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Bei den zusammen mit dem Datenschutzgesetz geschaffenen gesetzlichen Grundlagen für das automatisierte Personen- und Sachfahndungssystem RIPOL und bei der erforderlichen Revision der Bundesstrafrechtspflege wurden die letzten Differenzen ebenfalls bereinigt. Dabei stimmte der Ständerat insbesondere der vom Nationalrat eingeführten Bestimmung zu, dass die Bundesanwaltschaft die Betroffenen in der Regel auch dann über Ermittlungen informieren muss, wenn keine Strafuntersuchung eingeleitet wird.
Das Bundesgericht entschied, dass die 1990 vom BR erlassene RIPOL-Verordnung verfassungsmässig war.

Bundesgesetz über den Datenschutz (BRG 88.032)

Mehr zu reden als in früheren Jahren gab im Nationalrat der Antrag des Bundesrates, ihn für die Periode 1993-1996 zu ermächtigen, die Löhne des Bundespersonals an die Teuerung anzupassen. Er hatte vorgeschlagen, wie bisher den Anspruch des Personals auf die Erhaltung der Kaufkraft anzuerkennen und dazu einen vom Bundesrat jährlich festzulegenden Teuerungsausgleich auszurichten. Die Auto-Partei blieb zwar mit ihrem Nichteintretensantrag isoliert; in der Detailberatung schlug jedoch die von der FDP, der SVP und der LP unterstützte Kommissionsminderheit vor, den Bundesrat zur Ausrichtung eines Teuerungsausgleichs zu ermächtigen, ohne aber einen expliziten Anspruch des Personals zu statuieren. Dieser Antrag unterlag freilich ebenso wie der Versuch, den Bundesrat zu verpflichten, bei der Festlegung der Höhe dieses Teuerungsausgleichs neben den Lebenshaltungskosten noch weitere Faktoren wie die Lage der Wirtschaft und der Bundesfinanzen zu berücksichtigen. Auch im Ständerat konnte sich ein analoger Antrag nicht durchsetzen.

Botschaft zum Teuerungsausgleich 1992-1996

Der Nationalrat nahm eine parlamentarische Initiative Bonny (fdp, BE) an, welche den Rechtsschutz für Personen, welche von Ermittlungen durch parlamentarische Untersuchungskommissionen in ihren Interessen unmittelbar betroffen sind, präziser formulieren will.

Pa. IV Bonny zum Rechtsschutz für von PUK-Verfahren betroffene Personen

Le Conseil des Etats a adopté, moyennant quelques modifications, le projet du Conseil fédéral d'arrêté viticole, mais cela n'alla pas sans heurts. La disposition introduisant une limite de production au mètre carré (1.4 kg pour le raisin blanc et 1.2 kg pour le raisin rouge) a été fortement contestée par les Vaudois et les Valaisans; ces derniers ont prétendu que, en raison de conditions favorables et contrairement à beaucoup d'autres viticulteurs en Suisse, ils pouvaient produire beaucoup de vin de bonne qualité. Selon eux et la majorité de la commission, il aurait été préférable de laisser les cantons fixer les maxima et de ne laisser intervenir la Confédération qu'à titre auxiliaire, ce qui aurait permis de s'adapter à toutes les situations. Soucieuse de lutter contre la surproduction et de promouvoir la qualité tout en se rapprochant des normes européennes, la chambre a cependant, contre l'avis de sa commission, adopté la version du Conseil fédéral, ardemment défendue par G. Coutau (pl, GE). Un deuxième point d'achoppement a été constitué par une proposition Seiler (udc, SH) qui entendait fixer à 62 plutôt que 60 le degré Oechslé minimum imposé aux vins blancs de première catégorie. Cette proposition représentait un danger pour de nombreuses régions où le chasselas aurait été relégué dans des catégories inférieures; elle fut donc aisément rejetée.

Nouveau projet d'arrêté viticole pour une production de qualité

Le Conseil national, toutes tendances confondues, a réservé un bon accueil au projet du Conseil fédéral. Là-aussi toutefois, le débat s'est axé sur le problème des limitations de rendement à la surface. Ce thème a révélé un fossé entre Romands et Alémaniques, chacun défendant des vins (respectivement chasselas et riesling) dépendant de conditions fort différentes. Considérant la rigidité de la décision du Conseil des États, la commission du Conseil national avait proposé que le Conseil fédéral, sur demande d'un canton, puisse accorder un plafond dépassant de 10% les quotas fixés pour autant que les conditions climatiques et économiques le permettent. Cette proposition de compromis avait rallié les faveurs du gouvernement, des Romands et, en particulier, des producteurs vaudois et valaisans. Toutefois, la majorité alémanique a préféré s'en tenir à des limites strictes de quantité, garanties, selon elle, d'une certaine qualité. La Chambre est donc allée dans le même sens que le Conseil des États, ce qui a provoqué la colère de certains, notamment des députés valaisans qui refusèrent de voter l'arrêté. Par ailleurs, la chambre a encore rejeté une proposition Meier (pe, ZH) qui entendait fixer à 63 degrés Oechslé la teneur minimale en sucre du moût de première catégorie. Elle a également refusé l'introduction de subventions pour prestations écologiques et pour les vignes en terrasses ainsi que pour la reconstitution du vignoble. Par contre, elle s'est prononcée, contre l'avis du gouvernement et de la commission, en faveur d'indemnités pour dégâts de gel, ce qu'approuva par la suite le Conseil des Etats.

Nouveau projet d'arrêté viticole pour une production de qualité

Le Conseil national a transmis le postulat Wanner (prd, SO) qui demande une modification de la législation agricole de façon à ce que le travail des femmes soit mis sur pied d'égalité avec celui des hommes.

Bewertung der Frauenarbeit mit jener der Männer gleichgesetzt wird

Die von Bundesrat Cotti geforderte Einführung einer CO2-Abgabe zur Verminderung des Ausstosses von Kohlendioxid, welches unter anderem für die globale Erderwärmung mitverantwortlich ist, fand zwar im Rahmen der sogenannten Klimakonvention am Erdgipfel der Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro (Brasilien) Beachtung, konnte allerdings nur in unverbindlicher Form verabschiedet werden.

CO2-Abgabe

Le Conseil national a transmis le postulat Fischer (prd, AG) (Po. 92.358) qui prie le Conseil fédéral, dans le cadre de l'aide aux pays d'Europe centrale et orientale, de contribuer à la modernisation des centrales nucléaires, et notamment d'examiner la possibilité de participation d'experts suisses à ces travaux. En réponse à une interpellation Flückiger (prd, JU) (Ip 91.3382) au sujet de l'état des installations nucléaires dans les pays d'Europe de l'Est et sur la position du gouvernement à l'égard de ces menaces, le chef du DFTCE a reconnu l'insuffisance des actions menées par les organismes internationaux et les pays ouest-européens. Il a également déclaré que plusieurs délégations d'experts – russes, hongrois et tchèques – s'étaient rendues en Suisse et avaient pu être informées sur les systèmes de sécurité des centrales helvétiques.

Postulat Fischer (Po. 92.358) à propos de la modernisation des centrales nucléaires des pays d'Europe centrale et orientale

Le Conseil national a transmis le postulat Caccia (pdc, TI) (Po. 92.3137) qui prie le gouvernement de soutenir financièrement, dans le cadre du programme «Energie 2000», un concours de l'Association suisse des sciences techniques qui vise à promouvoir les énergies renouvelables.

Postulat Caccia (Po. 92.3137) demandant du soutien financier pour un concours de l'Association suisse des sciences techniques

Seit dem Inkrafttreten der neuen Radio- und Fernsehverordnung ist die Werbung für nicht rezeptpflichtige Medikamente in diesen Medien erlaubt. Ausgeschlossen sind Heilmittel, welche nur in Apotheken erhältlich sind, sowie Medikamente, bei denen eine gesundheitsbeeinträchtigende Wirkung bei Missbrauch nicht ausgeschlossen werden kann. Die Aufsicht über die Heilmittelwerbung liegt bei der IKS. Diese nicht unumstrittene Öffnung begründete der Bundesrat mit der wettbewerbspolitischen Gleichstellung von Radio und Fernsehen mit den Printmedien.

Werbung für nicht rezeptpflichtige Medikamente in Medien wird erlaubt (1992–1995)

Obgleich das Volksbegehren in seiner Zielsetzung — Lösung der "goldenen Fesseln" beim Stellenwechsel — völlig unbestritten war, verwarfen beide Kammern die Initiative des Kaufmännischen Verbandes "für die volle Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge". Als Gründe für ihre Ablehnung führten die Gegner — CVP, FDP, LP und SVP — formelle Vorbehalte an. Die Form der allgemeinen Anregung zwinge zum umständlichen Weg über einen ausformulierten Verfassungsartikel, zwei Volksabstimmungen und gesetzliche Anpassungen. Der Vorschlag des Bundesrates, das Anliegen auf Gesetzesstufe zu realisieren, sei rascher und effizienter. Die Befürworter der Initiative warnten davor, durch eine Ablehnung des Volksbegehrens frühzeitig politischen Druck wegzunehmen. Der bereits laut gewordene breite Widerstand gegen das angekündigte Freizügigkeitsgesetz lasse möglicherweise eine unfruchtbare Debatte erwarten. Das Parlament sei deshalb im Begriff, hier gewissermassen einen Blankoscheck zu unterschreiben, bemängelten vorab die Sprecher von SP und LdU/EVP.

Eidgenössische Volksinitiative "für eine volle Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge"
Dossier: Eidgenössische Volksinitiative "für eine volle Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge"

Die Totalrevision der Militärversicherung (MV) konnte im Berichtsjahr abgeschlossen werden. Unbestritten blieben in der grossen Kammer die verschiedenen Leistungsverbesserungen sowie die Reduktion von Leistungen, die zu einer Überdeckung führen könnten. Anders als der Ständerat lehnte es der Nationalrat aber ab, die rund 1900 Angehörigen des Grenzwachtskorps in die MV aufzunehmen. Auch verweigerte er den beruflich MV-Versicherten die Möglichkeit, nach ihrer Pensionierung weiterhin freiwillig die Deckung ihrer Krankheits- und Unfallrisiken der MV zu übertragen. Er begründete dies damit, dass ohne Not der MV nicht ein systemwidriger neuer Versicherungszweig angegliedert werden dürfe.

In der Differenzbereinigung beugte sich der Ständerat der grossen Kammer in der Frage der Grenzwächter, beharrte aber bei der Weiterführung der MV für Pensionierte aus Rücksicht auf die Mitglieder des Instruktionskorps auf seiner Position womit er sich schliesslich durchsetzte.

Totalrevision der Militärversicherung (BRG 90.045)

Wie dies einzelne Nationalräte und Nationalrätinnen bereits im Vorjahr angeregt hatten, beschloss die grosse Kammer in der Frühjahrssession, die unbestrittenen Verbesserungen der 10. AHV-Revision (neue Rentenformel zugunsten tieferer Einkommen, Hilflosenentschädigung für Altersrentner bei mittlerer Hilflosigkeit, Erhöhung der Bundesbeiträge an die AHV) vorzuziehen und in einen auf Ende 1995 befristeten Bundesbeschluss zu verpacken, damit diese planmässig auf Anfang 1993 in Kraft treten können. Die Arbeiten für einen Systemwechsel zur umstrittenen zivilstandsunabhängigen Rente, welche der Ständerat auf die 11. AHV-Revision hatte verschieben wollen, sollten parallel dazu vorangetrieben werden.

Dennoch fanden eherechtliche Elemente, die nach Ansicht der Mehrheit der vorberatenden Kommission erst in Zusammenhang mit dem Splitting hätten angegangen werden sollen, bereits Eingang in den vorgezogenen Bundesbeschluss. Eine von Segmüller (cvp, SG) angeführte bürgerliche Kommissionsminderheit stellte den Antrag, die Altersrenten von geschiedenen Frauen dadurch aufzubessern, dass die Einkommen des ehemaligen Ehegatten bereits zu dessen Lebzeiten für die Berechnung herangezogen werden. Vertreter und Vertreterinnen der SP, der Grünen und des LdU, aber auch die engagierte Splitting-Vertreterin Nabholz (fdp, ZH) warfen dem Minderheitsantrag vor, er erschwere einen allfälligen Systemwechsel dadurch, dass er das Ehepaarkonzept durch eine weitere Leistungskomponente aufstocke. Teilweise wurde sogar suggeriert, die CVP, welche sich bisher nicht sehr splittingfreudig gezeigt hatte, versuche den Systemwechsel auf diese Weise zu torpedieren. In zwei Abstimmungen unter Namensaufruf setzte sich der Antrag Segmüller sowohl gegen einen Antrag Brunner (sp, GE), der die Besserstellung durch Erziehungsgutschriften erreichen wollte, wie gegen die Meinung der Kommissionsmehrheit knapp durch.

Ein Eventualantrag Nabholz (fdp, ZH), der ebenfalls auf einem Erziehungsbonus basierte, wurde zur Beratung in die Kommission zurückgegeben und fand zwei Wochen später – leicht modifiziert – als Vermittlungsantrag eines Frauenquartetts Nabholz (fdp, ZH), Haller (sp, BE), Brunner (sp, GE) und Diener (gp, ZH) in einer erneut unter Namensaufruf durchgeführten Abstimmung und mit nur einer Stimme Vorsprung die Zustimmung des Rates. Danach können geschiedene Rentnerinnen beantragen, dass ihre Renten aufgrund ihres eigenen Einkommens berechnet werden, ergänzt durch eine jährliche Erziehungsgutschrift in der Höhe der dreifachen minimalen einfachen Altersrente. Die Gutschrift wird für jene Jahre angerechnet, in denen die Frau die elterliche Gewalt über Kinder bis zur Vollendung des 16. Altersjahrs innegehabt hat. Mit der Einführung des Erziehungsbonus und dem gleichzeitigen Verzicht auf den Einbezug der Einkommen des ehemaligen Ehemannes zur Rentenberechnung konnte dem Anliegen der geschiedenen Frauen Genugtuung getan werden, ohne dass die Form eines späteren Übergangs zum Rentensplitting präjudiziert wurde.

Ebenfalls gegen den Willen der Kommissionsmehrheit setzte sich der Antrag Spoerry (fdp, ZH) durch, die Ehepaarrenten, die ab Inkrafttreten dieses Bundesbeschlusses neu entstehen, den beiden Ehegatten je zur Hälfte und getrennt auszurichten, wobei die Ehegatten gemeinsam verlangen können, dass die Rente einem von ihnen ungetrennt ausbezahlt wird.

Nach kurzer Diskussion schloss sich der Ständerat in allen Punkten der grossen Kammer an. Der Bundesbeschluss, der am 1. Januar 1993 in Kraft tritt – mit Ausnahme der Bestimmungen für die geschiedenen Frauen, die erst auf anfangs 1994 rechtskräftig werden –, wurde auf Ende 1995 befristet, um die Arbeiten am zweiten Teil der Revision durch die Aufrechterhaltung eines gewissen Zeitdrucks zu beschleunigen.

10. AHV-Revision (BRG 90.021)
Dossier: 10. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV; 1980-1998)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter

Unter dem Eindruck rassistischer und fremdenfeindlicher Erscheinungen wurde eine parlamentarische Gruppe gegründet, die zu einem offenen Verhalten gegenüber religiösen und ethnischen Minderheiten in der Schweiz beitragen, Angste und Aggressionen abbauen helfen und durch Information einen Beitrag zur Festigung humanitärer Werte in der Schweiz leisten will. Den Initianten Zimmerli (svp, BE), Grendelmeier (ldu, ZH), Couchepin (fdp, VS) und Loeb (fdp, BE) schlossen sich in der Folge 86 weitere Parlamentarierinnen und Parlamentarier an. Die Gruppe wird von der Luzerner CVP-Nationalrätin Dormann präsidiert. Im Vorstand sind Parlamentarier der FDP, SP, SVP, LP sowie des LdU und der Grünen.

parlamentarische Gruppe

Die beiden von Frauenorganisationen bzw. der PdA lancierten Volksinitiativen "Nationalrat 2000" und "Frauen und Männer", welche ebenfalls Quoten für politische Gremien verlangten, kamen nicht zustande. Die für "Nationalrat 2000" gesammelten rund 30 000 Unterschriften wurden der Bundeskanzlei in Form einer Petition eingereicht.

Volksintiativen für Quotenregelungen "Männer und Frauen" und "Nationalrat 2000"
Dossier: Bestrebungen für Frauenquoten in politischen Ämtern, Kommissionen und der Verwaltung
Dossier: Frauenanteil im Parlament
Dossier: Frauenanteil im Bundesrat
Dossier: Frauenanteil in Verwaltung und Justiz

Der Nationalrat nahm diskussionslos ein Postulat Wanner (fdp, SO) an, welches den Bundesrat beauftragt, die Verordnung über den Paritätslohnanspruch in der Landwirtschaft in dem Sinn zu ändern, dass die Bewertung der Frauenarbeit mit jener der Männer gleichgesetzt wird.

Bewertung der Frauenarbeit mit jener der Männer gleichgesetzt wird

Mangels Finanzen wird es in der Schweiz kein nationales Ton- und Bildarchiv geben. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Direktors der Landesbibliothek errechnete für ein geplantes "Centre d'information de l'audiovisuel" einen Investitionsbedarf von 43 Mio Fr. und ein jährliches Betriebsbudget von 8 Mio Fr., Summen, die in der heutigen angespannten Finanzlage nicht mehr aufzubringen sind. Behelfsmässig sollen nun in der Cinémathèque suisse besonders wichtige Filme aus der Kriegs- und Vorkriegszeit restauriert und konserviert werden, und die SRG wird eine Auswahl alter Ton- und Radioaufnahmen von den kaum noch verwendbaren Schellackplatten auf Compact-discs überspielen.

Unter privater Trägerschaft wurde dagegen in Montreux ein "Musée de l'audiovisuel" eröffnet. Mit Gesamtkosten von rund 10 Mio Fr. soll das Museum bis 1997 systematisch ausgebaut werden.

Nationales Ton- und Bildarchiv wird nicht weiterverfolgt

Die schweizerische Gruppe der Internationalen Versammlung der Parlamentarier französischer Sprache (AIPLF) legte erstmals ihren Tätigkeitsbericht vor. Diese Delegation war 1989 aufgrund einer parlamentarischen Initiative des damaligen Nationalrates de Chastonay (cvp, VS) gebildet worden. Ursprünglich von Nationalrat Guy-Olivier Segond (fdp, GE) angeführt, wird die Gruppe seit 1990 von Ständerat Jean-François Roth (cvp, JU) präsidiert. Beide Räte nahmen zustimmend vom Bericht Kenntnis.

Bericht der Gruppe der Internationalen Versammlung der Parlamentarier französischer Sprache

Im Rahmen der Parlamentsreform hatte das Parlament im Vorjahr einen Ausbau der italienischen Übersetzungsdienste der Parlamentsdienste beschlossen, um den italienischsprachigen Abgeordneten vermehrt die Gesetzgebungsarbeit (v.a. in den Kommissionen) in ihrer Sprache zu ermöglichen. Die im Vorjahr vorn Nationalrat mit Vorbehalten erfolgte Überweisung einer Motion Cavadini (fdp, TI) für eine Ubersetzung aller für die Parlamentarier relevanten Texte wurde im Ständerat jedoch nicht bestätigt. Als praktikablere Lösung beschloss er, und nach ihm auch der Nationalrat, dass die Verwaltungskommission der Parlamentsdienste nach Anhörung der italienischsprachigen Parlamentarier entscheiden soll welche Unterlagen zu übersetzen seien.

Ausbau der italienischen Übersetzungsdienste

Afin d'atténuer les difficultés financières du CICR, le parlement a accordé, non sans réticences de la part de certains députés bourgeois, une subvention de 2,2 millions de francs en faveur du musée international de la Croix-rouge et du Croissant-rouge à Genève pour les années 1992 et 1993. Ce geste de la Confédération devrait être complété par une aide financière du canton de Genève.

Internationales Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum in Genf

Im Rahmen seiner Sanierungsmassnahmen für den Bundeshaushalt hatte sich der Bundesrat mit der Nationalbank (SNB) geeinigt, dass diese in Zukunft einen wesentlich höheren Anteil ihrer Gewinnüberschüsse an den Bund und die Kantone abliefern soll. Bisher hatte die Nationalbank lediglich CHF 8 Mio. abgeliefert, und den Rest des mit Devisen- und Zinsgeschäften effektiv erwirtschafteten Gewinns, der in den letzten Jahren die Milliardenhöhe überschritten hatte, den Reserven zugewiesen. Bei der erhöhten Gewinnausschüttung muss allerdings weiterhin gewährleistet sein, dass die Notenbank ihren Bestand an nicht währungsgesicherten Devisenreserven auch in Zukunft ausbauen kann. Für das Geschäftsjahr 1992 wies die SNB einen Ertragsüberschuss von CHF 2.4 Mrd. aus und konnte davon CHF 600 Mio. zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone überweisen. Da die finanzschwachen Kantone vom Subventionsabbau im Rahmen der Sanierungsmassnahmen stärker betroffen sind, beantragte der Bundesrat dem Parlament, diese Härten dadurch zu kompensieren, dass bei der Verteilung auf die Kantone nicht mehr ausschliesslich auf die Wohnbevölkerung, sondern auch auf die Finanzkraft abgestellt wird.

Höherer Anteil des Gewinns der SNB für Bund und Kantone (1992)

Le Conseil national, pour sa part, fit également un bon accueil à cette modification législative. La Chambre fut ainsi généralement unanime pour admettre la nécessité de réformer la politique agricole. La façon de le faire divisa cependant les parlementaires. Les bourgeois, outre qu'ils se sont inquiétés du financement des paiements directs, ont considéré ces derniers principalement sous l'angle d'une compensation des pertes de revenu dues à une dérèglementation progressive, alors que la gauche et les écologistes entendaient donner un plus grand poids aux paiements directs à caractère écologique. Sous la pression de cette minorité, des modifications ont été apportées au projet initial dans le sens d'une écologisation des paiements directs. C'est ainsi que les députés, contre l'avis de leur commission, ont instauré le principe, à moyen terme (cinq ans), d'une égalité de volume entre paiements directs économiques et écologiques. Ils ont par contre refusé de subordonner exclusivement le versement de paiements directs à des prestations à caractère écologique. Par ailleurs, la chambre a encore introduit, toujours sous l'impulsion de la gauche et des verts, une limitation de l'octroi de paiements directs en fonction des revenus et de la fortune de l'agriculteur.

Modification de la loi sur l'agriculture portant sur l'introduction des paiements directs (MCF 92.010)

Die als Teil D der Sanierungsmassnahmen 1992 (92.038) zur Entlastung des Bundeshaushaltes vorgeschlagene Erhöhung des Treibstoffzolls um 25 Rappen pro Liter war in den beiden Räten an und für sich nicht umstritten, nur die Höhe der zusätzlichen Abgabe bildete während längerer Zeit den Zankapfel zwischen National- und Ständerat. Der Bundesrat begründete die Erhöhung mit der seit der Einführung des Grundzolls im Jahre 1936 aufgelaufenen Teuerung von rund 600%, welche nie ausgeglichen worden war. Die zusätzlichen Einnahmen in der Höhe von rund CHF 1.6 Mrd. sollten je zur Hälfte für die allgemeine Bundeskasse und den Strassenbau verwendet werden. In der ständerätlichen Erstlesung blieben zwei Varianten in der Minderheit, welche die Strassenrechnung stärker begünstigen wollten, worauf die Vorlage mit der vorgeschlagenen Erhöhung von 25 Rappen pro Liter mit 30 zu 4 Stimmen angenommen wurde.

Sondermassnahmen 1992 für den Bundeshaushalt
Dossier: Spielbankenverbot

Die Beratungen in der kleinen Kammer ergaben eine teilweise Abschwächung der vorgeschlagenen Sparmassnahmen. Im Paket A der Vorlage (Abbau von Finanzhilfen und Abgeltungen) sollten die Ausmerzbeiträge gemäss Viehabsatzgesetz entgegen dem Antrag des Bundesrates einerseits auch nach 1994 noch ausbezahlt werden und andererseits sollte die Plafonierung bei CHF 30 Mio. über den Zeitraum 1993-1995 beibehalten werden. Auf Antrag der Kommissionsmehrheit wurde das Waldgesetz aus dem Paket herausgelöst; die geplanten Einsparungen sollten in das Programm der linearen, befristeten Kürzungen aufgenommen werden. Im Teil B der Vorlage billigte der Rat der Kulturstiftung "Pro Helvetia" CHF 14 Mio. mehr zu, als dies der Bundesrat wollte. Im Teil C der Vorlage, welche den Bundesbeschluss über die lineare Beitragskürzung in den Jahren 1993-1995 beinhaltete, wurden sowohl die Bundesbeiträge an die kantonalen Hochschulen als auch die Beiträge für die Kultur- und Sprachpflege in Graubünden von den Kürzungen ausgenommen. Bei der Anderung des Nationalbankgesetzes kritisierten Vertreter der reichen städtischen Kantone den vorgeschlagenen Finanzausgleich und forderten die Beibehaltung der bisherigen bevölkerungsproportionalen Verteilung. Der Regierungsvorschlag setzte sich aber durch, nachdem der Rat den Anteil, der nach Finanzausgleichskriterien verteilt wird, auf drei Achtel beschränkt hatte. Auf den Bundesbeschluss über die Ausgabenbremse trat der Ständerat gar nicht ein. Insgesamt bewirkten die Beschlüsse der kleinen Kammer eine Verringerung der Sparvorgabe um über CHF 40 Mio.

Sondermassnahmen 1992 für den Bundeshaushalt
Dossier: Spielbankenverbot

Dans son message accompagnant les comptes 1991 de la régie, le Conseil fédéral a demandé aux CFF de prendre d'importantes mesures d'économie par une gestion plus rationnelle et une diminution des prestations. Par exemple, il a proposé que les lignes dont le taux d'utilisation est inférieur à dix pour cent soient remplacées par des services d'autobus. Il a suggéré également une privatisation du trafic régional. Au parlement, des voix bourgeoises se sont également élevées pour aller dans le sens de privatisations, de suppressions de lignes ou d'une nouvelle politique du personnel. Pour la gauche, au contraire, il s'agit de ne surtout pas réduire les prestations, mais plutôt d'assainir la dette de l'entreprise. Chacun a toutefois reconnu l'échec du mandat de prestations de 1987.
Pour la première fois, les CFF ont publié le compte des résultats par ligne. Ce bilan fait apparaître que seules huit des 61 lignes régionales des CFF sont rentables et que pour une vingtaine d'entre elles, la couverture des coins est de moins de 50 pour cent. Au contraire, 25 lignes intercity et directes sur 35 sont rentables, la première d'entre elles étant le tronçon Berne–Zurich.

Comptes des CFF pour l'année 1991
Dossier: Betriebszahlen der SBB bis 1998
Dossier: Sparmassnahmen der SBB