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Dans sa version soumise en consultation, le second train de mesures relatives à la nouvelle répartition des tâches entre la Confédération et les cantons touche à divers secteurs de l'AI. Pour l'essentiel, il s'agirait, par la suppression de certaines subventions fédérales, de faire supporter aux cantons la plus grande partie de l'aide aux invalides. En contrepartie, ceux-ci seraient déchargés de 12.5% à 7% de leur contribution au financement de l'assurance. Cette proposition s'est heurtée à une large opposition. Les partis et les associations interrogés ont estimé que l'organisation interne du régime en vigueur fonctionnait de manière efficace. Elle n'appelait dès lors aucune modification sous peine de compliquer inutilement son application et de nuire à la qualité de la prise en charge des intéressés. Pour ce qui a trait au désengagement financier de l'AI du domaine de l'assistance, il a été jugé par la gauche et les associations de handicapés de nature à porter atteinte aux droits acquis.

Zweites Paket der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (BRG 88.039)

Keineswegs befriedigt vom Projekt «Bahn 2000» zeigte sich die Tessiner Regierung. Sie besteht darauf, dass mit dem vorgesehenen Ausbau der Ost-West-Achse eine neue Eisenbahn-Alpentransversale verbunden wird und hält das Konzept eines Eisenbahnnetzes des 21. Jahrhunderts für unvollständig, wenn der Wunsch nach einer schnelleren Alpendurchquerung nicht einbezogen wird. Nachdem Bundesrat und Parlament ein neues Alpenbahnprojekt vorläufig zurückgestellt hatten, da die Transportkapazitäten mit dem Ausbau der Lötschberglinie auf Doppelspur bis nach der Jahrtausendwende genügten, kritisierten sowohl die Regierungen der Kantone im Einzugsgebiet des Gotthards als auch diejenigen der Ostschweiz diesen Entscheid als verfehlt: Der Bau einer neuen Alpentransversale dürfe nicht allein von Verkehrsprognosen und dem finanziellen Ertrag abhängen; entscheidend sei die neue Konkurrenzfähigkeit einer solchen Bahn gegenüber der Strasse und die Verminderung der sozialen Kosten vor allem in bezug auf die Belastung der Umwelt. Weil zudem die Kapazität der Gotthard-Autobahn wegen des rasch zunehmenden Schwerverkehrs in absehbarer Zeit voll ausgelastet sei und sich das Problem einer zweiten Autotunnelröhre stelle, drängten sie auf einen raschen Entscheid, denn nur mit einem vorher spruchreifen Bahn-Basistunnel könne der weitere Ausbau der N 2 und somit eine noch stärkere Abwanderung des Verkehrs auf die Strasse verhindert werden. Bezüglich der Linienführung (Gotthard- oder Splügen-Basistunnel) gingen die Meinungen allerdings nach wie vor auseinander. Mit einer Eingabe an den BR forderten die Ostschweizer Kantone (AI, AR, GL, GR, SG, SH, TG), die Planungsgrundlagen für die Splügenbahn voranzutreiben, damit beide Varianten vergleichbar werden und bald ein Entscheid getroffen werden könne.

Diverse regionale Forderungen bezüglich des Linienführungsentscheides der NEAT
Dossier: Geschichte der neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT)

Als präventives Instrument zur Bekämpfung von wirtschaftlichen Krisen stand im Parlament der Vorschlag des Bundesrates für eine Neufassung des Bundesgesetzes über die Bildung von steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven zur Debatte. Mit dieser Revision soll die seit 1951 gültige Regelung, die es den Unternehmen erlaubt, einen Teil des Reingewinns mit Steuervorteilen für schwierige Zeiten zurückzulegen, attraktiver gestaltet werden. Die Vorlage fand in beiden Kammern gute Aufnahme. Umstritten war allerdings die Klausel, die es dem Bundesrat erlaubt hätte, dem Parlament nötigenfalls, d.h. bei zu geringen Einlagen, ein Obligatorium für Betriebe mit mehr als 100 Mitarbeitern zu beantragen. Die Fraktionen der FDP, der SVP und der Liberalen opponierten dieser von den Unternehmerverbänden strikte abgelehnten Kompetenzeinräumung. Hinter den Bundesrat stellten sich die Linke und die kleinen Parteien der Mitte, während die CVP — wie übrigens auch in andern wirtschaftspolitischen Fragen — gespalten war. Im Nationalrat obsiegten zwar zunächst die Befürworter, nachdem sich aber die Ständekammer mit deutlichem Mehr gegen Vorkehren zur allfälligen Einführung eines Obligatoriums ausgesprochen hatte, fügte sich die Mehrheit der Volksvertreter diesem Entscheid. Die untere Grenze für die Begünstigungsberechtigung wurde etwas flexibler gestaltet, indem die Kantone berechtigt sind, diese mit dem Einverständnis des Bundesrates von 20 auf 10 Mitarbeiter zu reduzieren. Im Interesse der Unternehmer liegt ebenfalls die Erhöhung der Obergrenze der gesamten Einlagen von 10 auf 20 Prozent (bei besonders kapitalintensiven Unternehmen 30%) der jährlichen Lohnsumme. Die Botschaft sah vor, dass die Freigabe der Reserven nicht erst im Krisenfall, sondern bereits bei drohenden Schwierigkeiten präventiv fir strukturverbessernde Investitionen erfolgen kann. Das Parlament erweiterte diesen Paragraphen in dem Sinn, dass für Branchen (nicht aber für einzelne Unternehmen, wie zuerst vom Ständerat beschlossen) die Bewilligung für die; Reserveauflösung auch bei einem ausgewiesenen aussergewöhnlichen Investitionsbedarf erteilt werden kann.

Bundesgesetz über die Bildung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven (BRG 84.014)

Spürbar geringer fiel demgegenüber der allgemeine Zufriedenheitsgrad nach der parlamentarischen Behandlung des Preisüberwachungsgesetzes für Waren und Leistungen marktmächtiger Unternehmen und Organisationen, namentlich von Kartellen, aus. Hauptstreitpunkt bei diesem Gesetz, das den 1982 vom Volk angenommenen Verfassungsartikel über die Preiskontrolle realisieren will, bildete die Frage, ob es auf den erwähnten Märkten sämtliche Preise für Güter und Dienstleistungen erfassen soll. Die Konfliktlinie im Parlament verlief ähnlich wie beim Kartellgesetz. Die Fraktionen der FDP, der SVP und der Liberalen sowie ein Teil der CVP plädierten für eine Nichtunterstellung der Zinsen auch in den Fällen, wo diese, wie etwa die Hypothekarzinsen, von regionalen Zinskonvenien festgelegt werden. Das ungehinderte Funktionieren dieser Abmachungen ist ihrer Meinung nach für die Existenz der kleinen Banken lebenswichtig. Zudem hielten sie dafür, dass die Entgelte für das Bereitstellen von Kapital (Zinsen) analog zu den Entschädigungen für den Einsatz von Arbeitskraft (Löhne) behandelt werden müssten. Der Bundesrat sprach sich im Sinne eines einheitlichen Wettbewerbsrechts gegen die Ausklammerung bestimmter Branchen aus; eine Gefährdung der Durchführung geldpolitisch begründeter Massnahmen der Nationalbank durch die Preisüberwachung hatte er in seinem Entwurf von vornherein ausgeschlossen. Unter Namensaufruf strichen der Nationalrat (90 : 79 Stimmen) und der Ständerat (25 : 7) die Kredite aus dem Kompentenzbereich des Preisüberwachers. Ebenfalls nicht zur Zufriedenheit der Initianten fielen die Entscheide in bezug auf die Überwachung von Preisen aus, die entweder von den Behörden festgelegt resp. genehmigt oder aber durch eine Verwaltungsinstanz kontrolliert werden. Gemäss Ratsbeschluss kommt dem Preisüberwacher im ersten Fall lediglich ein Empfehlungsrecht zu, im zweiten muss er nicht einmal – wie dies die Exekutive immerhin vorgeschlagen hatte – konsultiert werden. In persönlichen Erklärungen im Rat bezeichneten enttäuschte Vertreterinnen der Konsumenten, aber auch ein Sprecher der SP das Gesetz als nicht dem Verfassungsauftrag entsprechend. Erstere lehnten die Vorlage bei der Schlussabstimmung im Parlament ab, die SP und die äussere Linke enthielten sich der Stimme. Da im neuen Gesetz u.a. die Versicherungsprämien, die Spitaltaxen, die Verkehrstarife, die Hypothekarzinsen und die Preise für Landwirtschaftsprodukte der Verfügungsgewalt des Preisüberwachers entzogen sind, kann nach Ansicht der Kritiker davon kein namhafter Beitrag zur Tiefhaltung der Lebenskosten erwartet werden. Immerhin verzichteten die Opponenten in der Folge darauf, das Referendum zu ergreifen; die Fédération romande des consommatrices kündigte jedoch eine neue Volksinitiative an, in welcher unter anderem die Zinsen explizite Erwähnung finden sollen.

1. Preisüberwachungsinitiative, direkter Gegenvorschlag und Ausführungsgesetzgebung (BRG 77.226 und BRG 84.058)

Nach dem Ständerat genehmigte auch der Nationalrat einstimmig das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel. Im Einverständnis mit dem Bundesrat beschloss er dabei verschiedene Abänderungen, welche unter anderem die Dauer der Schonzeit für gewisse Tierarten und die Liste der jagdbaren Tiere betrafen, und sprach sich neu für eine Entschädigungspflicht des Bundes bei Wildschäden aus.

Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel (BRG 83.033)

Im Eisenbahnverkehr wurden 1985 mit dem Konzept «Bahn 2000», der Wiederaufnahme der Diskussion um eine neue Alpentransversale und der Botschaft des Bundesrates über den neuen Leistungsauftrag an die SBB die Grundlagen der künftigen Politik für den öffentlichen Verkehr geschaffen. Nachdem das Projekt des Baus neuer Haupttransversalen (NHT) zwischen Lausanne und St. Gallen und von Basel nach Olten im Vernehmlassungsverfahren zwiespältig aufgenommen worden war, beschlossen die Bahn-Verantwortlichen, ihre ursprünglichen NHT-Pläne zu einem Angebotskonzept für den gesamten Eisenbahnverkehr umzugestalten. Dieses Bahnleitbild der Zukunft stellten sie der Öffentlichkeit im Berichtsjahr unter dem Titel «Bahn 2000» vor. Im Kern geht es darum, die vorgesehenen Schnellbahnlinien bescheidener zu bauen und besser mit den übrigen Eisenbahnverkehrsbedürfnissen – vor allem jener anderer Regionen zu verknüpfen. Landesweit soll ein qualitativ hochstehendes Bahnangebot mit häufigeren und zusätzlichen direkten Verbindungen, besseren Anschlüssen und dadurch kürzeren Gesamtreisezeiten verwirklicht werden. Das Projekt umfasst das gesamte Bahnnetz inklusive Privatbahnen und überregionale Buslinien und schafft auch die Voraussetzungen für bessere Anschlüsse und durchgehende Zugsläufe im internationalen Verkehr.

Im Gegensatz zum NHT-Konzept sind für «Bahn 2000» nicht mehr möglichst hohe Zugsgeschwindigkeiten auf den Hauptachsen die erste Priorität; Ziel ist vielmehr, dass die Züge so rasch als nötig fahren, um auf möglichst vielen Umsteigebahnhöfen bei einem Minimum an Wartezeiten ein Maximum an Anschlüssen anbieten zu können. Dazu ist vorgesehen, dass an den Knotenbahnhöfen die Züge von allen Seiten her kurz hintereinander eintreffen und wieder ausfahren, wobei sich diese sogenannten «Spinnen» wegen der leichteren Merkbarkeit des Fahrplans zu jeder vollen Stunde wiederholen sollen. Damit die heutigen Fahrzeiten, die alle um 7-30 Prozent über der gewünschten Stunde liegen, verkürzt werden können, muss das bestehende Netz modernisiert und im Bereich der zentralen überlasteten Netzteile um vier Neubaustrecken von total 120~km Länge ergänzt werden. Diese vier neuen Abschnitte (Vauderens-Villars-sur-Glâne auf der Strecke Lausanne-Bern, Mattstetten-Rothrist im Raum Olten mit einer Verbindúngsstrecke Richtung Luzern, Olten-Muttenz (BL) sowie Zürich Flughafen-Winterthur) haben gleichsam «Rückgratfunktion» für die «Bahn 2000», da ohne sie weder eine optimale Verknüpfung der Zugsläufe in den Knotenbahnhöfen noch das erhöhte Zugsangebot möglich ist. Die beiden Neubaustrecken zwischen Basel und Bern erhöhen zudem die Leistungsfähigkeit der Transitachse Bern-Lötschberg-Simplon für den Güterverkehr und ermöglichen damit die volle Nutzung der Investition in den Doppelspurausbau der Lötschbergbahn.

Das ganze Vorhaben soll schrittweise bis zum Jahr 2000 verwirklicht werden. Die Investitionen in die festen Anlagen der SBB belaufen sich nach heutigem Planungsstand auf insgesamt CHF 5 bis 5.1 Mia., wovon CHF 2.3 bis CHF 2.4 Mia auf die Neubaustrecken entfallen. Daneben ist für den Ausbau der Privatbahnen ebenfalls mit erheblichen Investitionen zu rechnen, für die voraussichtlich rund CHF 1 Mia an Bundesmitteln bereitzustellen ist.

Im Dezember verabschiedete der Bundesrat zuhanden des Parlaments drei separate Bundesbeschlüsse über die Realisierung dieses neuen Bahnkonzepts. Gleichzeitig entschied er sich in seiner Botschaft zur «Bahn 2000» bezüglich der umstrittenen Linienführung zwischen Mattstetten und Rothrist für die «Variante Süd» via Koppigen, welcher als ursprünglicher NHT-Strecke wegen des beträchtlichen Kulturlandverlustes schon frühzeitig Opposition erwachsen war. Die Landesregierung stellte zwar fest, dass auch die vom VCS vorgeschlagene «Variante Nord» entlang der Autobahn N1 und der bestehenden SBB-Linie Biel-Olten das Ziel verkürzter Fahrzeiten erfiillen würde, gab aber der billigeren und technisch einfacher zu erstellenden «Variante Süd» den Vorzug; dabei plädierte sie dafür, durch Projektverbesserungen die Eingriffe in die IIandschaft auf ein Minimum zu beschränken. Während das Konzept der «Bahn 2000» als wichtiger und notwendiger Schritt auf dem Weg zu einem umweltfreundlichen, attraktiven öffentlichen Verkehrswesen der Zukunft mehrheitlich begrüsst wurde, fühlten sich die Betroffenen, vor allem der Kanton Bern, vom Variantenentscheid des Bundesrates brüskiert. Auf Unverständnis stiess insbesondere, dass sich die Exekutive bei ihrer Wahl weitgehend an den zu erwartenden Baukosten orientierte, obwohl die von Umweltschutzkreisen geforderte Variante entlang der N 1 neben dem Vorteil der Bündelung der Verkehrsimmissionen auch eine Aufwertung der Jurasüdfusslinie – wie sie die Westschweizer Stände wünschten – zur Folge hätte. Der Entscheid über die definitive Streckenführung liegt nun beim Parlament und untersteht dem fakultativen Referendum.

Bahn 2000 (BRG 85.074)
Dossier: Bahn 2000

Im Sommer eröffnete sodann der Bundesrat ein Vernehmlassungsverfahren über den Entwurf der Expertenkommission Barras, der eine «Entkriminalisierung» auf Gesetzesstufe erreichen soll. Danach wären die Verweigerer zwar weiterhin militärgerichtlich zu bestrafen, doch bei Erweis religiöser oder ethischer Gewissensgründe würde ihre Haft durch eine Arbeitsleistung ersetzt. Diese hätte in der Regel anderthalbmal so lange zu dauern wie die verweigerten Militärdienste und käme vor allem dem Umweltschutz, der Berglandwirtschaft oder sozialen Einrichtungen zugute. Von einem Eintrag ins Strafregister würde abgesehen. Die Stellungnahmen der konsultierten Kantone und Organisationen fielen zu einem erheblichen Teil kritisch aus. Während die beiden grossen Landeskirchen die «Aufteilung» des Gewissens beanstandeten, verlangten bürgerliche Kreise und hohe Offiziere die Einordnung des Arbeitsdienstes in den Rahmen der Gesamtverteidigung.

Arbeit der Expertenkommission Barras (84.359)
Dossier: Einführung des Zivildienstes

Der oben erwähnte Hayek-Bericht über die Lage der ETH verstärkte bei Parlament und Bundesrat die Einsicht in die Notwendigkeit, die Forschung in der Schweiz gezielter zu födern. National- und Ständerat stimmten mit grossem Mehr einem Rahmenkredit zur Förderung der praxisorientierten Forschung und Entwicklung während der Jahre 1986-1991 in der Höhe von CHF 150 Mio zu. Der nachgesuchte Kredit entsprach dem Ausgabenniveau der vergangenen fünf Jahre sowie einem jährlichen realen Wachstum von drei Prozent und wird – dank der bisherigen Praxis, wonach die interessierte Industrie sich mit gleichen Beträgen mitbeteiligt – ein Forschungsvolumen von CHF 300 Mio auslösen. Das neue Finanzierungsmodell mit mehrjährigen Rahmenkrediten löst das System der jährlichen Zusicherungskredite und unregelmässigen Mehrjahreskredite ab und schallt stabilere finanzielle und forschungspolitische Planungsgrundlagen. Für dieselbe Periode beantragte der Bundesrat dem Parlament Sondermassnahmen im Umfang von CHF 207 Mio; damit soll die Aus- und Weiterbildung sowie die Forschung in den Bereichen Informatik und Ingenieurwissenschaften impulsartig vorangetrieben werden, um den Rückstand bezüglich der neuen Technologien aufzuholen. Mit den beiden Kreditbegehren kam der Bundesrat auch entsprechnenden Vorschlägen des Schweizerischen Wissenschaftsrates nach. Diese Vorschläge wurden mit einem Bericht untermauert, der dem Bundesrat auch als Grundlage für die konzeptionelle Umschreibung der Forschungspolitik des Bundes von 1988-1991 dienen soll; zur Erstellung eines solchen Mehrjahresplanes, welcher auch im Finanzplan und in den Regierungsrichtlinien des Bundesrates Berücksichtigung findet, war der Bundesrat gemäss Forschungsgesetz von 1983 verpflichtet.

Rahmenkredit zur Förderung der praxisorientierten Forschung und Entwicklung

Die Vernehmlassung zur Revision des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) wurde abgeschlossen. Betreffend den qualitativen Gewässerschutz (Massnahmen gegen die Gewässerverschmutzung) fand der Gesetzesentwurf weitgehend Zustimmung. Die Umweltschutzorganisationen sowie CVP, SP und SGB verlangten allerdings weitergehende Vorschriften, insbesondere bezüglich Nitratgehalt, Klärschlamm und Landwirtschaft. Kritisiert wurde auch der Verzicht auf Lenkungsabgaben für industrielle und gewerbliche Abwässer. Beim quantitativen Gewässerschutz, der die Nutzung der Gewässer sowie Eingriffe in Wasserläufe und Uferbereiche regelt, erwuchs dem Kernstück der GSG Revision, der Regelung der Restwassermenge, starke Opposition: Während die politischen Parteien die vorgeschlagenen Restwassermengen als nicht zu unterschreitendes Minimum bezeichneten, kritisierte die Energiewirtschaft diese als zu starr; mit dem Hinweis auf Produktionsverluste und die Verteuerung der Hydroelektrizität lehnte sie die Vorlage als zu einseitig ökologisch ausgerichtet ab. Die betroffenen Kantone, welche sich in ihrer Gewässerhoheit bedroht sahen, machten geltend, dass die Bestimmungen über das Restwasser und über Konzessionserteilungen zur Wasserkraftnutzung für sie starke finanzielle Einbussen brächten. Eine Lösung dieses Problems strebte die von Umweltschutzkreisen vorgeschlagene Schaffung eines Gewässerfonds an, der nach dem Verursacherprinzip von der Elektrizitätswirtschaft zu speisen wäre und die nötigen Abgeltungen für die betroffenen Gemeinden zu erbringen hätte. Im übrigen lehnten die Umweltschutzorganisationen und namentlich die Initianten der «Initiative zur Rettung unserer Gewässer» das revidierte GSG in der vorgeschlagenen Form entschieden ab. Die Restwassermengen seien ungenügend festgelegt und sogar niedriger, als sie nach dem Fischereigesetz von 1973 durchgesetzt werden könnten. Zudem biete die Vorlage zuwenig Handhabe, die bereits beeinträchtigten Gewässer zu sanieren, und sei nicht geeignet, die Zerstörung der letzten natürlichen Gewässer wirksam zu bekämpfen. Angesichts des wieder gestiegenen Interesses der Energiewirtschaft an hydroelektrischen Projekten befürchteten Umweltschutzkreise einen verstärkten Druck zum Ausbau der Wasserkraftnutzung; dies um so mehr, als bei der Revision des Wasserrechtsgesetzes die Erhöhung des Wasserzinses beschlossen worden war. Um eine Denkpause bis zur Regelung der Frage des Naturschutzes im revidierten GSG zu ermöglichen, verlangte Nationalrat Loretan (fdp, AG) daher einen Konzessionsstopp durch dringlichen Bundesbeschluss; die Motion wurde in Form eines Postulates überwiesen.

Rettung unserer Gewässer. Volksinitiative und Gewässserschutz. Revision (BRG 87.036)
Dossier: Schutz der Seeufer

Oppositionslos stimmte das Parlament einer Änderung des Schiffsregister-Gesetzes zu und passte damit das schweizerische Recht an das 1980 verabschiedete Zusatzprotokoll zur revidierten Rheinschiffahrtsakte an. Um die missbräuchliche Verwendung der Schweizer Flagge durch sogenannte Briefkastenfirmen sowie daraus resultierende Wettbewerbsverzerrungen bei der Schiffahrt auf dem Rhein zu verhindern, wird die Zulassung zum schweizerischen Schiffsregister in Zukunft von der Existenz eines wirtschaftlich und geschäftlich selbständigen Unternehmens in der Schweiz abhängig gemacht.

Änderung des Schiffsregister-Gesetzes (84.065)
Dossier: Revidierte Rheinschifffahrtsakte

Bei der Behandlung des Fuss- und Wanderweggesetzes (FWG) revidierte der Nationalrat den ständerätlichen Entscheid vom Vorjahr. So nahm er den vom Bundesrat vorgeschlagenen, von den Ständevertretern aber gestrichenen Artikel wieder auf, gemäss dem die Betroffenen sowie die interessierten Organisationen und Bundestellen an der Planung der Kantone zu beteiligen sind. Bezüglich der Forderung nach ungeteerten Wanderwegen entschied sich der Nationalrat für eine flexible Variante, die auch schwach befahrene Strassen als Verbindungsstücke von Wanderwegnetzen einschliesst. Verbindlicher als der Ständerat legte er ferner die Rücksichtnahme auf die Anliegen der Land- und Forstwirtschaft sowie des Natur- und Heimatschutzes fest. Nach der Zustimmung der Ständekammer zu diesen Abweichungen wurden das FWG von beiden Räten verabschiedet.

Loi sur chemins pour piétons et les chemins de randonnée pédestre (MCF 83.070)
Dossier: Fuss- und Wanderweggesetz

A l'étude depuis près de cinq ans, au stade préparlementaire, le contenu de la 10e révision de l'assurance-vieillesse et survivants reste au stade des suppositions. Le conseiller fédéral A. Egli a toutefois annoncé la publication d'un message à fin 1987, sans pour autant exclure la possibilité d'un retard. Invoquant le caractère aléatoire de la croissance économique actuelle, il semble d'ores et déjà écarter une réforme de grande envergure pour se rabattre sur une solution minimale et sélective qui s'en tiendrait au principe controversé de la neutralité des coûts.

10. AHV-Revision (BRG 90.021)
Dossier: 10. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV; 1980-1998)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter

Das zweite grosse gesetzgeberische Vorhaben, die im Vorjahr vom Bundesrat vorgelegte Neuregelung des Urheberrechts, trat in die parlamentarische Phase. Nachdem seine vorberatende Kommission Hearings durchgeführt und von einer grossen Gegnerschaft Kenntnis genommen hatte, beschloss der Ständerat zwar Eintreten auf die Vorlage, gleichzeitig aber auch einstimmig deren Rückweisung an die Regierung, mit dem Auftrag, eine konsensfähigere Lösung zu finden. Dabei sollte im wesentlichen der Schutz der Produzenten, der Werkvermittler und der verschiedenen Nutzerkreise verbessert sowie das kollektive und auftragsabhängige Werkschaffen vermehrt berücksichtigt werden. Daneben wäre auch einem differenzierten Leistungsschutz (Interpreten, Computerprogramme usw.) sowie einer verstärkten Kontrolle der Verwertungsgesellschaften Rechnung zu tragen. Nach Bundesrätin Kopp könnte ein überarbeiteter Entwurf in zwei Jahren vorgelegt werden. Das Ungenügen der geltenden Regelung verdeutlichte auch ein Bundesgerichtsentscheid, der die Verletzung von Urheber- und Persönlichkeitsrechten von Orchestermusikern verneinte, wenn öffentliche Veranstaltungen zu privaten Zwecken in Bild und Ton festgehalten werden (BGE 110 II 411).

Totalrevision des Urheberrechtsgesetzes (84.064)

Bei der Behandlung der Reform des aus dem Jahre 1936 stammenden Aktienrechts nahm der Nationalrat gegenüber dem Entwurf des Bundesrats einige Abstriche vor. Die Anträge in bezug auf eine klarere Regelung der Organisationsstruktur der Aktiengesellschaften und auf die Anpassung an in der Zwischenzeit eingetretene Veränderungen auf dem Kapitalmarkt fanden weitgehend Zustimmung. Die bürgerliche Ratsmehrheit wandte sich jedoch unter massgeblicher Führung der Unternehmer Blocher (svp, ZH), Schüle (fdp, SH) und Villiger (fdp, LU) gegen eine ihrer Ansicht nach übermässige Betonung der Informationsansprüche der Aktionäre und der Öffentlichkeit. So müssen nach dem Beschluss des Nationalrats Beteiligungen an anderen Gesellschaften weiterhin nicht ausgewiesen werden; die neu geschaffene Pflicht für Unternehmensgruppierungen, eine konsolidierte Konzernrechnung vorzulegen, soll für Kleinkonzerne nicht gelten. Ebenfalls gestrichen wurde der Vorschlag, dass grosse Privatgesellschaften auch dann ihre Jahresrechnung der Öffentlichkeit zugänglich machen müssen, wenn sie weder an der Börse kotierte Aktien noch ausstehende Anleihen haben. Weniger transparent als in der Botschaft postuliert will die Volkskammer auch die Berichterstattung über die Auflösung von Rücklagen, die in der Jahresrechnung nicht ausgewiesen werden, geregelt sehen. Wenn eine Aktiengesellschaft derartige stille Reserven auflöst, muss sie diesen Umstand nicht, wie vom Bundesrat beantragt, jährlich in einem Anhang zur Gewinn- und Verlustrechnung ausweisen. Eine Meldung ist gemäss dem Beschluss des Nationalrats nur dann erforderlich, wenn die Summe der während der letzten drei Jahre aufgelösten stillen Reserven diejenige der in dieser Periode neugebildeten übersteigt. Im Gegensatz zu den bisher erwähnten Punkten gewichtete der Nationalrat bei der Regelung der Vertretung der Aktionäre an der Generalversammlung durch Banken (sog. Depotstimmrecht) die Aktionärsinteressen stärker als diejenigen der Unternehmen. Bei wichtigen Traktanden werden die Banken verpflichtet, bei den Aktionären Weisungen einzuholen. Verzichtet der Hinterleger auf eine Stellungnahme, sollte der Depotvertreter ein Votum in dessen Interesse abgeben oder sich der Stimme enthalten. Das für diese Fälle von der Kommissionsmehrheit beantragte Festhalten an der bisher von den Banken praktizierten Regelung (Zustimmung zu den Anträgen des Verwaltungsrats) lehnte der Rat ausdrücklich ab. Dieser Teilerfolg war aber nicht ausreichend, um die Linke für die Serie von Niederlagen zu entschädigen, die sie bei der erfolglosen Verteidigung von Regierungsanträgen hatte einstecken müssen. Die SP enthielt sich bei der Gesamtabstimmung (90 : 6) der Stimme.

Aktienrechtsrevision (BRG 83.015)
Dossier: Aktien- und Gesellschaftsrecht

Von den Parteien und Verbänden sprachen sich die CVP, die SP, der Landesring und die PdA sowie die beiden Gewerkschaften SGB und CNG für die Innovationsrisikogarantie aus, FDP, SVP, Liberale, EVP, NA und POCH bekämpften sie ebenso wie der Vorort und der Gewerbeverband. Abweichende Losungen gaben folgende Kantonalsektionen aus: LdU/SH, CVP/ZG (Nein) sowie FDP/GE, SVP/GR, LP/NE, EVP/SG (Ja). Das Nein der POCH orientierte sich an wachstumskritischen Argumenten.

Am 22. September lehnte der Souverän die Vorlage mit 695'288 : 917'507 Stimmen recht deutlich ab. Eine klare Zustimmung ergab sich lediglich in den Kantonen Jura, Neuenburg, Genf und Tessin; damit zeigte sich einmal mehr, dass die deutschsprachige Schweiz staatliche Eingriffe ins Wirtschaftssystem spürbar kritischer beurteilt. Eine Nachanalyse auf Befragungsbasis ergab, dass die Stimmbürger über die IRG zwar angesichts des komplexen Inhalts recht gut informiert waren, dass sie sich in ihrer grossen Mehrheit davon jedoch kaum stark betroffen fühlten. Nach der Abstimmung konnte als Fazit zumindest festgehalten werden, dass die Diskussion über die IRG dazu geführt hatte, dass gewisse Probleme kleiner und mittlerer Firmen bei der Beschaffung von Risikokapital erkannt und von Kantonal- und Geschäftsbanken entsprechende Lösungsmodelle ausgearbeitet worden sind.

Im Nationalrat regte der Freisinnige Bonny (BE) mit einem Postulat die schwergewichtige Ausrichtung dieses Bundesamtes auf Fragen im Zusammenhang mit der Technologieförderung an.

Abstimmung vom 22.09.1985

Beteiligung: 40.87%
Ja: 695'288 (43.11%) / Stände: 5.5
Nein: 917'507 (56.89%) / Stände: 17.5

Parolen:
- Ja: CVP (2*), LdU (1*), PdA, SPS (1*), GPS; SGB, CNG
- Nein: EVP (1*), FDP (2*), LPS (1*), NA, POCH, SVP (1*), EDU; Vorort, SGV
- Stimmfreigabe:
*In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Innovationsrisikogarantie (BRG 83.048)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «zum Schutz der Moore» (Rothenthurm-Initiative) unterbreitete der Bundesrat dem Parlament eine Änderung des Natur- und Heimatschutzgesetzes, welche einen Ausbau der Bestimmungen über den Biotopschutz beinhaltet. Indem nicht nur Moore, sondern ganz allgemein die Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten wirksamer geschützt werden sollen, geht die NHG-Revision zwar weiter als die Initiative. Jedoch hielt die Regierung mit dem Hinweis auf das unabdingbare militärische Bedürfnis in ihrer Botschaft am Projekt des Waffenplatzes in Rothenthurm (SZ) fest, obwohl dieses bedeutsamste Hochmoorgebiet der Schweiz ins Bundesinventar schützenswerter Landschaften von nationaler Bedeutung (BLN-Inventar) aufgenommen worden war.

Schutz der Moore. Volksinitiative und Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (BRG 85.051)
Dossier: Rothenthurm-Initiative (Schutz der Moore)

Da der Gewerbeverband mit Unterstützung des Vororts erfolgreich das Referendum gegen die Innovationsrisikogarantie (IRG) ergriffen hatte, kam es auf dem Gebiet der Strukturpolitik im Berichtsjahr zu einer Volksabstimmung. Die Fronten waren spätestens seit der Parlamentsdebatte von 1984 bezogen und auch neue Argumente tauchten im Abstimmungskampf keine mehr auf. Von Anfang an war klar, dass die Auseinandersetzung nicht die an sich geringe Summe zum Thema hatte, die der Staat zur Risikoabdeckung zur Verfügung stellen wollte, sondern die grundsätzliche Frage nach der Rolle des Staates im Wirtschaftssystem. Nach den Befürwortern handelte es sich bei der angestrebten staatlichen Rückversicherung für die Anbieter von Risikokapital zugunsten technologisch fortschrittlicher Projekte um eine wichtige Hilfe für kleinere Unternehmen. Diese Massnahme würde ihrer Meinung nach nicht nur die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Gegenwart förden, sondern auch verhindern helfen, dass die Schweiz künftig im weltweiten Konkurrenzkampf ins Hintertreffen gerät. In den Augen der Gegner sind derartige Stützungsmassnahmen völlig inopportun, da erstens kein technologischer Rückstand der einheimischen Industrie auszumachen sei und zweitens ernsthafte Probleme bei der Finanzierung von erfolgversprechenden Projekten nicht bestehen würden. Die Wirtschaft erwarte vom Staat keine Hilfestellung bei unternehmerischen Investitionsentscheiden, sondern Zurückhaltung in der Steuerpolitik, den Abbau von administrativen Vorschriften und die Förderung der Forschung und Ausbildung.

Im Sinne einer allgemeinen Begünstigung von Risikokapital überwies der NR eine Motion Feigenwinter (cvp, BL), welche unter anderem die Aufhebung bzw. Reduktion der Emissionsabgabe bei der Bildung von neuem Risikokapital bei Aktiengesellschaften verlangt

Innovationsrisikogarantie (BRG 83.048)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Enfin, le Conseil fédéral a décidé d'interrompre ses travaux de révision de la loi de 1975 sur les droits politiques des Suisses de l'étranger en raison du résultat peu encourageant obtenu par l'avant-projet mis en procédure de consultation en 1983. Ainsi donc, les citoyens suisses établis hors du territoire national ne pourront pas à l'avenir exercer leur droit de vote par correspondance ou par procuration comme le prévoyait le projet. Selon les opposants, ce dernier aurait dérogé au principe du domicile. Un autre avant-projet, visant, lui, à simplifier le système des subventions accordées aux 17 écoles suisses à l'étranger, a été mis en procédure de consultation. Celui-ci prévoit en outre de renforcer les subsides fédéraux pour les enfants suisses qui ne peuvent pas bénéficier de l'enseignement d'une école helvétique.
(c.f. aussi: Mobilisation de guerre)

Procédure de consultation concernant la révision de la loi sur les droits politiques des Suisses de l'étranger
Dossier: Briefwahlrecht für Auslandschweizer

Die 1984 vom Parlament gutgeheissene erste Etappe der Reform des Bürgerrechts wurde auf den 1. Juli 1985 in Kraft gesetzt. Von den neuen Bestimmungen sind Kinder betroffen, deren schweizerische Mutter mit einem Ausländer verheiratet ist.

Erste Etappe der Bürgerrechtsrevision: Kinder mit einem schweizerischen Elternteil
Dossier: Revision des Bürgerrechts 1982–1992

Als zweite Etappe bei der Reform des Strafrechts (und des Militärstrafrechts) legte der Bundesrat die Botschaft zur Revision der Bestimmungen über «Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen Sittlichkeit und gegen die Familie» vor. Um eine differenziertere Beurteilung zu ermöglichen, teilte er die Vorlage in zwei Gesetzesentwürfe auf. Der erste umfasst den Bereich des Schutzes von Leib, Leben und Familie, der zweite betrifft das politisch wesentlich umstrittenere Sexualstrafrecht (strafbare Handlungen gegen die Sittlichkeit).
Als nächste Etappe wird die Revision der Bestimmungen über die Vermögensdelikte an die Hand genommen. Im August ermächtigte der Bundesrat das EJPD, den von einer Expertenkommission ausgearbeiteten Vorentwurf in die Vernehmlassung zu geben.
Die diesjährige Jahresversammlung des schweiz. Juristenvereins vom 7/8. September war dem Thema der Wirtschaftskriminalität gewidmet.

Revision des Sexualstrafrechts (BRG 85.047)
Dossier: Revision Sexualstrafrecht - Sexuelle Integrität und Vergewaltigung in der Ehe

Tandis que cette consultation populaire permettait de franchir la quatrième étape de la révision globale du droit de la famille, les premiers jalons en direction d'une modification des dispositions relatives au divorce étaient posés. D'ores et déjà programmée, cette révision sera pour le législateur l'occasion de réexaminer, entre autres questions, celle de l'attribution des enfants, ainsi que celle du rôle de la faute en matière de divorce. A cet égard, il convient de relever que le Conseil national a accepté sous forme de postulat une motion Fetz (poch, BS; Mo. 85.470), laquelle propose au gouvernement de simplifier la procédure de séparation et d'éliminer le principe de la faute lors de l'appréciation des demandes de divorce. La chambre du peuple a également transmis au Conseil fédéral une pétition du Mouvement de la condition paternelle (Pt. 85.254). Celui-ci s'élève en effet contre l'idée préconçue, dont s'inspire le droit en vigueur, selon laquelle le rôle de la femme est de rester à tout prix auprès de ses enfants. Pour éviter ses méfaits, le mouvement revendique l'adoption de mesures qui défendent plus équitablement les intérêts des pères lors de l'attribution de l'autorité parentale ou des droits de visite.

Revision des Scheidungsrechts (4. Etappe der Familienrechtsrevision; BRG 95.079)

Alors qu'elles auraient dû contribuer à donner un souffle nouveau au fédéralisme helvétique, les votations sur les cinq révisions constitutionnelles rendues nécessaires par le premier paquet de la nouvelle répartition des tâches entre Confédération et cantons ont montré au contraire le scepticisme habitant le peuple suisse à l'égard d'un fort pouvoir financier des cantons. Du message publié par le Conseil fédéral à fin 1981 et dans lequel était proposée une première série de mesures visant à débroussailler l'enchevêtrement des attributions entre les deux niveaux administratifs, ont en effet succombé successivement deux des objets les plus importants: après le refus des Chambres l'année précédente de supprimer l'aide fédérale à la construction de logements, c'était au tour du projet de suppression des subventions fédérales aux bourses d'études de ne pas trouver grâce devant le peuple et les cantons au cours du week-end du 10 mars. Avec une majorité de «non» élevée à 52.4% (et 14 1/2 cantons contre 8 1/2), le souverain a ainsi signifié sa méfiance quant à une délégation excessive de compétences trop importantes à des cantons susceptibles de ne pas pouvoir les supporter financièrement. Ce qui pourrait être considéré comme une victoire de l'Etat central n'en est cependant pas une. Au contraire, celui-ci devra ainsi continuer à verser annuellement quelque 70 millions de francs aux cantons, une somme dont il espérait bien être dispensé dans l'optique de son plan d'assainissement des finances fédérales directement lié à ce processus de nouvelle répartition. Des cinq objets soumis au verdict populaire, celui devant décider de la suppression ou non des subsides à la formation a été de loin le plus discuté, les quatres autres n'engendrant pas de véritable polémique, parce que de nature trop floue pour le citoyen. C'est ainsi que le 10 mars, la suppression de l'aide fédérale aux écoles primaires et à la santé publique passait la rampe sans passion par respectivement 58,5% et 53,0% de suffrages favorables. Trois mois plus tard, le 9 juin, le souverain décidait par 66.5% et 78.7% de «oui», après l'avoir déjà approuvé provisoirement cinq ans plus tôt, que les cantons ne toucheraient définitivement plus à l'avenir de pourcentage au produit du droit de timbre et, que leur part au bénéfice de la Régie des alcools descendrait de 50% à 10% (5% de 1981 à 1985). La faible participation (34.4% et 35.1%) enregistrée à l'occasion de ces scrutins illustre bien dans quel climat s'est déroulée la campagne. Mis à part les subsides de formation, les citoyens ne se sont guère sentis concernés par les objets qui leur étaient soumis ainsi que l'a confirmé par la suite un sondage effectué après la première votation. Ceux-ci avaient en outre recueilli les faveurs des grands partis, à l'exception des socialistes qui avaient recommandé le maintien de l'aide fédérale aux bourses d'études.


Bundesbeschluss vom 05.10.1984 über die Aufhebung der Beiträge für den Primarschulunterricht:
Stimmbeteiligung 34.38%
Ja: 802'882 (58.5%) / 15 6/2 Stände
Nein: 570'221 (41.5%) / 5 Stände

Parolen:
Ja: FDP, CVP (1), SPS (2), SVP, LPS, LdU, EVP, PdA, PSA, POCH, SD, REP, EDU, SAV, eco, SGV, SBV, SGB, TravS, VSA
Nein:



Bundesbeschluss vom 05.10.1984 über die Ausbildungsbeiträge:
Stimmbeteiligung 34.77%
Ja: 651'854 (47.6%) / 7 3/2
Nein: 716'717(52.4) / 13 3/2

Parolen:
Ja: FDP(8), CVP (12), SVP(7), LPS (1), REP, EDU, eco, SGV, SBV
Nein: SPS, JCVP, JSVP, JLPS, LDU (2), EVP (1), PdA, PSA, POCH, GA, GPS, SD(1), SGB, TravS, VSA



Bundesbeschluss vom 05.10.1984 über die Aufhebung der Beitragspflicht des Bundes im Gesundheitswesen
Stimmbeteiligung 34.77%
Ja: 726'781 (53%) / 10 6/2
Nein: 644'649 (47%) / 10

Parolen:
Ja: FDP, CVP (1), SP (4), SVP, LPS, LdU, EVP, PSA, SD, REP, EDU, SAV, eco, SGV, SBV, SGB, TravS, VSA
Nein: PdA, POCH,



Bundesbeschluss vom 05.10.1984 über die Aufhebung des Kantonsanteiles am Reinertrag der Stempelabgaben:
Stimmbeteiligung 35.24%
Ja: 903'345 (66.5%) / 1 Stand
Nein:454'560 (33.5%) / 19 6/2 Stände

Parolen:
Ja: FDP (3), CVP (1), SPS (1), SVP, LPS (1), LDU, EVP, GA, SD
Nein: PdA, PSA, POCH, REP
Stimmfreigabe: GPS



Bundesbeschluss vom 05.10.1984 über die Neuverteilung des Reinertrages aus der fiskalischen Belastung gebrannter Wasser
Ja: 982'318 (72.3%) / Stände 19 6/2
Nein: 376'135 (27.7%) / Stände 1

Parolen:
Ja: FDP (3), CVP (1), SPS (1), SVP, LPS (2), LDU, EVP, SD, eco, SGV, SBV, SGB, TravS, VSA
Nein: PdA, PSA, POCH, REP
Stimmfreigabe: GPS

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen



Erstes Paket zur Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kanton (BRG 81.065)
Dossier: Erstes Massnahmenpaket zur Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kanton

Die Volkskammer befasste sich als Erstrat mit dem Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG). Es geht dabei grundsätzlich um die Überarbeitung der in manchen Teilen veralteten Vorschriften aus dem Jahre 1943. Gleichzeitig wird aber von den kleinen Detailhändlern an diese Revision die Erwartung geknüpft, dass in die Vorlage wirksame Bestimmungen zu ihrem Schutz gegen die Konkurrenz der grossen Ladenketten eingebaut werden. Hauptstreitpunkt während der Beratungen war denn auch die Frage, in welchem Mass aus strukturpolitischen Motiven die Handels- und Gewerbefreiheit eingeschränkt werden darf. Insbesondere bürgerliche Politiker sahen sich dem Dilemma ausgesetzt, für einmal zugunsten der Einschränkung der wirtschaftlichen Freiheit durch den Staat plädieren zu müssen. Ein Nichteintretensantrag von W. Biel (ldu, ZH) wurde indessen deutlich (121 : 11) abgelehnt. Ein vom gewerblichen Detailhandel sehr hoch eingeschätztes Element zur Verbesserung seiner Position bilden die Bestimmungen über die Lockvogelpreise. Mit knappem Mehr beschloss der Rat auf Antrag der Minderheit der vorberatenden Kommission, dass der unerlaubte Tatbestand bereits dann erfüllt sei, wenn Waren in der Werbung systematisch unter dem Einstandspreis angeboten werden; eine Täuschung des Konsumenten über die Leistungsfähigkeit des Anbieters brauche damit nicht verbunden zu sein. Entgegen dem Antrag des Bundesrats lehnte die Volkskammer im weitem die teilweise Liberalisierung der Ausverkaufsordnung ab. Obwohl in der heutigen Praxis der Vollzug dieser Vorschriften sehr erschwert ist und sich der gewerbliche Detailhandel selbst oft nicht daran hält, soll die kantonale Bewilligungspflicht auch für befristete Verkaufsaktionen (sogenannte Sonderverkäufe) beibehalten werden. Die Vertreter der kleinen Detailhändler zeigten sich vom Ausgang der Verhandlungen sehr befriedigt. Anders lautete der Kommentar ihrer Konkurrenten. Migros und Coop kritisierten das UWG in der vom Nationalrat verabschiedeten Form als unerträgliche Einschränkung des freien Wettbewerbs und bezeichneten die Bestimmungen über die Lockvogelpreise als polizeiliche Mindestpreisvorschrift; der drittgrösste Lebensmitteldetailist, Denner, drohte gar mit dem Referendum.

Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (BRG 83.038)
Dossier: Gesetzesrevision zu unlauterem Wettbewerb

Das im Gegensatz zur geplanten IRG unumstrittene Investitionshilfegesetz für Berggebiete (IHG) konnte im Berichtsjahr sein zehnjähriges Bestehen feiern, was Anlass zu einem Rückblick bot. Rund zwei Drittel des Territoriums der Schweiz mit etwa einem Viertel der Gesamtbevölkerung dürfen heute Beihilfen gemäss IHG in Anspruch nehmen. Für mehr als 2'000 Infrastrukturvorhaben konnten bisher zinsverbilligte Darlehen von gegen CHF 550 Mio zugesichert werden. Damit gelang es, in strukturell benachteiligten Regionen ein Investitionsvolumen von ca. CHF 3.5 Mia. auszulösen. Die Auswirkungen der Regionalpolitik und darüber hinaus auch diejenigen der Gesamtheit der staatlichen Handlungen sind während der vergangenen acht Jahre im Rahmen des grossangelegten Nationalen Forschungsprogramms «Regionalprobleme der Schweiz» untersucht worden. Den spezifischen regionalpolitischen Instrumenten konnte in diesen Analysen ein recht gutes Zeugnis ausgestellt werden. Räumliche Effekte, die vielfach ungewollt sind, haben allerdings auch die meisten übrigen staatlichen Handlungen zur Folge. Die Untersuchungen zeigten, dass durch diese die bestehenden regionalen Ungleichgewichte oft noch verstärkt und damit die Ziele der Strukturpolitik gefährdet werden.

Der 1984 vom Parlament beschlossene Ausbau der regional- und strukturpolitischen Instrumente wurde auf den 15. April in Kraft gesetzt.

Investitionshilfegesetz für Berggebiete (BRG 83.048)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Weil die Kantonalisierung der Wohnbauförderung im Rahmen der Aufgabenneuverteilung zwischen Bund und Kantonen an der ablehnenden Mehrheit im Nationalrat gescheitert war und weil die steigende Nachfrage die Wohnbauförderungskredite vorzeitig erschöpft hatte, unterbreitete der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft über zusätzliche Rahmenkredite für die Wohnbau- und Eigentumsförderung. Für die Jahre 1986-1990 sollen CHF 2.98 Mia. zur Verfügung gestellt werden. Davon sind CHF 2.4 Mia. für Eventualverpflichtungen (Bürgschaften) und CHF 515 Mio. für nichtrückzahlbare Darlehen vorgesehen; ausgabenwirksam für die Bundeskasse ist nur der letztgenannte Betrag. Mit diesem Rahmenkredit können 17'000 Wohnungen gefördert werden. Die Umweltschutzorganisationen, die Schweizerische Stiftung für Landschaftsschutz und der WWF riefen das Parlament auf, die Vorlage zurückzuweisen, und regten eine Denkpause an, während der das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) den Erfordernissen des Landschaftsschutzes angepasst werden solle. Dies sei umso nötiger, als in den Jahren 1975-1984 von den 21'500 subventionierten Wohnungen 20'000 Neubauten waren. Heute aber habe der Verlust an Kulturland ein Ausmass erreicht, das den Verzicht auf eine weitere Ausdehnung der Siedlungsfläche erfordere. Ins Zentrum staatlicher Eigentumsförderung müsse daher der Erwerb bestehender Mietwohnungen durch die Mieter rücken. Die Revision des WEG im Sinne einer haushälterischen Bodennutzung war auch der Inhalt zweier Motionen, welche als Postulate überwiesen wurden (Herczog Mo. 85.462, Rebeaud Mo. 85.484). Bei der Behandlung des Rahmenkredits für die Wohnbau- und Eigentumsförderung wurde die Sorge über den Kulturlandverlust zwar verschiedentlich zum Ausdruck gebracht, letztlich aber stimmten beide Räte fast einstimmig dem vorgelegten Bundesbeschluss zu.

Botschaft über zusätzliche Rahmenkredite für die Wohnbau- und Eigentumsförderung (BRG. 85.008)