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  • Flach, Beat (glp/pvl, AG) NR/CN
  • Maurer, Ueli (svp/udc) BR EFD / CF DFF

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Eine Motion Jauslin (fdp, AG) hat zum Ziel, einen allgemeingültigen, an die Marktentwicklung angebundenen Verzugs- und Vergütungszins zu Bundessteuererlassen zu schaffen. Dies soll eine Harmonisierung der Zinsen bei Bundessteuererlassen ermöglichen. Der Motionär stiess sich daran, dass Unternehmen, die nicht in der Lage sind, die Steuern fristgerecht zu bezahlen, für die direkte Bundessteuer, die Mehrwertsteuer sowie Stempelabgaben, Automobil-, Tabak- und Biersteuer unterschiedliche Verzugszinsen zahlen müssen, die zudem mit 3 bis 5 Prozent über den Marktkonditionen liegen. Momentan liegt die Kompetenz zur Festlegung der Verzugs- und Vergütungszinsen beim EFD. In Zukunft sollen laut der Motion diese Zinsen mit einem geringfügigen Zuschlag für das Handling an einen marktkonformen Referenzzinssatz gebunden werden.
Der Bundesrat wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass im Privatrecht Verzugszinsen von jährlich 5 Prozent ohne Anlehnung an Marktkonditionen vorgesehen sind. Entsprechend äusserte er die Besorgnis, dass mit dem von der Motion geforderten Verzugszinssatz die Steuerforderungen des Fiskus als Letztes beglichen würden, was zu Mindereinnahmen führen würde. Die Harmonisierung der verschiedenen Zinssätze erachtete er hingegen als sinnvoll, auch wenn die freiwilligen Vorauszahlungen bei der direkten Bundessteuer auch weiterhin einem eigenen, zusätzlichen Zinssatz unterliegen würden. Während der Behandlung der Motion durch den Nationalrat wies Finanzminister Maurer zudem darauf hin, dass die einzelnen Steuern neben unterschiedlichen Verzugszinsen auch unterschiedlichen Voraussetzungen unterliegen. So müssten bei einer Vereinheitlichung der Tarife auch diverse Fragen zum Beispiel zu den Verfalldaten geklärt werden, wodurch der Verwaltungsaufwand im Vergleich zum Nutzen einer solchen Änderung deutlich überwiegen würde. Dies sah der Nationalrat anders und nahm die Motion mit 138 zu 49 Stimmen (bei einer Enthaltung) an. Während die Fraktionen der SVP, FDP, CVP/EVP und GLP die Motion geschlossen und die BDP-Fraktion sie mehrheitlich befürworteten, fand sie bei der SP (mehrheitlich) und den Grünen (geschlossen) keine Zustimmung.

Harmonisieren der Zinsen bei Bundessteuererlassen (Mo. 16.3055)

Ohne grosse Debatte – einzig Motionär Müller (cvp, LU) und Bundesrat Maurer äusserten sich zur Motion "Neuer Spielraum für die Verwendung von Überschüssen" – lehnte der Nationalrat in der Sommersession 2017 den Vorschlag ab, dass der Bundesrat Regeln ausarbeiten solle, wie in Zukunft nicht der gesamte Überschuss für den Schuldenabbau verwendet werden müsse. Für die Motion sprachen sich 81 Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus der SP-, Grünen- sowie CVP/EVP-Fraktion aus, dagegen stimmten geschlossen alle anderen Fraktionen (109 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen).

Neuer Spielraum für die Verwendung von Überschüssen (Mo. 16.3172)
Dossier: Schuldenbremse

In der Sommersession 2017 behandelte der Ständerat den Nachtrag I zum Voranschlag 2017, der neun Nachtragskredite im Wert von insgesamt CHF 37 Mio. umfasste, sowie den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2017, der einen Nachtragskredit in der Höhe von CHF 215 Mio. beinhaltete. Der Nachtrag I enthielt einen zusätzlichen Kredit für die Bundesanwaltschaft, die gemäss Philipp Müller (fdp, AG) bereits grosse Anstrengungen zur Stabilisierung ihrer Lohnentwicklung unternommen hatte, durch die im Voranschlag 2017 beschlossenen Querschnittskürzungen nun aber Probleme bekam, die Löhne zu zahlen (CHF 700'000). Weitere Kredite wurden durch die Beitragspflicht und den Anstieg der Betragssätze an die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CHF 40'000), an die Internationale Organisation für Migration (CHF 97'673) sowie an das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (CHF 2.5 Mio.) nötig. Zudem beantragte das VBS einen Nachtragskredit für 30 befristete Vollzeitäquivalentstellen beim Generalsekretariat, deren Finanzierung zur Zeit des Voranschlags 2017 noch nicht geklärt war (CHF 4.9 Mio.). Als eher ungewöhnlich bezeichnete Bundesrat Maurer schliesslich die beantragten CHF 18 Mio. für das Projekt FISCAL-IT. Für das Nachfolgeprojekt von INSIEME waren zunächst CHF 85.2 Mio. bewilligt worden, um 29 Teilprojekte zu den verschiedenen Steuerarten (Verrechnungssteuer, Mehrwertsteuer, direkte Bundessteuer usw.) umzusetzen. Gemäss Finanzminister Maurer sind bereits ein Grossteil dieser Teilprojekte in Betrieb, es seien jedoch einige Teilprojekte hinzugekommen und es habe teilweise Verzögerungen gegeben, weswegen nun dieser Nachtragskredit nötig wurde. Die FK-SR beantragte die Annahme aller Nachtragskredite und der Ständerat stimmte ihr einstimmig mit 40 Stimmen (bei einer Enthaltung) zu.
Deutlich mehr Beachtung fand sowohl in den Medien als auch im Ständerat der Nachtrag Ia zum Voranschlag 2017. Der Bundesrat beantragte CHF 215 Mio. für einen fälligen Bürgschaftskredit des Bundes für die Schweizer Hochseeflotte. Die Bundesräte Maurer und Schneider-Ammann erklärten den Ständerätinnen und Ständeräten ausführlich, dass zwei Reedereien, denen der Bund durch Bürgschaften bei der Finanzierung ihrer Flotte half, kurz vor dem Bankrott gestanden hätten. Die Bürgschaften war der Bund eingegangen, damit die Schiffe im Gegenzug die Schweiz im Krisenfall mit wichtigen Gütern und Ressourcen versorgen würden. Um den Bankrott der Reedereien zu verhindern, mussten dreizehn Schiffe zu relativ tiefen Preisen verkauft werden, wodurch dem Bund als Bürge nun Kosten entstünden. Entsprechend hätten weder Bundesrat noch Parlament wirklich eine Wahl, die Bürgschaft sei zu zahlen; das Parlament könne entsprechend entweder dem Nachtragskredit zustimmen oder Ende Jahr eine Kreditüberschreitung zur Kenntnis nehmen. Der Nachtragskredit erlaube es aber, Zinsen gegenüber den Banken in der Höhe von monatlich CHF 1 bis 2 Mio. zu sparen. Dieses Argument überzeugte den Ständerat, stillschweigend nahm er den Nachtragskredit Ia an.

BRG Nachtrag I zum Voranschlag 2017
Dossier: Bundeshaushalt 2017: Voranschlag und Staatsrechnung

Das Anliegen einer Personalbremse in Analogie zur Ausgabenbremse stiess in der grossen Kammer auf Gehör – ganz im Gegensatz zum Postulat Föhn (svp, SZ), das mit der gleichen Idee im Ständerat bereits in der Herbstsession 2015 gescheitert war. Das von der FDP-Parteipräsidentin Petra Gössi (fdp, SZ) eingereichte Postulat ersucht den Bundesrat um einen Vorschlag zur Einführung höherer Hürden gegen die von der Postulentin so bezeichnete «Regulierungsflut», für die sie als Indiz die Anzahl Seiten in der Systematischen Rechtssammlung anführte, die sich zwischen 2000 (3'112 Seiten) und 2012 (7'508 Seiten) mehr als verdoppelt hatte. Das Parlament selber müsse in die Pflicht genommen werden, indem beispielsweise ein qualifiziertes Mehr für Erlasse, die eine Aufstockung des Personals nach sich ziehen, verlangt werden müsse. Der Bundesrat lehnte das Postulat ab mit der Begründung, dass sich eine Personalbremse nicht als Mittel zur Minderung der Regulierungskosten eigne. In der Debatte versuchte Finanzminister Ueli Maurer vergeblich zu relativieren, indem er versicherte, dass sich die Personalausgaben konstant bei etwa 8% des gesamten Budgets bewegten und nicht als Kostentreiber bezeichnet werden könnten; selbst wenn 10% aller Stellen gestrichen würden, würde lediglich 1% der Kosten gespart. In seiner eigenen SVP-Fraktion, aber auch bei der FDP- und der BDP-Fraktion, verfing dieses Argument freilich nicht und das Begehren wurde mit 106 zu 83 Stimmen (bei einer Enthaltung) angenommen.

Personalbremse

In der Behandlung der Motion DittliTeuerung nur ausgleichen, wenn Teuerung anfällt" durch den Nationalrat in der Sondersession 2017 bezweifelte Albert Vitali (fdp, LU) im Namen der Kommission die Lösungsbereitschaft des Bundesrates, da dieser die in seinem Bericht vom Mai 2016 vorgeschlagenen Massnahmen bisher nicht in Angriff genommen habe. Für die Minderheit der Kommission verteidigte Philipp Hadorn (sp, SO) die Anstrengungen des Bundesrates. Mit den Kürzungen der schwach gebundenen Ausgaben in Voranschlägen und dem Stabilisierungsprogramm, der Teuerungskorrektur im Voranschlag 2018 und dem Finanzplan 2019-2021, der angekündigte Prüfung von Korrekturen bei zu hoher Differenz zwischen angenommener und effektiver Teuerung sowie der Verbesserung der Berichterstattung seien zahlreiche Massnahmen ergriffen worden. Zudem hätten vom Teuerungsausgleich in der Vergangenheit vor allem die Bildung und die Landwirtschaft profitiert, wogegen die Parlamentsmehrheit kaum etwas einzuwenden hätte. Überdies seien gerade von langjährigen Finanzbeschlüssen vielfach Löhne betroffen, die das Parlament kaum senken wolle.
Bundesrat Maurer erinnerte den Nationalrat zudem daran, dass es das Parlament war, das in den letzten Jahren auf die vom Bundesrat vorgeschlagenen Kürzungen zur Korrektur der Teuerung insbesondere in den Bereichen Bildung, Landwirtschaft und Armee verzichtet hatte. Entsprechend erachtete er es als sinnvoller, dem Bundesrat und dem Parlament die Handlungsfreiheit zu bewahren und die Korrektur des Teuerungsausgleichs von Fall zu Fall zu beurteilen. Dennoch sprachen sich 133 Nationalrätinnen und Nationalräte für die Motion Dittli aus, 55 waren dagegen (keine Enthaltungen). Befürwortet wurde die Änderung geschlossen von der SVP-, BDP-, GLP- sowie mehrheitlich von der FDP- und CVP/EVP-Fraktion, abgelehnt wurde sie geschlossen von der SP- und Grünen-Fraktion. Aufgrund des Erfolgs der Motion Dittli entschied sich die FDP-Fraktion zudem dazu, ihre Motion „Teuerung nur ausgleichen, wenn es eine Teuerung gibt" (Mo. 16.3451), die ein sehr ähnliches Anliegen verfolgte, zurückzuziehen.

Teuerung nur ausgleichen, wenn Teuerung anfällt

In der Sondersession 2017 behandelte der Nationalrat die Motion zur Änderung von Artikel 18 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes. Dabei präzisierte Kommissionssprecherin Sollberger (svp, BL) das Anliegen dieses Vorstosses: Es gehe nicht darum, die Handlungsfreiheit von Parlament und Bundesrat durch einen Automatismus einzuschränken. Ziel der Motion sei es, dass in Zukunft grundsätzlich überlegt wird, welche Aufgaben mehr oder weniger Priorität geniessen, respektive welche auch auf der lokalen Ebene oder durch unternehmerische und gesellschaftliche Innovation erfüllt werden können. Zudem sollen die vergangenen Sparanteile der verschiedenen Bereiche eine objektive Grundlage zur Prioritätensetzung liefern. Bundesrat Maurer bezweifelte den Erfolg dieser Prioritätenordnung, da er vermutete, dass das Parlament auch in Zukunft den Vorschlag des Bundesrates gerade bezüglich Kürzungen in politisch aktuellen Bereichen wieder korrigiere. Sinnvoll sei es aber, bei Kürzungsvorgaben weniger kurzfristig zu entscheiden, um nicht wiederholt die gleichen Bereiche zu treffen. Bedingung dafür sei, dass das Parlament nicht immer bei denjenigen Bereichen aufstocke, die Konjunktur hätten – wie momentan bei der Bildung oder beim Verkehr. Der Nationalrat liess sich jedoch von dieser Kritik an ihm und am neuen Instrument nicht beirren und nahm die Motion mit 99 zu 84 Stimmen (keine Enthaltungen) an. Befürwortet wurde die Motion vollständig von der SVP- und der FDP-, sowie teilweise von der CVP/EVP-Fraktion.

Änderung von Artikel 18 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes

Eine von Markus Lehmann (cvp, BS) eingereichte und von Fabio Regazzi (cvp, TI) übernommene Motion beabsichtigte, Krankenkassenprämien gemäss KVG steuerlich abzugsfähig zu machen. Bis zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 150‘000 sollten 100 Prozent der selbst bezahlten Prämien der KVG-Grundversicherung abzugsfähig sein, bei höheren steuerbaren Einkommen würde der Anteil reduziert, bis ab CHF 351‘000 noch 10 Prozent übernommen würden. Durch einen Basisselbstbehalt sollen die Ausfälle für den Bund „in einem verkraftbaren Bereich zu liegen kommen“. Als Begründung gab der Motionär an, dass es aufgrund der starken Prämienaufschläge zu einem Reallohnverlust komme, der vor allem den Mittelstand treffe.

Der Bundesrat entgegnete in seiner Stellungnahme sowie durch Finanzminister Maurer in der nationalrätlichen Debatte, dass Versicherungsprämien sowohl bei den kantonalen als auch bei den eidgenössischen Einkommenssteuern bis zu einem Maximalbetrag bereits abgezogen werden können. Grundsätzlich erachte der Bundesrat einen vollständigen Abzug der tatsächlichen Kosten insofern als möglich, als sie unvermeidliche Lebenshaltungskosten darstellen, denen niemand ausweichen könne. Vor diesem Hintergrund sei dann aber die Abstufung des Abzugs für Besserverdienende nicht zu rechtfertigen. Zudem müssten neben dem steuerbaren Einkommen verschiedene Kosten hinzugerechnet werden, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit korrekt einschätzen zu können. Schliesslich würde die Annahme der Motion zu beträchtlichen Mindereinnahmen führen. Folglich empfahl die Regierung, die „verkappte Reichtumssteuer”, wie es Bundesrat Maurer formulierte, abzulehnen. Der Nationalrat entschied sich anders und stimmte der Motion mit 129 zu 53 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) zu. Befürwortet wurde die Motion geschlossen von der SVP-, BDP- und CVP- sowie grösstenteils von der FDP-Fraktion, abgelehnt wurde sie von der SP-, der Grünen- und der GLP-Fraktion.

Krankenkassenprämien gemäss KVG steuerlich abzugsfähig machen (Mo. 15.4027)
Dossier: Abzug der Krankenkassenprämien von den direkten Bundessteuern (seit 2002)

Einen Bericht des Bundesrates über die kompensierte Abschaffung der direkten Bundessteuer für natürliche Personen unter entsprechender Erhöhung der Mehrwertsteuer verlangte Hans-Peter Portmann (fdp, ZH) mit einem Postulat. Konkret sollen die Auswirkungen einer Ersetzung der direkten Bundessteuer für natürliche Personen und einer Steuerausfallkompensation über die Mehrwertsteuer dargelegt werden. Ein neuer maximaler Mehrwertsteuersatz sollte gleichzeitig auch die nötigen Sanierungsmassnahmen des Sozialsystems beinhalten und deutlich tiefer zu liegen kommen als in den Nachbarländern. Dadurch könne die unverhältnismässig grosse Belastung des Mittelstandes sowie der „Leistungsträger der Gesellschaft” durch die direkte Bundessteuer gesenkt, die Ungleichbehandlung verschiedener Formen des Zusammenlebens – konkret erwähnte der Postulant die Heiratsstrafe – korrigiert und die Bürokratie reduziert werden. In der Debatte im Nationalrat wies Portmann darauf hin, dass man sich zwischendurch grundlegende Gedanken zu einem System machen und dazu die „ideologischen Gräben” verlassen müsse. Dadurch, dass das Wirtschaftsvolumen der Schweiz insgesamt zunehme, sinke zudem die durch eine solche Änderung notwendige Mehrwertsteuererhöhung. So könne man auch für einen Haushalt im unteren Erwerbsbereich berechnen, was übrig bleibe, „wenn er die Bundessteuer nicht mehr bezahlen muss”. Daraufhin rechnete Finanzminister Maurer vor, dass heute rund 10 Prozent der Steuerpflichtigen für 80 Prozent der Einnahmen der direkten Bundessteuer verantwortlich sind und diese 10 Prozent entsprechend entlastet würden. Gleichzeitig würde eine solche Regelung jedoch die 50 Prozent der Steuerpflichtigen, die bisher 2 Prozent der direkten Bundessteuer bezahlen, deutlich stärker belasten. Da es bereits einige Berichte und Unterlagen gebe, die sich mit diesem Thema befassen, diese Idee in einer Volksabstimmung keinesfalls mehrheitsfähig wäre und eine solche Vorlage die Kohäsion der Bevölkerung auf die Probe stellen würde, bat der Finanzminister den Nationalrat, das Postulat abzulehnen. Dieser Bitte kam der Nationalrat mit 147 zu 37 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) nach, wobei lediglich ein Grossteil der Fraktion der FDP.Die Liberalen sowie einige Nationalrätinnen und Nationalräte der SVP-Fraktion und ein BDP-Parlamentarier das Postulat guthiessen.

Kompensierte Abschaffung der direkten Bundessteuer für natürliche Personen

Eine Motion Gschwind (cvp, JU) mit dem Titel ”Telekommunikationsnetz. Breitbandversorgung und Hochbreitbandversorgung aller Randregionen der Schweiz“ verlangte eine steuerliche Befreiung von Investitionen öffentlicher und privater Telekommunikationsnetzbetreiber, so dass auch in den Randregionen der Schweiz eine Hochbreitbandversorgung aufgebaut und gewährleistet werden könne. Obschon Bundesrat Maurer im Mai 2017 im Plenum des erstberatenden Nationalrat mahnte, derartige Fördermassnahmen würden oft zu Lösungen führen, die vom technologischen Fortschritt schnell obsolet gemacht würden, nahm der Nationalrat die Motion mit 101 zu 73 Stimmen (bei 16 Enthaltungen) an.

Telekommunikationsnetz. Breitbandversorgung und Hochbreitbandversorgung aller Randregionen der Schweiz

Ein im Sommer 2015 eingereichtes Postulat Flach (glp, AG) wurde im Rahmen der Sondersession im Mai 2017 zurückgezogen. Der Postulant hatte den Bundesrat dazu eingeladen, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die Leerträgervergütung bei Speichermedien für die Konsumentinnen und Konsumenten transparenter gemacht werden könnte. Rund 60% der Bevölkerung sei gemäss einer Umfrage erst gar nicht darüber im Bilde, dass sie beim Kauf von bspw. DVDs, Mobiltelefonen oder Tablets eine solche Vergütung bezahlen würden.

Speichermedien. Leerträgervergütung für Konsumenten transparent machen

Im März 2017 debattierte der Nationalrat über den Verfassungsartikel über ein Klima- und Energielenkungssystem (KELS). Nachdem die UREK-NR im Januar einstimmig Nichteintreten empfohlen hatte, deklarierten alle Fraktionen der grossen Kammer, dass sie nicht auf die Vorlage eintreten wollen. Die Parteien argumentierten dabei sehr unterschiedlich. Während die SVP ein Energielenkungssystem und die Energie- und Klimaziele insgesamt in Frage stellte, betonten FDP und CVP die Schwierigkeiten für die Wirtschaft, welche das KELS nach sich ziehen würde. Stefan Müller-Altermatt (cvp, SO) sagte für die CVP-Fraktion, das KELS sei „in der besten aller Welten das beste aller Systeme". Da wir aber nicht in der besten aller Welten leben würden, lehne die CVP die Vorlage ab. Eric Nussbaumer (sp, BL) hielt fest, dass es bereits eine Verfassungsgrundlage für Lenkungsabgaben gebe und das KELS deshalb nicht notwendig sei. Grüne und Grünliberale lehnten das KELS ebenfalls ab, betonten aber die Wichtigkeit eines Massnahmenmixes zur Erreichung der Energie- und Klimaziele. Obschon ein Nichteintreten quasi von Beginn der Debatte an feststand, dauerte die Diskussion über zwei Stunden. Dies war vor allem auf die zahlreichen Fragestellungen aus der SVP-Fraktion zurückzuführen: Insgesamt 39 Fragen stellten Mitglieder der SVP-Fraktion den Rednerinnen und Rednern der anderen Fraktionen, zumeist mit dem Ziel, deren Haltung zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 in Frage zu stellen. Die meisten Wortmeldungen kamen dabei von Magdalena Martullo-Blocher, Adrian Amstutz, Albert Rösti, Walter Wobmann, Christian Imark und Toni Brunner. Das abschliessende Votum von Bundesrat Maurer für das KELS änderte nichts: Die grosse Kammer beschloss ohne Gegenantrag Nichteintreten.

Verfassungsartikel über Klima- und Stromabgaben

Mittels Postulat forderte Giovanni Merlini (fdp, TI) den Bundesrat auf, einen Bericht zu erarbeiten, der die gegenwärtigen Beziehungen zwischen EU und OECD auf der einen Seite und der Schweiz auf der anderen Seite hinsichtlich der Besteuerung natürlicher und juristischer Personen darlegt. Besonders zu beachten sei die «aggressive Steuerpolitik» einzelner EU- und OECD-Länder sowie die von der Europäischen Kommission beabsichtigte Erstellung einer schwarzen Liste mit Steueroasen. Der Postulant kritisierte die in der Vergangenheit von EU und OECD eingenommene «feindselige Haltung» gegenüber der schweizerischen Steuerpolitik, welche vor allem durch die inkohärente Anwendung der Beurteilungskriterien bei der Erstellung von Länderlisten spürbar geworden sei. Er bemängelte unter anderem die Bevorzugung von EU-Mitgliedsstaaten respektive die strengere Behandlung von Drittstaaten sowie die fehlende Berücksichtigung sogenannter Tax Rulings.
In seiner Antwort vom Mai 2017 verwies der Bundesrat darauf, dass die Schweiz die Kriterien des Steuerscreenings für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich bereits mehrheitlich erfülle und sie daher nicht auf der schwarzen Liste der EU geführt werden würde. EU-Mitgliedstaaten seien von diesem Screening ausgenommen, da sie zur Einhaltung EU-interner Regelungen verpflichtet seien und auch von mit der OECD verbundenen Gremien überprüft werden würden.

Bei der Behandlung im Nationalrat im März 2018 hob der zuständige Bundesrat Ueli Maurer zudem hervor, dass mit der Steuervorlage 17 das Schweizer Steuerregime für den internationalen Steuerwettbewerb angepasst werde und viele Bedenken des Postulanten bereits aufgenommen worden seien. Der durch das Postulat geforderte Bericht enthielte zudem Informationen, die öffentlich verfügbar seien und sich monatlich verändern könnten, und wäre also bei seiner Publikation bereits veraltet. Somit sei das Postulat nicht zielführend. Dementsprechend empfahl der Bundesrat die Ablehnung des Postulats. Der Nationalrat folgte diesem Antrag jedoch nicht und überwies das Postulat mit 168 zu 21 Stimmen (bei 0 Enthaltungen).

Aggressive Steuerpolitik (Po. 17.3065)

Dem Antrag der FK-SR, die Motion Noser (fdp, ZH; Mo. 07.3452) abzuschreiben, folgte die kleine Kammer oppositionslos. Der Vorstoss sei «wahrlich antik» und dessen vom Bundesrat beantragte Abschreibung innert der letzten 10 Jahre zweimal abgelehnt worden. Doch nun sei es an der Zeit, diesem Antrag entgegenzukommen, da die Entwicklung in der Bundesverwaltung in Richtung der verlangten Zentralisierung der IT-Leistungserbringung gehe – auch wenn noch lange nicht alles im Lot sei, fasste Kommissionssprecherin Anita Fetz (sp, BS) zusammen. Auch der Motionär selbst meldete sich zu Wort: Er habe seine Motion eingereicht, «bevor es das i-Phone und bevor es Facebook gab» – so Ruedi Noser. Das Anliegen der Zentralisierung von Diensten sei aber nach wie vor zentral, da man dadurch insbesondere im IT-Bereich viele Kosten sparen könne. Bundesrat Ueli Maurer nahm beide Voten auf und teilte sowohl die Bedenken hinsichtlich verschiedener noch bestehender Baustellen («im Bereich der IKT spielen wir nicht in einer Super League») als auch hinsichtlich der Möglichkeit für Kosteneinsparung dank Zusammenlegung von Aufgabenbereichen. Der Bundesrat befasse sich aber intensiv mit der Thematik. Der Finanzminister verwies dabei auf den Rechenzentren-Verbund und auf die Standarddienste, wie z.B. «Gever», die innerhalb der Verwaltung eingesetzt würden.

IT-Leistungserbringung zentralisieren - Abschreibung Motion
Dossier: IT-Leistungserbringer zentralisieren

Mit einer Motion verlangte Erich Ettlin (cvp, OW) eine Aufhebung der ungerechtfertigten Kostenüberwälzung auf Kundinnen und Kunden im Zollwesen: Im Auftrag von und in Zusammenarbeit mit dem Zoll führen die Post oder Kurierunternehmen (Zollanmelder) jeweils Stichproben (Zollbeschau) bei Kleinpaketeinfuhren durch. Diese werden als Revisionsgebühr den Endkundinnen und Endkunden in Rechnung gestellt und erhöhen so den Einfuhrwert der Waren. Gemäss dem Obwaldner Ständerat führe dieses «umgekehrte Lotto» dazu, dass gewisse, zufällig ausgewählte Personen CHF 13 berappen müssten. Die Kosten für die Zollbeschau dürften nach geltendem Gesetz nämlich nicht dem Zoll verrechnet werden, weshalb die Zollanmelder (insbesondere die Post) diese Kosten dann auf die Endkundinnen und Endkunden überwälzten. Zudem könne dieser Aufschlag dazu führen, dass die Abgabefreigrenze überschritten werde und die Empfängerin oder der Empfänger zusätzlich die Mehrwertsteuer bezahlen müsse, da sich der Warenwert durch die Überprüfung um diese CHF 13 erhöhe. Der Motionär schlug deshalb vor, dass die betroffenen Personen einen Pauschalbetrag vom Bund zurückfordern können. Nachdem sich der Ständerat im März 2016 gegen den Willen des Bundesrates für die Motion ausgesprochen hatte, nahm der Nationalrat als Zweitrat in der Herbstsession 2016 eine Änderung daran vor. Diese sah vor, dass nicht der Bund für die Kosten aufkommen soll, sondern die Post dazu gebracht werden soll, dass sie – wie die meisten anderen Paketdienstleister – die Beschaukosten mit den allgemeinen Transport- und Verzollungskosten verrechnet. Damit würden die Kosten auf alle Kundinnen und Kunden gleichmässig verteilt. Diese Version goutierte auch der Bundesrat, wie Ueli Maurer im Rat erklärte. Im Februar 2017 überwies der Ständerat die so abgeänderte Motion an den Bundesrat.

Ungerechtfertigte Kostenüberwälzung auf den Kunden im Zollwesen (Mo. 15.4153)
Dossier: Totalrevision des Zollgesetzes (BRG 22.058; Umsetzung div. Motionen)

Im Februar 2017 behandelte der Nationalrat die Motion Ettlin (cvp, OW). Der Motionär hatte in der im Rahmen von FABI in Kraft getretenen Beschränkung des Fahrkostenabzugs eine übermässige administrative Belastung bei Geschäftsfahrzeuginhabern ausgemacht, die er mittels Motion aufheben wollte. Der Ständerat hatte die Motion im September 2016 angenommen. Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-NR) beantragte ihrem Rat, eine abgeänderte Fassung der Motion anzunehmen. Diese Fassung sah vor, dass der Bundesrat gesetzliche Änderungen vorschlagen würde, damit auf Verwaltungsstufe ein Einkommensteil für die Nutzung des Geschäftsfahrzeugs für den Arbeitsweg mit den 9,6 Prozent des Fahrzeugkaufpreises für die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs mitabgegolten werden kann. Die vorgeschlagene Lösung soll erreichen, dass der administrative Aufwand für KMU und die steuerliche Belastung für Inhaber eines Geschäftsfahrzeugs entscheidend kleiner würde. Eine Kommissionsminderheit Birrer-Heimo (sp, LU) beantragte dem Rat die Ablehnung der Motion und berief sich dabei auf den Volkswillen, der in der Abstimmung über FABI eine Begrenzung des Pendlerabzugs für alle Steuerpflichtigen gleichermassen zum Ausdruck gebracht habe. Wie schon in der Debatte im Ständerat versuchte auch Finanzminister Maurer, den Rat zur Ablehnung der Motion zu bewegen. Mit 121 Stimmen aus den bürgerlichen Fraktionen gegen 57 Stimmen von SP, Grünen und GLP (bei 6 Enthaltungen) nahm der Rat jedoch die Fassung seiner WAK an.

Übermässige administrative Belastung bei Geschäftsfahrzeuginhabern (Mo. 17.3631)

In der Frühjahrssession 2017 gab es bezüglich des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 noch vier Differenzen zu klären. Eine erste bereinigte der Nationalrat, indem er dem Minderheitsantrag Maire (sp, NE) folgte und auf die zusätzliche Kürzung der Beiträge an die Regionalpolitik um CHF 10 Mio. verzichtete. Maire hatte den Nationalrat zuvor aufgefordert, sich mit den wirtschaftlich weniger privilegierten Regionen solidarisch zu zeigen und diese Beiträge nicht zu kürzen. Die neue Regionalpolitik sei für diese Regionen sehr wichtig, da sie ihnen zum Beispiel erlaube, ihre Industrie mithilfe von Innovationsprojekten zu diversifizieren oder die Attraktivität ihrer Region durch Tourismusprojekte zu steigern. Demgegenüber übte zum Beispiel Albert Vitali (fdp, LU) allgemeine Kritik an der Regionalpolitik, da diese – als Anschubfinanzierung für Projekte gedacht – zunehmend zu deren Dauerfinanzierung verwendet würde. Entsprechend sei eine grundsätzliche Überarbeitung notwendig, welche man über die Finanzen steuern könne. Bundesrat Maurer entgegnete, dass es beim Stabilisierungsprogramm lediglich um die Speisung des Fonds und nicht um die Ausgestaltung der Regionalpolitik gehe. Der Fonds sei zwar gut bestückt und würde eine Reduktion verkraften, da es hier jedoch um einen vergleichsweise geringen Betrag gehe, wäre die geplante zusätzliche Reduktion ein unnötiges negatives Signal an die Randregionen. Mit 96 zu 93 Stimmen bei 3 Enthaltungen pflichtete der Nationalrat der Minderheit Maire knapp bei und lehnte die zusätzliche Reduktion ab.

Eine weitere Differenz bereinigte der Ständerat in der nächsten Runde des Differenzbereinigungsverfahrens. Die FK-SR hatte beantragt, dem Nationalrat bei den Sparanstrengungen im Eigenbereich entgegenzukommen, nachdem noch einmal klar gestellt worden war, dass die Zollstellen in Bargen, Ponte Tresa, Thônex-Vallard, St. Gallen und Buchs erhalten bleiben würden. Zudem hatte der Bundesrat am 22. Februar 2017 seinerseits für den Voranschlag 2018 Einsparungen im Eigenbereich von CHF 150 Mio. beschlossen – bat das Parlament bei dieser Gelegenheit jedoch darum, ihm die Freiheit zu geben, selbst zu entscheiden, wo diese Sparmassnahmen am ehesten möglich sind. Der Ständerat stimmte in der Folge dem Nationalrat in diesem Punkt mit 33 zu 9 Stimmen zu.

Da der Nationalrat in der letzten Sitzung des Differenzbereinigungsverfahrens die verbliebenen zwei Differenzen nicht klären konnte, musste eine Einigungskonferenz einberufen werden. Offen geblieben waren die zwei Differenzen, von denen der Ständerat in den vorangegangenen Beratungen befürchtet hatte, dass sich die Sparanstrengungen des Bundes negativ auf die Kantonsfinanzen auswirken könnten. So wollten Bundesrat und Nationalrat Integrationsbeiträge an die Kantone in der Höhe von CHF 23,3 Mio. streichen, die – so die Befürchtung einer Mehrheit des Ständerats – stattdessen durch die Kantone hätten aufgebracht werden müssen. Bundesrat Maurer betonte im Rahmen der Parlamentsdebatte jedoch, dass es sich dabei weniger um eine Ausgabenreduktion als um eine Ausgabenverschiebung handle. So schaffe der Bundesrat zwar Unterstützungsmassnahmen mit schlechtem Kosten-Nutzen-Verhältnis ab, erarbeite gleichzeitig aber auch neue, effizientere Projekte. Diese zielten insbesondere auf eine bessere Integration der neu angekommenen Asylbewerber durch Sprachkurse und eine Integrationsvorlehre ab. Auch die Reduktion des Bundesbeitrags an die Prämienverbilligung von 7,5 auf 7,3 Prozent sei gemäss Bundesrat Maurer keine Lastenverschiebung hin zu den Kantonen, da der Beitrag erst nach Annahme der Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes reduziert werden würde. Diese Änderung würde es den Kantonen erlauben, die dort eingesparten Gelder für die Prämienverbilligung einzusetzen. Als Kompromiss beschloss die Einigungskonferenz, dem Nationalrat bezüglich der Kürzung der Integrationskosten und dem Ständerat bezüglich den Kürzungen der Beiträge an die Prämienverbilligung zu folgen. Entsprechend werden einige bisherige Integrationsprogramme durch neue, effizientere Programme ersetzt. Gleichzeitig wird bezüglich des Bundesanteils an die Prämienverbilligung das Ergebnis der Ergänzungsleistungsreform abgewartet, in deren Rahmen diese Problematik nochmals besprochen werden soll. Die Einigungskonferenz nahm diesen Vorschlag mit 25 zu 1 Stimme an und die beiden Parlamentskammern folgten ihrem Votum: In der Schlussabstimmung sprachen sich der Ständerat mit 36 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung und der Nationalrat mit 139 zu 55 Stimmen bei 3 Enthaltungen für die finale Version des Stabilisierungsprogrammes aus.

Stabilisierungsprogramm 2017-2019

Im März 2015 reichte Thomas de Courten (svp, BL) ein Postulat zum Abbau von Regulierungskosten durch die formelle Harmonisierung von Verfahren, Fristen und Zahlungsintervallen im Unternehmenssteuerbereich ein. Dieses hatte zum Ziel, Unterschiede bei der Gewinn-, Grundstückgewinn- und Lohnquellensteuer zwischen den Kantonen zu reduzieren, da diese den Unternehmen, insbesondere den Mikro- und Kleinunternehmen, hohe Zusatzregulierungskosten bereiteten. Durch eine Harmonisierung zwischen den Kantonen könnten diese Kosten reduziert werden, ohne dass den Kantonen Steuereinbussen entstünden. Dazu müssten die Kantone aber eng in die Überarbeitung miteinbezogen werden. Der Bundesrat pflichtete dem Anliegen des Postulanten bei, da ein Regulierungskostenbericht vom Dezember 2013 eine Harmonisierung von Fristen und Zahlungsintervallen ebenfalls als prüfenswert taxiert hatte. Weil im Anschluss an diesen Bericht jedoch das EFD in Zusammenarbeit mit den Kantonen mit der diesbezüglichen Prüfung und Berichterstattung bis 2016 beauftragt worden war, empfahl der Bundesrat das Postulat zur Ablehnung.

In der Frühjahrssession 2017 wurde das Postulat im Nationalrat behandelt. De Courten wies darauf hin, dass der vom Bundesrat auf 2016 in Aussicht gestellte Bericht noch nicht erschienen und allgemein seit dem Bericht 2013 „nicht viel Spürbares tatsächlich passiert" sei. So hatten bereits 2015 ein Postulat Föhn (svp, SZ) und ein Postulat (15.3720) Gössi (fdp, SZ) sowie die Motion Fournier (cvp, VS) eine beschleunigte Umsetzung der im Regulierungskostenbericht präsentierten Verbesserungsmassnahmen verlangt – bisher ohne zählbare Erfolge. Bundesrat Maurer kündigte die Veröffentlichung des zuvor auf das Jahr 2016 angesetzten Berichts, der in Zusammenarbeit mit den Kantonen und der Schweizerischen Steuerkonferenz entwickelt werde, auf die zweite Hälfte des Jahres 2017 an. Entsprechend bat er den Nationalrat darum, diesen Bericht abzuwarten, das Postulat abzulehnen und anschliessend noch offene Forderungen durch einen neuen Vorstoss einzubringen. Diesem Vorschlag folgte der Nationalrat jedoch nicht und stimmte mit 133 zu 56 Stimmen bei 3 Enthaltungen für die Annahme des Postulats. Die ablehnenden Stimmen und die Enthaltungen stammten allesamt aus der SP- und Grünen-Fraktion, die das Postulat einstimmig ablehnten, sowie vereinzelt aus der CVP/EVP-Fraktion.

Regulierungskosten

Eine neue Kostenschätzung der ESTV zum Informatikprogramm FISCAL-IT ergab einen zusätzlichen Mittelbedarf von CHF 26 Mio. Die Gründe dafür sind vielfältig: Zum einen werden zur Umsetzung des Projekts aufgrund des technologischen Fortschritts heute andere Technologien verwendet, als zum Zeitpunkt der ursprünglichen Kostenschätzung im Jahr 2012 angenommen worden war. Die durch die Verwendung neuer Technologien entstehenden Innovationskosten müssen vollumfänglich durch das FISCAL-IT-Projekt getragen werden. Des Weiteren ist der Aufwand für die Integration einzelner Applikationen in den Betrieb beim BIT höher als vermutet. Schliesslich wurden neue Teilprojekte – zum Beispiel aufgrund der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes und den Revisionen des RTVG oder des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen – hinzugefügt, was die Komplexität von FISCAL-IT zusätzlich erhöht hat. Diese Verzögerungen bringen allesamt Mehrkosten bei Planung, Steuerung und Controlling mit sich. Entsprechend beantragte der Bundesrat im Rahmen des Nachtrags I zum Voranschlag 2017 einen Nachtragskredit in der Höhe von CHF 18 Mio. Bundesrat Maurer begründete diesen damit, dass beim Projektbeginn zu optimistisch gerechnet worden sei, dass neue Teilprojekte hinzugekommen seien und es in einigen Projekten zu Verzögerungen gekommen sei. Er betonte aber auch, dass bei Vollendung des Projekts bis zu 100 Stellen gespart werden können.
Dieser Nachtragskredit führte zu einigen Diskussionen im Parlament. Während ihn der Ständerat immer wieder guthiess, lehnte ihn der Nationalrat in allen Etappen des Differenzbereinigungsverfahrens ab. In der Einigungskonferenz setzte sich zwar der Ständerat durch, der Nationalrat lehnte jedoch den Vorschlag der Einigungskonferenz und mit ihm die beiden noch offenen Punkte des Nachtrags I ab. Bereits zuvor hatte Finanzminister Maurer angetönt, dass er bei einer Ablehnung dieselbe Forderung zum FISCAL-IT-Projekt im Nachtrag II noch einmal stellen werde.

Fiscal-IT

Die Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben beruht auf der Motion Abate (fdp, TI), welche die Anerkennung bestimmter italienischer Finanzintermediäre als Börsenagenten und ihre Befreiung von der Umsatzabgabe forderte. Denn bei der italienischen Steueramnestie 2009 war verlangt worden, dass bisher unversteuerte Vermögenswerte zur Regularisierung nach Italien repatriiert, das heisst von italienischen Finanzintermediären verwaltet werden. Dadurch unterliegen solche Transaktionen jedoch mehrfach der schweizerischen Umsatzabgabe, wodurch insbesondere im Tessin ein Wettbewerbsnachteil des Schweizer Finanzplatzes für italienische Kundinnen und Kunden entstehe. Aufgrund dieses Ursprungs der Gesetzesänderung sind momentan nur italienische Finanzintermediäre von der Neuerung betroffen, durch die neutrale Formulierung des Gesetzestexts können zur Aufrechterhaltung der Rechtsgleichheit in Zukunft aber auch Finanzintermediäre aus anderen Ländern unter den gleichen Voraussetzungen von der Umsatzabgabe befreit werden. Dadurch können gemäss der Botschaft des Bundesrates Steuerausfälle von rund CHF 10 Mio. entstehen, die jedoch mittel- bis langfristig durch die Stärkung der Finanzintermediäre im Kanton Tessin und entsprechenden Mehreinnahmen kompensiert werden können. In der vorparlamentarischen Phase stiess die Vorlage auf viel Zustimmung: 34 der 35 Vernehmlassungsteilnehmer sprachen sich für die Gesetzesänderung aus, einzig Travail.Suisse befürchtete, dass die Steuerausfälle deutlich höher sein könnten als geplant. Die WAK-NR stimmte der Vorlage mit 19 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen deutlich zu.
Entsprechend kurz zeigte sich auch die Debatte im Nationalrat, Céline Amaudruz (svp, GE) und Leo Müller (cvp, LU) für die Kommission und Finanzminister Maurer für den Bundesrat meldeten sich als einzige zu Wort. Übereinstimmend mit ihren Voten sprach sich der Nationalrat einstimmig mit 175 Stimmen (ohne Enthaltung) für die Gesetzesänderung aus.

Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (17.018)
Dossier: Anerkennung bestimmter italienischer Finanzintermediäre als Börsenagenten

Am 12. Februar 2017 wurde über das Referendum zur Unternehmenssteuerreform III abgestimmt, wobei sich die Stimmbürger mit 59,1 Prozent Nein-Stimmen gegen die Reform aussprachen. Eine erste, nach demografischen, geografischen und politischen Variablen gewichtete Nachbefragung der Tamedia zeigte, dass sich lediglich die FDP-Sympathisanten mehrheitlich für die Steuerreform ausgesprochen (67% Zustimmung), die Anhänger der übrigen bürgerlichen Parteien die Vorlage jedoch teilweise deutlich abgelehnt hatten. Gerade die kritische Haltung der SVP-Sympathisanten zur Vorlage (47% Zustimmung) veranlasste zahlreiche Kommentatoren dazu, den Grund für die Ablehnung (auch) in der Verunsicherung der Stimmbürger sowie in einem Vertrauensverlust gegenüber der Wirtschaft oder zumindest in einem Misstrauen gegenüber der international tätigen Wirtschaft zu suchen.
Einig war man sich in den Tagen nach der Abstimmung vor allem darüber, dass es nun schnell gehen müsse mit einer neuen Vorlage. Einerseits drohe der Schweiz ein Platz auf der von der EU verfassten schwarzen Liste der Steueroasen, wenn die bisherigen Privilegien nicht rasch abgeschafft werden. Andererseits bestehe nun eine Rechts- und Planungsunsicherheit für die betroffenen Unternehmen, die es zu beheben gelte. Schliesslich teilten aber auch die Kantone den Wunsch nach einer schnellen Lösung, da sich zahlreiche Reformen der kantonalen Gewinnsteuern auf die nationale Vorlage abgestützt hätten. Entsprechend sprachen die Abstimmungsverlierer vielerorts davon, dass die Linke jetzt – wie während der Kampagne angekündigt – Hand bieten müsse für eine schnelle Lösung. Unklar ist jedoch, wie eine solche Lösung aussehen soll. So wisse der Bundesrat gemäss der NZZ nun dank der Abstimmung zwar, was das Volk nicht wolle, unklar sei aber noch immer, was es wolle. Die meisten Kommentatoren erachteten eine Unternehmenssteuerreform IV, also einen kompletten Neubeginn der Verhandlungen, als nicht nötig, da die meisten Argumente bereits auf dem Tisch lägen.
Möglich wäre daher ein sogenannter Plan B, der gemäss Beat Jans (sp, BS) verschiedene Elemente beinhalten müsste, welche die SP bereits während der Parlamentsdebatte gefordert hatte. Dazu könnten zum Beispiel der Verzicht auf den Steuerabzug auf fiktive Eigenkapitalzinsen und auf eine übermässige Anrechnung des Forschungsaufwandes, eine engere Fassung der Patentbox, eine Versteuerung der Dividenden grosser Beteiligungen zu mindestens 80 Prozent als Einkommen, die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer sowie die Senkung der Bundesbeiträge an die Kantone gehören. Er stellte zudem einen vollen Plan B der SP für die Frühlingssession 2017 in Aussicht.
Je nach Reichweite der Forderungen der Abstimmungsgewinner könnte sich eine schnelle Verabschiedung eines solchen Plan B jedoch als schwierig erweisen. Dieser Problematik würde der sogenannte Plan C Abhilfe schaffen, der die Steuerreform in zwei Phasen aufteilen möchte. In einer ersten Phase würden die bisher wenig umstrittenen Massnahmen kurzfristig umgesetzt, dazu zählen gemäss Ruedi Noser (fdp, ZH) die Abschaffung der alten Steuerregime, eine tiefe, auf fünf Jahre beschränkte Übergangsbesteuerung für die Unternehmen, eine Änderung des Berechnungsmodus für den NFA sowie die bisher vorgesehenen Kompensationszahlungen des Bundes an die Kantone in der Höhe von CHF 1,1 Mia. Dies würde dem Bund mehr Zeit geben, die umstritteneren Punkte wie die Gegenfinanzierung der Steuerreform und neue Steuerprivilegien auszuhandeln.
Unklar bleibt der konkrete Zeitplan: Die Abstimmungssieger verlangen vom Bundesrat, bis zum Sommer 2017 eine neue Botschaft auszuarbeiten. Dies wäre jedoch nur möglich, wenn keine neue Vernehmlassung durchgeführt und entsprechend auch entgegen deren Forderungen, die Städte und Gemeinden nicht stärker in die Reform einbezogen würden. Entsprechend sprach Bundesrat Maurer nach der Abstimmung davon, dass eine Botschaft des Bundesrates nicht vor Ende 2017 zu erwarten sei. Nach seiner Sitzung vom 22. Februar 2017 kündigte der Bundesrat hingegen an, dass das EFD bis Mitte 2017 unter Beteiligung von Kantonen, Städten, Gemeinden, politischen Parteien und Verbänden „Eckwerte für eine neue Vorlage und Vorschläge für das weitere Vorgehen“ ausarbeiten werde.


Abstimmung vom 12. Februar 2017

Beteiligung: 45,2%
Ja: 989'306 (40,9%) / Stände: 3 1/2
Nein: 1'427'946 (59,1%) / Stände: 17 5/2

Parolen:
- Ja: SVP, FDP, CVP, BDP, GLP, EDU, Economiesuisse, Gewerbeverband, Finanzdirektorenkonferenz
- Nein: SP, Grüne, EVP, PdA, Gewerkschaftsbund, Travail Suisse
- Stimmfreigabe: Städteverband

BRG Unternehmenssteuerreform III (BRG 15.049)
Dossier: Unternehmenssteuerreform III, Steuervorlage 17 und AHV-Steuer-Deal (STAF)
Dossier: Referenden gegen die Abschaffung der Verrechnungssteuer

Seit 1959 übernimmt der Bund Bürgschaften für Hochseeschiffe, die unter Schweizer Flagge verkehren. Diese erlauben es den Reedereien, günstige Kredite zum Kauf von Schiffen aufzunehmen, so dass diese die wirtschaftliche Landesversorgung der Schweiz mit wichtigen Gütern und Rohstoffen im Krisenfall sicherstellen können. Über die Jahre wurde diese Schweizer Handelsflotte aufgebaut und durch immer weitere Bürgschaften auf 49 Schiffe vergrössert – was die Schweiz zum Binnenland mit der grössten Hochseeflotte macht. 1997 wurde der Bürgschaftskredit von anfänglich CHF 350 Mio. auf 600 Mio., 2007 dann auf CHF 1.1 Mrd. erhöht, womit Bürgschaften in der Höhe von etwa CHF 800 Mio. vergeben wurden.
Noch 2007 sah der Bundesrat in seiner Botschaft ans Parlament eine eigene Handelsflotte als reales versorgungspolitisches Bedürfnis, wobei es nicht nur um die Sicherung des Nachschubs an Rohstoffen, sondern auch um die Sicherung des eigenen Wirtschaftsstandortes gehe. Da der Bund durch die Schifffahrtsförderung bis dahin nie Verluste erlitten hatte und gegenüber dem Eigner im Schadensfall unter anderem erstrangiges Schiffspfandrecht und Anrecht auf sämtliche Leistungen aus den Schiffsversicherungen habe, sei das Risiko des Bundes „als ausserordentlich gering einzustufen", erklärte der Bundesrat im Rahmen der Erneuerung des Bürgschafts-Rahmenkredits 2007. Durch die Verteuerung des Schiffsraums um 50 Prozent sei die Erneuerung der Flotte, wie sie 2002 beschlossen worden war, ohne die Aufstockung des Kredits und der Verlängerung von dessen Laufzeit nicht möglich. Das Parlament stimmte dieser Einschätzung damals grossmehrheitlich zu und erhöhte den Bürgschaftskredit (Ständerat: 28 zu 0 Stimmen, Nationalrat: 153 zu 2 Stimmen).
Im Jahr 2010 stellte die EFK gemäss einem Bericht in der NZZ keinerlei Probleme oder Mängel bei der Vergabe der Bürgschaften für Schweizer Hochseeschiffe fest. Sie attestierte dem zuständigen Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) eine professionelle und sachdienliche Betreuung des Dossiers. Anschliessend verschlechterte sich aber die Situation der Reedereien rasch. Seit 2008 führte die Finanzkrise durch das rückläufige Handelsvolumen zu Überkapazitäten bei der maritimen Transportbranche, wodurch die Preise dramatisch sanken: Gemäss Anita Fetz (sp, BS) als Sprecherin der FK-SR kollabierte der Frachtpreis von einst 200'000 US-Dollar pro Tag auf 10'000 US-Dollar.
Im Sommer 2015 meldete das BWL, dass eine der durch den Bund abgesicherten Reedereien, die SCL-Gruppe, in einer „ernsten Liquiditäts- und Solvenzkrise" sei. Zu diesem Zeitpunkt begannen sich Bundesrat und Verwaltung aktiv zu engagieren, unter anderem änderte der Bundesrat die Verordnung über die Verbürgung von Darlehen zur Finanzierung schweizerischer Hochseeschiffe (SR 531.44), indem er grosszügigere Bestimmungen zur ausserordentlichen Verlängerung der Laufzeit sowie zur Wiederbeanspruchung der Bürgschaftsmittel für das gleiche Schiff erliess, gleichzeitig aber auch die Einflussmöglichkeiten des Bundes auf den Darlehensnehmer verstärkte. Zudem beauftragte der Bund mehrere Wirtschaftsberatungsunternehmen damit, Strategien für die Schweizer Schifffahrtsunternehmen zu entwickeln. Dadurch konnte die Situation mehrerer Reedereien stabilisiert werden. Ab Mitte 2015 informierte das WBF überdies die Finanzdelegation regelmässig über die Entwicklungen der finanziellen Risiken sowie der getroffenen Massnahmen. Im Sommer 2016 eruierte die EFK schliesslich ein „erhebliches Risiko", dass ein grosser Teil der Bürgschaften geleistet werden müsse. Dabei kam auch der Verdacht auf, dass es bei den Bürgschaften zu Betrug gekommen sei. So reichte Michel Huissaud, der Direktor der EFK, Strafanzeige gegen verschiedene Personen, auch gegen einen Mitarbeiter des BWL, ein. Die Bundesanwaltschaft konnte aber gemäss einem Bericht der Nordwestschweiz keinen hinreichenden Tatverdacht feststellen.
Ans Licht kamen die Probleme des Bundes mit der Hochseeflotte im Januar 2017 durch einen Zeitungsartikel der Nordwestschweiz. Diese berichtete, dass der Bund versuche, den unrentablen Teil seiner Hochseeflotte zu verkaufen. In einem an die Zeitung durchgesickerten geheimen Bericht erklärte Wirtschaftsminister Schneider-Ammann dem Gesamtbundesrat, dass acht Frachter und vier Tanker der Reedereien SCL und SCT, für welche der Bund mit CHF 236 Mio. bürgt, dringend verkauft werden müssen, um den Konkurs der Unternehmen zu verhindern. Der Verkauf solle so schnell wie möglich geschehen, da der Bund für den Betrieb der Frachter Überbrückungskredite in der Höhe von bis zu CHF 33'000 pro Tag leisten müsse. Da dieser Notverkauf zu einem ungünstigen Zeitpunkt stattfinde, rechnete Bundesrat Schneider-Ammann mit einem Verlust von CHF 110 bis 125 Mio. Damit die Preise aufgrund des Verkaufsdrucks nicht noch weiter fallen würden, hatte der Bundesrat bis dahin bewusst auf eine Information der Öffentlichkeit verzichtet. Entsprechend erstattete Bundesrat Schneider-Ammann Anzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung.
In der Sommersession 2017 beantragte der Bundesrat einen Nachtragskredit in der Höhe von CHF 215 Mio., worin der effektive Verlust von CHF 190 Mio. sowie CHF 25 Mio. als Reserve enthalten waren. In der Zwischenzeit hatten alle zwölf sowie ein weiteres unrentables Schiff verkauft werden können. Sowohl die Bundesräte Maurer und Schneider-Ammann, als auch Ständerätin Anita Fetz (sp, BS) betonten dabei die grossen Anstrengungen, welche das WBF und das EFD unternommen hätten, um einen noch grösseren Schaden durch den Konkurs der beiden Reedereien abzuwenden. Das Parlament interessierte in der Folge vor allem die Schuldfrage, betont wurde entsprechend die Wichtigkeit der bereits abgeschlossenen Administrativuntersuchung. Diese sollte klären, warum auf Seiten der Verwaltung erst so spät auf die Krise reagiert worden ist und wo allenfalls Fehler begangen worden sind. Bisher konnte der Bericht wegen Einsprachen betroffener Personen jedoch noch nicht veröffentlicht werden. Anita Fetz erklärte aber als Mitglied der Finanzdelegation, dass gemäss dem Bericht Aufsicht, Governance und Professionalität sehr schwach gewesen seien. Unter anderem sei die Bürgschaftsvergabe lange intransparent gewesen und nur durch eine Person beaufsichtigt worden. Zudem seien Reaktionen auf kritische Ereignisse lange ausgeblieben, obwohl spätestens 2011 klar gewesen sei, dass der Hochseeschiffhandel einbreche. Mehrere Parlamentarierinnen und Parlamentarier befürchteten nun, dass eine Annahme des Nachtragskredits vor Veröffentlichung des Berichts die gründliche Aufarbeitung des Falls verschleppen würde. Entsprechend hatte sich auch fast die Hälfte der Mitglieder der FK-NR bei der Vorbesprechung der Stimme enthalten. Die FK-NR empfahl die Annahme des Nachtragskredits entsprechend lediglich mit 13 zu 0 Stimmen bei 11 Enthaltungen. Jedoch gaben sich National- und Ständerat In ihren Beratungen auch selbstkritisch: Mehrere Voten betonten, dass auch das Parlament durch seine unkritische Haltung im Jahr 2008 in der Verantwortung stehe und entsprechend jetzt die billigste Lösung – eine weitere Verzögerung würde pro Monat CHF 1 bis 2 Mio. kosten – akzeptieren solle. Entsprechend nahmen beide Räte den Nachtragskredit an. Der Ständerat sprach sich stillschweigend dafür aus, der Nationalrat hiess ihn mit 104 zu 69 Stimmen bei 14 Enthaltungen gut. Der Widerstand gegen den Nachtrag Ia stammte dabei vor allem von der SVP (Gegenstimmen) und der SP (Enthaltungen).
Allgemein gab der Bundesrat bekannt, dass der Bund sein Engagement in der Hochseeschifffahrt mittelfristig reduzieren wird. So habe der im Dezember 2016 erschienene Bericht zur versorgungspolitischen Bedeutung der Hochseeschifffahrt ergeben, dass eine „eigene Flotte kaum einen entscheidenden Mehrwert zur Versorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Gütern leistet". Entsprechend beantragte der Bundesrat die Verlängerung des Rahmenkredites nicht mehr, die letzten Bürgschaften laufen somit spätestens 2031 aus. Vorerst seien jedoch gemäss Bundesrat Maurer noch immer Bürgschaften für Hochseeschiffe in der Höhe von CHF 550 Mio. bei fünf Schweizer Reedereien offen und „die Krise in der Hochseeschifffahrt [ist] noch nicht vorbei".

Hochseeschifffahrt

Mit ihrer breit diskutierten Aussage kurz vor der Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform III (USR III), entfachte die ehemalige Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf eine interessante Diskussion darüber, ob sich Alt-Bundesrätinnen und -Bundesräte in die aktuelle politische Debatte einmischen dürfen oder nicht. In der Tat bestehen keine Regeln zum Verhalten ehemaliger Regierungsmitglieder. Im Aide-Mémoire ist einzig festgehalten, dass auf eine Ämterübernahme verzichtet werden soll, wenn die neue Tätigkeit zu Interessenkonflikten mit der früheren Regierungstätigkeit führen könnte. Einen Maulkorb müssen sich ehemalige Magistratinnen und Magistraten aber zumindest aus juristischer Perspektive keinen umlegen. Die Aussage der ehemaligen BDP-Bundesrätin wurde denn auch insbesondere von den bürgerlichen Befürwortern der USR III eher aus moralischer Perspektive kritisiert – so bezeichnete etwa Karin Keller-Sutter (fdp, SG) in einem Interview mit der LZ das Vorgehen Widmer-Schlumpfs als „Schuss in den Rücken“ von Ueli Maurer, dem Nachfolger im EFD und Verantwortlichen für die USR-Vorlage.
Freilich mischten und mischen sich ehemalige Landesmütter und -väter immer wieder in politische Auseinandersetzungen ein. In den Medien wurde etwa Otto Stich erwähnt, der immer wieder für Kommentare zu haben gewesen sei. Nicht weniger als elf ehemalige Regierungsmitglieder hatten sich gegen die Durchsetzungsinitiative ausgesprochen. Alt-Bundesrat Christoph Blocher lässt die Schweiz allwöchentlich auf seinem privaten TV-Sender wissen, was seine Meinung zu verschiedensten Bereichen ist. Je nach Thema meldeten sich auch schon Ruth Dreifuss oder Micheline Calmy-Rey zu Wort. Pascal Couchepin nimmt insbesondere bezüglich der Politik im Kanton Wallis in der Regel auch kein Blatt vor den Mund. Und auch Arnold Koller (Aus der Werkstatt eines Bundesrates) oder Kaspar Villiger (Die Durcheinanderwelt) machten mit Buchbeiträgen auf ihre Lösungsvorschläge aufmerksam.

Einmischen ehemaliger Bundesräte

Das Bundesratsfoto 2017 ist in schwarz-weiss und im Hochformat gehalten. In Form einer Pyramide sind die Köpfe der Magistratinnen und Magistraten sowie des Bundeskanzlers abgebildet. Doris Leuthard, die als Bundespräsidentin die Komposition des Bildes mitbestimmt, überragt dabei neben Alain Berset, dem Vizepräsidenten, die auf der mittleren Ebene des Bildes angeordneten Didier Burkhalter, Ueli Maurer und Simonetta Sommaruga und die zuunterst erscheinenden Walter Thurnherr, Guy Parmelin und Johann Schneider-Ammann. Im unteren Fünftel des Bildes sind zudem die Silhouetten der acht Personen abgebildet. Beat Mumenthaler, der Fotograph, wollte laut eigener Aussage die einzelnen Persönlichkeiten in den Vordergrund stellen. Das Bundesratsfoto 2017 wurde in einer Auflage von 55'000 Exemplaren gedruckt.
Die Medien machen sich jeweils einen Sport daraus, das Bild zu kommentieren. So kritisierte etwa der „Sonntag“ die Aussage Mumenthalers, weil sich die Persönlichkeiten in der Exekutive ja eigentlich im Interesse des Ganzen zurückstellen müssten. Die „Sonntags-Zeitung“ kommentierte das Bild als „exemplarisch für die Landesregierung: Harmonisch, aber farblos“. Im „Sonntagsblick“ wurde ein Vergleich mit einem Plattencover der englischen Musikgruppe Queen von 1974 gezogen und die „NZZ“ machte in einer Online-Kolumne gar „etwas Mafiöses“ aus.

Das jährliche Bundesratsfoto

Anfang September 2016 legte der Bundesrat einen Entwurf für eine Teilrevision des Finanzkontrollgesetzes vor. Die Änderungen beruhten auf Forderungen, die 2014 mittels zweier gleichlautender Motionen von beiden Räten überwiesen worden waren. Ursprung dieser Motionen war der Untersuchungsbericht der GPK beider Räte zum abgebrochenen Informatikprojekt INSIEME.
Mit der neuen Gesetzesgrundlage wurde eine Institutionalisierung der Zusammenarbeit der EFK mit den GPK vorgenommen. Ziel war es, den Informationsfluss zu verbessern. Findet die EFK Mängel, soll dies neu nicht nur innerhalb der Verwaltung besser kommuniziert werden, auch die GPK soll die entsprechenden Prüfberichte automatisch erhalten.
Die Vorlage sei «unspektakulär» und setze als sachgerechte Lösung die Forderungen der GPK um, warb Finanzminister Ueli Maurer in der Wintersession 2016 im Ständerat für die Revision. Das Geschäft gab in der Tat keinen Anlass zu Diskussionen und die kleine Kammer nahm den Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 39 zu 0 Stimmen an.

Teilrevision des Finanzkontrollgesetzes (BRG 16.064)

Für eine Rechnungslegung, die der tatsächlichen Finanz- und Ertragslage entspricht“, setzte sich Peter Hegglin (cvp, ZG) mit einer Motion ein. Da in der Finanzierungsrechnung, auf der die Steuerung des Bundeshaushalts basiert, rein buchmässige Vorgänge wie zeitliche Abgrenzungen, Rückstellungen oder Abschreibungen nicht aufgeführt werden, wird die tatsächliche Ertragssituation in einem Jahr zeitlich verzerrt und nicht periodengerecht dargestellt. Die Unterscheidung zwischen finanzwirksamen Ausgaben und nichtfinanzwirksamen Aufwänden führt daher zu unterschiedlichen Beträgen im Voranschlag, in der Jahresrechnung sowie teilweise in den Begründungen. Gemäss der Motion sollten stattdessen Vorauszahlungen der direkten Bundessteuern kommender Jahre auch diesen Jahren gutgeschrieben werden sowie Agios von Bundesanleihen (also Aufpreise auf Bundesanleihen) über die ganze Laufdauer verteilt werden. Nicht zurückgeforderte Verrechnungssteuern sollen zudem künftigen Rechnungsabschlüssen belastet werden. Entsprechend solle der Bundesrat die Verwendung der Erfolgsrechnung anstelle der Finanzierungsrechnung zur Haushaltssteuerung prüfen.

Der Bundesrat zeigte sich mit der Argumentation des Motionärs einverstanden. Bundesrat Maurer bekräftigte bei der Behandlung im Ständerat, dass die Finanzierungsrechnung ein falsches Bild der Rechnung des Bundes liefern und damit Parlament und Regierung dazu verleiten könne, Ausgaben zu machen, auf die ansonsten verzichtet werden würde. Aus diesem Grund hatte der Bundesrat in seiner Begründung vom 15. Februar 2017 auch die Annahme der Motion empfohlen. Dennoch wies der Finanzminister darauf hin, dass die Umstellung auf die Erfolgsrechnung zu zahlreichen Problemen führen würde, insbesondere weil die Schuldenbremse auf der Finanzierungsrechnung und entsprechend auf den Schulden anstelle des Eigenkapitals des Bundes beruhe. Zudem müssten die Kantone in die Umstellung eingebunden werden, da der Bund lediglich die von den Kantonen gemeldeten Eingänge verbuche und eine Systemänderung somit auch bedinge, dass die Kantone nicht die Zahlungen, sondern die Rechnungsstellungen meldeten. In der Frühjahrssession 2017 nahm der Ständerat die Motion ohne gegenteilige Meinungsäusserungen stillschweigend an.

Für eine Rechnungslegung, die der tatsächlichen Finanz- und Ertragslage entspricht