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Eine Arbeitsgruppe der GPK des Nationalrats legte ihren Bericht (93.004) und ihre Empfehlungen zur Praxis der Telefonabhörung vor. Sie stellte dabei fest, dass das Ausmass der Abhörungen gering ist und sich die Bundesbehörden an den gesetzlichen Rahmen halten. Gleichzeitig kam sie aber zum Schluss, dass dieses Instrument auf die Bekämpfung des organisierten Verbrechens konzentriert werden sollte und der Datenschutz, namentlich für Drittpersonen, auszubauen sei. Mit dem Einverständnis des Bundesrates überwiesen beide Parlamentskammern eine entsprechende Motion.

Praxis der Telefonabhörung

Grosses Aufsehen erregte ein Entscheid des Bundesgerichts vom 24. März 1992 im Falle eines seit 1985 in der Schweiz ansässigen und nach einer bedingten Haftentlassung erneut in Untersuchungshaft sitzenden Ausländers. Das oberste Gericht hatte die anlässlich der ersten Verurteilung als Zusatzstrafe verhängte Landesverweisung mit der Begründung aufgeschoben, dass die Chancen einer Resozialisierung in der Schweiz besser seien als im Heimatland des Delinquenten. Eine parlamentarische Initiative Moser (ap, AG) (Pa.Iv. 92.421) verlangte nun, dass für Ausländer, die wegen bestimmter schwerer Verbrechen zu Zuchthausstrafen verurteilt worden sind, automatisch eine Landesverweisung auf Lebenszeit ausgesprochen wird. Diese Zusatzstrafe ist heute nur bei Wiederholungstätern möglich. Die Ratsmehrheit lehnte die Initiative Moser ab. Im Anschluss an diesen Entscheid überwies der Nationalrat jedoch eine vom Bundesrat und der Ratslinken bekämpfte Motion, welche Änderungen des StGB und des Ausländergesetzes (Anag) verlangt, damit Landesverweisungen, welche von den Gerichten als Zusatzstrafe bei schweren Verbrechen verhängt worden sind, auf jeden Fall vollzogen werden müssen. Für den Ständerat war diese Motion zu undifferenziert, weshalb er sie in ein Postulat umwandelte. Noch 1986 hatte der Nationalrat die Überweisung einer grundsätzlich gleichen Motion Ruf (sd, BE) mit 82:3 Stimmen abgelehnt (Mo. 85.430).

als Zusatzstrafe verhängte Landesverweisung (Mo. 93.3025)

Noch vor Vorliegen der bundesrätlichen Massnahmen behandelte der Nationalrat eine Motion der FDP aus dem Jahre 1991, welche die Aufhebung des Bundesbeschlusses über die Pfandbelastungsgrenze für nicht landwirtschaftlich genutzte Grundstücke (Teil B der Sofortmassnahmen im Bodenrecht) forderte. Dieses Begehren stiess nicht nur auf den Widerstand der Sozialdemokraten, sondern insbesondere auch den Bundesrat Kollers. Der Vorsteher des EJPD empfahl die Motion nicht nur aus formalen Gründen, als in den Kompetenzbereich des Bundesrats eingreifend, zur Ablehnung, sondern vor allem, um nicht bei einer sich abzeichnenden Erholung der Baukonjunktur ein effizientes Mittel gegen die Spekulation unnötigerweise und voreilig aus der Hand zu geben. Der Rat hörte jedoch nicht auf seine Einwände und überwies die Motion mit 55 gegen 43 Stimmen.

Die zuständige Kommission des Ständerats ging in ihrer Stellungnahme zuhanden des Plenums immerhin auf die formalen Bedenken des Bundesrats ein, indem sie die Umwandlung der Motion in ein Postulat beider Räte empfahl. Um dennoch den Druck auf den Bundesrat hinsichtlich einer vorzeitigen Aufhebung dieser Massnahme aufrechtzuerhalten, beantragte sie gegen den Widerstand einer Minderheit aus Vertretern von CVP und SP eine gleichlautende Empfehlung zuhanden des Bundesrats zu verabschieden. Gegen den Widerstand Bundesrat Kollers, der auch im kleinen Rat unterlag, überwies die Kantonskammer beide Anträge deutlich.

Motion für die Aufhebung des Bundesbeschlusses über die Pfandbelastungsgrenze für nicht landwirtschaftliche Grundstücke (91.3383)

Eine Motion Seiler (cvp, ZH), welche die Regierung beauftragen wollte, ohne Verzug eine Revision der EO an die Hand zu nehmen, damit diese gleichzeitig mit der Armeereform auf den 1. Januar 1995 in Kraft treten kann, wurde auf Antrag des Bundesrates lediglich als Postulat angenommen, da dieser geltend machte, dass aufgrund neu aufgetretener Probleme (Mehrbelastung in der IV, hohe Arbeitslosigkeit bei den Absolventen mehrmonatiger Militärdienste) eine sorgfältige Prüfung der in der 6. EO-Revision vorzunehmenden Änderungen angezeigt sei. Für Ende 1994 stellte er eine diesbezügliche Botschaft in Aussicht.

Motion zur Revision der EO (Mo. 93.3411)
Dossier: 6. Revision des Bundesgesetzes über die Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Armee, Zivildienst und Zivilschutz (EOG, 1993-1998)

Die Ablehnung des EWR-Vertrags verstärkte nicht nur in den Kantonen der Westschweiz das Interesse an einer grenzüberschreitenden Politik im Rahmen der Regionen der EU. Eine am Tag nach der EWR-Abstimmung eingereichte Motion (92.3489) Spielmann (pda, GE) verlangte, dass den Kantonen die Möglichkeit gegeben wird, eine Vertretung zu EU-Institutionen zu entsenden, und dass sie Kompetenzen im Rahmen der Beteiligung an Regionalorganisationen der EU erhalten. Eine ähnliche Motion (92.3501) Epiney (cvp, VS) im Nationalrat sowie im Ständerat eine Motion (93.3102) Schüle (fdp, SH) und ein Postulat (92.3525) Onken (sp, TG) legten das Schwergewicht auf die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. In seinen Antworten wies der Bundesrat darauf hin, dass bereits in der heutigen Praxis den Kantonen relativ grosse Kompetenzen zugestanden werden und deshalb eine Änderung von Art. 9 und 10 BV nicht erforderlich sei. So sei zum Beispiel die Mitarbeit der Kantone in grenzüberschreitenden regionalen Organisationen seit 1981 durch ein internationales Abkommen gesichert. Der Ständerat stimmte sowohl der Motion Schüle als auch dem Postulat Onken zu. Im Nationalrat meldeten die SD und die Lega Widerstand an, da sie von derartigen Bestrebungen ein Aufbrechen der Schweiz entlang ihrer Sprachgrenzen befürchten. Trotzdem überwies der Rat die Motionen Spielmann und Epiney in der vom Bundesrat beantragten Postulatsform; diejenige des Ständerats (Schäle) sogar als Motion.

Interesse an einer grenzüberschreitenden Politik im Rahmen der Regionen der EU (Mo. 92.3489)

Der Nationalrat nahm zudem gegen den Willen des Bundesrates, welcher Umwandlung in ein Postulat beantragt hatte, eine Motion Grossenbacher (cvp, SO) an, welche den Bundesrat verpflichtet, möglichst schnell gesetzliche Bestimmungen zu schaffen, die einer weiteren Entwicklung des illegalen Kunst- und Kulturobjekthandels in der Schweiz entgegenwirken, sofort die Ratifizierung der genannten Unesco-Konvention an die Hand zu nehmen sowie kantonale Aufklärungskampagnen über die Bedeutung des kantonalen Kulturgüterschutzes anzuregen und zu fördern. In der Wintersession überwies auch der Ständerat die beiden ersten Punkte des Vorstosses in der verbindlichen Form, die Forderung nach kantonalen Aufklärungskampagnen hingegen nur als Postulat.

Nationalrat fordert Massnahmen gegen illegalen Kulturgüterhandel

Eine Motion (92.3542) Bundi (sp, GR), welche die Einführung der Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Bewilligung von Golfplätzen forderte, wurde als Postulat überwiesen. Auf Antrag des Bundesrates wurden allerdings zwei Forderungen betreffend die kantonalen Kompetenzen bis zur Inkraftsetzung einer erweiterten Verordnung zur Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die Bestimmung betreffend überregionale Raumverträglichkeit herausgestrichen. Eine Motion (92.3097) Baumann (gp, BE), welche vom Bundesrat eine «Umweltverträglichkeitsprüfung» der gesamten schwer überblickbaren Agrargesetzgebung verlangte, wurde — auf Antrag des Bundesrats — als Postulat überwiesen. Der Nationalrat nahm hingegen eine Motion (92.3402) Cavadini (fdp, TI) für ein beschleunigtes und verbessertes Verfahren bei der Umweltverträglichkeitsprüfung mit 57 zu 33 Stimmen an. Der Vorstoss verlangte insbesondere die explizite Regelung der Koordinationspflicht im Gesetz, die Vorgabe von Zielen resp. Grenzwerten für die Prüfung von Projekten sowie die Pflicht für die Interessenten oder potentiellen Beschwerdeführer, sich von Anfang an am Verfahren zu beteiligen. Letzterer Aspekt des Begehrens wurde nur als Postulat überwiesen.

Beschleunigtes und verbessertes Verfahren bei der Umweltverträglichkeitsprüfung

Eine Motion Bezzola (fdp, GR), welche im Sinn von mehr Flexibilität die Aufhebung der 1989 vom Parlament beschlossenen Unterstellung der Aushilfsausleihe unter das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangte, wurde auf Antrag des Bundesrates, der auf bereits stattgefundene administrative Erleichterungen verwies und die Bedeutung des Arbeitnehmerschutzes in jenen Branchen unterstrich, die nicht durch einen Gesamtarbeitsvertrag geregelt sind, vom Nationalrat in ein Postulat umgewandelt.

Unterstellung der Aushilfsausleihe unter das Arbeitsvermittlungsgesetz

In einem Thesenpapier für mehr Wettbewerb, flexibleren Arbeitsmarkt, bessere Bildung und Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit von Frauen, Jugendlichen und älteren Arbeitnehmern versuchte die Partei, auf verschiedene Forderungen nach Revitalisierung des schweizerischen Arbeitsmarktes einzugehen. Die nach der Ablehnung des EWR-Vertrags eingereichte und vom Nationalrat teilweise überwiesenen Motion zur Verbesserung der Rahmenbedingungen verlangte Verbesserungen im Bereich des Bildungs- und Forschungsstandortes Schweiz, die Vermeidung von Diskriminierungen bezüglich Berufsausübung und Diplomanerkennung innerhalb der Schweiz, die Beschleunigung von Bewilligungs- und Einspracheverfahren, die schnellere Erschliessung von Bauland sowie Erleichterungen der Kapitalbeschaffung. Diskussionslos überwies der Nationalrat auch die zum gleichen Zeitpunkt eingereichten Motionen der CVP-Fraktion zum Abbau von Marktzutrittsbarrieren sowie zur Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik. Eine Motion zur Finanzierung von Risikokapital für kleine und mittlere Unternehmen wurde als Postulat überwiesen.

Thesenpapier und Motionen der CVP zu den Themen Arbeitsmarkt und Bildung, 1993

Der Ständerat stimmte einer Motion Delalay (cvp, VS) für eine Steueramnestie mit 22 zu 10 Stimmen zu (Mo. 92.3249). Zwei gleichlautende Standesinitiativen der Kantone Wallis (Kt.Iv. 92.304) und Jura (Kt.Iv. 93.301) wurden deshalb abgeschrieben. Die Befürworter versprechen sich von der Amnestie wie in den Jahren 1945 und 1969 mehrere Milliarden zusätzliche Steuereinnahmen. Auch die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen hat sich, allerdings nur ganz knapp, für die Steueramnestie ausgesprochen. Sie reichte aber auch eine Motion ein (Mo. 92.3249), die vom Bundesrat Vorschläge für eine wirksamere Bekämpfung der Steuerhinterziehung fordert.

Steueramnestie

In der Wintersession 1993 reichte die CVP-Fraktion eine Motion ein mit der Forderung, möglichst rasch ein Suchtpräventionsgesetz auszuarbeiten. Ziel ist eine gesamtschweizerische Koordination der Massnahmen zur Bekämpfung illegaler Drogen und gegen den Missbrauch von Medikamenten, Alkohol und Tabak. Zur Finanzierung der Präventionsmassnahmen sollen konfiszierte Drogengelder verwendet werden.

Motion für ein Suchtpräventionsgesetz (Mo. 93.3673)

Die CVP-Fraktion unternahm einen neuen Anlauf, die 1985 vom Volk abgelehnte Innovationsrisikogarantie sowie zusätzlich auch steuerliche Erleichterungen für Investitionen einzuführen. Nachdem sich der Bundesrat dazu skeptisch geäussert hatte, wandelte der Nationalrat den Vorstoss in ein Postulat um.

Innovationsrisikogarantie

Unter dem Titel der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die schweizerische Wirtschaft verlangte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats mit einer Motion eine Beschleunigung und Vereinfachung der Planungs- und Baubewilligungsverfahren und eine Lockerung der bestehenden Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Rat wandelte den Vorstoss in ein Postulat um.

Beschleunigung und Vereinfachung der Planungs- und Baubewilligungsverfahren und eine Lockerung der bestehenden Umweltverträglichkeitsprüfung

Eine Motion Brunner (sp, GE), welche den Bundesrat verpflichten wollte, die Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz dahingehend zu ändern, dass Arbeitgebern nicht mehr die Möglichkeit zu gewähren sei, in gewissen Fällen Personal für bis zu über 60 Wochenstunden einzusetzen, wurde vom Berner FDP-Nationalrat und Warenhausbesitzer Loeb auch in der vom Bundesrat angeregten Postulatsform bekämpft, weshalb die Diskussion verschoben wurde.

Arbeitgebern nicht mehr die Möglichkeit zu gewähren sei, in gewissen Fällen Personal für bis zu über 60 Wochenstunden einzusetzen

Nationalrätin und SMUV-Gewerkschaftspräsidentin Brunner (sp, GE) nahm das zweite Standbein der SGB-Strategie gegen die Arbeitslosigkeit, die permanente Weiterbildung, in einer Motion auf und verlangte, im Rahmen der Revision des AVIG sei ein Solidaritäts-Weiterbildungsurlaub einzuführen. Die Weiterbildung eines fest Angestellten sollte damit während eines Jahres auf Kosten der Arbeitslosenversicherung finanziert werden, ein Arbeitsloser in der Zwischenzeit bei regulärem Lohn diesen ersetzen. Der Bundesrat war bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen, doch wurde auch dieses von Allenspach (fdp, ZH) bekämpft und schliesslich – wenn auch nur knapp – abgelehnt.

Motion Brunner zur "permanenten Weiterbildung" (Mo. 93.3289)
Dossier: Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit 1990-2000

Als Mittel gegen die Arbeitslosigkeit bezeichneten die Gewerkschaften auch ihre Forderung nach einer Verbesserung der beruflichen Qualifikation der Arbeitnehmenden durch einen alle zwei Jahre stattfindenden bezahlten Bildungsurlaub für alle. Finanziert würde dieses Programm paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern mit maximal je 0,5 Lohnprozenten. Der SGB verlangte auch Intensivkurse für bildungswillige Erwachsene, insbesondere Arbeitslose, Vorkurse für bildungsschwächere Arbeitslose sowie ein von der Arbeitslosenversicherung bezahltes Nachholen der Grundausbildung für Erwachsene, die mindest zehn Jahre eine Arbeit ohne entsprechenden Berufsschulabschluss verrichtet haben. Dafür sollten primär Gelder der 1990 vom Parlament beschlossenen Weiterbildungsoffensive eingesetzt werden. Eine entsprechende Motion Brunner (sp, GE) wurde auch in der Postulatsform von Allenspach (fdp, ZH) bekämpft, weshalb deren Behandlung verschoben wurde.

Motion Brunner zur "permanenten Weiterbildung" (Mo. 93.3289)
Dossier: Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit 1990-2000

Eine Motion Brunner (sp, GE), welche den Bundesrat beauftragen wollte, das BVG in dem Sinn zu ändern, dass für den Koordinationsabzug nicht mehr das erreichte Einkommen, sondern der Beschäftigungsgrad massgebend sein soll, scheiterte auch in der Postulatsform vorderhand am Widerstand von Nationalrat Früh (fdp, AR). Mit ihrem Vorstoss wollte Brunner erreichen, dass Teilzeitarbeitende in den unteren Lohnklassen nicht weiter dem Risiko ausgesetzt sind, trotz Erwerbstätigkeit von einer späteren Rente der 2. Säule ausgeschlossen zu werden bzw. nur eine minimale Rente zu beziehen.

Beschäftigungsgrad, nicht Einkommen als Grundlage für den Koordinationsabzug (Mo. 93.3290)
Dossier: Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle BVG

Da die relativ geringen Einkünfte über die Erwerbsersatzordnung (EO) oftmals als Grund für die Verweigerung des "Weitermachens" im Militär angeführt werden, überwies der Nationalrat eine Motion Allenspach (fdp; ZH), welche den Bundesrat ersucht, eine Revision der EO in dem Sinn einzuleiten, dass Wehrmänner bei Beförderungsdiensten mindestens so viel an Erwerbsausfallentschädigung erhalten, wie sie im Falle von Arbeitslosigkeit an Arbeitslosengeldern beziehen könnten, als Postulat.

Motion Wehrmänner bei Beförderungsdiensten mindestens so viel an Erwerbsausfallentschädigung erhalten, wie sie im Falle von Arbeitslosigkeit an Arbeitslosengeldern beziehen könnten

Ähnlich gespalten zeigte sich das Parlament. In der Herbstsession 1993 machte der Ständerat klar, dass er in diesem Bereich von einer Beschneidung der Kantonshoheit nicht wissen will. Obgleich Bundesrätin Dreifuss den Vorstoss begrüsste, da sich ihrer Meinung nach in den Verhandlungen mit der EU eine Bundeslösung aufdränge, lehnte die kleine Kammer mit deutlichem Mehr eine Motion Weber (Idu, ZH) ab, welche die Heilmittelkontrolle dem Bund übertragen wollte (Mo. 93.3176). Nur einen Tag später nahm hingegen der Nationalrat diskussionslos eine Motion seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit an (Mo. 92.3451), die vom Bundesrat verlangt, ein Bundesgesetz vorzulegen, welches die interkantonale Heilmittelkontrolle ersetzen kann.

Vorstösse für eine Heilmittelkontrolle auf Bundesebene (Mo. 92.3451, Mo. 93.3176)
Dossier: Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG)

Das Parlament befasste sich bereits mit einzelnen Vorschlägen der Expertenkommission. Beide Kammern überwiesen eine unbestrittene Motion Zisyadis (pda, VD) für die Einführung von Gemeinschaftsdiensten als Strafen. Eine vom Nationalrat gutgeheissene Motion Iten (cvp, NW; Mo. 91.3307) für eine Ausdehnung der Maximaldauer von bedingten Strafen auf 36 Monate wandelte die kleine Kammer hingegen in ein Postulat um. Dieser Entscheid wurde einerseits damit begründet, dass dieses Anliegen ohnehin bereits von der oben erwähnten Expertenkommission eingebracht worden sei, andererseits machte sich aber auch grundsätzliche Kritik an einer Milderung der Strafbestimmungen bemerkbar.

Neues Strafrecht in der Vernehmlassung
Dossier: Revision des StGB, MStG und dem Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht (2006)

Im Nationalrat forderte de Dardel (sp, GE) eine Lockerung der bestehenden Gesetzgebung im Bereich der Kündigungen bei Zahlungsverzug. Der Motionär begründete seinen Vorstoss einerseits mit den im europäischen Vergleich rigiden schweizerischen Bestimmungen, andererseits mit der wirtschaftlichen Krise, die es immer mehr Menschen verunmögliche, für die hohen Mietkosten aufzukommen. Die Mehrheit des Rates konnte sich dieser Argumentation jedoch nicht anschliessen und verweigerte dem Vorstoss selbst als Postulat die Gefolgschaft. (Siehe auch hier.)

Kündigungen bei Mietzinszahlungsverzug (Mo. 92.3213)

Eine Motion Spoerry (fdp, ZH) (92.3138) aus dem Jahr 1992, welche eine Angleichung der Mietzinsen von Alt- und Neubauwohnungen durch einen schrittweisen Übergang zur Marktmiete forderte, überwies der Nationalrat als Postulat. Um die Einführung der Marktmiete ging es auch Baumberger (cvp, ZH), indem er deren graduelle Einführung auch im Bereich der Altbauwohnungen sowie eine Überarbeitung der Vorschriften über die Eigentumsrechte verlangte. Dabei sollten die bestehenden Rechte der Mieter gegenüber Missbräuchen gewahrt bleiben. Da der Bundesrat bereits im Herbst 1991 eine Studienkommission zur Prüfung der Frage der Marktmiete eingesetzt hatte, beschloss der Rat auf Antrag Seilers (cvp, ZH), deren Bericht abzuwarten und das Geschäft auf eine spätere Session zu verschieben.

Übergang von der Kostenmiete zur Marktmiete (Mo. 92.3576)
Dossier: Marktmiete

Mit einer Motion verpflichtete der Freiburger Nationalrat und CNG-Präsident Fasel (cvp) den Bundesrat, im Rahmen der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) die Beratung von Arbeitslosen als eigenständiges Instrument in den Katalog der Präventivmassnahmen aufzunehmen. Unter Hinweis auf die angelaufene 2. Revision des AVIG beantragte der Bundesrat Umwandlung in ein Postulat. Der Nationalrat erachtete diesen Aspekt der Prävention jedoch als derart zentral, dass er den Vorstoss in der verbindlichen Form überwies. Der Entwurf zur Revision des AVIG, welchen der Bundesrat Ende Jahr dem Parlament zuleitete, sieht substantielle Verbesserungen im Bereich der Arbeitsvermittlung vor. Das Beratungs- und Vermittlungsangebot der Arbeitsämter soll durch die Gewährung der entsprechenden finanziellen Mittel professionalisiert werden, wobei die Aus- und Weiterbildung des Beratungspersonals und die Möglichkeit zur Einrichtung regionaler Vermittlungsstellen im Vordergrund stehen. Grundsätzlich soll die Stempelpflicht durch ein regelmässig stattfindendes Vermittlungsgespräch ersetzt werden.

Beratung von Arbeitslosen als eigenständiges Instrument

Im Ständerat hatte Monika Weber (ldu, ZH) eine Motion eingereicht, die vor allem verschärfte Massnahmen gegen kriminelle Asylbewerber resp. gegen Kriminelle, die sich unter den Schutz des Asylverfahrens stellen, forderte. Den Hintergrund für ihre Intervention bildete die Tatsache, dass sich unter den bei den Razzien der Zürcher Polizei verhafteten Drogendealern regelmässig über 40 Prozent Asylbewerber befinden. Sie verlangte deshalb die Internierung von Asylbewerbern, gegen welche ein Strafverfahren eröffnet wurde, und die nicht in Untersuchungshaft genommen worden sind. Für rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten Verurteilte forderte sie eine Internierung bis zur Erledigung des Asylgesuchs resp. die Ausschaffungshaft für solche, deren Gesuch bereits abgelehnt worden ist. Zudem sollte die heute auf einen Monat beschränkte Ausschaffungshaft bis zu sechs Monaten verlängert werden können, wenn die Betroffenen die Beschaffung von Ausreisepapieren behindern. In seiner Antwort betonte Bundesrat Koller, dass die Behörden bereits seit 1991 Massnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs des Asylverfahrens getroffen hätten, insbesondere mit der Weisung, Gesuche von straffälligen Bewerbern prioritär zu behandeln. Weitere Verschärfungen, wie etwa die Festsetzung von Aufenthaltrayons oder die in der Motion Weber erwähnten Massnahmen, würden zur Zeit von einer Expertenkommission unter rechtsstaatlichen Aspekten genau abgeklärt. Der Rat folgte seinem Antrag, den Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln.

verschärfte Massnahmen gegen kriminelle Asylbewerber (Mo. 93.3120)

Au début du mois de juin, le Conseil fédéral, satisfait des modifications techniques apportées aux appareils, a donné son accord à l'exportation des 60 avions PC-7 vers l'Afrique du Sud. D'autre part, il a également accordé à la fabrique Pilatus la garantie contre les risques à l'exportation (GRE) pour un montant de 45 millions de francs; cette somme ne recouvre cependant pas le prix total des 60 appareils; seuls les risques de rupture de contrat pour des raisons commerciales ont été pris en compte. Le premier appareil ne devrait être livré qu'en août 1994, après les élections démocratiques en Afrique du Sud. Lors de la session de septembre, le Conseil national a très largement rejeté les motions Spielmann (pdt, GE) et Ziegler (ps, GE) (92.3518) qui demandaient que la livraison de 60 avions PC-7 à l'Afrique du Sud soit soumise à la loi sur le matériel de guerre. La proposition du Conseil fédéral de transformer les deux motions en postulats a également été refusée par la chambre basse.

Le Conseil fédéral a donné son accord à l'exportation des 60 avions PC-7 vers l'Afrique du Sud
Dossier: Export von Pilatus PC-7 und PC-9