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  • Glanzmann-Hunkeler, Ida (cvp/pdc, LU) NR/CN

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Die Finanzierung der Armee war Gegenstand mehrerer weiterer Vorstösse. Bereits im Vorjahr wurde der Bundesrat durch die Postulate Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) (Po. 12.3744) und Eichenberger-Walther (fdp, AG) (Po. 12.3745) aufgefordert, aufzuzeigen, wo beabsichtigte Kosteneinsparungen ansetzen sollten. Durch die Kurskorrektur mittels SiK-Motion wurde dies hinfällig. Noch offen blieb eine Motion Bieri (cvp, ZG), in welcher der Bundesrat aufgefordert wurde, die finanziellen Eckwerte der Armee anzupassen. Diese im März 2012 eingereichte Motion ist durch zwischenzeitlich getätigte Schritte bereits teilweise erfüllt worden. Einzig eine vom Motionär eingebrachte, neue Finanzierungslösung für die Armee blieb Gegenstand der Diskussion. Er rief nach Einrichtung eines permanenten Fonds, welcher durch diverse Positionen der Armeefinanzierung (Immobilien, Rüstung, Verkauf nicht mehr benötigter Einrichtungen) geäufnet werden soll. Dieser grundsätzliche und materielle Unterschied zur von der Regierung vorgeschlagenen und später im Parlament genehmigten Fondsfinanzierung der neuen Kampfflugzeuge müsse vertieft behandelt werden. Diese Debatte wurde vorerst vertagt. Anfang 2013 wurde im Ständerat beschlossen, die Motion zu sistieren, bis die Botschaft über die WEA vorliegen werde.

Leistungsprofil der Armee

Die Benutzungsordnung der Rütli-Wiese war Gegenstand zweier Vorstösse, die auf Ereignissen im Jahr 2011 fussen. Die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft, die die „Wiege der Eidgenossenschaft“ im Auftrag des Bundes verwaltet, verbietet parteipolitische Anlässe. Aus diesem Grund hatte sie der CVP im Jahr 2011 die Durchführung eines Treffens aller Kantonalparteien verwehrt. Die SVP hingegen setzte sich mit einem Treffen ihres Zentralvorstandes über dieses Verbot hinweg und weigerte sich anschliessend, eine von der SGG geforderte Entschuldigung abzugeben. Die beiden aufgrund dieser Ereignisse eingereichten Vorstösse fordern nun eine Öffnung des Rütlis für politische Parteianlässe. Das Postulat Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) wurde im Berichtsjahr vom Nationalrat überwiesen, unterstützt vom Bundesrat, der die Benutzungsordnung gegenwärtig ohnehin überprüfe. Die schärfer formulierte Motion der SVP-Fraktion, die eine bundesrätliche Verfügung für eine generelle Erlaubnis fordert, wurde im Berichtsjahr noch nicht behandelt. Der Bundesrat lehnte diese ab, weil er gegenüber der SGG gar nicht weisungsberechtigt sei. Anfang August hielten rund 200 Personen aus rechtsextremen Kreisen eine unbewilligte Kundgebung auf dem Rütli ab.

Bundesfeier auf dem Rütli

Auch im Herbst kam keine Ruhe in das Gripen-Dossier. Ende Oktober wurde die Frage aufgeworfen, ob die mit Schweden getroffene Rahmenvereinbarung überhaupt gültig sei, da der Unterzeichnende für die Schweiz anscheinend keine Vollmacht hatte. Jürg Weber, Projektleiter der Gripen Beschaffung bei der Armasuisse, hätte von der Bundeskanzlei eine Befugnis haben müssen, um einen für die Schweiz gültigen Staatsvertrag zu unterzeichnen. Damit standen plötzlich die von Schweden zugesicherten Leistungen in der Schwebe. Daraufhin wurde spekuliert, ob die Rahmenvereinbarung überhaupt als Staatsvertrag zu verstehen sei. Zunächst wurde bei der Bundeskanzlei in Erfahrung gebracht, dass der Vertrag rechtlich nicht bindend sei und daher gar keine Vollmacht erforderlich sei. Als eine solche rechtlich nicht verbindliche Vereinbarung erachtete auch das VBS selbst diesen Vertrag. Anders beurteilte hingegen das Bundesamt für Justiz den Fall. Dort betrachtete man die Vereinbarung als rechtlich verbindlichen Staatsvertrag. Damit erschien nun doch eine Vollmacht für den Unterzeichnenden als notwendig. Ein zwischenzeitlicher Befund per Ende Oktober kam zum Schluss, dass das Gripen Framework Agreement ungültig sei. Die Verwirrung war erneut gross. Anfang November sahen sich selbst Sicherheitspolitiker gezwungen, beim Bundesrat nachzufragen. Die Frage ist deshalb entscheidend, weil die Zusagen und Garantien Schwedens bindend sind, wenn es sich um einen Staatsvertrag handelt. Das VBS revidierte seine Meinung und versicherte in diversen Berichten, dass es sich um einen Staatsvertrag handle, der „selbstverständlich gültig sei“. Diese Versicherung war aber nicht ausreichend, so dass Nationalrätin Glanzmann (cvp, LU) in der SiK gar die Geschäftsprüfungskommission mit einer Untersuchung beauftragen wollte. Dies wurde aber nicht umgesetzt, da vorerst die Subkommission die „verwirrende Kommunikation“ des VBS aufklären und bis Anfang 2013 berichten solle, ob ein Staatsvertrag vorliege oder nicht.

Beschaffung des Kampfflugzeuges Gripen (BRG 12.085)
Dossier: Armee-Rüstungsprogramme
Dossier: Gripen-Beschaffung
Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
Dossier: Teilersatz der Tiger F-5 Kampfflugzeuge und Beschaffung des Gripen

Gleich zweifach wurde ein Postulat Ende September im Nationalrat eingereicht. Die Postulierenden Eichenberger-Walther (fdp, AG) (Po. 12.3745) und Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) (Po. 12.3744) forderten den Bundesrat auf, einen Bericht vorzulegen, wie das Leistungsprofil der Armee unter Berücksichtigung geplanter Budgetkürzungen aussehen soll. Mit dem Armeebericht 2010 hatten sich Parlament und Regierung auf einen Armee Soll-Bestand von 100 000 Armeeangehörigen geeinigt. Der vom Parlament auf 5 Mia. CHF gesetzte Plafond wurde im Nachgang der Verhandlungen vom Bundesrat auf 4,7 Mia. CHF redimensioniert. Der Bundesrat solle schildern, in welchen Bereichen die 300 Mio. CHF eingespart werden. Aus der Stellungnahme des Bundesrates ging hervor, dass das VBS in der Erarbeitung dieser Fragen bereits aktiv geworden war. Die Regierung empfahl die Postulate zur Annahme und die Räte folgten Ende Jahr dieser Empfehlung stillschweigend.

Leistungsprofil der Armee

Bereits im Jahr 2011 berieten die beiden Staatspolitischen Kommissionen über eine parlamentarische Initiative Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU), welche zum Ziel hatte, Symbole der christlichen-abendländischen Kultur im öffentlichen Raum verfassungsrechtlich zu schützen. Während die SPK-NR die Annahme der Initiative empfahl, sprach sich die SPK-SR gegen die Vorlage aus, da eine Sonderstellung des Christentums die friedliche Koexistenz der verschiedenen Religionen gefährden würde. Somit gelangte das Geschäft während des Berichtjahrs zum Entscheid an die Räte. Der Nationalrat gab der Initiative mit 87 zu 75 Stimmen Folge, während der Ständerat sie knapp mit 21 zu 17 Stimmen ablehnte.

Präsenz von Kruzifixen und Kreuzen im öffentlichen Raum

Ende April wurde Christoph Darbellay als CVP-Präsident bestätigt. An der Delegiertenversammlung in Colombier erhielt er als einziger Kandidat 166 von 175 Stimmen. Allerdings kündigte Darbellay an, im Verlaufe der Legislatur zurücktreten zu wollen. Mit ein Grund dafür dürfte die Amtszeitbeschränkung sein, die die CVP Wallis kennt. Darbellay dürfte entsprechend 2015 nicht mehr als Nationalrat kandidieren. Seine frühe Rücktrittsankündigung solle der Partei die Suche nach einem Nachfolger erleichtern, so Darbellay. Als mögliche Nachfolger wurden in der Presse der Zuger Nationalrat Gerhard Pfister oder der Solothurner Ständerat Pirmin Bischof gehandelt. In Colombier ebenfalls bestätigt wurden die Vizepräsidenten Dominique de Buman (FR) und Ida Glanzmann-Hunkeler (LU). Neu ins elfköpfige Präsidium wurden Martin Candidas (GR) und Filippo Lombardi (TI) gewählt. An der Delegiertenversammlung Ende August in Basel präzisierte Darbellay das Datum seines Rücktritts. Er werde nicht im Verlauf der Legislatur zurücktreten, sondern bis 2015 Parteipräsident bleiben.

Rücktritt von Christoph Darbellay als CVP-Präsident per 2015
Dossier: CVP-Präsidenten seit 2000

In einem vom Nationalrat überwiesenen Postulat Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die Probleme der Sportgrossveranstaltungen im Zusammenhang mit dem Hooliganismus zu erstellen und mögliche Massnahmen dagegen zu prüfen.

Hooliganisme (Po. 11.3875)

Le Conseil national a adopté un postulat Glanzmann-Hunkeler (pdc, LU) chargeant le Conseil fédéral de publier un rapport analysant la problématique du hooliganisme et examinant les mesures potentielles pour y répondre sur le plan national. Ces dernières sont censées inclure la soumission des grandes manifestations sportives à autorisation, l’introduction de sanctions pénales applicables aux associations n’assurant pas la sécurité de manière adéquate ou dont les supporters sont auteurs d’actes violents, la responsabilisation de l’association suisse de football des actes de ses membres et la publication de photos des hooligans non identifiés. La postulante estime que les problèmes liés à la violence dans le sport ne sont pas abordés sérieusement au niveau national et que l’association suisse de football renvoie la responsabilité de leur gestion aux cantons et aux villes concernés. La thématique est plus amplement abordée dans cet article)

Hooliganisme (Po. 11.3875)

Die staatpolitische Kommission des Nationalrats (SPK) empfahl mit präsidialem Stichentscheid (bei 12 zu 12 Stimmen) Folgegeben für eine parlamentarische Initiative Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU), die christlichen Symbolen im öffentlichen Raum ein verfassungsrechtliches Vorrecht vor anderen religiösen Zeichen einräumen möchte. Damit soll verhindert werden, dass mit Berufung auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit eine Entfernung der im gesellschaftlichen Alltag verankerten Insignien christlicher Kultur und Tradition erwirkt werden könnte. Da die ständerätliche SPK im Herbst des Berichtsjahrs mit Verweis auf die geforderte religiöse Neutralität des Staats gegenteiliger Meinung war, gelangt das Geschäft zum Entscheid an die Räte. Dieser ist für 2012 vorgesehen.

Präsenz von Kruzifixen und Kreuzen im öffentlichen Raum

Da das Internet keine Landesgrenzen kennt, ist bei der Bekämpfung der Internetkriminalität eine internationale Zusammenarbeit wichtig. Dieser Ansicht ist auch die grosse Kammer, die nach dem Ständerat ebenfalls den Entwurf des Bundesrates zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über die Cyberkriminalität mit 117 zu 30 Stimmen genehmigte. Nur die SVP votierte gegen die Konvention. Zu Diskussionen führte der von der Schweiz anzubringende Vorbehalt, mit dem bei Pornografie auf dem Schutzalter 16 statt 18 beharrt werden soll. Durch die Ratifizierung der Konvention wird der Straftatbestand um das Hacking erweitert. Zugleich wurde so der Motion Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU; Mo. 07.3629) Folge geleistet, welche bereits 2007 die rasche Unterzeichnung der Konvention gefordert hatte.

Parlamentarische Genehmigung des Europarats-Übereinkommens über die Cyberkriminalität
Dossier: Ratifizierung des Übereinkommens über Cyberkriminalität des Europarates (2011)

Parteiintern umstritten war die Position der CVP zur Waffenschutzinitiative. Hatte sich der Vorstand der CVP-Frauen noch im Dezember 2010 für eine Annahme ausgesprochen, beschloss der Parteivorstand, dem auch die frühere Präsidentin der CVP-Frauen Ida Glanzmann angehörte, dann jedoch die Nein-Parole. An ihrer Versammlung vom 22. Januar folgten die Delegierten knapp mit 149 zu 110 Stimmen dem Vorstand. In der Folge sprachen sich neben den CVP-Frauen auch einige Kantonalsektionen für das Begehren aus: Die CVP der Kantone Zürich , Bern, Basel-Stadt, Appenzell Ausserrhoden und Waadt empfahlen alle die Initiative zur Annahme. In anderen Kantonen kam es teilweise zu sehr knappen Nein-Empfehlungen.

CVP beschliesst knapp Nein-Parole zur Waffenschutzinitiative

Le Conseil des Etats a modifié le projet 1 sur recommandation de sa commission afin de compenser les 122 millions que coûtent les véhicules protégés de transports de personnes (projet 2) en les soustrayant aux achats de la nouvelle génération de véhicules (projet 1). Cette compensation vise à maintenir l’équilibre financier des dépenses annuelles. Il a par contre soutenu les crédits concernant les autres achats. L’enveloppe ainsi adoptée s’est maintenue à 529 millions de francs comme le demande le projet initial du gouvernement. Au demeurant, certains sénateurs se sont étonnés de constater que 90% des achats concernent l’acquisition de poids lourds, de voitures de livraison, de voitures de tourisme et d’élévateurs. Par ailleurs, la chambre haute a adopté le projet 2 sans modification. Au Conseil national, les deux projets ont fait l’objet de propositions de non entrée en matière qui ont toutefois été largement rejetées. Le groupe écologiste, en bloc, et une partie du groupe socialiste les ont soutenues. Le projet 2 a été adopté par 133 contre 35. Lors de la discussion par article sur le projet 1, la CPS-CN a recommandé à une courte majorité de supprimer les crédits de 24 millions pour les hélicoptères estimant que le DDPS doit respecter le budget qui avait été alloué lors du programme de 2005. Ensuite, au vu des besoins concernant la nouvelle génération de véhicules, elle a proposé de supprimer le crédit de 34 millions pour les voitures de tourisme du projet 1, estimant que ces dernières ne pourraient pas être fournies durant l’année sous revue, et de ne pas compenser les 122 millions liés au projet 2. Une minorité Allemann (ps, BE) a proposé de réduire globalement l’enveloppe financière de 180 millions en supprimant les crédits pour les hélicoptères, en compensant l’achat des 70 véhicules supplémentaires et en réduisant de 34 millions le budget pour la nouvelle génération de véhicules. Une minorité Glanzmann (pdc, LU) a recommandé d’adopter le projet 1 sans modification afin de garantir la sécurité du pays et parce que le député estime qu’une nouvelle flotte de véhicule respecterait mieux les standards environnementaux. La chambre a suivi sa commission sur les trois aspects controversés. Elle a supprimé le crédit pour les hélicoptères par 97 voix contre 73, a renoncé à l’acquisition de véhicules de tourisme par 95 voix contre 76 et a décidé de ne pas compenser le crédit additionnel induit par le message complémentaire par 116 voix contre 58. La majorité du PDC et du PLR ont soutenu la minorité Glanzmann sans succès tandis que la gauche a soutenu la minorité Allemann à l’unanimité. Au vote sur l’ensemble, le projet 1 a été accepté par 117 voix contre 33, issues exclusivement de la gauche. Les écologistes ont rejeté unanimement le programme, accompagnés en cela par une moitié du groupe socialiste. L’autre moitié s’est abstenue.

Programme d’armement 2010
Dossier: Armee-Rüstungsprogramme

Im Herbst wurde aufgrund zweier durch Freidenker provozierten Vorfällen eine nationale Debatte über die Präsenz von Kruzifixen und Kreuzen im öffentlichen Raum lanciert. Ida Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) reichte daraufhin eine parlamentarische Initiative ein, mit welcher sie Klarheit über solche Fragen schaffen will. Das Geschäft will in der Bundesverfassung verankern, dass christlich-abendländische Symbole in der Öffentlichkeit generell zulässig sein sollen.

Präsenz von Kruzifixen und Kreuzen im öffentlichen Raum

In Beantwortung der Motion Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU; Mo. 07.3629), die 2007 die Ratifizierung der bislang einzigen internationalen Übereinkunft über die Internetkriminalität gefordert hatte, unterbreitete der Bundesrat im Juni dem Parlament die „Botschaft über die Genehmigung und die Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über die Cyberkriminalität“ vom November 2001 zur Annahme.

Parlamentarische Genehmigung des Europarats-Übereinkommens über die Cyberkriminalität
Dossier: Ratifizierung des Übereinkommens über Cyberkriminalität des Europarates (2011)

Im Bereich des Jugendmedienschutzes überwies der Ständerat im März drei Nationalratsmotionen: Er stimmte der Motion Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) zu, welche die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Registrierungspflicht von Wireless-Prepaid-Karten als Massnahme gegen Kinderpornografie im Internet verlangt. Damit verbunden überwies er ein Postulat der Kommission für Rechtsfragen (Po. 10.3097), die den Bundesrat auffordert, eine umfassende Strategie zur Ermittlung von Internetstraftätern vorzulegen. Im weiteren nahm er die Motionen von Norbert Hochreutener, (cvp, BE) (Mo. 07.3870) und Evi Allemann (sp, BE) (Mo. 09.3422) an, die ein Verkaufsverbot für Killerspiele fordern.

Drei Motionen zum Jugendmedienschutz

Der Ständerat folgte dem Nationalrat und überwies die Motion Glanzmann (cvp, LU) für eine Registrierungspflicht bei Wireless-Prepaid-Karten für Mobiltelefone ebenfalls. Diese Prepaid-Karten erlauben es im Prinzip, auf verbotene Internetinhalte zuzugreifen, ohne dass der Nutzer im Netz Spuren hinterlässt, die sich zurückverfolgen lassen. Aus diesem Grund soll eine Gesetzesgrundlage für eine Registrierungspflicht für Wireless-Prepaid-Karten geschaffen werden. Bei der Prüfung dieser Motion machte die Kommission für Rechtsfragen allerdings geltend, dass sie nur einen Teil des Problems anspreche und der Anonymität von Internetcafés damit nicht begegnet werden könne. Es müsse nach technischen und rechtlichen Lösungsansätzen gesucht werden, die dieses Problem beheben könnten. Die ständerätliche Kommission arbeitete in der Folge ein Postulat aus, das vom Bundesrat die Ausarbeitung einer Strategie zur Ermittlung von Internetstraftätern fordert. Vom Bundesrat unterstützt, wurde es von der kleinen Kammer überwiesen.

Registrierungspflicht bei Wireless-Prepaid-Karten

Der Nationalrat befasste sich in der Aprilsession mit Berufsbildungsfragen. In der Debatte wurde immer wieder betont, wie gut das schweizerische Ausbildungssystem funktioniere. Von den behandelten Vorstössen hiess der Rat einzig eine Motion Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) gut, diese wurde in der Wintersession auch vom Ständerat angenommen. Der Bundesrat muss nun eine Kampagne lancieren, die darauf abzielt, Vorurteile gegenüber ausländischen Lehrstellen- und Arbeitssuchenden abzubauen und die Entscheidungsträger dafür sensibilisiert, allen Bewerbern, egal welcher Herkunft, die gleichen Chancen zu geben.

Berufsbildungsfragen

Der Ständerat nahm eine vom Nationalrat im Vorjahr überwiesene Motion Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) an, welche den Bundesrat auffordert, das Ratifikationsverfahren zur Cybercrime-Konvention des Europarates unverzüglich aufzunehmen.

Ratifikationsverfahren zur Cybercrime-Konvention einleiten (Mo. 07.3629)
Dossier: Ratifizierung des Übereinkommens über Cyberkriminalität des Europarates (2011)

Nach acht Jahren im Amt trat die Präsidentin der CVP-Frauen, Ida Glanzmann-Hunkeler (LU), zurück. Für ihre Nachfolge kandidierten Esther Egger-Wyss (AG) und Babette Sigg Frank (ZH). Sigg Frank, bisher Präsidentin der Zürcher CVP-Frauen, konnte sich bei der Wahl durchsetzen.

CVP-Frauen wählen Babette Sigg Frank als Präsidentin

Le Conseil national a approuvé sans discussion un postulat du groupe radical-libéral chargeant le Conseil fédéral de rapporter sur la sécurité énergétique de la Suisse à moyen et long terme, en accordant une attention toute particulière à l’évolution des besoins de l’économie, au potentiel des énergies renouvelables et à la dépendance vis-à-vis de l’étranger. Il a par contre rejeté un postulat Glanzmann-Hunkeler (pdc, LU) demandant un rapport sur l’écobilan de la production d’énergie, conformément à la recommandation du Conseil fédéral qui estimait que ces données figurent dans le rapport « Perspectives énergétiques pour 2035 », publié par l’Office fédéral de l’énergie (OFEN) en 2007.

sécurité énergétique

Le Conseil des Etats a approuvé une motion Luginbühl (pbd, BE) proposant de modifier la loi sur l’aménagement du territoire (LAT) de sorte à autoriser le transport sur de grandes distances d’énergie thermique produite dans une installation agricole. Selon le système élaboré par les chambres pour l’électricité produite à partir de biomasse dans les installations agricoles lors de la récente révision de la LAT, il s’agit d’adapter la législation pour permettre l’injection d’énergie thermique (produite en zone agricole) dans un réseau de chauffage à distance (destiné aux zones à bâtir). Le Conseil national a quant à lui rejeté sans discussion une motion Glanzmann-Hunkeler (pdc, LU) prônant l’interdiction de la production d’énergie à partir de denrées alimentaires et fourragères.

autoriser le transport sur de grandes distances d’énergie thermique produite dans une installation agricole

An ihrer Delegiertenversammlung am 26. April in Belp (BE) diskutierte die CVP kontrovers über den Gesundheitsartikel. Die CVP-Delegierten beschlossen die Nein-Parole mit 165 zu 63 Stimmen, dies trotz des Einsatzes für die Vorlage durch Krankenkassenlobbyisten innerhalb der Partei, wie der für Santésuisse tätigen Nationalrätin Ruth Humbel (AG). Vor allem die Delegierten aus der Romandie lehnten den Gesundheitsartikel fast geschlossen ab. Aber auch alle amtierenden CVP-Gesundheitsdirektoren waren dagegen. Das Hauptargument gegen den Gesundheitsartikel war, dass man den Krankenkassen nicht Steuergelder überlassen sollte, ohne dass diese einer demokratischen Kontrolle unterstehen würden. Zur SVP-Einbürgerungsinitiative beschlossen die Delegierten mit 272 zu 13 Stimmen die Nein-Parole. Die CVP besetzte zudem ihr erweitertes Präsidium mit 11 Mitgliedern (darunter der Fraktionspräsident Urs Schwaller als Mitglied von Amtes wegen). Parteipräsident Darbellay wurde bestätigt, ebenso die bisherigen Präsidiumsmitglieder Dominique de Buman (FR), Ida Glanzmann (LU), Lucrezia Meier-Schatz (SG), Luigi Pedrazzini (TI) und Heidi Z’Graggen (UR). Glanzmann wurde als Nachfolgerin von Bruno Frick zudem neben de Buman zur Vizepräsidentin der CVP Schweiz gewählt. Zu neuen Präsidiumsmitgliedern wurden in einer Kampfwahl Pirmin Bischof (SO), Kathrin Amacker (BL), Barbara Schmid-Federer (ZH) und Patricia Mattle (SG) bestimmt, letztere als Vertreterin der Jungen CVP. Die ebenfalls kandidierenden Ruth Humbel (AG) und Gerhard Pfister (ZG) hatten das Nachsehen.

CVP erweitert Parteipräsidium

Der Nationalrat überwies diskussionslos eine Motion Glanzmann (cvp, LU) für eine rasche Unterzeichnung der Cybercrime-Konvention des Europarates. Diese vereinfacht die internationale Rechtshilfe bei der Ermittlung von Verbrechen, die im Internet begangen worden sind. Der Ständerat überwies eine Motion Burkhalter (fdp, NE; Mo. 08.3100) und ein Postulat Frick (cvp, SZ; Po. 08.3101), welche einen Bericht über die effizientesten Möglichkeiten zur Bekämpfung der Internetkriminalität und darauf aufbauend eine nationale Strategie dazu fordern.

Ratifikationsverfahren zur Cybercrime-Konvention einleiten (Mo. 07.3629)
Dossier: Ratifizierung des Übereinkommens über Cyberkriminalität des Europarates (2011)

In der Frühjahrssession hiess der Nationalrat eine Motion Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) gut, mit welcher der Bundesrat verpflichtet werden soll, unverzüglich das Ratifikationsverfahren zur Cybercrime-Konvention des Europarats einzuleiten. Zudem wurde die Frist für eine parlamentarische Initiative Aeppli Wartmann (sp, ZH; Pa.Iv. 02.452) bis zur Frühjahrssession 2010 verlängert. Dieser Vorstoss zielt auf eine Verbesserung der Strafverfolgung im Bereich der Internetkriminalität.

Ratifikationsverfahren zur Cybercrime-Konvention einleiten (Mo. 07.3629)
Dossier: Ratifizierung des Übereinkommens über Cyberkriminalität des Europarates (2011)