32725 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

In der Stadt Luzern stimmten die Stimmberechtigten mit 80.5% der abgegebenen Stimmen einem Kredit von CHF 19.35 Mio. zu, mit welchem das Kulturraum-Konzept aus dem Jahr 1988 zum Abschluss gebracht werden kann. Mit dem Geld soll das Gebäude, welches das Bourbaki-Panorama beherbergt, saniert und weiteren Nutzungen zugänglich gemacht werden. Zur Sanierung gehört auch die Notkonservierung - nicht aber die eigentliche Restauration - des berühmten Bourbaki-Panoramas mit Bildern des Genfer Malers Edouard Castres.

Bourbaki-Panorama Luzern

Das Vernehmlassungsverfahren, wie in der Schweiz die in vielen Demokratien übliche vorparlamentarische Konsultation von Gliedstaaten, Parteien und Interessenorganisationen genannt wird, geriet einmal mehr unter Beschuss. Nationalrat Dünki (evp, ZH) reichte eine parlamentarische Initiative für die Abschaffung dieses Verfahrens ein.

Vernehmlassungsverfahren

Der Bundesrat vereinfachte die MWSt-Abrechnung erneut: Auf den 1. Januar 1997 wird die Umsatzlimite für die Anwendung von Saldosteuersätzen von CHF 500'000 auf CHF 1.5 Mio. hinaufgesetzt. Die Steuerlast darf indes CHF 30'000 im Jahr nicht übersteigen.

Erhöhung der Umsatzlimite

Im August übernahm der französische kommerzielle Musiksender Nostalgie das in finanziellen Nöten steckende linksalternative Lausanner Lokalradio AciduL und sendete von da an ein Programm, das jenem der Konzession kaum mehr entsprach. Sowohl der Schweizer Verband der Journalistinnen und Journalisten als auch der Verband Schweizer Privatradios forderten daraufhin die Suspendierung bzw. den Entzug der AciduL-Konzession. Das BAKOM erkannte auf Konzessionsverletzung und gab Nostalgie eine einmonatige Frist, um ein konformes Programm herzustellen; Nostalgie legte Berufung ein. Es handelt sich um die erste Beteiligung einer ausländischen Gesellschaft an einem Schweizer Lokalradio. Das Rundfunkgesetz verbietet zwar ausländische Beteiligungen nicht generell, doch drängte sich für das BAKOM und den Bundesrat die Klärung dieser Frage auch vor dem Hintergrund der gesetzlich beschränkten, überregionalen Programmzusammenarbeit auf.

AciduL

Ende August drohte die PdA der SP mit dem Austritt aus der sozialdemokratischen Fraktion der Bundesversammlung, falls die SP nicht klar Stellung nehme zur «antisozialen Offensive» der bürgerlichen Parteien und der Wirtschaft. Insbesondere verlangte sie von der SP eine klare Kampfansage an die Senkung der Löhne des SBB-Personals, an die Privatisierung von PTT und SBB und an den Abbau der staatlichen Sozialleistungen.

PdA verlangt klare Stellung der SP zur «antisozialen Offensive»

Mit der Schaffung von rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit dieser Historikerkommission und ihrem Auftrag befasste sich die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats. Sie übernahm im Mai eine im März 1995 eingereichte parlamentarische Initiative Grendelmeier (ldu, ZH) und legte Ende August eine eigene parlamentarische Initiative für einen Bundesbeschluss vor. Dieser umreisst den Umfang der Untersuchung (Rolle des Finanzplatzes Schweiz während und unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg) und räumt rechtliche Hindernisse für die Arbeit der vom Bundesrat eingesetzten Experten aus dem Wege. Die Kommission beantragte darin einen grundsätzlichen Vorrang der Aufklärungsarbeiten vor Geheimhaltungspflichten von staatlichen Behörden, Banken, Versicherungen, Anwälten, Treuhändern und anderen juristischen und natürlichen Personen. Diese sollen zudem verpflichtet werden, den Experten Akteneinsicht zu gewähren und Vermögenswerte von Opfern des Nationalsozialismus zu deklarieren. Die Vernichtung oder das Verstecken von für die Untersuchung dienlichen Akten ist ihnen untersagt. Der Beschluss regelt aber auch die Geheimhaltungspflichten der Experten. Sie unterstehen – insbesondere was die durch Aufhebung des Bankgeheimnisses erhaltenen Informationen betrifft – dem Amtsgeheimnis, über die Publikation von Untersuchungsmaterialien verfügt allein der Bundesrat. Dieser wiederum ist verpflichtet, den vollständigen Untersuchungsbericht der Historikerkommission zu veröffentlichen. Der Bundesrat, dessen im Mai eingesetzte interdepartementale Arbeitsgruppe mit der Nationalratskommission eng zusammengearbeitet hatte, erklärte sich mit diesen Vorschlägen einverstanden.

Aufklärung über allfällige Vermögenswerte von Nazi–Opfern auf Schweizerbanken (Mo. 95.3257)
Dossier: Nachrichtenlose Konten von Naziopfern auf Schweizer Banken

Bien que la proposition du Conseil fédéral de créer un groupe de travail paritaire ait été saluée par les cantons alpins, c'est néanmoins en marge de cette instance que le dialogue entre partisans et opposants à la Convention des Alpes devait subitement être relancé: souhaitant que le montant de la redevance hydraulique annuelle soit porté de 54 à 80 francs par kilowatt de puissance brute dans le cadre de la révision de la loi sur l'utilisation des forces hydrauliques, les cantons de montagne ont finalement repris à leur compte la proposition du parti socialiste aux termes de laquelle l'ensemble de la gauche parlementaire soutiendrait les revendications pécuniaires des cantons alpins pour autant que ces derniers participent activement aux discussions devant conduire à la ratification de la convention par la Suisse. Cette ouverture spectaculaire des régions de montagne en direction d'un accord qu'elles s'étaient jusqu'alors attachées à décrier fut confirmée lors de la réunion du groupe de travail paritaire qui se tint fin août à Arosa (GR): ayant reconnu de part et d'autre que la protection et l'utilisation de l'espace alpin sont d'importance égale, représentants de la Confédération et des cantons alpins se sont entendus sur un calendrier de ratification de la convention et de ses protocoles prévoyant l'élaboration d'un projet de message dans ce sens d'ici à la fin de l'année sous revue. La ratification proprement dite devrait quant à elle intervenir à la fin 1997, de manière à ce que la Suisse puisse participer en tant que membre à part entière à la deuxième conférence des parties à la convention qui se tiendra au printemps 1998. Les lois suisses existantes répondant d'ores et déjà aux exigences posées par la Convention des Alpes, aucune révision de la législation ne sera nécessaire.

Convention internationale pour la protection des Alpes
Dossier: Alpenkonvention

A fin juin 1996, 541 302 Suisses de l'étranger étaient recensés auprès des différentes représentations diplomatiques et consulaires de la Confédération, soit une augmentation de 2,5% par rapport à l'année précédente. Au total, 70% d'entre eux vivent dans un pays de l'Union européenne, et près des deux tiers sont doubles nationaux.

541 302 Suisses de l'étranger

Die Natur- und Umweltschutzverbände sowie einzelne Kantone hatten in ihren Vernehmlassungen insbesondere die Zulassung bodenunabhängiger Landwirtschaftsbetriebe kritisiert. Dass der Bundesrat daran festhielt, stiess auf erneute massive Kritik der Naturschützer; sie drohten mit dem Referendum. Der Schweizerische Bund für Naturschutz (SBN) bezeichnete die Revision als unnötig, nicht praktikabel und nicht verfassungskonform. Die kontrollierte Öffnung der Landwirtschaftszone für zusätzliche Bauten verletze den Verfassungsgrundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet. In der Landwirtschaft finde mit der Revision ein Wechsel von der Flächenbewirtschaftung zur Gebäudenutzung als Produktionsbasis statt. Ferner entspreche der Vorschlag nicht der am 9. Juni von Volk und Ständen getroffenen Weichenstellung, mit der man sich für eine ökologie- und marktorientierte Landwirtschaft entschied. Die Intensivierung der Produktion konkurrenziere die naturnah produzierenden Bauern. Die Schweizerische Stiftung für Landschaftsschutz und Landschaftspflege (SL) warnte vor einem „Zersiedlungs-Boom“ und einer markanten Zunahme der Bautätigkeit im Nichtbaugebiet. Es drohten hangarähnliche, charakterlose Bauten als Masthallen oder Gewächshäuser auf der grünen Wiese. Weiter warnte der SL vor zusätzlichen Infrastrukturkosten durch eine weitere Dezentralisierung des Wohnens. Der Schweizer Heimatschutz schliesslich sah mit der Revision die Bemühungen des Heimatschutzes im ländlichen Raum in Frage gestellt.

Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (BRG 96.040)
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

La communauté de travail pour l'énergie solaire Swissolar a proposé que l'énergie nécessaire au déroulement de l'Expo 2001 ne soit produite qu'à partir d'agents renouvelables (hydraulique, bois, pompes à chaleur, biomasse, soleil). Selon l'étude de faisabilité, l'exposition nationale consommera 46 millions de kWh en électricité et 60 millions de kWh en carburants divers, quantités que la technologie solaire sera, selon les experts de Swissolar, largement en mesure de couvrir à la fin du siècle si les objectifs d'Energie 2000 sont atteints.

Expo 2001

Nach Wahlverlusten bei den Tessiner Gemeindewahlen lancierte Parteipräsident Giuliano Bignasca einen parteiinternen Disput über die Regierungsbeteiligung der Lega. Den Lega-Vertreter in der Tessiner Regierung, Marco Borradori, forderte er auf, seinen Staatsratssitz zu verlassen, um die Lega wieder zur reinen Oppositionspartei zu machen. Borradori distanzierte sich jedoch von diesem Vorschlag.

Disput über die Regierungsbeteiligung der Lega

Nach einer generell positiv ausgefallenen Vernehmlassung erteilte der Bundesrat dem EDI den Auftrag, ein neues Archivierungsgesetz auszuarbeiten, welches das Archivreglement von 1966 ersetzen soll. Das Gesetz wird eine solide Rechtsgrundlage für die Archivierungspflicht schaffen. Diese bildet gemäss Bundesrat eine unabdingbare Voraussetzung für die Rechtsstaatlichkeit und für eine demokratische Verwaltungskontrolle sowie die Basis für die Aufarbeitung der Geschichte der Schweiz.

Archivgesetz über die Archivierung von Dokumenten in der Bundesverwaltung (BRG 97.017)

Radio DRS expandierte ab 1. Oktober mit "Musigwälle 531" auf Mittelwelle und konkurriert damit direkt den privaten Volksmusiksender Radio Eviva. Der Bundesrat schränkte den Spielraum von Radio DRS jedoch ein. So ist dem Sender eine Entwicklung in Richtung volkstümliches Spartenradio nicht erlaubt. Programmodifikationen zu DRS 1 dürfen sich nur auf die Musik beziehen, alle wichtigen Informationsgefässe von DRS 1 müssen auch auf Mittelwelle ausgestrahlt werden. Radio Suisse romande erhielt grünes Licht für "Option musique".

Radio Suisse romande verstärkte mit einem neuen Studio in Zürich seine Präsenz in der Deutschschweiz, um das Verständnis zwischen der deutschen und der welschen Schweiz zu fördern. Ausserdem vereinbarten RSR und vier Lokalredaktionen von Radio France - Elsass, Belfort, Besançon und Savoyen - einen Austausch von Lokalbeiträgen. Damit sollen Themen von grenzüberschreitendem Interesse besser abgedeckt werden können.

Nach dem Konkurrenzprogramm "S Plus" vermochte auch der als Mischprogramm konzipierte Nachfolgesender "Schweiz 4/ Suisse 4/ Svizzera 4" den Erwartungen nicht zu entsprechen. Einem Aufwand von rund 80 Mio Fr. standen 1996 Werbeeinnahmen von lediglich 4,5 Mio. Fr. gegenüber. Die SRG und die Presse-TV warfen dem vierten SRG-Kanal Profillosigkeit und zu geringe Zuschauerquoten und Werbeeinnahmen vor und verlangten eine erneute Umstrukturierung des Senders. Im Juni wurde S-4-Chef Dario Robbiani fristlos entlassen, weil er eine vorerst intern diskutierte Umgestaltung des Senders publik machte und bekämpfte. Mitte September kündigte die SRG-Spitze einen dritten Anlauf für "Schweiz 4" im Herbst 1997 an. Danach soll das nationale Programm der vierten Senderkette aufgegeben und regionalisiert werden. Die nationale Integrationsfunktion - das ursprüngliche Konzept der vierten Kette - will die SRG vermehrt in den drei Hauptprogrammen wahrnehmen und verstärken. Die Verantwortung für die vierte Senderkette soll direkt den Direktionen der ersten SRG-Programme in den jeweiligen Sprachregionen unterstellt werden, was eine autonome Direktion obsolet macht. In der Deutschschweiz soll der unter dem Namen "SF 2" gehandelte Nachfolgesender als Ergänzungskanal mit einfachem und einprägsamem Profil insbesondere ein jüngeres Publikum ansprechen, da dieses zu den ausländischen Privatsendern abzuwandern droht. Zentrales Element bleibt aber die Übertragung von Sportereignissen, daneben wird die Presse-TV vorwiegend am Wochenende in Programmblöcken Akzente setzen. Vom zweiten Programm in der Deutschschweiz erhofft sich die SRG insbesondere auch neue Werbegelder. In der Westschweiz und in der italienischsprachigen Schweiz will die SRG den eingeschlagenen Weg mit "Suisse 4" und "Svizzera 4" weitergehen und ausbauen. So sollen die Mittel für "Suisse 4" auf sieben bis acht Mio Fr. verdoppelt werden, und das Tessin soll neu etwa fünf Mio Fr. erhalten, um im Umfeld der Sportübertragungen die Eigenleistungen zu verbessern. Im Dezember kündigte der Bundesrat die SRG-Konzession in einzelnen Punkten, um das Angebot von Schweiz 4 grundsätzlich neu auszuhandeln; der Schritt erfolgte in Übereinstimmung mit der SRG. Kurz vor Jahresende reichte sie ihr Gesuch für eine Konzessionsänderung ein.

Musigwälle 531

Zwei Meinungsforschungsinstitute - das GfS-Forschungsinstitut und Démoscope - massen 1996 das Vertrauen der stimmberechtigten Bevölkerung in die Behörden. Dabei kamen die beiden Institute - freilich mit unterschiedlichen Frageformulierungen - zu recht verschiedenen Werten: für den Bundesrat wurde bei der GfS ein Vertrauenswert von 39%, bei Démoscope ein solcher von 71% gemessen. Beide Stellen nahmen jedoch, nach einem dramatischen Prestigeverlust zu Beginn der 80er-Jahre, 1996 einen leichten Aufschwung des Ansehens der Behörden wahr. Nicht betroffen von dem langfristigen Vertrauensverlust ist die Wirtschaft. Gemäss der Studie der GfS orientieren sich weite Teile der Bevölkerung zunehmend an wirtschaftlichen, denn an politischen Zusammenhängen.

Vertrauen der stimmberechtigten Bevölkerung in die Behörden

Le différend qui avait éclaté fin 1995 entre la Confédération et les autorités grisonnes concernant les indemnités fédérales à attribuer au canton des Grisons et aux communes de Vrin et Sumvitg en raison de la non-réalisation de la centrale hydraulique de la Greina a trouvé une issue favorable: sur la base de l'ordonnance entrée en vigueur en novembre 1995, la Confédération consentira – comme prévu initialement – une compensation globale de CHF 900'000 par année pendant 40 ans, somme que le gouvernement cantonal et les autorités communales avaient dans un premier temps jugée nettement insuffisante. Les parties sont tombées d'accord pour que chacune des deux communes concernées reçoive 2/5 des indemnités fédérales (soit CHF 360'000), le canton des Grisons se contentant pour sa part du cinquième restant.

Indemnités fédérales en raison de la non-réalisation de la centrale hydraulique de la Greina (GR)

Der Regierungsrat des Kantons Zürich sprach sich dagegen aus, in Bern eine Standesinitiative einzureichen, welche eine Freigabe von Haschisch auf Verfassungsstufe verlangt. Der Kantonsrat hatte 1995 eine entsprechende Einzelinitiative vorläufig unterstützt. Die Regierung führte aus, wie beim Absinth-Paragraphen sei es fragwürdig, Bestimmungen zu einem einzigen Suchtmittel in die Verfassung aufzunehmen. Hingegen wurde mit Zustimmung der Regierung vom Kantonsrat eine FDP-Motion angenommen, welche die Legalisierung von Haschisch über eine Standesinitiative zur entsprechenden Änderung des Betäubungsmittelgesetzes erreichen will. Der Vorstoss wurde von FDP, SP, GP und LdU unterstützt, SVP, SD, FPS und EVP sprachen sich dagegen aus; die CVP war - gleich wie auf der nationalen Ebene - gespalten.

Standesinitiative zur Legalisierung von Cannabis und Marihuana

Die FPS forderte die Aufhebung des Neat-Beschlusses, da diese unnötig und nicht finanzierbar sei. Stattdessen drängte sie auf einen sofortigen Bau eines zweiten Strassentunnels am Gotthard.

Negative Haltung der FP gegenüber dem NEAT-Beschluss

Angesichts der hohen Verschuldung des Bundes kündigte der neue EFD-Vorsteher Kaspar Villiger einen «Kurswechsel in der Finanzpolitik» an und beschloss für den Voranschlag 1997, die Ausgaben nominell auf dem Stand des Vorjahresbudgets einzufrieren. Aufgrund erster Eingaben der Departemente hätte das Budgetdefizit 1997 aber CHF 7.5 Mrd. betragen, was einem Ausgabenanstieg von 3,6% entsprochen hätte. Die Departemente wurden deshalb beauftragt, Kürzungen von CHF 1.6 Mrd. vorzunehmen, nach der Sommerpause blieb aber immer noch ein Kürzungsbedarf von CHF 1.3 Mrd. übrig. Das EFD einigte sich deshalb auf ein zweiteiliges Konzept, das einerseits gezielte Sparmassnahmen vorsieht, von denen nur gerade die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur und die bundeseigenen Bauten ausgeklammert wurden. Andererseits schlug es die Einführung einer vorsorglichen Kreditsperre vor, die bereits für das Budget 1997 greifen soll. Gemäss dieser werden bei sämtlichen Ausgabenrubriken maximal 2% des Kreditbetrages nicht zur Auszahlung freigegeben, wobei der Bundesrat in begründeten Ausnahmefällen die Möglichkeit hat, den gesperrten Beitrag bei einem verzögerten konjunkturellen Aufschwung teilweise oder ganz freizugeben. Das neuartige Instrument hat damit den Charakter eines Eventualhaushaltes. Von der Sperre ausgenommen bleiben einzig die Passivzinsen, die Kantonsanteile an den Bundeseinnahmen, die Beiträge an Sozialversicherungen und die Pflichtbeiträge an internationale Organisationen. Das Sparkonzept des Bundesrates wurde unterschiedlich aufgenommen. Während FDP und CVP die Vorschläge begrüssten, warf die SP dem Bundesrat «Sparhysterie» vor. Die SVP lehnte die Kreditsperre ab und forderte dafür höhere gezielte Einsparungen.

Dringliche Massnahmen zur Entlastung des Voranschlages 1997

Unter dem Titel "Pacte de l'audiovisuel" schlossen sich zudem die SRG und die Verbände der Schweizer Filmbranche zusammen, um sowohl die einheimischen Filmschaffenden wie die unabhängigen TV-Produzenten zu unterstützen. Die neue Regelung trägt dem Trend Rechnung, dass es inländische Produktionen auf dem internationalen Kinomarkt oft schwer haben, auf dem Fernsehmarkt aber begehrt sind. In diesem Rahmenabkommen verpflichtet sich die SRG, ab 1997 jährlich CHF 9.3 Mio. (bisher CHF 6.2 Mio.) ins unabhängige Schweizer Filmschaffen zu investieren. 4.5 SRG-Millionen fliessen in die Kinoproduktion, CHF 2.5 Mio. in unabhängige TV-Produktionen; mit CHF 1.3 Mio. soll nach erfolgsorientierten Kriterien die Ausstrahlung von Kinofilmen im Fernsehen abgegolten werden, und eine Million geht, wie schon erwähnt, in die erfolgsabhängige Filmförderung.

"Pacte de l'audiovisuel"

Die "Swissfashion", der Arbeitgeberverband der Bekleidungsindustrie, kündigte auf Ende 1996 erstmals den seit 1946 bestehenden, immer wieder erneuerten GAV. Offensichtlicher Grund für die Kündigung war die Weigerung der Arbeitnehmervertreter, dem Gesuch der Tessiner Arbeitgeber um eine sofortige Vertragsverschlechterung zuzustimmen. Die Arbeitgeber hatten für alle Betriebe im Tessin den generellen Verzicht auf 50% des 13. Monatslohns, die Streichung von drei Tagen Ferien und keine Lohnanpassungen für 1997 verlangt.

Bekleidungsindustrie

Der im Vorjahr in die Vernehmlassung gegebene Vorentwurf für ein Gesetz über den Einsatz von verdeckten Ermittlern bei der Polizei gab bei den Kantonen und den bürgerlichen Parteien zu wenig Kritik Anlass. Die SP und der Schweizerische Anwaltsverband lehnten das neue Gesetz hingegen ab; erstere, weil die Verfassung dem Bund keine entsprechenden Kompetenzen einräume, letzterer, weil die Arbeit von verdeckten Ermittlern gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstossen würde. Trotz dieser grundsätzlichen Kritik beauftragte der Bundesrat das EJPD mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage. Als zusätzliche Massnahme vor allem im Kampf gegen das organisierte Verbrechen forderte Bundesanwältin Del Ponte wiederholt die Einführung einer Kronzeugenregelung nach italienischem oder deutschem Vorbild, welche aussagewilligen Delinquenten Strafmilderung oder -verschonung zusichert.

Bundesgesetz: Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs und verdeckte Ermittlung (BRG 98.037)
Dossier: Revision des Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehr (2003)

In Ausführung der beiden vom Parlament überwiesenen Motionen (Mo. 95.3556 und 95.3557) gab der Bundesrat im August eine Veränderung der gesetzlichen Grundlagen für die Volkszählung in die Vernehmlassung. Diese neuen Bestimmungen sollen bereits im Jahr 2000 zur Anwendung kommen. Er schlug darin vor, die in den Einwohnerregistern der Gemeinden und Kantone bereits vorhandenen Daten in den Fragebogen zur Volkszählung aufzunehmen. Umgekehrt könnten die Fragebogen zur Aktualisierung dieser Register verwendet werden. Die 1990 sehr umstrittenen hohen Bussen für das Nichtausfüllen der Fragebogen sollen durch Gebühren ersetzt werden. Deren Höhe wäre nach dem Aufwand zu berechnen, welcher der Verwaltung für das Ausfüllen, Ergänzen oder Korrigieren der Fragebogen entsteht. Bereits vor der Veröffentlichung dieses Vorentwurfs hatte sich der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Odilo Guntern, kritisch zu den Plänen der Regierung geäussert. Er akzeptierte zwar die Verwendung von Gemeinderegistern für statistische Zwecke, lehnte jedoch eine Aufdatierung der Einwohnerregister mit Hilfe von Daten, welche anlässlich der Volkszählung erfragt worden sind, ab.

Erhebungsmethode für die Volkszählung 2000 (BRG 97.040)

Das Bundesamt für Gesundheitswesen wurde neu organisiert und in Bundesamt für Gesundheit (BAG) umbenannt. Dem BAG sind in den letzten Jahren zahlreiche neue Aufgaben übertragen worden. Dementsprechend mussten Organisation und Führung angepasst werden. Insbesondere wurden die Aufgaben neu gebündelt, die Amtsleitung erweitert, die einzelnen Fachgebiete verselbständigt und teilweise umbenannt sowie die Abläufe vereinfacht.

Umbenennung und Neuorganisation des Bundesamtes für Gesundheit (1996)

Bundesrätin Dreifuss wehrte sich vehement gegen alle Versuche, die Finanzlast des Sozialstaates dadurch zu erleichtern, dass man das Versicherungskonzept durch das Fürsorgeprinzip ersetzt, da damit der Mittelstand geopfert würde. Sie gab ihrer Überzeugung Ausdruck, dass erfolgreiche Schweizer Unternehmen nicht nur bei Abgaben und Gesetzesvorschriften günstige Rahmenbedingungen bräuchten, sondern auch auf eine soziale Infrastruktur angewiesen seien, welche die gesellschaftliche Stabilität garantiert. In ihren Augen sind deshalb der Einsatz für die Erhaltung des sozialen Netzes und der Kampf für die wirtschaftliche Standortqualität der Schweiz nicht voneinander zu trennen.

Finanzlast des Sozialstaates erleichtern Versicherungskonzept durch das Fürsorgeprinzip ersetzt

La Fondation suisse de la Greina (FSG) pour la protection des fleuves alpins s'est prononcée à la mi-août en faveur de l'instauration d'un moratoire de dix ans en matière de construction de nouvelles centrales hydro-électriques. Ce moratoire devrait en outre être accompagné de mesures visant à utiliser l'énergie de manière plus rationnelle ainsi que de travaux de rénovation et de modernisation des installations hydrauliques existantes. A peine formulée, la proposition de la FSG s'est heurtée aux critiques nourries de l'Union des centrales suisses d'électricité.

Débat autour d'un moratoire de dix ans en matière de construction de nouvelles centrales hydro-électriques