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Akteure

  • Andres, Dora (BE, fdp/plr)
  • Genner, Ruth (ZH, gp/verts)
  • Widmer-Schlumpf, Eveline (bdp/pbd) BR EFD / CF DFF

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Die Revision des Geldwäschereigesetzes wollte der 2012 als Antwort auf die Finanzkrise erfolgten Revision der Empfehlungen der Groupe d'action financière (GAFI) Rechnung tragen und dafür sorgen, dass die schweizerische Gesetzgebung auch beim nächsten Länderexamen 2015 GAFI-konform ist. Gleichzeitig sollten die Vorgaben des Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck sah die Vorlage des Bundesrates Änderungsvorschläge in sieben Themenbereichen vor: So sollten die Transparenz der Inhaberaktien bei juristischen Personen sichergestellt, die Pflichten der Finanzintermediäre bei der Feststellung der wirtschaftlichen Berechtigung von juristischen Personen konkretisiert und schwere Steuerdelikte als Vortaten zur Geldwäscherei deklariert werden. Weiter sollte der Begriff der politisch exponierten Personen (PEP) auf inländische Personen ausgedehnt werden. Neu sollten zudem Barzahlungen bei Fahrnis- und Grundstückkäufen im Wert von über CHF 100‘000 nicht mehr erlaubt sein. Der Teil, der diesen Schwellenwert übersteigt, sollte künftig zwingend über einen Finanzintermediär erfolgen, der dem Geldwäschereigesetz unterstellt ist. Schliesslich sollte die Meldestelle für Geldwäscherei in ihren Kompetenzen gestärkt und die Umsetzung der UNO-Sanktionen im Bereich Terrorismusfinanzierung (Resolution 1373) verbessert werden.

Bei den Beratungen des Bundesgesetzes zur Umsetzung der revidierten GAFI-Empfehlungen schuf der Ständerat mehrere Differenzen zum Entwurf des Bundesrates. So wollte die Mehrheit (25 zu 17 Stimmen) der kleinen Kammer, dass ein Steuerdelikt nur dann als Vortat zur Geldwäscherei gilt, wenn die hinterzogenen Steuern CHF 300‘000 statt den vom Bundesrat vorgeschlagenen CHF 200‘000 pro Steuerperiode übersteigen. Davon betroffen wären dann nur Steuerbetrüger, d.h. Urkundenfälscher. Die Steuerhinterziehung sollte aus dem Geltungsbereich fallen. Einig mit dem Bundesrat ging der Ständerat in der Ansicht, dass künftig Bargeldzahlungen von über CHF 100‘000 nur noch über eine Bank abgewickelt werden könnten. Andererseits strich der Ständerat äusserst knapp (mit 21 zu 20 Stimmen bei einer Enthaltung) die Bestimmung, wonach die Verletzung der Meldepflicht bei Inhaberaktien bestraft würde – dies, obwohl eine solche Regelung von der GAFI gefordert wurde. Schliesslich verankerte der Ständerat die ausdrückliche Nennung von Personen mit führender Stellung in internationalen Sportverbänden unter den politisch exponierten Personen (PEP).

Weit weniger bundesratskonform zeigte sich der Nationalrat. In der Sommersession nahm er zahlreiche Aufweichungen an der bundesrätlichen Vorlage vor, die der Schweiz laut Bundesrätin Widmer-Schlumpf einen Platz auf der schwarzen Liste sichern würden. Die gegnerische Mehrheit sah in der Vorlage eine „Generalverdachtsvorlage“, die durch juristische Definitionen vergeblich Mängel auf organisatorischer und personeller Ebene zu beheben versuche. In dieser Stimmung wollte der Nationalrat zwar den Begriff der politisch exponierten Personen ebenfalls auf das Inland und Personen in führender Funktion in internationalen Sportverbänden ausdehnen, dabei aber gleichzeitig die Mitglieder der Bundesversammlung, die ja keine Berufsparlamentarier seien, davon ausnehmen. Weiter wollte die grosse Kammer aufgrund der Ablehnung der totalen Überwachung aller Finanztransaktionen weder Barkäufe von über CHF 100‘000 verbieten noch volle Transparenz bei den Inhaberaktien herstellen. Schliesslich sollten Banken nur dann den Verdacht auf schwere Steuerdelikte melden, wenn zusätzlich zum Betrugstatbestand durch die Straftaten eine oder mehrere Steuerrückerstattungen über CHF 200‘000 pro Steuerperiode bewirkt würden. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 83 zu 54 Stimmen angenommen wobei sich jedoch 48 Mitglieder aus SP und den Grünen ihrer Stimme enthalten hatten, da die „zerzauste“ Vorlage nicht mehr GAFI-konform wäre.

Nun lag der Ball wieder beim Ständerat, der laut SP den Nationalrat „wieder auf den Pfad der Tugend“ zurückbringen sollte. In der Tat übte der Ständerat Kritik an der trotzigen Haltung des Nationalrates, welche die Reputation der Schweiz gefährde. Die kleine Kammer hielt denn auch an der Mehrheit ihrer Beschlüsse fest. Nur bezüglich der Frist, innerhalb derer die Geldwäschereimeldestelle eine Bank über die Weiterleitung einer Verdachtsmeldung informieren muss, kam sie dem Nationalrat entgegen. Betreffend die Bareinkäufe lehnte der Ständerat zwar einen Kompromissvorschlag, der Barbezahlungen ab CHF 100‘000 bei bestimmten Händlern einer Identifikations- und Dokumentationspflicht unterstellen wollte, ab, bekundete aber dennoch seine Sympathien. Weiter wollte der Ständerat die Mitglieder der Bundesversammlung nicht von den Bestimmungen über politisch exponierte Personen ausnehmen.

Die Differenzbereinigung setzte sich in der Wintersession harzig fort. Zwar verzichtete der Nationalrat mit 122 zu 64 Stimmen bei der Transparenzpflicht für Inhaberaktien auf einen Schwellenwert von CHF 250‘000 und stimmte mit 97 zu 83 Stimmen bei 6 Enthaltungen der ständerätlichen Definition der qualifizierten Steuerdelikte sowie mit 100 zu 83 Stimmen bei 1 Enthaltung der Zugehörigkeit der Bundesparlamentarier zu den PEP zu. Bei dem Barzahlungsverbot hielt er jedoch nach einer ausgedehnten Diskussion an seiner Position fest. Ebenso wollte er die Möglichkeit, betroffene Kunden nach einer Verdachtsmeldung an die Geldwäschereibehörde informieren zu können, beibehalten. Schliesslich sollen kirchliche Stiftungen weiterhin von der Eintragungspflicht ins Handelsregister ausgenommen werden. Dabei gab eine Allianz aus SVP, FDP und einem Teil der CVP den Ton an. Während die SVP jegliche Überregulierung ablehnte, strebten die FDP und CVP die Note „genügend“ beim GAFI-Länderexamen an, welches im Frühjahr 2015 stattfinden wird. Der Wille zur GAFI-Konformität wurde auch im Ständerat deutlich. So stimmte die kleine Kammer den Vorschlägen des Nationalrats betreffend die Handelsregistereintragungspflicht für kirchliche Stiftungen, den Ausnahmen vom Informationsverbot im Meldesystem und der CHF 100‘000-Schwelle für Barzahlungen bei Versteigerungen in Konkursverfahren zu. Hart blieb sie jedoch bei der Abklärungs- und Meldepflicht für Händler bei Barzahlungen über CHF 100‘000. Diese letzte Differenz konnte nicht bereinigt werden, da der Nationalrat unerwartet zum Vorschlag des Bundesrats, d.h. zum Verbot von Bargeldkäufen über CHF 100‘000, zurückkehrte. In der Einigungskonferenz fand jedoch klar die liberalere Fassung des Ständerats die Mehrheit. Die Regelung, wonach Händlern bei Bargeldgeschäften ab CHF 100‘000 erhöhte Sorgfaltspflichten auferlegt werden, wurde schliesslich von beiden Räten akzeptiert. Der Ständerat stimmte der Vorlage mit 37 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen und der Nationalrat mit 128 zu 62 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu. Damit konnte die umkämpfte GAFI-Vorlage vor dem Scheitern gerettet werden.

Revision des Geldwäschereigesetzes (BRG 13.106)
Dossier: Geldwäschereigesetz

Suite à de nombreuses plaintes adressées au Conseil fédéral à cause de cambriolages répétés dans la région de Mendrisiotto, la motion Pantani (lega, TI) demande que des mesures soient prises pour assurer un meilleur contrôle du territoire. Plus concrètement, elle requiert qu'une collaboration soit établie avec les autorités italiennes pour assurer la fermeture nocturne des postes-frontières du canton du Tessin afin que la police et le Corps des gardes-frontières puissent mieux cibler leurs contrôles sur les postes-frontières principaux. La Commission des institutions politiques du Conseil des Etats (CIP-CN) s'est prononcée en faveur de l'adoption de la motion. Le Conseil national l'a adoptée le 20 juin 2014 sans discussion. A l'instar du National, le Conseil des Etats a approuvé la motion lors de la session d'hiver. Lors des délibérations, le conseiller aux Etats Stefan Engler (pdc, GR) a pris la parole afin de signaler que cette problématique n'était pas que tessinoise, mais que les régions frontalières des Grisons et de la Suisse orientale connaissaient également une recrudescence de cambriolages et qu'il était nécessaire de trouver des solutions à long terme. Il a ajouté qu'il serait important que le Conseil fédéral et le parlement réalisent qu'il faudrait sérieusement augmenter les contrôles policiers dans ces régions. La conseillère fédérale Eveline Widmer-Schlumpf a d'abord rappelé qu'une fermeture générale des frontières poserait problème par rapport à l'accord de Schengen et que le Conseil fédéral allait donc devoir analyser lesquels des postes-frontières secondaires pourraient être fermés pendant la nuit. Elle a ajouté qu'elle était également en faveur de l'augmentation des gardes-frontières et que le Conseil fédéral était en train d'élaborer un projet à ce sujet.

fermeture nocturne des postes-frontières du canton du Tessin (Mo. 14.3035)

Nachdem sich die grosse Kammer im vorangegangenen Jahr bereits für das Anliegen ausgesprochen hatte, befürwortete in der Wintersession 2014 auch der Ständerat mit 33 zu 4 Stimmen eine Motion Müller (cvp, LU) zur Gewinnbesteuerung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken. Somit soll auch der Erlös, welcher aus der Veräusserung von Bauland aus landwirtschaftlichem Besitz entsteht, erneut der Grundstückgewinn- und nicht mehr länger der Einkommenssteuer unterliegen. Die Unterstellung unter die Einkommenssteuer, welche auf einen Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2011 zurückging, hätte gemäss Markus Ritter, dem Präsidenten des Schweizerischen Bauernverbandes, zur Folge gehabt, dass Bauernfamilien jährlich CHF 500 Mio. mehr an Steuern und Abgaben bezahlen müssten. Wie bereits 2013 im Nationalrat, stellte sich die zuständige Bundesrätin Widmer-Schlumpf auch im Ständerat erfolglos gegen eine so wiederhergestellte Ungleichbehandlung von Landwirten und dem übrigen Gewerbe; eine Einschätzung, die der Schweizerische Gewerbeverband teilte. Der Ständerat folgte bei seinem Entscheid seiner beinahe einstimmigen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-SR), welche nach Kenntnisnahme eines Verwaltungsberichts den gesetzgeberischen Handlungsbedarf nicht in Abrede stellte.

Motion verlangt Rückkehr zur privilegierten Gewinnbesteuerung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken (12.3172)
Dossier: Gewinnbesteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke

Im Dezember 2014 präsentierte die Expertengruppe „Brunetti II“ ihren Schlussbericht zur Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie. In Sachen Aussenbeziehungen regte die Gruppe Sondierungsgespräche mit der EU betreffend Machbarkeit eines Finanzdienstleistungsabkommens an. Gleichzeitig sollte die Frage des Marktzugangs für Schweizer Finanzinstitute erörtert werden. Entsprechende Empfehlungen sprachen die Expertinnen und Experten schon im Frühjahr 2014 aus. Nach Medienberichten beantragten Eveline Widmer-Schlumpf und Didier Burkhalter dem Gesamtbundesrat aber erst im Dezember, Sondierungsgespräche mit der EU in Sachen Finanzdienstleistungsabkommen zu suchen. Ein weiterer Fokus des Schlussberichts lag auf der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes. Konkret empfahl die Gruppe die Umstellung der Verrechnungssteuer auf das Zahlstellenprinzip. Eine entsprechende Vorlage schickte die Landesregierung ebenfalls im Dezember 2014 in die Vernehmlassung. Zu guter Letzt äusserte sich der Bericht auch zur Finanzstabilität. Im Speziellen regten die Expertinnen und Experten eine Überprüfung der Systemobergrenze in der Einlagesicherung für Bankeinlagen an. Ebenfalls prüfenswert erachtete das Gremium eine Vorfinanzierung der Einlagesicherung. Am meisten Aufsehen erregten jedoch die Empfehlungen im Zusammenhang mit den Kapitalanforderungen für (Gross-)Banken. Die Schweiz solle gemäss Schlussbericht zu den Ländern mit „international führenden“ Eigenkapitalerfordernissen gehören. Mehrheitlich wurde diese Empfehlung als Aufforderung zur Verschärfung der (ungewichteten) Eigenkapitalerfordernisse interpretiert, kannten doch andere wichtige Finanzplätze (beispielsweise die USA und das Vereinigte Königreich) strengere Eigenkapitalanforderungen. Gleichzeitig mit der Kenntnisnahme des Schlussberichts der Expertengruppe entschied der Bundesrat, einen „Beirat Zukunft Finanzplatz“ einzusetzen. Dieser sollte erneut durch Professor Aymo Brunetti präsidiert werden und losgelöst vom Tagesgeschäft mit allen massgeblichen Akteuren der Finanzbranche Fragen zur Finanzmarktstrategie erörtern und dem Bundesrat gegebenenfalls Empfehlungen unterbreiten.

Expertenkommission untersucht Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes (2013–2014)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

In der Wintersession 2014 nahm das Parlament die Behandlung der Totalrevision des Alkoholgesetzes (Alkoholhandelsgesetz und Spirituosenbesteuerungsgesetz) wieder auf. Die Differenzbereinigung im Ständerat begann damit über ein Jahr nachdem sich die Räte zuletzt mit der Vorlage befasst hatten. Zuvor hatte sich die ständerätliche WAK in mehreren Sitzungen mit den Besteuerungsformen auseinander gesetzt. Im Sommer hatte die Kommission beschlossen, dass die umstrittene Ausbeutebesteuerung ersatzlos gestrichen werden soll, weil sie eine willkürliche Ungleichbehandlung von Gewerbetreibenden bedeutet und zudem zu einer degressiven Besteuerung geführt hätte, was verfassungswidrig wäre. Zudem wurde befürchtet, das System würde Fehlanreize schaffen, indem hohe Ausbeuten steuerlich begünstigt werden, und dass dies letztlich unter Umständen dem Streben nach hoher Qualität zuwiderlaufe. Eine Kommissionsminderheit wollte an der Ausbeutebesteuerung festhalten, jedoch Verbesserungen bei deren Ausgestaltung anbringen: Es sollten nur Brände aus in der Schweiz ökologisch produzierten Früchten von der Ausbeutebesteuerung profitieren können und die sogenannte Überausbeute solle nicht mehr von der Steuer befreit werden. Den endgültigen Beschluss und damit den Antrag an das Ratsplenum fasste die Kommission Anfang November. Drei Massnahmen schlug die WAK schliesslich vor: Eine Fehlmengenregelung (Steuerbefreiung bei produktionsbedingten Verlusten), die steuerliche Privilegierung von Stoffbesitzern (Steuerermässigung auf bis zu 50 Liter reinen Alkohols), sowie die Gewährung von Finanzhilfen (ca. CHF 1-2 Mio. pro Jahr, beispielsweise über Prämierungen). Die geschilderten alternativen Regelungen wurden in ihrer Wirkung an die Ausbeutebesteuerung angelehnt. Sie sind jedoch verfassungskonform und ermöglichen es, die einheimische Spirituosenbranche finanziell in ähnlichem Ausmasse zu entlasten wie die Ausbeutebesteuerung. Nach wie vor blieb eine Kommissionsminderheit der Meinung, der Ständerat solle dem Nationalrat folgen, unter anderem, weil Finanzhilfen für die Spirituosenbranche im Widerspruch zu den Alkoholpräventionsmassnahmen von Bund und Kantonen stehen. Mit 3 zu 10 Stimmen blieb sie jedoch chancenlos. In derselben Sitzung wurde der Systementscheid zur Besteuerung von Alkohol gefällt. Mit 6 zu 5 Stimmen wurde knapp entschieden, den Steuersatz bei CHF 29 pro Liter reinen Alkohols zu belassen und so den vom Nationalrat vorgeschlagenen Steuersatz von CHF 32 wieder zu korrigieren. Am vom Nationalrat aus dem Alkoholhandelsgesetz entfernten Nachtverkaufsverbot wollte die Mehrheit der Kommission festhalten.

In der Wintersession folgte die Differenzbereinigung im Plenum des Ständerats, das nur das Spirituosenbesteuerungsgesetz (SpStG) behandelte. Vier gewichtige Differenzen standen im Raum. Auf Antrag der WAK-SR wurde ein neuer Artikel zur Präzisierung der Ausbildungserfordernisse zur Herstellung von Spirituosen und Alkohol angenommen. Zweiter Diskussionspunkt war die Regelung der Ausbeutebesteuerung, die mehr zu reden gab. Eine Minderheit Baumann (cvp, UR) blieb bei ihrem Antrag, dem Entscheid des Nationalrates zuzustimmen, die Ausbeutebesteuerung beizubehalten und nur kleinere Änderungen im betreffenden Gesetzesartikel vorzunehmen. Kommissionssprecher Graber (cvp, LU) schilderte die Erwägungen der WAK gegen den Antrag Baumann: Dieser laute inhaltlich bloss auf Streichen der Ausbeutebesteuerung, bedeutete aber formal eine Reihe von Änderungen im vorliegenden Gesetzesentwurf – vor allem, da nicht alle Anpassungen in einem einzigen Artikel untergebracht werden konnten. Verfahrenstechnisch war die Angelegenheit ebenfalls vertrackt, da nach den ersten Beratungen noch zahlreiche Änderungen hätten angebracht werden sollen. Erst nach Konsultation des Ratssekretariats wurde deutlich, was überhaupt noch geändert werden darf und wie. Die Unklarheiten führten gar zum ironischen Kommentar Baumanns (cvp, UR), dass es „meistens nicht gut kommt, wenn Alkohol im Spiel ist. Und das gilt selbst dann, wenn man ihn nicht einmal trinkt.“ Stellvertretend für die Kommissionsminderheit kritisierte er, dass von beiden Räten bereits gefasste Beschlüsse (in diesem Fall die Ausbeutebesteuerung) revidiert, beziehungsweise wieder gestrichen werden. Das gehe zu weit. Gar als „schwerste Zangengeburt“ bezeichnete Ständerat Föhn (svp, SZ) das Gesetz. Nach einer schlichtenden Wortmeldung des Kommissionspräsidenten Zanetti (sp, SO), der sich dagegen wehrte, dass schlechte Kommissionsarbeit geleistet worden sei, folgte die Abstimmung zur so umstrittenen Ausbeutebesteuerung. Mit 32 zu 12 Stimmen wurde der Kommissionsantrag und damit der Verzicht auf die Steuer doch recht deutlich gutgeheissen.
Im Anschluss folgte eine reguläre Differenzbereinigung, beginnend mit dem Einigungsversuch zur Höhe der Alkoholsteuer. Die Kommissionsmehrheit wollte an den vom Ständerat beschlossenen CHF 29 pro Liter festhalten, eine Minderheit Levrat (sp, FR) schlug die Übernahme des Nationalratsbeschlusses vor (CHF 32 pro Liter Alkohol). Mit 26 zu 17 Stimmen obsiegte der Mehrheitsantrag. Im Ständerat ging man davon aus, dass die CHF 32 im Zusammenhang mit der Ausgestaltung der – nun vom eigenen Rat gekippten – Ausbeutebesteuerung zustande gekommen waren. Weitere Differenzen wurden im Sinne der Kommissionsmehrheit beschlossen.

Die zweite Vorlage, das Alkoholhandelsgesetz (AHG), war weniger umstritten, dies auch zwischen den beiden Kammern. Eine Differenz betraf den Mindestpreis für Alkohol. Der Nationalrat hatte diese Bestimmung aus dem Gesetz gestrichen, eine Streichung beantragte auch die Mehrheit der WAK-SR. Eine Kommissionsminderheit Recordon (gp, VD) wollte jedoch am Mindestpreis festhalten. Mit 27 zu 17 Stimmen wurde dem Antrag der Kommissionsmehrheit stattgegeben, sprich kein vorgeschriebener Mindestpreis. Bei der Frage des Nachtverkaufsverbots kam wiederum das Thema Jugendschutz auf. Der Nationalrat hatte dieses aufgehoben, ebenso lautete ein Minderheitsantrag Keller-Sutter (fdp, SG). Die Minderheitssprecherin argumentierte, dass dem Jugendschutz bereits in anderen Artikeln zur Genüge Rechnung getragen werde und ein Nachtverkaufsverbot zu weit gehe. Die Kommissionsmehrheit wollte am Verbot festhalten. Bundesrätin Widmer-Schlumpf betonte, dass dieses ein Kernanliegen des AHG und deswegen beizubehalten sei. Trotz deutlicher Ablehnung des Nachtverkaufsverbots im Nationalrat unterlag der Minderheitsantrag mit 20 zu 24 Stimmen, womit der Ständerat die ursprüngliche Version des Bundesrates stützte. In weiteren Schritten wurden Details zu Alkohol-Testkäufen durch Minderjährige geklärt. Auch hierbei entstanden wiederum Differenzen zum Nationalrat.
Mit einigen Änderungen ging die Vorlage zurück in den Nationalrat. Sowohl die WAK-NR als auch das Ratsplenum werden sich erst im Jahr 2015 mit der Alkoholgesetzgebung befassen.

Alkoholgesetzes

Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf entschied sich, die Nachfolgeorganisation der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) in Delsberg anzusiedeln. Sie will so einen Beitrag zur regionalen Standortförderung leisten. Weil vorher noch die Zusammenführung der Organisationseinheit unter das Dach der Eidgenössischen Zollverwaltung vorgenommen werden soll, wird der Umzug allerdings frühestens 2017 stattfinden.

Alkohol und Tabak

2014 wurden weitere Schritte in Richtung eines internationalen automatischen Informationsaustausches (AIA) in Steuerangelegenheiten gemacht. Der Bundesrat hatte sich im Rahmen der Finanzmarktstrategie im Juni 2013 bereit erklärt, bei den Erarbeitungen eines internationalen Standards für den automatischen Informationsaustausch mitzuwirken. Im Januar 2014 präsentierte die OECD im Auftrag der G20 die Eckpunkte des künftigen AIA. Diese lehnten sich stark an die US-Regelungen des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) an, mit dem Unterschied, dass der AIA nicht bei der Staatsbürgerschaft ansetzen sollte, sondern beim Residenten. Durch den AIA sollten Banken und andere Finanzintermediäre zur Sammlung verschiedener Einkommens- und Vermögensangaben von natürlichen und juristischen Personen verpflichtet werden. Davon ausgeschlossen waren einzig börsenkotierte Firmen, internationale Organisationen und staatliche Betriebe. Bei Spezialgesellschaften (beispielsweise Trusts) sollten die Finanzintermediäre angehalten werden, die wirtschaftlich berechtigten Personen zu identifizieren. Den von der Schweiz vorgebrachten Bedingungen (Spezialitätenprinzip, Datenschutz, Reziprozität und Identifikation des wirtschaftlich Berechtigten auch bei Spezialgesellschaften) wurde mehrheitlich entsprochen. Aufgrund der Ausgestaltung der vorgeschlagenen AIA-Regelungen war ein innerschweizerischer Konflikt betreffend Bankgeheimnis zu erwarten. Weil auch Schweizer Bürgerinnen und Bürger potenziell Kunden ausländischer Finanzinstitute waren, würden Schweizer Behörden durch den AIA Informationen zu deren Einkommens- und Vermögensbewegung erhalten, nicht aber von Einkommens- und Vermögenswerten inländischer Konti und Anlagen. Eveline Widmer-Schlumpf erachtete das Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Bürger als dadurch nicht beeinträchtigt. Wenn das Vertrauen gerechtfertigt sei, hätten die Bürgerinnen und Bürger mit Konti im Ausland nichts zu befürchten, liess sich die Bundesrätin zitieren. Nach der Veröffentlichung der AIA-Eckpunkte im Januar 2014 kam es in den Medien zu Diskussionen betreffend einer vermeintlichen Spezialbehandlung der USA. Diese sollten gemäss den präsentierten Eckpunkten in manchen Fällen nicht verpflichtet sein, die wirtschaftlich berechtigten Personen eines Trusts identifizieren zu müssen, beispielsweise wenn sich dieser in einem Land ausserhalb des FATCA-Netzwerks befand (zum Beispiel in Panama). Diese Ausnahme sei „extrem beschränkt“, erklärte der OECD-Steuerchef Pascal Saint-Amans. Das Modellabkommen, das im Rahmen der OECD erarbeit würde, sei zudem nicht sakrosankt. Es stünde jedem Land frei, mit den USA bilateral eine restriktivere Regelung zu vereinbaren. Zudem werde das bei der OECD angesiedelte Global Forum allfällige Mängel in der Steuertransparenz ansprechen. Im Juli 2014 legte die Pariser Organisation eine vollständige Version des erarbeiteten Standards (Modellabkommen, technische Details zur Umsetzung sowie kommentierte Auslegungen) vor. Die G20 bestätigten diese Marschrichtung im September 2014, worauf 51 Staaten und Territorien im Oktober 2014 beschlossen, den neuen Standard per 2017 umzusetzen (Multilateral Competent Authority Agreement, MCAA). Weil sich das MCAA auf das Amtshilfeübereinkommen (Europaratskonvention zur Steueramtshilfe) stützte, das vom Bundesrat erst Anfang 2015 in die Vernehmlassung geschickt wurde (siehe unten), unterschrieb die Schweiz das Abkommen am 19.11.14 nur mit Vorbehalten. Ebenfalls auf Januar 2015 stellt der Bundesrat die Vernehmlassung zur Umsetzungsgesetzgebung zum AIA in Aussicht. Diese sollte mitunter festhalten, unter welchen Bedingungen die Schweiz bereit sein würde, mit einem Staat den AIA zu vereinbaren. Unter Vorbehalt der parlamentarischen Zustimmung war am Jahresende 2014 absehbar, dass die Schweiz frühestens 2018 Daten liefern würde.

Automatischen Informationsaustausch (AIA)
Dossier: Informationsaustausch - Steueramtshilfeverordnung (AIA)

Die geplante schrittweise Annäherung zwischen CVP und BDP war auch 2014 im medialen Fokus, kam aber nicht voran. Nachdem man sich bereits 2013 gegen eine Fusion ausgesprochen hatte, wurden im Februar 2014 auch Pläne für eine gemeinsame Fraktion begraben. Während sich Neo-Fraktionspräsident Filippo Lombardi (cvp, TI) in einem Interview für eine gemeinsame Fraktion aussprach, relativierte BDP-Parteipräsident Martin Landolt (bdp, GL) diese Idee. In der Presse wurde gemutmasst, dass eine interne Arbeitsgruppe aus BDP- und CVP- Vertretern (Christophe Darbellay, Gerhard Pfister und Pirmin Bischof bei der CVP sowie Martin Landolt, Lorenz Hess und Rosmarie Quadranti bei der BDP) Pläne für eine Union nach dem Vorbild der CDU-CSU in Deutschland schmiede. Ziel sei vor allem die Verteidigung der jeweiligen Bundesratssitze. Gemeinsam kämen die beiden Parteien auf 17,7% Wählerstärke, was mindestens eine mathematische Legitimierung von zwei Sitzen in der Regierung bedeuten würde. Die medialen Spekulationen wurden von den Parteienvertretern wenn überhaupt nur sehr zurückhaltend interpretiert. Geplant sei eine Kooperation, nicht mehr aber auch nicht weniger. Angestrebt würden vor allem flächendeckende Listenverbindungen für die eidgenössischen Wahlen 2015. Die Basis der BDP, die bereits einer mittlerweile nicht mehr spruchreifen Fusion sehr skeptisch gegenüber stand, befürchtete auch in einer Union einen Identitätsverlust der noch jungen Partei. Ende August informierte die Arbeitsgruppe die Öffentlichkeit, dass die Fraktionen von CVP und BDP künftig unter dem Namen BDP-CVP-Union die Bundespolitik gemeinsam gestalten wollten. Beschlossen sei aber noch nichts, weil zuerst die Kantonalsektionen vertieft informiert werden müssten. Anfang Oktober wehte dem Plan dann aus eben diesen Kantonen ein steifer Wind entgegen. Insbesondere die BDP Graubünden, Heimatkanton der BDP-Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, lehnte jede strukturelle Verschmelzung kategorisch ab. Die Wählerschaft würde ein Zusammengehen mit der katholischen CVP nicht goutieren. In anderen Kantonen war man ebenfalls vonseiten der BDP nicht grundsätzlich gegen eine Zusammenarbeit, wollte aber nicht auf Eigenständigkeit verzichten. Definitiv war die Absage dann Ende Oktober. Die Gründe für das Nein – die in den letzten Jahren vorgenommene, beschwerliche Aufbauarbeit einer neuen Partei, die mit einer Union obsolet würde, sowie die in einzelnen Kantonen schwierige Zusammenarbeit – waren zwar nachvollziehbar. In der Presse, und hinter vorgehaltener Hand auch in der CVP, wurde aber von einem Fehlentscheid der BDP gesprochen. Die Unterstützung für Bundesrätin Widmer-Schlumpf werde durch den BDP-Entscheid nicht grösser, liess sich Gerhard Pfister (cvp, ZG) zitieren. Die CVP werde ihre Zusammenarbeit vermehrt wieder auf andere Parteien ausrichten. Es sei eine historische Chance verpasst worden. Die BDP war demgegenüber bemüht, den Ball flach zu halten. Die Kantonalsektionen hätten sich nicht nur zu einer Absage der Union, sondern auch zu einer Stärkung der lösungsorientierten Mitte bekannt. Daran wolle man weiterhin zusammen mit der CVP arbeiten.

Zusammenarbeit zwischen CVP und BDP

Die BDP-Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf beteiligte sich an der grossen Rochade bei der neuen Departementsverteilung nach den Bundesratsersatzwahlen im Herbst des Berichtsjahrs. Neu übernahm sie das Finanzdepartement. Die BDP will in den Wahlen von 2011 vor allem auf ihre Bundesrätin als Wahlkampflokomotive setzen. Aus Ressourcen- und Effizienzgründen will die Partei auf die Lancierung einer Initiative verzichten.

Widmer-Schlumpf übernimmt Finanzdepartement nach Rochade

Als Ziel der SP für die eidgenössischen Wahlen 2015 nannte Parteipräsident Levrat die Erringung von 20% Wähleranteil. Dies würde einem Wachstum von 1,3 Prozentpunkten gleichkommen. Die SP will vor allem ihre eigene Klientel mobilisieren und verdeutlichen, dass es eine Partei brauche, die der SVP die Stirn biete. Mit dem bereits 2011 verwendeten Slogan „Für alle statt für wenige“, mit einer Betonung von Arbeits-, Wohnungs- und Rentenpolitik und der Propagierung einer offenen Schweiz sollen vor allem SP-Wählerinnen und Wähler aus Agglomerationsregionen an die Urne gebracht werden. Ende Jahr gab die SP bekannt, entgegen der ursprünglichen Ankündigungen, nicht mit einer Initiative in den Wahlkampf zu ziehen. Ursprünglich war aus sechs Initiativprojekten mit der Kindergutschriftinitiative eines ausgewählt worden, mit dem im Wahljahr auf Stimmenfang gegangen werden sollte. Die Genossen wollten sich aber letztlich lieber auf ihre neuartige Mobilisierungsidee konzentrieren: Rund 10‘000 SP-Mitglieder sollen in den Wochen vor den Wahlen jeweils 10 potenzielle SP-Wählerinnen und -Wähler anrufen und sie um ihre Stimme bitten. Voraussichtlich werden die Genossen für die eidgenössischen Wahlen 2015 wieder flächendeckende Listenverbindungen mit den Grünen eingehen. Man müsse vor allem verhindern, dass es in der Regierung zu einer rechtsbürgerlichen Mehrheit komme. Dabei sei grundsätzlich egal, ob es zwei SVP- und einen FDP-Sitz oder zwei FDP- und einen SVP-Sitz im Bundesrat habe. Den Sitz von Widmer-Schlumpf gedenke man ein weiteres Mal zu verteidigen, gab Levrat in einem Interview mit "Le Temps" bekannt.

Ziel der SP für die eidgenössischen Wahlen 2015

Bereits seit Ende 2013 waren im Zusammenhang mit den Entwicklungen in Richtung Automatischer Informationsaustausch (AIA) Gespräche mit der EU geführt worden. Diese fanden im Rahmen der Verhandlungen zur Revision der EU-Richtlinie zur Zinsbesteuerung statt, in welcher die EU explizit die „internationalen Entwicklungen“ berücksichtigen wollte. Die Revision sah vor, bestehende Steuerschlupflöcher in der Zinsbesteuerungsrichtlinie zu stopfen. Neu sollten beispielsweise auch Zinserträge von Stiftungen und Trusts dem Regelwerk unterstehen. EU-intern wurde die Revision im März 2014 verabschiedet; dies nachdem Österreich und Luxemburg entsprechende Änderungen jahrelang blockiert hatten. Weil die Revision ebenfalls vorsah, das EU-Recht an die neuen globalen Standards (sprich: AIA) anzupassen, sobald diese vorlagen, kam die Änderung einer EU-internen Übernahme des AIA gleich. Die Drittstaaten Liechtenstein, Monaco, Andorra, San Marino und die Schweiz wurden mit der Verabschiedung der EU-internen Revision diplomatisch unter Druck gesetzt, den AIA ebenfalls zu übernehmen. Würden die Drittstaaten „kein[en] genügende[n] Fortschritt [erzielen]“, wollte die Kommission „mögliche Optionen erkunden, um die Befolgung des neuen Standards sicherzustellen“. Weil die angepassten Regelungen betreffend Zinsbesteuerung erst per 2017 in Kraft treten sollten und sich Österreich und Luxemburg dagegen wehrten, zwei Systemwechsel innert kürzester Zeit vorzunehmen, war die Revision der Zinsbesteuerungsregelungen aus praktischer Sicht Makulatur. Konsequenterweise stoppten die EU und die Schweiz die entsprechenden Verhandlungen im Mai 2014. Der Bundesrat verabschiedete im Herbst 2014, nach Konsultation des Parlaments und der Kantone, ein Verhandlungsmandat zur Einführung eines AIA mit „Partnerstaaten“. Dazu gehörten neben den USA (Wechsel zum Modell 1 mit Reziprozität in FATCA) und anderen Ländern auch die EU. Entsprechende Gespräche waren bis zum Jahresende noch nicht abgeschlossen, mitunter weil die gesetzliche Grundlage zur Einführung eines AIA in der Schweiz noch nicht geschaffen war. Am Jahresende schien es eher unwahrscheinlich, dass die Verhandlungen betreffend AIA mit den Fragen zum Marktzugang und zur Vergangenheitsbewältigung verknüpft werden konnten. Eine solche Strategie hatte die Expertengruppe Brunetti I 2013 vorgeschlagen. Bereits im Februar 2014 stellte Bundesrätin Widmer-Schlumpf jedoch fest, dass die Zeit knapper geworden sei, Lösungen für die Fragen des Marktzugangs und der Vergangenheitsbewältigung gleichzeitig mit den Verhandlungen zum AIA zu finden, weil der internationale Standard zum AIA schneller komme als erwartet.

Verhandlungsmandat zur Einführung eines AIA mit „Partnerstaaten“

Der Nationalrat beugte sich als Erstrat über das Neue Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB). Hauptziel des NFB ist eine Vereinheitlichung des bisher dualen Steuerungssystems der Verwaltung. Während einige Ämter noch nach der traditionellen Input-Steuerung geführt werden, sind andere bereits so genannte FLAG-Einheiten (Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget). Das NFB will überall ziel- und leistungsorientierte Führungsmodelle einführen. Die Steuerung von Aufgaben und Finanzen soll durch mehr Transparenz der effektiv zu erbringenden Leistungen verbessert werden. So soll mehr Klarheit herrschen, wofür die Mittel überhaupt eingesetzt werden. Zudem soll die ergebnisorientierte Verwaltungsführung weiterentwickelt und insgesamt die Effizienz in der Bundesverwaltung gesteigert werden. Die wichtigste Neuerung stellt dar, dass der Voranschlag künftig mit dem Aufgaben- und Finanzplan verbunden und in einem Dokument vorgelegt wird. So sollen Budgetentscheide stärker faktenbasiert erfolgen können.
Der Antrag der SVP-Fraktion, auf das Geschäft nicht einzutreten, wurde mit 125 zu 44 Stimmen abgelehnt. Alle Fraktionen – mit Ausnahme der Volkspartei – hatten sich positiv über die Stossrichtung des NFB geäussert. Die hauptsächliche Sorge der SVP war ein Verlust an Steuerung durch das Parlament. Bei der Detailberatung versuchte sie deshalb, das NFB so anzupassen, dass die Oberaufsicht des Parlamentes nicht beschnitten werde. Im Prinzip hatte auch die Spezialkommission des Nationalrates, die für das NFB eingesetzt worden war, den Anspruch, die Steuerungsmöglichkeiten des Parlamentes noch zu verbessern. Dies sollte – in Abweichung des Vorschlags des Bundesrates – erreicht werden, indem der Finanzplan und der Entwurf für den Voranschlag gleichzeitig vorgelegt werden (und nicht erst der fertige Voranschlag). Der Finanzplan soll mit Änderungswünschen ergänzt werden können, die dann im nächsten Jahr vom Bundesrat ins Budget aufgenommen werden müssten. Bundesrätin Widmer-Schlumpf unterstützte diesen Kommissionsantrag und die Grosse Kammer übernahm ihn gegen die Opposition von links-grün, wo unnötige Bürokratie befürchtet wurde: Der Finanzplan könne bereits heute mit Motionen abgeändert werden. Freilich sieht die neue Regelung raschere Änderungsmöglichkeiten vor. Der zweite erfolgreiche Änderungsantrag der Kommission zielte auf eine Präzisierung ab: Nachvollziehbar gemacht und transparent dargestellt werden sollen nicht nur die übergeordneten Ziele der Verwaltungseinheiten, sondern auch die detaillierter definierten Leistungs- und Wirkungsziele für die einzelnen Leistungsgruppen. Erfolgreich war ein Minderheitsantrag, der ein Management-Informationssystem fordert, mit dem die Steuerungsprozesse unterstützt werden. Vergeblich wies die Finanzministerin darauf hin, dass die Einführung eines solchen Systems ohnehin geplant sei und es dafür kein Gesetz brauche. Ebenfalls abgeändert wurde die Idee des Bundesrates, keine laufende Prüfung der Einhaltung der Bestimmungen über Subventionen einzuführen, sondern diese wie bisher alle sechs Jahre durchzuführen. Zahlreiche weitere Minderheitsanträge wurden abgelehnt. In der Gesamtabstimmung zeigte sich erneut nur Opposition aus der geschlossenen SVP-Fraktion. Das Geschäft ging mit 125 zu 46 Stimmen weiter an den Ständerat.
In der kleinen Kammer stiess das NFB in der Herbstsession auf keine nennenswerte Opposition. Zwar sei das Geschäft in der Kommission auf Skepsis gestossen, und man habe sich gefragt, ob das alte System so schlecht sei, dass wirklich etwas geändert werden müsse – so der Kommissionssprecher Altherr (fdp, AR). Letztlich habe in der Kommission aber das Argument obsiegt, dass das alte System auch nicht so gut sei, dass es beibehalten werden müsse. Der Ständerat folgte bis auf eine Ausnahme den Änderungswünschen des Nationalrates. Die Kantonsvertreterinnen und -vertreter erhörten die Finanzministerin und strichen die Forderung nach einem Informationssystem, da ein solches bereits aufgegleist sei. Mit 39 zu 2 Stimmen hiess der Ständerat den so überarbeiteten Entwurf gut.
Noch in der Herbstsession ging das Geschäft zurück an den Nationalrat, der die Vorschläge des Ständerates übernahm. Ohne Erfolg hatte die SVP einen Minderheitsantrag auf Beibehaltung der Verankerung der Idee einer Softwarelösung im Gesetz gestellt. In der Schlussabstimmung passierte das NFB mit 133 zu 61 Stimmen bei vier Enthaltungen im Nationalrat – zu den 57 SVP-Stimmen gesellten sich je eine Stimme aus der BDP- und der FDP-Fraktion sowie zwei Stimmen aus der GP-Fraktion – und mit 38 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung im Ständerat. Auch hier kamen die Gegenstimmen aus der SVP und der BDP.

Neue Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB)

Nachdem im Vorjahr eine Projektorganisation unter der Leitung von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf einen Zwischenbericht zur Unternehmenssteuerreform III vorgelegt hatte, der auf breite Zustimmung gestossen war, präsentierte der Bundesrat im September 2014 seine Vernehmlassungsvorlage zur Unternehmenssteuerreform III. Diese enthält eine Liste mit Reformpunkten, die der drohenden Einbusse der Standortattraktivität bei einer Abschaffung der Sonderregeln der Kantone für Holdings und andere Spezialgesellschaften entgegenwirken sollen. Zur Vernehmlassung standen unter anderem die bereits vielerorts diskutierte Einführung neuer Steuerprivilegien in den Kantonen für Erträge aus geistigem Eigentum (sogenannte Lizenzboxen), die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, ein Systemwechsel beim Beteiligungsabzug und eine Reduktion der Dividendenbesteuerung. Zudem enthielt die Vernehmlassungsvorlage auch eine Kapitalgewinnsteuer, mit der, laut Bundesrat, CHF 300 Mio. der 800 Mio. Mindereinnahmen auf Bundesebene aufgefangen werden könnten. Weitere CHF 250 Mio. beabsichtigte der Bundesrat mit der Einstellung von 75 zusätzlichen Steuerinspektoren zu kompensieren. Um die rund CHF 1,7 Mrd., die Kantone und Gemeinden durch die Anpassungen in Zukunft fehlen würden, auf das vom Bundesrat kommunizierte Opfersymmetrieverhältnis von 50:50 abfedern zu können, beabsichtige der Bundesrat, den Kantonsanteil der direkten Bundessteuer von 17% auf 20,5% zu erhöhen. Der Bericht zur Vernehmlassungsvorlage zur Unternehmenssteuerreform III wird Mitte 2015 erwartet.

BRG Unternehmenssteuerreform III (BRG 15.049)
Dossier: Unternehmenssteuerreform III, Steuervorlage 17 und AHV-Steuer-Deal (STAF)
Dossier: Referenden gegen die Abschaffung der Verrechnungssteuer

Lors de la session d’été le Conseil national a rejeté un postulat de la députée Feri (ps, AG), qui demandait au Conseil fédéral un rapport sur les mesures de soutien en faveur de l’égalité des sexes au sein de l’administration fédérale. La conseillère se base sur le plan d’action du canton de Vaud pour recommander l’institution d’un quota de femmes dans l’administration fédérale. Le Conseil fédéral a proposé de rejeter le postulat, arguant que l’égalité des sexes avait été inscrite dans les sept lignes directrices du programme de législature 2011-2015, dans le cadre duquel la plupart des mesures préconisées par la députée Feri étaient étudiées. La conseillère fédérale Eveline Widmer-Schlumpf a ajouté que si l’on exceptait le corps des gardes-frontières ainsi que le DDPS, le pourcentage de femmes dans l’administration fédérale atteignait plus que les 40% visés par Madame Feri. La chambre du peuple a suivi l’avis du Conseil fédéral et rejeté le postulat à 94 voix contre 73.

Geschlechterquote von 40% in der Bundesverwaltung (Po.12.3801)
Dossier: Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung
Dossier: Bestrebungen für Frauenquoten in politischen Ämtern, Kommissionen und der Verwaltung
Dossier: Frauenanteil in Verwaltung und Justiz

Le premier ministre luxembourgeois Xavier Bettel s'est rendu en Suisse le 17 septembre pour une visite de travail. Il a d'abord été accueilli à Neuchâtel par Didier Burkhalter. Les deux hommes se sont entretenus sur les relations bilatérales, la politique européenne, la migration et la la collaboration des deux pays dans le cadre de la coprésidence de l'Agence spatiale européenne (ESA). Le Luxembourgeois s'est ensuite entretenu à Berne avec les conseillères fédérales Simonetta Sommaruga et Eveline Widmer-Schlumpf. Ensemble, ils ont abordé les sujets de la migration, des finances et de la politique fiscale.

Le premier ministre luxembourgeois Xavier Bettel en Suisse

Der Nationalrat überwies ein Postulat Romano (cvp, TI) und ein Postulat Cassis (fdp, TI), die beide eine Untersuchung der Sprachkompetenzen in den Führungsgremien der Bundesverwaltung forderten. Die Mehrsprachigkeit der Schweiz müsse auch in der Bundesverwaltung gewürdigt werden. Das vom Bundesrat anvisierte Ziel, dass Kaderpersonen des Bundes über aktive Kenntnisse in zwei Amtssprachen und passive Kenntnisse in einer dritten Amtssprache hätten, sei zwar begrüssenswert, es brauche aber damit erst recht eine Untersuchung der gegenwärtigen Sprachkenntnisse und eine Bedarfsanalyse. Der Bundesrat argumentierte vergeblich, dass die Förderung der Mehrsprachigkeit ein Gegenstand des vierjährlich erscheinenden Evaluationsberichtes des Eidgenössischen Personalamtes sei, der zwar nicht in der verlangten Detailliertheit berichte, mit dem sich aber Entwicklungen aufzeigen liessen. Die grosse Kammer nahm die Postulate mit 115 zu 69 (Romano) bzw. mit 123 zu 60 Stimmen (Cassis) an. Beide Male kam Opposition aus der SVP und der GLP. Bundesrätin Widmer-Schlumpf wies darauf hin, dass man im Zusammenhang mit der Sprachenverordnung beide Postulate bereits bearbeite.

Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung
Dossier: Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung

La conseillère fédérale Eveline Widmer-Schlumpf s'est rendue à Milan, le 12 septembre, où elle a participé à la rencontre des ministres de finances de l’ASEM (Asia-Europe Meeting). Elle a profité de cette occasion pour mener des dialogues bilatéraux.

Eveline Widmer-Schlumpf s'est rendue à Milan

In der Stadt Baden (AG) wurde Anfang September des Friedensschlusses von 1714 gedacht. Hier wurde vor dreihundert Jahren der Spanische Erbfolgekrieg beigelegt. Die Verhandlungen gelten als erster internationaler Friedenskongress auf Schweizer Boden und als frühes Beispiel der „Guten Dienste“ der Schweiz. Zum Jubiläum fanden sich neben Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf auch National- und Ständeräte aus Kantonen der damaligen, 13 Orte umfassenden alten Eidgenossenschaft sowie diplomatische Vertreter der europäischen Länder, die seinerzeit am Friedensprozess beteiligt gewesen waren, ein. Während Widmer-Schlumpf die Bedeutung der Schweiz als Vermittlerin hervorhob, betonte Jakob Kellenberger – Präsident des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz – die Bedeutung der EU als Friedensprojekt.

Friedensschlusses von 1714

Les 6 et 7 juillet, la conseillère fédérale Eveline Widmer-Schlumpf a effectué une visite au Kirghizistan. Elle a été reçue par le président Almazbek Atambaïev avec lequel elle a eu un entretien en compagnie de la ministre des finances, du ministre de l’économie, du gouverneur de la banque centrale et du premier ministre Djoomart Otorbaïev. Elle a également visité des projets de développement financés par la Suisse.

visite au Kirghizistan

Die parlamentarische Initiative der FDP zur schrittweisen Abschaffung der Stempelsteuer wurde 2014 erneut in den eidgenössischen Räten behandelt. Bereits 2010 (WAK-NR) und 2011 (WAK-SR) hatten sich die Wirtschafts- und Abgabekommissionen der beiden Räte darauf geeinigt, die Initiative aufzuteilen. Seither war ein Entwurf zur Abschaffung der Stempelabgabe auf Versicherungsprämien und zur Abschaffung der Umsatzabgabe in einer Subkommission der WAK-NR hängig. Die Emissionsabgabe auf Fremdkapital war daraufhin im Zuge der Grossbankenregulierung („too-big-to-fail“) 2011 abgeschafft worden. Damit verblieb einzig die Abschaffung der Stempelabgabe auf Eigenkapital im Parlament pendent. Der Nationalrat hatte sich 2013 dazu entschieden, dieses Begehren zu unterstützen. Im Zweitrat war ein entsprechender Antrag gar nicht erst gestellt worden. Der Ständerat hatte sich (ebenfalls 2013) einstimmig dafür ausgesprochen, die Vorlage zu sistieren. Die parlamentarische Initiative kam darauf am 19.3.14 erneut in den Nationalrat. Dort setzte sich mitunter die Ratslinke für eine Sistierung der Vorlage ein. Der Finanzplatz habe sich angemessen an der Finanzierung des Staates zu beteiligen, weshalb eine Abschaffung der Steuer nicht angezeigt sei. Der Bundesrat beantragte die Sistierung des Geschäfts. Er unterstütze die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital zwar inhaltlich, zöge es jedoch vor, diese im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III zu behandeln. Die zu erwartenden Steuerausfälle bezifferte Finanzministerin Widmer-Schlumpf zum Zeitpunkt der Beratungen auf rund CHF 240 Mio. Die Kommissionsmehrheit der WAK-NR erachtete diesen Betrag als verkraftbar. Es sei deshalb nicht nötig, die Abschaffung der Emissionsabgabe innerhalb der Unternehmenssteuerreform III zu behandeln. Die Abschaffung würde den Finanzplatz Schweiz zeitnah aufwerten und dazu führen, dass Finanzgeschäfte wieder vermehrt in der Schweiz abgewickelt würden. Zusammen mit vereinzelten Stimmen aus der CVP/EVP-Fraktion sprachen sich SVP, FDP, GLP und BDP für das Begehren aus. Damit entschied die Grosse Kammer mit 103 zu 78 Stimmen bei 3 Enthaltungen für Festhalten. Im Ständerat waren es in der Sommersession (17.6.14) ebenfalls die bürgerlichen Parteien, die sich für eine Annahme der Initiative aussprachen. Sie fürchteten, dass die Abschaffung der Stempelabgabe auf Eigenkapital in der Unternehmenssteuerreform III „zwischen Stuhl und Bank“ (Karin Keller-Sutter, fdp, SG) fallen würde, weshalb das Projekt ausserhalb der Grossreform vorangetrieben werden sollte. Bundesrätin Widmer-Schlumpf bekräftigte erneut, dass die Regierung einen entsprechenden Abschaffungsantrag in der Unternehmenssteuerreform III vorsehen werde und wiederholte ihr Argument, wonach es nicht sinnvoll sei, einzelne Teile der Unternehmenssteuerreform ausserhalb dieses Gesamtkontextes zu beraten. Sie überzeugte damit die Mehrheit der Kantonsvertreter/innen (21 zu 12 Stimmen für die Kommissionsmehrheit), wodurch die parlamentarische Initiative endgültig sistiert wurde.

Parlamentarische Initiative will schrittweise Abschaffung der Stempelsteuer (Pa.Iv. 09.503)
Dossier: Abschaffung sämtlicher Stempelsteuern
Dossier: Referenden gegen die Abschaffung der Verrechnungssteuer

Ein Postulat Yvonne Feri (sp, AG), das einen Bericht über unterstützende Massnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter verlangte, um eine Geschlechterquote von 40 Prozent in der Bundesverwaltung zu erreichen, wurde mit 94 (bürgerlichen) zu 73 (links-grünen) Stimmen abgelehnt. Die Ratsmehrheit folgte den Argumenten von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, die das Postulat zur Ablehnung empfahl, weil die Forderung ohne den Bereich Verteidigung bereits erfüllt sei. 2013 hätte der Frauenanteil ohne VBS und Grenzwachtkorps 43.3 Prozent betragen. Der Sollwert liege bei 44 bis 48 Prozent. Diese Zahl strebe man auch in Kaderpositionen an, wo der Frauenanteil nach wie vor tiefer sei.

Geschlechterquote von 40% in der Bundesverwaltung (Po.12.3801)
Dossier: Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung
Dossier: Bestrebungen für Frauenquoten in politischen Ämtern, Kommissionen und der Verwaltung
Dossier: Frauenanteil in Verwaltung und Justiz

Die grosse Kammer beriet in der Sommersession 2014 eine Motion Egerszegi (fdp, AG), welche die kleine Kammer im Vorjahr gegen den Willen des Bundesrates angenommen hatte. Der Vorstoss mit dem Titel Faire Risikoprämien in der beruflichen Vorsorge forderte eine Änderung der Aufsichtsverordnung AVO, um eine Anpassung der Risikobeiträge an das in den letzten Jahren gesunkene Invaliditätsrisiko zu erreichen. Mit 123 zu 55 Stimmen folgte der Rat seiner Kommissionsmehrheit gegen eine Minderheit Rossini (sp, VS) und lehnte die Motion ab. Die Mehrheit führte insbesondere an, eine von der Reform der Altersvorsorge 2020 losgelöste Behandlung der Frage sei nicht sinnvoll. Die anwesende Finanzministerin ergänzte, die Prämiensätze der Kollektivlebensversicherungen im Bereich der beruflichen Vorsorge unterlägen den Marktkräften und die Finma setze einzig einen Rahmen zur Verhinderung von Missbrauch oder Insolvenz.

Faire Risikoprämien in der beruflichen Vorsorge.

Verschiedentlich war in den letzten Jahren und aufgrund der aktuellen Korruptionsskandale das Beschaffungswesen der Bundesverwaltung in die Kritik geraten. Für hohe Wellen hatten nicht nur die unter dem Namen „Insieme“ bekannte, geplante Revision der Informatiksysteme der Steuerverwaltung, sondern auch zahlreiche weitere gescheiterte Grossprojekte gesorgt, die entweder gar nicht oder nur mit hohen Kostenüberschreitungen vollendet werden konnten, was zum Teil gar auf Korruption zurückgeführt wurde (Überblick 2013). Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK-NR, GPK-SR) beider Kammern reichten deshalb im März 2014 jeweils eine gleichlautende Motion ein, mit der dringliche Kontrollmassnahmen durchgesetzt werden sollten. Die beiden GPK verlangten, dass alle Ämter bis zum 1. Januar 2015 das elektronische Vertragsmanagement der Bundesverwaltung (VM BVerw) einführen, mit dessen Hilfe insbesondere das Controlling von der Vertragsvergabe bis zur Umsetzung verbessert werden könne. In der nationalrätlichen Debatte präsentierte der Kommissionssprecher Rudolf Joder (svp, BE) eindrückliche Zahlen, die aus der Prüfung des Beschaffungswesens resultierten, auf welche die GPK ihren Schwerpunkt gelegt hatte: In allen Departementen liefen gemäss dem Bericht 2'528 Verträge, die eine Beschaffung von mehr als CHF 150'000 vorsehen. Insgesamt betrage das Auftragsvolumen rund CHF 3,3 Mrd., wobei sich bei 118 Verträgen gezeigt habe, dass sie terminlich oder aber finanziell vermutlich nicht eingehalten und erfüllt werden können. Dies zeige deutlich, wie dringlich eine umfassende Kontrolle sei. Neben der Einführung des VM BVerw sollen Massnahmen ergriffen werden, die neue Probleme verhindern sowie zu gegebener Zeit die Massnahmen evaluiert werden. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion, wies aber darauf hin, dass eine Umsetzung der VM BVerw in weniger als einem Jahr nicht sehr realistisch sei und beantragte deshalb die Ablehnung dieses Punktes. Die GPK der beiden Räte stellten fest, dass diese Forderung bereits 2011 gestellt worden war. Man sei nicht bereit, weitere Verzögerungen hinzunehmen. Trotz der Beteuerung von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, dass die Exekutive alles daran setze, das Beschaffungswesen des Bundes transparenter zu machen, eine derart rasche Umsetzung aber nicht in allen Departementen gelingen werde, nahm der Nationalrat die Motion in der Sommersession am 4. Juni 2014 mit 178 zu 2 Stimmen an. Im Ständerat wurde die gleichlautende Motion dreizehn Tage später mit 24 zu 3 Stimmen bei 6 Enthaltungen ebenfalls inklusive dem engen Zeitplan angenommen, womit beide konnexen Motionen überwiesen wurden. Noch im Mai war bekannt geworden, dass das Nachfolgerojekt von Insieme, Fiscal-IT, ebenfalls mit Umsetzungsschwierigkeiten kämpfe.

elektronische Vertragsmanagement der Bundesverwaltung

Claude Janiak (sp, BL) reichte im Berichtsjahr 2014 eine Motion bezüglich obligatorischer Haftpflichtversicherungen ein. Der Vorstoss forderte die Vereinheitlichung des Schutzniveaus in allen obligatorischen Haftpflichtversicherungen nach dem Vorbild der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung. Zudem forderte der Motionär die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Regulierung von Massenkollisionen im Strassenverkehr und regte an, die Einführung einer obligatorischen Privathaftpflichtversicherung für Personenschäden zu prüfen. Mit der Vereinheitlichung des Schutzniveaus in allen obligatorischen Haftpflichtversicherungen könnten die derzeit gültigen Regeln, die „über die gesamte Rechtsordnung verstreut“ (Janiak) wären, zusammengeführt werden. Bezüglich Regulierung der Massenkollisionen verwies der Motionär auf eine bestehende, privatwirtschaftliche Vereinbarung zwischen den Versicherern, wonach bei Massenkarambolagen die Schäden von Personen, entgegen der eigentlichen Bestimmung einer Haftpflichtversicherung, von der Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs getragen wurden, in dem die Personen sassen („First Party Insurance“ statt „Third Party Insurance“). Eine solche privatwirtschaftliche Regelung war nur soweit zulässig, als dass sie nicht zu einer Beeinträchtigung der Rechtsstellung der Geschädigten führte, weshalb der Motionär einen gesetzlichen Systemwechsel vorschlug. Den Vorschlag einer gesetzlichen Privathaftpflichtversicherung für Personenschäden begründete Janiak mit den gestiegenen Freizeitrisiken (er verwies mitunter auf Skiunfälle). Der Ständerat unterstütze das Begehren und nahm den Vorstoss ohne Gegenantrag an. Die Grosse Kammer beriet das Geschäft in der Wintersession 2014. Christa Markwalder (fdp, BE), selbst Mitarbeiterin einer Privatversicherung, setzte sich gegen den Vorstoss ein. Sie erachtete die Einführung eines einheitlichen Schutzniveaus bei allen gesetzlichen Haftpflichtversicherungen als nicht vereinbar mit einer angemessenen Risikoanalyse. Das Schutzbedürfnis variiere je nach Art der Schädigung, weshalb der Vorstoss zu weit gehe. Zudem sei eine obligatorische Privathaftpflichtversicherung für Personenschäden nicht gesetzlich vorzuschreiben, weil sich 90 Prozent der Bevölkerung freiwillig gegen entsprechende Ansprüche versichert hätten. Bundesrätin Widmer-Schlumpf erklärte, dass der Bundesrat das Anliegen der Motion in die (in Überarbeitung stehende) Revision des Versicherungsvertragsgesetzes integrieren wolle und beantragte deren Annahme. Die bürgerliche Ratsmehrheit folgte jedoch der Argumentation Markwalder und lehnte den Vorstoss Janiak mit 117 zu 64 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

obligatorischer Haftpflichtversicherungen (Mo. 14.3043)

Trotz innenpolitisch angespannter Atmosphäre besuchte der italienische Staatspräsident Giorgio Napolitano im Mai 2014 für zwei Tage die Schweiz. Nach dem öffentlichen Empfang durch den Gesamtbundesrat folgten die offiziellen Gespräche, an denen nebst Napolitano auch die italienische Aussenministerin Federica Mogherini teilnahm.
In diesen diskutierten die beiden Delegationen unter anderem die bevorstehende Eröffnung des Gotthard-Basistunnels, die gegenseitige Abhängigkeit im Energiebereich und die gemeinsamen steuer- und finanzpolitischen Dossiers (Grenzgängerinnen und Grenzgänger, italienische schwarze Liste, Amtshilfe). Im Vorfeld des Besuchs hatte Nationalrätin Ada Marra (sp, VD), die als Präsidentin der DEL-I fungiert, den Besuch als gutes Zeichen für die fiskalische Kooperation bezeichnet, ein Thema welches sie als «sehr mühselig» empfand. Bundesrätin Widmer-Schlumpf gab sich im Anschluss des Austauschs gemäss offizieller Mitteilung auch optimistisch, dass die Verhandlungen in diesem Dossier bald zu einem Abschluss gebracht werden könnten.

Offizieller Besuch des italienischen Staatspräsidenten Giorgio Napolitano
Dossier: Staatsbesuche und öffentliche Besuche in der Schweiz seit 1990