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Der Wettbewerb ist unbestrittenermassen eine Grundvoraussetzung für das optimale Funktionieren des marktwirtschaftlichen Systems. Da die Schweiz als eines der kartellreichsten Länder der Welt gilt, ist es nicht erstaunlich, dass gerade von engagierten Verteidigern der Marktwirtschaft die Verschärfung des Kartellgesetzes gefordert wurde. Die erweiterte Kartellkommission, welche sich seit mehr als vier Jahren mit der Überarbeitung der geltenden Bestimmungen befasst, legte gegen Jahresende ihren Revisionsentwurf vor. Das neue Gesetz, das der Bundesrat in die Vernehmlassung gab, soll keine grundlegende Veränderung der bisherigen Praxis bringen. Im Vordergrund steht nach wie vor die Bekämpfung von Missbräuchen, nicht aber das Verbot der Kartellbildung an sich. Weniger nachsichtig soll jedoch in Zukunft das Vorgehen von Kartellen gegen Aussenseiter beurteilt werden. Boykotte und ähnliche Kampfmassnahmen sollen nur noch zulässig sein, wenn das Kartell einem ausgewiesenen gesamtwirtschaftlichen Interesse entspricht. Dass ausgerechnet ein Vertreter des Vororts und der Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes gegen diese vermehrte Betonung des Wettbewerbsgedankens opponierten, trug ihnen von der NZZ harte Kritik und die wenig schmeichelhafte Bezeichnung «Verballiberale» ein. Im neuen Gesetz ist im weiter vorgesehen, dass die Kartelle ihre Preisfestlegungen begründen müssen und die Kartellkommission unter Umständen deren Herabsetzung anordnen kann. Mit dieser Bestimmung würde auch einem Teil der bei der Auseinandersetzung um die Fortführung der Preisüberwachung erhobenen Forderungen Rechnung getragen.

Revision des Kartellrechts (BRG 81.031)
Dossier: Kartellgesetz

Eigentliche Ursache der Auseinandersetzung um die Trägergesellschaft von Radio und Fernsehen war die bereits 1977 geforderte Gebührenerhöhung, gegen die nach Aussage des Vorstehers des EVED nur politische, aber keine sachlichen Gründe sprachen. Kritiker aus verschiedenen Lagern warfen der SRG allerdings eine verfehlte Finanzpolitik vor. An der SRG-Rechnung wurden der überdimensionierte Baufonds, die ungewohnt hohen Abschreibungen, die sehr grossen Verwaltungskosten und die nicht sauber verbuchten Werbeeinnahmen bemängelt. Dies, sowie der positive Abschluss der Rechnung für das Jahr 1977, trug zum kräftigsten Misstrauensvotum gegen die SRG seit 1972 bei: Der Nationalrat überwies gegen den Willen des Bundesrates eine Motion Oehler (cvp, SG), die sich gegen die Gebührenerhöhung wandte. Da die Ständeratskommission anschliessend weitere Überprüfungen in die Wege leitete, sah sich die Landesregierung gezwungen, die Erhöhung vorerst auszusetzen. Über den Vertragskonflikt zwischen der SRG und den Mitgliedern der Mediengewerkschaft SSM wurde an anderer Stelle bereits berichtet.

Gebührenerhöhung

Der «Blick» nahm das 25-jährige Jubiläum des Fernsehens zum Anlass, in einer ausführlichen Serie gegen die Führung des Fernsehens der deutschen und rätoromanischen Schweiz (DRS) zu schiessen. Die angegriffenen Kaderleute vermochten die Aussagen ehemaliger Fernsehmitarbeiter nicht zu widerlegen. Im «Tages-Anzeiger» wurde vermutet, hinter der «enthüllenden» Folge stünden nicht nur uneigennützige Interessen, sondern auch verlagspolitische Motive: Kapitalkräftige Kreise, die sich um ein privates Fernsehen in der Schweiz bemühten, hätten wenig dagegen, wenn die Monopolgesellschaft SRG in ein schiefes Licht gerate.

Debatte um die Programmfreiheit und Programmstrategie SRG

Es waren einerseits Vertreter eines wirtschaftlichen Liberalismus und Antietatismus, anderseits föderalistische Kreise, die dem Entwurf eine interventionistische Tendenz ankreideten. Die föderalistische Opposition kam am stärksten in der Waadt zum Ausdruck, wo schon der Begriff «Etat suisse» (Art. 1, deutsch: Schweizerische Eidgenossenschaft) als zentralistisches Fanal wirkte, und zwar bis in sozialdemokratische Kreise hinein. Es gab aber auch eine Kritik von links, die den Entwurf für eine gesellschaftsverändernde Politik gerade als untauglich betrachtete, weil er mit der Beibehaltung des Ständerats und des Gesetzesreferendums noch zuviele Bremsvorrichtungen enthalte; er würde im Gegenteil im Sinn eines aufgeklärten Kapitalismus systemerhaltend wirken. Im Bestreben, die Gesellschaft zu «demokratisieren», d.h. für alle zu öffnen und zu aktivieren, fordert man auf dieser Seite eine Unterordnung der wirtschaftlichen Entwicklung unter die Politik. Die Möglichkeit, diese Entwicklung politisch zu steuern, betrachtet man gerade als Bedingung dafür, dass die verschiedenen Komponenten des politischen Systems – Regierung, Parlament und Volksrechte – gleichzeitig gestärkt werden können und dass die Aufwertung der einen nicht mehr die Handlungsfähigkeit der andern schmälert. Als Triebkraft für eine solche politische Entwicklung wird allerdings ein allgemeiner Wandel des Bewusstseins für erforderlich gehalten, die «Politisierung» aller gesellschaftlich bedeutsamen Probleme und die stärkere Beteiligung der Betroffenen, eine Voraussetzung, die ausserhalb des Bereichs einer Verfassungsrevision liegt.

Expertenentwurf der Kommission Furgler (Reform der Bundesverfassung)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 1/2: Vorgeschichte (1966 bis 1996)

Die Parteizeitungen kämpfen seit Jahren einerseits um das finanzielle Überleben, anderseits um die Erhaltung ihrer Unabhängigkeit von kapitalkräftigen Gruppen: Zur Deckung des Defizits des Organs «Freier Aargauer/Volksrecht» beschlossen die SP-Parteitage der Kantone Aargau und Zürich einen zusätzlichen obligatorischen Mitgliederbeitrag. Die Luzerner Liberalen hatten befürchtet, das «Luzerner Tagblatt» werde durch die Publicitas verkauft. Deshalb wurde in der ganzen Innerschweiz erfolgreich für den Kauf von Volksaktien geworben. Mit dem neu gewonnenen Kapital konnte der Anteil des Publicitas-Aktienpaketes auf 25 Prozent vermindert werden.

Parteizeitungen

Regelmässige Kritiken an der Arbeit der Medienschaffenden belegen die unterschiedliche Optik der Fernsehzuschauer. Erwartungen und Bildschirmwirklichkeit stimmen oft nicht überein, zeigen die Grenzen des Mediums Fernsehen auf: Einen lokal begrenzten Entrüstungssturm löste ein Bericht über das Aargauer Jubiläumsfest aus, der von den direkt Beteiligten als verzerrend und manipuliert, von einem aussenstehenden Kritiker als «sorgfältige, gute, in ihrer Art liebevoll gestaltete Filmreportage» (NZZ) bezeichnet wurde. Der Protest führte sogar zu Vorstössen in National- und Ständerat und einem Communiqué der Aargauer Regierung. Eine Petition des Arbeitnehmer-Radio- und Fernsehbundes forderte die Absetzung der langjährigen Sendereihe «Aktienzeichen XY... ungelöst». Sie diene in erster Linie der Befriedigung der Sensationslust des Publikums, stelle einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitssphäre der Betroffenen dar und erwecke den Eindruck, dass die Kriminalität ganz allgemein bedrohlich anwachse. Die Programmkommission DRS sprach sich für die Beibehaltung der Sendung aus.

Regelmässige Kritiken an der Arbeit der Medienschaffenden belegen die unterschiedliche Optik der Fernsehzuschauer

Mit der Einsetzung der Expertenkommission für ein Gesamtmedienkonzept wurde die Arbeit an der Revision des Verfassungsartikels über die Presse unter Einbezug der Presseförderung eingestellt. Die Vernehmlassung zu den Förderungsmassnahmen hatte widersprüchliche Meinungen zutage gefördert. Konkret bleibt umstritten, ob der Staat selbst Presseförderung betreiben und ob er dafür nur rechtliche Voraussetzungen schaffen oder auch die finanziellen Mittel bereitstellen soll. Gewarnt wird vor einer Wettbewerbsverzerrung und einer Gefährdung der Unabhängigkeit der Presse. Die Frage, ob die verschärfte Konzentrationsbewegung der letzten Jahre nicht ähnliche Gefahren zeitige, wurde mehrfach gestellt. Zahlreiche Stellungnahmen erachteten die Revision überhaupt als unnötig und inopportun, weil die Freiheit der Meinungsäusserung und Information sowie das Zensurverbot keiner besonderen Normierung bedürften. Nicht klar geregelt ist freilich der Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen den Presseschaffenden und ihren Informanten. Die unbefriedigende Rechtslage wird durch die Verurteilung der vier Chefredaktoren des «Tages-Anzeigers» dokumentiert, die sich trotz bundesgerichtlicher Aufforderung weigerten, anonym zugespielte Unterlagen zur Steueraffäre Solschenizyn herauszugeben. Das Bundesgericht hatte zuvor ausgeführt, aus der Pressefreiheit könne kein allgemeines Zeugnisverweigerungsrecht abgeleitet werden.

Presseförderung

Wird auch der Kampfpanzer der 90er Jahre ein schweizerisches Erzeugnis sein? Die einheimische Rüstungsindustrie, die private wie die staatliche, die schon die Panzer 61 und 68 entwickelt hat, wünscht es, wobei sie von ihren Arbeitnehmern unterstützt wird. Skeptisch äussert sich weiterhin die Spitze der Armee. Generalstabschef H. Senn wandte sich dagegen, dass die knappen Rüstungskredite zur Erhaltung schweizerischer Produktionsbetriebe eingesetzt würden, wenn aus dem Ausland wesentlich billigere Offerten vorlägen. Das EMD hatte Ende 1977 dem Bundesrat beantragt, für die Fortsetzung der 1975 begonnenen Studien für eine Eigenentwicklung höhere Kredite zu gewähren. Nachdem die bisherigen Arbeiten von den Eidg. Konstruktionswerkstätten in Thun geleitet worden waren, bewarb sich im Juni eine Gruppe der schweizerischen Maschinenindustrie um die Übernahme der Regie, wobei sich die Firma Contraves (Bührle) als Generalunternehmerin anbot. Der Bundesrat schaltete Anfang Juli eine einjährige Konkurrenzphase ein: einerseits sollte Contraves Entscheidgrundlagen für eine Eigenentwicklung bereitstellen, anderseits das EMD die Beschaffungsmöglichkeiten im Ausland abklären, wobei auf eine Mitwirkung schweizerischer Firmen Wert gelegt wurde. Von einer gemeinsamen Produktion mit sterreich war nur sehr unbestimmt die Rede, da Wien sich vor dem Entscheid des Bundesrates über den einzuschlagenden Weg nicht binden will. Die Firma Contraves erhielt auch den Auftrag, einen Fliegerabwehrpanzer für den Schutz der mechanisierten Verbände zu entwickeln. Ein weiterer Entwicklungsauftrag an einheimische Produktionsstätten betrifft ein leichteres Sturmgewehr mit kleinerem Kaliber. Bedenken, die neuen Geschosse könnten schwerere Verletzungen bewirken, erklärte der Bundesrat für unbegründet.
Der BR entschloss sich im Frühjahr zur Beschaffung der 1977 zurückgestellten österreichischen Geländelastwagen, nachdem man eine Endmontage in der Schweiz hatte vereinbaren können, obwohl sich das Produkt dadurch verteuerte. Oberdies bestätigte Wien offiziell seinen Verzicht auf die Anschaffung von Panzern 68.

Kampfpanzer

Ähnliches, wie für die Situation der Kunstschaffenden festgestellt wurde, gilt für die Medienschaffenden. Bundespräsident Ritschard erklärte im Rahmen einer Rede in Zürich, der Staat habe zu seiner Opposition in den Medien Sorge zu tragen. Es komme vor, dass Politiker mit der Medienpolitik den Staat schützen wollten und nicht einsähen, dass im Gegenteil der Staat die Freiheit der Medien zu schützen habe. Die Forderungen nach einem Gesamtmedienkonzept, das Presse, Radio, Fernsehen und weitere Massenmedien in ein gegenseitiges Beziehungsgefüge stellen soll, verstummten nicht. Bundesrat Furgler unterstützte dieses Anliegen, als er anlässlich der Eröffnung des Ringier-Pressezentrums in Zürich die Meinung vertrat, auch die Schweiz komme in Zukunft ohne ein kommunikationspolitisches Konzept nicht mehr aus. Im Spätsommer ernannte der Bundesrat eine Expertenkommission unter der Leitung von H. W. Kopp, die ein schweizerisches Medienkonzept erarbeiten soll. Ihr Auftrag lautet, in erster Dringlichkeit Zielsetzungen für eine koordinierte, möglichst widerspruchsfreie Medienpolitik zu formulieren und bis 1981 allfällig notwendige Medienartikel mit Ausführungsbestimmungen vorzulegen.

Staatskritische Presse und Zensur

Der Entwurf fand in der Presse zunächst ein sehr wohlwollendes Echo und erfreute sich ungewöhnlicher Aufmerksamkeit. Bald aber setzte auch die Kritik in voller Schärfe ein und richtete sich gegen beide Arten von Neuerungen. Angesichts der Kombination von erleichterter gesetzgeberischer Aktivität des Bundes einerseits und sozialstaatlichen Zielsetzungen anderseits signalisierten konservative Gegner die Gefahr technokratischer Machtentfaltung des Staates und damit einer Beeinträchtigung der marktwirtschaftlichen Ordnung. Je nach Standort und Stil wandten sich die Kritiker mehr gegen die Einschränkung der Eigentumsgarantie und der Wirtschaftsfreiheit oder mehr gegen die Einführung einer mindestens für Rahmengesetze geltenden Kompetenz des Bundes auf allen Sachgebieten, welche die Zahl der Verfassungsänderungen mit ihrem obligatorischen Referendum stark reduzieren würde; dieser Effekt erschien sowohl als Abbau der Volksrechte wie als weitgehende Ausschaltung des Ständemehrs und deshalb untragbar. Den Experten wurde überdies eine illusionäre Staatsgläubigkeit zum Vorwurf gemacht und ihrem Werk ein revolutionärer Charakter, ja ein Zug zum Totalitarismus bescheinigt.

Expertenentwurf der Kommission Furgler (Reform der Bundesverfassung)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 1/2: Vorgeschichte (1966 bis 1996)

Trotz der wirtschaftlichen Rezession der letzten Jahre soll nach Ansicht einer Mehrheit der Bevölkerung der Umweltschutz keinesfalls vernachlässigt werden. Eine im Berichtsjahr durchgeführte Meinungsumfrage ergab, dass die Erhaltung einer lebenswerten Umwelt als wichtigstes Ziel der schweizerischen Politik betrachtet wird. Um diesem eindeutigen Volkswillen, welcher sich bereits 1971 mit der überwältigenden Annahme des Verfassungsartikels über den Umweltschutz manifestiert hatte, gerecht zu werden, legte der Bundesrat einen zweiten Entwurf zu einem Umweltschutzgesetz vor. In Anbetracht der Kritik am ersten, in der Vernehmlassung gescheiterten Entwurf will sich das neue Gesetz auf die Regelung der Bereiche Luftverschmutzung, Lärm und Abfallbewirtschaftung beschränken. Für diese Problemkreise soll der Bundesrat Vorschriften (insbesondere über Emissionsgrenzwerte) erlassen können. Die Erhebung einer Lenkungsabgabe, welche die Schadstofferzeuger mit materiellen Sanktionen zu einem umweltgerechten Verhalten veranlassen könnte, ist hingegen nicht vorgesehen. Von entscheidender Bedeutung für die Wirksamkeit des neuen Gesetzes (falls es in der vorliegenden Form verabschiedet wird), dürfte es demnach sein, welche Grenzwerte der Bundesrat vorschreiben wird und von welchem Zeitpunkt an sie eingehalten werden müssen. Mit dem neuen Gesetz soll im weitern eine Umweltverträglichkeitsprüfung eingeführt werden, welcher sich alle grössern Bauvorhaben zu unterziehen hätten. Das noch 1978 abgeschlossene Vernehmlassungsverfahren zeigte, dass auch dieser zweite Entwurf nicht mit allgemeiner Zustimmung rechnen kann. Die Kritik kommt allerdings diesmal von der entgegengesetzten Seite. Die Umweltschutzorganisationen, die SPS, die SVP und der Landesring würden eine umfassendere Vorlage bevorzugen; dies würde ihrer Meinung nach auch besser dem Verfassungsauftrag entsprechen. Daneben bemängeln sie insbesondere den grossen Ermessensspielraum, welcher dem Bundesrat beim Erlass der Emissionsgrenzwerte eingeräumt werden soll, und den Verzicht auf das Instrument der Lenkungsabgabe. Sie begrüssen jedoch die Verankerung des Verursacherprinzips sowie die Einführung der Umweltverträglichkeitsprüfung und hoffen, die Vorlage bei der parlamentarischen Beratung noch in einigen Punkten zu ihren Gunsten abändern zu können. Weitgehend befriedigt äusserten sich die CVP, die FDP und die Vertreter der Wirtschaft. Dabei warnte der Vorort bereits vor einer strengen Auslegung des Gesetzes, da sonst die Konkurrenzfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft gefährdet werden könnte.

Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG; BRG 79.072)
Dossier: Umweltschutzgesetz

Obwohl sich die realen Detailhandelsumsätze im Jahresdurchschnitt um 2.3 Prozent ausgeweitet hatten (1976: -0.3%) blieb der Wettbewerb zwischen den Verkaufsstellen nach wie vor sehr ausgeprägt. Die Inhaber von kleinen Läden fühlten sich insbesondere durch die Preisunterbietungen der Discount-Ladenketten bedroht und verlangten deshalb eine dringliche Revision des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb. Gegen Jahresende beauftragte der Bundesrat eine Kommission mit der Ausarbeitung eines Revisionsvorschlags, in welchem vor allem das Problem der Lockvogelverkäufe sowie die Ausverkaufsordnung klarer als bis anhin geregelt werden soll. Die gefährdeten Kleinhändler forderten im weitern ein Verbot für neue Einkaufszentren; dieses Anliegen wurde, gestützt auf vorwiegend raumplanerische Argumente, von einigen Kantonsregierungen aufgenommen: In den Kantonen Neuenburg und Luzern befürworteten die Parlamente die Einführung von Spezialbewilligungen für die Errichtung von Zentren mit mehr als 1'000 m2 Verkaufsfläche. Im Kanton Schwyz hingegen lehnten die Stimmbürger eine ähnliche Vorlage mit 14'688 Nein: 14'555 Ja knapp ab. Eine Neufassung des Kartellgesetzes zur Verbesserung des Wettbewerbs scheint dem Bundesrat vorderhand nicht dringlich zu sein, erlaubte er doch der seit 1974 tagenden Revisionskommission, ihren Entwurf noch einer zweiten Lesung zu unterziehen. Auf Kritik stiess eine Untersuchung der Eidg. Kartellkommission über den Tabakverkauf, da darin die Tabakpreisbindung als Mittel zur Erhaltung von Kiosken und andern Kleinverkaufsstellen gutgeheissen wurde.

Inhaber von kleinen Läden verlangen Revision des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb

Als empfindliche Beeinträchtigung der inneren Voraussetzungen wird von militärischer Seite die Beschränkung der finanziellen Mittel gewertet. Obwohl sich hohe Repräsentanten der Armee wiederholt über Mängel im Rüstungsstand beklagten, wurde das Landesverteidigungsbudget ftlr 1978 gegenüber der ursprünglichen Planung um insgesamt Neun Prozent gekürzt: ein erstes Mal bei der Revidierung des Finanzplans zu Beginn des Jahres und ein zweites Mal bei der Aufstellung des Voranschlags nach dem negativen Finanzentscheid des Volkes am 12. Juni. Die budgetierten Verteidigungsausgaben fielen damit erneut unter diejenigen des Vorjahres, was wiederum vor allem durch Abstriche beim Zivilschutz erreicht wurde. Jedoch nicht nur die äusserste Linke, auch die Sozialdemokraten strebten eine stärkere Beschränkung an. Sie konnten sich dabei auf eine Repräsentativumfrage berufen, nach welcher die Ansicht ziemlich allgemein vorherrscht, dass man bei den Verteidigungsaufwendungen am ehesten sparen könnte. So verlangte die SP-Fraktion im März nach der Verabschiedung des revidierten Finanzplans durch den Nationalrat, die Regierung solle einen Bericht über die Entwicklung der Militärausgaben vorlegen. Dabei regte sie bestimmte Sparmöglichkeiten an und zog auch eine Festsetzung des Anteils des Militärsektors am Total der Staatsausgaben sowie die Einführung des Referendums für Rüstungsprogramme in Betracht. Der Bundesrat machte in seiner Antwort geltend, dass die Verteidigungsausgaben längere Zeit unterdurchschnittlich zugenommen hätten und dass das EMD mit der Einführung einer Finanzplanung den anderen Departementen vorausgegangen sei. Die Hinweise auf konkrete Sparobjekte (Wiederholungskurse, Zahl der höchsten Offiziere, Verfahren bei der Rüstungsbeschaffung, Motorisierung) beurteilte er als wenig ergiebig oder aber für die Kriegsbereitschaft nachteilig; von einem Referendum für Rüstungsprogramme und von einer prozentualen Begrenzung der Militärausgaben befürchtete er eine Beeinträchtigung des erforderlichen Ausbaus der Rüstung.

Stellungnahme der SP: Verteidigungsaufwendungen am ehesten sparen könnte
Dossier: Einführung eines Finanzreferendums auf nationaler Ebene

Die in der Einleitung des Kapitels erwähnten Wirtschaftsskandale liessen vielerorts die Erkenntnis wachsen, dass die sich in Arbeit befindliche Teilrevision des Aktienrechtes tatsächlich nötig sei. Bedauert wurde in diesem Zusammenhang allerdings, dass im diskutierten Entwurf eine wirksame Stärkung der Minderheitsaktionäre gegenüber der Mehrheit und dem Management nicht vorgesehen ist. Vorgeschlagen wurde deshalb die Aufnahme des im Ausland mit Erfolg praktizierten Rechts der Minderheit, die Einsetzung einer Sonderprüfungskommission zu verlangen, falls ihr die Geschäftsführung durch den Verwaltungsrat bedenklich erscheint.

Aktienrechtsrevision (BRG 83.015)
Dossier: Aktien- und Gesellschaftsrecht

Dass der Umweltschutz eine grenzüberschreitende Aufgabe darstellt, ist eine unbestrittene Tatsache. Relativ ungewohnt ist aber die Rolle, die nach Ansicht des Direktors des Eidg. Amtes für Umweltschutz, R. Pedroli, der Schweiz im Rahmen dieses internationalen Tätigkeitsbereichs zukommen soll. Entsprechend ihrer wirtschaftlichen Spitzenposition müsse sie auch bei der Vertretung der Belange des Umweltschutzes eine führende Stelle einnehmen. Als eines der reichsten Länder dürfe sie sich nicht mit einer Anpassung an den Standard von ökonomisch bedeutend weniger leistungsfähigen Nationen begnügen. Allerdings zeigen die politischen Realitäten der Schweiz immer wieder – und dies nicht nur beim Umweltschutz –, dass sich derartige lobenswerte Vorsätze nur äusserst mühsam in die Wirklichkeit umsetzen lassen. Die Arbeiten an der zweiten Auflage eines Umweltschutzgesetzes nahmen ihren Fortgang, jedoch keineswegs in dem von Umweltschutzkreisen geforderten Tempo. Entgegen ersten Verlautbarungen gelang es nicht mehr, den Entwurf noch vor Jahresende in die Vernehmlassung zu geben, woran nach Ansicht der Behörden die juristische Kompliziertheit der Materie schuld war. Demgegenüber übte die Schweizerische Gesellschaft für Umweltschutz (SGU) heftige Kritik am zuständigen Departementsvorsteher Bundesrat Hürlimann: seit seinem Amtsantritt seien kaum Fortschritte erzielt worden und der Umweltschutz sei zu einer Nebenaufgabe der Politik herabgesunken. Der Eindruck, dass sich die traditionellen politischen Parteien zuwenig für die Erhaltung der Umwelt einsetzten, führte in der Westschweiz zur Teilnahme von spezifischen Umweltschutzparteien an den Wahlen.

Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG; BRG 79.072)
Dossier: Umweltschutzgesetz

Wird die Totalrevision der Bundesverfassung eine solche Schweiz ermöglichen? Der von Bundespräsident Furgler geleiteten Expertenkommission gelang es zumindest, ihr Werk fristgerecht zu Ende zu führen: am 11. November übergab sie dem Bundesrat ihren 118 Artikel zählenden Entwurf mit dem Antrag, die Revision einzuleiten und unverzüglich ein Vernehmlassungsverfahren anzuordnen. Für mehrere Partien (Einheitsinitiative, Verfassungsgerichtsbarkeit, Gewicht der einzelnen Kantone im Ständerat) wurden Alternativvorschläge beigefügt. Die Auseinandersetzung über die wesentlichen Neuerungen hatte aber bereits im Frühjahr eingesetzt. Das Konzept einer «offenen Verfassung», welche die Befugnisse von Bund und Kantonen nicht mehr scharf abgrenzt, und dazu Einschränkungen der Handels- und Gewerbefreiheit und der Eigentumsgarantie stiessen im Kreis des Redressement national, insbesondere bei den Spitzenverbandsdirektoren des Gewerbes und der Arbeitgeberschaft, O. Fischer und H. Allenspach, auf heftige Ablehnung. Eine republikanische Kritik glaubte gar die Ausrichtung auf eine sozialistische Gesellschaftsordnung zu erkennen. Auf sozialdemokratischer Seite sah sich Adolf Muschg der am Entwurf mitgearbeitet hatte, dazu veranlasst, einer verbreiteten Skepsis gegenüber zum positiven Engagement aufzurufen.

Expertenentwurf der Kommission Furgler (Reform der Bundesverfassung)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 1/2: Vorgeschichte (1966 bis 1996)

Bereits im Sommer verfügte das EMD Einschränkungen für die Ausländerkontakte von Militärpersonen. Gleichzeitig beunruhigten Funktionäre des Nachrichtendienstes die Öffentlichkeit, indem sie durch die Presse Verdächtigungen gegen leitende Beamte ihres Dienstzweiges verbreiten liessen. Während die Angelegenheit departementsintern untersucht wurde, äusserten Vertreter des EMD die Ansicht, dass der Wirbel im wesentlichen auf Unzufriedenheit über administrative Umdispositionen zurückzuführen sei. Von verschiedener Seite wurde überdies eine Reduktion des Personals überdotierter ausländischer Botschaften gewünscht; der Chef des EPD bezeichnete solche Begehren jedoch als unangebracht. Zur Beförderungspraxis der Armee veröffentlichte ein Journalist eine pointierte Kritik, die sich auf Aussagen militärischer und politischer Persönlichkeiten berief, von diesen aber als zu einseitig zurückgewiesen wurde.

Affäre Jeanmaire

Bei der sektoralen Strukturpolitik zeigten sich die Behörden bedeutend zurückhaltender als bei der regionalen. Wohl profitierte die Bauwirtschaft nach wie vor von den durch die Arbeitsbeschaffungsprogramme ausgelösten Aufträgen der öffentlichen Hand; zu irgendwelchen Erklärungen über Besitzstandgarantien, wie diese bereits 1975 vom Baugewerbe postuliert worden waren, liess sich die Regierung nicht bewegen. Im Gegenteil bekannte sie sich eher zu der von Wissenschaftern und Spitzenvertretern der Wirtschaft geäusserten Ansicht, dass die gegenwärtigen Strukturkrisen voll durchzustehen seien, da sonst die Probleme der gefährdeten Branchen nur auf einen späteren Zeitpunkt verschoben würden. Mehr als von der Stützung gefährdeter Betriebe versprachen sich die Behörden von Massnahmen zur Linderung sozialer Härten einerseits, von der Förderung von Diversifikations- und Forschungsbestrebungen andererseits. Bereits konnten Grundzüge eines Konzepts für die Gesundung der Uhrenindustrie von einer unter der Leitung des BIGA-Direktors J. P. Bonny stehenden Arbeitsgruppe der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Der ausgearbeitete Plan sieht insbesondere die Gründung einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft zur Koordination und Unterstützung von Selbsthilfeaktionen vor; in diesem Zusammenhang beklagte sich allerdings Bundesrat Brugger, dass gerade in der Uhrenbranche ein bedauerliches Manko an Willen zu überbetrieblicher Zusammenarbeit festzustellen sei. Im Rahmen der zweiten Arbeitsbeschaffungsaktion hatte der Bund bereits einen Beitrag von CHF 2 Mio für die praxisorientierte Forschung der Uhrenindustrie bewilligt, der in der Folge vom Kanton Neuenburg noch verdoppelt worden war.

Konzepts für die Gesundung der Uhrenindustrie

La concentration de la presse en Suisse s'est accentuée: dans le canton de Berne, la «Berner Zeitung» (journal rural hors partis, ancien «Emmenthaler Blatt») et les «Tages-Nachrichten» ont fusionné le premier janvier 1977: les «Berner Nachrichten» sont ainsi devenues le journal à plus fort tirage du canton de Berne. L'appel à la tête du journal d'Hermann Battaglia, chef de presse de la Direction générale des PTT et ancien collaborateur de journaux socialistes, a provoqué un étonnement de part et d'autre. Alors que cette fusion était soigneusement préparée, la fondation de la «Basler Zeitung» a créé la surprise, voire la consternation. Ce quotidien est né de la fusion, le 10 février 1977, de la «National-Zeitung», de tendance de gauche libérale assez prononcée il y a quelques années encore, et des «Basler Nachrichten», de tendance bourgeoise et proches des milieux économiques. Le rédacteur en chef des «Basler Nachrichten», qui s'est senti trompé, a dénoncé le procédé des éditeurs. Les «Solothurner Nachrichten» proches du PDC ont perdu leur indépendance et paraissent maintenant en édition régionale du «Vaterland», journal démocrate-chrétien lucernois. En fin d'année, la «Schweizerische Bodensee-Zeitung» et l’«Oberthurgauer » ont aussi fusionné. Ils s'étaient livré un combat sans merci durant longtemps.

Wettbewerbs- und Entwicklungsschwierigkeiten der Printmedien und Zeitungssterben

A l'occasion d'une réunion de l'Association suisse de télévision et de radio, qui continue à reprocher à diverses émissions d'être trop orientées à gauche; quelques membres ont demandé la démission du directeur des programmes de la Télévision suisse allemande. Des divergences d'opinions ont également éclaté, certaines émissions prévues, déclarées incompatibles avec la concession, n'ayant pas été diffusées. C'est ainsi que la Radio romande a renoncé à retransmettre une interview, annoncée pourtant, du conseiller national Ziegler (ps, GE), à propos de son livre sur la Suisse. Un reportage sur les activités des services secrets iraniens en Suisse a été radié du «CH-Magazin». Enfin un film sur le commerce de fourrures et la protection des animaux a été suspendu par voie judiciaire à la suite d'une demande des milieux intéressés. Les marchands de fourrures avaient craint qu'une atteinte préjudiciable soit portée à leurs intérêts économiques. La guerre dite des «maillots», entre la SSR et les présidents de quelques clubs de football dont les joueurs se présentent en tenues publicitaires, a pris une tournure politique. La SSR a décidé de renoncer à l'avenir à la retransmission de rencontres entre de telles équipes. Les partisans du football ont manifesté leur mécontentement et le conseiller fédéral Ritschard, dans une réponse écrite donnée au conseiller national Hubacher (ps, BS) qui avait déposé plainte, a admis que la décision de la SSR était certes impopulaire mais que la SSR ne refusait pas vraiment d'accomplir son devoir d'information et qu'il serait souhaitable qu'un accord intervienne entre la SSR et l'Association suisse de football. Deux émetteurs pirates, à Genève et Zurich, ont créé des ennuis aux PTT et à la SSR. Le second émettait en stéréophonie, ce que ne fait pas la Radio suisse. Les PTT sont pourtant parvenus à les repérer et ils ont engagé une procédure pénale contre les deux radios pirates. Un changement dans nos relations avec la Principauté du Liechtenstein est intervenu. Notre petit pays voisin s'était vu adjuger, l'année passée, une longueur d'onde à la Conférence des ondes longues et moyennes de Genève. Dans une nouvelle convention postale, la Suisse lui a accordé toute souveraineté pour la radiodiffusion et télévision.

Debatte um die Programmfreiheit und Programmstrategie SRG

L'imprimerie du «Courrier» de Genève a fermé ses portes bien qu'elle ait été précédemment occupée; le journal catholique est maintenant imprimé sur les presses de la «Tribune de Genève» et sa collaboration avec «La Liberté» de Fribourg a été renforcée. Ce dernier quotidien, autrefois rigoureusement conservateur-catholique, a racheté la majorité des actions de «La Gruyère» radicale, de Bulle. A Lausanne, «24 heures» et «Tribune - Le Matin», qui appartiennent au même groupe de presse, ont reçu un rédacteur en chef commun, qui coiffe des équipes de rédaction distinctes: c'est une originalité au sein de la presse suisse. Le PS de la ville de Zurich a accepté de faire reparaître le «Volksrecht», organe du parti qui avait disparu, comme édition régionale du «Freier Aargauer». Le lancement en mai a répondu aux attentes des responsables. La «Tat» de Zurich – jusqu'alors proche de l'Alliance des indépendants – a pris en avril 1977 le nouveau visage d'un journal populaire d'un certain niveau. Roger Schawinski, l'animateur de l'émission TV à succès «Kassensturz», a été appelé comme rédacteur en chef. Le «Blick» s'est senti directement concurrencé et a mis sur pied en fin d'année, en guise de riposte, une édition spéciale pour la région de Zurich. Les discussions sur les feuilles d'annonces locales, distribuées gratuitement, n'ont pas cessé et l'Association suisse des éditeurs de journaux (ASEJ) a demandé, au cour de la consultation sur les nouveaux articles constitutionnelsconcernant la presse, l'interdiction de ces moyens d'information. Elle s'est exprimée, en revanche, et à l'instar de la Fédération suisse des journalistes (FSJ, ancienne Association de la presse suisse), contre la compétence de la Confédération, proposée par les experts, de désigner les journaux méritant d'être soutenus.

Wettbewerbs- und Entwicklungsschwierigkeiten der Printmedien und Zeitungssterben

La politique d'information de la Confédération dans l'affaire Jeanmaire n'a pas été comprise par tout le monde. La discrétion des autorités et le besoin de nouvelles du public étaient diamétralement opposés: la rumeur publique s'est alors enflée. Le landammann du canton de Schwyz s'est engagé dans une politique d'information ouverte en invitant les citoyens à des heures d'audience. Ce canton a également publié un journal pour orienter les citoyens sur les objets portés en votation. Le gouvernement grison a en revanche réduit le flux de ses informations: les directives du gouvernement et de l'administration en cette matière ont été sévèrement critiquées.

politique d'information de la Confédération

Dans le secteur de la radio et de la télévision, une deuxième tentative, après celle de 1957, d'asseoir les règlements existants sur une base constitutionnelle solide a échoué. Un alinéa surtout a formé la pierre d'achoppement de l'article sur la radio et la télévision (art. 36 bis Cst), alinéa qui établissait des directives pour la production et la réalisation des programmes. Les adversaires ont déclaré que ces directives étaient des formules creuses, susceptibles d'être interprétées à volonté suivant les optiques politiques. Pour les partisans, il était important que les producteurs et réalisateurs fournissent, précisément au sein des monopoles de l'information, des garanties d'impartialité. L'article rejeté devait aussi accorder des bases constitutionnelles pour la télévision par câble et empêcher qu'elle mette en danger la liberté d'opinion et les organes de presse régionaux. Auparavant, un essai de télévision par câble à Delémont, qui bénéficiait d'une autorisation, a livré un enseignement utile sur les possibilités de la télévision locale. L'article constitutionnel prévoyait en outre l'institution d'une autorité de plainte par le législateur. En juin déjà, la Société suisse de radiodiffusion et télévision (SSR) avait publié des directives pour traiter des plaintes dans les questions de programme. Le rapport d'instruction du DFTCE, qui concluait à un manque grave d'objectivité dans l'émission sur les comités de soldats (octobre 1975), avait contribué à la mise en place de cette pratique.

l'article sur la radio et la télévision

Des licenciements ont causé une certaine effervescence. Le cas Meienberg est celui qui a eu le plus d'échos. Ce journaliste connu collaborait au magazine du «Tages-Anzeiger». La direction administrative du journal a renoncé à la collaboration de Niklaus Meienberg parce que sa «manière d'écrire » n'était plus compatible avec l'«éthique journalistique» du «Tages-Anzeiger». La majorité des membres de la rédaction s'étaient prononcés pour son maintien. D'autres renvois sont restés dans l'ombre de ce cas: à Bâle, la «National-Zeitung» a congédié son collaborateur, le socialiste Arnold Künzli, professeur de philosophie. Un congédiement à l'Agence télégraphique suisse (ATS) a provoqué de violentes protestations dans les milieux journalistiques. L'auteur d'un reportage contesté sur l'équipement en Suisse de six hélicoptères allemands destinés à la police chilienne, avait rendu publiques ses divergences avec le rédacteur en chef, ce qui constitua la raison du licenciement. La démission anticipée du rédacteur en chef de l’ATS, C. Tchimorin, de son poste de président central de la Fédération suisse des journalistes (FSJ) fut exigée. La FSJ a décidé lors d'une assemblée extraordinaire des délégués d'approuver la convention passée avec l'Association suisse des éditeurs de journaux. Aucune entente n'avait été réalisée l'année passée. La même assemblée a également approuvé le règlement pour la création d'un Conseil de la presse.

Wettbewerbs- und Entwicklungsschwierigkeiten der Printmedien und Zeitungssterben

Eine in ihrem Ausmass noch nicht abzuschätzende Beeinträchtigung erfuhr die wehrpolitische Situation durch die Affäre Jeanmaire. Eine nachhaltige Welle der Beunruhigung ergriff Armee und Öffentlichkeit, als das EJPD im August bekanntgab, der frühere Chef der Abteilung für Luftschutztruppen, Brigadier J.-L. Jeanmaire, sei wegen Preisgabe militärischer Geheimnisse an die Sowjetunion verhaftet worden. Noch nie war in der neueren Schweizergeschichte ein so hoher Offizier in einen Verratsfall verwickelt gewesen. Dass der als Haudegen und scharfer Antikommunist bekannte Truppenführer ein Sowjetspion sei, erschien seiner nächsten Umgebung unverständlich. Da die Behörden mit Informationen vorerst sehr zurückhielten, zirkulierten allerlei Mutmassungen und Gerüchte: der Verrat sei durch den westdeutschen Nachrichtendienst entdeckt worden und er beziehe sich auf Absprachen mit der NATO für einen Ernstfall. Das Bestehen solcher Absprachen wurde von den amtlichen Stellen entschieden dementiert.

Affäre Jeanmaire