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Der Vorstoss von Nationalrat Günter (ldu, BE) für die Einführung des Finanzreferendums vermochte keine Mehrheit auf sich zu vereinigen. Mit einer parlamentarischen Initiative hatte er Bundesbeschlüsse, welche Verpflichtungskredite im Umfang von mehr als zwei Prozent des letztjährigen Bundesbudgets zur Folge haben, dem fakultativen Referendum unterstellen wollen. Eine von den Linken und Grünen unterstützte allgemeiner gehaltene Motion der Kommissionsminderheit vermochte sich ebenfalls nicht durchzusetzen. Die bürgerlichen Gegner dieser Neuerung argumentierten damit, dass die Kreditvorlagen auf Bundesebene komplexer seien als auf Kantons- und Gemeindeebene.– wo in der Regel das Finanzreferendum existiert –, und dass die Neuerung in diversen Bereichen (z.B. Entwicklungszusammenarbeit und Rüstung) eine langfristige Politik verunmöglichen würde.

Parlementarische Initative Günter zur Einführung des Finanzreferendums abgelehnt (Pa.Iv. 86.236)
Dossier: Einführung eines Finanzreferendums auf nationaler Ebene

Die im vergangenen Jahr vom Schweizerischen Bauernverband (SBV) erstmals angezeigte Öffnung gegenüber Direktzahlungen wurde dieses Jahr präzisiert. So betonte der SBV erneut seine strikte Ablehnung von generellen Direktzahlungen und verlangte, dass Ausgleichszahlungen – mit Ausnahme der Kinder- und Familienzulagen – an spezifische Leistungen für die Allgemeinheit geknüpft werden. Er nannte folgende Bereiche: Den Ausgleich von erschwerten Produktionsbedingungen ausserhalb der Talzone; die Förderung der Tierproduktion in kleinen und mittleren Betrieben; Umstellbeiträge für die Reduktion des Tierbestandes auf den vom Gewässerschutzgesetz geforderten Maximalwert; Abgeltung des Ertragsausfalls bei einer Umstellung auf integrierten oder biologischen Landbau oder zu extensiveren Bewirtschaftungsformen; Abgeltungen für die Schaffung von Biotopen und ökologischen Ausgleichsflächen und für deren Unterhalt. Mit dieser Aufzählung hat der SBV nach Ansicht von Kritikern allerdings den politisch heiklen Bereich der Direktzahlungen zum Zwecke der Produktionslenkung – zum Beispiel Stillegungsbeiträge für Brotgetreideproduzenten – umgangen. Ein vom Nationalrat überwiesenes Postulat Berger (svp, VD; Po. 88.409) verlangt die Beschränkung der Direktzahlungen auf kleine und mittlere Betriebe und ausschliesslich zur Verbesserung von deren Wettbewerbsfähigkeit.

Daneben betonte jedoch auch der Direktor des SBV, M. Ehrler, dass die Landwirtschaftspolitik nicht überkommene Strukturen erhalten dürfe und deshalb Strukturerhaltungsmassnahmen nicht weiter ausgebaut werden sollten. Er forderte die Bauern auf, eine offensivere Haltung einzunehmen und zum Beispiel die Produktequalität zu fördern, eine Verbesserung der Vermarktungsorganisation anzustreben und in Zukunft auch Verdienstmöglichkeiten ausserhalb der Nahrungsmittelproduktion zu suchen. Unter letzteres fiele nicht nur der für viele Betriebe durchaus traditionelle Nebenerwerb durch abhängige Lohnarbeit, sondern auch Aufgaben im Bereich der Umweltpflege oder dem wachsenden Freizeitmarkt, etwa Ferienangebote auf dem Bauernhof. Der Nationalrat überwies zwei Postulate, die vom Bund die Unterstützung für die Einrichtung von touristischen Unterkünften in Landwirtschaftsbetrieben fordern.

Knüpfung der Direktzahlungen an spezifische Leistungen für die Allgemeinheit

Bei der Debatte über die Legislaturplanung wünschte der Nationalrat, dass die Regierung die Leitidee des qualitativen Wachstums unter anderem insofern konkretisiere, als sie in jeder Botschaft an das Parlament die ökologischen Auswirkungen des jeweiligen Geschäfts darlege. Mit einem Postulat Müller (fdp, ZH) verlangte die Volkskammer vom Bundesrat ferner einen Bericht darüber, wie sich umweltwirksame Gesetze und Verordnungen sowie insbesondere auch Steuern, Abgaben und Subventionen auf das Umweltverhalten auswirken. Der Bericht soll zugleich Vorschläge für eine allfällige Revision bestehender Rechtsgrundlagen enthalten.

Bericht über Auswirkungen von umweltwirksamen Gesetzen und Verordnungen auf das Umweltverhalten gefordert (Po. 88.325)

Der Vorschlag eines Verbots von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FKW oder FCKW) in Spraydosen ab 1991 wurde in der Vernehmlassung positiv aufgenommen. Ein Anhang zur StoV über FKW-haltige Druckgaspackungen, der nur noch wenige Ausnahmen vorsieht (z.B. Pharma-Produkte, für die ein FKW-freier Ersatz fehlt), soll 1989 in Kraft gesetzt werden. Dabei erleichterte der freiwillige Beschluss der Aerosolindustrie, bis Ende 1990 auf FKW weitgehend zu verzichten, das Vorgehen wesentlich. In den anderen Anwendungsgebieten der FKW (Kältetechnik, Schaumstoffe, Lösungsmittel) und im Brandschutz, wo Halone eingesetzt werden, wurden die Abklärungen im Hinblick auf eine Reduktion fortgesetzt. Zum Schutz der stratosphärischen Ozonschicht ist ein möglichst rascher Verzicht auf FKW unerlässlich. Der WWF verlangte deshalb ein totales FKW-Verbot bis 1995 und forderte den Bundesrat auf, sich auf internationaler Ebene für weitergehende Massnahmen, als sie im FKW-Protokoll von Montreal vorgesehen sind, einzusetzen. Der Nationalrat überwies eine Motion der LdU/EVP-Fraktion in Postulatform, welche ein prinzipielles Verbot der chlorierten Kohlenwasserstoffe fordert, da auch die Fälle von Grundwasservergiftungen durch diese Stoffe weiter zunehmen. Der Bundesrat sprach sich für eine rasche Lösung des Problems aus, doch anstelle eines Verbots sieht er die Einführung von Lenkungsabgaben vor, um den Verbrauch von Lösungsmitteln generell zu verringern.


Prinzipielles Verbot der chlorierten Kohlenwasserstoffe gefordert (Mo. 86.820)

Ganz ohne Widerstand passieren sprachpolitische Anliegen auch im Parlament nicht immer. So verweigerten bei der Behandlung der Regierungsrichtlinien 1987–91 Westschweizer Ständeräte ihre Zustimmung zur Absicht, in dieser Legislaturperiode eine Neufassung des Sprachenartikels in der Bundesverfassung (BV) zur Abstimmung zu bringen. Obwohl eine entsprechende Motion der Bündner Nationalräte, welche eine Stärkung des Rätoromanischen verlangt, 1985 überwiesen worden war, betrachteten die erwähnten Ständeräte nun die Mundartwelle in der Deutschschweiz als weit gravierenderes Sprachproblem und eine Teilrevision der Bundesverfassung als übertriebenen Aufwand. Mit 30:10 Stimmen wurde ihr Streichungsantrag abgelehnt. Der Bericht der Expertenkommission, die einen neuen Sprachenartikel vorschlagen soll, verzögerte sich indessen, da ihr insbesondere die Suche nach einer angemessenen Berücksichtigung des Territorialprinzips Schwierigkeiten bereitet. Der Einsicht, dass ein abgegrenztes Sprachgebiet die Grundlage für den Erhalt des Rätoromanischen wäre, steht das Prinzip der Gemeindeautonomie entgegen, das möglichst nicht angetastet werden sollte.

Programme de législature 1987–1991 (MCF 88.001)

Der Vorsteher des Departements des Inneren, Bundesrat Cotti, begann seine Ankündigung, die Organisationsstrukturen seines Departements zu straffen, in die Tat umzusetzen. Gestützt auf eine Querschnittanalyse im Rahmen der 2. Phase des Projekts EFFI beschloss er die Zusammenführung des Bundesamtes für Forstwesen und Landschaftsschutz (BFL) und des Bundesamtes für Umweltschutz (BUS) in ein neues Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL). Ziel dieser und allfälliger weiterer Zusammenlegungen (etwa im Bereich der kulturellen Aufgaben) soll gemäss Bundesrat Cotti nicht ein Leistungsabbau, sondern die Vermeidung von Doppelspurigkeiten und die Reduktion der Zahl der ihm direkt unterstellten Amter sein.

Verwaltungsreorganisation – neues Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL)

Auch im Kanton Genf hiessen die Stimmbürgerinnen und -bürger den Ausbau des öffentlichen Verkehrsnetzes mit grosser Mehrheit gut. Die Entscheidung betraf lediglich das Prinzip eines Ausbaus, während die umstrittene Frage des Verkehrsmittels – Bau einer Metro oder Ausbau des Tramnetzes – vorläufig ausgeklammert blieb. Gleichzeitig stimmte der Genfer Souverän auch einer Volksinitiative für eine neue Strassenverbindung zwischen den Seeufern zu, wobei auch hier lediglich grundsätzlich über eine neue Seeuferverbindung abgestimmt wurde, während die Frage Untertunnelung oder Überbrückung der Seebucht sowie die Linienführung nicht zur Debatte standen.

Agglomerationsverkehr Genf

Suivant les recommandations du Conseil fédéral et des Chambres, le peuple a rejeté l'initiative lancée par les Organisations progressistes (POCH) demandant qu'en l'espace de trois ans l'âge ouvrant le droit à la rente AVS soit abaissé à 62 ans pour les hommes et à 60 ans pour les femmes. Soutenue par le Parti du travail et le Parti socialiste ouvrier, l'initiative précisait en outre que cet âge pouvait être ultérieurement abaissé par voie législative, mais qu'il ne pouvait être relevé. En effet, les initiants proposaient que l'âge donnant droit aux rentes soit atteint en deux étapes. La première fixant la limite à 62 ans pour les hommes et 60 pour les femmes, la seconde devant établir l'égalité entre homme et femme. Au cours du débat qui a précédé le scrutin populaire, partisans et adversaires de l'abaissement de l'âge de la retraite ont tour à tour invoqué des motifs d'ordre démographique, financier, économique et social pour étayer leur argumentation.

Les opposants ont estimé que les conséquences financières de cette requête populaire n'étaient supportables ni pour les salariés ni pour l'économie et pas davantage pour les pouvoirs publics. L'acceptation de cette initiative aurait entraîné, selon le Conseil fédéral, des dépenses supplémentaires de l'ordre de 2,1 milliards de francs par an. Comme les initiants excluaient toute possibilité d'abaisser le montant des rentes, il en aurait résulté, toujours selon les estimations du gouvernement, une augmentation des prélèvements sur les salaires de 1,55% ainsi qu'un accroissement de la charge de la Confédération et des cantons de 295 millions de francs. L'initiative aurait également eu des répercussions d'ordre financier sur d'autres branches de la sécurité sociale, notamment sur le régime des prestations complémentaires à l'AVS et sur la prévoyance professionnelle. A propos du financement, les initiants ont tenu à rappeler que les contributions de la Confédération avaient été réduites de 25 à 20% lors de la 9e révision de l'AVS et ont suggéré que l'accroissement de la charge des pouvoirs publics soit compensé par une diminution des dépenses militaires afin de n'entraîner aucune augmentation des cotisations salariales.
L'inexorable vieillissement de la population, conjugué à une espérance de vie en constante augmentation, a permis aux opposants de présenter l'initiative comme dangereuse pour le financement futur de l'AVS. En effet, l'évolution démographique de la Suisse entraîne une détérioration du rapport entre cotisants et rentiers. Une baisse de l'âge donnant droit à la rente constituerait à leurs yeux une mise en danger de la sécurité sociale. Autre argument brandi par les opposants, la menace que fait peser l'initiative sur la 10e révision de l'AVS.

L'aspect social et humain de l'âge de la retraite a également servi d'argument pour les partisans comme pour les adversaires de l'initiative. Pour les premiers cités, un abaissement de l'âge de la retraite permet une réelle amélioration de la qualité de la vie, répond à une nécessité sociale et s'appuie sur un réel désir de nombreux salariés. Quant aux seconds, ils ont souligné que, face à une espérance de vie toujours plus longue, de nombreux travailleurs redoutent un retrait prématuré de la vie professionnelle, signe pour eux d'une mise au ban de la société.


Initiative visant à abaisser l'âge donnant droit à la rente AVS. Votation du 12 juin 1988
Participation: 42,0%
Non: 1 153 540 (64,9%) / 21 cantons
Oui: 624 390 (35,1%) / 2 cantons (TI, JU)

Mots d'ordre:
Non: PRD, PDC, UDC, PLS, AdI, PEP, PES, AN, PA; Vorort, UCAP, USAM, USP, Assoc. suisse des employés.
Oui: PSS, POCH, PST, Alliance verte; USS, CSCS, Confédération romande du travail.


L'analyse Vox réalisée à l'issue du scrutin a démontré que le souverain avait rejeté l'initiative en raison des risques financiers qu'elle aurait pu entraîner. Pour les opposants, la Suisse n'est pas assez riche pour supporter un accroissement du nombre des personnes jouissant des rentes AVS. Toujours selon cette analyse, le déséquilibre croissant entre le nombre de cotisants et celui des bénéficiaires des rentes a également constitué un motif de rejet. La minorité qui s'est dégagée des urnes et les motifs qui ont incité les votants à rejeter l'initiative, permettent cependant d'avancer l'hypothèse suivant laquelle un relèvement de l'âge de la retraite serait mal perçue par une large part de la population. Ce résultat peut conforter la position du Conseil fédéral qui, malgré les pressions des milieux économiques, a refusé de procéder à un relèvement de l'âge de la retraite pour les femmes dans son programme pour la 10' révision de l'AVS.

Initiative populaire visant à abaisser l'âge de la retraite des hommes (à 62 ans) et pour les femmes (à 60 ans; BRG 85.045)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter

Der Ständerat stimmte der zweiten Etappe der Bürgerrechtsrevision in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Fassung zu. Nachdem in einer ersten Etappe das Bürgerrecht von Kindern aus gemischtnationalen Ehen neu geregelt worden war, ging es nun um den Erwerb des Bürgerrechts und dabei insbesondere um die Aufhebung der automatischen Einbürgerung von Ehefrauen von Schweizern.

Zweite Etappe der Bürgerrechtsrevision: Geschlechtsneutrale Regelung der Einbürgerung
Dossier: Revision des Bürgerrechts 1982–1992

In Baselland stimmte der Souverän im Verhältnis von 3:2 einer 1985 eingereichten und von Regierung und Parlament unterstützten Volksinitiative zu, welche verlangte, dass sich die kantonalen Behörden für eine Aufwertung von einem Halb- zu einem Vollkanton einsetzen. Der mit 40% überraschend hohe Anteil der Neinstimmen erklärt sich damit, dass die Befürworter einer Wiedervereinigung mit Baselstadt die Initiative bekämpft hatten.

Volksinitiative Baselland 1988
Dossier: Basel als Vollkantone

Die Revision des achten Titels des Obligationenrechts über das Miet- und Pachtrecht trat 1988 in die parlamentarische Phase. Grundlage dazu bot der vom Volk im Dezember 1986 als Gegenvorschlag zu einer zurückgezogenen Volksinitiative gutgeheissene Verfassungsartikel 34septies und im besonderen die Vorlage des Bundesrats aus dem Jahre 1985. Der eher vage Verfassungsartikel lässt dem Gesetzgeber etlichen Spielraum für dessen Ausführung; die Kommentare auf die Kommissions- und Plenumsberatungen des Ständerats konstatierten allgemein eine vermieterfreundliche Tendenz, welche in erster Linie die Vertragsfreiheit in den Vordergrund rücke. Der Schweizerische Mieterverband hält das zentrale Versprechen eines wirksamen Kündigungsschutzes für nicht erfüllt und betrachtet die vorgeschlagene Lösung sogar als Rückschritt hinter die geltende Regelung. Die Ständeratsversion entspreche deshalb dem Verfassungsauftrag nicht mehr. Die Vorlage des Bundesrates wurde im Plenum nur von den Vertretern der SP und des LdU sowie von vereinzelten Bürgerlichen verteidigt. Darüber hinausgehende Begehren wurden kaum gestellt.
Von den Anträgen des Bundesrates passierten die Kommissions- und Plenumsverhandlungen unverändert: die Einschränkung des Verbots der Untermiete auf diejenigen Fälle, in denen dem Vermieter wesentliche Nachteile erwachsen; die Nennung nur noch eines zumutbaren Ersatzmieters im Falle eines vorzeitigen Auszugs; die Verlängerung der maximalen Erstreckung eines Mietverhältnisses von drei auf vier und bei Geschäftsräumen von fünf auf sechs Jahre; die Anfechtbarkeit der gegen Treu und Glauben verstossenden Kündigung, welche während eines hängigen Verfahrens oder vor Ablauf einer von zwei auf drei Jahre erweiterten Frist nach einem für den Vermieter negativen Entscheid nicht zulässig ist; die Einsetzung von kantonalen, regionalen und kommunalen Schlichtungsstellen, welche dem ordentlichen Richter vorgeschaltet sind, sowie die Grundsatzdefinition des missbräuchlichen Mietzinses, welcher dann gegeben ist, wenn ein übersetzter Ertrag aus dem Mietverhältnis erzielt wird oder wenn er auf einem offensichtlich übersetzten Kaufpreis beruht
Hinter die Vorschläge der Landesregierung zurück ging der Ständerat: beim Verzicht von Vermieter und Mieter auf eine Verrechnung von Forderungen und Schulden aus dem Mietverhältnis; beim Recht des Mieters auf Hinterlegung des Mietzinses im Sinne eines Druckmittels zur Beseitigung von Mängeln; bei der Anfechtbarkeit von missbräuchlichen Anfangsmietzinsen, welche nur bei persönlicher und familiärer Notlage, Wohnungsnot und nicht definierten erheblichen Mietzinserhöhungen bei Mieterwechsel ohne entsprechende Aufwertung des Mietobjekts, aber generell auf Grundlage einer Auskunftspflicht des Vermieters über die Höhe des Mietzinses im vorangegangenen Mietverhältnis möglich ist, sowie bei der Wiederaufnahme des Retensionsrechts bei Geschäftsräumen. Neu aufgenommen wurde die Bestimmung, wonach die Nichtigkeit einer Kündigung innerhalb der Sperrfrist bei dringendem Eigenbedarf des Vermieters, seiner nahen Verwandten und Verschwägerten nicht gegeben ist. In der Gesamtabstimmung im Ständerat wurde diese Version mit 29 zu 4 Stimmen bei Enthaltung der SP-Mitglieder angenommen.

Revision des Miet- und Pachtrechts für den Mieterschutz (BRG 85.015)
Dossier: Mietzinse: Bestimmung der Missbräuchlichkeit und Anfechtung

Zur Revision des Miet- und Pachtrechts gehört auch die Überführung des bis längstens 1992 verlängerten Bundesbeschlusses über Massnahmen gegen Missbräuche im Mietwesen (BMM), welcher seit 1987 für die ganze Schweiz Gültigkeit hat, ins ordentliche Recht. Entgegen dem Antrag des Bundesrates auf Schaffung eines Spezialgesetzes entschieden sich sowohl der Ständerat als auch die Nationalratskommission für die Integration des BMM ins Obligationenrecht.

Revision des Miet- und Pachtrechts für den Mieterschutz (BRG 85.015)
Dossier: Mietzinse: Bestimmung der Missbräuchlichkeit und Anfechtung

Die vorberatende Kommission des Nationalrates schloss 1988 die Beratungen über ein neues Bundesgesetz betreffend Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz) ab. Als heikelster Punkt zeichnete sich dabei die Anpassung von 37 Bundeserlassen ab, bei denen die zwingende Unterstützungsverpflichtung des Bundes abgeschwächt werden soll. Die Kommission stimmte zwar der Formulierung des Bundesrates zu, wonach künftig Subventionen nur noch ausgerichtet werden können statt müssen – sie möchte so dem Parlament und der Regierung eine grössere Flexibilität bei der Ausrichtung von Subventionen ermöglichen –, doch zeichnete sich bei bestimmten anzupassenden Gesetzen, etwa bei der Wohnbauförderung, bereits eine recht starke Opposition ab.

Bundesgesetz über Abgeltungen und Finanzhilfen (Subventionsgesetz, BRG 86.069)

Das Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) wurde um eine fünfte Serie ergänzt. Neu erfasst wurden Ortschaften aus den Kantonen Solothurn und Aargau sowie der bündnerischen Surselva. Damit steht das ISOS als Planungsinstrument nun für gut die Hälfte der Kantone zur Verfügung.

Inventar der schützenswerten Ortsbilder

Auch im Kanton Uri kam es zu Kampfwahlen um CVP-Regierungssitze. Nach den Demissionen der beiden Christlichdemokraten Josef Brücker und Hans Danioth beschloss die Mehrheitspartei CVP, dem Ruf nach Auswahl Gehör zu verschaffen, und sie nominierte drei offizielle Anwärter für die zwei frei werdenden Sitze: die beiden Kandidaten des rechten CVP-Flügels, der Arbeitsgemeinschaft für Wirtschaft und Gesellschaft, sowie den Kandidaten des christlichsozialen Flügels. Zudem bewarben sich ein «wilder» CVP-Kandidat und der parteilose Staatskassier Markus Stadler um einen Sitz in der Urner Exekutive. Die fünf bisherigen Regierungsräte stellten sich auf einer gemeinsamen Liste zur Wiederwahl und wurden bestätigt. Von den fünf neuen Bewerbern erreichte nur Hansruedi Stadler (cvp) das absolute Mehr. Die beiden andern offiziellen CVP-Kandidaten sowie der parteilose Markus Stadler traten zum zweiten Wahlgang an. Mit deutlichem Vorsprung wurde schliesslich der christlichsoziale Kandidat Anton Stadelmann (cvp) gewählt. Erstmals stellt damit die CSP zwei der vier CVP-Vertreter in der Urner Regierung.

Ersatzwahl Regierungsrat Uri 1988
Dossier: Kantonale Wahlen - Uri
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1988

Die mit dem ersten Paket gemachten Erfahrungen und die Kritiken anlässlich des Vernehmlassungsverfahrens führten dazu, dass das zweite Massnahmenpaket noch magerer ausfiel als das erste. Da der Bundesrat auf einige von der Expertenkommission vorgeschlagene Massnahmen verzichtet hatte (z.B. in den Bereichen Berufsbildung und Denkmalpflege) und er die Aufgabenentflechtung in den Bereichen Landwirtschaft, Gewässerschutz und Forstwirtschaft in die laufenden Revisionen der entsprechenden Gesetze integrierte, reduzierte sich die Anzahl der betroffenen Gebiete von ursprünglich 14 auf 7. Es handelt sich dabei um die Hochschulförderung, die Beschaffung von Schulwandkarten, die Invalidenversicherung, den Wasserbau, die Fischerei, den Strassenverkehr und die militärische Landesverteidigung. Die angestrebten Neuerungen beschränken sich weitgehend auf administrative und organisatorische Belange. Da der Bundesrat mit dem zweiten Paket keine finanzpolitischen Ziele mehr verfolgt, ergibt sich aus den vorgeschlagenen Massnahmen lediglich eine geringfügige Mehrbelastung der Kantone von CHF 8 Mio. Am meisten ins Gewicht fällt dabei mit CHF 3.5 Mio. der Verzicht auf die Ausrichtung von Bundesbeiträgen für Wasserbauten an finanzstarke Kantone.

Zweites Paket der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (BRG 88.039)

Der Bundesrat legte am 25. Mai das zweite Paket von Massnahmen zur Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen vor. Seiner Ansicht nach setzt dieses Paket den vorläufigen Schlusspunkt hinter die anfangs der siebziger Jahre gestarteten Bestrebungen für eine grundsätzliche Überprüfung und Neuordnung der föderalistischen Aufgabenteilung. In Erfüllung einer 1973 überwiesenen Motion Binder (cvp, AG) hatte das EJPD 1978 nach diversen Vorarbeiten eine Expertenkommission eingesetzt; gleichzeitig hatte der Bundesrat die Kantone zur Bildung eines ständigen Kontaktgremiums auf Regierungsebene eingeladen. Bei allen Bekenntnissen zum Föderalismus zeigte sich in der Folge, dass eine konsequente Entflechtung der Zuständigkeiten und der finanziellen Verantwortung auf grosse politische Hindernisse stiess. Zum einen protestierten die Kantone gegen die Absicht des Bundesrates, mit der Abtretung gewisser Aufgaben an die Kantone zugleich auch seinen Haushalt zu entlasten. Zum andern bestanden in der politischen Linken Zweifel am Willen und an der Fähigkeit der Kantone, die vom Bundesstaat abzutretenden Aufgaben im sozialen Bereich und im Bildungswesen vollumfänglich zu übernehmen. Dieses Misstrauen manifestierte sich namentlich in der Rückweisung der Kantonalisierung der Stipendien durch den Souverän. Das 1981 von der Regierung vorgelegte erste Massnahmenpaket wurde bis 1985 unter anderem mit verschiedenen Volksabstimmungen bereinigt verschiedenen Volksabstimmungen bereinigt und in den folgenden Jahren in Kraft gesetzt.

Zweites Paket der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (BRG 88.039)

Dans son message relatif au second train de mesures de répartition des tâches entre la Confédération et les cantons, le Conseil fédéral a prévu une réorganisation de la loi sur l'assurance-invalidité (AI). Elle doit permettre de simplifier la procédure et d'accroître la transparence de l'administration afin de les rendre plus accessibles au citoyen. Le Conseil fédéral envisage également la création d'offices cantonaux de l'AI qui prendraient en charge toutes les tâches assumées jusqu'à présent par les commissions, secrétariats et offices régionaux. Ceux-ci vont devoir fixer les prestations de l'AI et offrir une gamme complète de services.

Zweites Paket der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (BRG 88.039)

Nachdem sich 1987 im Parlament niemand für die «Eidgenössische Konsumentenschutz-Initiative» der Denner AG, welche in bestimmten Bereichen des Konsumgüterhandels ein Kartellverbot verankern wollte, eingesetzt hatte, und auch die Interessenorganisationen der Konsumentinnen auf Distanz gegangen waren, beschlossen die Initianten den Rückzug. Sie kündigten allerdings an, dass sie die Lancierung einer umfassenderen Kartellverbotsinitative überprüfen wollen.

Konsumentenschutzinitiative des Grossdiscounters Denner AG
Dossier: Kartellgesetz

Les directeurs cantonaux de la santé publique ont approuvé le nouveau concordat intercantonal sur les médicaments. Les cantons pourront donc, sous réserve d'une ratification par le parlement ou le peuple, sauvegarder leurs prérogatives en matière de contrôle des médicaments. Dorénavant, les décisions de l'Office intercantonal de contrôle des médicaments (OICM) auront un effet obligatoire pour les cantons alors qu'auparavant elles n'avaient que valeur de recommandations. Le nouveau concordat interdit également aux membres du collège d'experts de l'OICM d'exercer des fonctions de conseiller au-près de l'industrie pharmaceutique. Une nouvelle disposition, fort contestée d'ailleurs par les pharmaciens, prévoit la vente de médicaments, qui ne sont pas soumis à ordonnance, hors des pharmacies.

Concordat intercantonal sur les médicaments (1970–1993)
Dossier: Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG)

Le Conseil fédéral a présenté son message relatif au projet de loi sur la pharmacopée. La promulgation de cette loi va permettre de créer une base juridique pour l'édiction et la mise à jour de la pharmacopée, éliminant ainsi les lacunes résultant du régime actuel. En effet, en l'absence d'une base légale fédérale lui conférant les compétences nécessaires, le Conseil fédéral a toujours légiféré dans ce domaine' en vertu d'ordonnances ou d'arrêtés pris avec l'assentiment des gouvernements cantonaux. Le projet de loi qui contient des dispositions concernant entre autres la fabrication, l'examen et l'utilisation des préparations médicamenteuses et des prescriptions destinées à en vérifier la composition, ne s'adresse pas au contrôle des médicaments et ne porte par conséquent pas atteinte à la répartition des tâches entre la Confédération et les cantons.

Bundesgesetz über die Pharmakopöe (BRG 88.033)

Eine Studie im Rahmen des vom Bundesamt für Raumplanung entwickelten Programms «Raumbeobachtung Schweiz» untersuchte systematisch die Landschaftsveränderungen zwischen 1973 und 1982 und kam zum Schluss, dass diese wegen ihres schleichenden Charakters vielfach gar nicht wahrgenommen würden. Die Bilanz sei jedoch für die naturnahen Landschaften überall negativ; auffallend sei insbesondere der Rückgang der landschaftlichen Vielfalt im Mittelland. In den Agglomerationsräumen, im Mittelland und im Berggebiet wurden im untersuchten Zeitraum zum Beispiel 1'355 Hektaren überbaut, 732 Hektaren Obstbaumflächen gerodet, 80 km. Bäche eingedolt, 557 km. überörtliche und 2524 km. örtliche Erschliessungsstrassen sowie 496 Brücken gebaut und 2879 neue Gebäude ausserhalb des Siedlungsgebietes bewilligt. Die Resultate der Studie unterstützen den Einbezug ökologischer Zielsetzungen in die Leitsätze für eine künftige Raumordnungspolitik.

Landschaftsveränderungen zwischen 1973 und 1982

Der Urner Landrat, der nach dem Majorzsystem gewählt wird, blieb wie erwartet parteipolitisch stabil. Nach wie vor ist Uri der am stärksten CVP-dominierte Kanton der Innerschweiz. Die Christlichdemokraten konnten ihre komfortable absolute Mehrheit auf Kosten der FDP sogar noch um einen Sitz ausbauen. Trotz Kampfwahlen in einzelnen Gemeinden, die teilweise zu zweiten Wahlgängen führten, wechselte nur dieser eine Sitz die Partei. Der Versuch der SP, ihre Landratsfraktion weiter auszubauen, scheiterte, und auch die Kampfkandidaturen des Kritischen Forums Uri (KFU) hatten keine Chance. Um künftig eine anteilmässige Vertretung der kleinen Parteien im Landrat zu gewährleisten, lancierte das KFU erneut eine Volksinitiative für einen Wechsel zum Proporzsystem, die nach nur zwei Wochen Sammelzeit zustande kam.

Kantonale Parlamentswahl Uri 1988
Dossier: Kantonale Wahlen - Uri
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1988

Im Mai fällte der Bundesrat einen Grundsatzentscheid zugunsten des europäischen Messverfahrens, ergänzt um Partikelvorschriften. Mit einem Jahr Rückstand auf den ursprünglichen Fahrplan sollen die strengeren Abgaswerte für Dieselfahrzeuge auf den 1. Oktober 1991 in Kraft treten und gleichzeitig erstmals auch die Partikelemissionen begrenzt werden. Von ihrem Entscheid verspricht sich die Regierung zudem eine Signalwirkung auf die Abgasprogramme der EG. Während die Begrenzung der Emissionen nach US-Vorbild allgemein begrüsst wurde, kritisierten vor allem die Umweltorganisationen den Kompromiss in der Frage des Messverfahrens. In seiner Antwort auf ein vom Nationalrat überwiesenes Postulat Wiederkehr (ldu, ZH), das verlangte, bei den Grenzwerten und Prüfverfahren für Abgase und Partikel den fortschrittlichsten Stand der Technik zugrunde zu legen, verteidigte der Bundesrat seinen Entscheid. Die gestellten Anforderungen seien die strengsten in Europa, und das amerikanische Messverfahren würde keine zusätzliche Verminderung der Emissionen bewirken, sondern vielmehr die Einführung wirksamer Abgasvorschriften verzögern.

Grundsatzentscheid zugunsten des europäischen Messverfahrens für Abgaswerte bei Dieselfahrzeuge (Po. 88.434)

Von der Sache und der Zielsetzung her ebenfalls unbestritten war die vorgesehene weitere Verschärfung der Abgasvorschriften für schwere Motorwagen (FAV 2). Dagegen dauerte die Kontroverse über die Frage der Messmethode an. Zur Auswahl standen das europäische Testverfahren (ECE R 49) und der aufwendigere, aber besser erprobte amerikanische Transient-Test, der einen möglichst realistischen Fahrzyklus zugrunde legt und auch den Ausstoss von Partikeln einbezieht. In der Vernehmlassung hatten die Umweltorganisationen, der VCS und die Vereinigung der kantonalen Strassenverkehrsämter (VSA) die Übernahme der amerikanischen Testverfahren verlangt, da nur so die Einhaltung der strengen Abgasqualitätsziele geprüft werden könne. Demgegenüber machten sich die Automobilverbände, das Transportgewerbe und der Vorort für die europäischen Normen stark und verlangten, dass der Zeitpunkt der Inkraftsetzung nicht im Schweizer Alleingang, sondern in einem europaweiten Konzept im Rahmen der EG/EFTA-Gespräche fixiert werde.

Grundsatzentscheid zugunsten des europäischen Messverfahrens für Abgaswerte bei Dieselfahrzeuge (Po. 88.434)