Suche zurücksetzen

Inhalte

Akteure

Prozesse

  • Bundesratsgeschäft
5173 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Die Finanzkommission des Ständerates beschloss ein 5-Punkte-Programm zur Verringerung des Ausgabenüberschusses. Unter anderem sollte das Ausgabenwachstum unter Ausklammerung der Leistungen an die Arbeitslosenkasse und des Beschäftigungsprogramms im Bausektor auf das Wachstum des nominalen Bruttoinlandprodukts (BIP) von 3,5% gesenkt werden, was einen Abstrich von rund CHF 700 Mio. bedeuten würde. Diese kurz- und mittelfristigen Einsparungen sollten bei den Betriebsausgaben unter Einschluss des Personalbereichs realisiert werden, weil rund 85% der Bundesausgaben gesetzlich gebunden sind und folglich der Handlungsspielraum in anderen Bereichen sehr eng ist. Die Kommission behielt sich auch vor, dem Ständerat die Rückweisung des Budgets zu empfehlen, falls die angestrebten Einsparungen nicht gelingen sollten. Die Nationalratskommission ging noch weiter und verlangte Einsparungen in der Höhe von CHF 900 Mio. im Budget, was der Bundesrat jedoch nicht für realistisch hielt.

Voranschlag 1994

Parteien und Umweltschutzorganisationen reagierten auf die Vorlage allgemein positiv. Die SP und die Grüne Partei hätten es allerdings vorgezogen, wenn die Landwirtschaft mit Lenkungsabgaben auf Dünger und Pflanzenschutzmitteln zwingend in die Vorlage miteinbezogen worden wäre; der Entwurf sieht nur vor, dass der Bundesrat bei Bedarf die landwirtschaftlichen Hilfsstoffe in die Lenkungsabgaben miteinbeziehen kann. Von den Wirtschaftsverbänden befürwortete der Vorort die Abgaben auf VOC-haltigen Stoffen, insbesondere weil die Vorlage die Möglichkeit offerierte, Investitionen der entsprechenden Branchen zur Verringerung der VOC-Emissionen mit der Abgabebelastung zu verrechnen und somit als Anreiz zum Nachrüsten bei gleichzeitigem Spareffekt zu dienen. Hingegen sprach sich der Vorort gegen Abgaben auf Heizöl aus, da die Immissionen, im speziellen Schwefeldioxyd, schon während den achziger Jahren massiv reduziert worden waren und heute kein Problem mehr für die Luftreinhaltung darstellten.

Revison des Umweltschutzgesetzes

In seiner Ende Oktober dem Parlament zugeleiteten Botschaft nahm der Bundesrat die verlangte Präzisierung der Aufgaben der Staatssekretäre vor. Dabei legte er fest, dass diese auch Führungsaufgaben bei der Verwaltung der Departemente oder bei der Leitung einzelner Bundesämter übernehmen sollen. Er beharrte aber darauf, ihre Wahl in vollständig eigener Kompetenz vornehmen zu dürfen; als Hauptargument gegen eine parlamentarische Bestätigung führte er die Gefahr einer Verpolitisierung von Personalentscheiden an. Für die später zu verwirklichende grundlegendere Regierungsreform folgte der Bundesrat den Empfehlungen der Arbeitsgruppe Eichenberger, und schloss sowohl den Wechsel zu einem präsidialen System als auch zu einem parlamentarischen Konkurrenzsystem aus. Von den ursprünglich diskutierten Modellen verbleiben – zumindest für den Bundesrat – noch deren zwei in der Wahl: die Erhöhung der Zahl der Bundesräte und die Bildung einer zweistufigen Exekutive mit einem Regierungskollegium und Fachministern.

Regierungsreform '93 (BRG 93.075)
Dossier: 9 statt 7 Bundesratsmitglieder?

Der Bundesrat verabschiedete zuhanden der eidgenössischen Räte die Botschaft über die Finanzierung der Umgestaltung und des Ausbaus des Genfer Palais Wilson in ein «Umwelthaus». Er ersuchte das Parlament, einen Verpflichtungskredit von CHF 80 Millionen zur Finanzierung der Renovation des Palais Wilson zu bewilligen, um die Rolle der Schweiz als Gastland von internationalen Organisationen zu stärken und damit einen wesentlichen Bestandteil der schweizerischen Aussenpolitik zu festigen. In diesem künftigen Umwelthaus sollen das Regionalbüro für Europa des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) und die ihm angeschlossenen Organisationen (wie z.B. Basler Konvention, Konvention über die Biodiversität), die Interimssekretariate des Übereinkommens über die Artenvielfalt resp. über die Klimaveränderungen sowie das Internationale Verhandlungskomitee zum Übereinkommen über die Wüstenbildung untergebracht werden. Nach Abschluss der Arbeiten soll das Umwelthaus der Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) zur Verwaltung übergeben werden.

Umgestaltung und Ausbau des Genfer Palais Wilson in ein «Umwelthaus»

Der Bundesrat, welcher zu Beginn des Jahres noch unschlüssig war, ob er eine Modernisisierung des alten WUSt-Modells oder eine komplette Systemänderung unterstützen sollte, rang sich nach Abzeichnung der klaren Befürwortung des Mehrwertsteuermodells durch die Bundesratsparteien ebenfalls zu einer Unterstützung dieses Modells mit einem Satz von 6,5% durch. Ursprünglich hatte er in seiner Botschaft lediglich die Schaffung einer Verfassungsgrundlage zur Einführung einer modernen Umsatzsteuer vorgesehen. Finanzminister Otto Stich wehrte sich jedoch mit Nachdruck gegen die Zweiteilung der Umwandlung der Vorlage, welche den Stimmbürgern die Wahl zwischen einem Satz von 6,2 und 6,5% liess. Im Falle einer Annahme des geringeren Satzes befürchtete er Einnahmenausfälle in der Höhe von rund CHF 570 Mio. Seine Äusserungen im Abstimmungskampf, wonach er die Ablehnung des Systemwechsels einer Annahme mit dem Satz von 6,2% vorziehe, stiess denn bei den bürgerlichen Parteien und Spitzenverbänden auf Unverständnis. Der Finanzminister unterstrich daraufhin fünf Wochen vor der Abstimmung anlässlich der Debatte zum Budget 1994 — dieses sah in der Zwischenzeit ein Defizit von CHF 7.1 Mrd. vor — den Ernst der Situation und die sich daraus abzeichnende Notwendigkeit des höheren Steuersatzes.

Entwurf der Regierung zum Ersatz der neuen Bundesfinanzordnung

In der Vernehmlassung lehnten nur die SP und die Eidg. Kommission für Frauenfragen die Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes im jetzigen Zeitpunkt generell ab. Die SP will ihre Zustimmung erst geben, wenn die Verwirklichung verschiedener Verbesserungen wie Mutterschaftsversicherung und -urlaub gesichert ist. Die Eidg. Frauenkommission begründete ihre Ablehnung mit ungenügenden Schutzmassnahmen für Arbeitende mit Familienpflichten. Die Gewerkschaften akzeptierten die Vorlage nur mit äusserster Zurückhaltung. Der SGB erachtete sie als äussersten Kompromiss und nur unter der Bedingung annehmbar, dass die Situation der in der Nacht Arbeitenden tatsächlich verbessert werde. Ebenfalls ja sagte der CNG, drohte aber im Fall wesentlicher Änderungen am Bundesratsentwurf mit dem Referendum. Mit Blick auf Familienleben und Gesundheit schlug die CVP unter anderem vor, alle drei Jahre zu prüfen, ob ein Unternehmen die Voraussetzungen für eine Nachtarbeitsbewilligung weiterhin erfülle. SVP und FDP erachteten vor allem die vorgesehenen Verbesserungen des Arbeitnehmerschutzes als heikel, da sich dahinter eine Neutralisierung der Flexiblisierungsbestrebungen verstecken könnte, und die Vorgaben allzu sehr in die Sozialpartnerschaft eingriffen. Der Vorort hielt fest, mit der Aufhebung des Frauennachtarbeitsverbots sei ein dringliches Anliegen erfüllt, doch dürfe diese Anpassung nicht Anlass zu zusätzlichen kompensatorischen Massnahmen sein. Auch der Gewerbeverband verlangte eine Lockerung des Verbots ohne neue Auflagen.

Vernehmlassung

In Ausführung einer 1991 von beiden Kammern angenommenen Standesinitiative des Kantons Jura betreffend Abschaffung des Militärpflichtersatzes für Invalide legte der Bundesrat dem Parlament seinen Vorschlag für eine entsprechende Gesetzesrevision vor. Anders als der Initiativtext wollte er die Befreiung jedoch nicht generell gewähren, sondern nur grosszügigere Berechnungskriterien einführen. So sollte der Militärpflichtersatz entfallen, wenn die Einkünfte des Behinderten das betreibungsrechtliche Minimum um nicht mehr als 100% übersteigen (bisher 50%). Für die weiterhin ersatzpflichtigen Behinderten wollte der Bundesrat die Abgabe um die Hälfte reduzieren, das Minimum jedoch von CHF 120 auf 150 anheben.
Die Argumentation des Bundesrates, eine völlige Befreiung der Invaliden würde de facto zur Aufgabe des Militärpflichtersatzes führen, da damit jede Dienstuntauglichkeit im weitesten Sinn als Invalidität qualifiziert werden könnte, stiess bei den Behindertenorganisationen auf Unverständnis. Sie verlangten, dass für die Erlassung des Militärpflichtersatzes nicht eine Einkommenslimite festgesetzt, sondern eine Liste jener Gebrechen erstellt werde, die Anrecht auf Befreiung geben. Schliesslich sei es ja das Militär, welches die Invaliden aufgrund ihrer Behinderung ausgrenze. Stossend sei auch, dass Gruppen wie Parlamentarier, Bahn-, Zoll- und Polizeibeamte, Spital- und Gefängnisverwalter sowie Pfarrer ohne Massgabe ihres Einkommens befreit seien, die Forderung der Behinderten aber mit Verweis auf den Wehr- und Gleichheitsartikel der Verfassung abgeschlagen werde.
Der Ständerat schlug einen Mittelweg ein. Er lehnte eine generelle Befreiung, wie sie ein Antrag Plattner (sp, BS) verlangte, zwar ebenfalls ab, wählte als Abgrenzungskriterium jedoch zusätzlich den Bezug einer Invalidenrente oder Hilflosenentschädigung, um sicherzustellen, dass inskünftig nur noch leichter Behinderte in gutsituierten Verhältnissen eine Ersatzabgabe leisten müssen. Für Bund und Kantone würde die neue Regelung jährliche Mindereinnahmen von CHF fünf bis zehn Mio. bedeuten.

Revision des Bundesgesetzes über den Militärpflichtersatz (BRG 93.045)
Dossier: Abschaffung des Militärpflichtersatzes für Schwerbehinderte

Der Formulierung des Bundesrates im revidierten Krankenversicherungsgesetz, wonach die Leistungen innerhalb der Grundversicherung wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein müssen, fügte der Ständerat die Bestimmung bei, dass die Wirksamkeit nach wissenschaftlichen Methoden nachzuweisen sei. Er folgte damit den Argumenten der Schulmediziner, welche warnten, dass die Kosten der in der Regel günstigeren Komplementärmedizin lediglich zusätzlich zu denjenigen der Schulmedizin hinzukämen, was die Kosten im Gesundheitswesen weiter ansteigen lasse. Der Nationalrat lehnte den ständerätlichen Zusatz ab. In der Differenzbereinigung hielt die kleine Kammer an ihrer Meinung fest.

Revision der Krankenversicherung – Schaffung des KVG (BRG 91.071)
Dossier: Schaffung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; 1988-1994)
Dossier: Prämienverbilligung

Der Nationalrat folgte in den Grundfragen der Gesetzesrevision (Obligatorium, Freizügigkeit beim Kassenwechsel, massvolle Ausdehnung des Leistungskatalogs, Aufhebung der Aussteuerung nach 720 Tagen, Prämiengleichheit von Mann und Frau, Jungen und Alten in der Grundversicherung, gezielte Prämienverbilligungen der öffentlichen Hand, Zulassung neuer Versicherungsformen) Bundes- und Ständerat, nahm aber auch die Vorschläge der Kartellkommission in wesentlichen Punkten auf. So sollen wettbewerbshindernde Bestimmungen in Verbandsstatuten, Standesregeln und Tarifverträgen ausdrücklich verboten werden. Anders als der Ständerat wollte der Nationalrat bei der Aushandlung der Tarifverträge den Patientenorganisationen zumindest ein Anhörungsrecht einräumen.

Die Gesetzesvorlage sieht — ähnlich wie der befristete Bundesbeschluss von 1991 über Massnahmen gegen die Entsolidarisierung in der Krankenversicherung — vor, dass Versicherer mit einem unterdurchschnittlichen Bestand an Frauen oder älteren Personen Ausgleichsbeiträge zugunsten von Versicherern mit einem entsprechend überdurchschnittlichen Anteil zu leisten haben. Bundes- und Ständerat wollten diese Bestimmung auf zehn Jahre beschränken, da sich ihrer Meinung nach bis dahin die Risikostrukturen aufgrund der vollen Freizügigkeit der Versicherten angeglichen haben sollten. Der Nationalrat zeigte sich hier skeptischer und strich deshalb die Befristung.

Beim Katalog der ausserordentlichen Massnahmen zur Kosteneindämmung kehrte der Nationalrat insofern zum bundesrätlichen Vorschlag zurück, als er das Instrument der Globalbudgetierung sowohl im ambulanten wie im stationären Bereich zulassen wollte. Zudem erteilte er dem Bundesrat die Kompetenz, kantonale Massnahmen bei der Globalbudgetierung zu koordinieren. Bei der Zulassungsbeschränkung für Leistungserbringer schloss sich die Volkskammer hingegen dem Ständerat an und lehnte diese ab.

Im Bereich der gezielten Prämienverbilligungen durch Beiträge der öffentlichen Hand – vorerst 3 Mia Fr. während vier Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes – folgte der Nationalrat ebenfalls dem Bundesrat und setzte die kantonalen Beiträge auf mindestens die Hälfte des gesamten Bundesbeitrages fest. Der Ständerat hatte hier die Kantone weniger streng in die Pflicht nehmen wollen. Anders als Bundes- und Ständerat beschloss der Nationalrat allerdings, den Kantonen das System, nach dem die Prämienverbilligungen vorzunehmen sind, nicht vorzuschreiben. Damit kam er dem Wunsch der Kantone nach administrativer Vereinfachung entgegen.

In einem heiklen Punkt der Vorlage, der Regelung der Direktabgabe von Medikamenten durch die Arzte (Selbstdispensation) stellte sich der Nationalrat hinter die ursprüngliche Vorlage und damit gegen den Ständerat und entschied, die Selbstdispensation zulasten der Krankenversicherung solle durch eine bundesrätliche Verordnung und nicht auf kantonaler Ebene geregelt werden. Neuland betrat die grosse Kammer mit der Bestimmung, dass sich die Krankenversicherer inskünftig in Zusammenarbeit mit anderen Stellen auch auf dem Gebiet der generellen Gesundheitsförderung und der Krankheitsverhütung engagieren und dafür je obligatorisch versicherte Person einen vom Bundesrat festgesetzten jährliche Beitrag für die allgemeine Krankheitsverhütung erheben sollten. Wie bereits im Ständerat hatte auch im Nationalrat ein Antrag aus Kreisen der SP, der CVP und der LdU/EVP-Fraktion auf Einbeziehung der Taggeldversicherung in die soziale Krankenversicherung keine Chance. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der Mehrheit der vorberatenden Kommission, welcher vorschreiben wollte, dass auch in den Zusatzversicherungen eine Abstufung der Prämien nach Geschlechtern unzulässig sei.

Der Nationalrat nahm das revidierte Krankenversicherungsgesetz mit 113 zu 40 Stimmen klar an. Die Vorlage wurde von der AP aus grundsätzlichen Uberlegungen bekämpft. Eine Mehrheit der FDP-Fraktion sprach sich wegen der Ausdehnung der Globalbudgetierung auf den ambulanten Bereich und wegen des unbefristeten Risikoausgleichs ebenfalls dagegen aus.

Revision der Krankenversicherung – Schaffung des KVG (BRG 91.071)
Dossier: Schaffung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; 1988-1994)
Dossier: Prämienverbilligung

Anlässlich der Beratung des revidierten Krankenversicherungsgesetzes im Nationalrat reichte eine links-grüne Minderheit der vorberatenden Kommission einen Antrag auf Einführung eines Mutterschaftsurlaubs von 16 Wochen ein, wobei dies über eine Revision der arbeitsrechtlichen Bestimmungen im Obligationenrecht erfolgen sollte. Das Plenum anerkannte zwar, dass bei der Mutterschaftsversicherung nach wie vor die gesetzliche Umsetzung des Verfassungsauftrages von 1945 fehle, wollte aber eingedenk des Abstimmungsresultates von 1987, wo die Revision des Krankenversicherungsgesetzes unter anderem am Einbezug eines Mutterschaftstaggeldes gescheitert war, die laufende Vorlage nicht unnötig belasten und lehnte den Antrag mit 97 zu 55 Stimmen ab.

Revision der Krankenversicherung – Schaffung des KVG (BRG 91.071)
Dossier: Schaffung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; 1988-1994)
Dossier: Prämienverbilligung

Bei der Revision des Krankenversicherungsgesetzes entbrannte eine heftige Kontroverse um die Stellung der Psychotherapeuten. Der Ständerat wollte bei der heute geltenden Regelung bleiben, wonach Psychotherapeuten nur im Rahmen der Praxis eines Psychiaters Leistungen der sozialen Krankenversicherung erbringen dürfen. Der Nationalrat nahm eine liberalere Haltung ein. Auch er lehnte es ab, die Psychotherapeuten als eigenständige, unabhängige Leistungserbringer ins Gesetz aufzunehmen, hiess aber eine Bestimmung gut, wonach der Bundesrat sowohl die Zulassung der selbständig tätigen Psychotherapeuten wie auch die Ausbildungskriterien der von Ärzten angestellten Psychotherapeutinnen und -therapeuten regeln soll. Dies eröffnet nichtmedizinischen Psychotherapeuten die Möglichkeit, zwar nach wie vor nur auf Überweisung eines Arztes, aber in eigener Praxis kassenpflichtige Leistungen zu erbringen. Der Ständerat schloss sich in diesem Punkt dem Nationalrat an.

Revision der Krankenversicherung – Schaffung des KVG (BRG 91.071)
Dossier: Schaffung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; 1988-1994)
Dossier: Prämienverbilligung

Mit dieser Revision des Beamtengesetzes soll auch die 1990 vom Parlament verlangte Flexibilisierung der Anstellungsverhältnisse bei Kaderstellen ermöglicht und die Grundlage für die Einführung einer Leistungskomponente bei Lohnerhöhungen geschaffen werden. Das wichtigste Element bei der Flexibilisierung besteht in der Ersetzung der vierjährigen Amtsdauer für die zur Zeit knapp 500 Kaderstellen der Überklasse (inkl. PTT und SBB) durch ein kündbares öffentlichrechtliches Anstellungsverhältnis. Allzuweit soll diese Flexibilisierung allerdings nach dem Willen des Bundesrates nicht gehen. Die durch eine Abgangsentschädigung im Umfang von maximal zwei Jahreslöhnen versüsste Auflösung des Dienstverhältnisses ist nur für politisch und strategisch wichtige Kaderposten vorgesehen. Bei allen übrigen soll ein Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung in anderer Funktion bestehen, wobei noch zwei Jahre lang der bisherige Lohn ausbezahlt wird.

Revision des Beamtengesetzes 1993

Le DFTCE a procédé à la mise en consultation du projet de révision de la loi sur l'énergie atomique et de l'arrêté fédéral concernant cette loi, dont l'objectif est de simplifier et d'accélérer les procédures d'autorisation pour la construction de dépôts pour les déchets radioactifs (Cette révision de la loi fait suite à l'adoption par les Chambres fédérales d'une motion Fischer (prd, AG) (Mo. 91.3016)). Pour y parvenir, les compétences des cantons dans le domaine de l'aménagement du territoire et leur souveraineté sur leur sous-sol seront restreintes au profit de la Confédération. A côté de l'autorisation générale qui devra toujours être approuvée par le Parlement, les autres autorisations et concessions, actuellement de la compétence des communes ou des cantons, seront réunies en une seule autorisation octroyée par le DFTCE et non par le Conseil fédéral; le détenteur de cette autorisation bénéficiera d'un droit d'expropriation. En compensation, le statut juridique des personnes concernées sera amélioré: il leur sera possible de s'adresser directement au Tribunal fédéral pour contester une décision d'expropriation ou une autorisation accordée par les autorités. Les prises de position des cantons sur cette question furent partagées, une moitié étant favorable au projet et l'autre opposée. Les quatre cantons (GR, NW, UR, VD), directement concernés par la construction éventuelle d'un dépôt de stockage pour les déchets faiblement et moyennement radioactifs, se sont opposés au projet du Conseil fédéral. Le principal reproche des autorités cantonales résidait dans la remise en cause de l'autonomie des cantons et des communes en ce qui concerne l'aménagement du territoire et de l'octroi de concessions. Les partis bourgeois et les représentants de l'économie privée se sont prononcés en faveur du projet alors que le PS et les verts s'y opposaient. Quant aux organisations de protection de l'environnement, elles ont déjà annoncé leur intention de lancer un référendum au cas où le projet était approuvé tel quel par les Chambres fédérales.

Révision partielle de la loi sur l'énergie atomique (MCF 94.008)
Dossier: Debatte um die Lagerung von Nuklearabfällen, 1976–2000

Ende September verabschiedete der Bundesrat eine Botschaft, wonach Rahmenmietverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden können, sofern die vertragsschliessenden Parteien für die Vermieter und Mieter der Schweiz oder einer Region repräsentativ sind.

Bundesgesetz über Rahmenmietverträge und deren Allgemeinverbindlicherklärung (BRG 93.081)

Der Wechsel des bisher bernischen Bezirks Laufen zum Kanton Basel-Land wurde im Berichtsjahr definitiv beschlossen. Der Bundesrat beantragte in seiner Botschaft vom 27. Januar dem Parlament sowie Volk und Ständen, dieser territorialen Veränderung, welche zuvor von den Stimmberechtigten der beiden betroffenen Kantone angenommen worden war, ebenfalls zuzustimmen.
Der Ständerat hiess diesen Antrag ohne Gegenstimmen gut. In der Diskussion im Nationalrat gab vor allem die äusserst knappe Mehrheit zu reden, mit der sich 1989 die Laufentaler für Basel-Land entschieden hatten (51,7% zu 48,3%). Ein Nichteintretensantrag Scherrer (edu, BE), der die Forderung nach einer qualifizierten Mehrheit der Betroffenen für Gebietsveränderungen ins Feld führte, wurde abgelehnt. Nicht durchzusetzen vermochte sich auch ein Antrag Seiler (svp, BE), der die Anerkennung des Kantonswechsels davon abhängig machen wollte, dass in der eidgenössischen Abstimmung nicht nur Volk und Stände, sondern auch der betroffene Bezirk zustimmen. Im Gegensatz zu dem etwa beim Bau von Infrastrukturanlagen üblichen Diskurs wandten sich nun vor allem die Vertreter der SP und der Grünen gegen eine derartige "Betroffenheitsdemokratie", während sie für eine Mehrheit der SVP und der FDP in diesem seltenen Fall eines "Heimatwechsels" berechtigt erschien. Die Gegner einer solchen "dreifachen" Mehrheit von Volk, Ständen und betroffenem Bezirk argumentierten zusammen mit Bundesrat Koller im wesentlichen verfassungsrechtlich, indem sie darauf hinwiesen, dass weder in der bernischen noch in der eidgenössischen Verfassung ein derartiges Verfahren vorgesehen sei. Nationalrat Bonny (fdp, BE) reichte eine Motion ein, welche für Kantonswechsel in Zukunft eine Zweidrittelsmehrheit der Stimmenden des betroffenen Gebiets fordert. In der Schlussabstimmung hiessen die Räte mit 30:2 resp. 112:27 den bundesrätlichen Antrag gut.
Die Kampagne zur Volksabstimmung vom 26. September warf keine hohen Wellen. Von den Parteien entschieden sich auf nationaler Ebene ausser den SD, der AP und der EDU alle für die Genehmigung des Kantonswechsels. Weniger eindeutig fielen jedoch die Parolen bei den Parteien der umliegenden Kantone aus. Die Delegierten der bernischen SVP empfahlen mit 147:90 Stimmen bei 76 Enthaltungen die Nein-Parole; mit 131:52 noch deutlicher war die Ablehnung bei der bernischen FDP. Im Kanton Solothurn entschied sich die CVP knapp für ein Ja, während die Freisinnigen die Stimme freigaben; die SVP lehnte ebenso ab wie diejenige des Kantons Aargau. Für Stimmfreigabe plädierten auch die Neuenburger Freisinnigen. Wichtigstes Argument der Befürworter war, dass der Entscheid des Laufentals jetzt sanktioniert werden müsse und diese Region geografisch, wirtschaftlich und kulturell ohnehin zu Basel-Land gehöre. In der Propaganda der Gegner wurde das Hauptgewicht auf die Knappheit der Laufentaler Volksabstimmung gelegt und die Befürchtung artikuliert, dass mit der Anerkennung eines derartigen "Zufallsentscheids" Grenzveränderungen Tür und Tor geöffnet würden.

Kantonswechsel Laufental
Abstimmung vom 26. September 1993

Beteiligung: 39,5,%
Ja: 1 188 941 (75,2%) / 20 6/2 Stände
Nein: 392 893 (24,8%) / 0 Stände

Parolen: Ja: FDP (2*), SP, CVP, SVP (5*), GP, LP, LdU, EVP, PdA.
Nein: AP, SD, EDU.
Stimmfreigabe: Lega.
*Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Das Ergebnis der Volksabstimmung fiel mit einer Dreiviertelmehrheit klar aus. Kein einziger Kanton lehnte den Kantonswechsel ab. Die knappste Zustimmung resultierte in den Kantonen Solothurn (55,6%), Bern (57,2%), Schaffhausen (64,7%) und Basel-Land (66,8%). Im betroffenen Bezirk Laufen selbst stimmten bei einer hohen Beteiligung (rund 90%) 4'906 Personen dafür, 4'390 dagegen (52,8% zu 47,2%); in 6 der 13 Gemeinden, darunter auch im Bezirkshauptort, überwogen die Gegner.
Auf 1. Januar 1994 wurde der Übertritt vollzogen. Die dazu erforderlichen administrativen Vereinbarungen waren vorher von den Regierungen der beiden Kantone ausgehandelt und vom Laufentaler Bezirksrat gutgeheissen worden. Damit wurde der mit dem bernischen Verfassungszusatz aus dem Jahre 1970 eröffnete Weg der Selbstbestimmung der 1815 zum Kanton Bern gestossenen Teile des ehemaligen Fürstbistums Basel abgeschlossen.

Eidgenössische Volksabstimmung 1993 (BRG 93.009)
Dossier: Kantonswechsel des Laufentals

Dringlicher Bundesbeschluss über Massnahmen in der Arbeitslosenversicherung. Abstimmung vom 26. September 1993

Beteiligung: 39,7%
Ja: 1'225'069 (70,4%) / 20 6/2 Stände
Nein: 515'113 (29,6%) / 0 Stände

Parolen:
-Ja: FDP (1*), CVP, SVP (1*), GP, LP(1*), LdU, EVP, AP, SD, EDU; CNG, SBV.
-Nein: SP (1*), PdA, Lega; Vorort, ZSAO, SGV, SGB.
– Stimmfreigabe: Angestelltenverbände.

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Die Vox-Analyse dieser Abstimmung machte deutlich, dass die hohe Zustimmung vor allem auf die Verbesserung des sozialen Schutzes der Langzeitarbeitslosen zurückzuführen war, ein Argument, das offensichtlich auch viele SP-Wähler überzeugte. Am deutlichsten wurde die Vorlage von jenen Personen angenommen, die dem Zentrum nahestehen. Auf dem Land wurde dem Bundesbeschluss in geringerem Masse als in den Grossstädten und namentlich den kleinen und mittleren Städten zugestimmt. Bei den Nein-Stimmenden handelte es sich einerseits um Personen aus dem linken Lager, welche den Parolen und Argumenten von PdA, SP und SGB folgten, andererseits um Wähler aus dem rechten Parteienspektrum, die in der Ausdehnung der Bezugsdauer ein Missbrauchspotential witterten.

Dringlicher Bundesbeschluss über Massnahmen in der Arbeitslosenversicherung (BRG 93.010)
Dossier: 2. Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG; 1992-1997)

Wegen der neu eingeführten Kostenbeteiligung von zehn Franken pro Tag im Spital wurde von der PdA das Referendum gegen die im Vorjahr vom Parlament verabschiedeten und für 1993 und 1994 wirksam werdenden dringlichen Massnahmen gegen die Kostensteigerung in der Krankenversicherung eingereicht, doch wurde die Vorlage in der Volksabstimmung mit über 80% Ja-Stimmen sehr deutlich angenommen.

Bundesbeschluss über befristete Massnahmen gegen die Kostensteigerung in der Krankenversicherung (BRG 92.067)
Dossier: Bundesbeschlüsse über befristete Massnahmen gegen die Kostensteigerung in der Krankenversicherung (1990-1994)

Dringlicher Bundesbeschluss über Massnahmen gegen die Kostensteigerung in der Krankenversicherung. Abstimmung vom 26. September 1993
Beteiligung: 39,8%

Ja: 1 416 209 (80,5%) / 20 6/2 Stände
Nein: 342 002 (19,5%) / 0 Stände

Parolen:
-Ja: FDP, SP, CVP, SVP, GP, LP, LdU, EVP, AP, SD, EDU; SGB, CNG, VSA, SBV, SGV; Krankenkassenkonkordat, FMH, Schweiz. Patienten-Organisation.
-Nein: PdA, Lega.

Die Vox-Analyse dieses Urnengangs wertete den Ausgang der Abstimmung als Vertrauensbeweis gegenüber Bundesrat und Parlament, und dies homogen über alle Bevölkerungsgruppen hinweg. Sowohl Befürworter als auch Gegner stützten ihren Entscheid zu einem grossen Teil auf das Bestreben, die steigenden persönlichen Ausgaben für die Krankenversicherung zu bremsen. Die Befürworter akzeptierten den Bundesbeschluss dabei als valablen Kompromiss, während die Gegner radikalere Lösungen zum Schutz der kleinen Einkommen bevorzugt hätten.

Bundesbeschluss über befristete Massnahmen gegen die Kostensteigerung in der Krankenversicherung (BRG 92.067)
Dossier: Bundesbeschlüsse über befristete Massnahmen gegen die Kostensteigerung in der Krankenversicherung (1990-1994)

Im Sinne einer Anpassung an veränderte Lebensgewohnheiten und in Erfüllung diverser parlamentarischer Vorstösse beantragte der Bundesrat die Senkung des zivilrechtlichen Mündigkeits- und Ehefähigkeitsalters von 20 auf 18 Jahre. Im Vergleich zum Vernehmlassungstext nahm der Bundesrat noch einige Änderungen vor. So sprach er sich gegen eine Senkung der Unterhaltspflicht der Eltern für in Ausbildung stehende Kinder aus und schlug auch vor, den Sonderschutz für jugendliche Arbeitnehmer bis zum Erreichen des 20. Altersjahres beizubehalten. Der Forderung nach der Einführung von speziellen Konsumentenschutzvorschriften für mündige, aber noch nicht 20jährige Bürger lehnte er hingegen ab. Der Ständerat verabschiedete die Vorlage bereits in der Sommersession; Opposition erwuchs der Neuerung lediglich von Morniroli (lega, TI).

Senkung des zivilrechtlichen Mündigkeits- und Ehefähigkeitsalters von 20 auf 18 Jahre
Dossier: Senkung des zivilrechtlichen Mündigkeitsalters auf 18 Jahre

Im Rahmen von Swisslex bekräftigte der Bundesrat erneut seinen Willen, das in seinem Bericht von 1991 aufgezeichnete Konzept des Dreikreisemodells schrittweise zu realisieren. Nach einer Übergangsfrist soll das Saisonnierstatut mit dem heute bestehenden Umwandlungsmechanismus in Daueraufenthaltsbewilligungen, dem in der Vergangenheit eine Schleusenfunktion für die massive Zuwanderung wenig qualifizierter Arbeitskräfte zugekommen war, abgelöst werden. Dies kann der Bundesrat jedoch nicht in eigener Regie beschliessen, da der Umwandlungsanspruch in internationalen Verträgen festgeschrieben ist. Er will deshalb mit den betreffenden Ländern Verhandlungen aufnehmen und nach deren Abschluss die Regelung der saisonalen Arbeitsverhältnisse den europäischen Standards annähern, beispielsweise durch befristete Aufenthaltsbewilligungen mit Gewährung des Familiennachzugs, falls der Kurzaufenthalter über die nötigen Mittel und eine entsprechende Wohnung verfügt. Gleichzeitig beabsichtigt der Bundesrat, die Rechtsstellung der mehrjährigen Grenzgänger mit Ausnahme des Rechts auf Wohnsitznahme derjenigen der Daueraufenthalter anzugleichen. Längerfristiges Ziel des Bundesrates ist ein Abbau der wenig qualifizierten ausländischen Arbeitnehmerschaft und deren Ersetzung durch ausländische Spezialisten und Kaderleute.

Swisslex: EWR-konforme Ausländerpolitik mit einem «Drei Kreise-Modell»
Dossier: Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex)

Der Nationalrat beriet die Vorschläge des Bundesrates für eine Teilrevision des Gesetzes über die Schuldbetreibung und den Konkurs. Nachdem Eintreten unbestritten war, setzten sich in der Detailberatung einige nicht besonders umstrittene Abänderungsanträge der Kommissionsmehrheit durch. Keine Erfolgschancen hatten dagegen die Anträge der Linken. Dabei wurde unter anderem die Forderung, bei der Pfändung nicht mehr auf den Zwangsbedarf, sondern auf ein soziales Existenzminimum, wie es von den Fürsorgeämtern definiert wird, Rücksicht zu nehmen, mit 114 zu 63 Stimmen abgelehnt. Der Ständerat nahm an der umfangreichen Gesetzesrevision ebenfalls eine Vielzahl von kleineren Änderungen vor. Zudem wies er einen Teil der Vorlage an den Bundesrat mit der Auflage zurück, eine Zusatzbotschaft über die Auswirkungen des 1991 ratifizierten Lugano-Abkommens auszuarbeiten.

Teilrevision des Gesetzes über die Schuldbetreibung und den Konkurs (BRG 91.034)

In der vorberatenden Kommission des Nationalrates und dann auch im Plenum brach bei der Behandlung des zu revidierenden Sprachenartikels in der Bundesverfassung die Kontroverse zwischen jenen, welche die Sprachenfreiheit – und damit eine lebendige Weiterentwicklung der Sprachensituation – in der Verfassung festschreiben wollen, und jenen, die ohne verfassungsrechtliche Verankerung des Territorialitätsprinzips das sprachliche Gleichgewicht unter den Landessprachen und damit den Sprachenfrieden gefährdet sehen, erneut und recht heftig aus. Die grosse Kammer stimmte schliesslich im Einverständnis mit dem Bundesrat einer von einer Arbeitsgruppe der Kommission ausgearbeiteten Kompromissvariante zu, welche weder die Sprachenfreiheit noch das Territorialitätsprinzip erwähnt, dem Bund aber – entgegen der restriktiven Haltung des Ständerates – wieder die Kompetenz erteilt, zusammen mit den Kantonen die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu fördern und besondere Massnahmen zum Schutze bedrohter Landessprachen zu treffen. Unbestritten war – wie zuvor schon im Ständerat – dass das Rätoromanische in den Rang einer Teilamtssprache erhoben werden soll.

Revision des Sprachenartikels in der Bundesverfassung (Art. 116 BV)

Ab 1. Januar 1994 werden alle Bediensteten im öffentlichen Verkehr besser für Nachtarbeit entschädigt. Der Bundesrat setzte auf diesen Zeitpunkt eine im Berichtsjahr auch vom Nationalrat genehmigte entsprechende Änderung des Arbeitszeitgesetzes in Kraft. Bis anhin kannte bereits das Personal von SBB und PTT diese Regelung. Für den Dienst zwischen 22 und 6 Uhr werden zusätzliche Zeitzuschläge festgelegt, welche zwischen 5 und 15% der effektiven Arbeitszeit liegen. Der Bundesrat will damit die seiner Ansicht nach erwiesenermassen stärkere körperliche und geistige Belastung durch Tätigkeiten ausserhalb der gewohnten Arbeitszeiten gezielter und gerechter kompensieren.

Nachtarbeit in den Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs (BRG 91.048)
Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)

Le Conseil fédéral a présenté son projet de révision de la loi sur les amendes d'ordre infligées aux usagers de la route, ce qui répond, en particulier, au postulat Vollmer (ps, BE) de 1991. Considérant que cette loi a fait ses preuves et est indispensable pour sanctionner les infractions de peu de gravité, le gouvernement a proposé une réadaptation du montant des contraventions afin que celles-ci retrouvent leur effet dissuasif. Il entend ainsi relever de CHF 100 à CHF 300 la limite maximale des amendes et s'octroyer la compétence de les adapter périodiquement à l'évolution du coût de la vie. Par ailleurs, le projet prévoit notamment de donner le droit à la police de prélever des amendes pour des infractions dénoncées par des particuliers, de cumuler les amendes sans montant limite lorsqu'une personne a commis plusieurs infractions, de faire passer le délai de réflexion de 10 à 30 jours, d'inscrire le principe jusque-là appliqué de ne percevoir aucun frais dans la procédure relative aux amendes d'ordre et de supprimer les bases légales pour l'enregistrement des infractions. Les associations d'automobilistes ainsi que le parti des automobilistes ont vivement protesté contre ce projet et ont d'ores et déjà envisagé de lancer un référendum.

Änderung der Ordnungsbussen im Strassenverkehr (BRG 93.073)
Dossier: Änderung des Bundesgesetzes über Ordnungsbussen im Strassenverkehr (OBG) 1991-1995

Dans le cadre de la procédure d'élaboration de la loi sur l'énergie, les plus importantes organisations de l'économie énergétique ont transmis au DFTCE leur concept pour une telle loi. Celui-ci a pour objectif de rendre la législation dans ce domaine moins bureaucratique. Le Conseil fédéral devrait mettre en consultation un projet de loi au début de l'année 1994.

Loi sur l'énergie (LEn) (MCF 96.067)
Dossier: Energie 2000
Dossier: Energiegesetz (BRG 96.067)