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Bei den Prämienverbilligungen im Rahmen der Krankenversicherung hatte der Bundesrat vorgeschlagen, die Durchführung in Anlehnung an das heutige System den Kantonen zu übertragen. Beide Kammern beschlossen die Streichung dieser Bestimmung. Sie hiessen an deren Stelle je eine Motion ihrer vorberatenden Kommission gut. Der Ständerat beauftragte damit den Bundesrat, in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein zweckmässiges Verfahren für die Durchführung der Abkommensverpflichtungen vorzusehen. Der Nationalrat verlangte (Motion 99.3424), dass der Bund den Auftrag erhält, die Prämienverbilligungen für im Ausland wohnhafte Versicherte nach einem zweckmässigen und einheitlichen System zu vollziehen. Abgelehnt wurde hingegen mit 92 zu 62 Stimmen ein Minderheitsantrag Bortoluzzi (svp, ZH), der die Einrichtung eines Prämienverbilligungsgesetzes ausserhalb des Krankenversicherungsgesetzes forderte und dadurch die Verbilligungsgewährung auf Personen mit Wohnsitz in der Schweiz beschränken wollte. Im Rahmen der Differenzbereinigung schloss sich der Nationalrat der ständerätlichen Motion an, und die kleine Kammer überwies ihrerseits die Motion des Nationalrates in Form eines Postulates beider Räte.

Personenfreizügigkeit (Bilaterale I und flankierende Massnahmen, BRG 99.028-4)
Dossier: Die Bilateralen Verträge I und die sektoriellen Verhandlungen mit der EU 1993 bis 1998

Mit einer als Postulat überwiesenen Motion Leumann (fdp, LU) regte der Ständerat eine Gesetzesanpassung an, welche die im elektronischen Geschäftsverkehr übliche digitale Signatur der eigenhändigen Unterschrift gleichstellt. Der Bundesrat anerkannte zwar die Notwendigkeit von neuen Regelungen, er sah darin aber mehr als ein blosses technisches Problem. So werde für bestimmte Vertragsabschlüsse bewusst ein handschriftliches Verfahren verlangt, um schwächere Vertragspartner zu schützen (z.B. mit einem Widerrufsrecht). Noch bevor man die digitale Signatur als gleichwertig anerkennen könne, müsse deshalb abgeklärt werden, wie dieser Schutz im elektronischen Kommerz beibehalten werden kann. Der Nationalrat überwies mit dem Einverständnis des Bundesrates eine Motion Nabholz (fdp, ZH), welche in allgemeiner Form die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für den Umgang mit digitalen Unterschriften und Urkunden verlangt.

Motion Nabholz über Regelungen zur digitalen Signatur
Dossier: Bundesgesetz über die elektronische Signatur (2003)

Der Nationalrat lehnte eine Motion Aguet (sp, VD), durch die der Bundesrat aufgefordert wurde, zwei Postulaten aus den Jahren 1988 (88.709 von Cavadini (fdp, TI)) und 1993 (93.3212 von Comby (fdp, VS), siehe auch hier) betreffend die gesetzliche Regelung von Teilzeiteigentum nachzukommen und dem Parlament einen europakompatiblen Erlassentwurf zu unterbreiten, auf Anraten von Bundesrat Koller zunächst ab. Nachdem Aguet seinen Vorstoss nochmals in Postulatform (99.3064) eingereicht hatte, wurde er vom Nationalrat überwiesen.

Forderung nach einer Gesetzgebung zum Teilzeit-Wohnungseigentum (Mo. 97.3607)

Le Conseil national a transmis, sous la forme du postulat, une motion Genner (pe, ZH) qui demande au gouvernement de préparer un train de mesures pour aider les cantons à réaliser les programmes de réduction des nuisances sonores, afin de garantir l’exécution de l’ordonnance sur la protection contre le bruit avant 2002. L’exécutif a déclaré que, selon les connaissances actuelles, un assainissement du bruit des routes n’était pas envisageable pour 2002. L’exécution de ces mesures relevant des cantons, la Confédération n’a pas les moyens d’accélérer l’assainissement. Toutefois, en 1995, dans le cadre de la révision de la loi sur la protection de l’environnement, le parlement avait décidé d’augmenter de 10% la contribution de la Confédération pour assainir le bruit des routes. De plus, dans le cadre de la nouvelle péréquation financière, la disponibilité des moyens financiers devrait augmenter pour les autorités exécutives.
Le National a également transmis un postulat (Po.99.3389) de sa Ceate invitant l’exécutif à présenter un rapport concernant les mesures prévues, adoptées ou introduites pour réduire les immissions de bruit dans les zones d’habitation, ainsi que les mesures et incitations supplémentaires nécessaires pour poursuivre l’assainissement dans ces zones où les valeurs limites sont largement dépassées.

réaliser les programmes de réduction des nuisances sonores rapport

Eine der zentralen Fragen der anstehenden Gesetzesrevision, nämlich der Umgang mit Cannabis (Konsum und Produktion) wurde in der Frühjahrssession des Nationalrates von ganz unterschiedlicher Warte aus in die Diskussion gebracht. Mit einer Motion wollte die grüne Fraktion erreichen, dass die gesetzlichen Grundlagen geschaffen bzw. geändert werden, damit Cannabisprodukte aus der Liste der verbotenen Betäubungsmittel gestrichen werden können. Sie verwies dabei auf verschiedene Standesinitiativen, welche dieses Ansinnen ebenfalls gestellt hatten, angefangen bei jener des Kantons Bern (1988). Fraktionssprecher Baumann (BE) bezeichnete das Konsumverbot als „unbeschreibliche Heuchelei“, da volksgesundheitlich bedeutend schädlichere Genuss- resp. Suchtmittel wie Tabak und Alkohol frei zugänglich seien und zudem ein nicht unbeträchtlicher Teil der Bevölkerung (rund 500'000 Personen) zugegebenermassen Haschisch konsumiere, wenn meistens auch nur gelegentlich. Unter Hinweis auf internationale UNO-Übereinkommen und die anstehende Revision des Betäubungsmittelgesetzes erklärte Bundespräsidentin Dreifuss, eine umgehende Legalisierung des Cannabis-Konsums scheine der Landesregierung nicht angezeigt, weshalb sie Ablehnung der Motion beantragte. Sie verhehlte aber auch nicht, dass die Diskussion in diesem Bereich weiter gehen werde und allenfalls später zu einem anderen Ergebnis führen könne. Der Vorstoss wurde mit 65 zu 50 Stimmen abgewiesen.

Cannabisprodukte aus der Liste der verbotenen Betäubungsmittel gestrichen (Mo. 97.3312)
Dossier: Revision Betäubungsmittelgesetz (BetmG) 2001-2004

Eine Motion Guisan (fdp, VD) verlangte, dass die Prämien der privaten Versicherungen kapitalisiert und bei einem Kassenwechsel von einem Versicherer zum anderen transferiert werden können, sowie dass die Vorbehalte zum Eintritt in eine Zusatzversicherung möglichst restriktiv angewendet werden. Guisan wollte damit erreichen, dass die Prämien der Zusatzversicherungen gerade für ältere Versicherungsnehmer erschwinglich bleiben. Auf Antrag des Bundesrates, der erneut darauf hinwies, dass der Gesetzgeber die Zusatzversicherungen klar dem Privatrecht unterstellt habe, wurde der Vorstoss nur als Postulat angenommen.

Motion Prämien der privaten Versicherungen kapitalisiert

Die liberale Fraktion im Nationalrat beantragte mit einer Motion, der Bundesrat solle die schweizerische Flüchtlingspolitik und die Flüchtlingsaussenpolitik mit anderen europäischen Staaten über die bereits bestehenden Vereinbarungen hinaus koordinieren, insbesondere im Bereich der Ursachenbekämpfung von Flucht- und Migrationsbewegungen. Der Bundesrat führte aus, die EU habe signalisiert, nach der Genehmigung der bilateralen Abkommen mit der Schweiz dieser allenfalls eine Parallelübereinkunft zur Dubliner Konvention (Erstasylabkommen) anbieten zu wollen. Zudem bemühe sich die Schweiz, in anderen relevanten multilateralen Gremien (Europarat, OSZE, UNHCR usw.) eine möglichst koordinierte Politik für diesen Bereich zu erreichen. Auf seinen Antrag wurde die Motion lediglich als Postulat überwiesen.

Ursachenbekämpfung

Nationalrat Hasler (svp, AG) wollte den Bundesrat mit einer Motion verpflichten, die Informationsnetze vor Ort zu verbessern, um Migrationsströme in die Schweiz zu vermeiden und die Eingliederung der Leute in ihrer Heimat zu verbessern. Die Landesregierung, die auf die Tätigkeit der Schweizer Botschaften im Ausland und auf die Mitarbeit in internationalen Organisationen verwies, beantragte Umwandlung in ein Postulat; der Vorstoss wurde aber von Maury Pasquier (sp, GE) bekämpft und damit vorderhand der Diskussion entzogen.

Revision Ausländergesetz 2005

Eine Motion Fritschi (fdp, ZH) verlangte vom Bundesrat eine Vorlage, damit jenen Fluggesellschaften, die Passagiere ohne gültige Einreisepapiere in die Schweiz transportieren, die Kosten für den Rücktransport und allfällige weitere Aufwendungen auferlegt werden können. Der Bundesrat erklärte, das geltende Recht trage den Anliegen des Motionärs bereits vollumfänglich Rechnung. Er war aber bereit, den Vorstoss in Postulatsform entgegen zu nehmen, um allenfalls abzuklären, ob sich zusätzliche gesetzliche Massnahmen aufdrängen, doch wurde der Vorstoss von Roth (sp, GE) opponiert und seine Behandlung deshalb auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

Fluggesellschaften

Der Nationalrat überwies eine Motion der FDP-Fraktion, die vom Bundesrat ein Konzept für eine künftige Inanspruchnahme der Mehrwertsteuer zur Mitfinanzierung der Sozialversicherungswerke und weiterer Bundesaufgaben verlangte, als Postulat.

Motion FDP-Fraktion für die Inanspruchnahme der Mehrwertsteuer zur Mitfinanzierung der Sozialversicherungswerke

Eine im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motion Gysin (sp, BS), welche vom Bundesrat verlangte, die kantonalen und regionalen Spitalplanungen in einen gesamtschweizerischen Zusammenhang zu stellen und für die Spitzen- und Zentrumsmedizin einen eidgenössischen Zielkatalog zu erstellen, wurde von der kleinen Kammer, welche föderalistische Bedenken höher einstufte als mögliche Kostendämpfungsmassnahmen, lediglich als Postulat überwiesen.

Motion Spitalplanungen

Gegen den Willen des Bundesrates, der auf kantonale Prärogativen in diesem Bereich verwies und deshalb Umwandlung in ein Postulat beantragte, nahm der Nationalrat eine Motion Jaquet (sp, VD) an, welche verlangt, dass die Patientenrechte eidgenössisch vereinheitlicht werden sollen.

Motion Patientenrechte

Eine im Vorjahr bekämpfte Motion Baumann (sp, BE) für eine generelle Anhebung der AHV-Renten für Alleinstehende um 20% wurde nun gegen den Willen des Bundesrates, der auf bereits eingetretene Verbesserungen bei der 10. AHV-Revision verwies, als Postulat angenommen.

Motion alleinstehenden Rentnerinnen und Rentnern ein Zuschlag von 20% zu ihrer Rente

Mit 121 zu 27 Stimmen überwies der Nationalrat eine im Vorjahr vom Ständerat einstimmig angenommene Motion Simmen (cvp, SO), welche den Bundesrat beauftragt, die Expertenkommission für die Totalrevision des Anag anzuweisen, die rechtlichen Möglichkeiten des Bundes zur Förderung der Sprachschulung für in der Schweiz dauerhaft zugelassene Ausländer zu schaffen.

Förderung der Sprachschulung

Nicht wenige KMU hatten in den Jahren der Rezession unter ernsthaften Problemen bei der Kreditbeschaffung gelitten. Als Gegenmassnahme schlug die SP-Fraktion mit einer Motion vor, eine staatliche Bank für KMU zu schaffen. Der Bundesrat teilte zwar die Lageeinschätzung, dass die im Rahmen der Internationalisierung erfolgte Neuorientierung der Geschäftspolitik der Grossbanken die Position der KMU auf dem Kreditmarkt erschwert hat. Die Gründung einer Bundesbank lehnte er aber aus ordnungspolitischen Gründen ab. Es sei nicht Sache des Staates, über die Kreditwürdigkeit von privaten Unternehmen und ihrer Projekte zu urteilen und die daraus entstehenden Risiken zu tragen. Der Nationalrat folgte dieser Argumentation und war auch nicht bereit, den Vorstoss wenigstens in Postulatsform zu überweisen.

staatliche Bank für KMU
Dossier: Förderung von KMU

Le Conseil national a rejeté une Motion du PRD chargeant le Conseil fédéral de présenter aux Chambres un projet concernant la deuxième étape de la réforme des chemins de fer. Celui-ci devait comprendre le remplacement des CFF par des unités juridiquement indépendantes de droit privé, le détachement de secteurs de prestations annexes et finalement l’engagement du personnel conformément aux dispositions du code des obligations. S’en tenant aux statuts juridiques des CFF (société anonyme de droit public) et des employés (soumis aux mêmes règles que le personnel fédéral), décidés en 1998 par le parlement, les députés ont rejeté l’objet par 73 voix contre 50.

Motion für eine 2. Etappe der Bahnreform (98.3026)
Dossier: Bahnreform 1

Eine Motion Thanei (sp, ZH) verlangte eine Änderung des Obligationenrechts dahingehend, dass Mietzinserhöhungen wegen wertvermehrenden Investitionen, die mehr als 10% der bisherigen Miete ausmachen, in Zukunft nur zeitlich gestaffelt realisiert werden dürfen. Sie wurde vom Nationalrat abgewiesen. Die Gegner der Vorlage behaupteten, die Annahme der Motion könnte sich negativ auf die notwendige Erneuerung der Wohnsubstanz auswirken.

Motion zur Staffelung der Mietzinserhöhungen nach Investitionen (97.3319)

Les catastrophes naturelles de l’hiver ont fait l’objet de diverses interventions parlementaires. Notamment, une motion Jenny (udc, GL) a été transformée en postulat par le Conseil des Etats. Elle charge le gouvernement de présenter un arrêté fédéral permettant aux cantons et aux communes d’obtenir un soutien matériel pour la réparation des dommages causés par les catastrophes aux zones boisées et aux terres cultivées. Le Conseil fédéral a répondu vouloir subordonner l’opportunité d’adresser un message spécial au parlement à l’examen d’une vue d’ensemble des dégâts et des conséquences financières, en collaboration avec les cantons. Un inventaire des besoins devra être élaboré avant de déterminer si un crédit particulier doit être présenté, a estimé l’exécutif. Une motion Föhn (udc, SZ) d’un contenu identique a également été transformée en postulat par le National (Mo. Föhn,99.3036). Le même sort a été réservé à une motion Columberg (pdc, GR) demandant à l’exécutif de prendre des mesures pour protéger les habitations et les voies de communication menacées par les avalanches et de proposer au parlement l’octroi de crédits inscrits au budget ou des crédits supplémentaires (Mo. Columberg, 99.3017). La grande Chambre a également transmis un postulat Baumann (udc, TG) invitant le gouvernement à prendre des mesures pour soutenir les populations des régions touchées par les avalanches (Po. Baumann, 99.3346).

Interventions parlementaires liées aux catastrophes naturelles de l’hiver

Une motion Hans Fehr (udc, ZH) a suscité un débat animé au Conseil national. La motion chargeait l’exécutif de supprimer le droit de recours des associations en matière de construction et de planification, en modifiant notamment les lois concernant la protection de l’environnement, l’aménagement du territoire, la protection de la nature et du paysage, les chemins pour piétons et de randonnée pédestre. Le motionnaire estimait que le droit de recours des associations entravait la bonne marche de l’économie, des industries et du marché du travail. Le Conseil fédéral a répondu que les recours des associations ayant abouti avaient mis en évidence des manquements liés aux projets. De plus, les recours issus des organisations de protection de l’environnement représentaient une part minime de l’ensemble des recours émanant le plus souvent de privés ou de communes. L’exécutif a recommandé le rejet de la motion. Le débat s’est animé entre les représentants des Verts et de l’UDC qui se sont tour à tour renvoyé la balle. Finalement, la décision a été repoussée en raison du nombre insuffisant de députés présents dans la salle.

supprimer le droit de recours des associations

In der Sommersession wurden drei Motionen der SP-Fraktion behandelt, welche verschiedene Massnahmen zur Reduktion der Arbeitslosigkeit vorschlugen. Ein erster Vorstoss wollte, dass bei einem Stellenabbau durch Restrukturierungen und Fusionen mindestens vorübergehend Arbeitsverteilungsmodelle zum Zug kommen, welche Massenkündigungen verhindern; diese Motion wurde auf Antrag des Bundesrates, welcher die Meinung vertrat, dass sich in diesem Bereich Auflagen mit gesetzlichem Zwang eher kontraproduktiv auswirken, selbst in Postulatsform mit 71 zu 59 Stimmen abgelehnt. Ebenso verworfen wurde (mit 78 zu 65 Stimmen, und weil die Fraktion die vom Bundesrat beantragte Umwandlung in ein Postulat ablehnte) eine Motion, welche eine Nachbildungsoffensive in dem Sinn verlangte, dass alle Erwachsenen zur Verstärkung ihrer Arbeitsmarktfähigkeit mit Unterstützung von Bund und Kantonen die Schul- und Ausbildungsabschlüsse der Sekundarstufe I und II sollten nachholen können. Nur als Postulat angenommen wurde mit Zustimmung der Motionäre der dritte Vorstoss, welcher anregte, mit Geldern der Arbeitslosenversicherung solle ein Weiterbildungsurlaub für fest angestellte Personen gewährt werden, sofern der beurlaubte Mitarbeitende von einer erwerbslosen Person ersetzt wird.

SP-Fraktion Arbeitsverteilungsmodelle Nachbildungsoffensive Weiterbildungsurlaub

Obgleich im Vorjahr eine Motion Bonny (fdp, BE) wegen Opposition im Nationalrat nicht hatte diskutiert werden können, nahm der Bundesrat den Vorstoss zum Anlass, um das zentrale Anliegen des Motionärs – die Umwandlung der ALV in eine unabhängige Anstalt à la SUVA – prüfen zu lassen. Die damit beauftragte Arbeitsgruppe der Sozialpartner und der Kantone kam zum Schluss, dass eine Abkoppelung der ALV von dem für den Arbeitsmarkt zuständigen BWA (neu seco) nicht sinnvoll sei und allenfalls zu einem teuren und letztlich nicht mehr handlungsfähigen System führen könnte. Bei einer Überführung der Vollzugsstrukturen in eine öffentlichrechtliche Anstalt könnten die Kantone nicht mehr in die Pflicht genommen werden. Die regionale Verankerung nähme ab, und auf Bundesebene entstünde eine grosse, tendenziell schwerfällige Organisation.
Beim zweiten von Bonny aufgegriffenen Punkt (99.5067), den hohen Verwaltungskosten der regionalen Arbeitsvermittlungsszentren (RAV) wurde hingegen ein gewisser Handlungsbedarf ausgemacht. Insbesondere wurde kritisiert, dass die RAV allzu häufig die Aufgaben der kantonalen Sozialämter übernehmen und sich zu wenig auf ihr Kerngeschäft (die Vermittlung neuer Arbeitsstellen) konzentrieren. Zudem stellte die Untersuchung grosse Qualitätsschwankungen unter den RAV fest. Insgesamt wurden rund 600 Mio Fr. Einsparungen errechnet, die erzielt werden könnten, wenn die am wenigsten effizienten RAV so gut arbeiten würden wie die erfolgreichsten. Das BWA beschloss, diese Erkenntnisse ab dem Jahr 2000 in einem neuen Leistungsauftrag an die RAV und mit einer erfolgsabhängigen Finanzierung zu berücksichtigen. Der Nationalrat überwies ein Postulat seiner WAK, mit welchem der Bundesrat ebenfalls beauftragt wurde, Massnahmen zur Effizienzsteigerung der RAV zu ergreifen.

Abkoppelung der ALV regionalen Arbeitsvermittlungsszentren (RAV)

1996 hatte Nationalrätin Goll (sp, ZH) eine Motion eingereicht, mit welcher der Bundesrat beauftragt werden sollte, im Bundesbudget das Instrument einer Frauenverträglichkeitsprüfung einzuführen. Die Motion war zuerst von Fehr (svp, ZH) bekämpft und dann aufgrund der Behandlungsfristen abgeschrieben worden. Ende 1999 reichte sie den Vorstoss im gleichen Wortlaut erneut ein. Der Bundesrat verwies auf die geringen Steuerungsmöglichkeiten eines Bundesbudgets. Angesichts der gleichstellungspolitischen Bedeutung des Themas war er aber bereit, das Anliegen zur Prüfung entgegen zu nehmen, worauf die Motion als Postulat verabschiedet wurde.

im Bundesbudget Frauenverträglichkeitsprüfung Investitionsprogramme

Eine Gleichsetzung von elektronischen Medien mit der Telekommunikation sei auf rechtlicher, funktioneller wie auch wirtschaftlicher Ebene unzulässig. Dies betonte der Bundesrat in seinem Antrag, die Motion der SVP-Fraktion, welche eine dringende Revision der Gesetzgebung im Radio- und Fernsehbereich sowie eine Liberalisierung analog zum Telekom-Bereich verlangt hatte, sei in Postulat umzuwandeln. Der Unterschied zwischen elektronischen Medien und Telekommunikation sei grundsätzlich, seien erstere doch für die Vermittlung von Inhalten zuständig, wohingegen letztere technische Mittel zur Verfügung stelle. Die Motion wurde vom Nationalrat als Postulat überwiesen.

SVP Revision der Gesetzgebung im Radio- und Fernsehbereich

Nach dem Ständerat überwies auch der Nationalrat eine Motion Simmen (cvp, SO) und beauftrage damit den Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen für ein Bildungsfernsehen zu schaffen. Darüber hinaus nahm er einer Motion Suter(fdp, BE) an, welche denselben Wortlaut aufwies, wie der Vorstoss Simmen - mit dem Zusatz eines Einbezugs der neuen Kommunikationstechnologien.

Bildungsfernsehen Sparmassnahmen im Bildungsbereich