In der Frühlingssession behandelte der Ständerat als Zweitrat die Revision des Asylgesetzes. Namens der vorberatenden SPK stellte Heberlein (fdp, ZH) klar, dass die Beratung der Vorlage erschwert werde, da der Bundesrat nach der Beratung im Nationalrat eine Reihe von Änderungen vorgenommen habe. Kernpunkte der Verschärfungen bildeten strengere Zwangsmassnahmen (Einführung der Durchsetzungshaft und Erhöhung der Maximaldauer der Ausschaffungshaft), ein neues Konzept für die humanitäre Aufnahme, der Sozialhilfestopp nicht nur für Asylsuchende mit Nichteintretensentscheid, sondern für alle Personen mit einem negativen Asylentscheid sowie die mögliche Kürzung oder Streichung der Nothilfe bei unkooperativem Verhalten. In der Eintretensdebatte zeigten sich die Ständeräte ausgesprochen verärgert über die mangelhafte Dokumentation; das Fehlen einer aktualisierten Botschaft erschwere insbesondere Nicht-Kommissions-Mitgliedern die Meinungsbildung. Sie lehnten einen Antrag Sommaruga (sp, BE), die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, deren Völkerrechts- und Verfassungskonformität sowie EU-Kompatibilität zu prüfen, mit 30:10 Stimmen ab. In der Detailberatung scheiterte die Linke und einzelne sie unterstützende Bürgerliche mit ihren Anliegen, die beantragten Verschärfungen des Gesetzes abzuschwächen. So ersetzte die kleine Kammer die vom Nationalrat beschlossene humanitäre und provisorische Aufnahme durch eine einheitlich geregelte vorläufige Aufnahme. Als Gründe für die Aufnahme gelten weiterhin Unzulässigkeit, Unzumutbarkeit und Unmöglichkeit der Wegweisung, weiter eine (durch den Kanton zu beurteilende) schwere persönliche Notlage. Im Gegensatz zur humanitären Aufnahme ist in diesen Fällen der Familiennachzug jedoch erst nach drei Jahren möglich, verbessert wird hingegen der Zugang zum Arbeitsmarkt, der unter gewissen Bedingungen unabhängig von der Konjunkturlage offen ist. Um Missbräuche zu vermindern, beschloss der Rat, dass auf Gesuche von Asylsuchenden, die den Behörden keine gültigen Identitätspapiere vorweisen, nicht eingetreten wird, ausser, es liegen entschuldbare Gründe vor. Er weitete den seit April 2004 für Personen mit Nichteintretensentscheid geltenden Sozialhilfestopp auf alle Personen mit negativem Asylentscheid aus. Diese illegal anwesenden Ausländer könnten jedoch, falls sie in eine Notlage gerieten, um Nothilfe ersuchen. Gemäss einem Antrag Inderkum (cvp, UR) kann die Nothilfe eingeschränkt oder verweigert werden, wenn die Wegweisung rechtskräftig verfügt wurde und die betroffene Person die Ausreise verweigert, obwohl diese zumutbar ist. Mit ihrer Zustimmung zu dieser von nationalen und internationalen Flüchtlingsorganisationen heftig kritisierten Bestimmung ging es der Ständekammer darum, dass der Nationalrat die Einschränkung der Nothilfe in Kenntnis eines diesbezüglichen, noch ausstehenden Urteils des Bundesgerichts nochmals beraten kann. Bei den Zwangsmassnahmen im Rahmen des Ausländergesetzes verdoppelte der Rat die maximale Haftdauer auf insgesamt zwei Jahre: Er verlängerte die Vorbereitungshaft auf sechs und die Ausschaffungshaft auf 18 Monate, zudem kann gegen Personen, die sich weigern, mit den Behörden zusammenzuarbeiten, eine Durchsetzungshaft von bis zu 18 Monaten verhängt werden. Schliesslich verschärfte der Rat die vom Bundesrat beantragten Änderungen im Krankenversicherungsgesetz, welche für Asylsuchende bereits eine Einschränkung bei der Wahl der Krankenversicherer erlaubten, dahingehend, dass auch die Leistungen der Grundversicherungen eingeschränkt werden können. Die Notfallversorgung soll allerdings weiterhin gewährleistet sein. Das Asylgesetz passierte die Gesamtabstimmung mit 27:11, das Krankenversicherungsgesetz (KVG) mit 26:5 und das Alters- und Hinterlassenengesetz (AHVG) diskussionslos mit 29:0 Stimmen.
Teilrevision des Asylgesetzes (BRG 02.060)