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Für den zurückgetretenen Walliser Staatsrat Hans Wyer (cvp), welcher seit 1977 amtierte, kandidierte Wilhelm Schnyder. Dieser wurde im ersten Wahlgang mit dem besten Resultat gewählt. Auch der Bisherige Bernard Bornet (cvp) erreichte im ersten Durchgang das absolute Mehr. Der freisinnige Sierro verpasste das absolute Mehr nur knapp. Die beiden sozialdemokratischen Herausforderer, Thomas Burgener und Charles-Edouard Bagnoud, blieben dagegen chancenlos. Im zweiten Wahlgang, bei welchem die Beteiligung nur knapp 25% betrug, wurden Sierro sowie die zwei übrigen bisherigen Staatsräte der CVP, Raymond Deferr und Richard Gertschen, bestätigt. Obwohl sich für den zweiten Wahlgang keine Herausforderer gegen die bisherigen Regierungsräte stellten, konnten gemäss den geltenden Verfassungsbestimmungen keine stillen Wahlen durchgeführt werden.

Staatsratswahlen Wallis 1993
Dossier: Kantonale Wahlen - Wallis
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1993

Aus der schweizerischen Kriminalstatistik ist bekannt, dass unter den Verurteilten die Ausländer überproportional stark vertreten sind. So beträgt ihr Anteil bei den Gewaltdelikten rund 45 Prozent. Ein guter Teil dieser Ausländer ist aber gar nicht in der Schweiz wohnhaft. Gemäss einer Auswertung des Bundesamtes für Statistik betrug der Anteil dieser Gruppe am Total aller verurteilten Straftäter im Mittel der Jahre 1987 bis 1991 bei Mord 24 Prozent und bei anderen Gewaltdelikten mehr als 10 Prozent; bei den Verurteilungen wegen Drogenhandel handelte es sich sogar bei jedem Dritten um einen nicht in der Schweiz wohnenden Ausländer.

Kriminalstatistik 1993
Dossier: Polizeiliche Kriminalstatistik

Die vom Nationalrat im Vorjahr überwiesene Motion, welche den Bundesrat beauftragt, die von der Verwaltung ausgeübten Tätigkeiten systematisch auf Einsparungsmöglichkeiten hin zu überprüfen, überwies der Ständerat bloss als Postulat, da seiner Ansicht nach entsprechende Aufträge bereits erteilt und rechtlich festgeschrieben worden sind.

Die vom Nationalrat im Vorjahr überwiesene Motion, welche den Bundesrat beauftragt, die von der Verwaltung ausgeübten Tätigkeiten systematisch auf Einsparungsmöglichkeiten hin zu überprüfen, überwies der Ständerat bloss als Postulat, da seiner Ansicht nach entsprechende Aufträge bereits erteilt und rechtlich festgeschrieben worden sind [35]

Das OHG bestimmt, dass namentlich bei Sexualdelikten dem urteilenden Gericht wenigstens eine Person angehören muss, die gleichen Geschlechts ist wie das Opfer. Das Obergericht des Kantons Bern weigerte sich, diese Bestimmung beim Einzelrichter anzuwenden, mit der Begründung, dies komme einem Berufsverbot für männliche Einzelrichter gleich. In der Fragestunde der Frühjahrssession 1993 darauf angesprochen, taxierte Bundesrat Koller diese Argumentation als unzulässig und verwies auf die Möglichkeit, den Rechtsanspruch des Opfers vor Bundesgericht durchzusetzen.

Umsetzung des Opferhilfegesetzes (1992–1996)
Dossier: Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten und seine Auswirkungen

Parallel zum Budget 1994 berieten die Räte die Sanierungsmassnahmen. Der Nationalrat wies die Streichung der freiwilligen AHV/IV-Versicherungen für Auslandschweizer zurück. Im Bereich der Treibstoffzollrückerstattung stimmte er für den Antrag Marti (sp, GL), welcher eine Ausnahmeregelung für die konzessionierten Transportunternehmungen (KTU) verlangte. Die grosse Kammer überwies auch eine Motion des Ständerats zur Bremsung des Ausgabenwachstums (Mo. 93.3537) mit 84 zu 34 Stimmen. Diese Ausgabenbremse sieht vor, dass Bundesbeschlüsse, welche einmalige Ausgaben von 20 Mio Fr. oder wiederkehrende Zahlungen von 2 Mio Fr. zur Folge haben, nur in Kraft treten können, wenn mindestens 101 Nationalratsmitglieder zustimmen. Der Ständerat konnte die Sanierungsmassnahmen im Berichtsjahr noch nicht fertig behandeln.

Ausgabenbremse (BRG 93.078)

Die am folgenden Tag vorgenommene Departementsverteilung entsprach weitgehend den Erwartungen. Flavio Cotti wechselte ins EDA, für welches auch Koller Interesse nachgesagt worden war, und überliess damit der Neugewählten das von ihr bevorzugte Departement des Innern.

Bundesratsersatzwahl 1993

Die grosse Bedeutung der Arbeit der Eidgenössischen Bankenkommission für das Funktionieren, aber auch für das Ansehen des Finanz– und Bankenplatzes Schweiz veranlasste Ständerat Zimmerli (svp, BE), mit einer parlamentarischen Initiative eine politische Oberaufsicht über dieses Gremium zu fordern. Dabei sollte die Unabhängigkeit der Bankenkommission von Regierung und Nationalbank erhalten bleiben. Das Aufsichtsorgan, welches Zimmerli aus Vertretern der beiden Parlamentskammern bilden möchte, hätte die Arbeit der Bankenkommission zu begleiten und nötigenfalls auch politisch zu stützen. Gegen den Antrag ihrer WAK gab die kleine Kammer der Initiative Folge.

Politische Oberaufsicht über die Eidgenössischen Bankenkommission

Die Vorlage war in ihrer revidierten Form im Plenum mehrheitsfähig, was auch in der deutlichen Ablehnung von vier Rückweisungsanträgen zum Ausdruck kam. Insbesondere wurde ein Antrag Wick (cvp, BS) auf Rückweisung an die Kommission mit dem Auftrag, unter Beibehaltung des Splittingsystems und der wesentlichen Errungenschaften der 10. AHV-Revision (inklusive Erziehungs- und Betreuungsbonus) kostenneutral auf das System der Einheitsrente überzugehen, verworfen. Bereits in seinem Eintretensvotum hatte Kommissionspräsident Allenspach (fdp, ZH) Splitting und Einheitsrente als unvereinbar bezeichnet und darauf hingewiesen, dass ein kostenneutraler Übergang zur Einheitsrente eine Senkung der heutigen Maximalrente um 20% zur Folge hätte und für mindestens 45% der Rentnerinnen und Rentner zu finanziellen Einbussen führen würde.

Sowohl in der Eintretens- wie in der Detailberatung wurde das Splitting von keiner Seite grundsätzlich in Frage gestellt. Zu Diskussionen Anlass gab die Beschränkung der Summe der Renten eines Ehepaares auf 150% der maximalen Einzelrente. Anträge zur Gleichstellung von Ehe- und Konkubinatspaaren sowie zur Anhebung des Plafonds auf 160% wurden vom Rat gleichermassen abgelehnt.

Der umstrittenste Punkt der Diskussionen war die von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagene zweischrittige, erstmals vier Jahre nach dem Systemwechsel fällig werdende Erhöhung des Rentenalters der Frauen von 62 auf 64 Jahre. Nach heftiger Debatte, in welcher die bürgerlichen Verfechter des höheren Rentenalters den Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter, die rot-grünen Gegner die nach wie vor bestehende Doppelbelastung sowie die anhaltende Lohndiskriminierung der Frauen ins Feld führten, stimmte die grosse Kammer unter Namensaufruf mit 101 zu 68 Stimmen bei sechs Enthaltungen der stufenweisen Erhöhung des Rentenalters der Frauen zu. Entsprechend modifizierte der Nationalrat die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung des Rentenvorbezugs. So sollen neu Männer ab dem 63. und Frauen ab dem 62. Altersjahr bei einer versicherungstechnischen Kürzung von 6,8% pro vorbezogenes Jahr eine frühzeitige Rente erhalten können. In Ausführung des Gleichstellungsartikels in der Bundesverfassung wurde eine Witwerrente eingeführt. Allerdings soll sie nur jenen Witwern zukommen, die Kinder unter 18 Jahren zu betreuen haben, während bereits die heutige Witwenrente als zusätzliche Anspruchsberechtigung eine mindestens zehnjährige Ehedauer nennt.

10. AHV-Revision (BRG 90.021)
Dossier: 10. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV; 1980-1998)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter

Im Anschluss an die Beratungen wurde ein Postulat einer Kommissionsminderheit Haller (sp, BE), welches die Prüfung der Angleichung des Rentenalters auf die 11. AHV-Revision verschieben wollte, konsequenterweise abgelehnt, ein weiteres Postulat einer Kommissionsminderheit Spoerry (fdp, ZH), das den Bundesrat einlädt, verschiedene Punkte des Splittings zuhanden der Verhandlungen des Ständerates genauer zu überprüfen, hingegen überwiesen (Po. 93.3034).

Angleichung des Rentenalters auf die 11. AHV-Revision verschieben (Po. 93.3033)
Dossier: 10. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV; 1980-1998)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter

Nicht nur in der Schweiz gehören Demonstrationen im Zusammenhang mit einer Wahl in die Landesregierung zu den äusserst seltenen Ereignissen. Anlässlich der Ersatzwahl für den sozialdemokratischen Bundesrat Felber demonstrierten Frauen sowohl vor dem Bundeshaus als auch an anderen Orten für die Kandidatin Christiane Brunner.

Frauen für die Kandidatin Christiane Brunner

Am 10. März trat die Bundesversammlung erneut zusammen. Vor dem Bundeshaus demonstrierten rund 10'000 Frauen und Männer für die Wahl Brunners. Das sonst während Sessionen übliche Demonstrationsverbot auf dem Bundesplatz war von den Berner Behörden in Absprache mit Nationalrats-Präsident Schmidhalter (cvp, VS) aufgehoben worden. Matthey erklärte, dass er die vor einer Woche erfolgte Wahl nicht annehme, da er von der SP-Fraktion nicht unterstützt werde. In der Geschichte des Bundesstaates war es bisher fünfmal zu einer Nichtannahme der Wahl zum Bundesrat gekommen; zum erstenmal geschah dies jetzt auf Druck einer Partei. Von einigen Staatsrechtlern wurde die Durchführung dieser Wahl deshalb heftig kritisiert. Für diesen nun eingetretenen Fall einer Nichtannahme hatte die SVP-Fraktion eine Verschiebung der Wahl um eine Woche vorgeschlagen. Sie begründete diesen Antrag damit, dass die zwei Tage zuvor nominierte Kandidatin Dreifuss noch zuwenig bekannt sei. Zudem könne unter diesen Begleitumständen — gemeint war damit vor allem die gleichzeitig auf dem Bundesplatz stattfindende Demonstration — eine seriöse Wahl nicht vorgenommen werden. Der auch von den Liberalen, der AP und der SD/Lega unterstützte Ordnungsantrag wurde mit 117 zu 62 Stimmen abgelehnt.

Vor dem Wahlgang kam es nochmals zu einer kurzen Diskussion. Die LP gab bekannt, dass sie keine der beiden Kandidatinnen unterstützen werde, und die FDP rief zur Wahl von Ruth Dreifuss auf. Im ersten Wahlgang erhielten Brunner und Dreifuss fast gleich viele Stimmen (90 resp. 92). Deren 54 entfielen auf die freisinnige Nationalrätin Spoerry (ZH), welche daraufhin erklärte, dass sie nicht kandidiere und die Stimmen einer welschen Frau gegeben werden sollten. Auch im zweiten Wahlgang erreichte keine der Kandidatinnen das absolute Mehr; aber Dreifuss steigerte sich auf 112 Stimmen. Brunner kam noch auf deren 86; sie forderte daraufhin diejenigen, welche ihr die Stimme gegeben hatten, zur Unterstützung von Dreifuss auf. Im dritten Wahlgang wurde Ruth Dreifuss bei einem absoluten Mehr von 96 Stimmen — die Vertreter der AP sowie ein Teil der SD/Lega-Fraktion hatten den Saal verlassen, 38 Abgeordnete legten leer ein — mit 144 Stimmen gewählt. Sie nahm die Wahl an, womit der Kanton Genf seit 1919 erstmals wieder in der Landesregierung vertreten ist. Mit Ruth Dreifuss ist zudem zum erstenmal eine Angehörige der jüdischen Religionsgemeinschaft in der Landesregierung vertreten.

Bundesratsersatzwahl 1993

Mit der Verabschiedung des zweiten, gewichtigeren Teils der 10. AHV-Revision erreichte der Nationalrat in der Frühjahrssession bei diesem komplexen Geschäft eine wichtige Etappe, wobei der Revisionsentwurf gegenüber dem bundesrätlichen Vorschlag bereits von der vorberatenden Kommission stark verändert worden war. Wichtigste Neuerung gegenüber den Bundesratsvorschlägen sowie den Beschlüssen des Ständerates war die Einführung eines Splittingmodells zivilstandsneutraler Renten mit Betreuungs- und Erziehungsbonus.

10. AHV-Revision (BRG 90.021)
Dossier: 10. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV; 1980-1998)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter

Mit Ruth Dreifuss wurde erstmals ein Mitglied der jüdischen Kultusgemeinde in die Landesregierung gewählt. Bemerkenswert war, dass dies im zum Teil emotional sehr aufgeladenen Umfeld dieser Bundesratswahl zu keinem Zeitpunkt ein Thema war und in den Pressekommentaren höchstens zu einem Nebensatz Anlass gab.

Erstmals Mitglied einer jüdischen Kultusgemeinde in die Landesregierung gewählt

La chambre basse, comme le Conseil des Etats l'année dernière, a approuvé à une large majorité le crédit supplémentaire de 600 millions de francs pour la poursuite de la coopération avec les Etats d'Europe centrale et orientale, et plus particulièrement la Communauté des Etats indépendants (CEI).

Avant d'aborder la discussion par article, le Conseil national a rejeté une proposition de non-entrée en matière de R. Moser (pa, AG) et une proposition de renvoi au Conseil fédéral soutenue par une majorité des députés de l'UDC. Ceux-ci souhaitaient que le gouvernement revoie les conditions d'octroi de l'aide et le contrôle de celle-ci en raison de la présence de troupes de l'ex-Union soviétique sur le territoire des pays baltes et du soutien de la Russie à la Serbie. Le groupe démocrate-chrétien avait déposé une proposition similaire au groupe de l'UDC, mais a finalement décidé de la retirer suite aux explications et aux garanties fournies par le chef du DFAE.

Plusieurs propositions sur les moyens et les conditions de la coopération suisse ont été faites par les députés, mais aucune modification du projet du Conseil fédéral n'a été adoptée. Ainsi, la proposition Aregger (prd, LU) de réduire à 350 millions de francs ce crédit supplémentaire a été largement repoussée, de même que celle de G. Stucky (prd, ZG) qui prévoyait de consacrer l'ensemble du crédit à l'assainissement des centrales nucléaires de l'ex-Union soviétique. Par ailleurs, le chef du DFAE a annoncé qu'une loi sur la coopération avec les Etats d'Europe centrale et orientale était en préparation.

Un crédit de programme prévu pour la poursuite de la coopération avec les Etats d'Europe centrale et orientale
Dossier: Zusammenarbeit mit osteuropäischen Ländern

Die WAK übernahm wesentliche Elemente aus den im Dezember 1992 von der SP-Fraktion eingereichten fünf parlamentarischen Initiativen in der Form von zwei eigenen Initiativen für den Erlass von zwei dringlichen Bundesbeschlüssen. Die eine verlangte einen Bonus für Bauinvestitionen der Kantone, Gemeinden und öffentlichen Institutionen sowie zusätzliche Investitionen im Bereich der energietechnischen Sanierung von Gebäuden. Die andere forderte eine befristete Aufstockung der Mittel für die staatliche Unterstützung des Wohnungsbaus und des landwirtschaftlichen Hochbaus. Nicht berücksichtigt wurden von der WAK hingegen die Forderungen der SP nach Zinszuschüssen für Risikokapital und nach finanziellen Ausbildungshilfen für jugendliche Arbeitslose.

Förderung der öffentlichen Investitionen (Pa.Iv. 93.400)
Dossier: Konjunkturmassnahmen 1990-1996

Im Kanton Aargau gingen die Sozialdemokraten und die Frauen als Siegerinnen aus den Parlamentswahlen hervor. Die SP, welche in allen Bezirken eine Listenverbindung mit den Grünen eingegangen war, konnte ihre sieben Sitzverluste aus dem Jahre 1989 wieder ausgleichen und wurde mit 44 Mandaten und 19,8% Wähleranteil wieder zur stärksten Partei. Die bürgerlichen Parteien FDP, SVP und CVP spannten ebenfalls in vielen Bezirken zusammen. Die Erosion der FDP und vor allem der CVP setzte sich allerdings fort. Während die FDP mit vier Mandatsverlusten den Schaden begrenzen konnte, musste die CVP inklusive den Sitz der Jungen Liste Zurzach (Fraktionsgemeinschaft) acht Sitzverluste verkraften, wobei allerdings die Junge CVP (Liste Junge Leute Baden und Muri) zwei Mandate eroberte. Unter den bürgerlichen Regierungsparteien konnte einzig die SVP ihren Bestand um zwei Sitze auf 36 erhöhen und auch ihren Wähleranteil verbessern. Die Wähleranteile der vier grossen Parteien haben sich einander angenähert und bewegen sich zwischen 17,7% und 19,8%. Die Grünen verloren vier von elf Sitzen. Die kleinen Parteien der Mitte, der Landesring und die EVP, verloren je einen Sitz. Hingegen konnte die Auto-Partei wiederum kräftig zulegen. Nachdem sie bei ihrem ersten Auftritt 1989 zwölf Mandate erobert hatte, gewann sie jetzt nochmals sieben Sitze hinzu und erreichte 9,5% Wähleranteil. Den grössten Sieg verzeichneten jedoch die Frauen. Sie konnten 26 Sitze zusätzlich erobern und erreichten mit 63 Mandaten einen Anteil von 31,5%. Den höchsten Frauenanteil verzeichnete die SP mit 65,9%. Unter den zwölf abgewählten Männern war Heinrich Buchbinder (sp) der Prominenteste. Die starke Erhöhung des Frauenanteils war zum Teil auch als Reaktion der weiblichen Wahlberechtigten auf die Nichtwahl Christiane Brunners (sp) als Bundesrätin zurückzuführen. Die Stimmbeteiligung war mit 45% relativ hoch, nachdem sie 1989 mit knapp 36% einen Tiefpunkt erreicht hatte. Die höhere Beteiligung kann teilweise damit erklärt werden, dass gleichzeitig mit den kantonalen Wahlen auch eidgenössische Abstimmungen stattfanden.

Wahlen Grosser Rat Aargau 1993
Dossier: Kantonale Wahlen - Aargau
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1993

Bei den Walliser Grossratswahlen setzte sich der Erosionsprozess der CVP/CSP, welche vier Mandate von bisher 79 und 3,5% Wähleranteil einbüsste, weiter fort. Zwar ist die rückläufige Tendenz der Christlichdemokraten hier langsamer als in den anderen Landesgegenden, die CVP hat aber seit 1961 stetig Verluste hinnehmen müssen und immerhin insgesamt 13 Mandate eingebüsst. Auf der Gewinnerseite standen die FDP sowie die SP, welche je zwei zusätzliche Sitze erobern konnten. Die unter verschiedenen Namen auftretenden Liberalen (LP Sierre, Hérens, Sion, Entremont, Centre libéral et indépendant Martigny, Liste Parti chrétien-social/libéral Conthey) konnten ihren Besitzstand von fünf Mandaten halten und bilden weiterhin eine Fraktion (sie hatten nach den letzten Wahlen unter Beizug von zwei auf christlichsozialen und unabhängigen Listen gewählten Parlamentariern einen Zusammenschluss erwirkt). Die Frauen konnten ihre Sitzzahl um fünf auf 14 erhöhen (10,8%).

Grossratswahlen Wallis 1993
Dossier: Kantonale Wahlen - Wallis
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1993

Als Ersatz für den seit 1975 als Zürcher Gesundheitsdirektor amtierenden Peter Wiederkehr (cvp) wurde der von den bürgerlichen Parteien unterstützte CVP-Kandidat Ernst Buschor, ehemaliger Vorsteher der kantonalen Finanzverwaltung und Betriebswirtschaftsprofessor, im ersten Wahlgang bei einer Beteiligung von 37,5% gewählt. An zweiter Stelle mit weniger als der Hälfte der Stimmen des Gewählten landete der von der GP nominierte und auch von der SP unterstützte Kantonsrat Daniel Vischer. Die bemerkenswert hohe Anzahl von Leerstimmen — rund ein Viertel der abgegebenen Stimmen — wurde im Gefolge der Bundesratsersatzwahl als ein Zeichen des Protestes, insbesondere von Frauen, gewertet, die nicht bereit waren, einen Mann zu wählen.

Ersatzwahlen Regierungsrat Zürich 1993
Dossier: Kantonale Wahlen - Zürich
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1993

Am 7. März stimmte das Volk über die Aufhebung des in der Bundesverfassung verankerten Spielbankenverbots ab. Die Kampagne warf keine hohen Wellen. Das gegnerische Komitee, das sich vor allem aus Vertretern der SP und der EVP zusammensetzte, begründete seine Haltung hauptsächlich damit, dass es verwerflich sei, wenn der Staat aus der Spielsucht Profit zu ziehen versuche, und dass zudem Spielbanken zur Geldwäscherei missbraucht würden. Die Befürworter legten das Schwergewicht ihrer Propaganda auf die Tatsache, dass spielfreudige Schweizer heute ihr Geld in den zahlreichen grenznahen ausländischen Kasinos verspielen und dem Bund somit wichtige Einnahmen entgingen. Zudem begrüssten sie — mit dem Verweis auf Österreich — die Zulassung von Kasinos auch als wichtige Erweiterung des touristischen Angebots. Von den politischen Parteien unterstützten FDP, CVP, SVP, die AP, die LP und der LdU die Vorlage; die SP entschied sich ebenso für Stimmfreigabe wie die GP und die PdA, während die EVP und die SD Ablehnung empfahlen.

Abstimmung vom 7. März 1993 zur Aufhebung Spielbankenverbot.
Beteiligung: 51,2%
Ja: 1 665 247 (72,5%) / 20 6/2 Stände
Nein: 633 203 (27,5%) / 0 Stände
Parolen: Ja: FDP, CVP, SVP (1*), LP, LdU, AP, Lega; ZSAO, SGV / Nein: EVP, SD
Stimmfreigabe: SP (2*), GP (1 *), PdA; SGB
*In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Sondermassnahmen 1992 für den Bundeshaushalt
Dossier: Spielbankenverbot

Votation du 7 mars 1993

Participation: 51.27%
Oui: 1'259'373 voix (54.5%) / 8 cantons.
Non: 1'051'067 voix (45.5%) / 12 6/2 cantons.

Mots d'ordre:
– Oui: PLR (6*), PDC, PS (1*), UDC (1*), PLS (1*), Adl (2*), PEV, PES (1*), UDF (1*), UPS, Vorort, USP, USS, CSC, FSE
– Non: PST, DS (1*), PSL, Lega
– Liberté de vote: USAM
* Recommandations différentes des partis cantonaux.


En début d'année, le référendum contre l'augmentation de 20 centimes des droits d'entrée sur les carburants a facilement abouti. Le 7 mars, le peuple suisse a approuvé par 54,4% des voix l'arrêté fédéral sur l'augmentation des droits d'entrée sur les carburants. Le vote a révélé un net clivage entre la Suisse latine dont les cantons ont tous largement rejeté la hausse de 20 centimes et les cantons alémaniques qui l'ont tous accepté à l'exception de Schwytz.

Loi fédérale concernant l'augmentation des droits d'entrée sur les carburants

Die Reaktionen auf diese zweite Nichtwahl einer offiziellen SP-Kandidatin1983 hatte das Parlament anstelle von Lilian Uchtenhagen Otto Stich gewählt — fielen sehr heftig aus. Bereits während des Wahlaktes demonstrierten rund 500 Frauen vor dem Bundeshaus für die Wahl Brunners. Auch bürgerliche Parlamentarierinnen sprachen empört von Affront und männlicher Machtpolitik. Andere Frauen sahen einen Teil der Verantwortung auch bei der SP, welche an der zwar von den Medien unterstützten, im Parlament aber offensichtlich nicht mehrheitsfähigen Alleinkandidatur Brunners festgehalten hatte.

Die Mitglieder der SP reagierten rasch und heftig. Von einer Reihe von Sektionen wurde die Parteileitung aufgefordert, an der Kandidatur Brunner festzuhalten und im Falle einer erneuten Nichtwahl aus der Regierung auszutreten. Einzig die SP des Kantons Neuenburg sprach sich für eine Wahlannahme Mattheys aus. Die bereits als neue Kandidatin gehandelte SP-Fraktionschefin Ursula Mauch (AG) gab bekannt, dass sie auf keinen Fall kandidieren werde, um den zweiten Bundesratssitz der Westschweiz nicht zu gefährden.

Hingegen tauchte der bereits in den Vorabklärungen gefallene Name von Ruth Dreifuss wieder auf. Die 53jährige Sekretärin des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes ist französischer Muttersprache und in Genf aufgewachsen; infolge ihrer beruflichen Tätigkeit war sie aber seit gut zwanzig Jahren in Bern wohnhaft. Sie hatte dort auch bereits im städtischen Parlament gesessen und auf der SP-Nationalratswahlliste figuriert, aber noch kein kantonales politisches Amt ausgeübt. Damit galt nach dem Garantiegesetz der Wohnort als ausschlaggebend für die Kantonszugehörigkeit. Von verschiedener Seite wurde die Idee geäussert, dass bei einer Deponierung ihrer Schriften in Genf einer Wahl aus rechtlichen Gründen nichts entgegenstehen würde. Politisch, nicht aber vom Alter und Erscheinungsbild her, waren nach allgemeiner Einschätzung kaum Unterschiede zwischen den beiden Gewerkschafterinnen auszumachen.

Die Sitzung des Vorstands der SP vom 6. März in Zürich wurde begleitet von einer rund 8'000 Personen zählenden Demonstration für Brunner. Der Vorstand beschloss, dass für ihn nur die Wahl einer französischsprachigen Gewerkschafterin akzeptabel sei. Die Empfehlung an die Fraktion, an einer Alleinkandidatur Brunner festzuhalten, wurde mit 50:40 Stimmen freilich nur relativ knapp gutgeheissen. Zwei Tage später beschloss die SP-Fraktion, sowohl Dreifuss als auch Brunner zur Wahl vorzuschlagen. Der gewählte Matthey erklärte, dass er diesen Vorschlag akzeptiere, um eine Regierungskrise zu verhindern. Während in Basel und Schaffhausen ebenfalls grosse Kundgebungen zugunsten Brunners stattfanden, kam es in der Westschweiz nur zu vereinzelten kleineren Manifestationen.

Bundesratsersatzwahl 1993

Angesichts der Tatsache, dass die Erteilung der neuen Konzessionen an die Lokalradios auf Ende 1994 verschoben worden war und das wirtschaftliche Überleben von einigen Sendern bis dahin in Frage gestellt ist, verlangte die Interpellation Duvoisin (sp, VD) vom Bundesrat dringliche Massnahmen, um die Attraktivität der einzelnen Lokalsender zu erhöhen. Nach Ansicht des Interpellanten ist dies die einzige Überlebensmöglichkeit der kleinen Stationen, um gegen die mit starken Sendern ausstrahlende ausländische Konkurrenz weiter bestehen zu können. In seiner Antwort konnte der Bundesrat allerdings nur auf die neue Frequenzzuweisung durch die PTT sowie auf das vorgezogene Gebührensplitting zugunsten der kleinen Lokalradios verweisen.

Erteilung der neuen Konzessionen an die Lokalradios