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Im Berichtsjahr wurde verstärkt Wert auf aktive Präventionsmassnahmen gesetzt. Rund 110 000 Personen kamen in den Genuss von Kursen zur Aus- und Weiterbildung sowie zur Umschulung. Seit der Annahme des dringlichen Bundesbeschlusses kann der Bund auch Programme zur vorübergehenden Beschäftigung von Arbeitslosen anstatt wie bisher zu 50% neu zu 85% und in Ausnahmefällen sogar zu 100% subventionieren. Allerdings zeigte sich, dass es nicht immer einfach war, ein geeignetes Einsatzfeld zu finden, da die Beschäftigungsprogramme nicht die private Wirtschaft konkurrenzieren, nicht normale Verwaltungsarbeiten der Kantone und Gemeinden auf Arbeitslose umlagern und nicht blosse Beschäftigungstherapie sein dürfen. Mit einer Gesamtsumme von rund 140 Mio Fr. wurden im Berichtsjahr Programme für über 12 000 Personen finanziert.

aktive Präventionsmassnahmen

Die Wahl von Ruth Dreifuss in den Bundesrat bedeutete einerseits einen klaren punktuellen Sieg der Frauen, da erstmals aufgrund von "Frauen-Power" ein rechtskräftig in ein hohes Amt gewählter Mann derart unter Druck gesetzt wurde, dass er zugunsten einer Frau auf dieses Amt verzichtete. Andererseits löste die Wahl und deren Begleitumstände eine Bewegung aus, die unter dem Begriff "Brunner-Effekt" die Wahlen in kantonale und kommunale Legislativen und Exekutiven nachhaltig beeinflusste und zu einer nahezu erdrutschartißen Zunahme der Frauen in öffentlichen Ämtern führte.

Wahl von Ruth Dreifuss in den Bundesrat

Als Zweitrat ratifizierte auch der Nationalrat das Übereinkommen des Europarates über die Geldwäscherei und die Einziehung von deliktisch erworbenen Vermögenswerten. Unter den in diesem Abkommen empfohlenen Massnahmen wird auch die Überwachung von verdächtigen Bankkonten erwähnt. Der Nationalrat überwies nun zwei Postulate (Po. 93.3023 und 93.3024), welche den Bundesrat einladen, die Schaffung von Rechtsgrundlagen für dieses Instrument zu prüfen.

Übereinkommen des Europarates über Geldwäscherei (BRG 92.068)
Dossier: Neues Geldwäschereigesetz (1997)

Neben Brunner wurden aber auch männliche Kandidaten ins Spiel gebracht. Als einziger verblieb schliesslich der von der Neuenburger SP vorgeschlagene Regierungs- und Nationalrat Francis Matthey. Der Vorstand der SPS beschloss mit 80 Stimmen, Brunner zu portieren ; neun hatten für Matthey votiert, ein Antrag auf eine Doppelkandidatur wurde nicht gestellt. Matthey erklärte, dass er vor der Annahme einer allfälligen Wahl durch die Bundesversammlung zuerst mit der Fraktion und der Partei Rücksprache nehmen würde. In der für die Nomination schlussendlich zuständigen SP-Fraktion entfielen 32 Stimmen auf Brunner als offizielle Kandidatin und 10 auf Matthey; mit 27 gegen 13 Stimmen wurde von einer Doppelkandidatur abgesehen. Die Fraktionen der drei bürgerlichen Bundesratsparteien verzichteten darauf, eine Wahlempfehlung abzugeben; die Ansprüche der SP und der französischsprachigen Schweiz blieben aber unbestritten.

Bundesratsersatzwahl 1993

Bei der Beschaffung eines neuen Militärlieferwagens entschied sich Bundesrat Villiger für das Fahrzeug Duro der Schweizer Firma Bucher-Guyer und beantragte dem Parlament die Beschaffung von 2000 Lieferwagen für einen Gesamtbetrag von CHF 290 Mio. In der Schlussevaluation für die Nachfolge der seit rund 30 Jahren im Einsatz stehenden Fahrzeuge vom Typ Mowag und Unimog S standen sich der für CHF 28 Mio. aus dem EMD-Budget entwickelte Duro und der deutsche Unimog 140 L von Mercedes-Benz gegenüber. Gemäss EMD hätten aus militärischer, technischer und kommerzieller Sicht beide Produkte gewählt werden können. Für den Duro sprach laut Villiger das günstige Preis-/ Leistungsverhältnis, die moderne Konstruktion und die gute Miliztauglichkeit. Der Mehrpreis von CHF 20 Mio. (7.2%) gegenüber dem deutschen Modell sei vertretbar, da der Duro eine um zehn Prozent höhere Nutzlast habe und praktisch wie ein Personenwagen zu fahren sei. Dank den Exportchancen bestehe die Möglichkeit, dass bis zu CHF 15 Mio. der vom Bund aufgebrachten Entwicklungskosten zurückfliessen könnten. Durch den Entscheid für das inländische Produkt können während fünf Jahren 300 bis 400 Arbeitsplätze in allen Landesteilen gesichert werden. Aufgrund der versprochenen Kompensationsgeschäfte wäre der Unimog beschäftigungspolitisch mindestens ebenso interessant gewesen, doch wollte Villiger mit dem Duro-Entscheid bewusst ein Signal für die verunsicherte Schweizer Industrie setzen.

Anschaffung des Militärlieferwagens Duro

Das Referendum gegen die Treibstoffzollerhöhung, welches von einem überparteilichen Komitee bestehend aus Vertretern des Transportgewerbes, der Auto-Partei und des Centre patronal ergriffen worden war, kam zu Beginn des Berichtsjahres zustande. Dieses Komitee "gegen eine parasitäre Besteuerung des Privatverkehrs" wehrte sich dagegen, dass die Staatsfinanzen seines Erachtens auf Kosten des privaten Strassenverkehrs saniert werden sollten. Im übrigen befand es die Erhöhung der Steuerbelastung in Zeiten der Rezession und des damit verbundenen Anstiegs der Staatsquote unverantwortlich. Der Kanton Waadt steuerte mit über 17'000 Unterschriften am meisten von allen Kantonen bei, gefolgt vom Kanton Zürich mit ca. 13'000. In der Abstimmungskampagne war es denn auch der Kanton Waadt, in welchem die Gegner am aktivsten waren. Kurz darauf gründeten über 120 Mitglieder der eidgenössischen Räte ein Gegenkomitee mit dem Namen "Ja zu einem angemessenen Benzinpreis", welches vom Neuenburger Nationalrat Frey (fdp) präsidiert wurde. Im Interesse der Bundeskasse sowie der Fertigstellung des Nationalstrassennetzes plädierte das Komitee für eine massvolle Erhöhung der hälftig zweckgebunden zu verwendenden Treibstoffzölle. Nach Ansicht des Gegenkomitees hätte ein Nein zur Vorlage eine namhafte Verzögerung der Fertigstellung des Nationalstrassennetzes, insbesondere in den Randregionen, zur Folge.

Revision des Treibstoffzollgesetzes

Tout comme le Conseil des Etats en 1992, le Conseil national a transformé en motion l'initiative du canton du Valais, dont le but était de favoriser la coordination et l'accélération des procédures d'autorisation de projet.

Vereinfachung und Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren (St. Iv. 92.300)

Le Conseil national, suivant l'argumentaire du Conseil fédéral, a finalement rejeté la motion Zwahlen (pdc, BE) qui proposait la mise en tunnel de la Transjurane (N16) entre Moutier (BE) et Granges (SO).

Motion Zwahlen (Mo. 92.3035) concernant la Transjurane
Dossier: A16 Transjurane

In der Märzsession behandelte der Nationalrat eine Motion des Ständerats, welche auf eine Standesinitiative des Kantons Wallis zurückging und eine Vereinfachung und Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren forderte. Auf Antrag seiner Kommission und gegen den Willen Bundesrat Kollers, der rechtliche Massnahmen im Bereich der Raumplanung sowie die Erstellung der Machbarkeitsstudie «Verbesserung der Koordination der Entscheidverfahren für bodenbezogene Grossprojekte» durch die Verwaltungskontrolle des Bundesrates ankündigte, überwies der Rat die Vorlage als Motion.

Vereinfachung und Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren (St. Iv. 92.300)

In der Frühjahrssession wurden die Zwillingsinitiativen für eine Verminderung der Tabakprobleme und für eine Verminderung der Alkoholprobleme, die ein völliges Werbeverbot für Tabak und Alkohol verlangten, vom Ständerat, welcher das Geschäft als Erstrat behandelte, klar verworfen. Die kleine Kammer erachtete den Einfluss der Werbung auf das Konsumverhalten insbesondere der Jugend als nicht erwiesen und betonte die negativen materiellen Auswirkungen der Initiativen auf die Werbebranche und das kulturelle Sponsoring. Vergeblich appellierte Bundesrat Cotti an den Rat, zumindest auf den moderateren Gegenvorschlag des Bundesrates einzutreten, welcher nur die Plakat- und Kinowerbung verbieten, die informierende Werbung in den Printmedien und an den Verkaufsstellen sowie das Sponsoring unter gewissen Auflagen jedoch zulassen wollte. Gegen die engagierten Voten von Meier (cvp, LU), Onken (sp, TG) und Schiesser (fdp, GL), die sich für den Jugendschutz stark machten und an die menschlichen und volkswirtschaftlichen Folgen übermässigen Alkohol- und Tabakkonsums erinnerten, wurde auch dieser Vorschlag deutlich abgelehnt. Ihm warfen die Gegner jeglicher Werbebeschränkung vor, nicht praktikabel zu sein und der Werbebranche jährlich Aufträge in der Höhe von CHF 100 Mio. bis CHF 150 Mio. zu entziehen.

Zwillingsinitiativen für ein Tabak- und Alkoholwerbeverbot und indirekter Gegenvorschlag (BRG 92.031)
Dossier: «Zwillingsinitiativen», indirekter Gegenvorschlag und andere Präventionsmassnahmen zwischen 1990 und 2000

Mit einem angenommenen Postulat wies Ständerat Frick (cvp, SZ) auf das Problem hin, dass im Rahmen der Invalidenversicherung auch Drogen- und Alkoholkranke rentenberechtigt sind, bei Auszahlung an die Berechtigten die Renten oftmals aber nicht zweckentsprechend für den Lebensunterhalt verwendet werden, sondern direkt wieder in die Beschaffung des Suchtmittels fliessen. Er bat den Bundesrat, einen Bericht über die Anzahl rentenberechtigter Suchtkranker auszuarbeiten und geeignete Massnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die Renten zum Unterhalt der Berechtigten und ihrer Familien verwendet und nicht umgehend in legale oder illegale Suchtmittel umgesetzt werden.

Postulat zu den drogen- und alkoholkranken IV-Rentenberechtigten (Po. 92.3553)

Ausser der Auto-Partei, der SD/Lega-Fraktion sowie der PdA unterstützten alle Parteien die Treibstoffzollerhöhung. Bei der FDP scherten allerdings mehrere Kantonalsektionen aus. Der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) beschloss, seinen Mitgliedern Simmfreigabe zu empfehlen. Der links-grüne Verband forderte einerseits, der Strassenverkehr müsse seine internen und externen Kosten selbst tragen; somit wäre eine Verteuerung des Benzins in seinem Sinne gewesen. Andererseits lehnte er es ab, der Bundeskasse zu noch mehr zweckgebundenen Mitteln für den Strassenbau zu verhelfen. Der Touring-Club-Schweiz (TCS) als grösste Interessenorganisation im Automobilverbandswesen unterstützte die Zollerhöhung, vor allem aus Sorge um die baldige Fertigstellung des Nationalstrassennetzes. Der ACS und der Nutzfahrzeugverband Astag bildeten jedoch zusammen mit der AP die Hauptgegner der Vorlage.

Revision des Treibstoffzollgesetzes

Die SP präsentierte eine neue agrarpolitische Zielvorstellung, in welcher das «Bio-Land Schweiz» das langfristige Ziel darstellt. Das Programrn sieht vor, die Richtlinien für die Integrierte Produktion (IP) zu verschärfen und Beiträge oder Direktzahlungen des Bundes nur noch an diejenigen Bauern zu bezahlen, welche auf biologische Weise wirtschaften.

neue agrarpolitische Zielvorstellung der SP 1993

Aus den Reihen der nationalrätlichen Gegner eines Verbots von rückwirkenden Bestimmungen wurde der Vorschlag gemacht, dass Geschäftsverkehrsgesetz dahingehend zu ändern, dass die Bundesversammlung auch Verwaltungsakte von ausserordentlicher Tragweite wieder in der Form eines referendumsfähigen allgemeinverbindlichen Bundesbeschlusses verabschieden kann, wie dies bis 1962 möglich war. Die Fronten im Nationalrat waren dieselben wie in der Frage des Verbots rückwirkender Bestimmungen: die bürgerliche Mehrheit lehnte die mit einer parlamentarischen Initiative Rechsteiner (sp, SG) angestrebte Erweiterung der direktdemokratischen Rechte ab.

Pa. Iv Zwingli, Verbot von Rückwirkeklausel in Initiativen

Die Stiftung konnte im Februar zwei neue Aussenstellen in Prag und Bratislava eröffnen. Damit verfügt sie nun in vier postkommunistischen Reformstaaten (Polen, Slowakei, Tschechien und Ungarn) über fünf Filialen. Die Mittel für die Infrastrukturkosten dieser Zweigstellen, deren Konzept mehr auf kulturelle Basisarbeit, denn auf medienwirksame Präsenz ausgerichtet sind, stammen aus dem zweiten Rahmenkredit des Parlaments für die Osteuropahilfe. Veranstaltungen, die ausgeprägten Austauschcharakter haben, wie beispielsweise kostenaufwendige Ausstellungen, werden hingegen aus dem regulären Budget der Pro Helvetia bezahlt.

Pro Helvetia eröffnet zwei neue Aussenstellen in Prag und Bratislava

Ende Februar leitete der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft zum Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann ("Gleichstellungsgesetz") zu. Das neue Gesetz, welches den seit 1981 in der Bundesverfassung stehenden Gleichheitsartikel konkretisiert, soll künftig die Frauen vor allem im Wirtschaftsleben vor direkten und indirekten Diskriminierungen schützen – und zwar in den Bereichen Lohn, Stellenausschreibung, Anstellung, Aufgabenzuteilung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung, Entlassung und sexuelle Belästigung. Sowohl in der Privatwirtschaft als auch beim Bund, bei Kantonen und Gemeinden sollen Frauen ihre Rechte dank dem neuen Gesetz besser wahrnehmen und durchsetzen können. Hauptangelpunkt des Gesetzes ist das Prinzip der Beweislastumkehr: Können Frauen glaubhaft darlegen, dass sie aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert werden, soll sich künftig eine kantonale Schlichtungsstelle der Sache annehmen. Ein Entscheid dieser Stelle kann an ein Gericht weitergezogen werden. Hier muss der Arbeitgeber beweisen, dass sich die Massnahme auf Gründe stützt, die mit dem Geschlecht nichts zu tun haben. Schützt das Gericht die Klage einer Frau wegen geschlechtsbedingter Nichtanstellung oder Kündigung, steht ihr eine Entschädigung zu, nicht aber eine Neu- oder Wiedereinstellung. Das Gesetz räumt auch Frauen und Berufsorganisationen ein Klage- und Beschwerderecht ein, allerdings nur, wenn sich ihre Beschwerde auf eine grössere Anzahl von Frauen des gleichen Betriebs bezieht. Entgegen früheren Vorschlägen wurde hingegen auf ein eigenes Untersuchungsrecht des Eidg. Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann verzichtet; das Büro soll aber im Gesetz verankert und in den Rang eines Bundesamtes oder -dienstes erhoben werden.

Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann "Gleichstellungsgesetz"

Mit der am 6. Dezember des Vorjahres erfolgten Ablehnung des EWR-Vertrags durch das Volk konnten auch die unter dem Titel Eurolex vorgenommenen Anpassungen an den Acquis communautaire der EU nicht in Kraft treten. Im Sinne einer mit der europäischen Gesetzgebung weitgehend kompatiblen schweizerischen Rechtsordnung, namentlich auch im Wirtschaftsbereich, entschloss sich der Bundesrat, insgesamt 27 der damals vom Parlament beschlossenen Erlasse in einem Swisslex genannten Paket neu aufzulegen. Enthalten waren darin auch alle konsumentenpolitischen Vorlagen der Eurolex.
Sowohl beim Konsumkreditgesetz als auch der Produktehaftpflicht, der Ausdehnung des Widerrufsrechts für Haustürgeschäfte, dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb und der rechtlichen Definition und den Mindestanforderungen für touristische Pauschalreisen übernahm der Bundesrat jeweils die vom Parlament 1992 verabschiedete Fassung mit einigen redaktionellen Änderungen.
In der parlamentarischen Behandlung waren diese fünf Vorlagen vor allem im Nationalrat nicht unumstritten. Gegen den vor allem von der SVP, der LP und der AP getragenen Widerstand setzte sich die Neuerung, dass ein Richter im Rahmen des UWG die Beweislast für Werbebehauptungen umkehren kann, nur relativ knapp durch. Die kleine Kammer hatte der Revision oppositionslos zugestimmt. Auch die Bestimmungen über touristische Pauschalreisen wurden, trotz des Widerstands der SVP-Fraktion im Nationalrat, von beiden Räten verabschiedet. Unbestritten war in beiden Kammern die Erweiterung des Widerrufsrechts.

Swisslex: Konsumentenpolitische Vorlagen der Eurolex (BRG 93.123)
Dossier: Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex)
Dossier: Verhandlungen über den Beitritt der Schweiz zur Europäischen Union (EU)

Während der Vorberatung durch die ständerätliche Kommission wurde von der Bankiervereinigung und der Bankenkommission angeregt, dass im Rahmen dieser Revision auch die Kantonalbanken der Aufsicht durch die Bankenkommission zu unterstellen seien. In einer kurzen Vernehmlassung sprachen sich nur die SP, die GPS und der LdU für eine obligatorische Unterstellung aus; die bürgerlichen Parteien und die Mehrheit der Kantonalbanken waren aus föderalistischen Gründen dagegen. Das EFD schlug schliesslich eine fakultative Unterstellung vor und beantragte zudem die Aufnahme der von der Bankenkommission gewünschten Bestimmung, dass auch die Kantonalbanken die Revision durch eine externe Stelle durchführen lassen müssen.

Swisslex: Revision des Bankengesetzes (BRG 93.122)
Dossier: Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex)

Im Ständerat machte Kommissionssprecher Jagmetti (fdp, ZH) darauf aufmerksam, dass eine Harmonisierung des schweizerischen Bankenrechts mit den Vorschriften der EU vor allem im Hinblick auf die Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz im internationalen Wettbewerb erforderlich sei. In bezug auf die ausländischen Bankniederlassungen stimmte der Rat den Regierungsanträgen zu. Er übertrug aber die Kompetenz zum Abschluss von bilateralen Abkommen über die Bankenaufsicht durch ausländische Organe und den Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden vom Bundesrat auf das Parlament. Der Rat beschloss im weiteren, dass sich in Zukunft auch die Kantonalbanken der Prüfung durch eine externe Revisionsstelle werden unterziehen müssen, und dass die Kantone die bankengesetzliche Aufsicht über ihre Kantonalbanken vollumfänglich an die Eidgenössische Bankenkommission übertragen können. Mit knappem Mehr nahm der Rat dann einen Antrag Zimmerli (svp, BE) an, der zulassen wollte, dass Kantonalbanken auch dann zu dieser Kategorie gehören, wenn die Staatsgarantie sich nur noch auf einen Teil der Bankgeschäfte (Sparhefte und Kassenobligationen) erstreckt. Damit sollte gemäss dem Antragsteller die Voraussetzung für eine schrittweise Privatisierung der Kantonalbanken geschaffen werden.

Diese letzte Bestimmung fand im Nationalrat keine Unterstützung. Er strich sie mit der Begründung, dass die Zukunft der Kantonalbanken und die damit verbundene Gesetzgebung grundsätzlich überdacht werden müssen. Sonst schloss er sich weitgehend dem Ständerat an. Abweichend von der kleinen Kammer stimmte er allerdings einem Antrag Poncet (lp, GE) zu, der vorsieht, dass die von Aufsichtsbehörden auf dem Amtsweg erhaltenen Informationen nur dann an ausländische Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden dürfen, wenn ein internationales Rechtshilfeverfahren rechtsgültig abgeschlossen worden ist. Dieser Beschluss stiess vor allem bei der SP auf heftigen Widerstand. Ihre Vertreter warfen der bürgerlichen Mehrheit vor, damit die Einrichtung von Banken, welche für kriminelle Organisationen arbeiten, zu erleichtern. Von Seiten der Nationalbank wurde der Beschluss ebenfalls kritisiert, da er einen Rückschritt hinter bestehende Regelungen darstelle und längerfristig das Ansehen des Finanzplatzes Schweiz gefährden würde.

Swisslex: Revision des Bankengesetzes (BRG 93.122)
Dossier: Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex)

Im Februar veröffentlichte der Bundesrat die Botschaft für die Schaffung eines Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel, welches die bisherigen kantonalen Regelungen ablösen soll und damit auch die legislativen Voraussetzungen zur Einführung einer Elektronischen Börse Schweiz schaffen würde. Dieses neue Gesetz soll als Rahmenordnung konzipiert und den Hauptzielen des Anlegerschutzes und der Funktionsfähigkeit der Märkte verpflichtet sein. Ein wesentliches Mittel zur Erreichung dieser Ziele ist nach Ansicht des Bundesrates eine möglichst grosse Markttransparenz. Die Bewilligung zum Betreiben von Börsen und zur Ausübung des Effektenhandels soll vom Staat erteilt werden, die Organisation und Überwachung des Handels sowie die Zulassung von Effekten zum Handel soll hingegen der Selbstregulierung der Börsenbetreiber überlassen bleiben. Der Bundesrat möchte mit dem neuen Gesetz auch die Offenlegung von wichtigen Beteiligungen an kotierten Gesellschaften vorschreiben und eine Regelung für Übernahmen schaffen. Es geht dabei darum, dass ein einzelner Aktionär oder eine Aktionärsgruppe beim Überschreiten einer Beteiligungsgrenze von 33.3 Prozent den Minderheitsaktionären ein öffentliches Kaufangebot machen muss. Im Sinne eines Kompromisses möchte der Bundesrat der Aufsichtsbehörde jedoch die Kompetenz einräumen, Familienaktiengesellschaften bei Aktienübertragungen innerhalb der Familie von der Vorschrift eines öffentlichen Angebots zu entbinden. Als staatliches Aufsichtsorgan ist die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) vorgesehen, die zu einer Banken- und Börsenkommission erweitert werden soll.

Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel (BRG 93.025)

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Ständerats beantragte, auf den Entwurf des Bundesrates zwar einzutreten, aber das Prinzip der Selbstregulierung der Börsen wesentlich stärker zu gewichten und die Regel– und Aufsichtskompetenzen des Bundesrates massiv einzuschränken. Insbesondere schlug sie vor, dass die Beschwerdeinstanz von den Börsen selbst eingerichtet werden kann, und nur für die Oberaufsicht eine nicht private Instanz in Form der EBK zuständig sein soll. In der Frage der Übernahmeangebote beantragte sie ebenfalls eine andere Lösung als der Bundesrat. Sie lehnte die Differenzierung zwischen Familienaktiengesellschaften und Publikumsgesellschaften ab und schlug vor, dass alle börsengängigen Gesellschaften innerhalb eines Jahres im Rahmen einer Generalversammlung selbst entscheiden sollen, ob sie ihre Gesellschaft von der Vorschrift eines öffentlichen Angebots für Minderheitsaktionäre entbinden wollen. Wer von dieser ­«opting out»–Klausel Gebrauch machen würde, bliebe zwar weiterhin kotiert, hätte aber mit negativen Auswirkungen auf den Kurs seiner Aktien zu rechnen. Schliesslich formulierte die WAK auch die grenzüberschreitende Amtshilfe restriktiver als im Entwurf des Bundesrats vorgesehen. Gegen den Widerstand von Bundesrat Stich setzte sich die Ständeratskommission im Plenum mit ihren Abänderungsanträgen durch.

Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel (BRG 93.025)

Dans son programme consécutif au rejet du traité de l'EEE, le Conseil fédéral a exposé les principaux axes de sa politique d'intégration européenne et les mesures de revitalisation de l'économie suisse. Le gouvernement entend mener son action selon trois axes: les négociations bilatérales avec l'Union européenne, la reprise de 27 modifications législatives du programme Eurolex, rebaptisé Swisslex, et le programme de régénération de l'économie suisse qui concerne principalement les domaines du droit de la concurrence, du marché du travail, de la formation et de la recherche, du marché intérieur suisse et de l'accélération des procédures. Au, sujet de l'avenir des relations avec l'Union européenne, il a indiqué que la priorité allait aux négociations bilatérales mais que les autres options (participation à l'EEE ou adhésion à l'UE) restaient ouvertes afin d'éviter l'isolement de la Suisse.

Swisslex als Programm zur Revitalisierung der Schweizer Wirtschaft / Mesures de revitalisation de l'économie suisse (BRG/MCF 93.100)
Dossier: Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex)

Nach dem ablehnenden Volksentscheid vom 6. Dezember des Vorjahres zum EWR-Beitritt und den damit verbundenen wirtschaftlichen Reformen waren sich praktisch alle einig, dass nun mit autonomen Massnahmen die Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Schweiz verbessert werden müssen. Am 20. Januar stellte der Bundesrat sein Programm zur Revitalisierung der Schweizer Wirtschaft vor. Darin kündigte er insbesondere eine Revision des Kartellrechts, aber auch Anpassungen an die EWR-Regelungen in den Bereichen der technischen Normen, eine Liberalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens, einen freieren Marktzugang für qualifizierte ausländische Arbeitskräfte, den Abbau von kantonalen Schranken bei der Anerkennung von Diplomen und Konzessionen sowie eine Vereinfachung von Baubewilligungsverfahren an. Als ersten, rasch realisierbaren Schritt legte er ein Swisslex genanntes Massnahmenpaket vor, welches 27 wenig umstrittene Beschlüsse aus der Eurolex enthielt.
Als Teil der nach der EWR-Ablehnung angestrebten Revitalisierung der schweizerischen Wirtschaft legte der Bundesrat im Sommer ein Aktionsprogramm für die Harmonisierung der schweizerischen technischen Normen mit denjenigen der EU vor. Damit sollen die Voraussetzungen für die gegenseitige Anerkennung von Zulassungen und Prüfungen geschaffen werden, um technische Handelshindernisse sowohl beim Import als auch beim Export auszuräumen. Ein guter Teil derjenigen Normen, über die der Bundesrat in eigener Kompetenz entscheiden kann, soll unmittelbar nach dem Inkrafttreten des EWR-Vertrags an die EU-Bestimmungen angepasst werden. In einer zweiten Phase sollen dem Parlament im Jahre 1994 erforderliche Gesetzesänderungen unterbreitet werden.

Swisslex als Programm zur Revitalisierung der Schweizer Wirtschaft / Mesures de revitalisation de l'économie suisse (BRG/MCF 93.100)
Dossier: Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex)

Damit eine konjunkturpolitische Wirksamkeit der Investitionszuschüsse garantiert ist, sollen diese nur für Vorhaben ausgerichtet werden, welche zusätzlich zu den ohnehin vorgesehenen realisiert und bis Ende 1994 abgeschlossen sein werden. Die Beiträge werden gemäss dem Antrag der WAK nur an nicht bereits vom Bund subventionierte Vorhaben geleistet und sind an die Bedingung gekoppelt, dass sie nicht zur Kürzung von Beiträgen anderer öffentlicher Institutionen führen. Der Bundesbeitrag soll 15% der Kosten (für bestimmte Projekte im Energiebereich 20%) der einzelnen Vorhaben ausmachen und für 1993 die Gesamtsumme von 250 Mio Fr. nicht übersteigen. Für die Förderung der Hochbautätigkeit im Rahmen des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes schlug die WAK eine Aufstockung der Mittel für zinsgünstige oder zinslose Darlehen um 100 Mio Fr. für die Jahre 1993 und 1994 vor.

Neuausrichtung der Investitionszuschüsse (1993)
Dossier: Konjunkturmassnahmen 1990-1996

Face à l'explosion des coûts de Rail 2000, Adolf Ogi a annoncé qu'il voulait limiter les frais du projet à CHF 8 milliards, soit la moitié de son coût actuel. Cela signifie un redimensionnement du projet nécessitant de faire des choix parmi le paquet accepté en 1987 par le peuple. Un telle démarche pourrait signifier que le souverain serait éventuellement appelé à se prononcer une nouvelle fois. Pour sa part, la Délégation des finances des Chambres fédérales s'est également inquiétée de l'évolution des coûts de Rail 2000. Elle a considéré que le prix initial avait été sous-estimé et que, vu l'état des finances fédérales et des CFF, ainsi que les oppositions qui retardent la construction, la réalisation du projet était entravée et qu'un sévère amaigrissement s'imposait. Pour les CFF, ainsi que pour le CF, la construction par étape d'un Rail 2000 aminci ne nécessiterait pas d'arrêté fédéral supplémentaire soumis au référendum facultatif, ce qui n'est pas l'avis de H. Danioth (pdc, UR), président de la commission des transports du CE, et de la majorité de cette dernière. En fin de compte, le gouvernement a décidé de ne présenter au parlement qu'un rapport sur le nouveau projet dans le courant de l'année 1994:

Redimensionnement du projet Rail 2000
Dossier: Bahn 2000