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Die Schweizerische Nationalbank hielt an ihrem auf ein stabiles Preisniveau gerichteten geldpolitischen Kurs grundsätzlich fest. Das Anfangs Jahr gesetzte Ziel einer Ausweitung der bereinigten Notenbankgeldmenge um 2.0 Prozent wurde mit 2.9 Prozent allerdings deutlich übertroffen. Ein wichtiger Grund dafür lag darin, dass sich die Nationalbank in der Folge des Börsenkrachs und des Kursverfalls des Dollars veranlasst sah, die Banken mit vermehrter Liquidität zu versorgen.

Schweizerische Nationalbank hielt 1987 an ihrem auf ein stabiles Preisniveau gerichteten geldpolitischen Kurs fest

Die kleine Kammer behandelte als Erstrat die beiden Gesetzesvorlagen des Bundesrates zur Verbesserung der Stellung der Konsumenten auf dem Markt. Dabei zeigte sich einmal mehr, dass der Ständerat den Anliegen der Konsumenten nicht sehr wohlgesinnt ist. Dem Bundesgesetz über die Konsumenteninformation vermochte er nur zuzustimmen, nachdem er einige Veränderungen vorgenommen hatte. So ersetzte er den Anspruch der Konsumentenorganisationen auf finanzielle Unterstützung für ihre Aufklärungstätigkeit durch die Formel, dass der Bundesrat diese Aktivitäten subventionieren kann. Ferner sollen nicht alle Tests über Dienstleistungen beitragsberechtigt sein, sondern nur die vom Bundesrat bezeichneten. Daneben präzisierte der Ständerat noch einige Formulierungen im Gesetz und schrieb der konsultativen Kommission für Konsumentenfragen, in der die Konsumentenvertreter bisher leicht überrepräsentiert waren, eine paritätische Besetzung vor.

Der zweite Teil der Vorlage betraf eine Teilrevision des Obligationenrechts und wies als umstrittenste Bestimmung ein Widerrufsrecht bei Verkäufen ausserhalb von Geschäftslokalitäten auf. Betroffen davon wären nicht nur die manchmal aggressiven sogenannten Haustürverkäufe gewesen, sondern auch die Versicherungsbranche, bei der Vertragsabschlüsse in der Wohnung des Kunden Usus sind. Die vorberatende Kommission beantragte, auf die Vorlage einzutreten, dann aber alle vorgeschlagenen Bestimmungen zu streichen. Der Ratsmehrheit fand jedoch eine Beratung der einzelnen Vorschläge des Bundesrats überflüssig und beschloss mit 23:17 Stimmen Nichteintreten.

Vorlagen zur Verbesserung der Stellung der Konsumenten (BRG 86.030)

Auf Begehren des Detailhandels beschloss der Bundesrat, dass die Preise von Waren, die mehr als 5000 Fr. kosten, nicht mehr angeschrieben werden müssen. Diese Lockerung der Verordnung über die Preisanschreibepflicht tritt auf den 1.3.1988 in Kraft.

Lockerung der Verordnung über die Preisanschreibepflicht

Die zum Teil vor den Gerichten ausgetragenen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit diversen Versuchen von sogenannten «unfreundlichen» Übernahmen von Aktiengesellschaften verliehen der Revision des Aktienrechts zusätzliche Aktualität. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Vorschriften über vinkulierte Namenaktien, deren Eintrag ins Aktienregister und damit auch deren Stimmrecht an die Zustimmung der Gesellschaft gebunden ist. Mit der Verweigerung des Eintrags konnten sich bisher Firmen gegen unerwünschte Einflussnahme wehren. Entsprechend der vom Nationalrat 1985 beschlossenen Fassung soll an dieser Aktienform festgehalten werden. Während die Genehmigung bisher gemäss Bundesgerichtspraxis nur für das Stimmrecht massgebend war, soll sie neuerdings auch auf den Eigentumsanspruch ausgedehnt werden. Immerhin müssten in Zukunft die Gründe für die Verweigerung genannt werden. Dabei wären allerdings die Wahrung des schweizerischen Charakters oder die Abwehr gegen Konkurrenten auch dann gültige Gründe, wenn sie nicht explizit in den Statuten der Gesellschaft erwähnt sind. Der Vorort als Vertreter der Industrie stellte sich hinter diese Beschränkung der Übertragungsrechte von Besitztiteln. Die Banken hingegen verlangten im Sinne einer besseren Handelbarkeit dieser Titel, dass nur die Stimm- nicht aber die Vermögensrechte von der Genehmigung durch die Gesellschaft abhängig gemacht werden. Die vorberatende Kommission des Ständerates konnte im Herbst die erste Lesung der Aktienrechtsrevision abschliessen. Mit dem Problem der vinkulierten Namenaktien will sie sich in einer zweiten Lesung im Laufe des Jahrs 1988 eingehend befassen.

Aktienrechtsrevision (BRG 83.015)
Dossier: Aktien- und Gesellschaftsrecht

Grundsätzlich bekämpft werden die bestehenden Vinkulierungsrechte von Karl Schweri, dem Chef der Detailhandelskette Denner AG. Der konkrete Anlass für seine Gegnerschaft bildet zweifellos sein gescheiterter Übernahmeversuch der USEGO. Trotz des Erwerbs der Aktienmehrheit verweigerte ihm diese drittgrösste Detailhandelsgesellschaft die Anerkennung als Aktionär. Im Dezember 1987 lancierte ein Komitee, dem auch Schweri angehört, in Zürich eine kantonale Volksinitiative, die zum Ziel hat, vinkulierte Namenaktien nur dann zum Handel an der Zürcher Börse zuzulassen, wenn sich die Vinkulierung ausschliesslich gegen ausländische Übernahmen richtet.

Schweri bekämpft die bestehenden Vinkulierungsrechte

Eine Motion Braunschweig (sp, ZH), welche die Schaffung von rechtlichen Grundlagen und Institutionen zur Untersuchung und Beurteilung der Folgen neuer Technologien für Mensch und Umwelt forderte, wurde vom Nationalrat ebenfalls nur als Postulat überwiesen.

Motion möchte Untersuchung und Beurteilung der Folgen neuer Technologien für Mensch und Umwelt ermöglichen

Die Schattenwirtschaft sei für die Schweiz ein untergeordnetes Problem und zusätzliche Massnahmen zu ihrer Bekämpfung drängten sich zur Zeit nicht auf. Dies geht aus einem Bericht hervor, den der Bundesrat im Auftrag des Parlaments ausarbeiten liess. Mit einem geschätzten Anteil von drei bis sechs Prozent des Sozialprodukts ist die versteckte Wirtschaft in der Schweiz von wesentlich geringerer Bedeutung als in andern Industriestaaten. Als wichtige Gründe dafür gibt der Bericht die im internationalen Vergleich massvolle Belastung der Erwerbstätigkeit durch Steuern und Abgaben an. Zudem Sorgten Steuer- und Einwanderungsgesetze sowie Arbeitsinspektorate für eine wirksame Bekämpfung. Allerdings wird auch die Gefahr erwähnt, dass die erhöhte Regelungsdichte, wie sie zum Beispiel mit dem Ausbau der Altersvorsorge und mit der neuen Umweltschutzgesetzgebung eingetreten ist, vermehrt zum Ausweichen auf Erwerbstätigkeiten führen könnte, die vor dem Staat verheimlicht werden, um Vorschriften und administrative Auflagen zu umgehen.

Schattenwirtschaft ein untergordnetes Problem

Die Zinssätze am Geldmarkt blieben weitgehend stabil. Der Satz für Dreimonatsgelder auf dem Eurofrankenmarkt pendelte von Januar bis August zwischen 3.6 Prozent und 3.9 Prozent. Von Ende September bis Mitte Oktober zogen die Sätze etwas an, als die SNB versuchte, das Wachstum der Notenbankgeldmenge leicht zu drosseln. Im Anschluss an den Börsenkrach gingen die Geldmarktsätze wieder zurück. Vor allem aus währungspolitischen Gründen unterstützte die Nationalbank diese Entwicklung, indem sie das Bankensystem mit genügender Liquidität versorgte. Auch die von der Nationalbank auf den 23. Januar, den 6. November und den 4. Dezember verfügten Senkungen des Diskont- und des Lombardsatzes um je 0.5 Prozent auf 2.5 Prozent resp. 4 Prozent waren primär als Signale für den Währungsmarkt gedacht.

Geld- und Kapitalmarkt 1987.

Das Geschehen auf dem Kapitalmarkt war durch die Ereignisse an den Aktienbörsen geprägt. Wir gehen darauf unter dem Stichwort Börse ein. Bei den festverzinslichen Anlagen verlief die Entwicklung ausgesprochen ruhig. Der leichte Zinsanstieg im September wurde nach dem Börsenkrach wieder nach unten korrigiert. Die durchschnittliche Rendite für Anleihen der Eidgenossenschaft war im Monatsmittel im Dezember mit 4.0 Prozent praktisch gleich hoch wie zu Jahresbeginn. Auch die Sätze für andere Anlagen blieben weitgehend stabil.

Geld- und Kapitalmarkt 1987.

Die Beanspruchung des schweizerischen Kapitalmarktes durch Emissionen war leicht rückläufig, wobei sich eine Verlagerung von aus- zu inländischen Schuldnern abzeichnete. Gesteigert wurde gegenüber dem Vorjahr vor allem die Kapitalaufnahme durch Obligationenanleihen der schweizerischen Industrie. Beim Bund, den Kantonen und den Gemeinden übertrafen die Rückzahlungen erneut die Neuaufnahmen. Das Volumen der von der Nationalbank bewilligten Kapitalexporte ging 1987 auf CHF 47.3 Mia. zurück (1986: 51.4). Dabei wurden zwei Trends gebrochen: zum einen gewann der traditionelle Bankkredit wieder an Bedeutung, was auch damit zusammenhängt, dass nach dem Börsenkrach die Aktienemissionen beinahe zum Erliegen gekommen waren. Zum andern stieg der Anteil der Kapitalexporte in Entwicklungsländer wieder an (von 2.8% auf 4.5%). Dies geschah allerdings nicht zu Lasten des Anteils der Exporte in Industrieländer, der weiter von 85.6 Prozent auf 88.0 Prozent zunahm, sondern auf Kosten des Anteils der Mittelaufnahmen von internationalen Entwicklungsinstitutionen.

Geld- und Kapitalmarkt 1987.

En 1987, la consommation suisse d'énergie a atteint un niveau record, en progression de 3.1 pourcent par rapport à 1986 (1986: +2.2%). Cette hausse est due à plusieurs facteurs parmi lesquels signalons le prix des carburants – qui n'ont jamais été aussi bas en termes réels (–4.5% sur le prix moyen de l'essence par rapport à 1986) – ainsi que l'extension du parc automobile, l'augmentation de 2.5 pourcent du PIB, des températures plus fraîches, l'accroissement de la population (+0.7%) et l'augmentation du nombre de logements. Avec une part de 65.7 pourcent, les hydrocarbures sont en tête du bilan énergétique, suivis de l'électricité (20.6%), du gaz (7.7%) ainsi que des huiles de chauffages (3.8%) et du charbon (2.1%).

La consommation d'énergie 1981–1990
Dossier: Schweizer Energieverbrauch

La nécessité de réviser totalement le droit en matière d'énergie nucléaire apparaît actuellement évidente. Dans ce domaine, deux avant-projets de loi ont été soumis à consultation en 1987: l'un concerne la loi en matière d'énergie nucléaire, l'autre celle sur la radioprotection.

Révision des lois sur l'énergie nucléaire

Nachdem die Zahl der Verkehrsunfälle seit 1976 kontinuierlich angestiegen war, konnte 1987 ein Rückgang von 1.4 Prozent verzeichnet werden. Auch die Zahl der Verkehrstoten und -verletzten nahm deutlich ab (952 Tote, 29'150 Verletzte). Auffällig war jedoch, dass der Anteil der Fussgänger an den Verkehrstoten markant anstieg und insgesamt 22.7 Prozent betrug. Laut einer näheren Untersuchung der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) war diese Zunahme vor allem auf Unfälle innerorts zurückzuführen. Da auch die Zahl der getöteten jugendlichen Motorfahrzeuglenker weiter anstieg, wurde die Einführung von provisorischen Führerausweisen gefordert. Laut dem Direktor des Bundesamtes für Polizeiwesen, P. Hess, wird ein teilweises Fahrschulobligatorium neu erwogen. Zumindest die Theorieausbildung für künftige Autofahrer soll obligatorisch werden.

Zahl der Verkehrsunfälle 1987
Dossier: Strassenverkehrsunfallstatistik

Der Entwurf zum heute gültigen Raumplanungsgesetz hatte noch einen periodisch zu erstellenden Raumplanungsbericht vorgesehen, den die Räte dann aber im Gesetzgebungsprozess fallen gelassen hatten. Sie waren der Ansicht, die Regierung solle nur informieren, wenn dies nötig sei. Diese Notwendigkeit war nun für den Bundesrat eingetreten, und er publizierte Ende 1987 den bereits in den Regierungsrichtlinien 1983-87 angekündigten «Raumplanungsbericht 1987». Ausführlich werden darin zunächst die raumwirksamen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte dargestellt und anschliessend die sich in der Raumplanung ergebenden Vollzugsprobleme. Offen legt der Bundesrat darin dar, dass die wesentlichen Ziele der Raumplanung, also die haushälterische Nutzung des Bodens und die erwünschte Ordnung der Besiedlung, nicht erreicht worden seien. Neben Terminproblemen bei der Einreichung der Richt- und Nutzungspläne ergab sich insbesondere auch, dass die Gemeinden einerseits die zeitgerechte Erschliessung der Bauzonen vernachlässigen, und dass andererseits erschlossenes, baureifes Land gehortet und nicht überbaut wird. Beides führt zu einer Verknappung des Bodenangebotes für Bauwillige und in der Folge zu den beklagten hohen Bodenpreisen.

Der Raumplanungsbericht mündet in eine Reihe von Leitsätzen, welche die Ziele der künftigen Regierungspolitik umschreiben. Mit einer breiteren Problemsicht, also mit dem Einbezug von fiskalischen bis zu verkehrspolitischen Gesichtspunkten, soll die Raumplanung fortan als Umweltvorsorge aufgefasst werden. Als Schwerpunkte der künftigen Politik ergeben sich dabei der Wille, eine Trendwende im Bodenverbrauch herbeizuführen, eine natürliche Umwelt zu erhalten, die Siedlungen von innen zu erneuern und auszugestalten, die Städte funktionsfähig zu erhalten und die verschiedenen Sachbereiche aufeinander abzustimmen. An konkreten Massnahmen steht vorerst aber eine Revision des RPG an, mit der unter anderem die Frage der kantonalen Baubewilligungen im Nichtbaugebiet aufgegriffen wird. Nach Bundesrätin Kopp verletzen nämlich nicht wenige dieser Bewilligungen Bundesrecht; auch werde die Publikationspflicht von vielen Kantonen missachtet. Geprüft wird deshalb ein Beschwerderecht des Bundes und die Einrichtung von unabhängigen kantonalen Überwachungsstellen. Die 1986 eingesetzte Expertenkommission für die Revision des RPG konnte ihre Vorarbeiten 1987 noch nicht abschliessen.

Raumplanungsbericht 1987

Die Zahl der Verkäufe von Grundstücken an Personen im Ausland blieb 1986 gegenüber dem Vorjahr annähernd gleich. Bei einem Kontingent von 1800 Bewilligungen wurden deren 1568 erteilt. Die erneute gesetzlich vorgeschriebene Reduktion der Kontingente durch den Bundesrat dürfte demnach für die Jahre 1988/89 kein Problem darstellen, zumal etliche Gemeinden ihre Kontingente bereits freiwillig drastisch eingeschränkt haben.

Statistik über Grundstückkäufe durch Ausländer

Neben der Erhaltung der natürlichen Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten wurde im Berichtsjahr auch dem Artenschutz selbst vermehrte Bedeutung zugemessen. Nachdem die Vogelwarte Sempach mit alarmierenden Ergebnissen ihres 1983 gestarteten Überwachungsprogramms der einheimischen Vogelarten an die Offentlichkeit getreten war, verlangte ein vom Nationalrat überwiesenes Postulat Ott (sp, BL) vom Bundesrat die Prüfung von Sofortmassnahmen. Mit einer internationalen Kampagne «Save the Birds» und einer über die Landesgrenzen hinausreichenden «Aktion Schmetterling» kämpften die Naturschutzorganisationen gegen das Aussterben bedrohter Arten und ihrer Lebensräume. In dieselbe Richtung zielten auch ihre Bemühungen um eine naturgerechtere Landwirtschaftspolitik.

Alarmierende Ergebnisse des Überwachungsprogramms einheimischer Vogelarten (Po. 87.439)

Im Nationalrat standen auch Vorstösse zur Diskussion, welche eine Solidaritätsabgabe zur Kompensation von Einkommensverlusten in den Berggebieten beim Verzicht auf einen Endausbau der Wasserkraft (Landschaftsrappen) forderten. Die Einrichtung eines derartigen Abgeltungsfonds soll weiter geprüft werden.

Landschaftsrappen

Das 1986 in Kraft getretene Phosphatverbot für Textilwaschmittel zeigte erste positive Auswirkungen, indem die Phosphorfracht im Zulauf der Kläranlagen um 30–40 Prozent sank. Jedoch verdoppelte sich seither der Verbrauch des Phosphatersatzstoffes NTA. Erste Ergebnisse eines umfassenden NTA-Überwachungsprogramms liessen zwar keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gewässer erkennen, doch wurde NTA bereits im Trinkwasser nachgewiesen. Anlass zur Sorge bot auch der Einsatz des Zusatzstoffes EDTA, der ebenfalls abgelagerte Schwermetalle regeneriert und im Gegensatz zum NTA nicht abgebaut wird. Da es dadurch zu neuen Belastungen vor allem des Trinkwassers kommen kann, will die Arbeitsgemeinschaft Wasserwerke Bodensee und Rhein durch Aufklärungsarbeit und Absprachen mit den Herstellern erreichen, dass der Stoff nicht mehr verwendet wird.

Phosphatverbot für Textilwaschmittel (Mo. 82.358)
Dossier: Überdüngung der Schweizer Gewässer – Phosphatverbots für Textilwaschmittel

Bei der schweizerischen Trinkwasserversorgung stellt sich immer häufiger das Problem des steigenden Nitratgehaltes in den genutzten Grundwasservorkommen. Angesichts der beängstigenden Entwicklung der Belastung des Trinkwassers durch Schadstoffe wie Nitrate, chlorierte Kohlenwasserstoffe und Atrazin sowie der Vollzugsprobleme beim Gewässerschutz in der Landwirtschaft sind zusätzliche Massnahmen nötig. Besorgt über die zunehmende gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung durch Nitrate in Nahrungsmitteln und im Trinkwasser forderten die Kantonschemiker der Schweiz einschneidende Massnahmen, in erster Linie eine Änderung der Landwirtschaftspolitik und die Förderung ökologisch sinnvoller Produktionsweisen. Die Berner Regierung beantragte beim Bundesrat ein Verbot des Unkrautvertilgungsmittels Atrazin sowie Vorschriften für die Einschränkung des Verbrauchs anderer Herbizide. Im Sinne einer aktiven Selbstkontrolle der Hersteller lancierte die Schweizerische Gesellschaft für chemische Industrie (SGCI) ein Forschungsprojekt, das in Zusammenarbeit mit Bundes- und Kantonsbehörden die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln im Grundwasser untersuchen und deren Verursacher feststellen will. Die Resultate sollen dazu dienen, auftretende Verunreinigungen zu eliminieren und entsprechend verseuchte Trinkwasserversorgungen zu sanieren.

Belastung des Trinkwassers durch Schadstoffe

Gemäss dem Leitbild für die schweizerische Abfallwirtschaft sollen die Sonderabfälle künftig nicht mehr als solche deponiert, sondern vor der Ablagerung durch Verbrennung in Hochtemperaturöfen in ungefährliche Reststoffe umgewandelt werden. Die auch gesamteuropäisch festzustellenden Kapazitätsengpässe machen die Realisierung von neuen, umweltgerechten Sondermüll-Verbrennungsanlagen nötig. Allerdings stösst die Suche nach Standorten für Deponien, Verbrennungsöfen, Behandlungs- und Entgiftungsanlagen sowie Sammelzentren auf immer grössere Schwierigkeiten. Seit der Präsentation eines Konzepts zur Sondermüllbeseitigung im April 1986 konnte noch an keinem der ins Auge gefassten Deponiestandorte mit weiteren Vorabklärungen und Sondierbohrungen begonnen werden. Die fünf betroffenen Gemeinden wehrten sich weiterhin vehement gegen eine Sondermüll- bzw. Reststoffdeponie auf ihrem Gebiet und verlangten in einem gemeinsamen Brief an den Bundesrat, dass das Problem der Sondermüllentsorgung neu angegangen werde. In seiner umweltpolitischen Standortbestimmung wies der Bundesrat auf die geplante Abfallverordnung hin, welche u.a. den Bau und Betrieb von Abfallbehandlungsanlagen regeln wird, und kündigte an, die flächendeckende Entsorgung für Sonderabfälle mit einem Anlagenkonzept sicherzustellen, das auf die Opfersymmetrie zwischen den Kantonen Rücksicht nehme.

Schwierigkeiten bei der Suche nach Standorten für Abfalldeponien

Zur 1986 in Kraft getretenen Stoffverordnung (StoV), die den Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen regelt, wurden zusätzliche Anhänge mit Vorschriften betreffend Asbest, bewuchsabweisende Schiffsanstriche (Antifoulings) und schadstoffreiche Batterien ausgearbeitet. Die Bestrebungen, den Verbrauch weiterer umweltgefährdender Substanzen einzuschränken oder zu verbieten, gingen weiter. So forderten die Umweltorganisationen u.a. strengere Vorschriften für den Umgang mit dem Lösungsmittel und Umweltgift Perchlorethylen (PER). Das BUS fasste ein Verbot von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FKW), die als Bedrohung für die Ozonschicht gelten, ins Auge. Das im Handel vor allem unter der Bezeichnung «Freon» bekannte, aus dem Ausland importierte Gas dient der Herstellung von Aerosolsprays und Kunststoffschäumungen in Form von Verpackungsmaterial und Isolationsplatten. Nach Unterzeichnung des Protokolls von Montreal über Ozonschicht-abbauende Substanzen (FKW-Protokoll) durch die Schweiz wurden die Kontakte mit den Industrien, die diese Stoffe verwenden, intensiviert. Während die Aerosolindustrie beschloss, bis Ende 1990 freiwillig auf die Verwendung von FKW in Spraydosen zu verzichten, ist das BUS mit den anderen Branchen noch im Gespräch.

Ausarbeitung zusätzlicher Anhänge zur Stoffverodrnung (StoV)

Die Arbeiten an der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), welche die allgemeinen Bestimmungen des USG konkretisiert, indem sie die prüfungspflichtigen Anlagen bezeichnet und das Verfahren regelt, zogen sich in die Länge. Aufgrund der 1986 durchgeführten Vernehmlassung wurde die Liste der UVP-pflichtigen Anlagen modifiziert. Gleichzeitig mit der Verordnung soll das überarbeitete «Handbuch UVP» mit den Richtlinien für die Erarbeitung und Beurteilung einer UVP publiziert werden. Da die Durchführung einer UVP für Anlagen, welche die Umwelt erheblich belasten können, seit Inkrafttreten des USG Pflicht ist, konnten erste Erfahrungen gewonnen werden.

Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Dossier: Umweltschutzgesetz

Der Aufbau des gesamtschweizerischen Messnetzes zur Beobachtung der Bodenbelastung mit Schadstoffen (NABO) wurde fortgeführt. Ende Jahr waren 52 der geplanten 100 repräsentativen Standorte festgelegt und erste Messungen vorgenommen worden. Die Auswahl der Messorte ist darauf ausgerichtet, einen generellen Überblick über die Situation in der Schweiz bezüglich der Bodenbelastung mit Schwermetallen und mit Fluor zu erhalten. Verdichtet wird das relativ weitmaschige Netz durch eigene Messorte der Kantone, die hauptsächlich in Belastungsgebieten liegen. Resultate der ersten NABO-Proben liegen noch nicht vor. Hingegen zeigten kantonale Untersuchungen zum Teil massive Überschreitungen der Richtwerte und wiesen nach, dass der Schwermetallgehalt in den Böden in erster Linie auf die Bewirtschaftungsform zurückzuführen ist und mit zunehmender Überdüngung ansteigt.

Gesamtschweizerischen Messnetzes zur Beobachtung der Bodenbelastung mit Schadstoffen (NABO)

Grösser als bisher angenommen ist die Belastung des Bodens mit umweltgefährdenden organischen Chemikalien. So sind im Klärschlamm, der zu rund 50 Prozent von der Landwirtschaft verwertet wird, vielfach nicht nur giftige Schwermetalle, sondern in hoher Konzentration auch organische Gifte enthalten. Da die Klärschlammverordnung dafür keine Grenzwerte festlegt, erarbeitete das BUS entsprechende Richtlinien.

Belastung des Bodens mit umweltgefährdenden organischen Chemikalien – Anpassung der Klärschlammverordnung

Si pour l'ensemble de la Suisse le taux de chômage pour l'année 1987 se situait en moyenne à 0.8 pour cent (24'673 personnes), il laissait cependant apparaître d'importantes disparités entre les régions et les secteurs de l'économie. Le Plateau et le Nord-Ouest de la Suisse connaissaient le taux de chômage le plus faible, tandis que la situation était nettement plus nuancée dans les cantons romands et au Tessin. La Suisse romande a connu une évolution de l'emploi toujours moins favorable que la moyenne nationale, à l'exception des cantons de Vaud et de Fribourg. Les taux de chômage les plus élevés sont ceux du Tessin (2.4%), du Jura (2.2%) et de Neuchâtel (2.1%). Au problème de l'emploi dans les régions, s'ajoute celui des mutations structurelles. Ainsi, le secteur secondaire risque de poursuivre sa perte de poids dans l'économie vu la progression persistante de l'emploi dans les services, ce qui aggraverait encore la situation dans les régions déjà les plus défavorisées. Quant à l'emploi global, il a fortement augmenté en raison de la croissance dans le secteur des services et notamment dans les banques, le commerce de détail et les assurances.

Arbeitsmarkt 1987
Dossier: Entwicklung der Arbeitslosigkeit