt.Iv. 96.314), Schwyz (Kt.Iv. 96.319) und Luzern (Kt.Iv. 96.324) - beschlossen daraufhin, über Standesinitiativen den Bundesrat zu veranlassen, seinen Entscheid wieder rückgängig zu machen. Im Ständerat wurde die Abstimmung über eine gleichlautende Empfehlung Schiesser (fdp, GL) bis zur Behandlung der Standesinitiativen aufgeschoben (96.3259).
Parlamentarische Vorstösse zu den von den Kantonen für 1996 nicht beanspruchten individuellen Prämienverbilligungen
Dossier: Prämienverbilligung