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La place qu'occupe et qu'occupera la Suisse en Europe inquiète tant les milieux économiques que les cercles politiques et les autorités. C'est pourquoi, en réponse à de nombreux postulats, le Conseil fédéral a élaboré et publié un rapport, fort attendu, sur la position de la Suisse dans le processus d'intégration européenne (MCF 88.045). Nées de la création prochaine du marché unique de 1992, ces inquiétudes ont principalement trait à l'isolement que risque de connaître alors notre pays. Pour éviter à la fois cette exclusion et l'adhésion – incompatible aujourd'hui, selon les autorités, avec le statut de neutralité, les structures fédéralistes, la démocratie directe, les compétences parlementaires et les politiques agricole, étrangère et de l'immigration – le Conseil fédéral propose l'exploration d'une troisième voie. Celle-ci consiste principalement dans l'aménagement de la législation helvétique en regard de la législation européenne, dans l'acquisition – à tous les niveaux – du «réflexe» européen et dans la création et le maintien d'une grande disponibilité face à l'Europe («Europafähigkeit»). Mais le prix de cette troisième voie réside dans la non-participation de la Suisse au processus de décision de la CE alors que celui-ci nous concernera de plus en plus à l'avenir. Parallèlement, le gouvernement désire pleinement exploiter les possibilités offertes par l'Accord de libre-échange conclu avec la CE en 1972 et ce dans le cadre de négociations bilatérales. Mais il est conscient d'avoir aussi un intérêt quasi vital à la revalorisation et au renforcement des organisations européennes auxquelles la Suisse prend aujourd'hui part, aux fins d'élargir nos occasions de participation au processus d'intégration européenne. Par ailleurs, notre pays doit aussi développer son activité au sein des plates-formes internationales (GATT par exemple), afin de poursuivre ses relations mondiales et de contrebalancer le poids croissant de l'Europe des Douze.

Rapport sur la position de la Suisse dans le processus d'intégration européenne (MCF 88.045)
Dossier: Verhandlungen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR; 1988-1992)

Das seit 1970 geltende Bundesgesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten, welches nicht rückzahlbare Beiträge durch Bund und Kantone vorsieht, läuft Ende 1990 aus. Es soll um weitere zehn Jahre verlängert werden, wozu mitsamt einer Änderung der entsprechenden Verordnung ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt wurde. Letztere beabsichtigt eine Ausdehnung des räumlichen Geltungsbereichs auch auf die Bergzone I, welche von den insgesamt vier Zonen diejenige mit der geringsten Erschwerung der Produktionsverhältnisse darstellt. Eine Aufstockung der finanziellen Mittel ist jedoch nicht vorgesehen. Die Revision dieses Bundesgesetzes stellt das einzige Richtliniengeschäft der Legislaturplanung im Bereich des Wohnungswesens dar.

Bundesgesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten

Die von der bundesdeutschen Zeitschrift «Emma» lancierte Debatte über die Pornographie brachte im Berichtsjahr eine umfangreiche Publizistik hervor. Fragen bezüglich der gesellschaftlichen Schädlichkeit der Pornographie – vor allem hinsichtlich frauenfeindlicher Wirkungen – wurden auch in der Schweiz diskutiert. Das Thema wirkte vor allem innerhalb eines sich als fortschrittlich, links und feministisch verstehenden Kreises polarisierend, da feministische Forderungen nach einem Verbot jeder Pornographie nicht nur der Pressefreiheit und der Freiheit des künstlerischen Ausdrucks entgegenstehen, sondern auch der im Gefolge der 68er Bewegung erhobenen Forderung nach Liberalisierung der Sexualität widersprechen. Die Organisation für die Sache der Frau (Ofra) verlangte in einer Resolution zur Sexualstrafrechtsrevision ein Verbot jeglicher, also auch sogenannt «weicher», nicht mit Gewalt verbundener Pornographie, da diese die Frau als verfügbares Objekt darstelle und deshalb eine für die Emanzipation der Frau nachteilige Wirkung habe.

Pornographie

Ebenfalls zur Ablehnung empfehlen wird der Bundesrat voraussichtlich die sogenannten Kleeblatt-Initiativen, mit denen der VCS zusammen mit regionalen Komitees den Bau und Betrieb von Autobahnen zwischen Murtén und Yverdon (N 1), im Knonauer Amt (N 4), zwischen Biel und Solothurn (N 5) und im Jura (N 16) verhindern will. Die Landesregierung, die bei verschiedener Gelegenheit ihre Absicht bekräftigte, das Nationalstrassennetz im geplanten Umfang fertigzustellen, betonte bei der Beantwortung parlamentarischer Vorstösse mehrmals, dass den Kleeblatt-Initiativen keine aufschiebende Wirkung bezüglich der Projektierung und Realisierung der bekämpften Nationalstrassenabschnitte zukomme. Da die Initiativen frühestens 1990 oder 1991 zur Abstimmung kommen werden, dürfte zu diesem Zeitpunkt der Bau an einzelnen Teilstücken bereits begonnen haben: An der Transjurane soll der Start 1989 erfolgen, am N 1-Teilstück zwischen Murten und Avenches haben die Waadtländer mit Vorbereitungen im Gelände begonnen.

Die Klee-Blatt Initiativen (VI 89.009)

Der gute Geschäftsgang in praktisch allen Branchen erlaubt es den Unternehmern, Rückstellungen für schlechtere Zeiten zu machen. Mit dem vom Bundesrat auf den 9. August in Kraft gesetzten Bundesgesetz über die Bildung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven sind die Bedingungen dafür wesentlich attraktiver geworden.

Bundesgesetz über die Bildung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven (BRG 84.014)

Beim 1987 in Kraft getretenen Fuss- und Wanderweggesetz (FWG), das die Planung, Anlage und Erhaltung zusammenhängender Wegnetze bezweckt, zeichnet sich ein Vollzugsdefizit ab. Bis Ende 1989 müssen die Kantone ihre Pläne für bestehende und vorgesehene Wegnetze ausgearbeitet haben. Bisher reichte jedoch nur der Kanton Zürich einen Entwurf ein. Probleme ergeben sich vor allem bei der Planung des Fusswegnetzes im Siedlungsgebiet, die von den meisten Kantonen an die Gemeinden delegiert wird. Das FWG schreibt die Anlage von untereinander zweckmässig verbundenen Fusswegen, Fussgängerzonen und Wohnstrassen vor.

Loi sur chemins pour piétons et les chemins de randonnée pédestre (MCF 83.070)
Dossier: Fuss- und Wanderweggesetz

Die Luftreinhalteverordnung (LRV) schreibt vor, dass bis 1994 die Einhaltung der vorgeschriebenen lufthygienischen Grenzwerte sichergestellt und die Schadstoflbelastung entsprechend reduziert sein muss. Allerdings sind die Kantone mit der Erarbeitung ihrer Massnahmenpläne, die bis zum März 1989 vorliegen sollten, im Verzug. Die Umweltorganisationen befürchteten daher, dass die LRV, deren Immissionsgrenzwerte weltweit zu den strengsten gehören, zum blossen Papiertiger werde, weil ihrer Ansicht nach der politische Wille fehlt, wirksame Massnahmen durchzusetzen. Wie in der Raumplanung stehen dem Bund auch im Bereich der Luftreinhaltung kaum Rechtsmittel zur Verfügung, um die Kantone zu einer forscheren Gangart anzutreiben. Einzelne Kantone, namentlich Uri und Zürich, intervenierten ihrerseits beim Bundesrat und gaben zu bedenken, dass sie die vorgegebenen lufthygienischen Ziele nicht erreichen könnten, wenn nicht einschneidendere Massnahmen auf Bundesebene verwirklicht würden.

Kantonale Massnahmenpläne zur Einhaltung der Luftreinhalteverordnung

Die beiden Interessenverbände für die Anliegen der Berggebiete, die «Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Bergbevölkerung» (SAB) und die «Vereinigung Schweizer Berggebiete» (VSB), fusionierten im Berichtsjahr. Die neu unter der Bezeichnung «Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete» (SAB) auftretende Organisation erhofft sich davon vermehrte Durchschlagskraft namentlich in den Fragen der Energie- und der Verkehrspolitik.

Aus Fusion entsteht «Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete» (SAB)

Die Organisationen der Ausländer setzten ihre im Vorjahr gestartete Kampagne zur Erlangung des Stimm- und Wahlrechts fort, ohne dass ihre Petitionen bisher konkrete Ergebnisse gezeitigt hätten. Immerhin erhielten sie für ihr Anliegen politische Unterstützung: In Zürich beauftragte der Parteitag der Sozialdemokraten den Vorstand mit der Ausarbeitung einer entsprechenden kantonalen Volksinitiative, über deren Lancierung spätestens 1990 entschieden werden soll. In Neuenburg, wo die ausländischen Niedergelassenen in Gemeindeangelegenheiten bereits stimm- und wahlberechtigt sind, forderten diese mit einer Petition die Wählbarkeit in kommunale Amter. Die SP unterstützte dieses Begehren zum Teil und schlug im Grossen Rat vor, dass – analog zur Regelung im Kanton Jura – die Niedergelassenen zumindest für die Gemeindeparlamente wählbar sein sollen.

Ausländerorganisationen starten Versuche für die Einführung des Ausländerstimmrechts
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Nachdem 1987 die Rothenthurm-Initiative angenommen und damit der Schutz der Moore und Moorlandschaften von besonderer Schönheit und nationaler Bedeutung in der Verfassung verankert worden war, wird eine erneute Revision des NHG nötig. Während die gesetzliche Grundlage für den Schutz einzelner Moore gegeben ist, muss das NHG in Bezug auf die Moorlandschaften noch angepasst werden. Zudem sind Ausführungsbestimmungen zum Vollzug der Rothenthurm-Initiative zu erlassen, da unter anderem unklar ist, inwiefern sich der Verfassungsauftrag an den Bund und inwiefern er sich an die Kantone richtet. Um die Probleme mit der Interpretation des neuen Verfassungsartikels zu klären und die damit verbundenen Rechtsunsicherheiten zu beheben, sollen die schützenswerten Moore und Moorlandschaften definiert und in einem Inventar verbindlich bezeichnet werden.

Zweite Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes
Dossier: Rothenthurm-Initiative (Schutz der Moore)

Die Bekämpfung der Luftverschmutzung war auch 1988 eines der dominierenden Themen in der Umweltpolitik. Im September eröffnete Bundesrat Cotti eine nationale Aufklärungskampagne «Saubere Luft – gesundes Leben», mit der die Bevölkerung während vier Jahren gezielt über praktisches Verhalten zur Reduktion der Luftverschmutzung informiert werden soll. Die in mehreren parlamentarischen Vorstössen angeregte und vom Bundesrat mit CHF 1.9 Mio. unterstützte Kampagne zielt darauf ab, das Wissen über Zusammenhänge und die Eigenverantwortung der einzelnen Bürgerinnen und Bürger zu fördern.

Bekämpfung der Luftverschmutzung – Eröffnung der Aufklärungskampagne «Saubere Luft – gesundes Leben»

Der Chef der Denner AG, Karl Schweri, hatte mit dieser Volksinitiative vor allem die Kartelle für Tabakerzeugnisse und Bier ins Visier genommen. Das letztere Kartell blieb im Berichtsjahr vor Auflockerungserscheinungen nicht verschont. Um im Preiskampf mit den einen wachsenden Marktanteil beanspruchenden Importbieren bestehen zu können, hatten die beiden grössten schweizerischen Brauereien (Feldschlösschen und Sibra) eine Lockerung der Preisbindung der zweiten Hand – d.h. im Detailverkauf – angestrebt. Nachdem die übrigen Produzenten dies abgelehnt hatten, unterzeichnete die Sibra den neuen Kartellvertrag nicht mehr und kündigte Preissenkungen im Detailhandel an.

Konsumentenschutzinitiative des Grossdiscounters Denner AG
Dossier: Kartellgesetz

Nachdem ein erster Entwurf für eine steuerliche Begünstigung des Wohnsparens mit Mitteln der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) in der Vernehmlassung an der Opposition der kantonalen Finanzdirektoren gescheitert war, gelang es einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Bundes und der Kantone unter der Leitung des Bundesamts für Sozialversicherung, ein neues Wohnsparmodell zu erarbeiten, welches 1989 zur Vernehmlassung vorgelegt werden soll. Nach Ansicht der Landesregierung handelt es sich dabei um einen gemässigteren Vorschlag, welcher darauf achtet, dass bei der Verwendung der Mittel aus der steuerbegünstigten Selbstvorsorge der eigentliche Vorsorgegedanke gewahrt sowie die Durchführung praktikabel bleibt und sich die Steuerausfälle der Kantone in annehmbarem Rahmen halten. Wegen der zurzeit günstigen Hypothekarkredite scheint der Landesregierung ein Inkrafttreten der Verordnung nicht dringlich.

steuerliche Begünstigung des Wohnsparens mit Geldern der sogenannten gebundenen Selbstvorsorge

Die Stellung der Schweiz in der politischen Auseinandersetzung über die Bewältigung des europäischen Transitverkehrs ist im Berichtsjahr nicht besser geworden. Die zuständigen Instanzen der Europäischen Gemeinschaft verabschiedeten im Verlauf des Jahres Resolutionen und Mandate zur Verhandlungsführung mit den nicht der EG angehörenden Alpentransitländern Schweiz, Österreich und Jugoslawien, die eine klare Verhärtung der Positionen bedeuten. Generell wurde die freie Wahl der Verkehrsmittel und die Aufhebung von Restriktionen gegen den Strassenschwerverkehr verlangt. Von der Schweiz im besonderen wurde gefordert, dass sie entweder die Gewichtslimite für Lastwagen von gegenwärtig 28 t auf die in der EG üblichen 40 t anhebe oder zumindest einen Strassenkorridor für diese Fahrzeuge schaffe.

Traité sur le transit entre la CE et la Suisse et l'accord trilateral (MCF 92.047)
Dossier: Die Europäische Gemeinschaft und das Problem des Transits durch die Schweiz

Die notwendige Zahl von 450'000 Hektaren an Fruchtfolgeflächen, welche eine ausreichende Versorgungsbasis in Zeiten gestörter Einfuhr gewährleisten sollen, sind nach der Prüfung der kantonalen Erhebungen noch knapp vorhanden. Längerfristig dürfte der vorgesehene Richtwert kaum zu halten sein, weil ungefähr 20'000 Hektaren in unerschlossenen Bauzonen liegen. Für 16 Kantone lagen die Inventare definitiv und für die 10 übrigen provisorisch vor. Dabei erreichten 15 Kantone die zugewiesenen Richtwerte des Bundes oder übertrafen sie, 11 lagen darunter (Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Baselland, Bern, Freiburg, Genf, Graubünden, Obwalden, St.Gallen, Tessin, Wallis). Ein erster Entwurf des Sachplanes Fruchtfolgeflächen soll 1989 den Kantonen vorgelegt werden.

Fruchtfolgeflächen

Um die neuen Angebote der Telekommunikation und das Bedürfnis danach zu testen, haben die PTT und die interessierte Industrie die Gemeinden eingeladen, Projektskizzen für einen Versuch auf ihrem Gebiet einzureichen. 23 Gemeinden sind dieser Aufforderung nachgekommen und haben ihre Entwürfe für die Erprobung von öffentlichen Datenbanken, Teleshopping, Alarmsystemen und von Telekommunikationsanwendungen in den Bereichen Schulung, Medizin, Tourismus (Reservationen) oder Verkehrswesen eingereicht. Zwölf dieser Gemeinden wurden nun von der PTT unter Berücksichtigung ihrer Grösse, ihrer Lage und der Art des eingereichten Projektes als «Kommunikations-Modellgemeinden» ausgewählt und sollen ihre Vorstellungen verwirklichen können. Da die PTT jedoch nur bereit war, CHF 50'000 pro Gemeinde zu investieren, blieb die Finanzierung des Versuchs noch ungewiss. Ausgewählt wurden die Gemeinden Basel, Biel, Brig, Disentis (GR), Frauenfeld, Locarno, Maur (ZH), Nyon (VD), Siders (VS), St. Moritz (GR), Sursee (LU) und das Val de Travers (NE).

Kommunikations-Modellgemeinden

Im Kanton Glarus stimmte die Landsgemeinde einer neuen Verfassung zu, welche vor allem eine Klärung von Grundrechten, Staatsaufgaben und Behördenstruktur bringt. Ausserdem wurde das Alter von Mitgliedern der Regierung, des Ständerats und der Gerichte auf 65 Jahre beschränkt. In den Kantonen Bern und Tessin wurden Entwürfe für neue Staatsverfassungen in die Vernehmlassung geschickt, und im Kanton St. Gallen überwies der Grosse Rat ein Postulat, das die Regierung auffordert, eine Verfassungstotalrevision zu prüfen.

Glarus
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

La conseillère fédérale E. Kopp a présenté une série de propositions visant à améliorer la capacité d'intervention de la protection civile (PC) non seulement en cas de conflit armé, mais aussi pour venir en aide à une population victime d'une catastrophe naturelle ou industrielle. Le groupe de travail, institué par le chef du DFJP à la suite des événements de Tchernobyl et de Schweizerhalle qui avaient remis en cause la conception de la PC, a dressé une liste de recommandations qui s'adressent en priorité aux cantons et aux communes. Parmi celles-ci figurent notamment un développement de la formation des cadres et des spécialistes de la PC, la mise sur pied d'un réseau d'alarme et d'alerte simplifiés et la constitution de formations d'intervention rapide. Il propose en outre que la moitié au moins des abris publics soient libérés afin d'être disponibles en cas de danger soudain. Les auteurs du rapport ont été divisés quant à l'aspect militaire à donner ou non à la PC. Si les Alémaniques souhaitent que la formation de ses futurs membres soit assurée par des cadres de l'armée, les Romands s'y opposent par contre fermement, arguant du caractère civil de la protection civile.

Améliorer la capacité d'intervention de la protection civile

Bereits sind allerdings Boykottaufrufe gegen die Volkszählung angesagt: die im Rat unterlegene GPS, die Jungsozialisten und weitere linke und grüne Organisationen stellten — wegen der ihrer Ansicht nach ungenügenden Datenschutzbestimmungen — eine entsprechende Kampagne in Aussicht. Im Berichtsjahr machte eine Aktivistengruppe, welche Datenerhebungen und Statistiken grundsätzlich als ein Herrschaftsinstrument des Staates bezeichnet, von sich reden. Sie rief zu einem Boykott gegen den vom Bund in Auftrag gegebenen Mikrozensus (Repräsentativerhebung) auf und zerstörte Datenbänder anlässlich einer Besetzung des Soziologischen Instituts der Universität Zürich.

Boykottaufrufe gegen die Volkszählung

Auf den 1. Juli trat ein zusätzlicher Anhang zur Stoffverordnung (StoV) mit Vorschriften über die sogenannten Antifoulings (Unterwasseranstriche) in Kraft. Damit wurden Schutzanstriche für Schiffe, Stege und Bojen gegen Unterwasserbewuchs bewilligungspflichtig und teilweise verboten. Da in den letzten Jahren organo-zinnhaltige Antifoulings mehr und mehr die ökologisch verträglicheren Kupferbronzefarben verdrängt und zu einer starken Belastung der Seen geführt haben, dürfen solche Wirkstoffe künftig in Antifoulings nicht mehr enthalten sein.

Anhang zur Stoffverordnung (StoV) mit Vorschriften über die sogenannten Antifoulings (Unterwasseranstriche)

L'initiative, lancée en 1987 par le mouvement humaniste, visant à enseigner «les valeurs fondamentales inhérentes à la Déclaration universelle des Droits de l'homme» dans les écoles publiques et privées, semble vouée à l'échec selon son initiateur Félix Glutz. Il est probable qu'elle ne pourra recueillir un nombre suffisant de signatures dans les délais, faute principalement de l'appui d'une grande organisation. Néanmoins la récolte se poursuivra, ces signatures pouvant, le cas échéant, être utilisées dans le cadre d'une pétition.

L'initiative pour l'enseignement «des valeurs fondamentales inhérentes à la Déclaration universelle des Droits de l'homme»

Le Conseil fédéral a ouvert une procédure de consultation relative à une révision de la loi fédérale sur l'organisation militaire. Ce projet prévoit de supprimer le service complémentaire de l'armée d'ici au 1 er janvier 1991. Cette proposition obéit à des impératifs liés à des questions d'effectifs et à la volonté d'établir une équité entre soldats, le statut de complémentaire étant souvent ressenti comme discriminatoire. Le Conseil fédéral a également tenu à rappeler qu'en raison de l'évolution technologique, il existe de nombreuses activités qui exigent peu de mobilité ou de force physique de la part des militaires. Le service complémentaire serait remplacé par une incorporation et une instruction différenciées afin de tenir compte des différences d'aptitude physique. Le projet de révision entend également abaisser le nombre des inspections de neuf à trois, soit une par classe d'âge. Elles seront organisées par répartition régionale et non plus communale. Le personnel des arsenaux gagnera ainsi du temps qu'il pourra consacrer à l'entretien du matériel et aux travaux supplémentaires découlant de la prochaine introduction du nouvel uniforme et du nouvel équipement. Le projet de révision touche aussi les contrôles de sécurité en matière de maintien du secret militaire et de lutte contre l'espionnage. La nouvelle réglementation proposée concerne les mesures à appliquer à ceux qui ont accès à des documents ou installations secrets afin qu'un maximum de garanties soient données.

Révision partielle de l'organisation militaire et révision totale de l'arrêté fédéral concernant la formation des officiers (MCF 89.020)

Die CVP befürwortete den Gesetzesentwurf des Bundesrates im Prinzip, verlangte aber mehr Mittel für die Versorgung der Berg- und Randgebiete; sie wandte sich jedoch gegen das die SRG benachteiligende Gebührensplitting und schlug Investitionshilfekredite für den Aufbau von privaten Sendeinfrastrukturen in den benachteiligten Regionen vor.

Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 21. Juni 1991
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Nach dem Rücktritt von Donat Cadruvi (cvp) fanden auch in Graubünden Ersatzwahlen in die Regierung statt. Der Anspruch der CVP auf den frei werdenden Sitz war unbestritten. Trotzdem kam es zu Kampfwahlen, da die CVP nach harten Auseinandersetzungen mit ihrem linken Parteiflügel zwei Kandidaten des konservativen Lagers, Dumeni Columberg und Aluis Maissen, ins Rennen schickte. Eine Woche vor den Wahlen erschienen Inserate, die für den an der CVP-Delegiertenversammlung unterlegenen Bernard Cathomas (csp) warben und diesen als Sprengkandidaten portierten. Im ersten Wahlgang erreichte keiner das absolute Mehr. Als sich darauf Columberg zurückzog, beschloss die CVP, Maissen als einzigen Kandidaten vorzuschlagen, während die CSP nun offiziell Cathomas nominierte. Mit knappem Vorsprung wurde schliesslich Maissen gewählt.

Ersatzwahl Regierungsrat Graubünden 1988
Dossier: Kantonale Wahlen - Graubünden
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1988

Bei einer Ersatzwahl in den Waadtländer Staatsrat wurde der praktisch von allen Parteien unterstützte freisinnige Nationalrat Jacques Martin als Nachfolger für seinen zurückgetretenen Parteikollegen Raymond Junod gewählt. Die Stimmbeteiligung betrug nur gerade 17,7 Prozent. Eine stille Wahl war durch einen parteilosen Herausforderer verhindert worden, der einen Überraschungserfolg erzielte.
Als neu gewählter Staatsrat musste Martin aus dem Nationalrat zurücktreten; für ihn rückte Marcel Dubois (fdp) nach.

Ersatzwahl Staatsrat Waadt 1988
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1988
Dossier: Kantonale Wahlen - Waadt