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Namhafte Probleme ergaben sich 1980 für den Eisenbahnverkehr, aber auch für andere Lebensbereiche durch die Tatsache, dass die Schweiz im Gegensatz zu den meisten europäischen Staaten auf die Einführung der Sommerzeit verzichtete. Nachdem sie zuerst gezögert hatte, den Volksentscheid aus dem Jahre 1978 zu desavouieren, stimmte nun auch die grosse Kammer dem neuen Zeitgesetz zu, welches die Exekutive ermächtigt, die Sommerzeit einzuführen. Die bäuerlichen Kreise, welche den Abstimmungskampf gegen die erste Zeitgesetzvorlage siegreich geführt hatten, lehnen zwar die Einführung der Sommerzeit nach wie vor ab, verzichteten diesmal aber auf die Ergreifung des Referendums. Somit steht ab 1981, zur grossen Erleichterung des internationalen Verkehrs- und Geschäftsbetriebs, einer Gleichstellung der Schweizer Uhren mit denjenigen der Nachbarstaaten nichts mehr im Wege.

Neuer Anlauf zur Schaffung eines Zeitgesetzes (1979)
Dossier: Zeitumstellung

C'est non seulement pour le contrôle de la pollution de l'air, mais aussi pour la lutte contre le bruit, que l'on avait demandé pendant des années la suppression du secret de fonction en ce qui concerne le bruit et les gaz d'échappement émis par les véhicules selon l'homologation fédérale; cette suppression a eu lieu maintenant. Cette modification de la loi fédérale sur la circulation routière, introduite en 1979 déjà, doit permettre aux acheteurs conscients des problèmes d'environnement d'effectuer les comparaisons nécessaires. L'utilisation de véhicules moins bruyants est d'autant plus souhaitable qu'une enquête, réalisée à la demande du Conseil fédéral, a montré que la majorité des personnes interrogées ont.le sentiment que le bruit occasionné par la circulation routière est le moins supportable. En aéronautique également, l'utilisation d'un matériel moins bruyant est d'une grande nécessité, si l'on veut protéger les riverains des aérodromes. C'est dans ce but que l'on a récemment introduit une contribution supplémentaire sur le bruit s'élevant graduellement selon les types d'avion et qui s'ajoute à la taxe d'atterrissage sur les deux grands aéroports de Zurich et Genève.

Modification de la loi fédérale sur la circulation routière (MCF 79.001)

En ce qui concerne le remodelage des rapports entre la Confédération et les cantons, les projets de révision totale de la Constitution fédérale ont passé quelque peu à l'arrière-plan durant l'année écoulée. En revanche, un ensemble de premières propositions relatives à une nouvelle répartition des tâches entre la Confédération et les cantons a suscité une discussion nourrie, après consultation des milieux intéressés par le DFJP. De l'avis de la commission d'experts, il s'agit surtout de renforcer la position des cantons en leur confiant des compétences plus accrues dans certains domaines, afin qu'ils les aménagent et les financent de façon indépendante. De cette décentralisation dans l'accomplissement des tâches, on attend, de surcroît, un effet secondaire positif, à savoir une diminution des charges administratives et par conséquent des frais. Le train de mesures présentées touche en premier lieu certains domaines de la politique sociale et de celle des transports. Il doit aussi permettre à la caisse fédérale d'économiser quelque 200 millions de francs chaque année. Si les prestations des pouvoirs publics ne sont pas réduites, les cantons auraient donc des charges supplémentaires correspondantes.

Erstes Paket zur Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kanton (BRG 81.065)
Dossier: Erstes Massnahmenpaket zur Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (BRG 81.065)

Obwohl der Chef des EJPD im Nationalrat — und Sprecher kantonaler Behörden in einem weniger öffentlichen Kreis — die geäusserten Bedenken zu widerlegen suchten, verdichtete sich die Opposition gegen das Projekt. Der Parteitag der SPS sagte ihm grundsätzlich den Kampf an. In Basel-Land wurde gegen einen Kreditbeschluss des Landrats zugunsten des KIS das Referendum ergriffen, in anderen Kantonen eine Kreditgewährung für 1980 noch ausgesetzt. Ein Rechtsgutachten, das die Zürcher Regierung einholte, stellte Mängel fest. Dies alles veranlasste die zuständigen Behörden, den Speicherungsbereich auf rein kriminalpolizeiliche Informationen zu beschränken und das ganze Projekt zu überarbeiten.

Interkantonale polizeiliche Zusammenarbeit

Die Vernehmlassung zum Vorentwurf für eine Teilrevision der Gesetzesbestimmungen über die Krankenversicherung konnte 1979 abgeschlossen werden. In den Stellungnahmen wurden die Vorschläge zwar weithin begrüsst, die an gewissen Punkten geäusserte Kritik veranlasste die Regierung jedoch zu einer eingehenden Überarbeitung. Auf besonders starke Opposition stiess das Krankengeldobligatorium. Von seiten der Kantone wurde vor allem der Eingriff ins Tarifwesen als zu stark empfunden. Zustimmung fand dagegen die geplante Verbesserung der Leistungen bei Mutterschaft; über weitergehende Forderungen nach Ausgestaltung des Mutterschutzes haben wir schon in anderem Zusammenhang berichtet.

Révision partielle de l'assurance-maladie (MCF 81.044)
Dossier: Krankenversicherung: Vorstösse zu Wahlfranchisen
Dossier: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Kranken- und Unfallversicherung (KUVG; 1977-1987)

In einzelnen Fällen reagierten die SRG und viele Medienschaffende empfindlich aus Furcht vor Übergriffen des Staates. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats prüfte die Aufsicht des Bundes über die SRG und kam zum Schluss, dass diese im administrativen und finanziellen Bereich verstärkt werden sollte. Obwohl die Kommission ausdrücklich festhielt, dass sie kein Staatsfernsehen anstrebe, wurde sie einer solchen Tendenz verschiedentlich beschuldigt, zumal der Kommissionsbericht auch Auswirkungen auf die bevorstehende Anpassung der SRG-Konzession haben könnte. Sodann veranlasste die unsachgemässe Kürzung eines Fernsehinterviews mit dem damaligen iranischen Vizepremierminister Entezam den Bundesrat zur Einleitung einer Untersuchung, obschon der Fehler sofort eingestanden und korrigiert wurde. Insbesondere der Vorwurf, dass das Interview überhaupt inopportun gewesen sei und die äussere Sicherheit der Schweiz gefährdet habe, sowie die Forderung nach einer wirksameren Überwachung von Konzeption, Realisation und Ausstrahlung von Informationssendungen stiess auf vehemente Pressekritik, wobei sich vor allem die welsche Presse für die Informationsfreiheit einsetzte. Gegen eine weitere vom EVED registrierte Konzessionsverletzung am Westschweizer Fernsehen erhob die Generaldirektion SRG Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht. Andere Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen wurden abgewiesen, wobei das Unbehagen über die SRG-internen Beschwerdeinstanzen bestehen blieb. Um die Entscheide des EVED in Beschwerdesachen breiter abzustützen, verfügte Bundesrat Ritschard im Sommer die Einsetzung einer fünfköpfigen verwaltungsunabhängigen Beschwerdeinstanz, die als beratendes Organ seines Departements fungieren soll. Zu ihrem Präsidenten wurde der Publizist Oskar Reck gewählt. Die Schaffung einer SRG-externen unabhängigen Beschwerdeinstanz forderte in der Dezembersession eine Motion von Ständerat Guntern (cvp, VS), die überwiesen wurde.

Verfassungsartikel über Radio und Fernsehen

Die Bedingungen für den Erwerb des Bürgerrechts blieben ein juristischer wie auch ein politischer Streitgegenstand, wobei die Forderung nach Gleichberechtigung der Frau im Vordergrund stand. Dass wohl Väter, nicht aber Mütter ihre schweizerische Nationalität ohne Einschränkung auf ihre Kinder übertragen können, wurde weiterhin als stossend empfunden (Motion Christinat/sp, GE; Mo. 78.517); ausserdem verbreitete sich die Auffassung, dass eine zeitgemässere Regelung mit Sinn und Wortlaut von Art. 44 BV gar nicht unvereinbar wäre (Parlamentarische Initiativen Christinat (Pa.Iv. 79.230) und Weber/fdp, UR; Pa.Iv. 79.223)). Dazu kam, dass das Bundesgericht im Juni die bisherige Praxis der Behörden desavouierte, indem es auch eine Frau als Schweizer Bürgerin «von Abstammung» anerkannte, die das Bürgerrecht erst durch Einbezug in die Einbürgerung ihrer Eltern oder aber durch erleichterte Einbürgerung als Tochter einer Schweizerin erhalten hat (Anfrage Blunschy/cvp, SZ sowie Motion Miville/sp, BS; Mo. 79.546). Ein Argument lautet, Absatz 2 von Art. 44 BV überlasse es ganz allgemein der Gesetzgebung, die Bedingungen für die Erteilung des Bürgerrechts festzusetzen und könne durch den spezielleren Inhalt von Abs. 3 nicht eingeschränkt werden. Nach einer anderen Interpretation gehört die Frage des Bürgerrechts eines Kindes zum Zivilrecht, das nach Art. 64. Abs. 2 BV Bundessache ist.
Der von verschiedenen Seiten bestürmte Bundesrat begnügte sich einstweilen damit, die Ende 1978 abgelaufene Einbürgerungsaktion für Kinder aus national gemischten Ehen noch einmal wiederholen zu lassen, um denjenigen, die erst aufgrund der neuen Interpretation des Bundesgerichts für eine Naturalisierung in Betracht fielen, gleiches Recht zu gewähren (BRG 79.069). Die Räte folgten ihm dabei und lehnten Anträge für eine gründlichere Revision des Bürgerrechtsgesetzes noch ab, wobei sie vor allem die Frage der Verfassungsmässigkeit aufwarfen.
Ein weiterer Vorstoss (Motion Christinat; Mo. 79.425) nahm schliesslich die Forderung wieder auf, dass eine Schweizerin bei der Heirat mit einem Schweizer aus einem anderen Kanton ihr bisheriges Bürgerrecht behalten könne. Eine Parlamentarische Initiative Pagani/cvp, TI; Pa.Iv. 79.226) verlangte eine vom Ehemann unabhängige Einbürgerung der Ehefrau.

Parlamentarische Vorstösse für die Gleichstellung der Geschlechter im Bürgerrecht
Dossier: Revision des Bürgerrechts 1982–1992

Das 1978 vom Volk knapp abgelehnte Zeitgesetz, welches den Bundesrat zur Einführung der Sommerzeit ermächtigt hätte, kam unerwarteterweise bereits im Berichtsjahr wieder zu Aktualität. Hatte bisher die Mehrheit der Deutschschweizer dieser seit einigen Jahren von Frankreich und Italien praktizierten Zeitregelung wenig Interesse abgewinnen können, so änderte sich dies mit der Ankündigung, dass ab 1980 auch in Deutschland, Österreich und noch weiteren Staaten die Sommerzeit gelten soll. Zugunsten der Einführung der Sommerzeit hatten die beiden Basel und Schaffhausen Standesinitiativen eingereicht. Nach Ansicht der Landesregierung war damit eine neue Lage entstanden, welche es vertreten liess, die vom Souverän zurückgewiesene Vorlage bereits nach einem Jahr erneut zu präsentieren. Interessiert an der Gleichschaltung unserer Uhren mit denjenigen des übrigen Europa sind in erster Linie die SBB, die im Falle eines schweizerischen Alleingangs mit jährlichen Mehrkosten von rund CHF 10 Mio. rechnen. Die Nachteile, welche die Landwirte — sie waren die Hauptopponenten der ersten Vorlage von der Sommerzeit befürchten, können nach Ansicht des Bundesrates durch organisatorische Vorkehrungen (z.B. die Verschiebung der Milchablieferzeiten) in engen Grenzen gehalten werden. Der Entwurf zum Zeitgesetz passierte den Ständerat ohne grosse Diskussion. Der Nationalrat, der die Vorlage in derselben Session hätte beraten sollen, zeigte sich wesentlich zurückhaltender; Mit 88:86 Stimmen beschloss er die Rückweisung an die Kommission. In der Presse wurde dieses Votum weniger als Entscheid gegen die Einführung der Sommerzeit gewertet denn als Referenz an die Mehrheit der Stimmbürger, welche seinerzeit die erste Vorlage abgelehnt hatte.

Neuer Anlauf zur Schaffung eines Zeitgesetzes (1979)
Dossier: Zeitumstellung

Da der Panzer 68 seine gegenwärtige Hauptfunktion, den Gegenschlag, ab spätestens Mitte der achtziger Jahre nicht mehr zu erfüllen vermag, legte der Bundesrat besonderes Gewicht auf die zeitgerechte Beschaffung neuer Gegenschlagpanzer. Diese Prioritätensetzung blieb nicht ohne Konsequenzen für die Modellwahl. Nachdem die Regierung 1978 der Zürcher Firma Contraves den Auftrag erteilt hatte, ein Modell für einen neuen Kampfpanzer zu entwickeln, war unter den Militärexperten in der Frage nach der besseren Variante, des Eigenbaus oder der Lizenzproduktion, eine lebhafte Diskussion in Gang gekommen, in die sich auch weitere interessierte Kreise einschalteten. Während die Befürworter des Mitte 1979 von der Contraves vorgelegten schweizerischen Modells vor allem die beschäftigungspolitischen Aspekte und die davon ausgehenden technologischen Impulse geltend machten, verwiesen die Gegner auf die entstehenden zusätzlichen Kosten, speziell aber auf den gegenüber der Lizenzproduktion späteren Ablieferungszeitpunkt eines einheimischen Fahrzeugs. Diesen Argumenten schloss sich der Bundesrat an, als er sich im Dezember, nach der Verlängerung der ursprünglich gesetzten Frist, gegen das schweizerische Konzept aussprach, ein Entscheid, der im grossen Ganzen nicht schlecht aufgenommen wurde, auch wenn er bei den interessierten Betrieben und bei deren Arbeitnehmern auf Kritik stiess.

Bericht über den Einsatz der mechanisierten Verbände (79.084)

Das Vernehmlassungsverfahren zum neuen Verfassungsartikel über Radio und Fernsehen, der wegen des Tempos der technischen Entwicklung der Medien-Gesamtkonzeption vorgezogen werden muss, wurde Mitte Jahr abgeschlossen. Mit Ausnahme der FDP, der SVP und des Arbeitgeberverbandes, die einen reinen Kompetenzartikel befürworteten, sprachen sich die andern Stellungnahmen für eine inhaltsreichere Verfassungsaussage aus. Mehrheitlich wurde auch die Schaffung einer unabhängigen Beschwerdeinstanz gefordert. Die SRG selbst würde zwei getrennte Artikel begrüssen, um zu verhindern, dass die Kompetenzfrage nochmals der inhaltlichen Regelung zum Opfer fällt. Sie hatte zu Jahresbeginn ihre neuen Statuten genehmigt, die im wesentlichen die Öffnung der bis anhin geschlossenen Mitgliederorganisationen der Westschweiz, die Erleichterung der Neugründung von Mitgliedergesellschaften und die Vergrösserung des Zentralvorstands brachte. Die SRG meinte damit die Grundvorschläge der Hayek-Reformstudie aus dem Jahre 1973 verwirklicht zu haben, ihre Kritiker waren sich jedoch darin einig, dass sie damit begraben worden seien. Sie bemängelten insbesondere, dass eine repräsentative Zusammensetzung der Mitgliedgesellschaften und der Gremien weiterhin nicht gewährleistet ist und dass die zentralistischen Tendenzen eher verstärkt worden sind. Ende Jahr revidierten auch die Regionalgesellschaften der deutschen und rätoromanischen sowie der französischen Schweiz (DRS und SRTR) ihre Statuten, wobei letztere zur Bildung von sieben Kantonalgesellschaften aufrief, die die beiden bisherigen Trägerorganisationen in Genf und Lausanne ersetzen sollen. Die im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motion Oehler (cvp, SG), die sich gegen eine 15-prozentige SRG-Gebührenerhöhung wandte, wurde vom Ständerat abgelehnt; dieser forderte jedoch in einem Postulat, dass die zusätzlichen Einnahmen zur Verbesserung der Programmqualität verwendet werden. In entsprechendem Sinne wurde die Gebührenerhöhung dann vom Bundesrat mit etlicher Verspätung im Herbst in Kraft gesetzt. Oehler gab sich damit jedoch nicht zufrieden und verlangte in einer neuen Motion die Zuständigkeit des Parlaments zur Festsetzung der SRG-Gebühren.

Verfassungsartikel über Radio und Fernsehen

Dans toute la Suisse un grand débat eut lieu à propos de la nouvelle loi sur la protection de l'environnement (LPE). L'avant-projet avait été mis en consultation en 1978 et accepté par la majorité des intéressés. De nombreuses organisations cependant demandèrent que la loi se préoccupe davantage du maintien des biotopes et contienne des prescriptions sur l'isolation thermique des bâtiments. L'office fédéral concerné examina les avis. La relative lenteur du processus administratif souleva l'indignation de certaines associations pour la protection de la nature qui se plaignirent d'obstruction à cette loi. Fin novembre, le projet définitif fut publié. Les propositions de renforcement furent acceptées dans quelques cas. L'examen de la charge polluante prévisible fut élargi et certains organismes de protection de l'environnement furent habilités à recourir contre un examen jugé insuffisant. La préservation des biotopes contre les interventions techniques fut étendue. On introduisit une disposition concernant l'isolation thermique des bâtiments. La presse considéra ces modifications comme des améliorations, appréciant particulièrement l'extension de l'examen de la charge polluante prévisible, s'étonnant un peu de l'adjonction du chapitre sur l'isolation, qui serait plus à sa place dans une législation sur l'énergie. Dans l'ensemble, ce nouveau projet fut accueilli favorablement. Si beaucoup estimèrent que la LPE, ainsi conçue, n'épuisait pas le mandat constitutionnel, ils admirent que c'était là un premier pas, non négligeable, dont on pouvait espérer au moins une grande efficacité. Les organisations pour la sauvegarde de l'environnement déclarèrent qu'elles ne le combattraient pas, bien que la Société suisse pour la protection du milieu vital le jugea insuffisant sur certains points et que le World Wildlife Fund suisse le taxa de «compromis délavé». On put lire dans certains journaux que tant que l'on ne voudrait pas réellement une protection plus étendue, malgré les sacrifices qu'elle impliquerait, on ne pourrait obtenir un meilleur texte législatif, car l'impulsion en faveur d'une croissance qualitative devait venir du peuple et ne pouvait être dictée par le gouvernement. Les montants qui devraient être engagés, selon cette loi, furent calculés. On estima que la Confédération devrait y consacrer 20 à 30 millions par an tandis que l'industrie devrait contribuer pour sa part à raison de 0.3 à 1.6 milliard par année.

Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG; BRG 79.072)
Dossier: Umweltschutzgesetz

Die Inkraftsetzung des Bundesbeschlusses über Finanzierungsbeihilfen für Betriebe in wirtschaftlich bedrohten Regionen erlaubt es dem Bund, nun auch eine auf Behebung wirtschaftlicher Einseitigkeiten gerichtete Strukturpolitik zu betreiben. In den Genuss der Finanzierungsbeihilfen an Diversifizierungs- und Innovationsinvestitionen sollen Unternehmen in denjenigen Gebieten kommen, in welchen mindestens 20 Prozent der Erwerbstätigen in einer einzigen industriell-gewerblichen Branche beschäftigt sind und überdies gewisse Kriterien des Arbeitsmarktes und der Bevölkerungsentwicklung erfüllt sind. Die Liste der Bezugsberechtigten umfasste am Jahresende elf Regionen, darunter die Kantone Neuenburg und Jura in ihrer Gesamtheit. Die Uhrenregionen sind zwar in der Mehrzahl, aber es befinden sich unter den bezeichneten Gebieten auch solche mit dominierender Textil-, bzw. Metallindustrie. Für Kantone, die über ein eigenes Wirtschaftsförderungsgesetz verfügen, bringt dieser Beschluss nichts grundlegend Neues, sondern eine Verbesserung der bereits bisher gewährten Unterstützungen an Investitionswillige. In den Kantonen Bern und Graubünden verabschiedeten die Parlamente Teilrevisionen der Förderungsgesetze und stimmten damit einem Ausbau des Instrumentariums zu. Überdies stimmten die Bündner mit 14'415 Ja: 8'057 Nein einem Fremdenverkehrsgesetz zu, das unter anderem grössere staatliche Unterstützung für die Tourismuswerbung bringt. Die Regierung von Basel-Land legte als Gegenvorschlag zu den 1978 eingereichten Volksinitiativen der Linksparteien und Gewerkschaften den Entwurf zu einem kantonalen Wirtschaftsförderungsgesetz vor.

Eine Motion (79.320) der Sozialdemokratin Heidi Deneys (NE), welche die Gründung einer eidgenössischen Investitionsbank zur Finanzierung der Entwicklung von Randregionen forderte, überwies der Nationalrat nicht einmal in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Postulatsform.

Finanzierungsbeihilfen für wirtschaftlich bedrohte Regionen (BRG 78.012)
Dossier: Unterstützung von wirtschaftlich bedrohten Regionen in den 1970er Jahren

Die Revision der Rechtsgrundlagen für die innere Ordnung der Armee fand ihren Abschluss, indem der Bundesrat 1979 das neue Dienstreglement erliess. Im EMD bezeichnete man dieses als wichtigen Meilenstein, als «Charta des Soldaten». Das Dienstreglement 80 bringt an sich keine grossen Neuerungen, unternimmt jedoch den Versuch, die Stellung des Soldaten, seine Rechte und seine Pflichten genauer zu umschreiben, weshalb auch auf die Schaffung der Stelle eines Ombudsmanns verzichtet wurde. Zwei wesentliche Anordnungen, das Verbot der Teilnahme an politischen Aktionen im Militärtenue und die Vorschrift, den Wachdienst mit scharfer Munition zu versehen, wurden von sozialdemokratischer Seite unter Beschuss genommen. Neu ist die Umschreibung des Anforderungsprofils für das Kader, wie der Oberbegriff für Unteroffiziere und Offiziere jetzt lautet. Umstritten war die im Dienstreglement 80 enthaltene Regelung der Dienstbeschwerde. In einer Motion, der vom Nationalrat allerdings keine Folge gegeben wurde, verlangte NR Muheim (sp, LU) eine Neuregelung derselben, indem auch die Möglichkeit geschaffen werden sollte, letztinstanzlich an eine ausserhalb der Militärhierarchie stehende, unabhängige Stelle zu gelangen. Der Bundesrat trat diesem Begehren mit der Bemerkung entgegen, eine derartiger Schritt brächte es mit sich, dass die Kommandogewalt in die Hände der Gerichte gelegt würde.

Armeeleitbild 80

Le Conseil fédéral émit un projet de loi sur le Parc national. Cette institution deviendrait ainsi une fondation de droit public. La Confédération augmenterait sa contribution financière, tandis qu'en contrepartie, la Ligue suisse pour la protection de la nature mettrait à disposition de la nouvelle fondation le capital appartenant maintenant au fonds du Parc national.

Loi sur le Parc national (MCF 79.051)
Dossier: Schweizerischer Nationalpark
Dossier: Schutz der Seeufer

Pour sa part, le Conseil fédéral a présenté sa nouvelle conception du droit matrimonial qui marque l'aboutissement de la troisième étape de la révision globale du droit de la famille (On a déjà révisé le droit de l'adoption et le droit de filiation. Reste encore la révision de la loi sur le divorce ainsi que celle du droit de tutelle).
D'une manière générale, cette révision vise à réaliser le principe de l'égalité de traitement des conjoints et à renforcer la communauté conjugale. Ce projet innove dans trois domaines. D'abord la notion de chef de famille est remplacée par celle de collaboration entre époux au sein du couple, ce qui impligile toute une série de conséquences pratiques (Quelques conséquences pratiques: mari et femme participent chacun selon leurs facultés à l'entretien de la famille, le mari ne pourra plus empêcher sa femme d'exercer une activité professionnelle, l'époux chargé du ménage et qui n'a pas de revenu propre recevra régulièrement de son conjoint un montant «équitable» dont il pourra disposer librement). Ensuite, l'actuel régime ordinaire de l'union des biens en vertu duquel le mari administre et utilise les apports de la femme est supprimé. On lui a préféré le régime de la participation aux acquêts. Enfin, la situation du conjoint survivant du point de vue du droit successoral a été améliorée. La part d'héritage des descendants communs ne sera plus comme par le passé d'un quart, mais de la moitié. De plus, la part réservataire des frères et sœurs est abolie sur tout le territoire suisse. Ce projet n'a pas entièrement satisfait les organisations féminines qui lui ont reproché de maintenir encore toute une série de normes inégalitaires.

Revision des Eherechts (3. Etappe der Familienrechtsrevision; BRG 79.043)
Dossier: Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Namensrecht

Die Auseinandersetzung über eine Neugestaltung des Verhältnisses zwischen Bund und Kantonen stand, wie wir bereits festgestellt haben, im Zentrum der Diskussion über die Totalrevision der Bundesverfassung; der Vorstoss für eine grundlegende Reform auf weite Sicht, den die Expertenkommission unternommen hatte, begegnete jedoch verbreitetem Widerstand. Mehr Erfolg als der Entwurf für eine Neuordnung auf Verfassungsstufe hatten die Bemühungen um eine mittelfristige Lösung, die vor allem auf der Gesetzgebungsebene getroffen werden sollte; diese wurden allerdings noch nicht dem Rampenlicht der Öffentlichkeit ausgesetzt. Eine Studienkommission des EJPD legte im Sommer erste Vorschläge vor, die aus einer Zusammenarbeit mit dem vom Bundesrat 1978 eingesetzten interkantonalen Kontaktgremium hervorgegangen waren. Diese Vorschläge tendierten auf eine gewisse Entflechtung der Aufgaben beider Ebenen, und zwar sowohl in rechtlicher wie in finanzieller Hinsicht, Der Bund sollte sich namentlich im Schulwesen, im Gesundheitswesen, in der Sozialfürsorge, in der Wohnbauförderung und im öffentlichen Regionalverkehr ganz oder teilweise aus der Verantwortung zurückziehen. Bei der AHV würde der Bund die eigentliche Versicherung voll übernehmen, die Ergänzungsleistungen dagegen gänzlich den Kantonen überlassen. Weitgehend fiele dem Bund auch der Unterhalt der Nationalstrassen zu. Für die Kantone erwartet man von der Neuregelung eine Mehrbelastung von rund CHF 2–300 Mio. Um diese für die finanzschwachen Bundesglieder zu erleichtern, regte man eine Verstärkung des Finanzausgleichs (aus den Kantonsanteilen an der Wehrsteuer) an. Das Kontaktgremium stimmte im Herbst den meisten Vorschlägen zu; die Kantonsvertreter zeigten unter dem Eindruck des Volksverdikts gegen die zweite Mehrwertsteuervorlage eine gewisse Bereitschaft zur vermehrten Belastung der kantonalen Ebene. Einwände wurden vor allem gegen eine stärkere Beteiligung der Kantone an den Lasten des Regionalverkehrs erhoben. Der Bericht der Studienkommission gelangte aber 1979 noch nicht ins Vernehmlassungsverfahren. Die definitive Zustimmung der Kantonsregierungen zu seinen Vorschlägen wurde dadurch erschwert, dass der Bundesrat für 1981 ein neues Sparprogramm ankündigte, das seinerseits eine zusätzliche Belastung der kantonalen Finanzen vorsieht. Anderseits meldete sich von sozialdemokratischer Seite Opposition gegen die Abtretung sozialer Aufgaben durch den Bund, da eine solche der Bevölkerung finanzschwacher Gliedstaaten eine Verschlechterung ihrer Lage bringen könnte.

Erstes Paket zur Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kanton (BRG 81.065)
Dossier: Erstes Massnahmenpaket zur Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (BRG 81.065)

Neugeregelt wurde 1979 der Militärpflichtersatz. Die Vorlage des Bundesrates von 1978, die in der Veranlagung verschiedene Erleichterungen brachte, anderseits aber den Steuersatz erhöhte, vermochte nicht alle Kreise zu befriedigen. Insbesondere die Invalidenverbände zeigten sich von der Vorlage enttäuscht, weil sie keine Befreiung aller geistig und körperlich Behinderten vorsah, während gleichzeitig die aus beruflichen Gründen nicht militärdienstpflichtigen SBB-Beamten davon ausgenommen wurden. Sozialdemokratische Vorstösse, die sich die Forderungen der Invaliden zu eigen machten, wurden in beiden Kammern, im Nationalrat allerdings nur knapp, abgelehnt. Die Mehrheit stellte sich auf den Standpunkt, auch unter den Behinderten gebe es Gutgestellte, die zur Leistung des Beitrags imstande seien. Sie versuchte immerhin der Kritik die Spitze zu nehmen, indem sie, über die Anträge des Bundesrates weit hinausgehend, den grössten Teil der Invaliden von der Leistung der Abgabe entband.

Reform des Militärpflichtersatzgesetzes (78.060)

Nach dem Ständerat nahm nun auch der Nationalrat Stellung zum Rechtshilfegesetz, das eine allgemeine Grundlage für die Zusammenarbeit mit anderen Staaten in Strafangelegenheiten schaffen soll. Dabei zeigte er in der Frage der Steuerdelikte grösseres Verständnis für die Anliegen der Regierung als die kleine Kammer. Doch im Unterschied zur Exekutive. die für die Zulässigkeit einer Rechtshilfe bei Steuerhinterziehung auf das Kriterium des Landesinteresses hatte abstellen wollen, wählte die Ratsmehrheit eine konkretere Voraussetzung: den Steuerbetrug. Noch weitergehende Anträge. die namentlich von der Linken unterstützt wurden, drangen nicht durch. Die Volkskammer genehmigte im übrigen wie die Ständevertreter die vom Bundesrat beantragte Ergänzung des Strafgesetzbuches, nach der besonders schwere Verbrechen (Genozid, Kriegsverbrechen, Terrorakte) unverjährbar sein sollen; verschiedene Stimmen beanstandeten freilich die ungenügende Umschreibung der fraglichen Tatbestände.

Bundesgesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (BRG 76.033)
Dossier: Pieter Menten und die Änderung des Rechtshilfegesetzes (1976-1981)

Einstimmig verabschiedeten beide Räte den vom Bundesrat 1978 vorgelegten Verfassungsartikel über die Landesversorgung, über den 1980 noch das Volk zu befinden hat.

Abstimmung über den Verfassungsartikel über die Regelung der Landesversorgung (02. März 1980).

Gegen den von der Bundesversammlung 1978 im Sinne eines informellen Gegenvorschlags zur Atomschutzinitiative verabschiedeten befristeten Bundesbeschluss zum Atomgesetz war vom radikaleren Flügel der Atomenergieopponenten das Referendum ergriffen worden. Somit musste sich der Souverän auch dazu äussern. Da hier nicht die Frage zur Debatte stand, ob weitere Kernkraftwerke gebaut werden sollen, verlief die Abstimmungskampagne bedeutend ruhiger als bei der Volksinitiative. Im wesentlichen ging es darum, die Bewilligungsbedingungen für die drei Werke Kaiseraugst (AG), Graben (BE) und Verbois (GE), die bereits über eine Standortbewilligung verfügen, durch die Hereinnahme des Kriteriums des Bedarfsnachweises zu verschärfen. Gegen die ihnen zu wenig weitgehende wandten sich die POCH, die RML, die Jungsozialisten sowie einige Kantonalsektionen der SP, der SVP. der PdA und der NA. Sie hätten einen Baustopp bis zu der ohnehin geplanten Totalrevision des aus dem Jahre 1959 stammenden Gesetzes vorgezogen. Bei einer Stimmbeteiligung von 37 Prozent fand die Gesetzesteilrevision am 20. Mai mit 982'634 Ja zu 444'422 Nein eine deutliche Zustimmung. Da sich die Energieverbrauchsprognosen, welche die Grundlage für den Entscheid über den Bedarfsnachweis bilden, nicht nur aus den Prognosen über die wirtschaftliche Entwicklung ableiten lassen, sondern ebenfalls von politischen Entscheiden abhängig sind (zum Beispiel von Energiespargesetzen), werden auch in Zukunft in den eidgenössischen Räten, die nun über die Bewilligung zu entscheiden haben, heisse Atomenergiedebatten zu erwarten sein. Mit der unter dem Vorsitz des Tessiner Staatsrates Fulvio Caccia (cvp) stehenden Eidgenössischen Energiekommission hat das EVED ein in diesen Fragen beratendes Gremium geschaffen.


Abstimmung vom 20. Mai 1979

Beteiligung: 37.63%
Ja: 982'634 (68.9%)
Nein: 444'422 (31.1%)

Parolen:
– Ja: CVP, EVP, FDP, LdU, LPS, PdA (2*), REP (1*), SD (1*), SPS(4*), SVP (2*), eco, SAV, SBV, SGB, SGV, TravS, VSA, Landesvernand Freier Schweizer Arbeiter
– Nein: POCH, Liberalsozialistische Partei der Schweiz
*In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Révision de la loi sur l'énergie atomique (MCF 77.053)

Le Fonds du Programme des Nations Unies pour l'Environnement avait été créé dans le but d'encourager et de coordonner les activités de protection dans ce domaine. La Suisse, qui y participe, y versait CHF un million par an depuis 1975. Le Conseil fédéral envisagea d'augmenter cette contribution à CHF 1.05 million dès 1980. Mais lorsque une commission du Conseil des Etats examina la question, elle trouva que ce crédit reposait sur des bases juridiques faibles et remit sa décision dans l'intention de réexaminer le problème.

Participation au Fonds du Programme des Nations Unies pour l'Environnement (MCF 79.017)

Insgesamt 35 Bergregionen haben bis Ende 1978 ihre Entwicklungskonzepte beim EVD eingereicht. Da von diesen im Berichtsjahr neun weitere, gutgeheissen wurden, gelangen nun 28 Regionen in den Genuss der durch das Investitionshilfegesetz (IHG) zugesicherten Entwicklungsbeihilfen.

Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete (BRG 11652)
Dossier: Unterstützung von wirtschaftlich bedrohten Regionen in den 1970er Jahren

Die für die Überblickbarkeit der Marktlage wichtige Preisanschreibepflicht führte das Parlament durch die Teilrevision des Bundesgesetzes über den unlautern Wettbewerb in das ordentliche Recht über. Dieser Entscheid war wegen des Auslaufens des Preisüberwachungsbeschlusses, auf den sich die Anschreibepflicht bisher stützte, nötig geworden. Mit der ebenfalls verabschiedeten Teilrevision des Bundesgesetzes (BRG 78.038) über den Verkehr mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen wird der Bundesrat ermächtigt, die von Konsumenten und Wissenschaftern seit langem geforderte Deklaration der Zusammensetzung der Lebensmittel anzuordnen.

Aufnahme der Preisanschreibepflicht ins Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (BRG 76.412)

Der Bundesrat begründete in einer Botschaft seine Ablehnung der 1975 eingereichten Volksinitiative gegen den Strassenlärm. Die Argumentation bewegt sich in ähnlichem Rahmen wie bei der Stellungnahme zur 1977 verworfenen «Albatros-Initiative»: Aus wirtschaftliichen Gründen sei es nicht ratsam und zum Teil auch technisch unmöglich, die geforderten Grenzwerte und Zeitlimiten einzuhalten. Die Regierung berief sich dabei auf ihr eigenes Programm, welches erlauben soll, eine der Forderungen der Initianten teilweise und mit rund zweijähriger Verspätung zu erfüllen. Die Lärmgrenzwerte für neue Strassenfahrzeuge sollen bis 1982 um durchschnittlich 5 dB (A) herabgesetzt werden. Der Bundesrat musste in der Botschaft allerdings auch eingestehen, dass er nicht in der Lage sein wird, seine Versprechungen bezüglich der Lärmbekämpfung aus dem Jahre 1974 – er sprach damals von einer Reduktion um 6-10 dB (A) bis zum Jahr 1982 – vor 1986 einzulösen.

Volksinitiative «gegen den Strassenlärm» (BRG 78.070)

Die Ausarbeitung eines neuen Verfassungsartikels für Radio und Fernsehen war rasch an die Hand genommen worden: Anfang Dezember, zwei Jahre nach dem Scheitern der letzten Vorlage, schickte das EVED zwei Vorschläge in die Vernehmlassung. Die erste Variante, ein reiner Kompetenzartikel, strebt eine offene verfassungsrechtliche Grundlage an. Sie sagt nichts über die Ausführungsgesetzgebung aus. In der zweiten Variante werden Radio und Fernsehen als Medien verstanden, deren staats- und gesellschaftspolitische Rollen ausdrücklich formuliert sein sollen. Im Zentrum steht jedoch die Mündigkeit des Radio- und Fernsehkonsumenten; die beiden Medien haben zur selbständigen Meinungsbildung der Zuhörer und Zuschauer beizutragen.

Verfassungsartikel über Radio und Fernsehen