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Le Groupe pour une Suisse sans armée (GSsA) a fêté ses dix ans d'existence. Fondé en 1982 par une centaine de personnes, l'association compte aujourd'hui 30'000 membres. Depuis l'étonnant résultat obtenu par l'initiative «pour une Suisse sans armée» (un tiers de votants l'ont approuvée), le GSsA a montré encore une fois en 1992 qu'il bénéficiait d'un soutien populaire important grâce à son initiative contre le F/A-18, dont la récolte de signatures connut un succès fulgurant. Par ailleurs, à la fin du mois de novembre, lors de son assemblée générale, le GSsA a exprimé l'intention de lancer, après la votation sur l'achat du F/A-18, une ou plusieurs nouvelles initiatives. Leur teneur, outre un objectif abolitionniste avoué, devrait venir s'inscrire dans le contexte européen et viser notamment à empêcher la Suisse de participer à un système de défense à ce niveau.

10e anniversaire du GSsA
Dossier: Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA)

Les CFF ont annoncé une nouvelle augmentation de leurs tarifs pour le 1er mai 1993. Plutôt qu'une hausse généralisée, ils ont préféré accroître le prix du billet sur certaines lignes seulement, les plus rentables.
En outre, les CFF ont innové en décidant d'introduire un abonnement pour les chiens.

Augmentation des tarifs des CFF 1992
Dossier: Tariferhöhungen im öffentlichen Verkehr bis 2009

Les cantons d'Obwald, de Schwytz et des Grisons ont déposé chacun une initiative demandant l'édulcoration de l'article 24sexties de la constitution (Rothenthurm). Selon leurs textes, il s'agirait de pondérer la protection des marais avec les intérêts de l'économie régionale tels que tourisme, armée, loisirs, commerces et industries. En outre, la clause de rétroactivité contenue dans la disposition transitoire devrait être abrogée.

Plusieurs interventions parlementaires visent à affaiblir la protection des marais
Dossier: Rothenthurm-Initiative (Schutz der Moore)

Afin d'endiguer l'augmentation de la production laitière et des coûts de mise en valeur, le Conseil fédéral a procédé à des modifications de trois ordonnances laitières avec effet au 1er mai. Les mesures prises, qui prévoient de limiter encore les possibilités d'adaptation et d'épuisement des contingents laitiers, ne devraient pas, selon le gouvernement, occasionner trop de désagréments pour les paysans. Dans le même ordre d'idées, le Conseil fédéral a également modifié l'ordonnance sur le contingentement laitier, afin notamment de supprimer la disposition qui prévoyait l'augmentation des quotas laitiers lors de la modernisation d'une exploitation.

Afin d'endiguer l'augmentation de la production laitière et des coûts de mise en valeur, le Conseil fédéral a procédé à des modifications de trois ordonnances laitières avec effet au 1er mai

Damit die Vorsorgeeinrichtungen der zweiten Säule ab 1993 wieder mehr Spielraum bei der Anlage ihres Vermögens haben, änderte der Bundesrat die einschlägige Verordnung. Mit den neuen Anlagebegrenzungen wurden verschiedene Quoten wiederhergestellt, die mit dem Ende März 1991 vorzeitig aufgehobenen dringlichen Bodenrechtsbeschluss von 1989 eingeführt worden waren. So wurde die Anlagegrenze für inländische Immobilien, die auf 30% reduziert worden war, wieder auf 50% angehoben.

konservative Anlagepolitik der Gelder der 2. Säule unter Beschuss

In der Drogenpolitik verlangte die SP eine Entkriminalisierung von Besitz und Erwerb von Drogen zum Eigenkonsum. Ferner soll der Handel mit Cannabis-Produkten freigegeben werden, und langfristig wünscht sich die Partei eine stufenweise Legalisierung aller Drogen. Grundsätzliche Differenzen bezüglich der langfristigen Ziele bestanden freilich zwischen liberalen Deutschschweizern und restriktiveren Romands.

Drogenpolitik der SP 1992

In den Interessenorganisationen der Verkehrsteilnehmer sorgte die Volksabstimmung über die NEAT für einigen Konfliktstoff. Im ACS opponierten vor allem die Westschweizer Sektionen gegen dieses als zu teuer bezeichnete Bauwerk, das zu 25% aus Treibstoffzollgeldern finanziert werden soll. Angesichts dieser Stimmungslage beschlossen die Delegierten Stimmfreigabe. Auf gleiche Weise zog sich der Nutzfahrzeugverband ASTAG aus dem Dilemma. Beim Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) waren es vor allem die welschen Sektionen, welche sich gegen die fundamentalistischen Verkehrsgegner namentlich der Zürcher Sektion und gegen die direkt betroffenen Urner für die NEAT einsetzten. Mit einem recht deutlichen Ergebnis von 54:29 Stimmen behielten die Pragmatiker unter den Delegierten die Oberhand. Beim TCS bereitete der Entscheid zugunsten der Unterstützung der NEAT keine Probleme.

Der TCS entschied zudem mit einer deutlichen Mehrheit, das von der Auto-Partei, dem ACS, dem Centre patronal und der ASTAG lancierte Referendum gegen die Benzinzollerhöhung um 20 Rappen nicht zu unterstützen.

Interessenorganisationen der Verkehrsteilnehmer zur NEAT-Abstimmung und zum Referendum gegen die Benzinerhöhung

Die kantonalen Finanzdirektoren verlangten im übrigen von der eidgenössischen Finanzdirektion eine stärkere Ausrichtung des Finanzausgleichs auf die Finanzkraft der Kantone, um ein weiteres Auseinanderdriften zwischen armen und reichen Kantonen, welches zwischen 1970 und 1988 zu beobachten war, zu verhindern. Ausserdem forderten sie ein einheitlicheres und übersichtlicheres System der Subventions- und Beitragsleistungen des Bundes an die Kantone, womit gleichzeitig Personaleinsparungen erzielt werden könnten.

Forderung nach stärkerer Ausrichtung des Finanzausgleichs auf die Finanzkraft der Kantone

An einer UNESCO-Tagung befassten sich namhafte Fachleute mit dem Problem der Selbst- und Fremdkontrolle der Medien. Kritik wurde am zunehmenden Aktualitätsdruck geäussert, der eine kritische Hinterfragung und eine Abklärung bezüglich der Vollständigkeit sowie der Wahrheit der zahlreichen weiterzuverbreitenden Informationen verunmöglicht. Kritisiert wurde auch die vermehrte Fremdkontrolle der Medien beim Zugang zu Informationen, wie dies im Falle der Berichterstattung während des Golfkriegs sowie aus den Krisengebieten im ehemaligen Jugoslawien geschehen war resp. immer noch geschieht. Die zunehmende Kriminalisierung des Medienschaffens durch höhere Normendichte wandle die Fremdkontrolle im übrigen immer häufiger in eine Selbstkontrolle in Form der Vermeidung von umstrittenen Themen um. Nach Ansicht verschiedener Teilnehmer müssten die grösseren Medienunternehmen eine 0mbudsstelle schaffen, um die Glaubwürdigkeit der Medien zu bewahren; dadurch könnte die Fremd- und die Selbstkontrolle in einem ausgeglichenen Verhältnis nebeneinander existieren.

Selbst- und Fremdkontrolle der Medien

Wie schon vor den Verhandlungen in den beiden Räten angekündigt, ergriff ein überparteiliches Komitee bestehend aus Vertretern der Auto-Partei, bürgerlichen Parlamentariern sowie dem Westschweizer Centre patronal das Referendum gegen die Treibstoffzollerhöhung. Unterstützt wurde das Komitee vom Schweizerischen Nutzfahrzeugverband Astag und dem ACS, nicht aber vom grössten Verband der Automobilisten, dem TCS.

Revision des Treibstoffzollgesetzes

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates forderte daraufhin die Landesregierung auf, umgehend ein Bundesgesetz zur Heilmittelkontrolle vorzubereiten. Der Bundesrat hatte diese Möglichkeit bei der Ausarbeitung des ersten Eurolex-Pakets erwogen, sie dann aber wegen des Widerstandes der Kantone wieder fallengelassen. Bei der Beratung der Legislaturplanung 1991–1995 hatte der Nationalrat eine entsprechende Motion der Kommission ebenfalls abgelehnt, doch war damals der negative Entscheid der Kantone Zürich und Appenzell noch nicht gefallen.

Vorstösse für eine Heilmittelkontrolle auf Bundesebene (Mo. 92.3451, Mo. 93.3176)
Dossier: Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG)

Sinngemäss sicherten beide Parteien auch der für 1993 geplanten Drogenliberalisierungsinitiative, deren Text der Verein gegen gesellschaftliche Gleichgültigkeit (VGGG) in eine Vernehmlassung bei Parteien und politischen Behörden schickte, ihre grundsätzliche Unterstützung zu. Die Initiative verlangt die Straffreiheit des Drogenerwerbs und -konsums sowie die Legalisierung eines staatlich kontrollierten Drogenhandels. Auch hier sollten Einfuhr, Herstellung und Verkauf von Betäubungsmitteln ausschliesslich dem Bund zustehen.

Volksinitiativen «für eine vernünftige Drogenpolitik» (Droleg-Initiative) und «Jugend ohne Drogen» sowie direkter Gegenvorschlag (BRG 95.046)

Von den Bundesratsparteien legte die SP bezüglich ihrer Haltung zum EWR schon weit im Vorfeld der Abstimmung die grösste Geschlossenheit an den Tag, ohne jedoch interne Kritik – vor allem seitens der Verteidiger direktdemokratischer Instrumente – zu ersticken. Die Partei akzeptierte den EWR als Übergangslösung und forderte innenpolitische Reformen als flankierende Massnahmen in den Bereichen Sozial- und Umweltpolitik. Als mittelfristiges Ziel sprach sich die SP allerdings für einen EG-Beitritt aus, da nur ein solcher gleichberechtigte Mitsprache und -verantwortung gewähre. Mit 47 zu 4 Stimmen beantragte der Vorstand, am Parteitag von Genf die Ja-Parole zu fassen. Die Delegierten folgten diesem Antrag mit 521 zu 62 Stimmen – entgegen den Voten von Nationalrat Gross (ZH) sowie der Nationalrätin von Felten (BS), welche das Vertragswerk als undemokratisch und zu wirtschaftsfreundlich resp. sexistisch ablehnten –, obwohl in der Sondersession zum Eurolex die Forderung nach flankierenden Massnahmen nicht durchgesetzt werden konnte. Drei Wochen vor der Abstimmung über den Beitritt zum EWR äusserte Parteipräsident Bodenmann im parteiinternen Pressedienst, nur ein Wunder könne noch ein Ja zum EWR bringen, worauf vor allem die Neuenburger Sektion bemängelte, der Präsident habe zu früh resigniert. Die Vorwürfe seitens der Romands wurden nach der Verwerfung des EWR-Abkommens erneut erhoben.

Parolen der SP 1992
Dossier: Parolen der SP, 1990-1995

Weil es Behinderte auf dem Arbeitsmarkt besonders schwer haben, das geltende Gesetz über die Invalidenversicherung (IV) aber einseitig auf Erwerbstätigkeit ausgerichtet sei, traten die Dachorganisationen der privaten Invalidenhilfe mit Vorschlägen für eine Reform der IV an die Öffentlichkeit. Sie verlangten, dass neben der beruflichen auch die soziale Eingliederung stärker gefördert werde. So sollen die Hilfsmittel, die heute nur für die berufliche Eingliederung abgegeben werden, auch den erwerbsunfähigen Behinderten zur Verfügung stehen. Ausserdem regten sie die Einführung einer Einheitsrente von 1800 Fr. an, was der heutigen AHV-Maximalrente entspricht. Sie begründeten dies damit, dass die IV-Renten, die von den Beitragszahlungen abhängen, im Fall von jüngeren Behinderten oft sehr tief ausfallen und das Existenzminimum nur in den wenigsten Fällen angemessen deckten.

Behinderte auf dem Arbeitsmarkt soziale Eingliederung stärker gefördert

Die Ende 1991 vom Bundesrat angeordneten und auf Notrecht basierenden Restriktionen für den Waffenerwerb durch Ausländer erwiesen sich als erfolgreich: Die Zahl der an Ausländer verkauften Waffen sank im ersten Halbjahr im Vergleich zur Vorjahresperiode von 6000 auf 160.

Notrecht

Der Bundesrat beschloss an einer Klausurtagung im Juni, dass er eine grundlegende Regierungsreform nicht mehr in diesem Jahrhundert verwirklichen möchte. Als ohne Verfassungsänderung durchführbare Sofortmassnahme schlug er vor, die Regierung durch zwei bis maximal vier zusätzliche Staatssekretäre je Departement zu entlasten. Diese würden im Rahmen eines flexibel gestalteten Pflichtenheftes sowohl im Inland (Verwaltungsleitung, Beziehungen zum Parlament) als auch im Ausland zum Einsatz kommen. An einer weiteren Klausurtagung im November konkretisierte der Bundesrat seine Vorstellungen. Demnach sollte jeder Bundesrat freie Hand bei der Ausgestaltung der Führungsstrukturen seines Departements erhalten. Die Staatssekretäre (die auch einen anderen Titel, wie z.B. Vizebundesrat tragen könnten) würden den departementalen Führungsgremien angehören, den Departementschef vor der Öffentlichkeit, vor parlamentarischen Kommissionen und zum Teil auch vor dem Parlament vertreten. Da sie in bestimmten Fällen – allerdings ohne Stimmrecht – an Bundesratssitzungen teilnehmen könnten, dürften sie im Ausland als Kabinettsmitglieder akzeptiert werden.

Regierung durch zwei bis maximal vier zusätzliche Staatssekretäre je Departement zu entlasten

Selon une étude de l'Office des questions conjoncturelles, les réglementations introduites ces dernières années en matière de protection de l'environnement n'ont pas nui à la compétitivité des entreprises helvétiques, et leur influence a été tout à fait secondaire sur l'économie; ce n'est en effet pas un critère utilisé par les entreprises pour déplacer ou délocaliser leur production, et les charges qu'elles impliquent ont été tout à fait supportables.

étude de l'Office des questions conjoncturelles

Im Hinblick auf den anstehenden Entscheid über den Beitritt der Schweiz zum EWR beschränkte sich der Bundesrat in der Ausländerregelung 1992/93 auf kleine Korrekturen der bereits seit dem Vorjahr praktizierten Politik. Im Sinn einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes hob er die Bestimmung auf, wonach Jahresaufenthalter und Grenzgänger im ersten Jahr weder Stelle, Beruf noch Kanton wechseln dürfen. Erleichtert wurde auch der interne Transfer von Führungskräften international tätiger Unternehmen. Im übrigen erinnerte der Bundesrat an die bereits Ende 1991 geänderten Grundsätze für die Rekrutierung ausländischer Arbeitskräfte. Neue Bewilligungen sind demnach grundsätzlich Arbeitskräften aus den EG- und Efta-Staaten sowie aus den USA und Kanada vorbehalten. Aus dem ehemaligen Jugoslawien stammende Arbeitnehmer erhalten nur noch eine Bewilligung, wenn sie nach 1989 bereits einmal in der Schweiz gearbeitet haben. Vor allen das Gastgewerbe zeigte sich besorgt über den weitgehenden Ausschluss der Jugoslawen und forderte als Ersatz die Zulassung von Arbeitnehmern aus Osteuropa.

Im Hinblick auf den anstehenden Entscheid über den Beitritt der Schweiz zum EWR beschränkte sich der Bundesrat in der Ausländerregelung 1992/93 auf kleine Korrekturen der bereits seit dem Vorjahr praktizierten Politik

Der Voranschlag 1993 des Bundes sah zuerst einen Aufwandüberschuss von CHF 2.47 Mrd. in der Finanzrechnung vor, während in der Erfolgsrechnung ein Defizit von CHF 3.45 Mrd. erwartet wurde. Nachdem jedoch einerseits das Parlament die Erhöhung des Treibstoffzolls von 25 auf 20 Rappen pro Liter herabgesetzt und dem Beschluss die Dringlichkeit abgesprochen hatte und andererseits unvorhergesehene zusätzliche Ausgaben entstanden waren, musste der vom Bundesrat genehmigte Entwurf zum Voranschlag 1993 revidiert werden. In der Finanzrechnung wurde gemäss den überarbeiteten Zahlen ein Defizit von CHF 4.31 Mrd. erwartet. Das Ausgabenwachstum lag mit 8,3% weit über dem optimistisch geschätzten Zuwachs von 5% des nominellen Bruttoinlandproduktes, während der Einnahmenzuwachs nur auf 1,5% geschätzt wurde. Die Bundesstaatsquote würde gemäss der überarbeiteten Fassung 11,2% betragen. Eine hohe Zuwachsrate von 11,6% verzeichnete das ausgabenstärkste Aufgabengebiet der sozialen Wohlfahrt. Die Ausgaben für Finanzen (Passivzinsen und Emissionskosten) erreichten einen Rekordwert von CHF 3'280 Mio., was einen Zuwachs von 42,5% gegenüber dem Vorjahr bedeutet.

Voranschlag 1993

Die Verfassungskommission von Appenzell Ausserrhoden hat freie Hand beim weiteren Vorgehen bezüglich der Ausarbeitung von Verfassungsentwürfen erhalten. Weder über die Beibehaltung der Landsgemeinde noch über den Zeitpunkt der Vernehmlassung wollte der Kantonsrat einen Vorentscheid fällen.

Appenzell-Ausserrhoden
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

Im Rahmen von Eurolex regelte der Bundesbeschluss über Aufenthalt und Niederlassung der Staatsangehörigen von Staaten des EWR die fünfjährige Ubergangsfrist. Für Nichterwerbstätige sollten gewisse Erleichterungen bereits mit Inkrafttreten des Vertrags greifen. Die Bestimmungen über die erwerbstätigen Ausländer wären schrittweise gelockert worden. Das Saisonnierstatut sollte zwar etwas aufgeweicht (kürzere Fristen zur Erlangung einer Jahresbewilligung), jedoch erst am Ende der Ubergangsfrist definitiv aufgehoben werden. Allen erwerbstätigen Ausländern wurde der Familiennachzug zugestanden, allerdings nur verbunden mit einem Stellen- und Wohnungsnachweis. Abgelehnt wurden hingegen weitere, nicht EWR-bedingte Zugeständnisse wie das Verbleiberecht für Geschiedene und das Recht des Familiennachzugs auch ohne den Nachweis einer angemessenen Wohnung.

Eurolex: Bundesbeschluss über Aufenthalt und Niederlassung der Staatsangehörigen von Staaten des EWR (92.057-20)
Dossier: Eurolex (BRG 92.057)

Une école militaire rattachée à l'EPFZ a commencé à dispenser ses cours en 1992. Une première volée de 28 élèves, tous officiers et bacheliers, ont entamé leur formation. Au terme de leurs six semestres d'études, il recevront un diplôme de niveau universitaire. Le but de cette école est de créer de futurs instructeurs pouvant s'inscrire dans le cadre d'une armée modernisée par la réforme Armée 95 et reposant sur de nouvelles orientations; c'est ainsi que des cours de psychologie et de comportement social sont prévus.

Ecole militaire rattachée à l'EPFZ

Im Parlament gab es zwar auch Kritik an der Erhöhung der Ausschüttungen an sich, zu entscheiden hatten die beiden Kammern aber nur über den vom Bundesrat vorgeschlagenen neuen Verteilungsmodus. Namentlich Genfer Abgeordnete, aber auch Zürcher und Basler, opponierten gegen die Schlechterstellung der finanzstarken Kantone und wiesen auf die grosse Aufgabenlast der städtischen Agglomerationen hin. Sie blieben jedoch mit ihren Anträgen, den bisherigen Pro-Kopf-Verteilungsschlüssel beizube halten, ohne Erfolg. Das Parlament beschloss, der Regierung bei der Festlegung des als Finanzausgleich verwendeten Teils nicht wie von dieser gewünscht freie Hand zu lassen, sondern die Höhe dieses Anteils im Gesetz festzuschreiben. Dabei setzte sich schliesslich — nach einem langwierigen Differenzbereinigungsverfahren — der Vorschlag des Ständerats durch, drei Achtel abgestuft nach Finanzstärke und fünf Achtel gemäss der Bevölkerungszahl zu verteilen. Der unterlegene Nationalrat hätte die finanzschwachen Kantone noch mehr begünstigen wollen. Eine 1990 eingereichte Motion von Nationalrat Theubet (cvp, JU) (Mo. 90.873), welche eine Anpassung der Gewinnausschüttung der SNB an ihre sehr gute Ertragslage gefordert hatte, konnte als erfüllt abgeschrieben werden.

Höherer Anteil des Gewinns der SNB für Bund und Kantone (1992)

Im Nationalrat setzte sich jedoch eine Mehrheit, zusammengesetzt aus der FDP, der LP und Teilen der CVP, mit dem Antrag auf eine Reduktion der Erhöhung von 25 auf 20 Rappen pro Liter knapp gegen die SP, die Grünen und eine Mehrheit der CVP durch. Sowohl der Antrag Zwygart (evp, BE), einen Aufschlag von 30 Rappen vorzunehmen, als auch jener von Friderici (lp, VD) auf Zollermässigung für Dieseltreibstoff wurden verworfen. Im Differenzbereinigungsverfahren beharrte der Ständerat daraufhin zuerst auf seiner ursprünglichen Entscheidung, eine Benzinzollerhöhung von 25 Rappen pro Liter vorzunehmen, schwenkte dann aber nach hartnäckigem Beharren des Nationalrats mit 21 zu 18 Stimmen auf dessen Vorschlag einer Erhöhung um 20 Rappen pro Liter ein. Die vom Bundesrat beantragte Dringlichkeitsklausel wurde von beiden Räten abgelehnt.

Sondermassnahmen 1992 für den Bundeshaushalt
Dossier: Spielbankenverbot

Dans le cadre des mesures d'assainissement des finances fédérales, le Conseil fédéral avait proposé aux Chambres un projet de loi concernant l'augmentation des droits d'entrée sur les carburants de 25 centimes. Ces mesures avaient été acceptées par le Conseil des Etats lors de la session de juin. A cette occasion, le parti des automobilistes, I'ACS et le TCS avaient déjà laissé planer la menace d'un référendum contre ce projet. Devant l'ampleur des déficits de la Confédération, le Conseil fédéral a décidé dans le courant de l'été de faire passer cette hausse des taxes sur les carburants sous la forme d'un arrêté fédéral urgent, ce qui d'une part permettrait d'assurer l'application des mesures pour une année au moins, mais, en revanche, rendrait nécessaire une votation populaire 12 mois après leur entrée en vigueur. Les Chambres ont largement rejeté la clause d'urgence; seuls les socialistes et les écologistes y étaient favorables. Le projet du Conseil fédéral prévoyait une hausse de 25 centimes des droits de base – la moitié de ceux-ci revenant au compte routier et l'autre moitié à la caisse fédérale – sans augmentation de la surtaxe, qui, elle, est entièrement consacrée au compte routier. Lors des débats parlementaires, plusieurs députés bourgeois, avant tout romands, ont proposé, sans succès, d'augmenter la surtaxe au détriment des droits de base afin d'accélérer l'achèvement du réseau des routes nationales et d'obtenir plus facilement le soutien des associations routières; pour leur part, les députés indépendants avaient proposé une hausse totale de 30 centimes. En fin de compte, les Chambres se sont tenues au principe soutenu par le Conseil fédéral – pas d'augmentation de la surtaxe – mais se sont contentées d'une hausse de 20 centimes des droits de base après plusieurs navettes entre les deux Chambres.

Loi fédérale concernant l'augmentation des droits d'entrée sur les carburants