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Der Nationalrat überwies eine Motion einer Minderheit seiner Rechtskommission als Postulat, das - ohne gesetzlichen Zwang gegenüber Vermietern - Anreize zu erleichtertem Wohneigentumserwerb für Mieter fordert. Als mögliche Massnahmen wurden eine Rabattgewährung bei der Grundstückgewinnsteuer bei einem Verkauf an den Mieter oder der Verzicht auf die Eigenmietwertbesteuerung des neuerwerbenden Mieters während einer bestimmten Zeit vorgeschlagen.

Anreize zu erleichtertem Wohneigentumserwerb (Mo. 93.3000)

Zwei Motionen Graber (lp, NE) (Mo. 94.3429) und Columberg (cvp, GR) (Mo. 94.3472), die verlangten, im Rahmen der Massnahmen zur Sanierung des Bundeshaushaltes auch den Abbau der gesetzlichen Vorgaben zu prüfen, wurden nach dem Nationalrat auch vom Ständerat überwiesen.

Drei Motionen zum Abbau der gesetzlichen Vorgaben

Die Verfolgung der auf internationalem Niveau tätigen Kriminellen (namentlich im Bereich des organisierten Verbrechens und der Wirtschaftskriminalität) wird durch die kantonale Organisation der Polizei- und Justizbehörden erschwert. Der Ständerat hiess deshalb – trotz föderalistischer Bedenken Danioths (cvp, UR) – eine Motion Rhinow (fdp, BL) für eine Vereinheitlichung der Strafprozessordnung in der Schweiz gut. Der Bundesrat hatte sich ursprünglich für die Umwandlung in ein Postulat ausgesprochen, nachdem aber eine Expertengruppe ebenfalls Handlungsbedarf konstatiert hatte, war er mit der Motionsform einverstanden. Er nahm den Vorschlag zudem in den Vernehmlassungsentwurf für die Totalrevision der Bundesverfassung auf. Auch der Nationalrat stellte sich hinter den Vorstoss und überwies zudem noch eine gleichlautende Motion Schweingruber (fdp, JU) (Mo. 94.3181). Dieselbe Zielrichtung verfolgen auch die im Berichtsjahr eingereichten Standesinitiativen der Kantone Basel-Stadt, Basel-Land, St. Gallen und Solothurn.

Vereinheitlichung der Strafprozessordnung in der Schweiz
Dossier: Vereinheitlichung des Strafprozessrechts (2010)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 1/2: Vorgeschichte (1966 bis 1996)

Nationalrat Herczog (sp, ZH) verlangte mit einer Motion, dass zukünftig anstelle der Fragestunde auch eine Debatte zu einem wichtigen Problem im In- oder Ausland stattfinden kann, falls dies das Ratsbüro beschliesst oder es mindestens 40 Ratsmitglieder wünschen. Sein Vorstoss wurde als Postulat überwiesen. Das mit der Abklärung beauftragte Ratsbüro kam zum Schluss, dass sich eine Reglementsänderung nicht aufdränge, da bereits heute mit einer dringlichen Interpellation (über deren Dringlichkeit das Ratsbüro entscheidet) eine Debatte zu einem politischen Problem kurzfristig auf die Traktandenliste gesetzt werden kann. Das Plenum schloss sich dieser Meinung an. Ein weiterer Vorstoss [Motion 95.3033] Herczogs zur Vitalisierung der Ratsdebatten forderte die Einführung der Möglichkeit, während den Referaten Zwischenfragen zu stellen. Diese Motion wurde ebenfalls in ein Postulat umgewandelt.

Debatte zu einem wichtigen Problem Vitalisierung der Ratsdebatten

Nationalrat Keller (sd, BL) verlangte mit einer Motion, dass in Zukunft nicht mehr die Bundesversammlung über die Gültigkeit von Volksinitiativen entscheidet, sondern eine - nicht näher spezifizierte - Stelle eine verbindliche materiellrechtliche Vorprüfung durchführt. Der Vorstoss wurde in ein Postulat umgewandelt, obwohl ihn Vollmer (sp, BE), der sich für das Recht des Parlaments einsetzte, für diese Überprüfung allein zuständig zu bleiben, auch in dieser Form bekämpfte. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats zeigte an einer solchen Lösung grosses Interesse. Bei der Vorberatung der Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte (s. oben) beschloss sie, eine rechtliche Vorprüfung von Initiativen durch die Bundeskanzlei einzuführen. Deren Entscheid könnte innerhalb von 60 Tagen bei einer vom Parlament gewählten unabhängigen Rekurskommission angefochten werden, welche dann definitiv entscheiden würde. Der vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebene Entwurf für die Totalrevision der Verfassung schlägt vor, dass weiterhin die Bundesversammlung über die Gültigkeit entscheidet. Eine Ungültigkeitserklärung aufgrund von Nichtvereinbarkeit mit Völkerrecht müsste allerdings vom Bundesgericht sanktioniert werden.

Motion zur materiellrechtliche Vorprüfung von Volksinitiativen
Dossier: Parlamentarische Vorstösse zur Änderung der Politischen Rechte 1990-2000

Le Conseil national a décidé de classer une motion Berger (udc, VD) proposant au gouvernement d'élaborer les bases légales nécessaires à la création d'un nouveau poste de délégué aux droits de l'homme. Dans son rapport écrit, le Conseil fédéral a tenu à souligner que l'ensemble des objectifs du motionnaire est d'ores et déjà pleinement assumé au sein de l'administration fédérale. De son côté, le Conseil des Etats a transmis, puis classé une motion portant sur le même objet qui lui avait été soumise par la députée radicale bernoise Christine Beerli.

délégué aux droits de l'homme

Le Conseil national a transmis comme postulat deux motions du groupe écologiste ayant trait à la nouvelle Organisation mondiale du commerce. La première charge le Conseil fédéral d'oeuvrer - lors des négociations qui seront menées sous l'égide de l'OMC - pour que les règles du commerce mondial soient conformes au principe du développement durable. La seconde, quant à elle, demande au gouvernement d'élargir la coopération de la Suisse en matière de politique commerciale avec les pays en développement les plus pauvres et de débloquer des fonds supplémentaires permettant de compenser les effets négatifs que ces pays pourraient subir.

développement durable pays en développement

Als Postulat verabschiedet wurde hingegen eine Motion Carobbio (sp, TI), welche den Bundesrat ersucht, auf dem Verordnungsweg oder durch Weisungen Ausführungsbestimmungen zum Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih zu erlassen, die garantieren, dass insbesondere in der Baubranche temporäre Mitarbeiter nach den Ansätzen der Gesamtarbeitsverträge entlöhnt und nicht Teile des Lohnes als Spesen deklariert werden, was zu späteren Einbussen bei den Sozialversicherungen sowie zur Umgehung der Steuerpflichten führt. Der Bundesrat verwies darauf, dass das Problem dem BIGA bekannt sei, weshalb in Kürze ein entsprechendes Rundschreiben versandt werde; die Verwaltung nehme sich auch vor, schärfere Kontrollen durchzuführen.

Personalverleih

Mit einer Motion wollte Nationalrätin Goll (frap, ZH) den Bundesrat verpflichten, das Opferhilfegesetz (OHG) zu revidieren und die zweijährige Verjährungsfrist für die Einreichung von Gesuchen zwecks Entschädigung und Genugtuung aufzuheben. Sie verwies dabei auf die Erfahrung, dass sexuell ausgebeutete Frauen und Kinder oft Jahre brauchen, bis sie ihr Schweigen brechen können. Der Bundesrat machte geltend, es sei grundsätzlich richtig, dass ein Entschädigungs- oder Genugtuungsgesuch möglichst rasch eingereicht werden solle, da es mit dem Zeitablauf zunehmend schwieriger werde, die massgeblichen Ereignisse festzustellen und zu überprüfen, ob und inwiefern diese den Schaden verursacht haben. Er anerkannte aber, dass es Situationen gibt, in denen Betroffene am rechtzeitigen Handeln gehindert sein könnten, so namentlich in Fällen, in denen eine materielle oder emotionale Abhängigkeit vom Täter oder der Täterin besteht (Kindsverhältnis, Ehe, Arbeitsverhältnis) oder in denen aus der Natur der Straftat starke psychische Hemmungen entstehen, die – wie eben bei sexuellen Handlungen – ein rasches Reagieren oft verunmöglichen. Hier könnte seiner Ansicht nach eine flexiblere Regelung der Verwirkungsfrist angezeigt sein. Es wäre aber auch denkbar, die Frist erst ab dem Zeitpunkt laufen zu lassen, in dem das Abhängigkeitsverhältnis beendet ist, wie dies etwa der Kanton Zürich in seinem Einführungsgesetz zum OHG vorgesehen hat. Da das OHG erst am 1. Januar 1993 in Kraft getreten ist, möchte der Bundesrat vorerst mit dem Gesetz Erfahrungen sammeln. Er beantragte deshalb erfolgreich Umwandlung in ein Postulat.

Motion für eine Revision des Opferhilfegesetzes (OHG; Mo. 94.3574)
Dossier: Totalrevision Opferhilfegesetz 2005-2007

Mit einer Motion ersuchte Nationalrat Zisyadis (pda. VD) den Bundesrat, Inhabern von C-Ausweisen und insbesondere jüngeren Ausländern, welche hier geboren sind oder ihre Schulzeit in der Schweiz absolviert haben, zu gestatten, auch länger als sechs Monate das Land zu verlassen, ohne deswegen den Anspruch auf die Niederlassung zu verlieren. Der Bundesrat erinnerte daran, dass die Ausländerregelung seit 1986 für begründete Fälle Ausnahmen vorsieht. Auch verwies er auf neuere Weisungen des Bundesamtes für Ausländerfragen, wonach für junge Ausländerinnen und Ausländer, welche die Frage einer möglichen Reintegration in ihrem Heimatland abklären wollen, die Frist bei entsprechendem Gesuch bis auf zwei Jahre zu verlängern sei. Angesichts dieser Ausführungen wurde die Motion in der Postulatsform überwiesen.

Inhabern von C-Ausweisen länger als sechs Monate das Land zu verlassen

Wenig wissen wollte die grosse Kammer auch von einem Gesetz für die finanzielle Unterstützung der im Familienbereich tätigen Organisationen. Auf Antrag des Bundesrates, welcher in erster Linie die Finanzlage des Bundes ins Feld führte, wurde eine entsprechende Motion Grossenbacher (cvp, SO) lediglich als Postulat angenommen.

finanzielle Unterstützung der im Familienbereich tätigen Organisationen

Weil die Medien zunehmend zur vierten Gewalt in der direkten Demokratie würden, seien sie im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung institutionell ins System der Gewaltentrennung einzubinden. Dies verlangt eine Motion Zbinden (sp, AG), die von elf Parlamentariern mitunterzeichnet wurde. Gemäss dem Motionär sollen auf diese Weise wechselseitige Übergriffe und Interessenverflechtungen zwischen Medien und staatlichen Gewalten verhindert werden. In seiner Antwort schrieb der Bundesrat, dass die Rolle der Medien keinesfalls mit derjenigen der drei staatlichen Gewalten gleichgesetzt werden könne. Fragen der Meinungsäusserungs- und Pressefreiheit, wie auch der zulässigen staatlichen Medienförderung und der Ausbildung zukünftiger Medienschaffender an den Hochschulen seien im Rahmen der eingeleiteten Verfassungs-Totalrevision aber zu diskutieren. Die Behandlung der Motion wurde verschoben.

Medien ins System der Gewaltentrennung einzubinden

Eine Motion Schmid (cvp, AI) (Mo. 93.3641), die Wettbewerbsverzerrungen in der Biersteuer ausmerzen und die in der Europäischen Union bekannte Biersteuerstaffel einführen wollte, war letztes Jahr vom Ständerat angenommen worden, wurde aber im Berichtsjahr vom Nationalrat abgelehnt. Eine gleichlautende Motion Tschuppert (fdp, LU) (Mo. 93.3616) überwies der Nationalrat als Postulat. Er folgte damit dem Bundesrat, der eine Revision des Biersteuergesetzes in Aussicht stellte, sich aber nicht auf die Biersteuerstaffel festlegen wollte.

Mo. Schmid zur Ausmerzung von Wettbewerbsverzerrungen in der Biersteuer

Der Ständerat überwies diskussionslos eine Motion des Nationalrates, welche den Bundesrat auffordert, die Bestimmungen über die Gesundheitsförderung, den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu koordinieren und zusammenzufassen sowie bestehende Gesetzeslücken zu schliessen.

koordinieren

Wie schon der Ständerat überwies auch der Nationalrat oppositionslos zwei Motionen Onken (sp, TG; Mo. 93.3573) und Huber (cvp, AG; Mo. 94.3052), welche eine rasche Gesetzgebung im Bereich der Organspenden und der Transplantationsmedizin verlangen.

Motionen zur Transplantationsmedizin (Mo. 93.3573 & Mo. 94.3052)
Dossier: Transplantation von Organen, Geweben und Zellen

Bereits vorher hatte der Nationalrat mit 104 zu 45 Stimmmen aber eine Motion seiner Finanzkommission überwiesen, die vom Bundesrat bis Ende 1998 ein Anschlussprogramm zur Beseitigung des strukturellen Defizites verlangt. Die Motion setzt ausschliesslich auf ausgabenseitige Massnahmen und verlangt in erster Linie eine Verminderung der laufenden Ausgaben durch eine Vereinfachung der Verwaltungsorganisation und von Normen und Standards sowie eine Reform des Finanzausgleichs und Teilprivatisierungen. Der Ständerat folgte der grossen Kammer entgegen dem Willen des Bundesrates oppositionslos.

Motion des Nationalrates: Anschlussprogramm zur Beseitigung des strukturellen Defizites

Als unrealistisch erachteten Bundesrat und eine klare Mehrheit des Nationalrats eine Motion der Freiheits-Partei (Mo. 94.3401), die als Grundlage für die Budgetierung der kommenden Jahre die Rechnung des Jahres mit dem letzten positiven Abschluss, also 1988, forderte. Auch eine von 1993 datierende Motion Giezendanner (fp, AG) (Mo. 93.3590), die den Bund zu einem Steuer- und Abgabenstopp bis Ende 1997 verpflichten wollte, wurde vom Nationalrat, mit 39 zu 73 Stimmen, abgelehnt. Er folgte damit dem Bundesrat, der im vorgeschlagenen «Moratorium» ein Hindernis für allfällige Steuerreformen im Rahmen des Programms zur marktwirtschaftlichen Erneuerung sah.

Motion der Fraktion der Freiheits-Partei Sanierung der Bundesfinanzen

Abweichend vom Antrag seiner Kommission nahm der Ständerat mit Stichentscheid seines Präsidenten eine Motion des Nationalrates an, welche die Schaffung eines Suchtpräventionsgesetzes verlangt, das den Umgang sowohl mit den legalen wie mit den illegalen Drogen umfassend angeht. Die Gegner des Vorstosses argumentierten, die Überweisung in der bindenden Form würde dem Bundesrat bei der laufenden Definition seiner Drogenpolitik Fesseln anlegen und eine Weiterentwicklung dieser Politik behindern.

Motion für ein Suchtpräventionsgesetz (Mo. 93.3673)

Mit einer Motion verlangte Ständerat Morniroli (lega, TI) vom Bundesrat die Ausarbeitung eines Drogenkonzepts. Der Bundesrat verwies auf die bereits in Angriff genommenen Arbeiten und empfahl der Kammer die Umwandlung in ein Postulat. Unterstützt von Ständerat Danioth (cvp, UR) beantragte der Motionär, zumindest zwei Punkte seines Vorstosses in der verbindlichen Form anzunehmen, nämlich die Auflistung von differenzierten Massnahmen, die der Gefährlichkeit der einzelnen Drogen Rechnung tragen, sowie eine Verbesserung der Ausgangsbedingungen für die Therapie von Drogensüchtigen durch deren Einweisung in Spezialkliniken. Der Rat folgte der Argumentation von Bundesrätin Dreifuss, welche im letzteren Punkt die Gefahr von Zwangstherapien sah, und verwarf diesen. Der Hinweis von Danioth, dass mit einer Differenzierung der Massnahmen auch erfolgreicher gegen neue Modedrogen wie etwa Ecstasy vorgegangen werden könnte, verfehlte seine Wirkung hingegen nicht, weshalb dieser Punkt als Motion überwiesen wurde.

Motion für eine Ausarbeitung eines Drogenkonzepts (Mo. 94.3579)

Mit einer Motion verlangte Nationalrätin Spoerry (fdp, ZH), dass Väter oder Mütter, die ihren Beruf nur ausüben können, wenn sie ihre Kinder betreuen lassen, die Kosten dafür von den Steuern sollen absetzen dürfen. Bundesrat Stich beantragte die Umwandlung in ein Postulat, da der Vorstoss das eben erst in Kraft getretene Steuerharmonisierungsgesetz strapazieren würde und die Anrechnung der Betreuungskosten als Gewinnungskosten zu Abzügen in unkontrollierbarer Höhe führen würde. Der Nationalrat folgte aber den Argumenten von Frau Spoerry, wonach die geltende gesetzliche Regelung nicht mehr den heutigen gesellschaftlichen Gegebenheiten und insbesondere der grossen Anzahl von alleinerziehenden Müttern entspreche und überwies den Vorstoss in der verbindlichen Form. Da Spoerry für ihr Anliegen nicht eigentlich eine Gesetzesänderung vorschlug, sondern eher den Weg über eine Anpassung der entsprechenden Verordnung ins Auge fasste, erachtete der Ständerat die Motion als ein rechtlich nicht haltbares Instrument, weil damit das Parlament in den Hoheitsbereich der Exekutive eingreifen würde. Er befand zudem, die Diskussion über diese Fragen sei ohnehin lanciert, weshalb es nicht richtig wäre, jetzt bereits ein Präjudiz für die eine oder andere Lösung zu schaffen. Um aber zu unterstreichen, dass er ebenfalls der Ansicht sei, dass hier Handlungsbedarf bestehe, überwies er die Motion als Postulat.

Kinder betreuen von den Steuern absetzen

Conformément à la volonté de son auteur, la motion Rhinow (prd, BL) - déposée en septembre 1993 et qui charge le gouvernement de présenter aux Chambres un projet d'adhésion de la Suisse à l'Organisation des Nations Unies - a été transmise comme postulat par le Conseil des Etats. Lors du court débat relatif à cet objet, Flavio Cotti a estimé qu'il était irréaliste de soumettre rapidement au peuple et aux cantons l'adhésion de la Confédération à l'ONU.

adhésion de la Suisse à l'Organisation des Nations Unies
Dossier: UNO-Beitritt

Auch eine Motion Strahm (sp, BE), die verlangte, im Rahmen der Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen auch die Abgeltung von Zentrumslasten der Städte durch die Kantone als Verteilungskriterium zu berücksichtigen, wurde nur als Postulat überwiesen. Der Bundesrat wies darauf hin, dass grundsätzlich nicht die Städte, sondern die Kantone Ansprechpartner des Bundes seien. Es gelte, den innerkantonalen und interkantonalen Finanzausgleich zu fördern, um die Zentrumslasten der Städte besser zu berücksichtigen.

Abgeltung von Zentrumslasten der Städte

Der Ständerat folgte dem Argument von Bundesrat Delamuraz, dass eine vom Nationalrat im Vorjahr überwiesene Motion Seiler (svp, BE) für eine umfassende Überprüfung der Regionalpolitik und darauf abgestützte Massnahmen offene Türen einrenne, und wandelte sie in ein Postulat um.

Überprüfung der eidgenössischen Regionalpolitik
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Eine Motion Fischer (fdp, AG) kritisierte, dass Zinseinnahmen von zurückgestellten Strassengeldern nicht der Strassenrechnung, sondern der allgemeinen Bundeskasse gutgeschrieben werden und verlangte mit einer Änderung des Finanzhaushaltgesetzes, Zinserträge künftig der Strassenkasse gutzuschreiben. Ganz knapp lehnte der Nationalrat den Vorstoss im Sinne des Bundesrates ab.

Motion Fischer-Seengen Finanzhaushaltgesetz. Änderung (Strassenrechnung)

Eine Motion der FDP-Fraktion, die den Bundesrat ersuchte, das Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) so zu ändern, dass der Steueraufschub von der Grundstückgewinnsteuer im Falle der Ersatzbeschaffung selbstgenutzten Wohneigentums bereits auf den 1.1.1996, und nicht erst auf den 1.1.2001 landesweit in Kraft tritt, wurde vom Nationalrat als Postulat überwiesen.

Steueraufschub für Eigenheimbesitzer (Mo. 93.3143)