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  • Leuthard, Doris (cvp/pdc) BR UVEK / CF DETEC

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Zeitgemässe technische Vorschriften für die Arbeitsabläufe bei Notrufen fordert eine Motion des ehemaligen SVP-Nationalrats von Rotz (svp, OW), welche von Sebastian Frehner (svp, BS) übernommen worden war. Ziel des Vorstosses ist es, die Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) an neue technische Möglichkeiten anzupassen. Dabei geht es um die Möglichkeit, Notrufe aus VoIP-Quellen (Internettelefonie) korrekt zu leiten und eine GPS-Ortung von Mobilfunkgeräten zu ermöglichen. Die Blaulichtorganisationen sollen damit auf möglichst umfassende Informationen zum Standort der Notrufabgabe zugreifen können. Überdies soll bei Überlastung einer Notrufzentrale die Weiterleitung des Notrufs an eine zweite, nahe gelegene Notrufzentrale möglich sein. Der Bundesrat beantragte, die Motion abzulehnen und begründete dies damit, dass im Bakom bereits entsprechende Vorarbeiten im Gange seien und dass er bevorzuge, die technologieneutralen Formulierungen in der FDV so zu belassen. Im Nationalrat wurde die Motion im März des Berichtjahres aber deutlich gutgeheissen. Der Ständerat befasste sich in der Sommersession mit der Motion und stimmte einer Änderung seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) zu: Die Forderungen sollen unter Vorbehalt der technischen Entwicklung und unter Berücksichtigung internationaler Standards umgesetzt werden. Mit dieser Ergänzung zeigte sich Bundesrätin Leuthard (cvp) einverstanden. In der Folge stimmten beide Kammern dem Geschäft zu.

Zeitgemässe technische Vorschriften für Notrufe (Mo. 11.3352)
Dossier: Notrufe

Ende Januar schickte der Bundesrat eine Vorlage zur Koexistenzregelung zwischen genetisch veränderten und konventionellen Pflanzen in die Vernehmlassung. Durch Ergänzungen und Änderungen im Gentechnikgesetz und den dazu gehörenden Verordnungen sollten die legalen Grundlagen gelegt werden für den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) nach Ende des bis 2017 geltenden Moratoriums. Konkret schlug der Bundesrat Sicherheitsabstände zwischen Feldern mit genetisch verändertem Saatgut und konventioneller Landwirtschaft vor: Für Kulturen wie Kartoffeln, Soja oder Weizen sollte dieser Abstand 12 Meter, für Mais gar 100 Meter betragen, da dessen Pollen weiter fliegen würden. Auch die Trennung der Warenflüsse sollte über die gesamte Produktionskette hinweg gewährleistet werden, damit man den Konsumentinnen und Konsumenten Wahlfreiheit garantieren könne. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) würde ausserdem ein zentralisiertes Anbauverzeichnis führen, welches von Direktbetroffenen wie etwa benachbarten Landwirten eingesehen werden könnte. Schliesslich sollte auch die Einrichtung gentechfreier Zonen ermöglicht werden, falls dies die Bauern einer Region so wünschten oder wenn es vom betroffenen Kanton aufgrund von Gebieten mit hohem Naturwert als erstrebenswert erscheinen würde. Die öffentlichen Reaktionen fielen gemischt aus: Der Bauernverband (SBV) kritisierte die vorgeschlagenen Sicherheitsabstände als zu klein, Greenpeace und die Grünen bekräftigten zudem, dass sie die Aufrechterhaltung des Verbots auch nach Ablauf des Moratoriums begrüssen würden. Von Seiten der Economiesuisse wurde der Entwurf hingegen begrüsst: Wenn man den Anbau von GVO weiterhin verhindere, werde damit der Forschungs- und Wirtschaftsstandort Schweiz geschwächt. Franz Bigler, Leiter der Gruppe „Biosicherheit“ bei Agroscope Reckenholz-Tänikon, kritisierte die geplanten Abstände zwischen genetisch veränderten und konventionellen Pflanzen als zu gross: Es handle sich dabei um Verdopplungen der Werte, welche von der Forschung empfohlen würden. Während der Herbstsession teilte Bundesrätin Doris Leuthard dem Ständerat im Rahmen einer Diskussion über eine schliesslich verworfene Motion Ritter (cvp, SG) mit, dass die Vernehmlassung „massiv negative Reaktionen“ ausgelöst habe (Mo. Ritter, 12.3028). Zwei Drittel aller Vernehmlasser hätten das vorgeschlagene Modell verworfen, man suche nun nach einer anderen Lösung.

Vorlage zur Koexistenzregelung
Dossier: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Schweiz

Im Kanton Wallis traten in den 14 Wahlbezirken insgesamt 249 Kandidierende an. Die zentrale Frage war, ob die CVP und die CSP ihre bisherige Mehrheit im 130-köpfigen Grossen Rat würden halten können. Die Nationalratswahlen 2011 hatten gezeigt, dass die Christdemokraten im Kanton Wallis sowohl von links als auch von rechts bedrängt werden. Die C-Parteien verfügten vor den Wahlen zusammen über 68 Sitze, wobei die CVP 54 Mandatsträger nach Sion schickte und in allen 14 Wahlbezirken mit insgesamt 67 Kandidierenden antrat. Die CVP hatte insbesondere im Oberwallis viele Zurückgetretene zu ersetzen. Die CSP (bisher 14 Sitze) trat in sechs Bezirken alleine an. Dort schickte sie 19 Kandidierende ins Rennen. Die FDP trat in neun Wahlkreisen mit 37 Personen an, um ihre 28 Sitze zu verteidigen; im Gegensatz zu 2009 kandidierte der Freisinn im Oberwallis allerdings nur noch im Wahlkreis Visp. Insbesondere die SVP plante einen Angriff auf die Hegemonie der C-Parteien mit dem Ziel, die seit 1999 sukzessive eroberten 12 Sitze weiter auszubauen. Ausser in zwei Kleinstbezirken trat die Volkspartei im ganzen Kanton – in vier Wahlkreisen zusammen mit den „Freien Wählern“ – mit dem insgesamt grössten Kandidatenensemble von 70 Personen an. Die SVP konnte dabei auf ihr für den Regierungsrat antretendes Zugpferd Oskar Freysinger setzen (siehe unten). Die Linke wollte die insgesamt 22 Mandate mit unterschiedlichen Listen in den verschiedenen Wahlkreisen ausbauen. Die SP trat in drei Bezirken (Conthey, Hérens und Monthey) alleine, in Visp mit ihrer Jungpartei und Gewerkschaften, in Brig zusätzlich mit den Grünen und in Leuk mit Unabhängigen an. In Sion und St. Maurice kandidierte eine „Alliance“ aus SP und CSP. Insgesamt wurden in diesen sieben Bezirken 29 Personen mit Bezug zur SP gelistet. Die Sozialdemokraten traten in Martigny und Sierre zudem auch unter dem Label Alliance de Gauche (AdG) zusammen mit der CSP und der GP an. 14 Personen warben auf diesen Listen um die Gunst der Wählerschaft. Die Grünen verbanden sich nicht überall mit der SP, sondern traten in drei Bezirken (Conthey, Monthey und Sion) alleine mit 8 Kandidierenden an. Vor vier Jahren war die GP lediglich in einem Bezirk alleine angetreten. Eine ebenfalls dem linken Lager zuzuordnende parochiale Vereinigung unter dem Namen Entremont Autrement schickte im Bezirk Entremont fünf Kandidierende ins Rennen. Im Gegensatz zu 2009 traten die Piratenpartei und die alternative Linke nicht mehr an. Im gleichen Wahlkreis kam es vor, dass mehrere Kandidierende mit gleichem Namen (also gleichem Vor- und Nachnamen) antraten. Die Wählerschaft war deshalb aufgefordert worden, die Listennummer und/oder den Beruf der gewählten Politiker/innen ebenfalls auf dem Wahlzettel zu vermerken. Die Grossratswahlen standen deutlich im Schatten der Regierungswahlen, die zu einem Zweikampf zwischen Christian Varone (fdp) und Oskar Freysinger (svp) hochstilisiert wurden (siehe unten). Darüber hinaus fand am 3. März die für den Kanton Wallis bedeutende Abstimmung zum revidierten Raumplanungsgesetz (RPG) statt. Der Wahlkampf für den Grossen Rat war deshalb unaufgeregt.

Nicht wenige Kommentare nach den Wahlen liessen vermuten, dass besagte Abstimmung zum RPG mitverantwortlich war für den Wahlausgang und die ausserordentlich hohe Wahlbeteiligung von 68,2% (2009: 54,6%). Der Verlust der CVP von fünf Sitzen wurde denn auch darauf zurückgeführt, dass sich die CVP-Bundesrätin Doris Leuthard stark für die Revision des RPG eingesetzt hatte. Allerdings büsste auch die CSP zwei Sitze ein. Mit neu noch 61 Sitzen verfügten die C-Parteien damit zwar nach 150 Jahren erstmals nicht mehr über eine absolute Mehrheit im Grossen Rat, blieben aber nach wie vor mit Abstand stärkste Kraft. Insgesamt erhielten sie 41,6% der Wählerstimmen (2009: 48,5%). Von den Verlusten der CVP (neu 49 Sitze) und der CSP (neu 12 Sitze) profitierte die SVP, die gleich um neun Sitze (neu 21 Sitze) und um fast sechs Prozentpunkte an Wählerstärke zulegte (neu: 17,2%; 2009: 11,5%). Die FDP konnte ihre 28 Mandate verteidigen und an Wählerstärke sogar leicht zulegen (neu: 24,6%; 2009: 22,3%). Die Linke hingegen büsste insgesamt zwei Sitze ein: die AdG musste drei Sitze abgeben, während die Entremont Autrement neu einen Vertreter in den grossen Rat schicken konnte. Dort wo SP (4 Sitze) und Grüne (2 Sitze) alleine antraten, konnten sie ihre Besitzstände wahren. Insgesamt verfügte die Linke damit insgesamt über weniger Rückhalt in der Wählerschaft (16,6%) als noch vor vier Jahren (17,7%). Trotz Bruch mit der CVP-CSP-Hegemonie, wurden keine grossen politischen Veränderungen erwartet. Kommentatoren interpretierten die (verloren gegangene) absolute Mehrheit der C-Parteien als lediglich symbolisch, weil zahlreiche Geschäfte sowieso von einer erdrückenden bürgerlichen Mehrheit unterstützt werden würden. Bedeutender seien im Parlament von je her die regionalpolitischen Unterschiede, die sich nicht selten quer durch die Fraktionen zeigen. Insgesamt hatte der Grosse Rat einen leichten Rechtsrutsch zu verzeichnen. Darüber hinaus wies das Parlament auch ein höheres Durchschnittsalter als vor vier Jahren auf. Waren die Gewählten 2009 im Schnitt noch 43 Jahre alt gewesen, wiesen die 2013 neu bestellten Mandatsträger ein mittleres Alter von 48 Jahren auf. Der Frauenanteil nahm hingegen deutlich ab. Waren 2009 noch 28 Sitze von Frauen besetzt (21,5%) nahmen ab 2013 lediglich noch 20 Frauen Einsitz im kantonalen Parlament (15,3%). Ein weiterer augenfälliger Unterschied zu den Wahlen 2009 zeigte sich hinsichtlich der Fluktuation. Waren 2009 nicht weniger als 53% der Gewählten neu im Parlament, betrug dieser Anteil 2013 noch 29%.

Grossratswahlen Wallis 2013
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2013
Dossier: Kantonale Wahlen - Wallis

Das Abstimmungsergebnis vom 3. März fiel mit 62,9% Ja-Stimmen bei einer Stimmbeteiligung von 46,5% klar zu Gunsten der RPG-Revision aus. Einzig der Kanton Wallis stand mit einer äusserst tiefen Zustimmungsrate von 19,6% geschlossen und deutlich für ein Nein ein. Gegen die Vorlage stellten sich darüber hinaus mit Gros-de-Vaud und Aigle zwei Bezirke im Kanton Waadt, das nördliche Tessin, das Obersimmental im Kanton Bern und die Bernina-Region im Bündnerland. Alle anderen Bezirke sprachen sich mehrheitlich für die Revision aus. Auch die Kantone Jura (62,8%), Neuenburg (67,7%) und Schaffhausen (63,2%), welche mit Annahme des Gesetzes ebenfalls mit Auszonungen rechnen müssen (siehe unten), stimmten mit relativ deutlichem Mehr für das revidierte Gesetz. Deutliche Zustimmungswerte über 70% fanden sich grösstenteils im stark zersiedelten Mittelland und in den Bezirken rund um die deutschsprachigen urbanen Zentren. Die klarste Befürwortung fand sich in den Bezirken Solothurn und Zürich-Stadt mit einem Ja-Anteil von 80,3%, resp. 80,1%. Das Abstimmungsergebnis sei ein „Meilenstein in der Siedlungsentwicklung“, interpretierte Bundesrätin Leuthard (cvp) das Resultat. Von Seiten des Referendumskomitees liess man verlauten, man fordere nun eine massvolle Umsetzung des RPGs, welche regionalen Gegebenheiten Rechnung trage. Trotz der Abstimmungsniederlage wertete die SVP das deutliche Bekenntnis gegen die fortschreitende Zersiedelung als positives Zeichen – und zwar für die eigene Masseneinwanderungsinitiative. Der Landschaftsschutz liege der Bevölkerung offensichtlich am Herzen, liess SVP-Präsident Brunner verlauten. In der Abstimmungskampagne zur Volksinitiative werde man daher bewusst auf diese Thematik setzen, um auch ökologisch sensibilisierte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger anzusprechen. Ähnliche Schlüsse zogen auch die Urheber der Ecopop-Initiative. Gleich nach dem Volksentscheid plädierte die Walliser Regierung auf eine früheste Inkraftsetzung des revidierten RPG per 1.1.2015. Darüber hinaus verlangte der Kanton ein Treffen mit dem Gesamtbundesrat sowie den Einbezug bei der Umsetzung der neuen Gesetzesbestimmungen.


Abstimmung vom 3. März 2013

Beteiligung: 46,5%
Ja: 1 476 942 (62,9%)
Nein: 871 514 (37,1%)

Parolen:
– Ja: SP(1*), CVP(6*), GPS, BDP, GLP, EVP, FDP Frauen; MV, Travail.Suisse, SBV, SIA, STV, WWF.
– Nein: SVP(3*), FDP(8*), JCVP; Economiesuisse, HEV, SGV.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Erste Teilrevision des Raumplanungsgesetzes RPG 1 (BRG 10.019)
Dossier: Revision des Raumplanungsgesetzes RPG

Ein potentieller Spaltpilz erwuchs der Partei in Form des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG). Die Walliser Sektion hatte bereits im Vorjahr mit dem Austritt aus der Mutterpartei gedroht, falls sie die Revision unterstützen sollte. Weil Angebot (eingezontes Bauland) und Nachfrage stark auseinanderklaffen, käme es mit dem neuen Gesetz vor allem im Kanton Wallis zu bedeutenden Rückzonungen. Die Bedeutung der CVP im Wallis, die allerdings bei den kantonalen Wahlen Schaden nahm (siehe oben), der Umstand, dass der Parteipräsident Darbellay aus diesem Kanton stammt und die Vorgeschichte der Gesetzesrevision aus dem Departement Leuthard (cvp) – die CVP hatte dem Anliegen im Parlament zum Durchbruch verholfen – machten die Delegiertenversammlung Anfang Jahr in Olten, an der die Parolenfassung anstand, spannend. Die Parteileitung hatte sich mit Stichentscheid des Präsidenten kurz vor der Versammlung gegen das RPG ausgesprochen. Das zugunsten der das Dossier vertretenden CVP-Bundesrätin Doris Leuthard erwünschte Ja stellte sich mit 170 zu 89 bei drei Enthaltungen trotzdem ein. Allerdings war es nicht wie erhofft so knapp, dass es dem Parteifrieden gedient hätte. Zuvor war ein Antrag auf Stimmfreigabe mit 155 zu 89 Stimmen abgelehnt worden. Die Walliser Delegierten zeigten sich verärgert über die „Verachtung“, die ihnen entgegenschlage. Die Junge CVP lehnte das revidierte Raumplanungsgesetz an ihrer eigenen Versammlung entgegen der Parole der Mutterpartei ab, weil es zu viele Unsicherheiten aufweise.

Parolenfassung der CVP zum revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG)

Zwei Monate vor Abstimmungstermin eröffnete Umweltministerin Leuthard (cvp) die Kampagne zur Abstimmung zum revidierten Raumplanungsgesetz (RPG). Die Teilrevision gelangte zur Abstimmung, da der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) im Vorjahr das Referendum zu den beschlossenen Anpassungen ergriffen hatte. Von Seiten des Bundesrates hörte man zum Kampagnenauftakt ein klares Plädoyer der Umweltministerin zur Unterstützung des revidierten Raumplanungsgesetzes. Aufgrund der engen Platzverhältnisse sei es dringend nötig, haushälterischer mit der Ressource Boden umzugehen. Sollte die Teilversion des RPG abgelehnt werden, würde Pro Natura an ihrer Landschaftsinitiative festhalten. Vor den Folgen bei Annahme dieses Volksbegehrens warnte die Bundesrätin eingehend: Ein 20-jähriges Moratorium für Bauzonen würde jegliche Entwicklung behindern und darüber hinaus diejenigen Kantone bestrafen, welche bis anhin haushälterisch mit dem Boden umgegangen seien. Drei Tage später lancierten die Gegner der RPG-Teilrevision mit einem überparteilichen Komitee, das sich aus Wirtschaftsverbänden und Vertretern der CVP, FDP und SVP zusammensetzte, die Referendumskampagne. Zu den umstrittensten Änderungen des als indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative beschlossenen Raumplanungsgesetzes zählte ein Verbot der Baulandhortung, nach welchem der Umfang der Bauzonen den voraussichtlichen kantonalen Baulandbedarf der nächsten 15 Jahre nicht überschreiten darf. Die Rückzonungspflicht von überdimensionierten Bauzonen sowie die Möglichkeit zur Bauverpflichtung und die Einführung einer obligatorischen Mehrwertabgabe erachtete das Referendumskomitee als zu weit gehend. Man anerkenne einen gewissen Handlungsbedarf in der Raumplanung, akzeptiere die im Laufe der parlamentarischen Beratungen von linker Seite eingebrachten Forderungen jedoch nicht, da diese sogar über die in der Landschaftsinitiative enthaltenen Ansprüche hinaus gehen würden, liess der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) zu Beginn der Kampagne verlauten. Die Vorlage wirke sich insbesondere auf den Kanton Wallis negativ aus, wo ein Grossteil der Bevölkerung Boden besitze, sowie auf kleinere und mittlere Unternehmen, die strategische Baulandreserven verlieren würden. Darüber hinaus würden Mieterinnen und Mieter unter den Anpassungen leiden, da die Baulandverknappung und die Mehrwertabgabe die Bodenpreise in die Höhe schnellen lassen würden. Vertreter des Mieterverbandes taten dieses Argument jedoch als irreführend ab: Man habe die Auswirkungen auf Seiten der Mieter eingehend studiert und vertrete einhellig die Meinung, dass mit den Anpassungen das verdichtete Bauen gefördert werde, was aus Mietersicht positiv sei. Unterstützt wurde dieses Argument von der UVEK-Vorsteherin, welche verkündete, dass die Preise auf dem Wohnungsmarkt aufgrund der Wohnraumverdichtung sogar sinken könnten. Darüber hinaus regte sich an der Medienkonferenz des gegnerischen Komitees Widerstand von Seiten des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE): Die Gegner der Revision würden mit Quellenverweis auf das ARE mit veralteten und zum Teil manipulierten Zahlen operieren und den Umfang der nötigen Rückzonungen weit dramatischer darstellen, als dies tatsächlich der Fall sei. Über diese unerwünschte Störung der eigenen Pressekonferenz entsetzten sich die Gegner der Abstimmungsvorlage in einem Brief an die zuständige Bundesrätin. Der Sprecher des ARE rechtfertigte die spontane Reaktion eines Mitarbeiters damit, dass man lediglich den Eindruck habe verhindern wollen, es handle sich bei den präsentierten Zahlen um offizielle Angaben des Bundesamtes. Laut Angaben des SGV hätten bei Inkrafttreten der Revision dreizehn Kantone bedeutende Rückzonungen zu befürchten. Im UVEK hingegen erwartete man solche aufgrund des anhaltenden Bevölkerungswachstums nur für vier bis sechs Kantone. Trotz dieser Unklarheiten bezüglich der Auswirkungen formierten sich in 24 Kantonen kantonale Unterstützungskomitees zum revidierten RPG, darunter auch je ein Komitee aus dem Ober- und Unterwallis sowie ein Komitee aus dem tourismusstarken Bündnerland. Angeführt wurde letzteres unter anderem von Nationalrätin Silva Semadeni (sp, GR), Mitträgerin der Landschaftsinitiative. Der Kanton Graubünden hätte mit Inkrafttreten der Revision nichts zu befürchten, da er mit den vor 10 Jahren unternommenen Änderungen des kantonalen Richtplans die bundesrechtlichen Neuerungen bereits grösstenteils umgesetzt habe, liess das kantonale Komitee verlauten. Äusserst kritisch stand der Kanton Wallis der Vorlage zur Revision des Raumplanungsgesetzes gegenüber. Mit Ausnahme der Grünen empfahlen im Tourismuskanton alle Kantonalparteien die Nein-Parole. Die Grünen begründeten ihr Ja mit dem Argument, man bleibe den Prinzipien des Natur- und Landschaftsschutzes treu, und kritisierten gleichzeitig das Nein der Walliser SP als opportunistisch: die Sozialdemokraten würden befürchten, mit einer Zustimmung zum revidierten RPG ihren Erfolg bei den anstehenden kantonalen Parlamentswahlen zu gefährden (vgl. dazu auch Teil I, 1e (Wahlen in kantonale Parlamente)). Auch der Staatsrat kritisierte die RPG-Revision an seiner Medienkonferenz aufs Schärfste. Das revidierte Gesetz sei auf den Bergkanton mit seiner speziellen Wohn- und Grundeigentumsstruktur schlichtweg nicht anwendbar. Insbesondere die Umsetzung der Rückzonungspflicht würde aufgrund unpräziser Ausgestaltung im RPG zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen. Darüber hinaus sei die Rückzonungspflicht das falsche Mittel zur Bekämpfung der Zersiedelung, liess Staatsrat Jean-Michel Cina (VS, cvp) verlauten. Er erzürnte sich ebenfalls über die Kompetenzverlagerung an den Bund, da sie zu wenig Raum für regionale Besonderheiten lasse. Trotz seiner positiven Stellungnahme im Vernehmlassungsverfahren äusserte auch der Waadtländer Regierungsrat im Verlaufe der Kampagne mit einem Brief an den Bundesrat Bedenken zur Ausgereiftheit der neuen Bestimmungen. Bundesrätin Leuthard (cvp) antwortete persönlich auf die Fragen und Forderungen des Waadtlandes. In ihrer schriftlichen Rückmeldung entkräftete sie die Befürchtungen, dass mit Inkrafttreten der Übergangsbestimmungen grosse urbane Projekte im Kanton blockiert würden, wie die Waadtländer Regierung in ihrem Schreiben vermutet hatte. Neben dem SGV beschlossen FDP und SVP sowie gewichtige Wirtschaftsverbände wie der Hauseigentümerverband (HEV) und Economiesuisse die Nein-Parole zur Revision. Die Ja-Parole zum revidierten Gesetz gaben neben dem Mieterverband auch der Bauernverband (SBV), der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA), diverse Heimatschutz- und Umweltorganisationen und der Tourismusverband (STV) heraus. Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) beförderte mit Ausnahme des Kantons Wallis ein einhelliges Ja. Von den Parteien empfahlen die Grünen, SP, CVP, BDP, GLP und EVP das revidierte RPG zur Annahme. Höchst umstritten war die Parolenfassung bei der CVP Schweiz. Der Parteivorstand beantragte mit Stichentscheid des Präsidenten Christophe Darbellay seinen Delegierten, die Revision wegen ihrer Auswirkungen auf den Kanton Wallis abzulehnen. Zur Befürwortung der Revision mahnte eindringlich die eigene Bundesrätin und UVEK-Vorsteherin, deren Empfehlung die Parteimehrheit an der Delegiertenversammlung schlussendlich mit 170 zu 89 Stimmen folgte. Gegen die Revision stimmten eine geschlossene Walliser CVP-Sektion mit Unterstützung von Genfer und Tessiner Parteikollegen. Ein Antrag auf Stimmfreigabe scheiterte mit beinahe Zweidrittelmehrheit. Im Gegensatz dazu beschloss die Junge CVP an ihrer Delegiertenversammlung, die RPG-Revision nicht zu unterstützen. Wie auch bei der FDP wichen eine Vielzahl von kantonalen CVP-Sektionen vom Beschluss ihrer Mutterpartei ab. Im Gegensatz zur eigenen Partei unterstützten darüber hinaus die FDP Frauen die Teilrevision (zu den parteiinternen Diskussionen vgl. Teil IIIa). Neben dem im Dezember des Vorjahres von links-grüner Seite initiierten nationalen Pro-Komitee bildete sich im Laufe der Kampagne auf eidgenössischer Ebene noch ein weiteres, bürgerliches Komitee zur Unterstützung der Revision mit National- und Ständeräten der BDP, CVP, FDP, GLP und SVP sowie weiteren bürgerlichen Kantonalpolitikern. Das Ergreifen des Referendums durch den SGV stiess bei diesen Vertretern auf Unverständnis. Zum einen beschuldigten sie den SGV, im Hinblick auf die nur bedingt zurückgezogene Landschaftsinitiative, die ein zwanzigjähriges Bauzonenmoratorium fordert, mit dem Feuer zu spielen. Zum anderen sahen sie in der geplanten Verdichtung der Stadt- und Dorfkerne auch eindeutige Vorteile für die KMU. Die Zersiedelung begünstige den Bau von grossen Einkaufzentren am Stadtrand, wobei das Kleingewerbe als grosser Verlierer dastehen würde. Die Intensität der Kampagne äusserte sich auch in einer Vielzahl von Zeitungsinseraten. Insgesamt verzeichnete die Analyse der Année Politique Suisse während den letzten acht Wochen vor der Abstimmung 1261 Inserate in über 50 untersuchten Tages- und Wochenzeitungen. Dies entsprach über 60% aller gesammelten Inserate zu den drei im März zur Abstimmung gelangten Vorlagen. Die Gegner- und Befürworterschaft zeigten sich auf dem Inseratemarkt zur RPG-Revision ähnlich präsent.

Erste Teilrevision des Raumplanungsgesetzes RPG 1 (BRG 10.019)
Dossier: Revision des Raumplanungsgesetzes RPG

Doris Leuthard, cheffe du Département fédéral de l’environnement, transports, de l’énergie et de la communication, s’est rendue au Danemark en début d’année, afin de discuter des dossiers de politique énergétique et de politique des transports avec le gouvernement danois. Ensuite, elle a représenté la Suisse à Nairobi lors d’une conférence visant à discuter les stratégies possibles pour la mise en œuvre des décisions prises à la Conférence sur le développement Rio+20. Elle a ensuite participé au forum pentalatéral de l’énergie à Luxembourg au côté de l’Allemagne, la France, la Belgique, les Pays-Bas, le Luxembourg et l’Autriche. Bruxelles a ensuite accueilli la ministre pour un entretien avec le commissaire européen à l’énergie. Cette rencontre a permis à Doris Leuthard d’aborder les négociations de l’accord sur l’électricité entre la Suisse et l’UE. En octobre, la ministre argovienne s’est rendu au pays du soleil levant. A Tokyo, elle a notamment signé la Convention sur le mercure qui vise à réduire la production et les utilisations du mercure dans l’industrie.

Doris Leuthard
Dossier: Staatsbesuche im Ausland 2013

Zwar schwang die CVP-Bundesrätin in Beliebtheitsumfragen im Vergleich mit ihren Kolleginnen und Kollegen immer wieder oben aus, dies schien sich für die CVP aber bei den in acht Kantonen stattfindenden kantonalen Gesamterneuerungswahlen nur bedingt auszuzahlen. In vier der acht Kantone musste die CVP nämlich Sitzverluste hinnehmen: Herb waren diese im Kanton St. Gallen, wo die Christdemokraten nicht nur vier Mandate sondern auch über 6 Prozentpunkte an Wähleranteil verloren. Mit den zwei Sitzverlusten im Kanton Aargau verkam die einst stärkste Partei zur viertstärksten Kraft im Kanton. In den Kantonen Thurgau und Uri hielten sich die Verluste mit je einem Mandat in Grenzen. Im Urkanton konnte sich die CVP als stärkste Partei behaupten. Auch im Kanton Schwyz konnte die CVP zwar von den massiven Verlusten der SVP nicht profitieren, aber ihre Sitzzahl wenigstens halten. Dies gelang ihr trotz Wählerverlusten auch in den Kanton Basel-Stadt und Schaffhausen. Die einzige Erfolgsmeldung gab es aus dem Kanton Waadt. Die CVP profitierte dort von der gemeinsam mit GLP, BDP, EVP und EDU gebildeten Liste „Alliance du Centre“ und stellt neu vier satt drei Vertreter im Grand Conseil. Per Saldo musste die Partei damit also sieben Sitzverluste verkraften. Mit total 469 kantonalen Parlamentsmandaten blieb die CVP Ende Berichtsjahr noch knapp vor der SP, die 460 der insgesamt 2608 Sitze aller kantonalen Parlamente hielt. Die SVP (544 Mandate) und die FDP (524 Mandate) lagen hingegen vor der CVP, die diese Rangliste bis Ende der 1980er Jahre angeführt hatte.

Das Abschneiden der CVP bei kantonalen Gesamterneuerungswahlen 2012

Anfang Berichtsjahr verständigten sich Bundesrätin Leuthard als Vorsteherin des UVEK und der deutsche Verkehrsminister Ramsauer darauf, die Bemühungen zur Lösung des deutsch-schweizerischen Fluglärmstreits zu intensivieren. Eine Absichtserklärung dazu wurde am World Economic Forum (WEF) in Davos unterzeichnet. Da für Deutschland eine zahlenmässige Beschränkung der Anzahl Nordanflüge prioritär war und die in Aussicht gestellten Zugeständnisse der Schweiz den deutschen Verhandlungspartnern nicht weit genug gingen, gestalteten sich die Verhandlungen schwierig. Den Durchbruch brachte der Ansatz, Deutschland mit anflugfreien Zeitfenstern zu entlasten. Beide Parteien konnten sich auf die weitere Anwendung der geltenden Anflugregime einigen, da die Evaluierung von Optionen für eine Neuordnung der Anflugverfahren über Süddeutschland durch die Deutsche Flugsicherung DFS und Skyguide keine bessere Lösung hervorbrachte. Am 2. Juli 2012 wurde ein Staatsvertrag entworfen und am 4. September 2012 wurde dieser unterzeichnet. Zum Verhandlungsergebnis gehören folgende Punkte: Über deutschem Staatsgebiet sind Nordanflüge an Werktagen von 6:30 bis 18:00 Uhr zulässig, an Wochenenden und Feiertagen von 9:00 bis 18:00 Uhr. Die Anflüge müssen somit an Werktagen drei und an Wochenenden zwei Stunden früher über die Schweiz erfolgen. Gut 17 Prozent der Anflüge auf den Flughafen Zürich müssen somit auf andere Anflugwege verschoben werden. Um dies zu bewältigen, sind Infrastrukturausbauten an den Pisten erforderlich. Die Schweiz erhält eine Übergangsfrist bis Ende 2019, damit diese realisiert werden können. Ab dem Zeitpunkt der Ratifikation des Vertrages werden die Anflüge ganzwöchig ab 20 Uhr nicht mehr über Deutschland durchgeführt. Im Vertrag ist weiter der „gekrümmte Nordanflug“ als Option vorgesehen. Dieser führt nur über Schweizer Gebiet. Der Vertrag ist zudem bis 2030 nicht kündbar. Dieser Punkt erhöht die Planungs- und Rechtssicherheit enorm. Mit der Festlegung anflugfreier Zeiten verringert sich die Zahl der möglichen Anflüge über Deutschland massiv (20'000 Flugbewegungen weniger pro Jahr ab 2020), doch ausserhalb der Sperrzeiten bleibt dem Flughafen ein gewisses Wachstumspotenzial: Die Regelung mit Sperrzeiten lässt mehr Handlungsspielraum offen als eine Kontingentierung der Anflüge. Die neuen Verhandlungen zogen zu jedem Zeitpunkt Kritik auf sich: Schon die Absichtserklärung wurde im Landkreis Waldshut deutlich kritisiert, auch die Ostschweizer Kantone fürchteten sich vor einer massiven Zunahme des Fluglärms über ihrem Gebiet. In einer „Klotener Erklärung“ forderten die Kantone Zürich, Aargau, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau und Zug faire Verhandlungen. Sie bezeichneten die „Stuttgarter Erklärung“, an welcher sich die deutsche Seite orientierte, als inakzeptabel einseitig und stärkten damit Bundesrätin Leuthards Verhandlungsposition. Als Anfang Juli der gekröpfte Nordanflug wieder ins Spiel gebracht wurde, reagierten sowohl süddeutsche als auch Schweizer Gemeinden nördlich des Flughafens mit massiver Kritik, welche sich mit der Unterzeichnung des Vertrages noch verstärkte. Insbesondere der Kanton Aargau, vom gekröpften Nordanflug betroffen und Heimatkanton von Bundesrätin Leuthard, sah sich geprellt. Im August berief die Verkehrsministerin ein Treffen der Begleitgruppe ein, welcher die betroffenen Kantone angehören. Ziel sei die Verteilung des Lärms in der Schweiz. Die innerschweizerischen Verhandlungen gestalteten sich ebenfalls schwierig. Derweil zeichnete sich im deutschen Parlament ab, dass der Staatsvertrag einen schweren Stand haben würde: Die Landesgruppe Baden-Württemberg der CDU kündigte an, sie werde dem Vertrag im Bundestag nicht zustimmen. Die SPD und die Grünen nahmen Befürchtungen aus der Bevölkerung auf und verlangten Nachverhandlungen. Nachdem auch die FDP die Zustimmung verweigerte, war unwahrscheinlich, dass der Staatsvertrag noch eine Mehrheit im Bundestag finden konnte. Der unter Druck geratene deutsche Verkehrsminister bezeichnete vom Bundesrat in der Vernehmlassung erwähnte Zahlen als „Unfug“. Die Ratifizierung des Staatsvertrages wurde in Deutschland aufgrund noch offener Fragen ausgesetzt. Deutschland bat um Nachverhandlungen, die Schweiz lehnte solche indes kategorisch ab. Kantone, Verbände, FDP und CVP äusserten in der Vernehmlassung ihre Zustimmung zum Staatsvertrag, SVP und Grüne signalisierten Ablehnung und die SP legte sich noch nicht fest. Die Botschaft des Bundesrates zum Staatsvertrag (12.099) wurde am 19. Dezember des Berichtjahres eingereicht, das Geschäft wird 2013 im Parlament behandelt.

Vertrag über die Auswirkungen des Betriebs des Flughafen Zürichs auf das Hoheitsgebiet der BRD (12.099)
Dossier: Verhandlungen mit Deutschland betreffend den Flughafen Zürich

En décembre, la conseillère fédérale Doris Leuthard et le ministre italien Corrado Passera ont signé un « Memorandum of Understanding » en matière énergétique. Dans ce document, ils ont notamment convenu de mieux coordonner leur soutien au projet de gazoduc TAP (Trans Adriatic Pipeline) qui devrait permettre de faire transiter, dès 2018, jusqu'à dix milliards de mètres cubes par année de gaz en provenance de l'Azerbaïdjan.

soutien au projet de gazoduc TAP

In der Frühjahrssession versuchte das Parlament, die Differenzen zur Bahnreform 2 zu bereinigen. Es ging dabei hauptsächlich um die Frage, welche Rolle der Preisüberwacher in der Tarifgestaltung des öffentlichen Verkehrs spielen soll. Der Ständerat beharrte im Februar des Berichtsjahres auf dem von ihm 2011 aufgenommen Passus, welcher dem Preisüberwacher eine beratende Rolle im Tarifgestaltungsprozess zuschreibt, ihm aber das Veto bezüglich der Tarife entzieht. Der Nationalrat nahm diesen Punkt im März des Berichtjahres auf. Die Fraktionen wiesen grossmehrheitlich darauf hin, dass es eben zur Rolle des Preisüberwachers gehöre, unbequem zu sein. Es sei aus institutionellen Gründen falsch, dem Preisüberwacher das Veto über die Tarife zu entziehen, da er eine Kontroll- und nicht eine Gestaltungsfunktion innehabe. Nur die CVP/EVP-Fraktion stellte sich hinter die Änderung des Ständerats und unterstützte Bundesrätin Leuthard, welche sich ebenfalls für diese Lösung stark machte. Der Nationalrat lehnte die Änderung des Ständerates mit 151 zu 29 Stimmen ab und gab das Geschäft zurück in die kleine Kammer. Die KVF-SR beantragte ihrem Rat in der Folge, den Passus zu streichen und die Rolle des Preisüberwachers zu belassen. Der Ständerat folgte seiner Kommission, wies aber darauf hin, dass damit eine Chance verpasst worden sei, den alten Konflikt zwischen dem Preisüberwacher des Bundes und den SBB, welche als Bundesbetrieb unter anderem den Gewinnvorgaben des Bundes Folge leisten und dazu entsprechende Tarife einführen muss, zu beseitigen. Die so bereinigte Vorlage wurde Mitte März des Berichtsjahres in beiden Räten einstimmig angenommen.
Per Anfang Dezember schloss der Bundesrat eine Gesetzeslücke, welche das Büssen von Schwarzfahrern betrifft. Das Bundesgericht hatte im Februar 2011 eine Bestimmung zum Büssen von Schwarzfahrern wörtlich ausgelegt, was zur Folge hatte, dass nur jene Schwarzfahrer gebüsst werden konnten, welche über eine Fahrkarte verfügen, diese aber nicht entwertet hatten, nicht aber jene, die gar keine Fahrkarte auf sich trugen. Ab Dezember können auch Schwarzfahrer ohne Billett von den Transportunternehmungen juristisch hieb- und stichfest gebüsst werden.

Bahnreform 2 (05.028)
Dossier: Bahnreform 2

In der Energiepolitik tat sich der Freisinn nach wie vor schwer, eine Position zu finden. Beim Atomausstiegsentscheid im nationalen Parlament im Juni 2011 hatte sich eine Mehrheit der FDP-Nationalräte der Stimme enthalten. Die Energiestrategie 2050, die Anfang Oktober von Bundesrätin Leuthard präsentiert wurde, lehnte die FDP ebenfalls zumindest teilweise ab, da sie die falschen Schwerpunkte setze. Einsparungen bei Gebäuden und Verkehr würden mehr bringen als Investitionen in Solar- und Windstromanlagen. Private Investitionen in Energieeffizienz sollen zudem mit Steuerabzügen statt mit Subventionen gefördert werden. Spätestens Anfang 2013 wollte die FDP ein eigenes, neues Energiekonzept vorlegen. Eine entsprechende Fachgruppe sei daran, ein Papier zu verfassen, in dem auch die Position der FDP zu Atomkraftwerken festgelegt werden soll.

Energiepolitik

Im Berichtsjahr beschloss das Parlament eine Änderung des Übereinkommens von Espoo (Finnland) über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen. Nebst redaktionellen Anpassungen standen im Parlament zwei materielle Änderungen zur Debatte. Mit der ersten Änderung soll dem zu konsultierenden Nachbarstaat das Recht eingeräumt werden, beim Inhalt des Umweltverträglichkeitsberichts mitzuwirken. Während diese erste Neuerung unumstritten war, gingen die Meinungen bei der zweiten Anpassung, welche eine Erweiterung der Liste über die der Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegenden Projekte forderte, auseinander. Im Nationalrat stellte eine äusserst starke bürgerlich-dominierte Kommissionsminderheit den Antrag auf Nichteintreten und deren Kommissionssprecher Knecht (svp, AG) sowie ein Sprecher der liberalen Fraktion äusserten ihr Missfallen zu der geplanten Ausweitung der Liste. Ihr Widerstand gegen mögliche zusätzliche Einmischungen aus dem Ausland, wie beispielsweise beim Ausbau des Hochspannungsleitungsnetzes oder bei Projekten an den grenznahen Flugplätzen, gründete in Bedenken zu unnötigen Verzögerungen oder gar Sistierung der Projektvorhaben. Die Befürworterseite und Bundesrätin Leuthard zeigten sich erstaunt über den entgegengebrachten Widerstand, da sie der Ansicht waren, es handle sich bei der vorgelegten Anpassung um eine Lappalie. Für die eidgenössische Gesetzgebung habe die Änderung des Übereinkommens keine weitreichenden Konsequenzen: Der Anhang der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) müsse lediglich um zwei Punkte erweitert werden, die meisten der erwähnten Projekte seien bereits UVP-pflichtig. Namentlich müssten bei einer Annahme Massnahmen zur Grundwasserentnahme respektive der künstlichen Grundwasserauffüllung sowie Anlagen zur Herstellung von Papier und Pappe neu in den Katalog der UVP-pflichtigen Projekte aufgenommen werden. Im Nationalrat sprach sich schliesslich eine Mehrheit der Stimmenden für die Ablehnung des Nichteintretensantrags aus. Während die Fraktionen der FDP und SVP geschlossen gegen Eintreten waren, äusserten sich alle anderen Fraktionen ebenso geschlossen dafür. So wurde die Änderung in den Ständerat geschickt, wo dem Änderungsantrag einstimmig zugestimmt wurde. In der Herbstsession wurden die Änderungen von beiden Räten in der Schlussabstimmung angenommen.

Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen

Die Annahme der „Lex Weber“, wie die neuen Bestimmungen zur Zweitwohnungsinitiative kurz darauf im Umgangston genannt wurden, resultierte sogleich in einer Flut von Vorstössen. Wenige Tage nach dem Urnengang reichten Ständerat Schmid (fdp, GR) und Nationalrat Brand (svp, GR) in ihren Räten zwei gleichlautende Motionen ein, welche den Bundesrat im Motionstext dazu aufforderten, unter Einbezug der betroffenen Kantone die bei Annahme der Initiative entstandene Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Das gewählte Vorgehen soll auf dem Vertrauensschutz beruhen, damit sichergestellt wird, dass für die Betroffenen keine nachteiligen Rückwirkungen entstehen. In der Begründung ihres Anliegens führten die Motionäre unter anderem verschiedene Forderungen auf, welche in ähnlicher Form bereits durch Gebirgskantone sowie Wirtschafts- und Tourismusverbände laut geworden waren: Erstens sollen bis Ende des Berichtsjahres Baubewilligungen nach den Bestimmungen des geltenden Rechts weiterhin erteilt werden können. Zweitens soll in einer darauffolgenden Zwischenphase eine Erteilung von Bewilligungen an bewirtschaftete Zweitwohnungen und Betriebe weiterhin möglich sein. Drittens sollen bestehende, altrechtliche Wohnbauten, die zu Zweitwohnungen umgenutzt werden, sowie von Kantonen oder Gemeinden bereits zugesicherte Kontingente und in Aussicht gestellte Baubewilligungen grundsätzlich von den neuen Bestimmungen ausgenommen werden. In Ergänzung fordern die Motionäre eine rasche Klärung des Erst- und Zweitwohnungsbegriffs. Im Mai beantragte der Bundesrat die Annahme der Motion und erklärte, Sofortmassnahmen auf dem Verordnungsweg befänden sich bereits in Ausarbeitung (siehe unten). Gleichzeitig betonte die Regierung aber, dass der Volkswille durch Annahme des Geschäftes nicht missachtet werden dürfe und die Verfassungsbestimmungen rechtsstaatlich korrekt umgesetzt werden müssten. In der parlamentarischen Debatte distanzierte sich Bundesrätin Doris Leuthard (cvp) zudem ausdrücklich von den in der Motionsbegründung eingebrachten Forderungen, und erklärte, der bundesrätliche Antrag auf Annahme der Motion beziehe sich lediglich auf den Motionstext. In diesem Sinne wurden die Motionen denn auch praktisch diskussionslos an die Regierung überwiesen.

Motionen zur Behebung der Rechtsunsicherheit nach Zweitwohnungsinitiative angenommen (12.3322, 12.3295)
Dossier: Zweitwohnungsinitiative und ihre Auswirkungen

Mitte August wurde in Villmergen (AG) mit einem Freilichttheater und einem Festakt das 300-Jahr-Gedenken an den Zweiten Villmergerkrieg abgehalten. Bei der Schlacht von Villmergen schlugen die protestantischen Berner die katholischen Innerschweizer Truppen vernichtend. Die Folgen waren nicht nur territoriale Veränderungen, sondern auch die Schaffung eines paritätischen Schiedsgerichts für konfessionelle Streitfragen. Festrednerin Bundesrätin Leuthard betonte, dass der in Aarau unterzeichnete vierte Landfrieden vom 11. August 1712 ein Grundstein für die Schweizer Kultur des Dialogs sei, und aufgezeigt habe, dass Mehrheitsentscheide minderheitsfähig sein müssten.

Gedenken an den Zweiten Villmergerkrieg

Das im Mai des Berichtjahres im Ständerat eingereichte Postulat Abate (fdp, TI) fordert vom Bundesrat einen Bericht zur strategischen Vision der Entwicklung der Nord-Süd-Verbindung der Bahn, speziell der Gotthardachse. Von mehreren Sprechern wurde in der Debatte auf die Notwendigkeit einer Gesamtschau über die strategische Entwicklung hingewiesen. Bundesrätin Leuthard betonte in ihrer Antwort, dass sich strategisch seit der Neat-Strategie nichts geändert habe und man nun in der Umsetzungsphase stehe, in welcher neben der Schweiz auch Deutschland und Italien halten müssten, was abgemacht worden sei. Der Ständerat überwies das Postulat entgegen dem Antrag des Bundesrates mit 29 zu 3 Stimmen.

Strategische Vision für die Nord-Süd-Achse der Bahn (12.3261)

Im Juni überwies der Nationalrat entgegen des Antrages des Bundesrates ein Postulat Wasserfallen (fdp, BE), welches vom Bundesrat einen Bericht zum Handlungsbedarf des Bundes zur Verflüssigung des Verkehrs fordert. Der Postulant begründete das Postulat mit den zusätzlichen Emissionen, welche durch Verkehrsberuhigungen und Staus entstehen. Bundesrätin Leuthard argumentierte in der Diskussion erfolglos, dass die meisten Punkte des Postulats in verschiedenen Konzepten sowie im 2011 mit grosser Mehrheit angenommenen Postulat Hany (cvp, ZH; zum Staumanagement auf den Nationalstrassen mithilfe des Pannenstreifens) (11.3597) bereits in Arbeit seien.

Postulat zur Verflüssigung des Verkehrs (10.3417)

Das 2010 eingereichte Postulat Amherd (cvp, VS) zur Aufnahme der Lötschbergachse ins Nationalstrassennetz wurde in der Sommersession des Berichtsjahres im Nationalrat verhandelt. Das Postulat fordert die Aufnahme des Strassenabschnitts zwischen Spiez und Gampel/Steg inklusive Autoverlad Kandersteg-Goppenstein ins Nationalstrassennetz. Verkehrsministerin Leuthard wehrte sich im Plenum ohne Erfolg gegen die artfremde Übernahme eines Schienenabschnitts in das Nationalstrassennetz: Das Plenum überwies das Postulat mit 71 gegen 58 Stimmen.

Aufnahme der Lötschbergachse ins Nationalstrassennetz (10.3357)

Bereits im Mai und somit vor Verabschiedung der Übergangsverordnung zur Zweitwohnungsinitiative wurde bekannt, dass die Hälfte der Kantone ihren Gemeinden erlaubt, Baugesuche für Zweitwohnungen bis Ende 2012 weiterhin zu bewilligen. Daraufhin wurden einige Gemeinden mit neu eingereichten Baugesuchen überhäuft. Der Immobilienmonitor der CS zeigte in den letzten 12 Monaten bis Oktober des Berichtsjahres eine Zunahme im Wohnungsbau von 23% im Vergleich zum Vorjahr. Dies sei jedoch nicht einzig auf die Zweitwohnungsinitiative zurückzuführen, sondern unter anderem auch als Folge der günstigen Zinslage zu verstehen. Nichtsdestotrotz zeigte sich insbesondere in Tourismusregionen wie Gstaad, Goms, der Surselva und im Unterengadin eine starke Zunahme an Baugesuchen. Bundesrätin Leuthard (cvp) hatte bis zur Klärung der Übergangsregelungen die Sistierung der eingereichten Gesuche empfohlen. Die Kantone wiederum argumentierten, Gesuchsteller hätten ein Anrecht darauf, dass ihre Gesuche innert Behandlungsfrist geprüft werden. Im Folgenden erhob Helvetia Nostra flächendeckend Einsprache gegen eine Anzahl von ca. 2000 seit Abstimmungstermin bewilligten Baugesuche. Da eine Baubewilligung erst rechtskräftig wird, wenn ein letztinstanzliches Urteil gefällt oder die Beschwerdefrist ungenutzt verstrichen ist, erhoffte sich die Umweltorganisation von Franz Weber die Verhinderung des Baubooms. Der Walliser Staatsrat und das Kantonsgericht sprachen Helvetia Nostra in diesem Falle das Verbandsbeschwerderecht jedoch ab, da es sich bei der Zweitwohnungsinitiative nicht um ein nationales Natur- und Heimatschutzanliegen handle. Daraufhin wandte sich die Umweltschutzorganisation an das Bundesgericht, welches bis zum Ende des Berichtsjahres noch keinen Entscheid gefällt hatte. Die Bauvorhaben sind bis zum eidgenössischen Gerichtsentscheid aufgeschoben.

Helvetia Nostra reicht Beschwerde gegen nach Abstimmung bewilligte Baugesuche ein
Dossier: Zweitwohnungsinitiative und ihre Auswirkungen

Die informelle Gesprächsplattform Suivi de Zurich bzw. Follow up Zurich führte zu einem Ergebnis: Die Verkehrsminister der beteiligten Alpenländer Schweiz, Frankreich, Deutschland, Italien, Österreich und Slowenien (sowie der EU im Beobachterstatus) einigten sich am 2. Mai des Berichtjahres in Leipzig unter der Leitung von Bundesrätin Leuthard auf ein verkehrspolitisches Dokument. Die „Schlussfolgerungen von Leipzig“ enthalten eine Würdigung der bisherigen Arbeit, die Absichtserklärung zur Schaffung einer Informationswebsite zum Ereignismanagement bei Unfällen, Staus und anderen Störungen der Transitachsen, sowie den Beschluss, das Konzept des Toll+-Systems (Einführung von nachfrageabhängigen Strassengebühren) zu vertiefen. Ein limitierendes Schwerverkehrsmanagement-Instrument soll erst 2025/2030 für den gesamten Alpenraum eingeführt werden. Mit dem Ende der Konferenz übergab Bundesrätin Leuthard den Vorsitz turnusgemäss an den deutschen Verkehrsminister Ramsauer.

Gesprächsplattform Suivi de Zurich / Follow up Zurich Ergebnisse 2012
Dossier: Suivi de Zurich / Follow up Zurich

Obwohl der Zweitwohnungsinitiative bereits im Vorfeld der Abstimmung in den Medien relativ viel Aufmerksamkeit beigemessen wurde, war dies nicht vergleichbar zum enormen Medienecho, welches die Annahme der Initiative mit sich brachte. Dazu trug nicht zuletzt die am Abstimmungssonntag getätigte Aussage von Bundesrätin Leuthard (cvp) bei, dass der Zweitwohnungsbaustopp per sofort gelte. Aufschreie kamen insbesondere aus den Tourismuskantonen Wallis und Graubünden, welche von der neuen Regelung am stärksten betroffen sind. Diese beiden Kantone beherbergen laut einer Hochrechnung aus dem Jahr 2006 zur Volkszählung 2000 mit einem Zweitwohnungsanteil von 61% bis 73% die zehn Gemeinden mit dem höchsten Anteil an kalten Betten und sind gemäss Volkszählung mit über 35% auch diejenigen Kantone mit dem höchsten kantonalen Zweitwohnungsanteil. Der Tourismus- und Bausektor sah sich als Leidtragender des ausgedrückten Volkswillens. Eine vom ARE herausgegebene Studie aus dem Jahre 2008 war jedoch zum Schluss gelangt, dass der Tourismus durch einen Baustopp für Zweitwohnungen auf langfristige Sicht keine nennenswerten Einbussen verzeichnen würde. Für den Bausektor hingegen prognostizierten die Autoren der Studie insbesondere für das Oberengadin einen Rückgang der Gesamtbeschäftigung von zwei bis vier Prozent. Gravierender sah dies eine von den Gegnern der Initiative in Auftrag gegebene Studie, welche bei einer rigiden Umsetzung der Initiative für die Kantone Waadt und Wallis folgenschwere volkswirtschaftliche Kosten ausrechnete. Zu diskutieren gaben auch diverse Unklarheiten im Initiativtext, allen voran dessen konkrete Ausgestaltung und der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens der Übergangsbestimmungen. Die CVP, welche sich seit der Aussage ihrer Bundesrätin in einer delikaten Situation befand, publizierte noch im März ein dreiseitiges Positionspapier, in dem sie sich bezüglich der hängigen Baugesuche auf die Seiten der Bergkantone schlug: Die Gemeinden sollen alle im Berichtsjahr und somit auch alle nach Annahme der Initiative eingereichten Baugesuche im Jahr 2012 noch behandeln dürfen. Desweitern seien Rustici, Maiensässbauten und Alphütten als schützenswerte Bauten von den Regelungen auszunehmen.

Volksinitiative „Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen!“ (08.073)
Dossier: Zweitwohnungsinitiative und ihre Auswirkungen

Zu Jahresbeginn war die Schweiz noch weit davon entfernt, die für die Erfüllung des Kyoto-Protokolls erforderlichen CO2-Einsparungen ausweisen zu können. Mit bestehenden Massnahmen hatten in den Jahren 2008 bis 2011 im Schnitt statt 4,2 Mio. Tonnen nur 3,2 Mio. Tonnen CO2 reduziert werden können. Dies bewegte Bundesrätin Leuthard im Januar des Berichtsjahres zum Abschluss einer Zusatzvereinbarung mit der Stiftung Klimarappen, aufgrund welcher sich die Stiftung verpflichtet, die Ziellücke durch den Kauf von ausländischen Klimazertifikaten zu schliessen. Zur Erreichung der Zusatzvereinbarung seien keine zusätzlichen Mittel erforderlich, da ausländische Zertifikate fünf Mal weniger kosten würden als inländische, liess der Präsident der Stiftung, David Syz, verlauten. Die Aussage der Bundesrätin, dass es für das Klima keine Rolle spiele, wo der Ausstoss von CO2 verringert werde, provozierte jedoch sogleich Kritik von den Umweltorganisationen. Der WWF sprach von einer Verletzung des Kyoto-Protokolls und bezog sich dabei auf die Botschaft des Bundesrates zur Ratifikation des Protokolls, worin die Regierung bekräftigt hatte, dass die Industrieländer „einen bedeutenden Teil ihrer Anstrengungen“ zur CO2-Reduktion mit Massnahmen im Inland zu erzielen hätten. Ein Klimaexperte des WWF Schweiz ermahnte, dass Juristen bei der Verabschiedung der Klima-Verträge davon ausgegangen wären, dass ein wesentlicher Bestandteil („a significant element“) 51 Prozent bedeuten würde. Tatsächlich wurde eine minimale inländische Reduktionsquote jedoch nie genau quantifiziert. Die Schweiz nimmt rund drei Viertel der erforderlichen Treibhausgasreduktion im Ausland vor. Gemäss Aussagen des Bundesamtes für Umwelt sei der rechtliche Spielraum in der Schweiz ausgenutzt, jedoch nicht verletzt worden.

Schweiz: Erreichung der Reduktionsziele des Kyoto-Protokolls I
Dossier: Die Kyoto-Protokolle
Dossier: Jährliche Treibhausgasemissionen
Dossier: Klimawandel in der Schweiz

Doris Leuthard, ministre de l’environnement, des transports, de l’énergie et de la communication s’est rendue en Chine à bord du vol inaugural Swiss Zürich-Pékin pour rencontrer cinq ministres chinois et intensifier ainsi les relations bilatérales entre les deux pays. Puis, elle a représenté la Suisse au Forum ministériel mondial sur l’environnement à Nairobi, forum qui visait notamment à préparer la Conférence de l’ONU sur le développement durable en juin. Elle a ensuite participé à la Conférence des Nations Unies sur le développement durable (Rio+20) au mois de juin. Enfin, la coopération sur les énergies renouvelables et les technologies efficaces a emmené la ministre à Moscou où elle a rencontré son homologue russe. Puis, la ministre s’est rendue à la Conférence mondiale sur la biodiversité à Hyderabad en Inde. Le dernier voyage a amené Doris Leuthard à la Conférence sur le climat de Doha qui visait la prolongation du protocole de Kyoto.

Doris Leuthard
Dossier: Staatsbesuche im Ausland 2012

Soziale Medien wie Facebook, Youtube und Twitter wurden 2011 primär von einer jüngeren Generation genutzt. Jedoch liess sich eine Verschiebung der Zielgruppen beobachten. Facebook zum Beispiel wurde zunehmend von Politikern verwendet, um mit ihren Wählerinnen und Wählern in Kontakt zu treten. Auf einfachem und schnellem Weg können Kandidierende ihre Ansichten verbreiten und Anhänger für ihre Sache gewinnen. Andererseits stehen Politiker in den sozialen Netzwerken ständig unter Beobachtung, was im konkreten Fall des Aargauer FDP-Grossrats Daniel Heller zu einem kleinen Medienspektakel geführt hat. Der Lokalpolitiker hatte auf seinem Profil öffentlich Bundesrätin Doris Leuthard diffamiert. Anlass war der Entscheid des Bundesrats zum Ausstieg aus der Atomenergie. Zuerst stritt Heller ab, Autor des umstrittenen Eintrags zu sein, um sich dann schlussendlich doch noch dazu zu bekennen. Der Vorfall zeigte exemplarisch, dass die neuen sozialen Medien für Politiker neben Vorteilen auch Gefahren bergen.

Nutzung von Social Media

Die Frauen sind auch nach den eidgenössischen Wahlen vom Herbst des Berichtsjahres im Parlament noch signifikant untervertreten. Der Anteil an Ständerätinnen in der kleinen Kammer liegt nach den Wahlen bei 19.6 Prozent. Im Gegensatz zur vorangehenden Legislatur verloren die Frauen einen Sitz und haben nun neun Ständeratsmandate inne. Im Nationalrat sind 29 Prozent aller Politiker weiblichen Geschlechts. Der Frauenanteil nahm damit – verglichen mit den Wahlen 2007 – ebenfalls um einen Sitz auf 58 Sitze ab. Von den Bundesratsparteien verfügt die SP mit beinahe der Hälfte aller Mandate (45.7%) über den grössten Anteil an Frauen im Nationalrat. Bei der CVP sind rund ein Drittel der Sitze in Frauenhand (32.1%), gefolgt von der FDP (23.3%) und der BDP (22.2%). Bei der im Nationalrat stärksten Partei, der SVP, sind lediglich 6 von 54 Sitzen von Nationalrätinnen besetzt. Bei der Grünen Partei der Schweiz und den Grünliberalen gingen 6 von 15 respektive 4 von 12 Nationalratsmandaten an Politikerinnen. In der Exekutive sind neu, nach dem Rücktritt von Micheline Calmy-Rey (sp, GE), welche von Alain Berset (sp, FR) ersetzt wurde, und nach den Gesamterneuerungswahlen von Anfang Dezember mit Doris Leuthard (cvp, AG), Simonetta Sommaruga (sp, BE) und Eveline Widmer-Schlumpf (bdp, GR) noch drei Frauen vertreten.

im Parlament noch signifikant untervertreten Exekutive