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  • Vitali, Albert (fdp/plr, LU) NR/CN

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Im September 2017 veröffentlichte der Bundesrat einen Bericht zur Vergleichbarkeit der finanziellen Situation von Vorsorgeeinrichtungen in Erfüllung des Postulats Vitali (fdp, LU). Grundlage des Berichts war eine Machbarkeitsstudie der PPCmetrics AG, die mögliche Kennzahlen zur Messung der veränderten Sicherheit definierte und deren Anwendbarkeit an einer Auswahl von verschiedenen Vorsorgeeinrichtungen testete. Zur Verbesserung der Vergleichbarkeit der Vorsorgeeinrichtungen müssten gemäss der Studie keine neuen Kennzahlen entwickelt werden. Vielmehr könnten bereits bestehende Kennzahlen wie der „Risikotragende Deckungsgrad II“ oder der „Risikotragende Deckungsgrad II at Risk“, die aufzeigen, wie gut die Leistungen über die nächsten fünf Jahre mit Vermögen gedeckt sind, herangezogen werden. Dazu müssten die Vorsorgeeinrichtungen „zur Bewertung der Verpflichtungen bestimmte, einheitliche Grundlagen verwenden“ – unter anderem müssten zum Beispiel einheitliche technische Zinssätze in Betracht gezogen werden.
Eine Pflicht zum Ausweis des in der Studie genannten Kennzahlensets lehnte der Bundesrat jedoch ab, um den Aufwand für die Vorsorgeeinrichtungen entsprechend der Motion Graber (Mo. 10.3795) nicht unnötig zu steigern. Zudem würde die Berechnung solcher Kennzahlen weder für die Aufsichtsbehörden, die bereits heute über genügend Informationen verfügten, noch für die Versicherten, welche per se „in das betriebliche Kollektiv eingebunden sind“ und die komplexen Kennzahlen kaum sachgerecht interpretieren könnten, einen merklichen Vorteil bringen.

Vergleichbarkeit der Deckungsgrade

In der Behandlung der Motion DittliTeuerung nur ausgleichen, wenn Teuerung anfällt" durch den Nationalrat in der Sondersession 2017 bezweifelte Albert Vitali (fdp, LU) im Namen der Kommission die Lösungsbereitschaft des Bundesrates, da dieser die in seinem Bericht vom Mai 2016 vorgeschlagenen Massnahmen bisher nicht in Angriff genommen habe. Für die Minderheit der Kommission verteidigte Philipp Hadorn (sp, SO) die Anstrengungen des Bundesrates. Mit den Kürzungen der schwach gebundenen Ausgaben in Voranschlägen und dem Stabilisierungsprogramm, der Teuerungskorrektur im Voranschlag 2018 und dem Finanzplan 2019-2021, der angekündigte Prüfung von Korrekturen bei zu hoher Differenz zwischen angenommener und effektiver Teuerung sowie der Verbesserung der Berichterstattung seien zahlreiche Massnahmen ergriffen worden. Zudem hätten vom Teuerungsausgleich in der Vergangenheit vor allem die Bildung und die Landwirtschaft profitiert, wogegen die Parlamentsmehrheit kaum etwas einzuwenden hätte. Überdies seien gerade von langjährigen Finanzbeschlüssen vielfach Löhne betroffen, die das Parlament kaum senken wolle.
Bundesrat Maurer erinnerte den Nationalrat zudem daran, dass es das Parlament war, das in den letzten Jahren auf die vom Bundesrat vorgeschlagenen Kürzungen zur Korrektur der Teuerung insbesondere in den Bereichen Bildung, Landwirtschaft und Armee verzichtet hatte. Entsprechend erachtete er es als sinnvoller, dem Bundesrat und dem Parlament die Handlungsfreiheit zu bewahren und die Korrektur des Teuerungsausgleichs von Fall zu Fall zu beurteilen. Dennoch sprachen sich 133 Nationalrätinnen und Nationalräte für die Motion Dittli aus, 55 waren dagegen (keine Enthaltungen). Befürwortet wurde die Änderung geschlossen von der SVP-, BDP-, GLP- sowie mehrheitlich von der FDP- und CVP/EVP-Fraktion, abgelehnt wurde sie geschlossen von der SP- und Grünen-Fraktion. Aufgrund des Erfolgs der Motion Dittli entschied sich die FDP-Fraktion zudem dazu, ihre Motion „Teuerung nur ausgleichen, wenn es eine Teuerung gibt" (Mo. 16.3451), die ein sehr ähnliches Anliegen verfolgte, zurückzuziehen.

Teuerung nur ausgleichen, wenn Teuerung anfällt

Die im Jahr 2016 durchgeführte Evaluation der Sachplanung des Bundes, die in Erfüllung eines Postulats Vitali (fdp, LU) erfolgte, kam zum Schluss, dass diese ihre Funktionen – Planung, Information und Koordination – weitgehend erfüllt und die Sachplanung ein unverzichtbares Instrument für eine kohärente Raumentwicklung darstelle. Handlungsbedarf bestehe aber trotzdem, insbesondere in den Bereichen Koordination und Planung. So bedürfe es eines verbesserten Verständnisses betreffend Planungsprozesse, Methodik und Terminologie, aber auch einer klareren Abgrenzung zu anderen Planungsinstrumenten. Gefördert werden solle dies unter anderem durch die Pflege eines regelmässigen Austausches zwischen den verschiedenen Bundesämtern, welche die Sachpläne erarbeiten, aber auch zwischen Bund und Kantonen. Im Bereich der Information hätten seit Einreichung des Postulats im Jahr 2013 mittels Aufschalten eines webbasierten geografischen Informationssystems zu den Sachplänen bereits Verbesserungen erzielt werden können. Ferner würden die Sachpläne nun beinahe vollständig vorliegen, was auch dazu beitrage, dass die vorliegenden Interessen transparent dargelegt würden.
Der Evaluation lagen Berichte der Schweizerischen Vereinigung für Landesplanung (VLP-ASPAN) und eine Evaluation des Forschungs- und Beratungsbüros INFRAS aus dem Jahr 2015 zu Grunde. Nur teilweise Gegenstand der vorliegenden Evaluation war der Sachplan Fruchtfolgeflächen, da die GPK-NR diesen bereits im Jahr 2015 einer vertieften Analyse unterzogen hatte. Aufgrund dessen befindet sich der betreffende Sachplan aktuell in Überarbeitung.

Evaluation der Sachplanung des Bundes

En mars 2017 le Conseil fédéral a publié un rapport intitulé "Premières expériences avec le nouveau droit de la protection de l'enfant et de l'adulte". Il répondait à plusieurs objets: 1) le postulat concernant les coûts de l’aide sociale de la députée Schneeberger (14.3776) 2) la demande d'un premier état des lieux demandé par le groupe socialiste (14.3891) sur le remplacement des autorités de tutelle par les APEA 3) le postulat Vitali (14.4113) visant à trouver des solutions pour améliorer les pratiques de l'Autorité de protection de l'enfant et de l'adulte et enfin 4) le rapport demandé par Silvia Schenker (15.3614) sur les délais de recours dans le cadre du droit à la protection de l'enfant et de l'adulte.
Le nouveau droit de la protection de l'enfant et de l'adulte, entré en vigueur en janvier 2013 a fait l'objet de plusieurs critiques, notamment canalisées par les postulats mentionnés ci-dessus. Le rapport du Conseil fédéral se contente dans le présent rapport de présenter quelques éléments de réponse aux interrogations des parlementaires en ce qui concerne le nombre de dossiers et les coûts qui en découlent, le droit de recours et l'implication des communes, la prise en considération des proches, l'adaptation des délais de recours, le signalement de personnes en danger ainsi que la dispense de certaines obligations pour les proches. Le rapport se conclut sur une note positive, prenant en compte le fait que l'application d'une révision aussi vaste ne va pas sans poser quelques difficultés dans les premiers temps. Le besoin de légiférer au niveau fédéral reste donc minime. Cependant, l'intégration des proches dans les procédures de l'APEA et la prise en compte de leurs rôles et besoins dans le cadre de curatelle et de placement d'enfant ainsi que la procédure à suivre en cas de signalement de personne en danger sont au programme pour les législateurs.

coûts de l’aide sociale

In der Frühjahrssession 2017 gab es bezüglich des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 noch vier Differenzen zu klären. Eine erste bereinigte der Nationalrat, indem er dem Minderheitsantrag Maire (sp, NE) folgte und auf die zusätzliche Kürzung der Beiträge an die Regionalpolitik um CHF 10 Mio. verzichtete. Maire hatte den Nationalrat zuvor aufgefordert, sich mit den wirtschaftlich weniger privilegierten Regionen solidarisch zu zeigen und diese Beiträge nicht zu kürzen. Die neue Regionalpolitik sei für diese Regionen sehr wichtig, da sie ihnen zum Beispiel erlaube, ihre Industrie mithilfe von Innovationsprojekten zu diversifizieren oder die Attraktivität ihrer Region durch Tourismusprojekte zu steigern. Demgegenüber übte zum Beispiel Albert Vitali (fdp, LU) allgemeine Kritik an der Regionalpolitik, da diese – als Anschubfinanzierung für Projekte gedacht – zunehmend zu deren Dauerfinanzierung verwendet würde. Entsprechend sei eine grundsätzliche Überarbeitung notwendig, welche man über die Finanzen steuern könne. Bundesrat Maurer entgegnete, dass es beim Stabilisierungsprogramm lediglich um die Speisung des Fonds und nicht um die Ausgestaltung der Regionalpolitik gehe. Der Fonds sei zwar gut bestückt und würde eine Reduktion verkraften, da es hier jedoch um einen vergleichsweise geringen Betrag gehe, wäre die geplante zusätzliche Reduktion ein unnötiges negatives Signal an die Randregionen. Mit 96 zu 93 Stimmen bei 3 Enthaltungen pflichtete der Nationalrat der Minderheit Maire knapp bei und lehnte die zusätzliche Reduktion ab.

Eine weitere Differenz bereinigte der Ständerat in der nächsten Runde des Differenzbereinigungsverfahrens. Die FK-SR hatte beantragt, dem Nationalrat bei den Sparanstrengungen im Eigenbereich entgegenzukommen, nachdem noch einmal klar gestellt worden war, dass die Zollstellen in Bargen, Ponte Tresa, Thônex-Vallard, St. Gallen und Buchs erhalten bleiben würden. Zudem hatte der Bundesrat am 22. Februar 2017 seinerseits für den Voranschlag 2018 Einsparungen im Eigenbereich von CHF 150 Mio. beschlossen – bat das Parlament bei dieser Gelegenheit jedoch darum, ihm die Freiheit zu geben, selbst zu entscheiden, wo diese Sparmassnahmen am ehesten möglich sind. Der Ständerat stimmte in der Folge dem Nationalrat in diesem Punkt mit 33 zu 9 Stimmen zu.

Da der Nationalrat in der letzten Sitzung des Differenzbereinigungsverfahrens die verbliebenen zwei Differenzen nicht klären konnte, musste eine Einigungskonferenz einberufen werden. Offen geblieben waren die zwei Differenzen, von denen der Ständerat in den vorangegangenen Beratungen befürchtet hatte, dass sich die Sparanstrengungen des Bundes negativ auf die Kantonsfinanzen auswirken könnten. So wollten Bundesrat und Nationalrat Integrationsbeiträge an die Kantone in der Höhe von CHF 23,3 Mio. streichen, die – so die Befürchtung einer Mehrheit des Ständerats – stattdessen durch die Kantone hätten aufgebracht werden müssen. Bundesrat Maurer betonte im Rahmen der Parlamentsdebatte jedoch, dass es sich dabei weniger um eine Ausgabenreduktion als um eine Ausgabenverschiebung handle. So schaffe der Bundesrat zwar Unterstützungsmassnahmen mit schlechtem Kosten-Nutzen-Verhältnis ab, erarbeite gleichzeitig aber auch neue, effizientere Projekte. Diese zielten insbesondere auf eine bessere Integration der neu angekommenen Asylbewerber durch Sprachkurse und eine Integrationsvorlehre ab. Auch die Reduktion des Bundesbeitrags an die Prämienverbilligung von 7,5 auf 7,3 Prozent sei gemäss Bundesrat Maurer keine Lastenverschiebung hin zu den Kantonen, da der Beitrag erst nach Annahme der Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes reduziert werden würde. Diese Änderung würde es den Kantonen erlauben, die dort eingesparten Gelder für die Prämienverbilligung einzusetzen. Als Kompromiss beschloss die Einigungskonferenz, dem Nationalrat bezüglich der Kürzung der Integrationskosten und dem Ständerat bezüglich den Kürzungen der Beiträge an die Prämienverbilligung zu folgen. Entsprechend werden einige bisherige Integrationsprogramme durch neue, effizientere Programme ersetzt. Gleichzeitig wird bezüglich des Bundesanteils an die Prämienverbilligung das Ergebnis der Ergänzungsleistungsreform abgewartet, in deren Rahmen diese Problematik nochmals besprochen werden soll. Die Einigungskonferenz nahm diesen Vorschlag mit 25 zu 1 Stimme an und die beiden Parlamentskammern folgten ihrem Votum: In der Schlussabstimmung sprachen sich der Ständerat mit 36 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung und der Nationalrat mit 139 zu 55 Stimmen bei 3 Enthaltungen für die finale Version des Stabilisierungsprogrammes aus.

Stabilisierungsprogramm 2017-2019

Der Bundesrat muss die gesetzlichen Grundlagen für die Auswertung der codierenden DNA-Abschnitte von Tätern schwerwiegend gewalttätiger Straftaten wie beispielsweise Mord oder Vergewaltigung schaffen. Vor dem Hintergrund des schweren Vergewaltigungsfalls von Emmen und dem nachfolgenden Massen-DNA-Test im Oktober 2015 forderte Nationalrat Albert Vitali (fdp, LU) in einer Motion, dass die wissenschaftlichen Möglichkeiten in der Strafverfolgung bei schweren Gewalttaten ausgeschöpft werden, um nicht aus falsch verstandenem Datenschutz Täterschutz zu betreiben. Durch die Auswertung der codierenden DNA-Abschnitte – also persönlicher Merkmale wie zum Beispiel Augen-, Haar- und Hautfarbe – könnte ein Täterprofil erstellt werden, das aufwändige Massen-DNA-Tests unnötig machte. Beide Kammern nahmen den Vorstoss stillschweigend an.

Kein Täterschutz für Mörder und Vergewaltiger (Mo. 15.4150)
Dossier: DNA-Profile

Ein Postulat Vitali (fdp, LU), das einen Bericht zu alters- und geschlechtsabhängigen BVG-Sparbeiträgen verlangt hatte, wurde im Rahmen der Beratungen zur Reform der Altersvorsorge 2020 abgeschrieben.

alters- und geschlechtsabhängigen BVG-Sparbeiträgen

Soucieux d'améliorer l'exécution du nouveau droit de protection de l'enfant et de l'adulte, le député Vitali (plr, LU) a, par le biais d'un postulat accepté en septembre 2016 par le Conseil national à 133 voix contre 46 avec 7 abstentions, demandé au Conseil fédéral de rédiger un rapport recensant les bonnes pratiques dans le cadre de la mise en œuvre du nouveau Code civil (CC). Il souhaite particulièrement que les aspects concernant la répartition des coûts, des compétences et des prises de décisions entre les communes et les cantons soient abordés, de même que les raisons derrière les augmentations des coûts et du nombre de signalements de personnes en danger aux autorités.

Autorité de protection de l'enfant et de l'adulte

Am 8. September 2016 reichte die Finanzkommission des Nationalrats die Motion „Keine Aufweichung der bewährten Schuldenbremse" ein. Diese beauftragt den Bundesrat, durch eine Präzisierung der gesetzlichen Bestimmungen zur Schuldenbremse eine Aufweichung der bisherigen Regelung zu verhindern. Als nötig erachtete die FK-NR diese Motion, weil sie befürchtete, dass der Bundesrat aufgrund des Tiefzinsumfeldes Überschüsse im Bundeshaushalt nicht mehr zwingend und vollständig für den Schuldenabbau einsetzen möchte. Anzeichen für eine solche Lockerung waren gemäss den Zuger Nationalräten Aeschi (svp, ZG) und Pezzatti (fdp, ZG) mehrfach vorhanden: der Auftrag des Bundesrates an das EFD, eine „symmetrische Bewirtschaftung des Ausgleichskontos" vertieft zu prüfen; der Antrag des Bundesrates beim Voranschlag 2016, Migrationsausgaben von CHF 400 Mio. als ausserordentlich zu verbuchen; sowie die Motion Müller (cvp, LU), die forderte, dass künftige Überschüsse auch für die Mitfinanzierung von budgetierten Mehrausgaben im Bereich der Sozialversicherung verwendet werden können. Eine Lockerung der Schuldenbremse würde jedoch gemäss FK-NR beim Staat jährlich Mehrausgaben von bis zu CHF 1 Mrd. nach sich ziehen und damit zu einer weiteren Vergrösserung der Ausgaben zulasten der nächsten Generation führen.

Demgegenüber argumentierte der Bundesrat, dass sein Auftrag an das EFD die Schuldenbremse selbst nicht tangiere. So bestehe das Ziel der Schuldenbremse in einem dauerhaften Gleichgewicht zwischen Ausgaben und Einnahmen, sie verlange entsprechend eine Stabilisierung der nominellen Schulden. Stattdessen seien aber seit 2006 dank strukturellen Überschüssen Schulden in der Höhe von CHF 20 Mrd. abgebaut worden. Diese systembedingten Budgetunterschreitungen hofft der Bundesrat in Zukunft für andere Zwecke als ausschliesslich für die Schuldenreduktion verwenden zu können. Er beantragte entsprechend die Ablehnung der Motion, da diese der Prüfung dieser Frage durch das EFD vorgreifen würde. Thomas Weibel (glp, ZH) ergänzte, dass neben der Stabilisierung der nominellen Schuld auch die konjunkturpolitische Stabilisierung zu den Hauptfunktionen der Schuldenbremse gehöre. Dadurch, dass aber zu hohe Fehlbeträge im Ausgleichskonto innerhalb dreier Jahre abgetragen werden müssen, während Überschüsse nicht verwendet werden können, werde „die konjunkturpolitische Wirkung der Schuldenbremse torpediert". Von dieser Argumentation liess sich der Nationalrat jedoch nicht überzeugen und pflichtete mit seinem Votum zur Annahme der Motion dem Argument von Albert Vitali (fdp, LU) bei, wonach sich das Parlament frühzeitig gegen eine Aufweichung der Schuldenbremse positionieren müsse.

Der Ständerat liess sich hingegen nicht auf eine inhaltliche Beratung der Motion ein, sondern nahm einen Ordnungsantrag Graber Konrad (cvp, LU) mit 34 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung an. Dieser verlangte die Sistierung der Behandlung der Kommissionsmotion, bis die WAK-SR den Bericht des Bundesrates „Zukunftsperspektiven für die Schweiz", der auf einem Postulat Grabers beruht, beraten konnte. Der Luzerner Ständerat hatte argumentiert, dass er mit seinem Ordnungsantrag vor allem verhindern möchte, dass dieselbe Diskussion zweimal geführt werden müsse.

Keine Aufweichung der bewährten Schuldenbremse (Mo. 16.3634)
Dossier: Schuldenbremse

In der Wintersession 2015 beschäftigten sich die Räte mit dem Voranschlag 2016, der vom Bundesrat im August verabschiedet worden war und Einsparungen im Umfang von CHF 1,3 Mrd., davon nach Angaben von Finanzministerin Widmer-Schlumpf rund CHF 870 Mio. Querschnittkürzungen, vorsah. Der als Erstrat fungierende Ständerat schuf in der ersten Lesung nur gerade eine Differenz zum Budgetvorschlag des Bundesrates. Auf Antrag seiner Finanzkommission (FK-SR) hiess er diskussionslos eine Aufstockung des Budgets für die Dachverbände der Familienorganisationen um CHF 770'000 auf neu CHF 2 Mio. gut. Ein Minderheitsantrag Häberli-Koller (cvp, TG), der die Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte („Schoggigesetz“) um CHF 26,7 Mio. auf CHF 94,6 Mio. erhöhen wollte, scheiterte knapp mit 21 zu 23 Stimmen. Ebenso wurden Einzelanträge der Ständeräte Engler (cvp, GR), der die Beiträge an Schweiz Tourismus (19 zu 25 Stimmen) und für die Exportförderung (18 zu 23 Stimmen) aufstocken wollte, und Baumann (cvp, UR), der die Direktzahlungen an die Landwirtschaft auf dem Niveau des Vorjahres (CHF 2,8 Mrd.) belassen wollte (19 zu 21 Stimmen), abgelehnt. Grössere Anpassungen am bundesrätlichen Vorschlag nahm der Nationalrat vor. Gleich zu Beginn der Verhandlungen nahm die grosse Kammer mit 103 zu 84 Stimmen den Antrag einer von SVP, FDP und GLP unterstützen Minderheit Vitali (fdp, LU) an, die die Sach- und Betriebsausgaben des Bundes um CHF 125 Mio. kürzen und damit auf das Niveau des Jahres 2014 zurückschrauben wollte. Die von einer Minderheit Schibli (svp, ZH) geforderten Querschnittskürzungen bei den Bundesausgaben (CHF 3,1 Mrd.) und beim Personalaufwand (CHF 162 Mio.) gingen dem Nationalrat dann aber zu weit und wurden deutlich abgelehnt. Hingegen hiess die grosse Kammer mit 92 zu 91 Stimmen eine von einer Minderheit Pieren (svp, BE) geforderte Reduktion der Mittel für Massnahmen im Bereich der Geschlechtergleichstellung um CHF 2 Mio. gut. Der Landwirtschaft sprach der Nationalrat für 2016 indes mehr Mittel zu, als vom Bunderat vorgesehen gewesen war. Bei den Direktzahlungen an die Bauern und beim Schoggigesetz folgte die grosse Kammer mit 125 zu 56 Stimmen bzw. 117 zu 72 Stimmen den Mehrheitsanträgen ihrer Finanzkommission (FK-NR) und sprach sich dafür aus, die Beiträge im Vergleich zu 2015 nicht zu kürzen. In der zweiten Lesung hielt der Ständerat in sämtlichen Punkten am Vorschlag des Bundesrates fest, wobei bei den landwirtschaftlichen Differenzen wiederum nur wenige Stimmen den Ausschlag gaben. Der Nationalrat schwenkte seinerseits in der zweiten Lesung bei einer Differenz auf die Linie des Ständerates um. Mit 112 zu 77 Stimmen sprach er sich gegen die Budgetkürzung bei den Massnahmen zur Gleichstellung aus. Die gesamte SVP und ein Drittel der FDP-Liberalen-Fraktion hatten für die Kürzung gestimmt. Von den verbleibenden Differenzen konnte in der dritten und letzten Beratungsrunde dann nur noch eine bereinigt werden. Die kleiner Kammer folgte mit 23 zu 21 Stimmen einer Minderheit Hösli (svp, GL) und stimmte damit dem Vorschlag des Nationalrats zu, die Landwirtschaft nach 2015 auch 2016 mit Direktzahlungen in der Höhe von CHF 2,8 Mrd. zu unterstützen. Damit musste der Voranschlag wie bereits im Vorjahr vor die Einigungskonferenz.

Voranschlag 2016 (BRG 15.041)
Dossier: Bundeshaushalt 2016: Voranschlag und Staatsrechnung

Zurückgehend auf eine 2009/2010 überwiesene Motion Bischofberger (siehe unten), hatte Albert Vitali (fdp, LU) 2012 eine parlamentarische Initiative zur Anpassung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) für Genossenschaftsversicherungen eingereicht. Der Vorstoss wollte, ähnlich der Motion Bischofberger, Kleinstversicherungen, die eng mit einem Verein oder Verband verbunden waren, von der Aufsichtspflicht nach VAG ausnehmen. Der Initiant begründete sein Begehren damit, dass die Aufsicht Kosten verursachte, die „in keinem Verhältnis“ zu ihrem Nutzen stünden. Eine entsprechende Regelung war im Anhang zur Revision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vorgesehen gewesen. Weil diese 2012/2013 an den Bundesrat zurückgewiesen worden war und die Versicherungsgenossenschaften möglichst rasch von der Aufsichtspflicht befreit werden müssten, reiche er sein Begehren nun in dieser Form ein, so Vitali. In den Räten wurde die parlamentarische Initiative nicht bekämpft. Sie passierte sowohl im Nationalrat als auch im Ständerat ohne Gegenantrag.


Anpassung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) für Genossenschaftsversicherungen (Pa.Iv. 12.503)

Die Motion Bischofberger (cvp, AI) wurde im Zuge der Beratungen zur parlamentarischen Initiative Vitali (fdp, LU) abgeschrieben. Sie hatte gefordert, Genossenschaftsversicherungen, die eng mit einem Verein oder Verband verbunden waren, von der Versicherungsaufsicht auszunehmen, und war 2009/2010 an den Bundesrat überwiesen worden.

Miniversicherungen (Mo. 09.3965)

Die Motion Vitali (fdp, LU), welche die Einführung eines Personalplanes für den Voranschlag 2014 über alle Departemente gefordert hätte, wurde zurückgezogen. Der Motionär sah sein Anliegen mit dem neuen Führungsmodell der Bundesverwaltung als erfüllt an.

Entwicklung der Personalbestände

Der Nationalrat überwies in der Sommersession mit einer grossen Mehrheit von 180 Ja-Stimmen ein Postulat Vitali (fdp, LU) mit dem Auftrag an den Bundesrat, im Rahmen des BVG Möglichkeiten zur Verbesserung der Vergleichbarkeit der Deckungsgrade zwischen den Vorsorgeeinrichtungen zu prüfen. Dabei sollte das Ausweisen einer Kennzahl oder ein Ampelsystem erwogen werden. Zusätzliche Transparenz sei angesichts des schwindenden Vertrauens in die Pensionskassen unabdingbar, so die Argumentation. Der Bundesrat hatte sich gegen den Vorstoss ausgesprochen: Angesichts der Unterschiedlichkeit der Vorsorgeeinrichtungen sei ein Vergleich mittels Index kaum zu bewerkstelligen und liefere zwangsweise inadäquate Ergebnisse.

Vergleichbarkeit der Deckungsgrade

Der Nationalrat überwies diskussionslos ein Postulat Vitali (fdp, LU) zu den alters- und geschlechtsabhängigen BVG-Sparbeiträgen. Die Regierung wird damit beauftragt zu prüfen, wie sich deren Bemessung an die veränderten gesellschaftlichen Begebenheiten anpassen liesse, insbesondere um eine Benachteiligung älterer Beitragszahlender in Zukunft zu vermeiden.

alters- und geschlechtsabhängigen BVG-Sparbeiträgen

Auf der Basis eines von der FK-SR beim Eidgenössischen Personalamt angeforderten und Mitte November veröffentlichten Berichts zur Entwicklung der Personalbestände liess sich erstmals aufzeigen, wo in der Verwaltung Stellen geschaffen wurden. Eine grosse Zunahme an Stellen zwischen 2007 und 2012 weist das EDA auf (+ 797 Stellen). Darunter befanden sich insbesondere Posten im Aussendienst, aber auch aufgrund von Schengen/Dublin oder der Einführung der biometrischen Pässe geschaffene Arbeitsplätze. 214 neue Stellen wurden in den rund fünf untersuchten Jahren im Bundesamt für Informatik und Telekommunikation geschaffen und 135 Posten erhielt das Bundesamt für Migration. Der Bericht zeigte auf, dass neue Politikfelder häufig auch mit neuen Stellen einhergehen. So schlug etwa die Energiestrategie 2050 mit 31 neuen Stellen zu Buche und die Revision des Luftfahrtgesetzes zog 46 Stellen nach sich. Zunahmen verzeichneten insbesondere die Bereiche Verkehr (+19,8%), Gesundheit (+17,5%), Umweltschutz und Raumordnung (+17%) sowie die soziale Wohlfahrt (+15%), während in den Bereichen Kultur und Freizeit (-24,3%), Wirtschaft (-23,3%), Landesverteidigung (-5,2%) und öffentliche Sicherheit (-0,4%) zwischen 2007 und 2012 Stellen abgebaut wurden. Eine Motion Brunner (svp, SG) (Mo. 11.3251), die eine Stellenreduktion in der gesamten Bundesverwaltung gefordert hatte, um die Effizienz zu steigern und Kosten zu sparen, wurde im Berichtjahr abgeschrieben; eine Motion Vitali (fdp, LU) (Mo. 12.4066), welche die Einführung eines Personalplanes fordert, wurde hingegen noch nicht behandelt.

Entwicklung der Personalbestände

Die Volkskultur geniesse steigende Wertschätzung, gab sich Albert Vitali (fdp, LU), neuer Präsident der Interessengemeinschaft Volkskultur Schweiz (IGVS), überzeugt. Nationalrat Vitali ist Mitglied der parlamentarischen Gruppe „Volkskultur und Volksmusik“, die bis anhin bei ca. 50 bürgerlichen Parlamentariern auf Anklang stiess und im Berichtsjahr auf sich aufmerksam machte, indem mehrere ihrer Mitglieder in Trachten gekleidet zur Herbstsession erschienen. Bereits im Februar schloss die seit dem neuen Kulturförderungsgesetz (KFG) für die Nachwuchsförderung verantwortliche Pro Helvetia mit der IGVS eine Leistungsvereinbarung ab, wonach die Unterstützung von an den Nachwuchs gerichteten Projekten der Volkskulturverbände direkt über den IGVS erfolgen soll. Zu diesem Zweck schuf Pro Helvetia einen Volkskulturfonds, den die Stiftung in einer dreijährigen Pilotphase alljährlich mit CHF 100'000 speist.

Volkskultur

Mit der deutlichen Annahme des Raumplanungsgesetzes habe das Volk seine Forderung zur Verbesserung des Vollzugs in der Raumplanung zum Ausdruck gebracht, zeigte sich Albert Vitali (fdp, LU) überzeugt. In einem im Juni eingereichten Postulat forderte er denn auch eine Evaluation der Sachplanung des Bundes. Die Sachplanung hinke den gesetzlichen Anforderungen hinterher, was unter anderem eine abgestimmte Koordination zwischen Kantonen, Gemeinden und Städten erschwere. Der Postulant erinnerte die Regierung auch an die aus der Raumplanungsverordnung vom 22. Oktober 1997 erwachsende Verpflichtung zur Erstellung eines ebensolchen Evaluationsberichts pro Legislaturperiode, welcher der Bund bereits seit längerem nicht mehr nachgekommen sei. Mit der Erstellung eines Berichts, der sowohl Lücken wie auch Verbesserungsvorschläge aufzeigen soll, sei vorzugsweise eine extern eingesetzte Arbeitsgruppe zu betrauen. Der Bundesrat beantragte ohne eigene Ausführungen die Annahme des Postulats. Der Nationalrat folgte diesem Ansuchen in der Sommersession und überwies das Postulat zuhanden der Regierung.

Evaluation der Sachplanung des Bundes

Im Kanton Luzern buhlten 129 Personen auf 18 Listen um die Wählergunst für die 10 Nationalratssitze. Die Listenzahl, nicht aber die Kandidierendenzahl, hatte damit einen neuen Rekord erreicht (2007: 16 Listen, 133 Kandidierende). Mit 30,2% leicht rückgängig war der Frauenanteil unter den Kandidierenden (2007: 31,6%). Auch in Luzern war die hohe Anzahl der Listen dem Neuantritt der GLP und der BDP geschuldet. Darüber hinaus traten die Tierpartei und eine Gruppe von Parteilosen an. Listenverbindungen gingen die beiden neuen Parteien BDP und GLP mit der EVP sowie die SP mit den Grünen ein. Keine taktische Allianz kam zwischen den bürgerlichen Parteien CVP, FDP und SVP zustande. In der Folge trat die CVP mit einer Bauernliste (Die Landoffensive) als Unterliste an. Von den 10 Sitzen wurden je einer von der FDP (Georges Theiler) und der SVP (Josef Kunz) frei. Theiler kandidierte für den Ständerat und wollte dort den Sitz seiner nicht mehr kandidierenden Parteikollegin Helen Leumann übernehmen.

Auch im Kanton Luzern kam es zu Verlusten der traditionellen bürgerlichen Parteien und der SVP zugunsten der neuen Parteien in der Mitte. Die Sitzverschiebungen hielten sich allerdings in Grenzen. Die erstmals in Luzern antretenden GLP und die BDP konnten 6,1% respektive 2,1% Wähleranteile gewinnen. Dies genügte allerdings dank der Listenverbindung lediglich der GLP zu einem Sitzgewinn. Die Grünliberalen werden in Bern neu durch Roland Fischer vertreten. Der Sitz der GLP ging auf Kosten der SVP, die ihren frei werdenden Sitz nicht verteidigen konnte, obwohl sie vergleichsweise geringe Wählerverluste in Kauf nehmen musste (-0,2 Prozentpunkte, neu: 25,1% und 2 Sitze). Die stärkste Partei im Kanton Luzern blieb die CVP, die mit 27,1% (-3,1 Prozentpunkte) ihre drei Sitze halten konnte. Allerdings wurde Pius Segmüller abgewählt und von Leo Müller verdrängt. Auch die FDP, die von 21,8% auf 18,4% fiel, konnte ihre beiden Sitze verteidigen. Neu gewählt wurde Albert Vitali. Otto Ineichen erzielte mit 52'692 Stimmen das beste Resultat aller Kandidierenden. Die SP blieb stabil auf 11,5% Wähleranteil. Sie hielt damit ihren Sitz genau gleich wie die Grünen, die allerdings einen Verlust von 1,2 Prozentpunkten (neu: 8,3%) hinnehmen mussten. Drei der zehn Mandate im Kanton Luzern wurden neu von Frauen besetzt. Damit war der Frauenanteil mit 30% höher als nach den Wahlen 2007 (20%). Die Wahlbeteiligung war hingegen mit 50,9% etwas tiefer als noch vier Jahre zuvor (53,0%).

Kanton Luzern – Nationalratswahlen 2011
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2011 (nach Kantonen)