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In zwei Etappen wurde der Hypothekarzinssatz für Althypotheken um 1 Prozent auf 6% und in 3 Etappen für Neuhypotheken auf 7% erhöht. Zu Jahresende stand eine dritte Hypozinsrunde auch für Althypotheken bereits in Aussicht. Die Erhöhungen im Jahre 1989 würden gemäss Bundesbeschluss über Missbräuche im Mietwesen eine Mietzinserhöhung von maximal 14% zulassen. Das volle Ausmass der Mietzinssteigerung, welche regional und zeitlich sehr unterschiedlich erfolgte, wird erst im Mai 1990 sichtbar werden; Mieter- und Hauseigentümerverbände rechneten mit einem durchschnittlichen Anstieg um 10%, von dem 80 bis 90% der Mieter betroffen sein werden. Erhebungen des Bundesamts für Statistik stellten im Herbst einen Anstieg von rund 7% gegenüber dem Vorjahr fest. Gemäss Berechnungen des schweizerischen Hauseigentümerverbandes beläuft sich der Anteil des Hypothekarzinses an der Zusammensetzung der Kostenelemente der Mietzinse auf 60 bis 80%. Die Direktbetroffenen reagierten vielfach mit Verunsicherung, Arger und Wut; die Schlichtungsstellen wurden überlastet und die Anfechtungsbegehren nahmen bereits im ersten Halbjahr um 63% gegenüber dem Vorjahr stark zu. Aber auch die Hauseigentümer protestierten bei der zweiten Erhöhungsrunde. Parallel dazu manifestierte sich eine Zunahme der sozialen Unrast mit Häuserbesetzungen und vor allem mit wiederholten Demonstrationen, die in der Stadt Zürich über eine längere Zeitperiode hinweg jeweils am Donnerstagabend durchgeführt wurden und die nicht selten mit Gewalt und Sachbeschädigungen sowie mit Auseinandersetzungen mit der Polizei endeten.

Hypothekarzinssatz 1989/1988

Der noch vor einigen Jahren unter dem Schlagwort Ausverkauf der Heimat heftig diskutierte Grundstückverkauf an Ausländer stellt heute politisch kein Problem mehr dar. Aus statistischen Gründen liegen im Berichtsjahr jeweils erst die Zahlen des Vorjahrs über die kantonalen Bewilligungen vor. Diese haben sich 1988 auf einem tiefen Niveau stabilisiert und gegenüber 1987 nur um 14 Einheiten auf 1367 Bewilligungen zugenommen. Damit wurde das vom Bundesrat freigegebene Kontingent von 1800 Einheiten wiederum nicht ausgeschöpft. Die Zahl der tatsächlichen Handänderungen liegt noch um einiges darunter; sie hat um 50 auf 871 Verkäufe zugenommen. Während sich die Nachfrage nach Ferienwohnungen und Wohneinheiten in Apparthotels weiterhin leicht zurückgebildet hat, nahm diejenige für Hauptwohnungen und Betriebsstätten leicht zu. 67 Prozent der erteilten Bewilligungen beanspruchten die vier Fremdenverkehrskantone Graubünden, Tessin, Waadt und Wallis. Einen bisher wenig beachteten Aspekt stellen die Rückkäufe dar. Deren Zahl ist seit einigen Jahren im Steigen begriffen und 1987 hat eine eigentliche Trendumkehr stattgefunden, indem nunmehr die Zahl der Rückkäufe durch Schweizer grösser ist als diejenige der Verkäufe an Ausländer.

Statistik über Grundstückkäufe durch Ausländer

S'appuyant sur les conséquences de la catastrophe de Schweizerhalle et constatant l'insuffisance du droit suisse en la matière, une réflexion en profondeur s'élabore autour d'une redéfinition de la responsabilité en cas d'atteinte à l'environnement. Une commission d'experts réunie par le DFJP proposera en 1990 une révision complète de la législation suisse sur ce sujet. Elle aimerait réaliser une responsabilité civile indépendante de la faute pour les problèmes d'environnement, ce qui signifie que, même s'il ne l'a pas commise, l'exploitant serait tenu pour responsable aux yeux de la loi. Cette idée est née du fait qu'il existe de plus en plus de situations à risques où aucune responsabilité ne peut être établie si l'accident n'est pas dû à une erreur de l'exploitant (comme dans le cas de l'incendie des entrepôts de Sandoz). La même idée s'est développée au congrès annuel de la Société suisse des juristes à Flims (GR). A. Koller y a plaidé pour une extension de la responsabilité encourue en cas d'activité présentant un risque particulier.

réflexion en profondeur s'élabore autour d'une redéfinition de la responsabilité en cas d'atteinte à l'environnement

L'analyse de la pollution du sol s'est poursuivie par l'intermédiaire du Réseau national de mesures pour l'observation de la charge du sol en polluant (NABO). Quelques cantons ont publié des rapports détaillés sur la pollution de leur sol. Il est apparu que, dans certains d'entre eux tels le Valais, Bâle-Ville, Bâle-Campagne ou Lucerne, la charge en métaux lourds dépassait de beaucoup, en certains endroits, les valeurs indicatives fixées dans l'ordonance sur les polluants du sol.

Gesamtschweizerischen Messnetzes zur Beobachtung der Bodenbelastung mit Schadstoffen (NABO)

Der Arbeitsmarkt war denn auch weiterhin von einem verstärkten Arbeitskräftemangel geprägt. Die Arbeitslosenquote sank von 0.7 Prozent Ende 1988 auf einen Tiefstwert von 0.5 Prozent im Juni, auf dem sie bis November verharrte, und betrug im Jahresmittel 0.6 Prozent. Die Zahl der wegen Kurzarbeit ausgefallenen Arbeitsstunden verringerte sich ebenfalls massiv. Die amtlichen Statistiken weisen die Arbeitslosenquote an einem bestimmten Stichtag aus; eine Untersuchung der Universität Basel, zeigte, dass in den Jahren 1985 und 1986, in denen die offizielle Arbeitslosenquote bei 1.0 bzw. 0.9 Prozent lag, über fünf Prozent der Bevölkerung mindestens einmal von Arbeitslosigkeit betroffen waren.
Damit dürfte – so Biga-Direktor Hug – eine Art Sockelwert erreicht sein, der sich auch bei weiterem Wirtschaftswachstum und anhaltend guter Konjunktur kaum mehr reduzieren lässt. Die Zahl der wegen Kurzarbeit ausgefallenen Arbeitsstunden verringerte sich ebenfalls massiv.
Der Arbeitsmarkt war bei gut und sehr gut qualifizierten Berufsleuten besonders ausgetrocknet: im dritten Quartal meldeten 54 Prozent der Betriebe einen Mangel an gelernten, jedoch nur 18 Prozent einen solchen an ungelernten Arbeitskräften. Besonders stark unter Arbeitskräftemangel litten die Banken und die Betriebe der Maschinen-, Fahrzeug-, Elektro- und Elektronikbranche.

Die Arbeitslosigkeit in 1989
Dossier: Entwicklung der Arbeitslosigkeit

Stellvertretend für den Bundesrat setzte sich Biga-Direktor Klaus Hug klar für drei Prioritäten in der Arbeitsmarktpolitik ein: für eine vermehrte Förderung wiedereinstiegswilliger Frauen, für ein Umdenken in der Ausländerpolitik und für eine breit angelegte «Weiterbildungsoffensive», die dem Umstand Rechnung tragen soll, dass in der Wirtschaft eine Umstrukturierung im Gang ist, die in Richtung Verstärkung des Dienstleistungssektors und hochtechnisierter Arbeitsplätze geht – immerhin ist heute bereits jeder vierte Arbeitsplatz computergestützt. Brisant waren dabei in erster Linie die Äusserungen Hugs zur Ausländerpolitik, wo er zu einer kritischen Durchleuchtung derjeniger Branchen aufrief, deren Wertschöpfung pro Mitarbeiter unter dem schweizerischen Durchschnitt liegt. Es gehe nicht mehr an, meinte er, Strukturerhaltung mit unqualifizierten ausländischen Arbeitskräften – in erster Linie Saisonniers – zu betreiben, während der Werk- und Denkplatz Schweiz, in dem eine Ausdehnung des Ausländerkontingents aus politischen Gründen nicht zur Diskussion stehen könne, auf hochqualifizierte ausländische Arbeitskräfte verzichten müsse.

Umdenken in der Ausländerpolitik

Damit ist die Volksinitiative aber noch nicht vom Tisch. Die Räte haben nur mehr bis zum April 1990 Zeit, sich auf einen gemeinsamen Gegenvorschlag zu einigen. Weder der ständerätliche noch der nationalrätliche Weg scheinen zudem dazu zu führen, dass das KSK seine Initiative zurückziehen könnte. Das Volk wird sich also voraussichtlich spätestens im Juni 1991 zu dieser Frage an der Urne äussern müssen.

Volksinitiative "für eine finanziell tragbare Krankenversicherung" und indirekter Gegenvorschlag (BRG 88.014)
Dossier: Eidgenössische Volksinitiative "für eine finanziell tragbare Krankenversicherung"

Die im neuen Eherecht weiterbestehende Ungleichbehandlung von Mann und Frau in Bezug auf die Wahl des Familiennamens führte im Herbst private Kreise dazu, eine Volksinitiative "für die Gleichberechtigung von Mann und Frau bei der Wahl des Ehenamens (Stammhalterinitiative)" zu lancieren. Demnach sollte die Wahl des Familiennamens frei werden, der Name der Frau auch an die Kinder weitergegeben werden können und derjenige Ehegatte, dessen Name nicht Familienname wird, seinen vor der Eheschliessung geführten Namen dem Familiennamen voranstellen dürfen.
Obgleich es damit implizit eine Ungleichbehandlung der Geschlechter anerkannte, schützte das Bundesgericht bei der Behandlung einer Einzelklage die bestehende Regelung, wonach nur der Frau die Voranstellung ihres Namens vor den Familiennamen zugebilligt wird.

Stammhalterinitiative
Dossier: Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Namensrecht

Obgleich das Modell einer koordinierten Migrationspolitik praktisch einhellig auf Ablehnung stiess, wurden andere Ansätze und Vorschläge des Strategieberichts – die zeitliche Straffung des Verfahrens, die Schaffung eines personell aufgestockten Bundesamtes für Flüchtlingsfragen, ein schärferes Vorgehen gegen das Schlepperunwesen, das weiterhin praktizierte Individualverfahren und die Verbesserung der Rückkehrhilfe – positiv vermerkt. Allgemein begrüsst wurde auch, dass der Strategiebericht durch eine Untersuchung der Fluchtursachen und der diesbezüglich möglichen Hilfsmassnahmen in den Flucht- oder aussereuropäischen Erstasylländern eingeleitet wurde. Nach Ansicht der linken, kirchlichen, humanitären und enwicklungspolitischen Organisationen war die Analyse allerdings zu wenig fundiert. Sie argumentierten, wirtschaftspolitische, menschenrechtsverletzende und kriegerische Fluchtgründe würden zu wenig berücksichtigt und die – zu vage formulierten – Anderungsvorschläge zur schweizerischen Aussen- und Aussenhandelspolitik stünden in keinem Verhältnis zu den Feststellungen über die Fluchtursachen,

Untersuchung der Fluchtursachen

Dans le contexte du second train de mesures pour une nouvelle répartition des tâches entre la Confédération et les cantons, le gouvernement a proposé une révision totale de la loi sur l'aide aux universités. Deux buts sont principalement poursuivis par ce projet: une collaboration accrue entre Confédération et cantons afin d'instaurer une politique universitaire nationale et un renforcement de la responsabilité des cantons universitaires. Pour cela, quatre innovations sont introduites. La planification pluriannuelle des besoins des écoles étant de plus en plus aléatoire, la révision prévoit la possibilité d'allouer des subventions extraordinaires, pour autant que celles-ci aient trait à un projet d'intérêt national répondant à un besoin urgent. Par ailleurs, les crédits aux investissements des universités se caractérisant par une disproportion entre leur importance financière et leurs coûts administratifs, la Confédération désire les limiter à des projets égaux ou supérieurs à 300'000 francs. Enfin, la procédure d'allocation et de paiement des subventions est simplifiée et les attributions des organes de la politique universitaire (Conférence universitaire et Conseil suisse de la science) sont précisées.

Zweites Paket der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (BRG 88.039)

In der römisch-katholischen Kirche, besonders im Bistum Chur, wollten sich die Wogen nicht glätten lassen, die bei der 1988 erfolgten Ernennung von Wolfgang Haas zum Weihbischof mit Nachfolgerecht aufgebrandet waren. Bischof Vonderach stellte sich zwar unverdrossen hinter ihn und behauptete, die Ernennung Haas sei hauptsächlich durch die Schuld der Medien zu einem kontroversen Ereignis geworden, doch konnte dies die Akzeptanz von Weihbischof Haas an der Kirchenbasis kaum fördern.

Um die Rechtmässigkeit des Vorgehens Roms im Fall Haas entbrannte unterdessen ein ausgedehnter Juristenstreit, in dem die rechtlichen Bedenken gegenüber der Entscheidung des Vatikans schwer ins Gewicht fielen. Der Kanton Schwyz weigerte sich weiterhin, die Wahl Haas anzuerkennen und bat den Bundesrat, beim Heiligen Stuhl zu intervenieren und die Rücknahme des Nachfolgerechts zu erwirken. Öl aufs Feuer goss in dieser emotional aufgeheizten Stimmung der ebenfalls als sehr konservativ eingestufte päpstliche Nuntius in Bern, Mgr Rovida, welcher laut einer – später zwar dementierten – Indiskretion die Ansicht vertreten haben soll, dass der Papst in jedem Fall das Recht zur Ernennung eines Weihbischofs mit Nachfolgerecht habe, auch dort, wo ein Konkordat der Ortskirche die Mitsprache sichert, in der Schweiz also in den Bistümern Basel (mit Sitz in Solothurn) und St. Gallen. Obgleich der Nuntius auf seinen Äusserungen nicht behaftet werden konnte, schien dem Bundesrat die Angelegenheit doch als heikel genug, um die Direktion für Völkerrecht anzuweisen, die diesbezüglichen rechtlichen Fragen zu prüfen. Nachdem bereits das Domkapitel Basel den Nuntius hatte wissen lassen, die Ernennung eines Weihbischofs mit Nachfolgerecht würde klar als Konkordatsverletzung betrachtet, traf sich ein EDA-Mitarbeiter mit Mgr Rovida: Der Inhalt des Gesprächs wurde zwar nicht veröffentlicht, doch konnte angenommen werden, der Bundesrat habe dem Nuntius dieselbe Antwort erteilt wie das Basler Domkapitel.

Prominente Unterstützung erhielten die ob diesen Vorgängen und Äusserungen besorgten römisch-katholischen Kreise durch 163 zum Teil namhafte katholische Theologieprofessoren aus der BRD, Österreich, den Niederlanden und der Schweiz, die im Anschluss an weitere umstrittenen Bischofsweihen in Köln, Wien, Feldkirch und Salzburg gemeinsam eine papstkritische «Kölner Erklärung» publizierten. In dem Thesenpapier («Wider die Entmündigung – für eine offene Katholizität») warfen sie dem Papst Machtmissbrauch bei der Ernennung von Bischöfen und bedeutende Eingriffe in die Freiheit von Lehre und Forschung vor. Sie kritisierten die unzulässige Geltendmachung seiner lehramtlichen Kompetenz – damit sind die pointierten, «dogmatischen» Äusserungen Johannes Paul II. zur Geburtenregelung gemeint – und die Missachtung des Geistes der Öffnung, wie ihn das zweite Vatikanische Konzil gebracht hatte, was zu einer Gefährdung der Ökumene führe.

Kontroverse um Bischof Wolfgang Haas

Auf den 1. Juli wurden das Bundesamt für Kulturpflege, die Landesbibliothek und das Landesmuseum zu einem Bundesamt für Kultur (BAK) mit rund 300 Mitarbeitern zusammengefasst. Mit dieser Restrukturierung, die dem Bestreben Bundesrats Cottis entspricht, die Organisationsstruktur des EDI zu straffen, sollen die rechtlich beschränkten Möglichkeiten des Bundes in der Kulturförderung besser gebündelt, politisch optimal ausgeschöpft und effizienter ausgespielt werden.

Eine der Hauptaufgaben des neuen BAK ist die Modernisierung der Landesbibliothek (SLB), welche – in den letzten Jahrzehnten eher als Stiefkind der Kultur behandelt – gegenüber allen namhaften anderen Bibliotheken der Schweiz, geschweige denn des Auslands, ins Hintertreffen geraten ist. In den nächsten Jahren soll die Landesbibliothek zu einem wissenschaftlichen Dokumentations- und Informationszentrum ausgebaut und nach dem Vorbild ausländischer Nationalbibliotheken zu einem wichtigen Instrument der Kulturförderung (mit Ausstellungen, Symposien, internationalen Projekten) aufgewertet werden. Bei der Restrukturierung der SLB kann sich das BAK auf den Bericht der von Bundesrat Cotti eingesetzten Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Nationalrat Mühlemann (fdp, TG) abstützen, welche bereits im Februar ihre Überlegungen zur Neudefinition der Aufgaben der SLB und zur Rationalisierung der Organisationsformen vorgelegt hatte. Als Ausdruck der neuen Politik konnte der Umstand gewertet werden, dass nicht – wie ursprünglich erwartet – ein Geisteswissenschafter, sondern ein Informatiker und Manager, der Neuenburger J.-F. Jauslin, das Rennen um die Nachfolge von F. G. Maier als Direktor der SLB machte.

Nationale Kulturpolitik 1989

Als weiteres Sorgenkind neben der SLB übernahm das neugeschaffene BAK auch die Zweigstelle des Schweizerischen Landesmuseums im Schloss Prangins bei Nyon, deren Finanzdebakel im Vorjahr Parlament und Öffentlichkeit aufgeschreckt hatte. Ein Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK; PAG 89.021) beider Räte wies die Hauptverantwortung für die massive Kostenüberschreitung dem ehemaligen Direktor des Amtes für Bundesbauten (AFB) und dem Architekten zu. Kritische Stimmen meinten allerdings, mit dieser klaren Schuldzuweisung habe sich das Parlament etwas vorschnell aus der Verantwortung gestohlen, denn immerhin obliege ihm ja in letzter Instanz die Kontrolle über die grossen Bauvorhaben des Bundes, und schliesslich hätten ja auch die warnenden Stimmen – so etwa diejenige von Nationalrat A. Müller (ldu, AG) – nicht gefehlt. Bei der Diskussion des Geschäftes in der Grossen Kammer überwogen dann wieder die versöhnlichen Töne. Die Parlamentarier hielten weiterhin dafür, mit der Instandstellung von Prangins ein Zeichen der Verbundenheit mit der welschen Minderheit zu setzen, und gewährten ohne lange Diskussion den Zusatzkredit von rund CHF 53.5 Mio. Der Bundesrat hatte bereits Ende August beschlossen, die am 1. Juli 1987 verfügte Einstellung der Bauarbeiten in Prangins aufzuheben. Das Museum soll nun 1998 – zum 150. Jahrestag der Verfassung von 1848 – endlich seine Tore dem Publikum öffnen.

Zweigstelle des Landesmuseums (Schloss Prangins)

Nicht weniger stürmisch als im Kanton Freiburg ging es im Kanton Graubünden zu und her, wo die Einführung des «Rumantsch Grischun» (RG), das gemäss einer SRG-Umfrage von 73.7 Prozent der Rätoromanen verstanden wird, immer mehr zu einer Art Glaubenskrieg eskalierte. Die Gegner der Kunstsprache lehnen das RG als plakative Schriftsprache nicht grundsätzlich ab, prophezeien aber, dass dessen zu extensiver Gebrauch – beispielsweise in einer Zeitung oder in Schulbüchern – für die historisch und harmonisch gewachsenen Idiome das Ende bedeuten werde. Während bisher die Diskussionen zwar emotional, aber durchwegs korrekt geführt worden waren, schlugen die Gegner nun plötzlich neue und schrille Töne an: Von Genozid war die Rede, von Sprachimperialismus und von Nazimethoden. In einer Resolution verlangten sie ein mehrjähriges Moratorium sowie eine genaue und verbindliche Definition für das RG in allen seinen Anwendungen. Diese Opposition veranlasste auch die Befürworter des RG zu gesteigerter Aktivität. Mehrere namhafte Rätoromanen publizierten ein «Romanisches Manifest», in welchem sie dafür plädierten, dem RG eine Chance einzuräumen. Das Manifest wurde innert weniger Wochen von mehr als 1'000 Personen mitunterzeichnet. Zur Förderung des RG wurde der Verein «Uniun rumantsch grischun» (URG) gegründet.

Schützenhilfe erhielt das RG aber auch weiterhin vom Bund: Anfangs Jahr wurden in Chur die erstmals auch in RG ausgestellten Schweizer Pässe vorgestellt, in welchen die allgemeinen Angaben in den vier Landessprachen und in Englisch figurieren und die persönlichen Eintragungen für Einwohner des Kantons Graubünden auf Wunsch in RG vorgenommen werden können. Derart unterstützt beschloss die Lia Rumantscha (LR), das kulturelle und sprachliche Dachorgan der Rätoromanen, den Versuch mit RG um weitere drei Jahre zu verlängern. Die prekäre Finazlage führte die LR aber auch dazu, die Vorarbeiten für die geplante Zeitung «Quotidiana» zurückzustellen.

Rätoromanische Landessprache

Dass Recherchierjournalismus beim Radio sehr unbequem werden kann, haben zwei DRS-Mitarbeiter und eine Mitarbeiterin anlässlich ihres Beitrags zur Geschichte der Firma Villiger in der Sendung «z.B.» erfahren. Das Team hatte versucht, die Geschichte der Firmen der Familie des neu gewählten Bundesrates Kaspar Villiger vor und während der Zeit des zweiten Weltkrieges nachzuzeichnen; dabei war umstritten, wie weit das Unternehmen in die Wirtschaft des Nazi-Staates integriert war. Verschiedene Klagen und Konzessionsbeschwerden, die monierten, dass es die Absicht der Sendung gewesen sei, Bundesrat Villiger mit der Darstellung der Unternehmenspolitik seines Vaters zu kompromittieren, folgten unverzüglich nach der ausgestrahlten Sendung. SRG-Generaldirektor Riva konnte den Konflikt entschärfen, indem er vor allem die Gewichtung der Sendung und die Plazierung innerhalb des Programms kritisierte, nicht aber den Inhalt an und für sich. Dies hatte jedoch weitere Auseinandersetzungen zwischen der SRG-Leitung und der FDP-Parteispitze zur Folge. Das Beispiel zeigte, wie schwierig für die Medien die kritische Behandlung eines umstrittenen Themas in der Öffentlichkeit ist. Noch deutlicher wurde dies bei den Klagen von Mohamed Shakarchi, der in seinem Namen und in dem der Shakarchi Trading SA von allen drei Fernsehketten eine Genugtuung von insgesamt CHF acht Mio verlangte. Ihm seien durch eine gezielte Vorverurteilungskampagne wegen Drogengeldwäscherei im Rahmen der Kopp-Affäre massive Geschäftseinbussen zugefügt worden.

Dass Recherchierjournalismus beim Radio sehr unbequem werden kann, haben zwei DRS-Mitarbeiter und eine Mitarbeiterin anlässlich ihres Beitrags zur Geschichte der Firma Villiger in der Sendung "z.B." erfahren

Mit den Beratungen über das neue Radio- und Fernsehgesetz ist auch die Diskussion um die Werbeordnung vor allem am Fernsehen wieder in die Öffentlichkeit getragen worden. Obwohl mehrheitlich die Meinung vorherrscht, dass in der Schweiz keine «amerikanischen Verhältnisse» Einzug halten sollen, ist die Tendenz trotzdem gegenläufig. Die europäische Fernsehkonvention, welche die Schweiz mitunterzeichnet hat, sieht denn auch die Unterbrechung von Sendungen durch Werbung vor.

Mit den Beratungen über das neue Radio- und Fernsehgesetz ist auch die Diskussion um die Werbeordnung vor allem am Fernsehen wieder in die Öffentlichkeit getragen worden

Weiteren Zündstoff hat die Kontroverse um «Brutalo»-Filme erhalten, weil das Fernsehen DRS im Rahmen der Sendung «limit» einen solchen Film gezeigt hat. Auf gesetzlicher Ebene ist eine Strafgesetzbuch-Revision abgeschlossen worden, die Gewaltdarstellungen in Bild und Ton, welche die elementare Würde des Menschen in schwerer Weise verletzen, verbietet. Ein von einem Genfer «Comité anti-censure» lanciertes Referendum gegen diesen «Zensurartikel» kam nicht zustande, obwohl verschiedene Kulturschaffende, Videohändler und auch die eidgenössische Filmkommission ähnliche Einwände gegen den neuen StGB-Artikel vorbrachten wie das Genfer Komitee. Allen gemeinsam war das Argument, dass das Verbot eine künstlerische Zensur ermögliche und zudem einen blühenden Schwarzhandel mit Videokassetten zur Folge haben werde.

Brutalos: Gewaltdarstellungen in Bild und Ton

Die im Vorjahr vom Rassemblement jurassien (RJ) im Kanton Jura lancierte Volksinitiative "Unir" konnte am 15. November mit 23'277 Unterschriften, das sind rund die Hälfte aller Stimmberechtigten, eingereicht werden. Sie verlangt in der Form einer nichtformulierten Gesetzesinitiative, dass sich die jurassischen Behörden mit Nachdruck für die Integration der bernisch gebliebenen südjurassischen Bezirke in den neuen Kanton einsetzen müssen. Das jurassische Kantonsparlament seinerseits stimmte oppositionslos einer Motion Roland Béguelins (sp) zu, welche die Regierung beauftragt, die "Stiftung für die Wiedervereinigung" mit einem Beitrag von CHF 300'000 zu unterstützen. Auch der Gemeinderat von Moutier (BE) genehmigte einen Beitrag an diese von vielen jurassischen Gemeinden unterstützte Stiftung. Das RJ stellte im weitern den ersten Teil einer Studie vor, welche die Vor- und Nachteile ökonomischer und sozialer Art bei der Gründung eines von der Schweiz unabhängigen jurassischen Kleinstaates nach dem Vorbild Liechtensteins aufzeigen soll.
Bernische Politiker und Politikerinnen reagierten auf die Motion des jurassischen Parlaments mit Protesten: Der Grosse Rat beauftragte die Kantonsregierung, sich beim Bundesrat gegen die "Annexionspolitik" des Kantons Jura einzusetzen, und im Nationalrat erkundigten sich bernische Abgeordnete beim Bundesrat mit Interpellationen über dessen Beurteilung der Situation.

Volksinitiative "Unir" (1988-1992)
Dossier: Moutier und der Jurakonflikt
Dossier: Rassemblement jurassien (RJ) nach der Gründung des Kantons Jura

Le Conseil fédéral a, de surcroît, soumis à l'approbation du parlement un projet de convention interne à l'AELE par laquelle chaque nation s'engage à reconnaître, sans réexamen, les résultats d'essais de conformité effectués par les laboratoires accrédités de ses partenaires. Ce texte représenterait, selon le gouvernement, une contribution à l'élimination des obstacles techniques au commerce dans la perspective de l’EEE.

La prévention des restrictions quantitatives à l'exportation entre la CE et la Suisse

La détermination helvétique de mener une politique de l'environnement à l'échelon européen s'est manifestée par la voix de F. Cotti lors de la rencontre trilatérale France-Italie-Suisse sur l'environnement à Milan où il affirma la résolution de la Suisse de collaborer avec la CE. Il fit de même à la réunion de Vienne des ministres de l'environnement d'Autriche, d'Allemagne de l'Ouest, du Liechtenstein et de la Suisse dans le but d'harmoniser les points de vue de leurs gouvernements respectifs où il insista pour que la CE et l'AELE organisent une conférence commune sur ce sujet. Dans le même esprit, la Suisse a adopté, avec 28 autres pays, la charte européenne «Environnement et santé» à Francfort que F. Cotti considère. comme un premier pas à une collaboration active au niveau continental. Proposée par l'Organisation mondiale de la santé (OMS), cette charte établit une causalité directe entre les problèmes liés à l'environnement (dégradation de l'air, de l'eau, du sol, de l'alimentation) et les risques croissants pour la santé humaine. Son but, outre l'incitation à prendre des mesures concrètes pour y remédier, vise surtout à une amélioration de l'information sur les dangers actuels potentiels et à inciter les médias à sensibiliser et responsabiliser le public afin de créer un climat favorable à la protection de l'environnement.

La Suisse a adopté, avec 28 autres pays, la charte européenne «Environnement et santé»

In Appenzell-Ausserrhoden möchte namentlich die Regierung die aus dem Jahre 1908 stammende Verfassung einer Totalrevision unterziehen. Deren Bestimmungen sind nach Ansicht der Behörden zu sehr geprägt vom Leitgedanken der Versammlungsdemokratie und würden den heutigen Anforderungen an ein modernes Staatswesen nicht mehr genügen. Vorerst sollen verwaltungsintern die nötigen Vorarbeiten geleistet werden. Die eigentlichen Arbeiten werden erst nach dem spätestens 1993 fälligen Grundsatzentscheid über die Beibehaltung der Landsgemeinde in Angriff genommen werden.

Appenzell-Ausserrhoden
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

Das zum 2. Massnahmenpaket gehörende, aber auf Wunsch der Kantone beschleunigt behandelte Bundesgesetz über die Genehmigung kantonaler Gesetze durch den Bund fand im Berichtsjahr auch die Zustimmung des Nationalrats, der die im Vorjahr vom Ständerat vorgenommenen Detailkorrekturen übernahm.

Zweites Paket der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (BRG 88.039)

Bereits am Tag nach dem Entscheid erhoben Gegner des Kantonswechsels beim bernischen Grossen Rat Beschwerde gegen die Abstimmung und verlangten deren Annulierung wegen unzulässiger Beeinflussungsversuche. Zudem verlangten sie angesichts des knappen Ausgangs eine Überprüfung der Stimmzettel und der Stimmrechtsausweise. Diese Nachkontrolle ergab keine bedeutenden Unregelmässigkeiten bei der Stimmabgabe. Die Berner Regierung beurteilte hingegen zwei der beanstandeten Beeinflussungsversuche, darunter die Aktion von Gewerbetreibenden, als unzulässig. Da diese jedoch das Resultat nicht entscheidend beeinflusst hätten, empfahl sie dem Grossen Rat, die Abstimmungsbeschwerden abzulehnen.

Regionale Volksabstimmung über die Kantonszugehörigkeit des Laufentals 1989
Dossier: Kantonswechsel des Laufentals

Un projet de modification de l'ordonnance sur la protection contre le bruit, entrée en vigueur en 1987, a été mis en consultation. Il désire instaurer des normes d'immissions de bruit à l'encontre des aérodromes militaires qui, jusque-là, n'étaient soumis à aucune règle en la matière. Les normes proposées varient selon la zone où se trouve l'aéroport. Par exemple, s'il est sis près d'une zone résidentielle, les immiscions ne devront pas dépasser 55 décibels alors qu'elles pourront aller jusqu'à 70 près d'une zone industrielle. Ces normes seront réduites de cinq décibels pour les aérodromes à construire dans l'avenir. Néanmoins, les installations militaires bénéficient tout de même d'un bonus de cinq décibels par rapport aux installations civiles. Les organisations de protection de l'environnement, même satisfaites de voir le bruit des aérodromes militaires réglementé ne trouvent pas ces solutions suffisantes.

modification de l'ordonnance sur la protection contre le bruit

Der Entwurf des EJPD für eine Totalrevision des aus dem letzten Jahrhundert stammenden Bundesgesetzes über den Schutz der Fabrik- und Handelsmarken, der Herkunftsbezeichnungen und der gewerblichen Auszeichnungen ergab in der Vernehmlassung ein vorwiegend positives Echo. Grössere Meinungsunterschiede zeigten sich lediglich bei den Bestimmungen zur Klageberechtigung. Während die Vertreter der Wirtschaft das vorgeschlagene Klagerecht für Wirtschaftsverbände ablehnten, wollten die Konsumentenverbände und die SP dieses auch auf Konsumentenorganisationen ausweiten. Eine wesentliche und unbestrittene Neuerung, die zugleich auch eine Anpassung an die Rechtsverhältnisse in der EG darstellt, besteht darin, dass künftig auch Dienstleistungsunternehmen für ihre Angebote geschützte Marken (Namen, Zeichen, Formen etc.) sollen hinterlegen können. Kurz vor Jahresende beauftragte der Bundesrat das EJPD mit der Ausarbeitung einer Botschaft zuhanden des Parlaments.

Totalrevision des Markenschutzgesetzes