Suche zurücksetzen

Inhalte

Akteure

  • Bregy, Philipp-Matthias (cvp/pdc, VS) NR/CN
  • Reimann, Lukas (svp/udc, SG) NR/CN

Prozesse

82 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Im September präsentierte die NZZ das von Sotomo errechnete Parlamentarierrating 2015. Die ideologische Ausrichtung aller Parlamentsmitglieder wird mit Hilfe paarweiser Vergleiche aller Parlamentarierinnen und Parlamentarier hinsichtlich ihres Abstimmungsverhaltens berechnet. Die Skala reicht von -10 (ganz links) bis +10 (ganz rechts). Die rechte Extremposition wurde im Rating 2015 von Pirmin Schwander (svp, SZ) und Lukas Reimann (svp, SG) besetzt. Am linken Rand fand sich mit einem Wert von -9.5 Christine Häsler (gp, BE).
Am deutlichsten rechts und zwar ohne Überschneidung mit anderen Fraktionen stand die SVP, deren Mitglieder zwischen 6.3 (Jean-Pierre Grin, VD) und 10 positioniert wurden. Die FDP-Mitglieder schwankten zwischen 1.6 (Christa Markwalder, BE) und 4.1 (Hans-Peter Portmann, ZH) und überschnitten sich damit sowohl mit der BDP (0.9: Rosmarie Quadranti, ZH bis 2.1: Urs Gasche, BE) als auch teilweise mit der CVP, bei der Gerhard Pfister (ZG) und Ruedi Lustenberger (LU) mit dem Wert von 3.0 den rechten und Jacques Neirynck (VD) mit -1.6 den linken Rand abdeckten. Die beiden EVP-Vertreterinnen, die der CVP-EVP-Fraktion angehören, waren dabei pointierter links (-2.8) als der Rest der CVP-Fraktion. Die GLP-Fraktion zeigte sich ziemlich geschlossen und links der Mitte. Bei den Grünliberalen wurden die Extreme von Thomas Böhni (TG, -1.7) und Martin Bäumle (ZH, -1.2) eingenommen. In ihrem Gesamtwert von -8.0 deckungsgleich zeigten sich die Grünen und die SP. Während die Genossinnen und Genossen Extremwerte zwischen -9.1 (Carlo Sommaruga, GE und Susanne Leutenegger Oberholzer, BL) und -5.7 (Daniel Jositsch, ZH) einnahmen, fanden sich bei den Grünen Christine Häsler (-.9.5) und Yvonne Gilli (SG, -6.8) an den Fraktionspolen.
Der Median des gesamten Nationalrats lag bei 0.8; das Parlament politisierte also leicht rechts der Mitte. Die Studie stellte bei der Analyse der gesamten 49. Legislatur allerdings im Vergleich mit der 48. Legislatur einen Linksrutsch fest. Insbesondere in der Verkehrs- und Energiepolitik habe Mitte-Links erfolgreich koaliert.

Erstmals konnte aufgrund der neu eingeführten elektronischen Stimmanlage auch der Ständerat vermessen werden. Insgesamt zeigte sich in der kleinen Kammer eine wesentlich schwächere Polarisierung als bei der Volksvertretung. Zwar gab es auch im Ständerat Extrempositionen – Robert Cramer (gp, GE) mit -9.6 zur Linken und Peter Föhn (svp, SZ) mit 9.6 zur Rechten –, die überwiegende Mehrheit der Ständerätinnen und Ständeräte fanden sich aber zwischen den Werten -4 bis +5.

Nationalratsrating

Die UREK-SR beantragte ihrem Rat im Frühjahr 2015 die Ablehnung einer Motion Reimann (svp, SG), die von der Schweiz verlangt hätte, sich auf internationaler Ebene gegen die Fracking-Pläne am Bodensee einzusetzen. Die Kommission erwog dabei folgende Punkte: Erstens sei das Gesuch für die Fracking-Vorarbeiten unterdessen wieder zurückgezogen worden, womit das konkrete Anliegen hinfällig geworden sei. Zweitens liege es nicht im Zuständigkeitsbereich des Bundes, hier tätig zu werden; diese Aufgabe obliege den Kantonen. Und von deren Seite – dies der dritte Punkt – sei bereits Widerstand gegen die damaligen Fracking-Pläne erfolgt: Neben der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee, wo die Schweiz eine Delegation stellt, habe sich auch die Internationale Bodenseekonferenz, in welcher an den Bodensee angrenzende oder in der Nähe dieses Gewässers gelegene Kantone Einsitz haben, klar gegen das Vorhaben ausgesprochen. Der Ständerat folgte dieser Argumentation und lehnte den Vorstoss ab.

Umwelteinwirkungen des Fracking

Die SGK-SR versagte 2015 der parlamentarischen Initiative Reimann Gesetzliche Rahmenbedingungen für den Vertrieb von Snus schaffen mit 5 zu 3 Stimmen ihre Unterstützung (3 Enthaltungen), weswegen sie nun im Nationalratsplenum diskutiert werden muss. Die SGK-SR wollte im Interesse der öffentlichen Gesundheit den Verkauf neuer Tabakprodukte nicht zulassen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen für den Vertrieb von Snus schaffen

Wie schon 2012 fiel die SVP bei der Parolenfassung zu den eidgenössischen Volksabstimmungen durch einige Inkohärenz auf. Gleich bei vier Vorlagen, in denen SVP-Mitglieder teilweise federführend waren, kam es zu abweichenden kantonalen Parolen: Einige Mühe bekundete die SVP etwa mit der Parolenfassung zur Ecopopinitiative, die teilweise auch als Druckmittel zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative betrachtet wurde. Weil einige SVP-Mitglieder dem Ecopop-Komitee angehörten, kam es an der Delegiertenversammlung Ende August in Unterägeri zu einer Debatte, bei der sich die Gegner des Begehrens schliesslich mit 298 zu 80 Stimmen durchsetzten. Dabei wurden von der Parteispitze auch strategische Argumente vorgebracht: Wenn die SVP Ja sage und die Initiative an der Urne abgelehnt werde, dann könne das so ausgelegt werden, als wollten die Stimmbürger die Zuwanderung gar nicht begrenzen. Sieben Kantonalsektionen (AG, BL, LU, OW, SO, SZ, TI) wollten diese Argumentation allerdings nicht unterstützen und empfahlen ein Ja. Mitte Oktober beschloss der Zentralvorstand das Nein gegen die Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung und zur Goldinitiative. Im Vorfeld war gemutmasst worden, dass vor allem letztere intern zu Diskussionen geführt habe und deshalb den Delegierten nicht vorgelegt werden sollte. Offizielle Lesart war, dass man den Delegierten an der Versammlung in Rothenturm (SZ) am 25. Oktober mehr Zeit für die Debatte der geplanten Initiative zur Umsetzung von Volksentscheiden (gegen fremde Richter) lassen wolle. Insbesondere das knappe Nein des Zentralvorstandes gegen die Goldinitiative (mit 35 zu 34 Stimmen) weckte heftigen Widerstand der Initianten, die allesamt selber der SVP angehören. Ulrich Schlüer und Lukas Reimann sprachen von einem Demokratieproblem und kritisierten, dass der Antrag der JSVP, die Delegierten trotzdem abstimmen zu lassen, vom Vorstand nicht ausgezählt, sondern nur geschätzt worden sei, obwohl das Ergebnis sehr knapp gewesen sei. Der Vorstand begründete sein Nein damit, dass unverkäufliche Goldreserven im Krisenfall der Schweiz keinen Nutzen brächten. In der Tat widerspiegelten aber dann nicht weniger als 16 abweichende Sektionen (AG, BE, BL, BS, GE, GR, JU, LU, NW, OW, SH, SZ, TI, VS, ZG; NE beschloss Stimmfreigabe) die knappe Haltung in der Parteielite. Gegen das bereits Ende November 2013 gefasste Ja des Zentralvorstandes für die Abtreibungsinitiative regte sich nicht nur Widerstand bei den SVP-Frauen, die im Januar ein Nein beschlossen, sondern auch in den Kantonen Jura und Waadt, die ebenfalls ein Nein empfahlen. Die Kantone Freiburg, Genf und Graubünden beschlossen zudem Stimmfreigabe. Das Ja des Zentralvorstandes im April zur Pädophileninitiative, bei der sich insbesondere Natalie Rickli und Oskar Freysinger stark ins Zeug legten, weckte ebenfalls den Unmut der SVP-Frauen, die auch hier ein Nein empfahlen. Schliesslich tat sich die Basis schwer mit dem Nein-Entscheid des Parteivorstandes beim Gegenvorschlag zur Hausarztinitiative, wogegen in den Kantonen neun abweichende Parolen gefasst wurden (Ja in FR, GE, GL, GR, JU, LU, SH und TG; Stimmfreigabe in UR). Bei den übrigen sieben Vorlagen war sich die SVP-Familie hingegen ausserordentlich einig – insbesondere wenn es sich um linke Begehren handelte und natürlich bei der eigenen Masseneinwanderungsinitiative, bei der bereits Ende November 2013 mit 352 zu 0 Stimmen für ein Ja geworben wurde. Das Nein zu FABI war ebenfalls bereits im November des Vorjahres vom Zentralvorstand gefällt worden. An der Delegiertenversammlung Anfang April in Näfels (GL) sprachen sich die SVP-Delegierten auch deutlich für den Kauf des Kampfjets Gripen (393 zu 1 Stimmen) aus. Bundesrat Maurer bezeichnete die anstehende Volksabstimmung als generelles Votum für oder gegen die Armee. Gegen die Mindestlohninitiative wurde hingegen wie erwartet ein einstimmiges Nein empfohlen. Solche linken Anliegen – und nicht die in den Medien angeprangerte Einwanderungsinitiative – seien Gift für die Schweiz, kommentierte Parteipräsident Brunner den Delegiertenentscheid. Ebenfalls wenig umstritten waren das Nein zur Einheitskrankenkasse (mit 354 zu 9 Stimmen) und das Ja zur Gastrosuisse-Initiative (357 zu 1 Stimme).

SVP Parolenfassung

Le 28 mai, le Conseil fédéral a transmis au Parlement le message portant sur l'approbation d'un crédit-cadre de 45 millions de francs en faveur de la Croatie. Ainsi, la Croatie qui est membre de l'Union Européenne depuis 2013, bénéficierait du même soutien que les autres pays de l'Europe de l'Est qui ont adhéré à l'UE depuis 2004. Cette aide financière a pour but d'aider les pays de l'Est à se développer et à réduire les disparités économiques et sociales au sein de l'UE élargie. Il s'agit, par ce moyen, également de renforcer les relations que ces pays entretiennent avec la Suisse. Le sujet avait été mis de côté après le vote du 9 février, mais le Conseil fédéral a débloqué la situation fin avril en expliquant qu'il respecterait la libre circulation même sans accord et en confirmant qu'il verserait les 45 millions prévus.
La CPE-CE a proposé à son conseil d'adhérer au projet, ce qu'a fait le Conseil des Etats en donnant son feu vert au versement de 45 millions de francs à titre d'aide à la Croatie lors de la session d'automne 2014 par 39 voix contre 2. Il y a eu opposition de Thomas Minder (indépendant, SH) qui s'est montré sceptique envers l'approbation du peuple suisse sur ce versement, surtout après l'acceptation de l'initiative contre l'immigration de masse.
Le Conseil national a également approuvé le crédit lors de la session d'hiver par 132 voix contre 53 et 6 abstentions. L'UDC s'est opposée au versement en proclamant que cette aide financière était uniquement dans l'intérêt de l'UE et n'apportait aucun avantage à la Suisse. La demande de l'opposition formée par Büchel (udc, SG), Aebi (udc, BE), Estermann (udc,LU), Mörgeli (udc, ZH), Reimann (udc, SG) et Stamm (udc, AG) concernant la suspension de débat, jusqu'à ce que les négociations concernant la mise en œuvre de l'initiative contre l'immigration de masse aient abouti, a été rejetée par 128 voix contre 54.
L'aide financière devrait être utilisée à partir de mai 2017 pour financer des projets concrets visant à améliorer les conditions de vie sur place et à instaurer davantage de sécurité.

Approbation d'un crédit-cadre de 45 millions de francs en faveur de la Croatie (MCF 14.050)
Dossier: Schweizer Beitrag an die erweiterte EU

Dans son message du 7 mars, le Conseil fédéral a invité le parlement à approuver deux arrêtés fédéraux concernant le développement de l'acquis de Dublin/Eurodac. Il s'agit, pour le premier, de l’approbation et la mise en œuvre des échanges de notes entre la Suisse et l’UE concernant la reprise du règlement (UE) n° 604/2013 établissant les critères et mécanismes de détermination de l’État membre responsable de l’examen d’une demande de protection internationale. Le second concerne l’approbation et la mise en œuvre de l’échange de notes entre la Suisse et l’UE concernant la reprise du règlement (UE) n° 603/2013 relatif à la création d’Eurodac, et modifiant le règlement (UE) n° 1077/2011 portant création d’une agence européenne pour la gestion opérationnelle des systèmes d’information à grande échelle au sein de l’espace de liberté, de sécurité et de justice. Ceux-ci impliquent des modifications de la loi fédérale (LEtr) sur les étrangers et de la loi sur l'asile (LAsi). Le Conseil fédéral a fait de nombreux changement par rapport au droit en vigueur. Il a par exemple décidé d'introduire une détention de six semaines supplémentaires pour le requérant d'asile refusant de coopérer. Il s'agit ainsi d'empêcher qu'une personne puisse, par son comportement non coopératif, éviter un transfert Dublin. Ses mesures, plus restrictive, servent à garantir la crédibilité de la politique migratoire. En ce qui concerne les règles applicables aux familles et aux mineurs, elles ont été formulées plus clairement et elles prennent mieux en compte la protection d'un mineur à qui on doit désormais assigner une personne de confiance.
Le Conseil national a commencé son traitement le 19 juin lors de la session d'été. Une minorité UDC (Mörgeli (udc, ZH), Büchel (udc, SG), Müri (udc, LU), Reimann (udc, SG),Reimann (udc,AG), Stamm (udc, AG)) s'est opposée à l'entrée en matière des deux arrêtés fédéraux. Mörgeli (udc, ZH) a pris la parole pour critiquer le système Schengen/Dublin, notamment ses coûts et le fait de devoir reprendre automatiquement du droit européen. Ses autres collègues de l'UDC se sont également donné à cœur joie à la critique. La conseillère fédérale Sommaruga (ps) a rappelé que le système Dublin était nécessaire vu la situation critique en Italie avec les milliers de migrants devant être sauvés par l'opération Mare Nostrum. Elle a demandé d'ouvrir les yeux face à cette misère et de comprendre que l'Italie avait besoin de soutien. Puis, elle a souligné l'importance de renouveler le système Dublin et Eurodac. La proposition de la minorité Mörgeli de ne pas entrer en matière a été rejetée par 134 voix contre 50 et 4 abstentions.
Le traitement a repris lors de la session d'automne. Il y a alors eu quatre propositions de minorité de gauche et de droite concernant l'arrêté fédéral réglant la reprise du règlement (UE) n° 604/2013. La Conseillère fédérale Sommaruga a demandé au parlement de rejeter toutes les propositions de minorité, ce qu'il a fait. L'article 17 qui règle la manière dont est désignée la personne de confiance à un mineur de LAsi a été modifié par la Chambre du peuple. Il a été élargi de l'alinéa 6 dans lequel il est stipulé que c'est au Conseil fédéral de désigner la compétence et le rôle d'une personne de confiance pour un mineur. Finalement, le premier arrêté fédéral a été adopté avec la modification de l'article 17 de LAsi par 132 voix contre 53. Le deuxième arrêté fédéral a été adopté sans discussion par 121 voix contre 49 et 11 abstentions.
Le Conseil des États a adhéré aux deux arrêtés fédéraux avec la modification proposée par le Conseil national lors de la session d'automne. Le premier est passé par 37 voix contre 2 et 4 abstentions et le deuxième par 34 voix contre 2 et 4 abstentions.
Lors du vote final le 26 septembre, le Conseil national a adopté le premier arrêté par 139 voix contre 57 et le deuxième par 127 voix contre 65 et 5 abstentions. Le Conseil des États a également adopté les deux arrêtés fédéraux, l'un par 42 voix contre 2 et 1 abstention et l'autre 39 voix contre 2 et 4 abstentions.


Développement de l'acquis de Dublin/Eurodac (BRG 14.029)
Dossier: Dublin-Verordnung

Besorgt ob der potentiellen negativen Umwelteinwirkungen des Fracking auf Grund- und Trinkwasser zeigte sich Lukas Reimann (svp, SG). Bei der hydraulischen Frakturierung von Gesteinsschichten zur Erdöl- oder Erdgasförderung wird eine Flüssigkeit unter hohem Druck in ein Bohrloch gepumpt. Diese Flüssigkeit besteht nicht ausschliesslich aus Wasser, sondern zu 0,5% bis 2% auch aus Zusatzstoffen, womit gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe ins Grundwasser gelangen können. Aus diesen Gründen verlangte der Motionär, dass sich der Bundesrat auf internationaler Ebene dafür einsetze, dass die geplanten Fracking-Pläne am Bodensee - eine Region, die Trinkwasser für fast 5 Mio. Menschen bereitstelle - nicht in die Tat umgesetzt werden. Der Bundesrat lehnte das Anliegen ab. Es liege ausserhalb seiner Kompetenz, hier einzuschreiten; das Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Gewinnung von Erdgas wickle sich auf kantonaler Ebene ab, führte Bundesrätin Leuthard aus. Gleichwohl zeigte sie Sympathien für das Anliegen und verwies auf das 2013 überwiesene Postulat Trede (gp, BE), mit dem der Bundesrat unter anderem beantworten müsse, wie solche Fragen in interkantonalen Gewässern zu klären seien. Sollten Kantone hier vorpreschen wollen, würde der Bund diesen jedoch das Zuwarten empfehlen, wenn noch nicht ausreichende Erkenntnisse für eine vollumfängliche Risikoabwägung vorliegen würden. Auch hier erhoffte sich die Bundesrätin Klärung durch den zu erarbeitenden Bericht, der 2015 präsentiert werden soll. Trotz dieser Ausführungen fand sich im erstberatenden Nationalrat mit 98 zu 68 Stimmen bei 24 Enthaltungen eine deutliche Mehrheit für das Anliegen Reimann. Neben den Grünen, der SP, einer grossmehrheitlichen BDP-Mehrheit sowie 10 Repräsentantinnen und Repräsentanten der CVP/EVP-Fraktion konnte der SVP-Politiker auch beinahe die Hälfte seiner Fraktion für das Umweltanliegen hinter sich scharen. Die grünliberale Fraktion enthielt sich fast komplett der Stimme. Ende 2014 stand die Beratung der Motion im Ständerat noch aus.

Umwelteinwirkungen des Fracking

Bereits 2013 war von Lukas Reimann (svp, SG) eine parlamentarische Initiative "Gesetzliche Rahmenbedingungen für den Vertrieb von Snus schaffen" eingereicht worden. Snus, ein in poröse Beutel abgefülltes Tabakprodukt, das zwischen die Lippen geklemmt wird, ist besonders bei Rauchern beliebt. Als Alternative zum schädlicheren Zigarettenkonsum geniesst Snus zunehmende Beliebtheit. Der von 115 Nationalrätinnen und Nationalräten mitunterzeichnete Vorstoss verlangt eine Gleichstellung von Snus mit anderen Tabakprodukten (Schnupf- oder Kautabak). Die geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen seien unbefriedigend, da Snus-Konsumierende aufgrund des Produktions- und Vertriebsverbots diskriminiert würden, so der Initiant. Snus wird deswegen für private Zwecke über das Internet aus dem Ausland importiert, was hohe Zollgebühren zur Folge habe. Weil Snus aber als rauchfreie Form des Tabakkonsums eine Alternative zum Zigarettenrauchen und zudem offenbar weniger gesundheitsschädigend sei, müssten die geforderten Erleichterungen umgesetzt werden.
Die SGK des Nationalrates unterstützte die Initiative und gab ihr am 13. August 2014 Folge.

Gesetzliche Rahmenbedingungen für den Vertrieb von Snus schaffen

Die 2011 von SVP-Exponenten lancierte Volksinitiative „Rettet unser Schweizer Gold (Gold-Initiative)“ kam am 30. November 14 zur Abstimmung. Die Initiative verlangte, dass die Aktiva der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zu mindestens 20% aus Gold bestehen müssen. Zudem solle das Gold in der Schweiz zu lagern sein und nicht veräussert werden dürfen. Der Ständerat behandelte das Volksbegehren am 6. März 2014 als Erstrat. Alle Redner sprachen sich gegen das Begehren aus. Die Initiative schränke die Handlungsfähigkeit der Nationalbank ein, weil deren Bilanz aufgrund des Verkaufsverbots langfristig zu grossen Teilen aus Gold bestehen würde. Dadurch sei eine restriktive Geldpolitik erschwert, was die Glaubwürdigkeit expansiver Massnahmen (genannt wurde beispielsweise die Aufrechterhaltung des Mindestkurses gegenüber dem Euro) beeinträchtigen würde. Zudem sei bei höherem Goldanteil mit tieferen Gewinnausschüttungen zu rechnen, weil Goldanlagen keine Zinserträge generieren. Gold sei nicht der Stabilitätsanker, wie von den Initianten behauptet. Der Goldpreis neige vielmehr zu starken Schwankungen, wie der jüngste Wertzerfall um rund 30% gezeigt habe, argumentierte Martin Schmid (fdp, GR). Ohne Gegenantrag lehnte der Ständerat in der Detailberatung die Volksinitiative „Rettet unser Schweizer Gold (Gold-Initiative)“ ab. Erst in der Schlussabstimmung rangen sich zwei Kantonsvertreter zu einer Ja-Stimme durch. Die Initiative wurde jedoch erneut deutlich (43 zu 2 Stimmen, keine Enthaltungen) zur Ablehnung empfohlen. Im Nationalrat äusserten sich die Initianten Lukas Reimann (svp, SG) und Luzi Stamm (svp, AG) zugunsten des gemeinsam mit Alt-Nationalrat Ulrich Schlüer (svp, ZH) lancierten Begehrens. Der derzeitige Anteil von Gold in der Bilanz der SNB betrage nur rund 10%. Die Schweiz habe damit eine extrem tiefe Quote (die SNB widersprach im Abstimmungskampf: die Schweiz hätte im Pro-Kopf-Vergleich weltweit die höchsten Goldreserven). Ein höherer Goldanteil hätte den Vorteil, mit dem „Betrug von Fiat-Money“ zu brechen, so Lukas Reimann (svp, SG). Es sei vielmehr die Golddeckung, die den Schweizer Franken stabil, sicher und unabhängig mache, und nicht die Geldpolitik der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Dieser Argumentation folgten in der Grossen Kammer nur 20 Parlamentarier und Parlamentarierinnen. Selbst in der eigenen Fraktion konnten die Initianten damit nicht einmal die Hälfte der Stimmen gewinnen. Die Initiative wurde in der nationalrätlichen Schlussabstimmung mit 156 zu 22 Stimmen bei 20 Enthaltungen zur Ablehnung empfohlen.

Volksinitiative „Rettet unser Schweizer Gold (Gold-Initiative)“ (BRG 13.093)
Dossier: Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven der SNB

Als Erstrat lehnte der Nationalrat eine Motion Reimann (svp, SG) ab, die den Bundesrat mit der Schaffung einer Meldestelle für Korruption – analog der Meldestelle für Geldwäscherei – beauftragen wollte. Zu den Aufgaben der neuen Behörde sollten unter anderem die Prüfung von Verdachtsmeldungen, die Korruptionsprävention und der Schutz von Whistleblowern gehören. Da diese Aufgaben bereits von verschiedenen Behörden wahrgenommen würden, erachtete der Bundesrat die Schaffung einer eigenen, zentralen Stelle als nicht notwendig und empfahl die Motion zur Ablehnung. Darüber hinaus würden sich eine Verschärfung des Korruptionsstrafrechts sowie eine Vorlage über den Whistleblower-Schutz im Privatrecht, die beide vom Bundesrat bereits verabschiedet wurden, des erkannten Handlungsbedarfs in diesem Bereich annehmen.

Schaffung einer Meldestelle für Korruption (Mo. 12.3473)
Dossier: Whistleblowing

Eine private Reise einiger SVP-Parlamentarier in den Iran wurde in den Medien als Krawatten-Debakel breitgewalzt. In die Schlagzeilen geriet insbesondere Vize-Präsident Luzi Stamm (AG), der bei einem Treffen mit iranischen Politikern die Sanktionen gegen den Iran kritisierte und es damit gar in die „Teheran Times“ schaffte. Zu reden gab die von Ulrich Schlüer (ZH) organisierte Reise auch deshalb, weil sich neben Stamm auch die amtierenden Nationalräte Lukas Reimann (SG), Jean-François Rime (FR), Yves Nidegger (GE) und der ehemalige Nationalrat Dominique Baettig (JU) zusammen mit iranischen Politikern ablichten liessen. Medial erörtert wurde einerseits der Umstand, dass sich die SVP ansonsten bei der Aussenpolitik strikte Neutralität auf die Fahnen schreibt, hier aber SVPler als Repräsentanten der Schweiz aufgetreten waren. Andererseits galt der Kleidung, mit denen die SVP-Politiker den iranischen Politikern gegenübertraten, erhöhte Aufmerksamkeit. Insbesondere das Fehlen einer Krawatte wurde als "Bückling" gegenüber dem Iran bezeichnet. Der Schlips gilt dort als christlich-jüdisches Zeichen westlicher Dekadenz. Der Fall der SVP-Politiker wurde mit dem Auftritt der ehemaligen Bundesrätin Calmy-Rey verglichen, die 2008 mit einem Kopftuch bei einem offiziellen Besuch im Iran aufgetreten war. Weil die SVP, allen voran Lukas Reimann (SG), die Reise der Aussenministerin damals als „Riesenkatastrophe“ bezeichnet hatte, jetzt aber das Ablegen der Krawatte als Anpassung an die Gepflogenheiten eines Landes rechtfertigten, gab es in der Presse einiges an Häme. Kritik am ungeschickten Auftritt wurde aber auch parteiintern geäussert.

SVP Krawatten-Debakel

Die Diskussionen um die Parteienfinanzierung rissen auch 2014 nicht ab. Dabei zeigte sich in vielen Bereichen ein Graben zwischen Links und Rechts. Während die SP und die GP relativ transparent Zuwendungen summarisch veröffentlichten, Spenden von Wirtschaftsunternehmen in der Regel nur sehr zurückhaltend annahmen und bei der mangelnden Transparenz von einem Demokratiedefizit sprachen, schwiegen sich die Bürgerlichen normalerweise über Zuwendungen aus. Politische Parteien würden eine Dienstleistung erbringen, die durchaus auch von Wirtschaftsunternehmen honoriert werden könne, liess etwa die CVP verlauten. Die FDP nehme keine Spenden an, die sieben Prozent des Parteibudgets übersteigen würden - es wüssten aber lediglich der Generalsekretär und der Parteipräsident, woher Spenden fliessen würden. Damit vermeide man politische Abhängigkeiten. Nach wie vor offen war die Forderung der Greco, der Groupe d'Etats contre la Corruption des Europarats, nach gesetzlichen Regelungen für die Parteien- und Kampagnenfinanzierung. Die Schweiz musste aufgrund eines Nichtkonformitätsverfahrens bis Ende April 2014 einen Bericht vorlegen, indem diesbezügliche Bemühungen dargelegt werden sollten. Darin versuchte der Bundesrat, die mangelnde Transparenz hinsichtlich Parteienfinanzierung mit den Spezifika des schweizerischen Systems zu erklären. Die Greco zeigte sich allerdings wenig beeindruckt und stellte der Schweiz in einem Zwischenbericht ein schlechtes Zeugnis aus. Die Mehrheit der Empfehlungen sei nach wie vor nicht umgesetzt. Zu befürchten hatte die Schweiz dadurch höchstens einen Reputationsschaden. Dagegen kämpfte insbesondere Justizministerin Simonetta Sommaruga, die zwar verschiedene Varianten für eine Verstärkung der Transparenz bei der Parteienfinanzierung erarbeitete, aber bei den bürgerlichen Parteien und im Gesamtbundesrat kein Gehör fand.
Dafür, dass es in naher Zukunft kaum ein Gesetz für Parteienfinanzierung geben wird, sorgte auch das Parlament. Gleich drei Vorstösse für mehr Transparenz in der Legislative wurden abgelehnt: Die parlamentarischen Initiativen von Thomas Minder (parteilos, SH), von Susanne Leutenegger Oberholzer (sp, BL) und von der Rechtskommission des Ständerates (RK-SR) wurden allesamt versenkt. Mit ein Argument war dabei, dass man durch zu viel Transparenz die Spender vergraulen könnte, was für die staatlich nicht finanzierten Parteien ein Problem darstellen würde.
Auch in den Kantonen fand das Thema Transparenz in der Politik keine Mehrheit. Im Kanton Aargau wurde Ende September eine entsprechende Initiative mit 56% Nein-Stimmen abgelehnt. Das Thema wird freilich nicht so schnell verschwinden. Vor allem die Juso, aber auch Lukas Reimann (svp, SG) dachten laut über nationale Volksinitiativen zum Thema Finanzierung der Politik nach. Zudem gaben die investierten Summen bei verschiedenen Abstimmungskampagnen immer wieder viel zu reden.

Kritik an der Politikfinanzierung aus dem Ausland - Greco
Dossier: Finanzierung der Politik

Auf Initiative der Staatspolitischen Kommission des Ständerates (SPK-SR) sollten mit einer kleinen, auf eine Motion Hansruedi Stadler (cvp, UR; Mo. 09.3896) zurückgehenden Parlamentsreform Verbesserungen der Organisation und des Verfahrens des Parlamentes angestrebt werden. Im Berichtjahr verkam das Anliegen, nachdem es bereits 2012 von der Volkskammer beschnitten worden war, zu einer eigentlichen Minireform. Die kleineren Präzisierungen und Gesetzesanpassungen sowie die Forderung, dass ausserordentliche Sessionen nur dann stattfinden sollen, wenn in beiden Kammern hängige Geschäfte vorliegen, waren zwar unbestritten. Die ursprünglichen Forderungen jedoch, welche der Vorstossflut im Nationalrat Einhalt gebieten wollten, überlebten das parlamentarische Ping-Pong – viermal wechselte das Geschäft im Berichtjahr zwischen den Kammern hin und her – allerdings nur in marginaler Form. Nachdem der Nationalrat die zentralen Forderungen der ständerätlichen Initiative bereits 2012 stark abgeändert hatte, blieben nach der ersten Beratung des Ständerates drei zentrale Differenzen übrig: Erstens verlangte die ständerätliche Initiative ursprünglich, dass Standes- und parlamentarische Initiativen in Form eines ausgearbeiteten Vorentwurfs statt einer allgemeinen Anregung eingereicht werden müssen. Während die kleine Kammer diesem Ansinnen zustimmte, wurde es vom Nationalrat verworfen. Zweitens akzeptierte die grosse Kammer zwar ein Obligatorium für eine mündliche Beratung von Motionen, wollte aber bei so genannten organisierten Debatten nach wie vor mehrere ähnliche Geschäfte gleichzeitig behandeln. Der Ständerat vertrat die entgegengesetzte Ansicht, dass vom Nationalrat gebündelt behandelte Vorlagen jeweils zu Unsicherheiten führen, da daraus nicht klar ersichtlich wird, aus welchen Gründen der Nationalrat ein spezifisches Begehren abgelehnt oder angenommen hat. Darüber hinaus hatte die grosse Kammer zwei Erweiterungen eingebracht: Die im Ständerat umstrittene Idee einer aktuellen Debatte für den Nationalrat, die von 75 (statt wie bisher von 50) Mitgliedern des Nationalrates bei aktuellen Ereignissen als Sondersession verlangt werden kann, sowie eine auf eine zurückgezogene parlamentarische Initiative Reimann (svp, SG; Pa.Iv. 11.428) zurückgehende Regelung, mit der verboten werden soll, dass die Präsidenten der beiden GPK der gleichen Fraktion angehören. Letzteres entpuppte sich als dritte zentrale Differenz zum Ständerat. Nachdem auch der Nationalrat auf seinem Standpunkt beharrte, kam das Geschäft in der Sommersession zum zweiten Mal in den Ständerat. Dort wurden die Forderungen nochmals stark abgeschwächt: Von einer Ausformulierung von parlamentarischen Initiativen war nicht mehr die Rede. Die kleine Kammer beharrte hingegen auf einer leicht abgeschwächten Forderung eines Obligatoriums für eine echte nationalrätliche Diskussion von Motionen. Die Vorschrift, dass die Präsidenten der beiden GPK nicht derselben Fraktion angehören dürfen, akzeptierten die Kantonsvertreter. Diese Änderungen akzeptierte der Nationalrat noch in der Sommersession. Die Beschlüsse bedingten Änderungen des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung und der jeweiligen Geschäftsreglemente beider Räte, die im Ständerat in der Schlussabstimmung einstimmig und im Nationalrat mit 121 zu 64 bzw. 106 zu 85 Stimmen angenommen wurde, wobei sich die Opposition vor allem aus Vertretern der SVP und der FDP zusammensetzte. Im Geschäftsreglement des Nationalrates wurde zudem die neu eingeführte Idee der aktuellen Debatte verankert: Auf Antrag von 75 Mitgliedern des Nationalrates kann eine aktuelle Debatte für die Diskussion wichtiger Ereignisse einberufen werden, ohne dass damit auf das Mittel einer Sondersession zurückgegriffen werden müsste. Ende Berichtjahr reichte Leutenegger Oberholzer (sp, BL) eine parlamentarische Initiative (13.483) ein, mit der das beschleunigte Verfahren bei bekämpften Vorstössen wieder eingeführt werden soll. Mit der obligatorischen Beratung sei das Verfahren – im Gegensetz zum eigentlichen Ziel – ineffizienter geworden.

Verbesserungen der Organisation und der Verfahren des Parlamentes (Pa.Iv. 10.440)
Dossier: Verbesserung der Organisation und der Verfahren des Parlamentes (2014)
Dossier: Massnahmen gegen zu viele parlamentarische Vorstösse

Mittels Postulat verwies Nationalrätin Trede (gp, BE) auf den Umstand, dass negative Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt durch Fracking, resp. die hydraulische Frakturierung von Gesteinsschichten zur Erdöl- oder Erdgasförderung, bisher nicht ausgeschlossen werden können. Im Gegenteil bestünde durch den Einsatz von Stützmittelflüssigkeit die Gefahr der Grundwasserverschmutzung. Ein vom Bundesrat erarbeiteter Bericht soll daher eine explizite Haltung der Regierung gegenüber Fracking ausdrücken, stichfeste Nachweise zur Umweltverträglichkeit erbringen und Möglichkeiten aufzeigen, wie die Schweiz bei den angrenzenden Ländern auf ein potentielles Fracking-Verbot oder -Moratorium Einfluss nehmen könnte. Darüber hinaus soll der Bundesrat Wege darlegen, wie ein zehnjähriges Moratorium für die Exploration und Gewinnung von Schiefergas in der Schweiz geschaffen werden könnte. Wie bereits in seiner Antwort zu einer vom Parlament noch nicht behandelten Motion Reimann (svp, SG), zeigte sich der Bundesrat bereit, seine Ansicht gegenüber einem allfälligen Schiefergasförderungs-Moratorium detailliert darzulegen. Nach dieser positiven Stellungnahme der Regierung überwies der Nationalrat das Postulat in der Sommersession stillschweigend.

Postulat fordert Bericht zu Fracking (Po. 13.3108)
Dossier: Tiefengeothermie

Gleich drei parlamentarische Initiativen waren im Berichtjahr im Ständerat hängig, die ein transparenteres Abstimmungsverfahren im Ständerat verlangten: einer parlamentarischen Initiative Reimann (svp, SG) (11.406) sowie einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion (11.410), welche die Veröffentlichung der Abstimmungsresultate der kleinen Kammer und die Einführung einer elektronischen Abstimmungsanlage forderten, wurden 2012 im Nationalrat Folge gegeben. Nachdem Ende 2012 einige Fehler beim Auszählen von Hand passierten, welche durch die Videoaufzeichnungen der Internetplattform Politnetz an die Öffentlichkeit gelangt waren, hiess die kleine Kammer auch einen Rückkommensantrag auf eine parlamentarische Initiative Jenny (svp, GL) (11.490) gut, die kurz vor dem Bekanntwerden der Auszählfehler im Rat noch abgelehnt worden war. Diese dritte Initiative sah zwar die elektronische Durchführung aller Abstimmungen vor, wollte die Namenslisten aber nur bei Gesamtabstimmungen, Schlussabstimmungen, Abstimmungen mit qualifiziertem Mehr oder auf Verlangen von mindestens zehn Ratsmitgliedern veröffentlicht wissen. Den beiden Anliegen aus der grossen Kammer zur generellen Veröffentlichung der Abstimmungsergebnisse wollte der Ständerat nicht nachkommen und gab ihnen keine Folge. Der Kommissionsentwurf auf der Basis der parlamentarischen Initiative Jenny wurde in der Frühjahrssession diskutiert. Man war sich einig, dass man das Geschäft unter den veränderten Vorzeichen – tatsächlich waren die im Berichtjahr erneut festgestellten Fehlzählungen Gegenstand zahlreicher hämischer Bemerkungen in Medien und Gesellschaft gewesen – zum Abschluss bringen müsse. Die Einführung einer elektronischen Abstimmungsanlage war deshalb mehr oder weniger unbestritten, obwohl einige Votanten wie bereits im Vorjahr auf die spezielle Situation in der „chambre de réflexion“ verwiesen. Anders als im Nationalrat soll aber auf Antrag der Kommission nicht volle Transparenz herrschen, wie das von einer Minderheit beantragt wurde, sondern die Vorschläge Jennys sollen übernommen werden. Diesem Antrag folgten die Kantonsvertreterinnen und -vertreter mit 24 zu 18 Stimmen. Bei der Schlussabstimmung wurde das revidierte Geschäftsreglement mit 28 zu 14 Stimmen gutgeheissen. Die Kosten für die Abstimmungsanlage, die ab der Frühjahrssession 2014 zum Einsatz kommen soll, wurden auf CHF 600'000 veranschlagt. In der Wintersession endete damit die 165-jährige Tradition des Handerhebens im Ständerat.

Elektronische Abstimmungsanlage auch für den Ständerat (Pa.Iv. 11.490; Pa.Iv 11.406; Pa.Iv. 11.410)
Dossier: Öffentliche Abstimmungen im Ständerat

Gleich mit drei Vorstössen wollte die SVP ein transparenteres Abstimmungsverfahren im Ständerat durchsetzen. Während die parlamentarische Initiative Reimann (svp, SG) (11.406) eine Veröffentlichungspflicht für die Abstimmungsresultate in der kleinen Kammer forderte, wurde mit der parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion (11.410) die Einführung einer elektronischen Abstimmungsanlage wie sie der Nationalrat bereits seit längerer Zeit benutzt, auch im Ständerat gefordert, da diese 2011 ohnehin einer baulichen Revision unterzogen werde. Die Kommission des Nationalrates stellte sich gegen beide Vorstösse. Sie begründete dies damit, dass der Nationalrat dem Ständerat nicht vorschreiben dürfe, wie dessen Abstimmungsprozedere aussehen soll. Darüber hinaus stehe im Ständerat eine parlamentarische Initiative Jenny (svp, GL) (11.490) an, die dasselbe Ziel verfolge. Würde den beiden Initiativen Folge gegeben, sei dies im besten Fall überflüssig und im schlechtesten Fall kontraproduktiv. Die grosse Kammer hielt sich jedoch nicht an diese Begründung. Die Wählerschaft müsse die Möglichkeit haben, das Abstimmungsverhalten nicht nur der National- sondern auch der Ständeräte zu kennen. Mit 93 zu 70 Stimmen wollte die grosse Kammer dem Ständerat ein Signal setzen und gab beiden Initiativen Folge. Die Fraktionen waren dabei mit Ausnahme der geschlossen für Folge geben stimmenden SVP und GLP und der bei fünf Enthaltungen geschlossen dagegen stimmenden CVP gespalten. Die staatspolitische Kommission des Ständerates und die kleine Kammer äusserten sich zu den beiden Vorstössen im Berichtjahr noch nicht.
Behandelt wurde aber die angesprochene Parlamentarische Initiative Jenny (svp, GL). Diese verlangt die elektronische Erfassung und die Veröffentlichung von Namenslisten bei Schluss- und Gesamtabstimmungen in der kleinen Kammer. Die staatspolitische Kommission des Ständerates empfahl mit Stichentscheid ihres Präsidenten der Initiative keine Folge zu geben. Die Mehrheit argumentierte, dass Diskussion und Kompromissfindung als wichtige Grundlage in der kleinen Kammer eingeschränkt würden, weil aufgrund des öffentlichen Drucks bzw. der Erwartungen von Interessengruppen und Parteien die Bereitschaft des einzelnen Ratsmitglieds für Konzessionen eingeschränkt würde. Die Debattenkultur und differenzierte Argumentationsweise würde aufgrund tendenziös durch Ratings ausgewerteter Abstimmungslisten auf eine Schlussabstimmung reduziert. Die Minderheit argumentierte nicht nur mit mehr Transparenz, sondern auch mit einer geringeren Fehleranfälligkeit der elektronischen Stimmabgabe gegenüber der Auszählung von Hand. Im Ständerat entbrannte in der Sommersession eine lebendige Debatte, die schliesslich – unter Namensaufruf – knapp mit 22 zu 21 Stimmen und einer Enthaltung zugunsten der Initiative ausfiel. Bereits im Oktober legte die SPK-SR eine entsprechende Vorlage für die nötige Änderung des Geschäftsreglements des Ständerats vor. Darin wurde vorgeschlagen, alle Abstimmungen elektronisch durchzuführen und Gesamtabstimmungen, Schlussabstimmungen, Abstimmungen mit qualifiziertem Mehr und auf Verlangen von mindestens zehn Ratsmitgliedern in Form von Namenslisten zu veröffentlichen. Damit geht die Vorgabe weniger weit als das Prozedere im Nationalrat, wo alle Abstimmungen, insbesondere auch die Detailberatungen, veröffentlicht werden. Anders als noch im Juni folgte die kleine Kammer mit 25 zu 20 Stimmen dem Antrag der Minderheit und beschloss Anfang Wintersession Nichteintreten. Nachdem dann allerdings innert kurzer Zeit Fehler beim Auszählen von Hand passierten – die Internetplattform Politnetz filmte die Abstimmungen und konnte nachweisen, dass bei der Abstimmung über das Importverbot von Reptilienhäuten gleich zwei Mal falsch gezählt wurde – stellte Jenny (svp, GL) einen Rückkommensantrag, der nach nochmaliger Diskussion mit 23 zu 20 Stimmen angenommen wurde. Jenny wollte den Vorschlag noch einmal an die Kommission zurückgeben und der Rat beschloss mit 28 zu 10 Stimmen Eintreten. Die SPK-SR muss sich des Geschäfts 2013 also noch einmal annehmen.

Elektronische Abstimmungsanlage auch für den Ständerat (Pa.Iv. 11.490; Pa.Iv 11.406; Pa.Iv. 11.410)
Dossier: Öffentliche Abstimmungen im Ständerat

Auch 2012 stiess das Anliegen für eine Offenlegungspflicht der Einkünfte und Entschädigungen der Parlamentarier auf taube Ohren. Nachdem 2011 bereits zwei Vorstösse gescheitert waren, wollte der Nationalrat im Berichtjahr auch einer parlamentarischen Initiative Tschümperlin (sp, SZ) keine Folge geben. Die bürgerliche Mehrheit der grossen Kammer wehrte sich mit 96 zu 84 Stimmen gegen eine obligatorische jährliche Auskunftspflicht über die eigene berufliche Tätigkeit und Nebeneinkünfte im Zusammenhang mit dem Parlamentsmandat. Neben den geschlossen für das Anliegen stimmenden GLP-, GP- und SP-Fraktionen fanden sich auch vereinzelte Pro-Stimmen aus dem bürgerlichen Lager. Darunter etwa Lukas Reimann (svp, SG), der seine im Vorjahr lancierte Transparenzinitiative mit ähnlichem Ansinnen im September des Berichtsjahres aufgrund ungenügender Unterschriftenzahlen als gescheitert erklären musste.

Transparenzinitiative und pa.Iv. Tschümperlin scheitern (2011/12)
Dossier: Transparenz bei Einkünften und Entschädigungen der Parlamentarier

La motion Reimann (udc, SG), demandant une protection des chrétiens en Irak, a été adoptée par le Conseil des Etats avec les modifications apportées par le Conseil national. Ce dernier avait adopté les trois premiers points proposés par le motionnaire, soit des mesures visant à protéger les minorités religieuses en Irak, un engagement humanitaire de la Suisse afin de créer des institutions démocratiques laïques et la demande d’une investigation publique dénonçant les violences faites aux chrétiens. Le dernier point demandant à la Suisse d’intervenir auprès de l’ONU afin de contraindre le régime irakien et les forces militaires avait été refusé.

Verfolgung religiöser Minderheiten im Irak (Mo. 10.4158)

In der Frühjahrssession 2012 bestätigte die Kantonskammer den im Vorjahr vom Nationalrat gefällten und vom Bundesrat gestützten Entscheid zur Motion Reimann (svp, SG), welche die Verfolgung religiöser Minderheiten im Irak durch zusätzliche Massnahmen auf nationaler und internationaler Ebene unterbinden will. Seiner grossen Kammer und dem Bundesrat folgend lehnte der Ständerat jedoch eine im Geschäft enthaltene Forderung ab, welche von der Schweiz verlangt hätte, bei der UNO eine Resolution zur Errichtung von Schutzzonen für einen bestimmten Teil der christlich-irakischen Bevölkerung zu deponieren.

Verfolgung religiöser Minderheiten im Irak (Mo. 10.4158)

Lors de sa session de printemps, le Conseil national a refusé une initiative parlementaire Reimann (udc, SG) qui, prenant exemple sur le Canada, la Nouvelle-Zélande et l’Australie, demandait que l’immigration soit réglée par un système de points. Les immigrants seraient ainsi jugés en fonction des besoins économiques de la Suisse, ainsi qu’en fonction de leurs connaissances linguistiques, qualifications, état de santé, âge, état financier, respect de la loi, pays d’origine et volonté ou aptitude à l’intégration. Le conseiller national n’a su convaincre que son groupe en ne récoltant que 49 voix contre 130 voix opposées à l’initiative.

l’immigration soit réglée par un système de points

Das Verwaltungsratsmandat, das alt Bundesrat Moritz Leuenberger 2010 bei der Baufirma Implenia übernommen hatte, beschäftigte im Berichtjahr die Räte. This Jenny (svp, GL) reichte im Ständerat eine Motion ein, die ehemaligen Bundesratsmitgliedern bis zu vier Jahren nach ihrem Rücktritt die Übernahme bezahlter Mandate verbieten wollte. Nach relativ langer Debatte, die gespickt war mit weiteren Vorschlägen, wurde die Motion per Ordnungsantrag an die staatspolitische Kommission zur Vorprüfung überwiesen. Die SPK-SR lehnte die Motion allerdings ab, worauf der Motionär sie zurückzog. Im April sprach sich die SPK-NR für strengere Regeln und für eine Karenzfrist für die Übernahme von Verwaltungsratsmandaten aus und empfahl zwei parlamentarische Initiativen zur Annahme. Im Berichtjahr wurden die Vorstösse noch nicht im Plenum beraten. Im September erfragte Nationalrat Reimann (svp, SG) die aktuelle Summe an Rentenzahlungen an ehemalige Bundesräte. Der Bundesrat antwortete nicht nur mit dem exakten Betrag – rund 2.5. Mio. CHF pro Jahr an 13 ehemalige Magistratinnen und Magistraten bzw. 0.5 Mio. an vier Witwen – sondern präzisierte, dass das Ruhegehalt reduziert würde, wenn die Rentenzahlungen zusammen mit einem allfälligen Erwerbseinkommen die Jahresbesoldung eines amtierenden Bundesrates übersteige.

Karenzfrist für die Übernahme von Verwaltungsratsmandaten (Pa. Iv. 10.511)
Dossier: Karenzfrist für Bundesratsmitglieder

Nationalrat Reimann (svp, SG) reichte eine Motion ein, welche den Bundesrat verpflichten sollte, sich für die Christen im Irak einzusetzen. Er stellte vier Forderungen auf; so sollte sich die Schweiz für die religiösen Minderheiten einsetzen, diese im Rahmen der schweizerischen humanitären Aktivitäten vor Ort durch den gezielten Aufbau von säkularen Strukturen schützen, sich auf internationaler Ebene gegen die Christenverfolgung im Irak einzusetzen sowie einen UNO-Resolutionsentwurf zum Schutz dieser Minderheit einbringen. Die grosse Kammer folgte den Empfehlungen des Bundesrats und nahm lediglich die ersten drei Forderungen des Motionärs an.

Verfolgung religiöser Minderheiten im Irak (Mo. 10.4158)

Der Nationalrat nahm eine Motion Reimann (svp, SG) teilweise an, die den Bundesrat beauftragte, sich gegen religiöse Intoleranz, insbesondere die Verfolgung von Christen durch islamistische Kräfte im Irak einzusetzen. In ihrer Stellungnahme wies die Regierung darauf hin, dass nicht nur die irakischen Christen, sondern die dortige Bevölkerung als Ganzes von religiös mitbegründeter Intoleranz und Gewalt betroffen seien. Folglich lehne er es ab, eine UNO-Resolution einzubringen, welche die Errichtung einer Schutzzone für den christlichen Teil der Bevölkerung zum Ziel hätte. Jede Form religiöser Intoleranz sei, unabhängig von der Zielgruppe, international zu bekämpfen. Der Nationalrat pflichtete in der Resolutionsfrage dem Bundesrat bei und stimmte den anderen Punkten des Anliegens stillschweigend zu. Der Ständerat hat das Geschäft im Berichtsjahr noch nicht behandelt.

Verfolgung religiöser Minderheiten im Irak (Mo. 10.4158)

Im Mai lancierte ein Komitee um Nationalrat Lukas Reimann (svp, SG) die Transparenzinitiative für die Offenlegung der Politikereinkünfte. Diese verlangt, dass Stände- und Nationalräte bei Amtsantritt ihre beruflichen Tätigkeiten und die in Zusammenhang mit dem Mandat stehenden Nebeneinkünfte und Geschenke nach Geldwert und Herkunft ausweisen müssen. Die Sammelfrist läuft bis Ende 2012. Reimanns Mutterpartei war nicht begeistert über das Anliegen ihres Jungparlamentariers. Nach der Intervention des SVP-Vorstandes wurde die Forderung nach Offenlegung der Einnahme aus dem Hauptberuf kurz vor der Lancierung aus dem Initiativtext gestrichen und mit der Forderung nach Offenlegung des Stimmverhaltens im Ständerat ergänzt.

Transparenzinitiative und pa.Iv. Tschümperlin scheitern (2011/12)
Dossier: Transparenz bei Einkünften und Entschädigungen der Parlamentarier

Verschiedene Vorstösse von links und rechts, die die Einführung neuer Volksrechte forderten, hatten in den Räten keine Chance. Eine parlamentarische Initiative Tschümperlin (sp, SZ), welche die Einführung der Gesetzesinitiative auch auf Bundesebene verlangt, wurde genauso abgelehnt wie die beiden parlamentarischen Initiativen Reimann (svp, SG), die ein ausserordentliches fakultatives Referendum (09.443) und ein Ratsreferendum (09.444) vorgesehen hätten. Eine qualifizierte Minderheit der Bundesversammlung hätte bei ersterem verlangen können, dass ein Beschluss zwingend dem fakultativen Referendum unterstellt wird. Mit dem Ratsreferendum wäre es einer qualifizierten Minderheit möglich gewesen, für ein fakultatives Referendum eine Volksabstimmung zu erzwingen.

Einführung neuer Volksrechte (Gesetzesinitiative, Ausserordentliches fakultatives Referendum und Ratsreferendum)
Dossier: Vorstösse für eine Einführung der Gesetzesinitiative