Suche zurücksetzen

Inhalte

Akteure

Prozesse

  • Standesinitiative
393 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Le Conseil des Etats a décidé de ne pas donner suite à l'initiative déposée fin 1995 par le canton du Jura qui demandait que la Confédération réactive la demande d'ouverture de négociations d'adhésion avec l'Union européenne et qu'elle s'engage, indépendamment du processus bilatéral, pour de rapides pourparlers en vue d'une entrée de la Suisse au sein de l'UE. Pareille requête a en effet été jugée malvenue en raison des conséquences néfastes qu'elle ne manquerait pas d'avoir sur le bon déroulement des négociations bilatérales sectorielles ainsi que sur le climat politique en Suisse.

Initiative cantonale du Jura sur l’adhésion de la Suisse à l’UE (In.ca. 95.309)
Dossier: Reaktionen auf das EWR-Nein (1992–2001)

Der Nationalrat lehnte gegen die Stimmen der SP und der GP eine von der lokalen CVP initiierte Standesinitiative des Kantons Genf ab, welche ein Gesetz zur "Bekämpfung von Betriebsschliessungen und Massenentlassungen" verlangte. Die im Vorjahr von der Ratslinken als zu marktwirtschaftlich bekämpfte Motion Cavadini (fdp, TI) für Liberalisierungen im Bereich der Steuer- und Bauvorschriften sowie bei der Rekrutierung von ausländischen Arbeitskräften konnte vom Nationalrat nicht mehr innerhalb der vorgesehenen zwei Jahre behandelt werden und wurde deshalb aus der Traktandenliste gestrichen.

Bekämpfung von Betriebsschliessungen und Massenentlassungen

Der Nationalrat lehnte mit 85 zu 52 Stimmen eine von der lokalen CVP initiierte Standesinitiative des Kantons Genf für eine Gesetzgebung zur Bekämpfung von Betriebsschliessungen und Massenentlassungen ab. Nur eine Minderheit aus SP, Grünen, EVP und LdU war bereit, den Vorstoss zu unterstützen.

Bekämpfung von Betriebsschliessungen und Massenentlassungen

Der Nationalrat gab fünf Standesinitiativen der Kantone Waadt (96.301), Wallis (96.303), Neuenburg (96.307), Genf (96.304) und Tessin (96.327), die eine Kantonalisierung der Bewilligungsvorschriften beim Grundstückserwerb von Ausländern sowie höhere Kontingente für den Erwerb von Ferienwohnungen für Tourismusregionen forderten, keine Folge. Er folgte damit dem Bundesrat, der argumentierte, dass die Aufsplitterung des Schweizer Wirtschaftsraumes der aktuellen weltweiten Globalisierung der Wirtschaft zuwiderlaufe. Ausserdem sei das Anliegen der Kantone nach höheren Kontingenten mit der letztjährigen Änderung der Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, welche die Verteilung nicht ausgeschöpfter Kontingente auf Kantone mit erhöhtem Kontingentsbedarf zulässt, weitgehend erfüllt.
Zwei Motionen Martin (fdp, VD) (95.3373) und der Rechtskommission des Ständerates (95.3386), die ebenfalls beide eine Kantonalisierung der Bewilligungspflicht forderten und die 1995 vom Ständerat überwiesen worden waren, lehnte der Nationalrat ebenfalls ab.
Entgegen der Forderung mancher Ferienorte nach höheren Kontingenten entschied der Bündner Ferienort Arosa. Knapp sprach er sich dafür aus, dass Personen mit Wohnsitz im Ausland in Arosa auch weiterhin kein Grundeigentum kaufen können.

Standesinitiativen für mehr Kantonskompetenzen bei der Lex Friedrich
Dossier: Lex Friedrich

Nachdem 1994 und 1995 bei vier Dramen um die Sonnentemplersekte 74 Menschen ums Leben gekommen waren, darunter auch eine gewisse Anzahl von in Genf ansässigen Personen, hatte die Genfer Regierung einen Expertenbericht in Auftrag gegeben, um sich ein Bild über das Ausmass der Gefahr zu machen, die von zweideutigen religiösen Organisationen ausgeht. Nach Abschluss ihrer Untersuchung schlugen die Experten nicht weniger als 40 Massnahmen gegen die negativen Einflüsse sektenähnlicher Organisationen und Gruppierungen vor. Angeregt wurden unter anderem eine verstärkte Aufklärung über Sekten im allgemeinen sowie eine Verbesserung der Opferhilfe für Ausstiegswillige. Die Genfer Regierung leitete darauf dem Kantonsparlament zwei Standesinitiativen zu. Mit der einen Initiative soll ein Artikel ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden, der die "Gehirnwäsche" von Menschen strafbar machen würde. Das zweite Begehren sieht vor, dass die Gründung und das Bestehen eines Vereins obligatorisch den Behörden gemeldet werden muss.

Sonnentemplersekte Genf Expertenbericht zwei Standesinitiativen

Im Vorjahr hatte das Parlament mehrere Vorstösse für eine Vereinheitlichung der kantonalen Strafprozessordnungen überwiesen. Im Berichtsjahr gaben der Ständerat und der Nationalrat nun auch sechs entsprechenden Standesinitiativen der Kantone Aargau (Kt.Iv. 95.307), Basel-Stadt (Kt.Iv. 95.301), Basel-Land (Kt.Iv. 95.305), St. Gallen (Kt.Iv. 95.304), Solothurn (Kt.Iv. 95.302) und Thurgau (Kt.Iv. 96.300) Folge. Bundesrat Koller gab in diesem Zusammenhang bekannt, dass er eine Expertenkommission beauftragt habe, bis zum Sommer 1997 ein Konzept vorzulegen.

Standesinitiativen für Vereinheitlichung der kantonalen Strafprozessordnungen
Dossier: Vereinheitlichung des Strafprozessrechts (2010)

Im Sommer beschloss der Bundesrat, bei der Festsetzung des Bundesbeitrags an die Prämienverbilligungen auch die durchschnittlichen Prämien der Krankenversicherung in den einzelnen Kantonen einzubeziehen. So sollten nach dem neuen Verteilschlüssel die Kantone Waadt (+17,2 Mio. Fr.), Genf (+15 Mio. Fr.), Zürich (+6,2 Mio. Fr.), Tessin (+2,6 Mio. Fr.) und Baselstadt (+2 Mio. Fr) bedeutend stärker unterstützt werden, währenddem die Subventionen an die Kantone St. Gallen (-8,4 Mio. Fr.), Thurgau (-4,9 Mio. Fr.), Graubünden (-3,7 Mio. Fr.) und Appenzell Innerrhoden (-315'000 Fr.) zum Teil drastisch gekürzt würden. Dies rief jene Kantone aus der Ost- und Zentralschweiz auf den Plan, welche sich seit Jahren durch eine bescheidenere medizinische Infrastruktur für eine Eindämmung der Gesundheitskosten eingesetzt hatten. Ihnen stiess besonders auf, dass mit dieser Massnahme jene Kantone (BS, GE, ZH) zu den Profiteuren zählen, welche ein besonders hohes Volkseinkommen aufweisen, und die in den vergangenen Jahren kaum Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen ergriffen haben. Elf Ost- und Zentralschweizer Kantone - Schaffhausen (Kt.Iv. 96.310), Thurgau (Kt.Iv. 96.306), Graubünden (Kt.Iv. 96.308), St. Gallen (Kt.Iv. 96.309), beide Appenzell (Kt.Iv. 96.311 und 96.312), Aargau (Kt.Iv 96.323), Nidwalden (Kt.Iv. 96.318), Glarus (Kt.Iv. 96.314), Schwyz (Kt.Iv. 96.319) und Luzern (Kt.Iv. 96.324) - beschlossen daraufhin, über Standesinitiativen den Bundesrat zu veranlassen, seinen Entscheid wieder rückgängig zu machen. Im Ständerat wurde die Abstimmung über eine gleichlautende Empfehlung Schiesser (fdp, GL) bis zur Behandlung der Standesinitiativen aufgeschoben (96.3259).

Parlamentarische Vorstösse zu den von den Kantonen für 1996 nicht beanspruchten individuellen Prämienverbilligungen
Dossier: Prämienverbilligung

Die Bundesversammlung behandelte die im Vorjahr vom Kanton Jura eingereichte Standesinitiative für ein neues Verfahren bei der Veränderung von Kantonsgebieten. Die Initiative will zwar weiterhin Volk und Stände über Kantonsneugründungen oder -zusammenlegungen entscheiden lassen. Gebietsveränderungen zwischen den Kantonen, wie im Fall Vellerat, soll die Bundesversammlung hingegen mit einem nicht einmal dem fakultativen Referendum unterstellten Beschluss genehmigen können. Das Vorgehen bei solchen Gebietsveränderungen, also z.B. die Frage, wer an den lokalen bzw. regionalen Volksabstimmungen teilnehmen darf, soll zudem nicht mehr vom direkt betroffenen Kanton geregelt werden, sondern vom nationalen Parlament. Die Staatspolitischen Kommissionen der beiden Ratskammern beantragten, der Initiative Folge zu geben. Die Tatsache, dass die eidgenössische Volksabstimmung über Vellerat doch von vielen als überflüssig empfunden worden sei, habe einen Reformbedarf aufgezeigt. Die Zustimmung zur Initiative bedeute aber nicht eine vollständige Übereinstimmung mit deren Inhalt, sondern vor allem ein Zeichen für den Bundesrat, im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung die 1995 angekündigten Vorschläge zu präsentieren. Beide Räte folgten diesem Antrag ihrer Kommissionen. In dem gegen Jahresende vorgestellten Revisionsentwurf fehlte dann jedoch ein entsprechender Vorschlag, da der Bundesrat die materiellen Revisionen auf die Bereiche Volksrechte und Justiz beschränkte.

(St.Iv. 95.306 JU): Kantonsbildungen und Veränderungen von Kantonsgebieten
Dossier: Neues Verfahren bei Veränderungen von Kantonsgebieten

In der Frühjahrssession lehnte der Nationalrat die bernische Standesinitiative für die Möglichkeit der Beschränkung der Staatsgarantie bei den Kantonalbanken mit denselben Argumenten ab, wie es im Vorjahr der Ständerat getan hatte. Eine Motion Rychen (svp, BE), welche die Bestimmung des Umfangs der Staatsgarantie den Kantonen selbst überlassen wollte, wandelte er in ein Postulat um. Als Hauptargument gegen die bernische Initiative und gegen die verbindliche Motionsform wurde angeführt, dass sonst die Bankkunden getäuscht würden, da bei ihnen der Name "Kantonalbank" unauflöslich mit der Sicherheit der Staatsgarantie verbunden sei. Die Eidg. Bankenkommission hatte sich in ihrem Jahresbericht für 1995 dafür ausgesprochen, den Kantonen die Führung von Kantonalbanken ohne oder mit reduzierter Staatshaftung zu erlauben. Als Postulat überwies der Nationalrat auch eine Motion seiner Wirtschaftskommission, welche die Schaffung rechtlicher Voraussetzungen für den Zusammenschluss von Kantonalbanken und der Bildung eines gemeinsamen Pools für die Deckung der Staatsgarantie forderte. Die Kommission würde darin einen Weg sehen, die Kantone davon abzuhalten, ihre Kantonalbanken aus Angst vor finanziellen Belastungen zu privatisieren. Bundesrat Villiger gab in dieser Debatte bekannt, dass die Regierung im Gegensatz zu der in ihrem Bericht vom Frühjahr 1995 geäusserten Meinung nun doch einen gewissen Handlungsbedarf erkennen könne und deshalb eine Expertenkommission einsetzen werde. Diese Kommission nahm im Juni ihre Arbeit auf.

Staatsgarantie Kantonalbanken

Rund ein halbes Jahr nach der Abstimmung über eine liberalisierte Lex Friedrich, bei der die zustimmenden französischsprachigen Kantone und das Tessin in die Minderheit versetzt wurden, reichten die Kantone Genf (96.304), Waadt (96.301), Wallis (96.303) und Neuenburg (96.307) gleichlautende Standesinitiativen zur Lockerung der Lex Friedrich ein. Gemäss dem Initiativtext ist der Erwerb von Grundstücken für gewerbliche Zwecke durch Personen im Ausland von der Bewilligungspflicht zu befreien, und für Ferienwohnungen sollen die Kantone zusätzliche Reservekontingente beanspruchen können.

Standesinitiativen für mehr Kantonskompetenzen bei der Lex Friedrich
Dossier: Lex Friedrich

Eine Gruppe von politisch wenig bekannten Genfern lancierte im April 1996 eine Volksinitiative «für die Finanzierung aufwendiger und langfristiger Infrastrukturvorhaben». Diese sieht vor, in Zukunft die stillen Reserven der Nationalbank, welche sich aus der Unterbewertung der Aktiven ergeben, dem Bund zur Verfügung zu stellen. Konkret visiert das Volksbegehren die Goldreserve der Nationalbank an, welche gemäss den Übergangsbestimmungen der Initiative zu 80 Prozent des Marktwertes bilanziert werden soll. Als Verwendungszweck der Aufwertungsgewinne nennt die Initiative die Finanzierung der geplanten neuen Alpenbahntransversalen (NEAT).

Volksinitiative zur Finanzierung aufwendiger und langfristiger Infrastrukturvorhaben (1996-1997)
Dossier: Geschichte der neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT)

In seiner Antwort auf ein Postulat der WAK des Nationalrats nahm auch der Bundesrat zur Frage der Staatsgarantie für Kantonalbanken Stellung und vermochte dabei vorläufig keinen Reformbedarf auf Bundesebene auszumachen. Den Kantonen empfahl er, ihre Banken der Aufsicht der Bankenkommission zu unterstellen. Auf Antrag des Bundesrates wandelte der Nationalrat später eine Motion Vollmer (Mo. 95.3285) (sp, BE) für eine Neudefinition der Staatsgarantie in ein Postulat um. Der Vorstoss hatte verlangt, dass die Kantone ihre bisherige vollumfängliche Garantie – welche zur Zeit die Steuerzahler der Kantone Bern und Solothurn massiv belastet – durch eine auf Spareinlagen beschränkte Garantie ersetzen können. Bereits zuvor hatte der Kanton Bern eine etwas allgemeiner gehaltene Standesinitiative mit der selben Stossrichtung eingereicht. Einen Tag nach dem Vorstoss von Vollmer doppelten Ständerat Gemperli (cvp, SG) und Nationalrat Rychen (svp, BE) mit gleichlautenden Motionen nach, welche den Kantonen die Kompetenz erteilen wollen, den Umfang der Staatsgarantie selbst zu regeln. Auf Antrag seiner WAK überwies der Ständerat die Motion Gemperli als Postulat. Die bernische Standesinitiative lehnte er mit dem Argument ab, dass Kantone, die keine vollumfängliche Garantie mehr leisten wollen, ihre Banken privatisieren können; damit würden diese Banken allerdings auch gewisse Privilegien wie Steuerbefreiung und weniger strenge Eigenmittelvorschriften verlieren.

Staatsgarantie Kantonalbanken

Nachdem der Nationalrat bereits 1993 zwei parlamentarische Initiativen für eine Erhöhung der Unterschriftenzahl für Volksbegehren und Referenden abgelehnt hatte, sprach er sich nun auch mit 86:32 Stimmen gegen eine entsprechende Standesinitiative des Kantons Solothurn aus. Da der Ständerat dem Begehren jedoch mit 24:11 zustimmte, musste der Nationalrat seine ablehnende Haltung in einer zweiten, noch etwas deutlicher ausgefallenen Abstimmung definitiv bestätigen. Neben materiellen Argumenten sprach gegen die Initiative auch, dass eine Verdoppelung der Unterschriftenzahl ohnehin mit dem in der Zwischenzeit veröffentlichten Entwurf für eine Totalrevision der Bundesverfassung auf die Traktandenliste gesetzt worden war.

Standesinitiative Solothurn zur Erhöhung der Unterschriftenhürde
Dossier: Parlamentarische Vorstösse zur Änderung der Politischen Rechte 1990-2000

In seinem Ende Juni in die Vernehmlassung gegebenen Entwurf für eine Totalrevision der Bundesverfassung (BRG 96.091) regte der Bundesrat an, Änderungen im Bestand der Kantone weiterhin von Volk und Ständen gutheissen zu lassen. Für Gebietsveränderungen wie im Fall Vellerat soll hingegen das Parlament zuständig sein, dessen Beschluss freilich dem fakultativen Referendum unterstehen würde. Voraussetzung für eine Genehmigung bliebe auf jeden Fall die Zustimmung der direkt betroffenen Bevölkerung und der beteiligten Kantone. Der Kanton Jura reichte eine ähnliche Standesinitiative (95.306) ein, möchte allerdings auf das fakultative Referendumsrecht verzichten.

Vernehmlassung und «Volksdiskussion» zur Reform der Bundesverfassung
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 1/2: Vorgeschichte (1966 bis 1996)

Les Chambres fédérales ont décidé de ne pas donner suite aux initiatives déposées entre 1992 et 1993 par les cantons de Schwytz, Nidwald, Obwald, Zoug et des Grisons dont l'objectif visait à modifier l'article 24sexies de la Constitution fédérale («initiative Rothenthurm» de 1987) afin que soient pris en compte non seulement les intérêts de l'environnement, mais également ceux de l'économie régionale. Dans cette même optique, les cinq cantons demandaient également l'abrogation de la disposition transitoire qui exige le démantèlement de toute installation ou construction postérieure au 1er juin 1983. La décision de ne pas donner suite à ces initiatives est à mettre en relation avec l'adoption de la nouvelle loi sur la protection de la nature et du paysage (LPN) qui - en garantissant que les utilisations forestières, agricoles et touristiques restent compatibles avec la protection des sites - répond autant que possible aux préoccupations des initiants.

Initiatives déposées entre 1992 et 1993 par les cantons de Schwytz, Nidwald, Obwald, Zoug et des Grisons

Nach dem Ständerat lehnte auch der Nationalrat diskussionslos und mit deutlicher Mehrheit drei Standesinitiativen der Kantone Bern, Freiburg und Wallis ab, mit denen diese eine Bundesentschädigung für ihre durch die Zweisprachigkeit bedingten Mehrkosten verlangten. Die grosse Kammer übernahm dabei die Argumentation des Ständerates und ihrer vorberatenden Kommission, wonach Zwei- und Mehrsprachigkeit im administrativen und im schulischen Bereich zwar zusätzliche Kosten verursache, eine Sprachenvielfalt innerhalb der Kantonsgrenzen aber bereichernd sei. Einzelne Sprecher machten geltend, für die Unterstützung der mehrsprachigen Kantone könne es auch noch andere Wege als jene über direkte Bundessubventionen geben, so etwa über den interkantonalen Finanzausgleich.

Standesinitiative zugunsten mehrsprachiger Kantone

Die kleine Kammer lehnte auf Antrag ihrer Kommission diskussionslos drei ähnlichlautende Standesinitiativen der Kantone Bern, Freiburg und Wallis ab, welche verlangten, der Bund solle die zweisprachigen Kantone bei ihren besonderen Leistungen zur Erhaltung und Förderung der Mehrsprachigkeit finanziell unterstützen. Die Kommission stellte in Aussicht, dass je nach Ausgestaltung des Sprachenartikels gewisse Beiträge eventuell möglich werden könnten, betonte aber auch ganz klar, dass die Mehrsprachigkeit eines Kantons nicht in erster Linie eine Belastung, sondern eine Bereicherung von nicht zu unterschätzendem Wert darstelle.

Standesinitiative zugunsten mehrsprachiger Kantone

Les Chambres ont décidé de classer une initiative du canton du Jura demandant une décriminalisation du non-paiement de la taxe militaire, cette exigence étant désormais sans objet puisque, grâce à la révision de la loi sur la taxe d'exemption du service militaire, elles ont décidé que les arrêts ne seraient plus requis contre une telle infraction.

Initiative cantonale du Jura: Suppression de la taxe militaire pour les handicapés (Iv.ct. 90.204)
Dossier: Abschaffung des Militärpflichtersatzes für Schwerbehinderte

Der Ständerat überwies die im Vorjahr von der grossen Kammer gutgeheissene solothurnische Standesinitiative für die rasche Ausarbeitung eines Konsumkreditgesetzes mit einem auf 15% fixierten Höchstzinssatz und einer maximalen Laufzeit von 24 Monaten ebenfalls.

Standesinitiative des Kantons Luzern Sozialschutz Solothurner Standesinitiative

Eine Standesinitiative des Kantons Luzern, welche in bezug auf Sozialschutz ähnlich wie die 1991 vom Parlament überwiesene Motion Affolter (fdp, SO) über die jetzt verabschiedeten Bestimmungen hinausging, wurde zwar vom Ständerat gutgeheissen, vom Nationalrat aber gegen den Widerstand der Linken als erfüllt abgeschrieben. Nachdem der Ständerat in der Differenzbereinigung jedoch auf seinem positiven Entscheid beharrte, gab der Nationalrat nach. Er überwies danach auch gleich noch eine Solothurner Standesinitiative, welche die rasche Ausarbeitung eines Bundesgesetzes über Kleinkredite verlangt, das den Maximalzins von 15% und die Höchstlaufzeit auf 24 Monate beschränkt.

Standesinitiative des Kantons Luzern Sozialschutz Solothurner Standesinitiative

Im Anschluss an eine längere asylpolitische Aussprache lehnte der Nationalrat – wie im Vorjahr bereits der Ständerat – drei Standesinitiativen der Kantone Aargau, Thurgau und Luzern ab. Die darin vorgeschlagenen notrechtlichen Massnahmen wurden mehrheitlich als mit der schweizerischen Rechtsauffassung nicht vereinbar erachtet. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass sich die Lage im Asylbereich seit der Einreichung der drei Initiativen (1991) vor allem dank der 1990 vom Parlament beschlossenen dritten Asylgesetzrevision deutlich entspannt habe, so dass sich im jetzigen Zeitpunkt eine Verschärfung des Asylrechts nicht aufdränge. Einzelne Anliegen der Standesinitiativen – so etwa eine Beschleunigung der Verfahren – seien in der Zwischenzeit erfüllt worden.

Ständerat lehnte seinerseits drei asylpolitische Standesinitiativen ab

Neben den persönlichen Eingaben auf parlamentarischer Ebene war am 8. April 1993 eine Standesinitiative des Kantons Genf eingereicht worden, welche die ersatzlose Abschaffung der „Lex Friedrich“ forderte. Während sich die zuständige Kommission des Ständerats dazu grundsätzlich positiv ausgesprochen hatte, lehnte sie der Bundesrat in seiner Stellungnahme als zu weitgehend ab, stellte jedoch bis Ende Jahr die Ausarbeitung einer Teilrevision des betreffenden Gesetzes in Aussicht. Darüber hinaus solle eine Expertengruppe bis 1995 mit einer allfälligen Aufhebung der „Lex Friedrich“ verbundene legislative Massnahmen abklären.

Die von Zimmerli (svp, BE) geleitete Ständeratskommission begrüsste die Erklärung des Bundesrats, behielt aber ihren Druck auf die Landesregierung aufrecht, indem sie der Genfer Standesinitiative durch eine eigene Kommissionsmotion (93.3378) sowie ein Kommissionspostulat (93.3379) teilweise Folge geben wollte. Darin wird der Bundesrat aufgefordert, den eidgenössischen Räten bis Mai 1994 eine Vorlage zu einer raschen Teilrevision der „Lex Friedrich“ zu unterbreiten. Die darin vorgesehene Bewilligungspflicht solle grundsätzlich auf reine Kapitalanlagen sowie den Erwerb von Ferien- und Zweitwohnungen bzw. diesen entsprechende Bauten beschränkt werden. Die neue gesetzliche Regelung habe insbesondere den wirtschaftlichen Bedürfnissen des Industrie- und Finanzsektors, der Tourismus- und Bergregionen sowie der Verträglichkeit mit entsprechenden ausländischen Gesetzgebungen und der Vereinbarkeit mit dem durch die Europäische Union und dem GATT gesetzten Recht zu entsprechen. Gleichzeitig wird der Bundesrat aufgefordert, ebenfalls bis Mai 1994 aufzuzeigen, durch welche Gesetzesmassnahmen die „Lex Friedrich“ abgelöst werden kann.

In der Herbstsession überwies das Ratsplenum sowohl die beiden auch von Bundesrat Koller befürworteten Vorstösse seiner Kommission wie auch die vom Bundesrat aus staatspolitischen Überlegungen, unter Bezugnahme auf das Schlagwort der „Überfremdungsgefahr“, abgelehnte Motion Reymond (lp, VD) (93.3081) für eine vollständige und definitive Abschaffung des Gesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Gegen solch ein radikales Vorgehen hatte sich der Bundesrat bereits wenige Tage zuvor, anlässlich der Präsentation der Zahlen der Immobilienverkäufe an im Ausland lebende Personen, ausgesprochen. Diese zeigen, nach Jahren nicht ausgeschöpfter Höchstkontingente, seit 1992 eine Trendwende an, nahm doch die Zahl der Gesuche in jenem Jahr um 65% gegenüber dem Vorjahr zu; eine Tendenz, die auch im Berichtsjahr – soweit entsprechende Zahlen vorliegen – weiter anhielt.

Standesinitiative des Kantons Genf fordert die Abschaffung der Lex Friedrich (93.304)
Dossier: Lex Friedrich

Wie zuvor bereits mehrere Parlamentarier hatte 1992 auch der Kanton Wallis den Bund aufgefordert, den Finanzausgleich zugunsten der ärmeren Kantone zu verbessern, die Förderungsmassnahmen für das Berggebiet auszubauen und die Tourismuswerbung im Ausland stärker zu subventionieren. Da der Bundesrat bereits entsprechend beauftragt ist, beschlossen sowohl der National- als auch der Ständerat, dieser Standesinitiative zwar keine Folge zugeben, aber ein gleichlautendes Postulat zuhanden des Bundesrates zu verabschieden. Im Ständerat bekämpften mehrere Abgeordnete aus sogenannt reichen Kantonen die Initiative mit dem Argument, dass angesichts der Aufgabenlast und der schlechten Finanzlage der grossen Städte weitere Forderungen der Berggebiete unangebracht seien.

Verbesserter Finanzausgleich zugunsten der ärmeren Kantone
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Der Nationalrat überwies mit knappem Mehr die im Oktober 1991 eingereichte Standesinitiative des Kantons Aargau zur Ergänzung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, welche verlangt, dass die von den Kantonen festgesetzten Eigenmietwerte bei der Berechnung der direkten Bundessteuer zu übernehmen sind, soweit sie mindestens den halben Marktwert umfassen. Indem das Parlament bei der Beratung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) darauf verzichtete, die Festsetzung des Eigenmietwertes zum Marktwert vorzuschreiben, und stattdessen die Formel der "Berücksichtigung der ortsüblichen Verhältnisse" wählte, zielte es laut Begründung der Initianten auf die Übernahme der kantonalen,Eigenmietwerte ab. Ohne eine derartige Ubernahme würden sich in zahlreichen Kantonen zwei verschiedene Werte für die Berechnung der kantonalen und eidgenössischen Steuererklärung ergeben. Da aber die direkte Bundessteuer auch von den kantonalen Steuerverwaltungen veranlagt und bezogen wird, würde sich dadurch ein erheblicher Verwaltungsmehraufwand ergeben. Eine parlamentarische Initiative Aguet (sp, VD) (Pa. Iv. 91.421), welche auf die gleiche steuerliche Belastung von Eigenheimbesitzern und Mietern abzielte, lehnte die grosse Kammer ab.

Standesinitiative Aargau zum Eigenmietwert (Kt. Iv. 91.311)

Le tracé contesté du tronçon Mattstetten (BE)-Rothrist (AG) a fait l'objet de plusieurs interventions parlementaires. La plus importante est venue du canton de Berne qui avait déposé une initiative (Iv.ct. 91.306) demandant que le choix de la variante ne se porte pas sur le projet des CFF, mais sur celui des cantons de Berne et Soleure, associés aux communes concernées et à des associations d'aménagement; leur tracé, plus respectueux de l'environnement, nécessiterait un crédit supplémentaire de plusieurs centaines de millions de francs. La petite Chambre a décidé de ne pas donner suite à ce texte, considérant qu'il serait inopportun de modifier un arrêté fédéral adopté par le peuple, que chacun avait eu le loisir de s'exprimer dans le cadre de la procédure d'approbation des plans et qu'il convenait d'examiner la problématique de Rail 2000 dans son ensemble.

Pour les mêmes raisons, la Chambre haute a encore rejeté une motion (Mo. 93.3036) de la minorité de sa commission qui demandait un examen approfondi des variantes en jeu, afin de permettre une comparaison et éventuellement un financement du tracé proposé par les cantons de Berne et Soleure. En revanche, elle a accepté un postulat (Po. 93.3035) de sa commission qui invite le gouvernement à soumettre au parlement un rapport concernant un examen général de Rail 2000, prenant en compte les diverses variantes existantes et leur coût, suggérant des mesures d'économie et faisant un bilan de la planification.

Initiative cantonale (BE) concernant le nouveau tronçon Mattstetten-Rothrist des CFF (Iv.ct. 91.306)
Dossier: Bahn 2000