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Mit den Auswirkungen der europäischen Integration auf die künftige Raumplanung in der Schweiz befasste sich ein international besetztes Symposium, welches im Rahmen der Jubiläumsfeiern zum 700. Geburtstag der Eidgenossenschaft vom 27.-29. Juli in Schaffhausen durchgeführt wurde. In den Referaten wurde eine faktische Beeinflussung der schweizerischen Raumplanung durch die Integrationsprozesse innerhalb der EG festgestellt. Als konkrete Gefahren dieses Prozesses wurden – neben einem Fortbestehen der Vollzugskrise – der zunehmende Kampf um den Boden und damit eine verstärkte Tendenz zur Deregulierung in der Raumplanung der Städte erkannt. Die zukünftige wirtschaftliche Rolle der Schweiz sahen die Experten vornehmlich als Standort hochwertiger Dienstleistungsanbieter, während für die zentrale Frage des Verkehrs sowohl eine Reduktion der Mobilität als auch eine verstärkte Verlagerung des Transports auf die Schiene ins Auge gefasst wurde.

Auswirkungen der europäischen Integration

Einmal mehr kritisierten die kleinen Parteien den Wahlmodus bei den Bündner Kantonsratswahlen und verlangten die Einführung des Proporzwahlrechts. In den letzten 54 Jahren ist dieses Begehren in Volks- oder Parlamentsabstimmungen sechsmal verworfen worden. Unter anderem schlug die CSP ein differenziertes Proporzverfahren gemäss dem Urner Modell vor, welches nur in Wahlkreisen mit mehr als drei Grossratsmandaten das Proporzverfahren vorschreibt; dieses Modell würde also die Landsgemeindetradition in den kleinsten Wahlkreisen erhalten. Die SP hat das Anliegen aufgenommen und in Form einer Motion, welche unter anderem auch von bürgerlichen Räten unterschrieben wurde, eingereicht.

Einführung des Proporzwahlrechts bei den Bündner Kantonsratswahlen

Le comité central du PSS a adopté un programme de politique de sécurité qui s'écarte en grande partie de celui du Conseil fédéral. S'il fait les mêmes constatations au sujet du changement et de la diversification des menaces, il entend prendre des mesures drastiques pour modifier la structure de l'armée helvétique et ses objectifs. La Suisse devrait ainsi œuvrer en faveur de la résolution pacifique des conflits, de leur prévention et de leur élimination, ce qui permettrait de réduire fortement les dépenses militaires. D'autre part, elle devrait viser à appartenir à un système européen de prévention des conflits et ses forces ne devraient, d'ici là, ne se voir confier que des tâches de protection de la population.

Programme de politique de sécurité du PSS

Le parti socialiste suisse a lancé une initiative populaire «pour moins de dépenses militaires et davantage de politique de paix». Ce texte entend modifier les dispositions transitoires de la Constitution fédérale afin que celles-ci mentionnent, dans un nouvel article, l'obligation faite à la Confédération de diminuer de 10% par exercice financier le budget du DMF, jus-qu'à concurrence d'une réduction totale de 50% des crédits par rapport à ceux de l'année de référence (à savoir, celle précédant la première réduction). Les montants ainsi libérés seraient affectés, selon ce texte, à la politique de paix ainsi qu'à la politique sociale. Par ailleurs, l'initiative mentionne explicitement le devoir, pour l'Etat, de pourvoir à la reconversion des entreprises fédérales d'armement et des administrations touchées par ces mesures.

Initiative populaire «Pour moins de dépenses militaires et davantage de politique de paix» (déclarée invalide)
Dossier: Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA)

Le Conseil d'Etat français a donné raison au recours de la ville de Genève, du canton de Genève, de la ville de Lausanne et de nombreuses associations écologistes contre la remise en fonction du surgénérateur Superphénix de Creys-Malville (F). Une partie du décret de 1989, fixant les conditions du redémarrage, a été jugée illégale en raison d'une faute de procédure, le gouvernement français ayant délégué de façon abusive des compétences au ministère de l'industrie. Ce n'est toutefois qu'une victoire incomplète pour les recourants, car seule une partie du décret a été annulée; ainsi, une remise en fonction du surgénérateur n'exigerait pas une nouvelle enquête publique. Pour l'instant, suite à des incidents intervenus en juillet 1990, la centrale n'est plus en fonction, mais un redémarrage pourrait intervenir au cours de l'année 1992.

Surgénérateur Superphénix de Creys-Malville (F)

Parmi les principales actions en cours, dans le cadre du programme «énergie 2000», on peut citer: au niveau de la Confédération, le plus grand poids donné à l'information et aux conseils en matière énergétique, à la traduction dans les faits d'un plan de formation et de perfectionnement professionnels, à l'intensification de la recherche énergétique, à la promotion des installations pilotes et des techniques énergétiques nouvelles (plan DIANE qui dispose d'un fonds de CHF 50 millions jusqu'en 1995), au soutien aux programmes d'impulsion RAVEL (utilisation rationnelle de l'électricité), PACER (énergies renouvelables) et PI BATIMENT (conservation et rénovation); au niveau des cantons, le renforcement de leur politique énergétique; dans nombre d'entre eux, la loi cantonale sur l'énergie a été modifiée ou est en voie de l'être en fonction du nouvel arrêté sur l'énergie. A l'échelon des communes, il faut signaler le projet «Energie dans la cité», placé sous le patronage du WWF et de la fondation suisse de l'énergie (FSE), qui réunit plusieurs municipalités (essentiellement en Suisse allemande), afin de les inciter, par un travail en commun et un échange d'informations, à mener des politiques énergétiques plus actives à un niveau décentralisé. Plusieurs expériences, devant servir d'exemples sont en cours à Zurich, Schaffhouse et Bergün (GR) notamment.

Cadre du programme Energie 2000 et rapports annuels
Dossier: Energie 2000
Dossier: Energieperspektiven des Bundes

Im Vorfeld der Wahlkampagne griff die SP den Problemkreis der Asylpolitik auf; der Parteivorstand hiess in einem Thesenpapier die Beschleunigung des Asylverfahrens, die prinzipielle Aufnahme von Tamilen sowie Kurden aus dem Südosten der Türkei als Gewaltflüchtlinge und die Einsetzung einer Unabhängigen Beschwerdeinstanz gut. Im übrigen forderte die SP, dass Asyl grosszügiger gewährt wird und führte aus, dass es mit einer liberaleren Anerkennungspraxis einfacher wäre, negative Entscheide konsequent zu vollzuziehen.

Asylpolitik der SP 1991

Am Kongress in Basel, welcher dem Thema «Die Identität der Schweiz im Europa von morgen» gewidmet war, äusserte sich eine Mehrheit für die Vorbereitung eines EG-Beitrittgesuchs. Sowohl welsche als auch deutschschweizerische Vertreter äusserten sich dahingehend, dass eine Integrationspolitik auch unter Wahrung des föderalistischen Gedankenguts als typisch eidgenössisches Identitätsmerkmal möglich sein sollte. Die Partei hielt im weiteren auch an der sicherheitspolitischen Maxime der bewaffneten Neutralität fest.

europäische Integration aus der Sicht der LP

Im Berichtsjahr häuften sich die Vorstösse für die politische Gleichstellung der Ausländer und Ausländerinnen. In der Waadt lancierte die SP eine ,Volksinitiative für die Einführung des kommunalen Stimm- und Wahlrechts für Ausländer, die seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz ansässig sind. Das passive Wahlrecht soll allerdings nur für die Gemeindeparlamente, nicht aber für die Exekutiven gelten. Trotz des Einsatzes von bezahlten Sammlern erreichte dieser Vorstoss die nötige Unterschriftenzahl nicht. Zustandegekommen ist hingegen eine von einem Komitee lancierte radikalere Volksinitiative, welche in der Waadt das aktive und passive Wahlrecht auf Kantons- und Gemeindeebene für Niedergelassene einführen will. Ebenfalls eingereicht werden konnte eine ähnliche, im Vorjahr in Basel-Stadt lancierte Initiative. Ein gleiches Volksbegehren wurde auch im Kanton Bern von einem breit abgestützten Komitee, dem unter anderen die SP, die GP, das GB und der Gewerkschaftsbund angehören, lanciert. Ahnliche Kreise — allerdings ohne Gewerkschaftsbund — lancierten im Aargau eine Initiative für die fakultative Einführung des Ausländerstimmrechts auf Gemeindeebene. Im Kanton Zürich konnte eine im Vorjahr lancierte gleichlautende Initiative eingereicht werden.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Lancé en mai 1990, par la Société suisse de l'énergie solaire (SSES) et d'autres organisations, le programme Solar 91 avait pour objectif la construction de 700 installations solaires en Suisse jusqu'au ler août 1991. Le projet a connu un succès inattendu; au mois de mai déjà, 500 nouvelles installations étaient projetées ou mises en service.

Projet «Solar 91»
Dossier: Energie 2000

Le système du courrier A et B est entré en vigueur le 1er février. Son principe consiste en un affranchissement de 80 centimes pour une distribution de l'envoi le lendemain et de 50 centimes pour les jours suivants (deux ou trois jours). Ressenti essentiellement comme une augmentation, il a suscité de nombreuses protestations de la part de particuliers ou d'entreprises, qui l'ont accusé de mal fonctionner, de créer un chaos au tri ou de provoquer de nombreux retards. Pour sa part, le Conseil national a transmis le postulat Zbinden (pdc, FR), cosigné par 105 députés, invitant le gouvernement à désapprouver le système du courrier A et B. Plusieurs parlementaires ont prétendu que ce système faisait perdre du temps, ne fonctionnait pas, compliquait le traitement du courrier et ne représentait qu'un impôt déguisé.

système du courrier A et B

Die sieben kurdischen Familien, die bereits Ende des letzten Jahres in Obwalden aus Protest gegen die drohende Ausschaffung in einen Hungerstreik getreten waren, wurden immer mehr zu einem Symbol und zu einer Zerreissprobe für die Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Institutionen – insbesondere jene des Bundes – und den Hilfswerken, den Kirchen und den asylpolitisch engagierten Kreisen. Obgleich die Sympathisanten der Kurdengruppe, die im "Friedensdorf Flüeli-Ranft" (OW) vorerst Unterschlupf fand, zugeben mussten, dass diese Kurden nicht aus den Kriegsrecht-Provinzen stammten, setzten sie sich doch vehement für deren Verbleib in der Schweiz ein, da gerade wegen des Aufsehens, welches der Hungerstreik ausgelöst hatte, eine Gefährdung dieser Gruppe auch in anderen Teilen der Türkei nicht mehr auszuschliessen sei. Als sich das BFF trotz den Vermittlungsbemühungen der Obwaldner Regierung unnachgiebig zeigte, tauchten die Familien kurz vor der drohenden Ausschaffung unter. Am ersten Tag der Jubiläumssession im Bundeshaus luden die drei Landeskirchen zu einer "geheimen" Pressekonferenz nach Bern ein, um – in Anwesenheit des grösseren Teils der untergetauchten Kurden – erneut einen generellen Ausschaffungsstopp zu verlangen. Kurz vor Ende der Pressekonferenz drang die Polizei ins Lokal ein, nahm die Kurden – unter ihnen auch Frauen und Kinder – fest und überführte sie in Ausschaffungshaft nach Obwalden. Obgleich sich weite Teile der Bevölkerung über das Vorgehen der Behörden empört zeigten und SP, GPS, LdU, EVP, die Landeskirchen und die Gewerkschaften geschlossen für einen Verbleib dieser Kurden in der Schweiz eintraten, wurden sie in Begleitung eines Beamten des BFF in die Türkei ausgeschafft.

sieben kurdischen Familien Hungerstreik

Der Landesring erlitt im Berichtsjahr durch die Einbusse von acht Sitzen bei den Wahlen ins Zürcher Kantonsparlament den bisher schwersten Rückschlag. Damit wurde im Kanton Zürich der Umbau zu einer sozialen und ökologischen Partei, verbunden mit einem Generationenwechsel, wie dies andernorts schon früher geschehen war, mit grossen Verlusten vollzogen. Der LdU hat in den letzten sechs Jahren über einen Drittel seiner Mandate in den Kantonsparlamenten verloren. In fünf Kantonen, in denen er früher in der Legislative sass, ist er überhaupt nicht mehr vertreten (NE, LU, GR, TG, BL). Da der im Vorjahr aus dem Landesring ausgetretene Zürcher Regierungsrat Gilgen, welcher als Parteiloser erneut kandidierte, die Wiederwahl gegen den LdU-Kandidaten Roland Wiederkehr schaffte, ist der Landesring auch in keiner kantonalen Regierung mehr vertreten.

Wahlresultate des LdU 1991
Dossier: Wahlresultate des LdU, 1990-1998

Einiges Aufsehen erregte die Nein-Parole des Vororts des Schweizerischen Handels- und Industrie-Vereins zum Finanzpaket. Unternehmerverbände wichtiger exportorientierter Branchen wie die Maschinenindustrie hatten sich zuvor, wegen der vorgesehenen Abschaffung der steuerlichen Belastung auf Betriebsmitteln und Investitionen (Taxe occulte) für das Finanzpaket ausgesprochen. Der Vorort begründete seinen Entscheid damit, dass er einen Wechsel zum Mehrwertsteuersystem wohl begrüssen würde, dass er aber das Kompromisspaket nicht unterstützen könne, weil auf einen gleichzeitigen Abbau der Direkten Bundessteuer verzichtet worden sei.
Der Arbeitgeberverband vertrat die gleiche Position wie der Vorort, während die Bankiervereinigung, welche primär an dem mit der Finanzreform gekoppelten Stempelsteuerabbau interessiert war, Zustimmung empfahl.
Die LdU-Initiative für den öffentlichen Verkehr empfahl der Vorort zur Ablehnung.

Parole des Vororts (Economiesuisse) zum Finanzpaket erregt Aufsehen

Von der ursprünglich breit angelegten Übung zur Dezentralisierung der Bundesverwaltung war schliesslich noch die Verlegung von drei Bundesämtern übrig geblieben. Der Bundesrat beantragte im Mai in einer entsprechenden Baubotschaft, 1994 die Bundesämter für Wohnwirtschaft resp. für Wasserwirtschaft nach Grenchen (SO) resp. Biel und 1998 das Bundesamt für Statistik nach Neuenburg zu verlegen. Als Hauptgründe für diese von den Personalverbänden nach wie vor bekämpfte Dislozierung gab er das knappe Angebot an Büroräumen in der Region Bern und regionalpolitische Erwägungen an. Zudem erhofft er sich von Standorten, die näher an der Sprachgrenze liegen, Vorteile für die Rekrutierung französischsprachigen Personals.

Auslagerung von drei Bundesämtern
Dossier: New Public Managment

Im Rechnungsjahr 1990 schlossen nur acht Kantone (UR, NW, FR, SO, BL, GR, AG, TI) ihre Rechnungen mit einem positiven Resultat ab. Ein massives Defizit war im Kanton Genf mit CHF 194 Mio. zu verzeichnen. In der Waadt musste nach sieben Überschussjahren wieder ein Defizit von CHF 24 Mio. ausgewiesen werden, im Wallis ein solches von über 78 Mio. Der Kanton Jura präsentierte eine ausgeglichene Rechnung, Freiburg konnte 11 Mio. und Neuenburg 7 Mio. Überschuss verzeichnen. In der Deutschschweiz fiel vor allem der Kanton Bern auf, der ein Rekorddefizit von 386 Mio. aufwies; hingegen konnte Zürich, im Gegensatz zum Vorjahr, wieder ein positives Ergebnis (+38 Mio.) zeigen.

Finanzrechung der Kantone für 1990

Der Forderung der Tessiner Abgeordneten nach einer sukzessiven Erhöhung der Zahl der italienischsprachigen Bundesbeamten war Bundespräsident Cotti bereits anfangs Jahr zuvorgekommen, als er für sein Departement eine Quotenregelung bei der Personalauswahl einführte. Mit dieser Sofortmassnahme soll im EDI eine angemessene Vertretung der sprachlichen Bevölkerungsgruppen sichergestellt und der Anteil des weiblichen Personals erhöht werden. Ziel ist, bis Ende 1992 Verhältniswerte von 70% deutsch- (heute 74%), 20% französisch- (17%) und 10% italienischsprachige Mitarbeiter (7,5%) zu erreichen. Um den Dienst in der zentralen Bundesverwaltung für Tessiner attraktiver zu machen, regten die Motionäre ebenfalls die Schaffung einer dreisprachigen Schule (deutsch/französisch-italienisch) in Bern an. Auch dieser Wunsch stiess bei Bundespräsident Cotti auf viel Sympathie; er verwies jedoch auf den Grundsatz der kantonalen Schulhoheit und spielte so den Ball dem Kanton Bern zu.

In ihrem Inspektionsbericht 1991 bemängelte zudem die GPK des Nationalrates die nach wie vor markante Untervertretung der sprachlichen Minderheiten in der Bundesverwaltung.

Erhöhung der Zahl der italienischsprachigen Bundesbeamten

Im Rahmen einer Veranstaltungsreihe zum 700-Jahr-Jubiläum an der ETH Zürich hat Bundesrat Arnold Koller ein zukünftiges Bild der Schweiz als Verfassungsstaat skizziert, in welchem sich ein Reformwille aus dem Innern unseres Staatsgefüges mit den Herausforderungen unserer europäischen Umgebung und der internationalen Staatengemeinschaft zu einem neuen Ganzen verbindet. Sowohl aus innenpolitischer Sicht – die Parlaments- und Regierungsreform sowie die Anwendungsmodalitäten des Referendums gehören zu den wichtigsten Elementen – als auch von einer aussenpolitischen Perspektive aus gesehen – ein Anpassungsprozess an die Europäische Gemeinschaft braucht vermehrt Flexibilität, da letztere sich ebenfalls in einer ständigen Entwicklung befindet – müsste laut Koller die Verfassungsreform in grösseren Teilstücken vonstatten gehen. Er warnte aber auch vor der Illusion, eine perfekte Verfassung ausarbeiten zu wollen, welche über einen grossen Zeitraum Bestand haben könne.

Beziehungen zur EG/EU und Reform der Bundesverfassung
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 1/2: Vorgeschichte (1966 bis 1996)

Für nicht vordringlich hält die verwaltungsinterne Arbeitsgruppe «Weiterentwicklung des Bodenrechts», welche 1988 nach der Abstimmung über die sogenannte «Stadt-Land-Initiative» gebildet worden war, eine neue Verfassungsgrundlage zur Bodenpolitik. Zwar verneint ihr Bericht, in dessen Zentrum das Anschlussprogramm steht, welches die bodenrechtlichen Sofortmassnahmen ablösen soll, keineswegs die Wünschbarkeit einer Überarbeitung der eigentums- und bodenrechtlichen Verfassungsbestimmungen. Sie hält jedoch das bestehende verfassungrechtliche Instrumentarium grundsätzlich für ausreichend, die anstehenden Probleme zu lösen, weshalb von dem politisch wie finanziell riskanten Schritt einer Revision im Bereich der Eigentumsverfassung vorerst abgeraten wird.

Verfassungsgrundlage zur Bodenpolitik

Die Regierungsparteien als eigentliche Schöpfer der Vorlage konnten sich während der Kampagne nur zaghaft hinter ihr eigenes Kind stellen, da der Riss zwischen Befürwortern und Gegnern quer durch ihre Parteien verlief. Einzig bei der SP fand sich von Anfang an eine deutliche Mehrheit, wobei allerdings Gewerkschaftsvertreter ktitisierten, dass der soziale Ausgleich im vorliegenden Steuerpaket nicht mehr genügend garantiert sei. Auch die drei bürgerlichen Bundesratsparteien befürworteten schliesslich das Finanzpaket. Bei der FDP gab aber ein Drittel der Kantonalsektionen die Nein-Parole aus. Bei der SVP stellten sich unter anderem die beiden grössten Kantonalsektionen, jene der Kantone Zürich und Bern, in Widerspruch zu den befürwortenden Parolen ihrer Zentralorgane. Von den kleineren Parteien bekämpfte die LP die Vorlage von Anfang an, ebenso die SD und die AP, während der LdU und die EVP sie unterstützten. Aber auch das links-grüne Lager – die GPS, die noch bestehenden Gruppierungen des Grünen Bündnisses und die PdA – bekämpfte das Paket; es beurteilte den Ausbau der indirekten Steuern als unsozial und kritisierte auch den Mangel an umweltgerechten Steuerungsinstrumenten.

Neue Finanzordnung 1995 (BRG 89.041)
Dossier: Neue Bundesfinanzordnung 1991

Eine breite, geschlossene Front, bestehend aus gewerkschaftlichen, kirchlichen und frauenpolitischen Organisationen sagte weiterhin klar nein zum Revisionsentwurf des Arbeitsgesetzes, zur Kündigung des Übereinkommens 89 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (Verbot der Nachtarbeit für Frauen in der Industrie) und zum Ausbau jeglicher Nacht- und Sonntagsarbeit. Sie argumentierten damit, dass es nicht angehe, die Frauen, die ohnehin die Doppelbelastung von Beruf und Familie zu tragen hätten, zu benachteiligen, nur um die Gleichstellung der Geschlechter durchzusetzen. Eher, so ihre Auffassung, müsse die erwiesenermassen physisch und psychisch schädliche Nachtarbeit auch für Männer verboten werden.

Revision des Arbeitsgesetzes (Po. 90.580)
Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)

Nach der im Herbst 1990 erfolgten Überweisung der parlamentarischen Initiativen Petitpierre (fdp, GE) und Rhinow (fdp, BL) für eine weitere Reform des Parlaments, machten sich Kommissionen beider Räte unverzüglich an die Arbeit. Im Sinne einer Arbeitsteilung befasste sich die Nationalratskommission mit der Parlamentsreform und diejenige des Ständerates mit den ebenfalls im Vorjahr überwiesenen Vorstössen Petitpierres und Rhinows für eine Regierungsreform.

Bereits im Mai konnte die Nationalratskommission ein erstes Paket von Reformvorschlägen präsentieren. Dieses hat den Vorzug, rasch – d.h. ohne Verfassungsänderungen – realisierbar zu sein und steht primär im Zeichen einer Professionalisierung der Parlamentsarbeit. Die angestrebten Neuerungen betreffen folgende fünf Bereiche: Permanenz und Kontinuität der parlamentarischen Tätigkeit, Mitwirkung an der Aussenpolitik, Koordination beider Räte, Führung und Planung sowie Arbeitsbedingungen der Parlamentarier. In einer zweiten, späteren Phase will sich die Kommission namentlich mit der Delegation von Entscheidungskompetenzen in Kommissionen, den Beziehungen des Parlaments zur Öffentlichkeit sowie Fragen, welche sich möglicherweise aus einer grundlegenden Regierungsreform oder aus dem europäischen Integrationsprozess ergeben, befassen.

Formal beantragte die Kommission eine Teilrevision des Geschäftsverkehrsgesetzes und des Geschäftsreglements des Nationalrats, eine Teilrevision des Entschädigungsgesetzes, die Schaffung eines neuen Bundesgesetzes über die Infrastrukturkosten der Fraktionen und der Mitglieder der eidgenössischen Räte sowie Bundesbeschlüsse zu den beiden letzterwähnten Gesetzen.

Damit das Parlament kontinuierlich arbeiten und die Sachkenntnisse seiner Mitglieder besser nutzen kann, sollen ständige, regelmässig tagende Kommissionen geschaffen werden, welche sämtliche Gebiete der Bundespolitik abdecken. Die nichtständigen Kommissionen, welche bisher bei rund der Hälfte aller wichtigen Gesetzgebungsarbeiten zum Zuge kamen, sollen nur noch ausnahmsweise gebildet werden. Zur Unterstützung seiner Arbeit sollte das Parlament zudem auch ausserparlamentarische Expertenkommissionen einsetzen können. Da sich mit der wachsenden Bedeutung supranationaler Organisationen wie GATT oder EG die Grenzen zwischen Innen- und Aussenpolitik immer mehr verwischen, soll der Einfluss des Parlaments auf die Aussenpolitik vergrössert werden. Dabei möchte die Kommission die verfassungsmässige Kompetenzordnung nicht antasten, sondern einen intensiven Konsultationsprozess zwischen Parlament, Bundesrat und Verwaltung etablieren. Die Planung und Koordination der Tätigkeiten der beiden Kammern soll vor allem durch eine Aufwertung der 1984 geschaffenen Koordinationskonferenz verbessert werden; zudem soll der Nationalrat seine beiden Führungsorgane, das Büro und die Fraktionspräsidentenkonferenz zusammenlegen. Das Differenzbereinigungsverfahren zwischen den beiden Ratskammern soll verkürzt werden, indem bereits nach zwei statt nach drei Verhandlungsrunden eine Einigungskonferenz in Funktion tritt.

Da die Zeitnot der Ratsmitglieder ein wesentliches Hemmnis für die effiziente Bewältigung der immer anspruchsvoller werdenden parlamentarischen Arbeit darstellt, beantragte die Kommission eine massive Erhöhung der Entschädigungen. Die vorgeschlagene Erhöhung des Grundbeitrags von 12'000 auf 80'000 Fr. und der Sitzungsgelder von 300 auf 400 Fr. pro Tag (zusammen ca. 120'000 Fr./Jahr), Beiträge an die Altersvorsorge und die Bezahlung einer Überbrückungshilfe beim Ausscheiden aus dem Parlament würden es den Abgeordneten erlauben, sich voll auf ihr politisches Mandat zu konzentrieren. Damit würden in der Schweiz ähnliche Verhältnisse geschaffen wie in anderen Staaten, indem für die Parlamentarier die Ausübung einer zusätzlichen Erwerbsarbeit nicht mehr notwendig, aber auch nicht verboten ist.

Die Kommission möchte ebenfalls die zur Verfügung gestellte Infrastruktur den Verhältnissen, wie sie in anderen europäischen Ländern herrschen, anpassen. Neben einem Ausbau der allgemeinen Parlamentsdienste – insbesondere die Einrichtung eines eigenen Übersetzungsdienstes – schlug sie vor, jedem Ratsmitglied einen eigenen Arbeitsplatz sowie einen Kredit von jährlich 60'000 Fr. zur Einstellung von persönlichen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen und den bereits bisher gewährten Infrastrukturbeitrag von 18'000 auf 24'000 zu steigern. Bei einer Realisierung all dieser Vorschläge würden die Kosten für das Parlament (inkl. Parlamentsdienste) von gegenwärtig rund 30 auf 74 Mio Fr. pro Jahr steigen.

Parlamentsreform 1992 (BRG 90.229)
Dossier: Parlamentsreform 1992

Im Mai stellte der Bundesrat einen neuen Bericht zur Ausländer- und Flüchtlingspolitik vor. Anders als der Strategiebericht zwei Jahre zuvor entstand dieser nicht mehr unter Federführung des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF), sondern unter jener des Biga. Im Vordergrund stehen denn auch mehr arbeitsmarktorientierte Fragestellungen. Hauptpunkt der mittelfristigen Ausländer- und Asylpolitik sei es, so führte Bundesrat Koller an der Pressekonferenz aus, eine EWR-konforme Ausländerpolitik zu definieren. Nach dem Willen des Bundesrat soll inskünftig ein Drei-Kreise-Modell zum Zug kommen. Der innere Kreis umfasst die EG- und Efta-Staaten. Deren Bürger sollen schrittweise keinen ausländer- oder beschäftigungspolitischen Beschränkungen mehr unterliegen, sowie dies ab 1993 auch im Rahmen des geplanten EWR vorgesehen ist.
Im zweiten Kreis des Modells befinden sich einerseits die traditionellen Rekrutierungsländer ausserhalb des EG- und Efta-Raumes, in denen bisher weniger qualifizierte Arbeitskräfte angeworben wurden. Konkret war damit Jugoslawien gemeint. Bürger dieser Staaten sollen nur noch als Saisonniers oder Jahresaufenthalter in unserem Land arbeiten können, wenn die Reserven aus dem inneren Kreis erschöpft sind. Dem zweite Kreis ordnete der Bundesrat anderseits alle jene Länder zu, mit denen die Schweiz enge kulturelle Beziehungen unterhält (Nordamerika, eventuell auch Australien, Neuseeland und die Länder Ost- und Südosteuropas). Hier erhofft sich der Bundesrat eine vermehrte Rekrutierung von hochqualifizierten Arbeitskräften. Für die Staaten des zweiten Kreises wird aber ein strenger politischer Massstab angelegt: sie müssen demokratisch regiert sein und die Menschenrechte beachten, asylrechtlich also zu den "safe countries" zählen. Zum dritten Kreis werden alle übrigen Länder gerechnet; dort würden grundsätzlich keine Arbeitskräfte rekrutiert. Ausnahmen für vorübergehende Aufenthalte von Spezialisten sollen indessen möglich sein. Ansonsten wird für Menschen des äussersten Kreises die Schweiz höchstenfalls Asylland bleiben.
Im Bereich der Asylpolitik setzte der Bundesrat zwei Schwerpunkte. Einerseits will er inskünftig vermehrt dazu beitragen, die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in den Herkunftsländern zu verbessern, um die Ursachen der Auswanderung zu beseitigen. Andererseits strebt er eine immer engere Zusammenarbeit mit den anderen europäischen Aufnahmestaaten an (Erstasylabkommen, Harmonisierung des Asylrechts, Datenaustausch). Zudem bekräftigte er erneut seinen Willen, die durch die dritte Asylgesetzrevision geschaffenen Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung möglichst voll auszuschöpfen.

EWR-konforme Ausländerpolitik mit einem «Drei Kreise-Modell»

Les raisons qui motivent la participation de la Suisse aux institutions de Bretton Woods ont été soulignées par le Conseil fédéral dans son message aux Chambres. Premièrement, face aux bouleversements intervenus à la fin des années 80 sur le plan européen et mondial, il est de plus en plus nécessaire de reconsidérer la place de la Suisse sur la scène internationale; son absence dans les principales institutions internationales risque de la marginaliser de plus en plus. Deuxièmement, l'internationalisation croissante des relations économiques amène les institutions de Bretton Woods à jouer un rôle plus important qu'auparavant dans le maintien d'un ordre monétaire stable et d'un système libéral d'échanges et de paiements. Pour un pays comme la Suisse, grand exportateur et disposant d'une monnaie forte, il est dans son intérêt de participer au FMI et à la Banque mondiale. De plus, l'augmentation des problèmes de portée internationale tels que la dette, l'environnement ou les migrations, exige des solutions multilatérales; pour ce faire la Suisse a besoin de coordonner sa coopération avec celles des autres Etats.

L'adhésion de la Suisse aux institutions de Bretton Woods
Dossier: Der Beitritt der Schweiz zu den Bretton Woods Institutionen (IWF, ...)

Les comptes des CFF pour l'année 1991 montrent que le projet du budget 1991 d'équilibrer les comptes ne s'est pas réalisé. La régie a enregistré en effet un déficit de 28.6 millions de francs, le total des produits étant de 5.882 milliards de francs (+9.6% par rapport à 1990) et celui des dépenses de 5.911 milliards (+ 10.2%). Le renchérissement et la hausse des taux d'intérêt, mais surtout les frais de personnel (3.277 milliards) ont rendu impossible un bilan sain. La participation de la Confédération s'est notablement accrue puisqu'elle s'est montée à 1.872 milliards de francs (+10%). Les contributions d'infrastructure des CFF sont, par contre, en légère augmentation (45 millions contre 37 en 1990). Tandis que de bons résultats étaient enregistrés dans le domaine du transport de personnes (plus de 275 millions de personnes transportées), celui du trafic de marchandises était en léger recul.

Comptes des CFF pour l'année 1991
Dossier: Betriebszahlen der SBB bis 1998
Dossier: Sparmassnahmen der SBB