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Ähnlich wie der Bauernverband mussten auch die Gewerkschaften bei den eidgenössischen Volksabstimmungen Niederlagen einstecken. Die 10. AHV-Revision, gegen welche der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und der Christlichnationale Gewerkschaftsbund (CNG) gemeinsam das Referendum ergriffen hatten, nahmen die Stimmberechtigten am 25. Juni deutlich an. In einer Urabstimmung hatte sich zuvor auch die SP-Basis gegen das Referendum der Gewerkschaften ausgesprochen. Ebenfalls am 25. Juni lehnte das Volk mit klarer Mehrheit (73,4%) eine 1990 eingereichte Volksinitiative des SGB und der SP für einen Ausbau der AHV ab.

Gewerkschaften bei den eidgenössischen Volksabstimmungen 1995

Der Ständerat gewährleistete in der Frühjahrssession die Verfassungsänderungen der Kantone Glarus, Solothurn, Appenzell Innerrhoden und Wallis. In letzterem Falle hatte die zuständige Kommission zunächst erwogen, den Beschluss über die Volksrechte und die öffentliche Gewalt, der in der Volksabstimmung vom 24. Oktober 1993 von 78% der stimmberechtigten Walliser Bevölkerung angenommen worden war, nur unter Vorbehalt gewährleisten zu lassen. Grund zur Skepsis sah die Kommission zum einen in dem weiten Umfang der Teilrevision, welcher die Frage nach der Einheit der Materie aufwerfe. Zum anderen ist bei einem der behandelten Verfassungsartikel die grundsätzliche Revidierbarkeit nicht ausdrücklich gewährleistet. Da sich die Eidgenössische Verwaltung vom Staatsrat des Kantons Wallis die in der Botschaft festgehaltenen Zusagen hatte geben lassen, verzichtete die Kommission auf die Einreichung eines Vorbehalts. Die Verfassungsänderungen wurden dergestalt vom Plenum und in der Sommersession auch vom Nationalrat ohne Gegenstimme angenommen.

Verfassungsänderungen der Kantone Glarus, Solothurn, Appenzell Innerrhoden und Wallis
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

Gestützt auf eine parlamentarische Initiative Fankhauser (sp, BL) aus dem Jahr 1992 arbeitete die Nationalratskommission für soziale Sicherheit und Gesundheit ein Rahmengesetz über die Familienzulagen aus. Damit soll der Grundsatz einführt werden, dass für jedes Kind in der ganzen Schweiz eine Zulage in gleicher Höhe ausbezahlt wird. Für die Kinderzulage wurden Ansätze zwischen 200 Fr. und 250 Fr. zur Diskussion gestellt, für die Jugendlichen in Ausbildung Beträge zwischen 250 Fr. und 300 Fr.; die einmalige Geburtszulage soll mindestens 1500 Fr. betragen, wobei die Kantone frei wären, höhere Zulagen festzusetzen.

Diese Pläne fanden allerdings in der Vernehmlassung nur gerade bei der SP volle Unterstützung, die auch bei den vorgelegten Varianten jeweils den höchsten Satz verlangte. Die CVP war diesen Vorschlägen gegenüber ebenfalls grundsätzlich positiv eingestellt, befürchtete aber, dass die gleichzeitige Verwirklichung von zwei familienpolitischen Anliegen - Mutterschaftsversicherung und Vereinheitlichung der Familienzulagen - kaum Chancen hätte und wollte deshalb der Mutterschaftsversicherung Priorität einräumen. Die FDP nutzte die Vernehmlassung dazu, ihren Bedenken über das ihrer Ansicht nach unübersichtliche Vorgehen in der Sozialpolitik Ausdruck zu geben. Der Faktor Arbeit dürfe nicht weiter belastet werden, weshalb zusätzliche Lohnprozente nicht in Frage kämen. Vom Staat sei hingegen eine Vereinheitlichung der Familienzulagen angesichts des Zustandes des Bundeshaushalts nicht finanzierbar. Dieser Meinung schloss sich auch die SVP an.

Bundesgesetz über die Familienzulagen
Dossier: Vereinheitlichung der Kinderzulagen

Die Entwicklungshilfeorganisation «Erklärung von Bern» kritisierte den Vorschlag als ungenügend. Insbesondere bemängelte sie, dass die Gewährung von Rechtshilfe auch in Zukunft an die Strafbarkeit eines Verhaltens in der Schweiz gebunden ist; damit bleiben Steuerhinterziehung (nicht aber Steuerbetrug) und Verstösse gegen nationale Kapitalexportrestriktionen ausgeklammert. Kritik kam aber auch von den Untersuchungsbehörden, welche befürchteten, dass die neue Prozedur immer noch zu langsam für eine effektive Verbrechensbekämpfung sein werde. Der Staatsanwalt des Kantons Genf forderte, zumindest für die Auslieferung von Bankauszügen und anderen Dokumenten sämtliche Einsprachemöglichkeiten abzuschaffen.

Revision des Rechtshilfegesetzes (BRG 95.024)

Verschiedentlich wurden im Berichtsjahr Vorschläge zu Koalitionen von zwei Bundesratsparteien gemacht. So warb eine überparteiliche Parlamentariergruppe um FDP-Nationalrat Peter Tschopp (GE) für eine Koalition zwischen FDP und SP, um eine Öffnung gegenüber Europa zu erreichen. Auch SP-Präsident Peter Bodenmann äusserte mehrfach den Wunsch einer künftigen «Links-Mitte-Koalition» mit der FDP, um etwa in der Europafrage und der Drogenpolitik zu Lösungen zu kommen.
Nach dem nationalen Wahlsieg der Links- und Rechtspole SP und SVP schlug auch CVP-Präsident Anton Cottier der FDP einen Schulterschluss und damit «einen starken dritten Pol im bürgerlichen Zentrum» vor, um die gegenseitige Blockierung von SP und SVP zu überwinden. Die umworbene FDP zeigte sich interessiert, sprach sich jedoch für pragmatische Lösungen anstelle eines institutionalisierten Miteinanders aus. Sie sehe weniger eine Tripolarität im Vordergrund, sondern Bipolaritäten mit wechselnden Allianzen je nach Materie.

Versuche und Vorschläge für Koalitionen der Bundesratsparteien 1995

Um ein Zeichen der Öffnung gegenüber Europa zu setzen, wollte der Bundesrat in der Ausländerregelung 1995/96 den Begriff des Saisonniers durch jenen des Kurzaufenthalters ersetzen. Statt bloss in Bau, Tourismus und Landwirtschaft sollten diese Arbeitnehmer mit prekärer Aufenthaltsbewilligung in allen Branchen arbeiten können. Auch die dreimonatige Ausreise jedes Jahr sollte entfallen und durch einen sechsmonatigen Unterbruch alle zwei Jahre ersetzt werden, es sei denn, der Kurzaufenthalter wechsle alle zwei Jahre den Arbeitgeber. Die Mobilität innerhalb der Schweiz und den Familiennachzug wollte der Bundesrat aber nach wie vor nicht gewähren.
Diese Vorschläge stiessen in der Vernehmlassung auf vehemente Kritik. Die Gewerkschaften, aber auch die bürgerlichen Parteien mit Ausnahme der SVP bemängelten, damit werde das inhumane Saisonnierstatut nur dem Namen nach abgeschafft, dessen Nachteile - insbesondere das Verbot des Familiennachzugs - blieben jedoch weiterhin bestehen. Die Arbeitgeberorganisationen und die bürgerlichen Parteien störten sich überdies daran, dass der Umwandlungsanspruch in eine Jahresbewilligung beibehalten werden sollte, wodurch der Zustrom schlecht qualifizierter Arbeitskräfte weiter anhalten würde. Auf massiven Widerstand stiessen die bundesrätlichen Vorschläge auch in den Tourismusregionen, für welche es kaum möglich ist, Arbeitskräfte während 12 Monaten zu beschäftigen. Angesichts dieser negativen Reaktionen beschloss der Bundesrat, erst einmal die Ergebnisse der bilateralen Verhandlungen mit der EU abzuwarten und die Ausländerregelung 1995/96 mit den gewohnten drei Bewilligungskategorien zu verabschieden.

Saisonniers Kurzaufenthalters ersetzen

Das EVED erteilte in der Nord-, West- und Südschweiz insgesamt 23 Lokalradios definitive Konzessionen für die nächsten zehn Jahre. Zu vergeben waren 24 Bewilligungen für 22 Sendegebiete, wofür sich 41 Lokalradios bewarben, darunter 20 neue Projekte. Vier Radiostationen wurden neu konzessioniert: Als dritter, nichtkommerzieller Sender der Agglomeration Bern erhielt "Radio RaBe" eine Konzession. Im Raum Genf/Rolle wurde "World Radio Geneva" konzessioniert, ein von der SRG und der englischen Nachrichtenagentur Reuters getragenes französisch-englischsprachiges, primär wirtschaftlich ausgerichtetes Programm, das Genf als Sitz internationaler Organisationen stärken soll. Die SRG-Beteiligung wurde vom Verband Schweizer Privatradios (VSP) kritisiert. Weiter erhielt in der Region Genf der Jugendsender "No Radio" eine Konzession. In Locarno geht "Radio Ticino" neu auf Sendung. Als einziger bisheriger Veranstalter erhielt der Nordtessiner Sender "90,6 La Voce del Bellinzonese" keine definitive Konzession; er legte Rekurs ein.

In einer zweiten Etappe wird der Bundesrat die Lokalradiokonzessionen für die Zentral- und Ostschweiz festlegen. In einem ersten Entwurf schlug das BAKOM vor, in der Region Zürich das Sendegebiet der zwei grössten Lokalsender Radio 24 und Radio Z um rund 14% einzuschränken, da diese bisher dank dem Sendestandort Üetliberg bevorteilt worden seien. Neu sollen die beiden Sender sowie Radio LoRA vom tiefer gelegenen Zürichberg ausgestrahlt werden, womit angrenzende Radioregionen weniger beeinträchtigt und die Chancengleichheit hergestellt würde. Gleichzeitig sollte gemäss BAKOM zwei weiteren, kleineren Stadtsendern eine Zulassung erteilt werden. Radio 24 und Radio Z bekämpften die Vorschläge heftig und erhielten dabei Sukkurs von den Exekutiven sowohl der Stadt als auch des Kantons Zürich. Auch die Standeskommission von Appenzell Innerrhoden kritisierte die vorgeschlagene Neuordnung für die Lokalradioversorgung scharf, da kein Versorgungsgebiet Appenzellerland ausgeschieden worden sei.

23 Lokalradios definitive Konzessionen Radio RaBe World Radio Geneva No Radio Radio Ticino

Vorsorgliche Massnahmen gegen Medienerzeugnisse sollen künftig beim Bundesgericht angefochten werden können. Eine entsprechende parlamentarische Initiative seiner Rechtskommission hat der Nationalrat ohne Gegenstimme gutgeheissen. Nach Art. 28c ZGB kann jemand vom Richter mit Hilfe eines einfachen Gesuchs erwirken, dass die Publikation von Presseartikeln und Fernsehsendungen ganz oder zum Teil verboten wird, wenn er glaubhaft macht, dass er in seiner Persönlichkeit verletzt würde. Die Rechtskommission gelangte zum Schluss, dass solche vorsorglichen Massnahmen tendenziell zu rasch bewilligt würden. Eine parlamentarische Initiative Poncet (lp, GE), die zuvor vorgeschlagen hatte, dass die volle Beweislast für Behauptungen über Verletzungen durch die Medien künftig beim Gesuchsteller alleine liegen solle und Medienunternehmen bei der Beweisaufnahme nicht mitwirken müssen, wurde zugunsten des Vorstosses der Rechtskommission zurückgezogen.

Vorsorgliche Massnahmen gegen Medienerzeugnisse

Ein Vorstoss von FDP-Nationalrat Bernard Comby (VS), der verlangte, dass der Bundesrat unmittelbar nach Abschluss der bilateralen Verhandlungen das in Brüssel liegende EU-Beitrittsgesuch reaktiviert, führte in der freisinnigen Fraktion zu einer heftigen Diskussion über den Europa-Kurs der Partei. FDP-Präsident Franz Steinegger hielt an der europapolitischen Zielsetzung fest, sich auf die bilateralen Verhandlungen zu konzentrieren. An einer Delegiertenversammlung in Interlaken im April votierte auf Antrag der Genfer Sektion eine von Romands und Jungliberalen angeführte Mehrheit von 102 zu 81 Stimmen dann aber überraschend dafür, den EU-Beitritt als langfristiges, strategisches Ziel in einem als zu vage empfundenen Positionspapier zur Aussenpolitik festzuschreiben. Vergebens setzte sich die Parteiführung für eine Offenhaltung der Optionen ein. Damit übernahm die Partei weitgehend die Haltung des Bundesrates. Verschiedene freisinnige Befürworter eines EU-Beitritts warfen Parteipräsident Steinegger im Verlauf des Jahres allerdings vor, den Parteibeschluss nicht zu respektieren und die Position der FDP zu vernebeln.

FDP beschliesst EU-Beitritt als langfristiges Ziel

Lors d'une visite officielle en France qui assumait alors la présidence de l'UE, les chefs du DFEP et du DFAE ont été séparément reçus par le premier ministre Edouard Balladur, le ministre de l'économie Edmond Alphandéry ainsi que le ministre des affaires étrangères Alain Juppé. Les discussions se sont focalisées sur la question européenne et sur les négociations bilatérales entre la Suisse et l'UE. Le conseiller fédéral Flavio Cotti s'est ensuite brièvement rendu à Londres où il a rencontré son homologue anglais Douglas Hurd, avec lequel il a parlé des relations entre la Suisse et l'UE ainsi que de la sécurité en Europe. Arnold Koller a, à son tour, été reçu à Paris par les ministres français de l'intérieur et de la justice, Jean-Louis Debré et Jacques Toubon. Les discussions entre les trois hommes ont porté sur l'entraide judiciaire et la collaboration policière entre la Suisse et la France ainsi que sur d'autres questions relatives à la sécurité.

Edouard Balladur Edmond Alphandéry Alain Juppé Douglas Hurd Jean-Louis Debré Jacques Toubon

Ein Postulat Columberg (cvp, GR), das den Bundesrat aufforderte, Kur- und Verkehrsvereine insoweit von der Mehrwertsteuer zu befreien, als diese unentgeltliche Leistungen im Interesse des Gastes oder der im Tourismus tätigen Unternehmen erbringen, wurde vom Nationalrat überwiesen. Über 100 Schweizer Kur- und Verkehrsvereine traten bis auf weiteres in den Zahlstreik ein. Auch in anderen Branchen kam es zu Boykotten der Mehrwertsteuer. So zahlten die Brockenhäuser gemeinnütziger Organisationen ihre Steuern auf ein Sperrkonto ein. Die Treuhändergesellschaften forderten die Gültigkeit der neuen Spesenregelung rückwirkend auf 1995 und rieten Tausenden von Unternehmen, ihre Abrechnungen mit einem Vorbehalt zu versehen. Insgesamt dürfte es zu rund 20 Musterprozessen vor Bundesgericht kommen; Kläger sind unter anderem die Leasingfirmen, die Hauslieferdienste und die Tierärzte. Gegen 11'000 steuerpflichtige Unternehmen wurde Ende Jahr ausserdem die Betreibung eingeleitet. Damit verlagerte sich die Auseinandersetzung um die Mehrwertsteuer zusehends auf die juristische Ebene.

Postulat Columberg Mehrwertsteuer für Kur- und Verkehrsvereine

Die Zahl der bewilligten Immobilienverkäufe an im Ausland lebende Personen nahm 1994 gegenüber dem Vorjahr ab. Die Kantone haben Personen im Ausland 1'836 (1993: 2'040) Bewilligungen für den Erwerb von Grundstücken erteilt. Das sind 204 oder 10% weniger als im Vorjahr. Dabei ging es um 204 Hektaren (215 ha) im Wert von CHF 2 Mrd. Die meisten Bewilligungen entfielen auf das Tessin (305), gefolgt vom Kanton Waadt (302) und dem Wallis (278). Abnahmen waren bei den Betriebsstätten und Ferienwohnungen zu verzeichnen, eine Zunahme gab es bei den Hauptwohnungen.

Bewilligungen für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland 1993-1995

In einem Leitentscheid anerkannte das Bundesgericht erstmals ausdrücklich ein ungeschriebenes Verfassungsrecht auf ein Minimum an staatlicher Fürsorge, das aus der persönlichen Freiheit und aus der Menschenwürde abgeleitet wird. Auch wer durch sämtliche sozialen Sicherheitsnetze gefallen ist, soll keine Bettelexistenz führen müssen. Praktisch bedeutsam wird die Anerkennung dieses Grundrechtes vorwiegend in Ausnahmefällen, in denen die zahlreichen Gesetze von Bund, Kantonen und Gemeinden den Notbedarf einer Person nicht decken. Das Urteil wurde von drei Staatenlosen erfochten, denen der Kanton Bern aufgrund ihrer prekären fremdenpolizeilichen Situation Fürsorgeleistungen verweigert hatte.

Recht auf Existenzsicherung parlamentarische Initiative

Der Bundesrat nahm im Oktober den Drei-Säulen-Bericht des EDI zur Kenntnis. Der Bericht zeigt die Möglichkeiten der zukünftigen Entwicklung im Bereich der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (AHI) auf. Angesichts der bereits eingetroffenen und noch zu erwartenden sozio-ökonomischen Veränderungen kommt er zum Schluss, dass an der bestehenden Drei-Säulen-Konzeption grundsätzlich festzuhalten sei und keine grösseren Gewichtsverschiebungen zwischen den einzelnen Säulen vorgenommen werden sollten. Gleichzeitig wurden jedoch einzelne Anpassungen zur Optimierung des AHI-Systems vorgeschlagen. Der Bericht behandelte die finanziellen Auswirkungen der skizzierten Lösungen nicht im Detail. Dies soll die vom Bundesrat im Vorjahr eingesetzte interdepartementale Arbeitsgruppe (IDA FiSo) tun, welche im Mai ihre Arbeit aufnahm. Politisch brisantester Punkt des Berichts war die Feststellung, dass die erste Säule (AHV/IV) nach wie vor nicht existenzsichernd ist, wie es die Verfassung verlangt, weshalb eine Neufassung des Verfassungsziels im Sinn einer "Zielhierarchie" vorgeschlagen wurde, bei der die Existenzsicherung zur Aufgabe aller drei Säulen sowie nötigenfalls der Ergänzungsleistungen wird. Diese sollen definitiv in der Verfassung verankert werden.

Drei-Säulen-Bericht/IDA FiSo

Der Zentralschweizer Lokalfernsehkanal Regio Text benannte sich in "TeleTell" um. Expansionsversuche über die bisher erreichten rund 140 000 Haushalte hinaus stiessen unter anderem beim Nachbarsender Tele M1 auf Widerstand. Der Basler "Stadtkanal" erhielt eine auf zehn Jahre befristete Konzession. Das auf die Nordwestschweiz erweiterte Sendegebiet wird rund 220 000 Haushalte erreichen. In Genf wurde die TV Léman SA gegründet, die mit TV Léman im Sommer 1996 auf Sendung gehen will.

TeleTell Stadtkanal TV Léman

Neben einer Ausgabenbremse hält der Bundesrat auch eine verfassungsmässige Schuldenbremse für nötig. Er präsentierte gleichzeitig mit dem Budget 96 zwei verschiedene Varianten der Schuldenbremse, die weiter geprüft werden sollen. Nach dem - von Finanzminister Stich bevorzugten - Saldomodell muss die Finanzrechnung bei wirtschaftlicher Normallage (BIP-Zuwachs von 0,5-1,8%) ausgeglichen abschliessen. Übersteigt das reale Wirtschaftswachstum diesen Grenzwert, muss ein Einnahmeüberschuss erzielt werden, bei schlechter Konjunkturlage sind Defizite möglich. Wird diese Vorgabe nicht eingehalten, kann der Bundesrat die Finanzhilfen und Abgeltungen um bis zu 30% kürzen, ohne das Parlament zu befragen. Voraussetzung für die Einführung des strengen Saldomodells wäre die vorgängige Beseitigung des strukturellen Defizits. Die zweite, weniger strenge Variante geht von der Faustregel aus, dass die Ausgaben nicht stärker zunehmen dürfen als das trendmässige Wachstum des BIP, das höchstens zulässige Ausgabenwachstum über zwei Jahre ist jedoch auf 10% begrenzt. Die Vorschläge gingen in die Vernehmlassung. Ebenfalls im Sinne einer Schuldenbremse lancierte der LdU eine Volksinitiative «Schluss mit der Schuldenwirtschaft». Der Initiativtext verlangt, dass innerhalb von Vierjahresperioden die Bundesausgaben die Einnahmen nicht übersteigen dürfen. Wie zu kürzen ist, lässt der Verfassungsvorschlag offen; ausgenommen von den Kürzungen sind aber die Kantonsanteile an den Bundeseinnahmen und die Sozialversicherungen.

Der Bundesrat schlägt zwei Varianten einer Schuldenbremse vor.
Dossier: Schuldenbremse

Face à l'érosion de l'intérêt que suscite la Genève internationale, la Confédération et le Conseil d'Etat genevois ont institué un Groupe de travail ayant pour objectif de définir en commun la stratégie à adopter pour sauvegarder la vocation diplomatique de la ville. Du fait que la cité de Calvin n'est plus en mesure de revendiquer le monopole de l'établissement des organisations internationales depuis la fin de la guerre froide, les membres du groupe ont rendu, début octobre, un rapport définissant les grandes lignes de l'action à mener en la matière. Outre la consolidation du rôle de Genève autour des thèmes pour lesquels la ville possède d'ores et déjà des centres d'excellence incontournables - à savoir la protection de la vie et des droits de l'homme, les secteurs de l'économie et du travail, la promotion de la paix et du droit ainsi que les domaines des connaissances et de la communication -, le rapport recommande également de favoriser la tenue de conférences internationales sur le territoire genevois. La stratégie définie par le Groupe de travail vise en outre à améliorer l'accueil des organisations internationales. A cet égard, il a été prévu que soit prochainement ouvert, sous la houlette de la Fondation "Un avenir pour Genève", un Centre d'accueil pour les fonctionnaires internationaux. Ayant pour tâche d'assurer la bonne intégration des diplomates étrangers dans le canton, ce service s'occupera, entre autres, de leurs problèmes immobiliers. Au titre des propositions touchant aux finances de la Confédération, le Groupe de travail a finalement préconisé d'abaisser de 3% à 0% le taux des prêts accordés à la Fondation des immeubles pour les organisations internationales (FIPOI) pour la mise à disposition de locaux. Si elle est retenue, cette mesure, dont le coût a été évalué à 163 millions de francs, devra faire l'objet d'un message du Conseil fédéral aux Chambres.

Institution d'un groupe de travail pour sauvegarder la vocation diplomatique de la ville
Dossier: Internationales Genf

Die Lohnverhandlungen in der Uhrenindustrie konnten hingegen erfolgreich abgeschlossen werden. Die rund 30 000 dem GAV unterstellten Beschäftigten erhalten ab 1996 eine monatliche Lohnerhöhung von 75 Fr., was einem Anstieg von 1,72% des Durchschnittslohns entspricht.

Uhrenindustrie (1995)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Das BAKOM und die Kartellkommission überprüften die SRG-Aktivitäten im Printbereich. Anlass dazu war die Verbindung der Konsumentensendung "Kassensturz" und der Begleitzeitschrift "K-Tip". Während sich das BAKOM vor allem mit der Frage befasste, inwiefern sich die SRG in Hinsicht auf das 1992 in Kraft getretenen Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) auch im Printgeschäft engagieren darf, untersuchte die Kartellkommission den Vorwurf der Quersubventionierung des "K-Tip" durch Gebührengelder. Das BAKOM nahm noch im Berichtsjahr Stellung. Danach stellt die Zusammenarbeit des "Kassensturz" und des "K-Tip" keine Verletzung des RTVG dar. Die Leistungen der SRG für den "K-Tip" würden finanziell voll abgegolten.

SRG-Aktivitäten im Printbereich

Contrairement à ce qui était attendu, la troisième Conférence paneuropéenne des ministres de l'environnement qui s'est tenue fin octobre à Sofia (Bulgarie) s'est achevée sans que les Etats-parties ne parviennent à adopter de "programme environnemental pour l'Europe". Mis à part la conclusion d'un accord relatif à la protection des espèces et des paysages, les maigres résultats obtenus à l'issue de cette conférence n'ont pas manqué de contraster avec les attentes des organisations écologistes suisses qui, peu avant la rencontre, s'étaient prononcées en faveur de mesures concrètes, telles que l'introduction de taxes sur le CO2 et l'énergie ainsi que sur le kérosène. Si pareilles revendications n'ont dès lors pu obtenir satisfaction, la rencontre a néanmoins fourni l'occasion à la conseillère fédérale Ruth Dreifuss, cheffe de la délégation helvétique, de signer en marge des réunions un accord octroyant une remise de dettes de CHF 20 millions à la Bulgarie. En contrepartie, les autorités de ce pays se sont engagées à consacrer cette somme à des projets en faveur de l'environnement.

Europäische Umweltministerkonferenzen
Dossier: Bessere Kontrolle von PFAS, PCB und Dioxin in der Umwelt

Nach acht Sitzverlusten bei den 1995 durchgeführten kantonalen Wahlen verlor die Staatsgründerin FDP auch bei den eidgenössischen Wahlen 0,8% an Wählerstimmen (neu: 20,2%), konnte aber trotzdem einen Nationalratssitz hinzugewinnen. In einer Nachwahlanalyse führte Parteipräsident Steinegger das Wahlresultat unter anderem darauf zurück, dass die Mehrheit der FDP-Wählerschaft den EU-Beitritt als langfristiges Ziel nicht wünscht. Als weiteren Grund sah er den missglückten Angriff der Zürcher FDP auf die Zauberformel anlässlich der Bundesratswahlen. Während die FDP in ihrer einstigen Hochburg Zürich einen Sitz verlor, konnte die SVP um Christoph Blocher ihre Vorherrschaft im bürgerlichen Lager ausbauen.

Wahlresultate der FDP 1995
Dossier: Wahlresultate der FDP, 1990-1999

Die eidgenössischen Wahlen 95 brachten der SP mit 15 Sitzgewinnen (Inkl. dem Sitz der Partito socialista unitario (TI), der 1991 noch nicht der SP zugezählt wurde) und einem Wählerzuwachs von 3,3% auf 21,8% einen historischen Sieg, nachdem sie im Berichtsjahr auf kantonaler Ebene vier Sitze zugelegt hatte. Erstmals seit 1979 wurde die SP, auf Kosten der FDP, wieder wählerstärkste Partei. SP-Präsident Peter Bodenmann provozierte die Grünen und die verschiedenen Wahlbündnisse links der SP, die nur bescheidene Resultate erzielten, danach mit der These, dass «die SP die einzige relevante soziale Kraft der Schweiz» sei, und dass es im linken Parteienspektrum als Machtfaktor nur mehr die SP geben könne.

Wahlresultate der SP 1995
Dossier: Wahlresultate der SP, 1990-1999

Bereits bei den kantonalen Wahlen setzte die SVP mit 15 Sitzgewinnen zum Siegeszug an, wobei sie allein in Luzern, wo sie zum ersten Mal antrat, 11 Sitze holte. Bei den eidgenössischen Wahlen gehörte die SVP mit fünf Mandatsgewinnen und einem Wählerzuwachs von 3% (neu: 14,9%) dann ebenfalls zu den Siegern, wobei sich die Wählerschaft klar für den aggressiven Stil des konservativen Parteiflügels entschied. Gewählt wurde keine einzige zusätzliche Frau. Die SVP-Frauen schlugen deshalb ungewohnt radikale Töne an und forderten eine professionelle parteiinterne Frauenförderung. Aus Protest auf daraufhin herablassende Voten zur Stellung der Frau innerhalb der SVP trat SVP-Generalsekretärin Myrtha Welti aus der Berner Kantonalsektion aus.

Wahlresultate der SVP 1995
Dossier: Wahlresultate der SVP, 1990-1999

Der LdU feierte im Berichtsjahr das 60jährige Jubiläum, musste aber gleichzeitig den politischen Tiefststand seit der Gründung registrieren. Bei den Zürcher kantonalen Wahlen konnte er mit Proporzglück zwar vier Sitze hinzugewinnen. Auf eidgenössischer Ebene konnte die Partei die Mandate von zwei zurücktretenden Ratsmitgliedern aber nicht halten und ist neu nur noch mit vier Parlamentariern vertreten.

60jähriges Jubiläum und Wahlresultate des LdU 1995
Dossier: Wahlresultate des LdU, 1990-1998