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Akteure

  • Flach, Beat (glp/pvl, AG) NR/CN
  • Maurer, Ueli (svp/udc) BR VBS / CF DDPS
  • Remund, Matthias

Prozesse

176 Resultate
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Zu reden gab 2015 die Schlacht bei Marignano, bei der vor 500 Jahren die Eidgenossen eine empfindliche Niederlage gegen das Heer des französischen Königs François I. erleben mussten. Die politische Debatte pendelte zwischen zwei Polen: Auf der einen Seite wird Marignano als Geburtsstätte der Schweizer Neutralität interpretiert. Diese Betrachtung fusst auf Paul Schweizers 1895 erschienenen "Geschichte der schweizerischen Neutralität", wurde und wird verschiedentlich politisch verwendet (z.B. in der Bundesfeier-Rede von Marcel Pilet-Golaz am 1. August 1940 oder in einer Ansprache von Ueli Maurer im Januar 2007) und war lange Gegenstand der schulischen Geschichtsausbildung. Diese Interpretation wird auf der anderen Seite als Konstruktion betrachtet, mit dem Hinweis, dass die frühneuzeitliche Schlacht nicht als Ausgangspunkt einer Linie hin zur modernen Neutralität gelten kann. Während vor allem Exponenten der SVP auf erstere Interpretation pochten und damit durchaus auch Wahlkampf betrieben und ihre Position gegen den Einfluss fremder Mächte stärken wollten, führten Historiker die Kritik fort, wie sie bereits in den 1970er Jahren vom Zürcher Geschichtswissenschaftler Emil Usteri begründet wurde.
Eine Episode in dieser vor allem von Parteipolitikern, Feuilletonisten, Historikern und Kulturschaffenden geführten Auseinandersetzung stellte der anlässlich des Jubiläums abgestattete Besuch von Bundesrätin Simonetta Sommaruga in der Gemeinde San Giuliano, auf deren Gebiet die Schlacht stattgefunden hat, dar. Der Bürgermeister des italienischen Städtchens bezeichnete in seiner Rede die Schlacht als Beginn der Schweizer Neutralität und wurde von Bundesrätin Sommaruga prompt korrigiert. Die Erinnerung an Marignano könne aber sehr wohl eine Diskussion über die Neutralitätspolitik der Schweiz im 21. Jahrhundert anstossen.
Im Vorfeld der Festivitäten hatte ein Artikel von Ulrich Schlüer in seiner "Schweizerzeit" für Wirbel gesorgt, behauptete dieser doch, nicht Simonetta Sommaruga, sondern Ueli Maurer sei eigentlich ursprünglich für die Rede in San Giuliano vorgesehen gewesen. Die Ansichten des SVP-Magistraten seien dem Gesamtbundesrat allerdings nicht genehm gewesen und deshalb habe man Maurer einen Maulkorb verpasst – eine Behauptung, die von offizieller Seite freilich dementiert wurde: Das Kollegium beschliesse gemeinsam darüber, wer an einem Festakt auftrete.
Mit moderner Museumspädagogik widmete sich das Landesmuseum dem Ereignis. Die Ausstellung "Marignano 1515" öffnete Ende März 2015 ihre Tore und lockte bis Mitte Juli mehr als 200'000 Besucherinnen und Besucher an. Die Ausstellung konzentrierte sich auf die historischen Zusammenhänge im 16. Jahrhundert und strich dabei die Geschichte des Söldnerwesens zwischen der Formierung der ersten Schweizergarde am französischen Hof (1497) bis hin zur Soldallianz mit Frankreich (1521) heraus, die für die historische Entstehung der Eidgenossenschaft eine wichtige Rolle spielte.
Kaum debattiert wurde das Ereignis in der Romandie. Hauptgrund dürfte sein, dass es 1515 noch gar keine Westschweiz gab; eine "französische Schweiz" kann erst mit der Helvetischen Republik ausgemacht werden, wobei damals Genf, das Wallis und Neuenburg allerdings noch fehlten. Der teilweise hitzigen Auseinandersetzung zwischen der nationalkonservativen Rechten und einigen Historikern über die Bedeutung historischer Ereignisse für die Entstehung der modernen Schweiz könnte die Westschweizer Gelassenheit freilich nur gut tun.
Als Indiz dafür, dass die vor allem als politischer und wissenschaftlicher Diskurs geführte Debatte um die Bedeutung von Marignano in der breiten Bevölkerung kaum Widerhall gefunden hat, kann etwa das Resultat einer vom "Sonntagsblick" in Auftrag gegebenen Umfrage herangezogen werden: Nicht einmal die Hälfte der rund 1'000 Befragten konnten Auskunft geben darüber, gegen wen die Eidgenossen bei Marignano denn überhaupt verloren hatten.

Marignano

Schon im Vorfeld der Bundesratswahlen war darüber spekuliert worden, wer das Departement der scheidenden Eveline Widmer-Schlumpf übernehmen würde. Das EFD gilt als wichtige Schnittstelle und einflussreiches Departement, insbesondere auch vor dem Hintergrund der künftigen finanzpolitischen Herausforderungen. Freilich konnte man sich bei keinem der bisherigen Magistraten einen Departementswechsel vorstellen, da entweder gewichtige Dossiers anstanden (z.B. die Sozialversicherungsreform im EDI, die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative im EJPD oder die Infrastrukturvorhaben im UVEK), oder da sich Departementsvorsteher schlicht zu wohl fühlten in ihrem Amt: So war etwa Didier Burkhalter in seinem Präsidialjahr als perfekter Aussenminister bezeichnet worden. Auch bei Johann Schneider-Ammann wurden keine Wechselabsichten vermutet, da er sich wohl nicht gleichzeitig der Herausforderung von Präsidium und neuem Departement stellen wolle. Bei Ueli Maurer schliesslich wurde dessen Alter ins Feld geführt. Mit 65 Jahren würde er kaum noch einmal ein neues Departement übernehmen wollen. Diskutiert wurde auch, ob die SVP das Asyldossier übernehmen solle, um hier Verantwortung zu übernehmen. Christoph Blocher hatte sich in einem Interview für diese Lösung stark gemacht. In diesem Fall hätte die SP das Finanzdepartement übernommen, was wiederum von zahlreichen SP-Exponentinnen und Exponenten begrüsst worden wäre.
Mit der Wahl von Guy Parmelin zum neuen SVP-Magistraten gingen die Spekulationen weiter. Parmelin wurde die Eignung für die Übernahme des EFD freilich eher abgesprochen. Weil Parmelin Ambitionen auf das EDI hege, wurde auch spekuliert, dass Alain Berset das EFD übernehmen würde. Er habe schon durchblicken lassen, das ihn das Amt reizen würde, wusste etwa die NZZ zu berichten. Die Departementsverteilung wird freilich vom Siebnergremium alleine bestimmt. Nach der ersten Bundesratssitzung in neuer Besetzung Mitte Dezember, gab die Exekutive die neue Verteilung bekannt, die in sehr angenehmer und konkordanter Atmosphäre gefällt worden sei. Das EFD übernimmt neu Ueli Maurer – zum ersten Mal wird dieses Departement von einem SVP-Magistraten geführt – während Guy Parmelin das VBS übernimmt.
Die kleine SVP-Rochade wurde unterschiedlich interpretiert. Während sich die CVP erstaunt zeigte, dass die SVP keine Verantwortung übernehme, indem sie ins EJPD wechsle – ein Argument, das die scheidende Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga als "absurd" bezeichnete: Es würde auch niemand behaupten, die FDP übernehme keine Verantwortung für die Finanzpolitik, weil sie nicht im EFD sitze – zeigten sich Wirtschaftsvertreter erfreut. Es sei gut, dass die Finanzen in bürgerlicher Hand blieben. SP-Vertreter äusserten die Sorge, dass jetzt wohl Sparanstrengungen auf dem Rücken des Bundespersonals zunehmen würden. Nicht kommentieren wollte die neue Departementsverteilung der FDP-Präsident Philipp Müller (fdp, AG). Das sei Sache des Bundesrates.

Gesamterneuerungswahlen des Bundesrats 2015 – Nachfolge Eveline Widmer-Schlumpf
Dossier: Bundesratswahlen seit 2008

Ständerat Hess (fdp, OW) stellte mittels Postulat zur Debatte, ob nicht an Stelle von Transportflugzeugen die Beschaffung von Grossraumhelikoptern zu prüfen sei. Zu Zwecken der Friedensförderung wurde bereits die Beschaffung von Flugzeugen besprochen, jedoch abgelehnt. In einer Beschaffung von Transporthelikoptern sah der Postulant jedoch Vorteile für Einsätze in der Schweiz, wie sie mit Flugzeugen nicht durchgeführt werden können. Mit dem Aufbrauchen von Kreditresten des Armeebudgets sei deren Beschaffung möglicherweise umsetzbar. In seiner Begründung führte Hess weitere Vorteile von Helikoptern ins Feld, so können diese angesichts der bevorstehenden Halbierung der Armee wertvolle Dienste im Sinne einer flexiblen Mobilität leisten und beispielsweise ganze Truppenverbände rasch und geländeunabhängig über grössere Distanzen transportieren. Auch für die beabsichtigten Einsätze humanitärer Hilfeleistung, für welche die Flugzeugbeschaffung diskutiert worden war, sah der Postulant Vorzüge der Helikopter. Nach der nicht erfolgten Beschaffung der Flugzeuge sei nun die Variante Helikopter besonders zu prüfen. Neben den an dieser Stelle auszugsweise geschilderten Argumenten brachte Hess zudem vor, dass im Bereich Know-how bei Unterhalt und Einsatzunterstützung von Helikoptern in der Schweiz Unternehmen ansässig sind, mit denen eine "Public-Private-Partnership" eingegangen werden könne.
Nicht einverstanden zeigte sich der Bundesrat, der seine Stellungnahme mit dem Antrag auf Ablehnung des Postulats abschloss. Die bestehende Flotte von insgesamt 46 Helikopter decke alle Bereiche ab. Zwar sei eine zusätzliche Beschaffung von Grossraumhelikoptern einer Kapazitätserhöhung gleichzustellen, sie habe jedoch keine Priorität. Diese gelte unverzichtbaren Beschaffungen wie Bodluv 2020 oder neuen Kampfflugzeugen.
Anderer Meinung zeigte sich die Mehrheit des Ständerates, die mit 26 zu 14 Stimmen obsiegte und das Postulat annahm. Ständerat Eder (fdp, ZG), der das Geschäft vom ausgeschiedenen Postulanten übernommen hatte, zeigte sich in der Debatte überzeugt davon, dass solche Helikopter einen Gewinn für die Armee und deren Luftmobilität bedeuten würden. Der Sicherheitspolitiker konnte mit zwei budgetbezogenen Argumenten überzeugen: Erstens sei der Vorstoss, als Postulat gehalten, lediglich ein Prüfauftrag, weswegen eine Annahme noch keinen Beschaffungsauftrag bedeute. Und zweitens böte der zu erstellende Bericht eine Grundlage, um in weiteren Prozessen über den Einsatz von Kreditresten zugunsten von Grossraumhelikoptern zu befinden. Diese Kreditreste betrügen gegenwärtig mehrere hundert Millionen Franken und könnten dergestalt eingesetzt werden, dass sie keinem anderen Rüstungsvorhaben im Wege stünden. Verteidigungsminister Maurer hatte sich in der Plenardebatte erneut und vergeblich gegen das Postulat gestellt. Im Rahmen der Vorabklärungen der Beschaffung von Transportflugzeugen seien Überlegungen zu Helikoptern auch gemacht, jedoch verworfen worden. Dass Kreditreste für eine allfällige Beschaffung in die Hand genommen werden könnten, sei ein Fehlurteil und daher kein stichhaltiges Argument.

Beschaffung von Transportflugzeugen

Nachdem das erste ordentliche Rüstungsprogramm 2015 in den Räten in der Sommer-, respektive der Herbstsession bereits genehmigt worden war, legte der Bundesrat Mitte August ein weiteres Rüstungsprogramm "plus" vor. In der Botschaft über die zusätzliche Beschaffung von Rüstungsmaterial 2015 wurden Güter im Umfang von weiteren CHF 874 Mio. beantragt. Dabei wurden dem Parlament vier Gesuche unterbreitet: eine teilweise Erneuerung der Telekommunikationsmittel der Armee (CHF 118 Mio.), eine Ergänzung der Munitionsbestände für Pistolen und Sturmgewehre (CHF 100 Mio.), die Nutzungsverlängerung eines Fliegerabwehrsystems (CHF 98 Mio.) im Rahmen des Projekts "Bodengestützte Luftverteidigung 2020" (BODLUV 2020) sowie, als Löwenanteil von CHF 558 Mio., die Werterhaltung der veralteten Duro-Fahrzeuge.
In der Eintretensdebatte im Nationalrat eröffnete der Berichterstatter der SiK-NR, Beat Flach (glp, AG), die Diskussion mit einer Globalsicht auf die Weiterentwicklung der Armee, die eine Vollausrüstung zum Ziel habe und inzwischen vom Parlament weit vorangetrieben worden sei. Deshalb seien auch die vorgelegten Investitionen berechtigt und nötig. Die ersten drei Positionen waren in der SiK denn auch nicht bestritten, wohl aber die vierte, die Aufwertung der seit 1993 beschafften Duro-Lastwagen und zwar insbesondere wegen der hohen Investition von über CHF 200'000 pro Stück. Letztlich konnte sich die Kommission aber doch durchringen, dem Gesamtpaket gute Argumente für die Beratungen mitzugeben und Eintreten mit 18 zu 7 Stimmen zu beschliessen. Erstmals äusserte sich auch die FK zu einem Rüstungsgeschäft, deren Referent Müller (cvp, LU) aus finanzieller Sicht ebenfalls grünes Licht gab, es sich jedoch nicht nehmen liess, ebenfalls Bedenken zum Duro-Werterhalt zu äussern. Da aber mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Vorgehen eine längere Nutzungsdauer erzielt werden könne, als mit neu zu beschaffenden Fahrzeugen, kam auch die FK zum Schluss, dass die Investition berechtigt sei. Seinem Votum war im Wesentlichen auch zu entnehmen, dass durch frei gewordene Kapitalreserven genügend Mittel für dieses zusätzliche Rüstungsprogramm vorhanden waren.
Im Anschluss an die Kommissionspositionen wurden die Argumente der Fraktionen vorgebracht. Thomas Hurter (svp, SH) legte die Einstellung der SVP dar, die mit einer knappen Mehrheit für das Geschäft einstand. Innerhalb der sonst armeefreundlichen Partei gab es aber auch eine stattliche Gegnerschaft um den Aargauer Ulrich Giezendanner (svp, AG), der mit 22 Mitstreitern gegen die Duro-Revision einstand. Wenig überraschend wehte Gegenwind vor allem von links. Die Ablehnung von Giezendanner und Parteikollegen war denn ein von den Grünen und der SP gerne angenommener Steilpass, so dass von Beginn weg der Erfolg des bundesrätlichen Antrags nicht sicher war. Eintreten wurde schliesslich mit 136 zu 50 Stimmen beschlossen.
In der Detailberatung standen dem Antrag der Regierung zwei Kürzungsanträge aus den Reihen der SiK gegenüber, wovon einer der Mehrheitsantrag war. Ein weiterer Minderheitsantrag II (Büchler) lautete auf Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates. Die FK stellte sich ebenfalls hinter den Antrag des Bundesrates. Die Kommissionsmehrheit wollte das Volumen zur Werterhaltung der Duro-Lastwagen um CHF 100 Mio. kürzen, jedoch ohne zu präzisieren, in welchem Bereich eingespart werden soll. Die Minderheit I (Fridez) (sp, JU) wollte den Einsatz von CHF 98 Mio. zur Beschaffung von Ersatzkomponenten der mobilen Kommunikation streichen und diese Position bei CHF 20 Mio. belassen. Die im RP 15plus skizzierte Beschaffung von neuen Kommunikationssystemen soll schrittweise bis 2027 erfolgen, wobei für eine Planungsphase eben diese übrig bleibenden CHF 20. Mio. veranschlagt worden sind. Die zu kürzenden CHF 98 Mio. seien für erste Anschaffungen vorgesehen – Käufe, die gemäss der Meinung der Kommissionsminderheit I auch zu einem späteren Zeitpunkt budgetiert werden können.
Die Wortmeldungen glichen sich in der Debatte und hauptsächlich wurde das "Fitness-Programm", wie es Nationalrat Müller (fdp, SG) nannte, für den Duro besprochen. Mehrere Votanten hielten die rund CHF 250'000 pro Duro-Umbau für zu hoch angesetzt. Auf der anderen Seite war man sich einig, dass eine Fahrzeug-Neubeschaffung kaum möglich sei, weil der Duro seinerzeit als quasi massgefertigtes Produkt an die Schweizer Armee geliefert wurde. Die Nutzungsverlängerung des Fliegerabwehrsystems kam in der Detailberatung nicht zur Sprache. In den Gesamtabstimmungen obsiegte die Kommissionsminderheit II mit 98 zu 90 Stimmen knapp, die Kommissionsminderheit I unterlag mit 52 gegen 140 Stimmen deutlich. Damit wurde das Geschäft im Sinne der Regierung an den Ständerat überwiesen. Mit 149 zu 43 Stimmen wurde überdies die Ausgabenbremse gelöst.

Rüstungsprogramm 2015

Mit einer noch aus dem Jahr 2013 stammenden Motion forderte Christian Lohr (cvp, TG), mindestens drei nationale Zentren für Schneesport zugunsten des Breitensports zu schaffen. Bereits bekannt war, dass der Bundesrat beabsichtigte, ein solches Zentrum zur Förderung des Leistungssports einzurichten. Der Motionär sah in einer Ausweitung der Standorte auf verschiedene Regionen eine Massnahme, mit welcher auch der Breitensport unterstützt werden kann. Schulen sollte damit beispielsweise die Möglichkeit gegeben werden, kostengünstig wieder mehr Skilager durchzuführen.
Der Bundesrat begrüsste die Idee im Grundsatz, wollte aber die Erarbeitung derartiger Massnahmen – ein ähnlicher Prozess war mit der Schneesportoffensive bereits von Dominique de Buman (cvp, FR) lanciert worden – in einer Gesamtstrategie regeln, also etwa im Rahmen der bereits angelaufenen Schneesportinitiative. Um den Standort des bereits eingeplanten Schneesportzentrums waren 10 Bewerbungen aus sieben Regionen eingegangen. Der Bundesrat wolle diesen Prozess erst abschliessen, bevor weitere Schneesportzentren eingerichtet würden. Die Motion sei deswegen abzulehnen.
Anders stellte sich das der Nationalrat vor. Mit einem Plädoyer für die Berücksichtigung der Regionen, für die Erfüllung der Bedürfnisse von Swiss Ski und mit einem Appell, auch an die für die Schweiz wichtige Schneesportindustrie zu denken, gelang es Christian Lohr, entgegen den Ausführungen des Sportministers, seine Motion durchzubringen (91 zu 84 Stimmen bei 4 Enthaltungen).

Nationale Zentren für Schneesport (Mo. 13.4271)
Dossier: Promotion des Wintersports

Rund eine Woche vor den Regierungswahlen begannen die Fraktionen mit den Hearings der drei SVP-Kandidaten. Lediglich die Grünen verzichteten auf die Anhörungen, weil sie die Wahl eines Vertreters der Volkspartei grundsätzlich ablehnten, da die SVP die Europäische Menschenrechtskonvention kündigen wolle – eine Anspielung auf die geplante Selbstbestimmungsinitiative der SVP. Die GP setzte nach wie vor auf einen Sprengkandidaten aus der Mitte und gab bekannt, zumindest im ersten Wahlgang keinen der SVP-Kandidierenden wählen zu wollen. Die SP entschied sich erst in letzter Minute, die Kandidaten einen Tag vor den Wahlen doch noch zu Bewerbungsgesprächen einzuladen. Die Genossen gaben im Anschluss bekannt, dass Norman Gobbi (TI, lega) für sie nicht wählbar sei. Die restlichen Fraktionen wollten sich nach den Anhörungen zwar nicht festlegen, gaben aber zu Protokoll, einen der drei offiziellen Kandidaten wählen zu wollen. Ein Sprengkandidat war nicht in Sicht – auch wenn Heinz Brand (svp, GR) erst nach einigem Hin und Her und viel Pressewirbel dementierte, eine Wahl annehmen zu wollen, und sich auch Thomas Hurter (svp, SH) noch einmal ins Gespräch brachte, weil er keine Stellung nehmen wollte zur Idee, bei einer allfälligen Wahl und Ausschluss durch die SVP bei der FDP Unterschlupf zu finden. Alle weiteren, in den Medien kolportierten, möglichen Überraschungskandidaten gaben aber jeweils kurz nach der Medienmeldung an, nicht zur Verfügung zu stehen. Zudem signalisierten die Mitteparteien im Verlaufe dieser Geplänkel immer deutlicher, für Spiele nicht zur Verfügung zu stehen. Aufgrund dieser Ausgangslage sahen die meisten Medien am Tag vor der Bundesratswahl Guy Parmelin (svp, VD) im Vorteil, da er von SP und GP wohl eher unterstützt würde als Norman Gobbi (TI, lega) und Thomas Aeschi (svp, ZG).
Dass der Anspruch der SVP auf einen zweiten Bundesratssitz allgemein akzeptiert und die Lust auf Experimente im Parlament in der Tat sehr gering war, zeigte sich am Wahltag auch in den Voten der einzelnen Fraktionen. Mit Ausnahme der SP und der GP sprachen sich alle Parteien für ein Ende der bisher nicht adäquaten mathematischen Konkordanz aus. Obwohl alle Parteien freilich auch die Ausschlussklausel der SVP kritisierten, die einer Regierungspartei nicht würdig sei, liessen sie den Worten bei der Ersatzwahl von Eveline Widmer-Schlumpf (bdp) Taten folgen. Zwar erhielten im ersten Wahlgang auch Thomas Hurter (svp, SH) und Viola Amherd (cvp, VS) 22 bzw. 16 Stimmen, auf den insgesamt 245 ausgeteilten Wahlzetteln fanden sich aber vorwiegend die drei SVP-Kandidierenden, wobei sich Guy Parmelin mit 90 Stimmen vor Thomas Aeschi (61 Stimmen) und Norman Gobbi (50 Stimmen) schon leicht absetzen konnte. Mit den vier Stimmen an Verschiedene und den zwei leeren Wahlzetteln hatten sich damit 44 Parlamentarier nicht am offiziellen Dreierticket orientiert – zu wenig für einen Coup. Im zweiten Wahlgang verpasste Parmelin das absolute Mehr nur knapp. Er erhielt 117 von 120 nötigen Stimmen; Aeschi wurde von 78 Mitgliedern der Vereinigten Bundesversammlung favorisiert und Gobbi erhielt lediglich noch 30 Voten. Auf Verschiedene entfielen 14 Stimmen und fünf der 244 ausgeteilten Wahlzettel waren leer. Im dritten Wahlgang – für viele überraschend schnell – konnte Guy Parmelin dann genügend Unterstützerinnen und Unterstützer hinter sich scharen. Mit 138 Stimmen wurde der Waadtländer erster französischsprachiger SVP-Bundesrat der Geschichte. Die 88 Stimmen für Aeschi hätten auch zusammen mit den elf noch auf Gobbi entfallenden Stimmen nicht für einen anderen Wahlausgang gereicht. Im dritten Wahlgang, in dem nur noch 243 Wahlzettel ausgeteilt wurden, waren noch deren sechs leer. Guy Parmelin erklärte die Annahme der Wahl und verwies in seiner kurzen Rede auf die Bedeutung und Symbolkraft seiner Wahl für die Westschweiz. Freilich werde er im Rahmen seiner Regierungstätigkeit auch die Ost- und Zentralschweiz, die diesmal leer ausgegangen seien, nicht vergessen.

Ob der mit Spannung erwarteten Ersatzwahl gingen die vorausgehenden Bestätigungswahlen der bisherigen sechs Regierungsmitglieder fast ein wenig unter. Zwar divergierten die Stimmen, welche die einzelnen Magistratinnen und Magistraten erhielten recht stark – insbesondere Ueli Maurer (svp) und Simonetta Sommaruga (sp) wurden wohl jeweils vom gegnerischen Lager abgestraft – aber insgesamt zeigte sich auch bei den Bestätigungswahlen, dass das Parlament in der Mehrheit ein Zurück zur Normalität anstrebte. Doris Leuthard (cvp) wurde mit 215 von 245 Stimmen erneut gewählt (Verschiedene: 19; leer: acht; ungültig: drei), Ueli Maurer (svp) erhielt 173 von 245 Stimmen (Thomas Hurter (svp, SH): zehn Stimmen, Verschiedene: 27; leer: 32; ungültig: drei), Didier Burkhalter (fdp) wurde mit 217 von 244 Wahlzetteln bestätigt (Verschiedene: 14; leer: 13; ungültig: Null), der Name Simonetta Sommaruga (sp) stand auf 182 von 245 ausgeteilten Wahlzetteln (Daniel Jositsch (sp, ZH): elf Stimmen; Verschiedene: 28; leer: 19; ungültig: fünf), Johann Schneider-Ammann machte 191 von 244 Stimmen (Verschiedene: 28; leer: 23; ungültig: zwei) und überraschend deutlich bestätigt wurde auch Alain Berset mit 210 von 244 möglichen Voten (Verschiedene: 23; leer: acht; ungültig: zwei). Alle sechs hatten damit mehr Stimmen als noch vor vier Jahren erhalten.
Die Reaktionen in den Medien waren geteilt. Auf der einen Seite wurde hervorgehoben, dass Parmelin als Nationalrat kaum aufgefallen sei, über keinerlei Führungserfahrung verfüge und auch nicht besonders sprachgewandt sei – wenig spektakulär wie der Chasselas, den er anbaue, so etwa die BaZ. Sein einziger Ausweis sei es, der SVP anzugehören. Es sei aber nachvollziehbar, dass das Parlament die parteipolitische Zusammensetzung der Regierung höher gewichtet habe als personelle Fragen. Zudem müsse man Parmelin eine Chance geben, im Amt zu wachsen. Weil er keine hohe Erwartungen wecke, könne er eigentlich nur positiv überraschen. Für viele, vor allem für Mitte-links sei er wohl auch das kleinere Übel gewesen. Parmelin sei ein SVP-Mitglied der alten Schule und sei wohl als leichter formbar vermutet worden als Thomas Aeschi, der als Blocher-Zögling gelte und die neue SVP-Linie vertrete. In der Westschweizer Presse wurde zudem hervorgehoben, dass sich Parmelin stets moderat und kompromissbereit gezeigt habe – eine nicht zu unterschätzende Fähigkeit im Regierungskollegium. Die Wahl Parmelins sei aber auch ein Zeichen dafür, dass das Parlament angesichts der Erfolge und der immer neuen Forderungen der SVP resigniere – so der Blick. Einig war man sich in der Presse, dass die SVP jetzt in der Verantwortung stehe. Sie müsse wieder in den Kompromiss-Modus zurückfinden – so die NZZ. In den Kommentarspalten wurde zudem darauf hingewiesen, dass die Volkspartei mit ihrem zweiten Regierungssitz nun auch definitiv in der Westschweiz verankert sei – männiglich prognostizierte gar einen weiteren Schub der SVP im französischsprachigen Landesteil.
Die Reaktionen der Parteien waren unterschiedlich. Die SVP feierte ihren neuen Bundesrat mit auffallender Zurückhaltung. Zwar wiesen die Parteispitzen darauf hin, dass man die Westschweiz jetzt noch besser vertreten könne; verschiedene Stimmen machten aber keinen Hehl daraus, dass Parmelin nicht der Wunschkandidat gewesen sei. Die Aufforderung, jetzt mehr Kompromissbereitschaft zu zeigen, prallte an der SVP ab. Man mache weiter eine SVP-Politik und erwarte vielmehr von der FDP, dass sich im Bundesrat jetzt eine bürgerliche Politik durchsetze. Als Siegerinnen sahen sich die SP- und die CVP-Spitzen. In der französischsprachigen Presse wurde kolportiert, dass Guy Parmelin ohne die von Christoph Darbellay (cvp, VS) und Christian Levrat (sp, FR) im Nationalratswahlkampf aufgestellte Forderung an die SVP, einen Westschweizer Kandidaten zu präsentieren, vielleicht jetzt gar nicht Bundesrat wäre. Prompt wurden die beiden Parteipräsidenten als Königsmacher gefeiert. In der FDP und der CVP machte man sich Gedanken über die nächsten Bundesratswahlen. Klar war, dass mit der Übervertretung der Romandie die Chancen für französischsprachige "Papabili" stark gesunken waren. Potenzielle Ostschweizer und Tessiner-Kandidaten konnten sich hingegen freuen.

Gesamterneuerungswahlen des Bundesrats 2015 – Nachfolge Eveline Widmer-Schlumpf
Dossier: Bundesratswahlen seit 2008

Nachdem eine „unheiligen Allianz“ zwischen der SVP-Fraktion und den Fraktionen der SP und der Grünen im Nationalrat das Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung (MG) in eine Zusatzrunde geschickt hatte, galt es in der Wintersession 2015 das Geschäft erneut in Angriff zu nehmen. Der Ständerat, der seinerseits auch noch einige Justierungen vorgenommen hatte – durchaus im Sinne der grossen Kammer, weil sich der Ständerat an deren Zwischenentscheiden orientiert hatte –, hatte dem Nationalrat quasi die Hand zu einer raschen Entscheidfindung gereicht. Eine solche erhoffte sich auch SiK-Präsident und -Sprecher Thomas Hurter (svp, SH), der sich in seinem Resümee und Eintretensvotum ein „zügiges Vorwärtskommen“ wünschte, gleichzeitig aber auch davor warnte, das Geschäft ein zweites Mal scheitern zu lassen. Die Kommission des Nationalrates empfahl ihrem Rat, auf einen Truppenombudsmann zu verzichten, die Anzahl an Wiederholungskursen bei sechs Kursen, die drei Wochen dauern sollen, zu belassen sowie den Durchdieneranteil auf höchstens 15 Prozent zu beschränken. Neu war, und es handelte sich dabei um das Pièce de Résistance, dass ein Zahlungsrahmen für die Armee 2017-2020 als eigenständige Norm vorgeschlagen wurde. Weder im MG, noch in der Armeeorganisationsverordnung oder in Übergangsbestimmungen sollte die Finanzfrage geklärt werden, sondern in einer eigenen Vorlage, einem Zahlungsrahmen als Bundesbeschluss (der als sechste Vorlage Teil der WEA wurde; siehe unten). Natürlich beantragte die Kommission Eintreten auf die Vorlage, man hatte das mit 23 zu 2 Stimmen beschlossen.

Die Vorzeichen für die neuerliche Eintretensdebatte hatten sich im grossen Ganzen nicht gewandelt, die Grünen-Fraktion sprach sich erneut als einzige weiterhin für Nichteintreten aus, blieb jedoch wiederum erfolglos. Ihr Argument, es handle sich nicht um eine Weiterentwicklung, verfing nicht. In der Detailberatung dominierten die oben bereits erwähnten Diskussionspunkte, zunächst jener einer Ombudsstelle, die nun durch einen Minderheitsantrag Fridez (sp, JU) doch noch geschaffen werden sollte. Das Plenum stellte sich aber hinter die Kommission und folgte damit mit 133 zu 60 Stimmen dem Ständerat, der ebenso auf eine Ombudsstelle verzichtet hatte. Zu Anzahl und Dauer der Wiederholungskurse standen drei Varianten zur Debatte. Die Kommissionsmehrheit wollte sechs dreiwöchige Kurse, was eine Differenz zum Ständerat bedeutete. Eine Minderheit I Graf-Litscher (sp, TG) sprach sich für „vier bis fünf“ Wiederholungskurse aus, eine Minderheit II Flach (glp, AG) setzte sich für die Version des Ständerates, also für fünf dreiwöchige Kurse, ein. Keine der beiden Alternativen konnte eine Mehrheit überzeugen, die Kommission setzte sich durch, womit also mehr Diensttage geleistet werden sollten als vom Ständerat vorgeschlagen. Der Anteil an Durchdienern am gesamten Armeebestand sollte nach dem Willen der grossen Kammer 15 Prozent nicht übersteigen, dies wurde im Einklang mit dem Ständerat und gegen einen Minderheitsantrag Graf-Litscher (sp, TG) beschlossen. Ebenso wurde mit 144 zu 49 Stimmen ein weiterer Antrag der Thurgauerin verworfen und damit das Milizprinzip im MG weiterhin verankert.

Die Finanzfrage wurde aus dem MG herausgelöst, die hierzu geführte Debatte führte schliesslich auch dazu, dass im Nationalrat das MG in der Gesamtabstimmung mit 142 zu 7 Stimmen angenommen wurde. 42 Nationalrätinnen und Nationalräte, Angehörige der Fraktionen von SP und Grünen, enthielten sich ihrer Stimme.

Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee

Während sich der Ständerat in den Beratungen zur Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (Armeeorganisation, AO) nicht mehr über den Bestand der Armee ausgetauscht hatte, gab diese im Nationalrat noch einmal Anlass zu Diskussionen. In der ersten Runde der Differenzbereinigung hatte man sich auf die Linie des Ständerates gestellt und eine Armee mit einem Sollbestand von 100'000 Armeeangehörigen beschlossen. In der Wintersession des Nationalrates gab es wieder zwei Minderheitsanträge dazu, von links einen auf eine kleinere Armee mit 80'000 sowie von rechts einen Antrag auf eine grössere Armee mit 120'000 AdA im Normalbetrieb. Ähnlich zeigten sich die Präferenzen im Ratssaal: Während die SVP-Fraktion einen grösseren Bestand forderte, standen die anderen bürgerlichen Fraktionen für den Mittelweg ein. Die Ratslinke wollte eine möglichst schlanke Armee, die etwas weniger kosten würde. Die erneute Behandlung der Organisationsverordnung ging jedoch im Lichte der weitaus heftiger geführten Debatte um das MG beinahe etwas unter. So wurden die Anträge diskussionslos – die Positionen wurden dargelegt – einander gegenübergestellt. Mit 58 gegen 135 respektive 68 zu 124 Stimmen unterlagen beide Minderheitsanträge deutlich. Somit war eine Armee mit einem Sollbestand von 100'000 Militärdienstpflichtigen und einem Effektivbestand von maximal 140'000 AdA beschlossene Sache.
Auch punkto Armeeorganisation im Bereich der Führungsebene gab es nochmals differierende Vorschläge. Die SiK-NR stellte sich mehrheitlich hinter die ständerätliche Variante, die auf die ursprüngliche Entwurfsfassung zurückgeht, nachdem die kleine Kammer an dieser ersten Formulierung festgehalten hatte. Erneut gab es einen Antrag Graf-Litscher (sp, TG) für nur zwei mechanisierte Brigaden sowie einen Antrag Müller (fdp, SG), der eine grössere Führungsstruktur etablieren wollte, wie dies im Ständerat ebenfalls besprochen, jedoch verworfen worden war. Beide Anträge unterlagen deutlich. Der Nationalrat lenkte damit auf die Fassung des Ständerates ein, die Differenzen waren beseitigt und die Verordnung war bereit für die Schlussabstimmung.

Zahlungsrahmen der Armee 2017-2020

Nachdem sich die Armeefinanzen als wesentlicher Problempunkt in der WEA entpuppt hatten, beschloss die SiK des Nationalrates, einen neuen Weg zu beschreiten und die Finanzfrage aus den anderen Teilgeschäften der WEA herauszulösen und einen neuen Zahlungsrahmen der Armee 2017-2020 vorzuschlagen, der in einem Bundesbeschluss geregelt werden sollte. Bereits im Rahmen der Beratungen zur Armeebotschaft und der dort geführten Debatte um die Armeefinanzierung hätte ein vom Bundesrat vorgeschlagener Zahlungsrahmen verabschiedet werden sollen. Aufgrund der Uneinigkeit über die Höhe der finanziellen Ressourcen, die der Armee zur Verfügung gestellt werden sollten, war dieses Teilgeschäft damals jedoch gescheitert. Offensichtlich mussten die Armeefinanzen aber in der WEA geregelt werden, daher wählte die SiK-NR erneut diesen Weg. Das Ratsplenum folgte schliesslich diesem Antrag vollumfassend.

Eintreten auf diese neue Vorlage war jedoch nicht unumstritten. Ein Minderheitsantrag Flach (glp, AG) wollte sich nicht darauf einlassen. Er wollte jedoch nicht grundsätzlich gegen eine solche Lösung votieren, sondern lediglich vermeiden, dass der tags darauf folgenden Budgetdebatte vorgegriffen werde. Sekundiert wurde er von Graf-Litscher (sp, TG), die jedoch eher sachpolitische Gründe für den Nichteintretensantrag vorbrachte. Sie wollte keine feste Zahl in den Zahlungsrahmen schreiben. Der Nationalrat trat jedoch auf die Vorlage ein (136 zu 56 Stimmen).

Die Kommission schlug vor, CHF 5 Mrd. pro Jahr für die Armee einzusetzen und deshalb als Konsequenz CHF 20 Mrd. für die Jahre 2017-2020 zu sprechen. Damit folgte sie nicht nur dem Bundesrat und dem Ständerat, sondern auch früheren Entscheiden der Bundesversammlung. Der Bundesrat hatte, das führte Verteidigungsminister Maurer auch in seinem Referat aus, bereits einige Vorarbeiten – notabene für Einsparungen – lanciert, um diese finanzielle Vorgabe zu erreichen. Beispielsweise wurden diverse Bauten der Armee abgestossen, Waffenplätze geschlossen, aber auch Anstrengungen unternommen, die Gesamtzahl an Diensttagen zu reduzieren. Gegenanträge kamen von Graf-Litscher (sp, TG), Flach (glp, AG) und seitens von Siebenthal (svp, BE). Letzterer strebte nach der Maximalvariante und faktisch nach den nötigen Aufwendungen für eine Armee, die wie bisher mit CHF 5,4 Mrd. pro Jahr alimentiert war, und folglich nach einem Umfang des Zahlungsrahmens von CHF 21,6 Mrd. Flachs Antrag lautete auf CHF 18,8 Mrd. Der Antrag Graf-Litscher entsprach demjenigen von Pierre-Alain Fridez (sp, JU), der seinerseits diese Summe erfolglos vorgeschlagen hatte, als es noch um die Festsetzung des Betrags im MG ging. Die Festsetzung auf CHF 17,6 Mrd. würde einer jährlichen Alimentierung von CHF 4,4 Mrd. pro Jahr entsprechen; eine Zahl, die in den Diskussionen immer wieder genannt wurde. Gegen alle anders lautenden Anträge als die auch von der SiK befürworteten CHF 20 Mrd. führte Bundesrat Maurer Gegenargumente an. Gegen eine Erhöhung sprachen die bereits getätigten Sparanstrengungen und gegen eine Verminderung der Finanzströme sprach schlicht der Auftrag der Armee, deren Sollbestand von 100'000 Militärs inzwischen beschlossene Sache war. Offenbar überzeugten die Voten der beiden SVP-Exponenten Maurer und Hurter (svp, SH), denn das Ratsplenum verwarf sämtliche Varianten und einigte sich auf den Mehrheitsantrag. Mit 156 zu 29 Stimmen bei 5 Enthaltungen wurde auch die Schuldenbremse gelöst. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 141 zu 30 Stimmen und 21 Enthaltungen genehmigt. Nachdem also die Finanzen die WEA an den Rand des Schiffbruchs gebracht hatten, war jetzt eine Variante aufgegleist worden, die gute Vorzeichen hatte, auch im Ständerat eine Mehrheit zu finden.

Weiterentwicklung der Armee
Dossier: Weiterentwicklung der Armee

Le conseiller fédéral Ueli Maurer s'est rendu à Vaduz pour un entretien bilatéral avec Thomas Zwiefelhofer, vice-chef du gouvernement liechtensteinois. Il a surtout été question de la coopération des deux pays dans le domaine de la protection de la population.

Ueli Maurer à Vaduz

Wie es in einem bevölkerungsreichen Kanton zu erwarten ist, meldeten sich im Aargau eine Vielzahl von Kandidaten jeglicher politischer Couleur zu den Ständeratswahlen an. Die unbestrittene Favoritin auf einen der beiden Sitze war aber die erneut antretende Sozialdemokratin Pascale Bruderer. Ihre Wiederwahl wurde denn auch in den Medien als reine Formsache bezeichnet. Die Nationalratsmitglieder Philipp Müller (FDP), Hans-Jörg Knecht (SVP) und Ruth Humbel (CVP) galten als aussichtsreichste Anwärter auf den zweiten zu vergebenden Sitz. Trotz Listenverbindung bei den Nationalratswahlen konnten sich CVP, FDP und SVP für den Ständeratswahlkampf lediglich auf einen – in den Medien so bezeichneten – „Nicht-Angriffs-Pakt“ einigen. Ins weitere Kandidatenfeld reihten sich Irene Kälin (GPS), Beat Flach (GLP), Bernhard Guhl (BDP), Samuel Schmid (SLB) und Pius Lischer (parteilos) ein. Reelle Hoffnungen durfte sich von letzteren wohl niemand machen, weswegen einige der Kandidaturen doch eher als Wahlkampf-Lokomotiven für den Nationalrat aufgefasst wurden.
Für Aufruhr im bürgerlichen Lager sorgte zunächst die bisherige FDP-Ständerätin Christine Egerszegi, welche sich auf der Website von Pascale Bruderer für deren Wiederwahl aussprach. Dies sorgte naturgemäss in FDP-Reihen für einigen Unmut. Im Vorfeld der Wahl am meisten zu reden gab jedoch der schwere Autounfall Philipp Müllers. Dieser geriet Anfang September mit seinem Auto bei Lenzburg AG auf die Gegenfahrbahn und verletzte dabei eine 17-Jährige Rollerfahrerin, welche sich schwere Beinverletzungen zuzog. Im Anschluss an den Unfall bestätigte Müller die Weiterführung seiner Kandidatur, zog sich jedoch aus dem aktiven Wahlkampf zurück. Letztlich prognostizierten die Umfragen jedoch keine einschneidende Auswirkung des Unfalls auf die Popularität Müllers, weshalb weiterhin mit einem ausgeglichenen Wahlkampf gerechnet wurde.

Wie erwartet wurde Pascale Bruderer bereits im ersten Wahlgang klar gewählt. Mit 104‘687 Stimmen übertraf sie das absolute Mehr deutlich und zwar um fast 15‘000 Stimmen. Dahinter reihten sich Knecht (77‘255 Stimmen) und Müller (71‘445 Stimmen) mit grossem Abstand vor Humbel ein, welche nur 33‘900 Stimmen auf sich vereinen konnte. Entgegen der Erwartung vieler zog sich Humbel nach diesem Resultat jedoch nicht zurück, womit es im zweiten Wahlgang zu einem bürgerlichen Dreikampf kam. Die möglichen Auswirkungen der Entscheidung der CVP-Kandidatin beherrschten in der Folge die medial geführten Diskussionen im Vorfeld des zweiten Wahlgangs. Ein Aufsplitten der Stimmen von Mitte-Rechts bis Links galt als wahrscheinlich, was die Wahlchancen Hans-Jürg Knechts in den Augen vieler deutlich erhöhte. Verstärkt wurde diese Sicht dadurch, dass Ruth Humbel mit der Empfehlung der Aargauer SP prominenten Support aus dem linken Lager erhielt. Ebenfalls hinter ihre Kandidatur stellte sich die BDP, während die GLP und die Grünen auf eine Wahlempfehlung verzichteten.

Mit doch überraschender Deutlichkeit setzte sich schliesslich Philipp Müller im zweiten Wahlgang durch. Der FDP-Parteipräsident holte 63'174 Stimmen, während Hansjörg Knecht sich mit 53‘824 Stimmen und dem zweiten Rang begnügen musste. Ruth Humbel kam mit 35‘909 Stimmen nicht in Reichweite eines Sitzgewinns. Der einigermassen komfortable Vorsprung Müllers deutete klar darauf hin, dass der Support für die CVP-Kandidatin aus dem linken Lager nur sehr beschränkt vorhanden war. In jenen politischen Kreisen hatte die sichere Verhinderung eines SVP-Ständerats wohl letztlich den Ausschlag für eine Unterstützung des FDP-Kandidaten gegeben. Der parteilose Pius Lischer blieb mit 3‘204 Stimmen wie erwartet chancenlos. Mit der Wahl von Pascale Bruderer und Philipp Müller änderte sich nichts an den Parteifarben der Aargauer Delegation. Die SVP hingegen muss sich erneut gedulden, nachdem ihre Vertretung in der Ständekammer durch den Rücktritt von Maximilian Reimann anlässlich der Wahlen 2011 verlustig gegangen war.

Kanton Aargau -Ständeratswahlen 2015
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2015 (nach Kantonen)

Le 13 octobre, le ministre de la défense Ueli Maurer s'est rendu à Helsinki pour une visite de travail où il a rencontré son homologue finlandais Jussi Niinistö. Ils ont abordé la coopération militaire bilatérale entre la Suisse et la Finlande, ainsi que des questions de sécurité nationale et internationale.

Ueli Maurer à Helsinki pour une visite de travail

Début octobre, le chef du DDPS a prononcé à Vienne un discours d’ouverture lors de la conférence, de l’Institut autrichien de politique internationale, consacrée à la neutralité. Par ailleurs, Ueli Maurer a eu l'occasion de s'entretenir avec son homologue autrichien, Gerald Klug, et avec Carmelo Abela, ministre responsable de la sécurité nationale de Malte.

discours d’ouverture lors de la conférence consacrée à la neutralité

Nach der Beratung durch den Zweitrat im Sommer 2015 verblieben fünf grundsätzliche Differenzen in der Beratung zum Nachrichtendienstgesetz. Als erstes stellte sich bei Art. 23 NDG die Frage, ob der NDB Personen anhalten darf oder ob diese Kompetenz ausschliesslich den Polizeibehörden vorbehalten bleiben soll. Die Mehrheit der SiK-NR beantragte, dem Ständerat zu folgen und diese Kompetenz bei den Polizeibehörden zu belassen. Demgegenüber wollte eine von der SVP und der CVP unterstützte Minderheit in Ausnahmefällen auch dem NDB diese polizeilichen Befugnisse einräumen. Mit 107 zu 77 Stimmen bei einer Enthaltung wurde der Antrag der Kommissionsmehrheit gegen den Widerstand der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion und der Mehrheit der CVP-Fraktion angenommen.

In Art. 28 Abs. 6 NDG wird das Bundesverwaltungsgericht verpflichtet, einen Tätigkeitsbericht über die Ausübung seiner Funktion als Bewilligungsinstanz für genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen zuhanden der GPDel zu verfassen. Strittig war hier, ob dieser Bericht mindestens in seinem allgemeinen Teil öffentlich zugänglich sein muss oder ob der Entscheid über eine allfällige Veröffentlichung der GPDel als Adressatin des Berichtes überlassen werden soll. Während eine links-grüne Minderheit für mehr Transparenz plädierte, sah die Kommissionsmehrheit in der Veröffentlichungspflicht eine Beschneidung der Kompetenzen der GPDel. Die bürgerliche Mehrheit konnte sich in diesem Punkt klar mit 117 zu 69 Stimmen bei 3 Enthaltungen durchsetzen.

Derselbe ideologische Graben zeigte sich in der Diskussion um Art. 36 NDG, dem eigentlichen Kernstück der Vorlage. Der erste Streitpunkt war hier, ob der Bundesrat Entscheide über das Eindringen in Computernetzwerke im Ausland, von welchen Angriffe auf kritische Infrastrukturen in der Schweiz ausgehen, an den Chef oder die Chefin des VBS bzw. an den Direktor oder die Direktorin des NDB delegieren kann oder nicht. Entgegen einem Minderheitsantrag aus dem linken Lager und der Empfehlung des Bundesrates hielt die grosse Kammer mit 107 zu 80 Stimmen an dieser Delegationsmöglichkeit fest. Nicht weniger umstritten war das Eindringen in Computernetzwerke im Ausland zwecks Informationsbeschaffung. Während der Ständerat hier das gleiche Bewilligungsverfahren wie für die genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen vorgesehen hatte, war inzwischen klar, dass das Bundesverwaltungsgericht nicht bereit ist, solche Aktionen auf ausländischem Territorium zu bewilligen. Diese Kontrollmöglichkeit fiel somit aus. Infolgedessen beantragte eine linke Kommissionsminderheit, die betreffenden Befugnisse des NDB vollständig zu streichen. Mit 128 zu 59 Stimmen folgte der Nationalrat jedoch seiner Kommissionmehrheit und hielt an seinem letzten Beschluss, welcher auch der Fassung des Bundesrates entsprach, fest. Diese Regelung sieht vor, dass „in politisch heiklen Fällen“ der Chef oder die Chefin des VBS einer solchen Massnahme zustimmen muss.

Die vierte Kontroverse drehte sich um Art. 66 NDG und damit um die Ausnahme des NDB vom Öffentlichkeitsprinzip. Der Ständerat hatte in der Sommersession beschlossen, das gesamte NDG vom Öffentlichkeitsprinzip auszuschliessen. Diese Extremlösung stand im Nationalrat gar nicht mehr zur Debatte, dafür aber ihr Gegenstück: Eine linke Minderheit wollte das gesamte Gesetz grundsätzlich dem Öffentlichkeitsprinzip unterstellen, blieb damit aber chancenlos. Mit 132 zu 55 Stimmen sprach sich die grosse Kammer für den Kompromissantrag der Kommissionsmehrheit und des Bundesrates aus, nach welchem nur der Bereich der Informationsbeschaffung vom Öffentlichkeitsprinzip ausgenommen wird.

Als fünfte grosse Differenz bestand noch die Frage der Aufsicht über den NDB. Die SiK-NR arbeitete hier detailliertere Regelungen aus als jene, welche der Ständerat im Sommer mehr oder weniger „provisorisch“ eingefügt hatte, um die Diskussion am laufen zu halten. Diese neuen Bestimmungen stiessen im Nationalrat auf überwiegend positive Resonanz und wurden ohne nennenswerten Schlagabtausch angenommen. Ein Minderheitsantrag von linker Seite, welcher noch eine Ergänzung anbringen wollte, blieb erfolglos. Somit übergab die grosse Kammer die Vorlage mit verbleibenden drei grossen Differenzen an den Ständerat.

Ausser beim umstrittenen Art. 36 NDG stimmte die kleine Kammer überall dem Entwurf des Nationalrates zu und räumte die Differenzen aus. Mit der vom Nationalrat erneut beschlossenen Delegationsmöglichkeit bei Entscheiden über das Eindringen in Computersysteme, welche sich im Ausland befinden, wollte sich der Ständerat nicht abfinden und hielt im Gegenzug ebenfalls an seiner Version ohne Delegationsmöglichkeit fest. Bundesrat Maurer unterstrich noch einmal ausdrücklich, dass dies auch der Haltung des Bundesrates entspreche. In Bezug auf das Eindringen in Computernetzwerke im Ausland zur Informationsbeschaffung genügte dem Ständerat die vom Nationalrat beschlossene Regelung nicht. Anstatt nur in politisch heiklen Fällen seine Zustimmung zu geben, soll der Vorsteher oder die Vorsteherin des VBS die Departementsvorstehungen des EDA und des EJPD konsultieren und anschliessend den NDB zu einer solchen Massnahme ermächtigen. Diese beiden Regelungen fanden auch im Nationalrat stillschweigende Zustimmung, womit die letzten Differenzen beseitigt waren. In der Schlussabstimmung wurde das NDG schliesslich im Nationalrat mit 145 zu 58 Stimmen bei 8 Enthaltungen und im Ständerat mit 35 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Die ablehnenden Stimmen kamen wenig überraschend mehrheitlich aus dem links-grünen Lager, welches auch schon das Referendum angekündigt hatte.

Neues Nachrichtendienstgesetz (BRG 14.022)
Dossier: Staatliche Überwachung
Dossier: Vorstösse und Massnahmen zur Bekämpfung islamistischer Radikalisierungstendenzen

Gut ein Jahr nach dem Nein zur Kampfjetbeschaffung an der Urne, legte die SiK-NR eine Kommissionsmotion vor. Für die langfristige Sicherung des Luftraumes soll der Bundesrat dem Parlament einen Masterplan Luftraumsicherung vorlegen. Dieser soll überdies auch die Bereiche Luftverteidigung sowie die Luftwaffe im Allgemeinen abdecken. Die Motion griff eine Reihe von Fragen auf, die schon geraume Zeit hängig waren. Die Ablehnung der Beschaffung von 22 Gripen-Jets stellte die Luftwaffe vor einige Herausforderungen. So sei zu klären, welches die Kostenfolgen der Ausserdienststellung der Tiger F5 Jets sein werden, wie die Sicherheit in der Luft in den kommenden Jahren gewährleistet werden soll, wie die gegenwärtig noch im Einsatz stehenden F/A-18 weiterhin instand gehalten werden können und wann eine neue Evaluationsrunde für den Kauf neuer Kampfflugzeuge in Angriff genommen werden soll. Der Masterplan soll auch aufzeigen, wie eine künftige Flugzeugbeschaffung zu finanzieren wäre, sowie Auskunft darüber geben, wie die Umsetzung des beschlossenen 24-Stunden-Betriebes vonstatten gehen soll. Bestehende Dokumente deckten zwar bereits einen Teil der Forderungen ab, jedoch sei von "Unsicherheiten für die nächsten 20 bis 25 Jahre" die Rede. Mit dem geforderten Masterplan möchte die SiK grössere Planungssicherheit erzielen.
Der Bundesrat teilte im Grundsatz das Anliegen einer Sicherung und Verteidigung des Luftraumes, verwies jedoch zugleich an das bereits bestehende Konzept und weitere sich in Arbeit befindliche Papiere, wie beispielsweise auch den neuen Bericht über die Sicherheitspolitik in der Schweiz (der zum Zeitpunkt der Behandlung der Motion allerdings noch ausstehend war) oder die Weiterentwicklung der Armee WEA. Insofern befürchtete der Bundesrat einen grossen Aufwand und Doppelspurigkeiten, wenn weitere, in seinen Augen nicht nötige, Berichte und Konzepte vom Parlament in Auftrag gegeben würden.
In der Plenardebatte zeigte Kommissionssprecherin Glanzmann (cvp, LU) die Beweggründe der Kommission auf und betonte, dass es auch darum ginge, den Bundesrat unterstützen zu können, wenn es dereinst um Budgetdebatten für neue Kampfflugzeuge gehe. Mit ihren Ausführungen gelang es, eine Mehrheit von 110 Stimmen für die Motion zu gewinnen, 64 Nationalrätinnen und -räte (Grüne, Sozialdemokraten und glp-Angehörige) sprachen sich dagegen aus, 2 blieben unentschieden. Bundesrat Maurers Entgegnungen konnten die Annahme der Motion und die daraus resultierenden Arbeiten nicht abwenden. Er musste auf die Beratungen im Ständerat hoffen.

Masterplan Luftraumsicherung (Mo. 15.3499)
Dossier: Gripen-Beschaffung
Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
Dossier: Teilersatz der Tiger F-5 Kampfflugzeuge und Beschaffung des Gripen

Privatrechtliche Organisationen, die in erster Linie politische Ziele verfolgen, sollen sich auch in Zukunft durch Mitgliederbeiträge und Spenden – und nicht durch staatliche finanzielle Hilfe – finanzieren, forderte Gregor Rutz (svp, ZH) mittels parlamentarischer Initiative. Er störte sich daran, dass Vereinigungen mit politischen Zielsetzungen im Bereich der ausserschulischen Jugendarbeit Finanzhilfen erhielten. Solche seien für Parteien, Verbände, aber auch Gewerkschaften als privatrechtliche Vereine nicht vorgesehen, da die direkte Demokratie der Schweiz keine Parteienfinanzierung kenne. Sämtliche Vorschläge für eine Verankerung eines solchen Grundsatzes in der Bundesverfassung seien bis jetzt gescheitert.

Im Oktober 2016 prüfte die SPK-NR die parlamentarische Initiative und beantragte mit 14 zu 11 Stimmen, ihr Folge zu geben. Ihre Schwesterkommission verweigerte der Initiative jedoch im Februar 2017 mit 7 zu 3 Stimmen die Zustimmung, worauf sich die SPK-NR ein Jahr später mit 13 zu 12 Stimmen entschied, an der parlamentarischen Initiative festzuhalten. Die Argumente von Gregor Rutz ergänzte die Kommission durch den Hinweis, dass es «nicht konsequent [sei], wenn zwar für Organisationen mit politischer Zielsetzung Finanzhilfen gesprochen werden, aber gemäss vom Bundesverwaltungsgericht sanktionierter Praxis des BSV nicht für Organisationen, bei welchen die Glaubensvermittlung im Zentrum steht».

Das Geschäft wurde dann im Februar 2018 im Nationalrat behandelt. Im Rahmen der Debatte verteidigte Beat Flach (glp, AG) die bisherige Praxis: Ein Ziel des Gesetzes sei es, die politische Partizipation von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Nach Flach sei es zudem schwierig zwischen Förderung der Partizipation und Verfolgung politischer Ziele zu unterscheiden. Entsprechend schwierig sei auch die Umsetzung der parlamentarischen Initiative. Dennoch gab der Nationalrat dem Anliegen mit 92 zu 88 Stimmen (bei 1 Enthaltung) Folge.

Im August 2018 beschäftigte sich die SPK-SR zum zweiten Mal mit der Initiative und beantragte erneut, auf Folgegeben zu verzichten. Begründet wurde die Entscheidung mit dem Argument, dass Jungparteien im Interesse der Demokratie «mit wenig Geld viel wertvolle Arbeit im Bereich politischer Bildung und Motivierung von Jugendlichen» leisteten. Für diese Tätigkeiten sollten sie deshalb weiterhin wie andere Jugendorganisationen beim Bund Unterstützung beantragen können. In der Herbstsession 2018 behandelte schliesslich der Ständerat die Initiative und entschied sich mit 32 zu 5 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Das Geschäft war damit erledigt.

Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, sodass keine Finanzhilfen mehr an Vereinigungen ausgerichtet werden, welche politische Zielsetzungen verfolgen (Pa.Iv. 15.483)

In der Herbstsession befasste sich der Ständerat als Zweitrat mit dem Rüstungsprogramm 2015. Das Geschäft war hier weniger umstritten als im Nationalrat. Die vorberatende Kommission (SiK-SR) war einstimmig für Eintreten, schien jedoch nicht allzu überzeugt von den Beschaffungsanträgen. So legte Kommissionssprecher Baumann (cvp, UR) insbesondere zum Drohnenkauf eine Reihe von Fragen vor, die in der SiK besprochen worden waren und auf Skepsis in der Kommission schliessen liessen. Baumann fragte beispielsweise, ob das System zum Zeitpunkt des Kaufes bereits funktioniere, ob das System vom Bazl genehmigt würde, oder weswegen nicht dieselben Drohnen beschafft werden, wie von der deutschen Bundeswehr. Jedoch war es dem Verteidigungsminister gelungen, auch bei der SiK des Ständerates die Bedenken insofern zu zerstreuen, als dass keine Anträge gegen das RP 15 eingegangen waren. Nicht restlos ausgemerzt wurden indes Vorbehalte gegenüber Israel als Vertragspartner, respektive Verkäufer. Besonders der Umstand, dass die Schweiz keine Waffen nach Israel liefert, jedoch aus Israel welche beschaffen will, sorgte bei einzelnen Ständeräten für Irritation. Seitens des VBS wurde jedoch betont, dass nicht der Staat Israel Lieferant sei, sondern ein privatwirtschaftliches Unternehmen und ferner, dass diese Drohnen keine Waffen im engeren Sinne seien. Letztlich wollte man in der SiK noch eine Hintertür offen halten und eine Kommissionsmotion formulieren, wonach "keine Rüstungsbeschaffungen aus Ländern [getätigt werden sollen], an die die Schweiz kein Kriegsmaterial liefert". Diese Option wurde mit 6 zu 6 Stimmen per Stichentscheid des Präsidenten letztlich jedoch abgelehnt. Auch ein Antrag, den Drohnenkauf separat zu beschliessen, wurde mit 6 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Schlussendlich wurde jedoch der Beschluss des Nationalrates mit 7 zu 1 Stimme bei 4 Enthaltungen unterstützt und entsprechend lautete der Antrag an das Ratsplenum.
Einer umfassenden Stellungnahme Bundesrat Maurers folgte die Eintretensabstimmung – einstimmig wurde Eintreten beschlossen. Die Detailberatung wurde mit einem Minderheitsantrag Savary eröffnet. Wie im Nationalrat wurde abermals versucht, den Drohnenkauf aus dem Gesamtkredit zu lösen und das RP auf CHF 292 Mio. zu beschränken. Doch auch im Ständerat scheiterte der Antrag mit nur 12 Unterstützenden gegen 30 Stimmen für den Mehrheitsantrag auf Genehmigung des Gesamtpakets. Mit 35 zu 7 Stimmen wurde die Ausgabenbremse gelöst und die Gesamtabstimmung zeigte mit 31 zu 9 Stimmen bei 5 Enthaltungen ebenfalls ein deutliches Verhältnis zugunsten der Vorlage.

Rüstungsprogramm 2015

Nachdem der Nationalrat als Zweitrat die Beratung des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung, welches als Kernelement der WEA bezeichnet werden darf, erfolglos zu Ende gebracht hatte, musste der Ständerat erneut über die Bücher. Da die Ablehnung der Vorlage im Nationalrat einem Nichteintretensentscheid gleich kam, hielt auch die SiK des Ständerates nochmals eine Eintretensdebatte, worin man aber einstimmig festhielt, dass die Vorlage wichtig und deswegen Eintreten auch im Rat nochmals zu beantragen sei. Faktisch bestehe nach der Ablehnung der Vorlage durch den Nationalrat „zwischen den Räten eine Differenz zum gesamten Erlassentwurf”, es herrsche zu keiner Frage Einigkeit, rapportierte Kommissionssprecher Kuprecht (svp, SZ) seinen Kolleginnen und Kollegen. Falls sich der Ständerat in diesem Stadium gegen Eintreten ausspreche oder die Vorlage in der Gesamtabstimmung ablehne, wäre das Geschäft erledigt und damit gescheitert. Soweit wollte man es seitens der SiK-SR nicht kommen lassen.
Um die Debatte etwas verkürzen zu können, schlug die Kommission vor, sich auf diejenigen Fragen zu konzentrieren, zu denen der Nationalrat eine Differenz geschaffen hätte – hätte, weil die zwischenzeitlichen Beschlüsse aus der nationalrätlichen Detailberatung mit dem Nein in der Gesamtabstimmung hinfällig geworden waren. Insofern wollte man im Ständerat eine langwierige, erneute Debatte über das gesamte Geschäft vermeiden – ein Vorgehen, das die SiK einstimmig vorgeschlagen hatte. Ein „Killerkriterium” in diesem Geschäft, eindrücklich manifestiert am negativen Ausgang im Nationalrat, waren die Finanzen. Hierbei setzte sich die SiK-SR aber weiterhin für ihren ursprünglichen Vorschlag ein, finanzielle Rahmenbedingungen für die Armee nicht im Gesetz selbst zu regeln.

Eintreten wurde im Ständerat ohne Gegenantrag beschlossen. Die SiK-SR hatte jeweils beantragt, an den vom Ständerat in der Frühjahressession beschlossenen Varianten festzuhalten. Weil aber keine Vorlage aus dem Nationalrat vorlag, konnten die Ständerätinnen und Ständeräte quasi nochmals aus dem Vollen schöpfen, neue Vorschläge einbringen oder gescheiterte erneut lancieren. Ersteres tat die Kommission gleich selbst, indem sie die Ombudsstelle nochmals zur Debatte stellen wollte. Dies obwohl sie noch in der ersten Runde vom Plenum unterstützt worden war. Eine Minderheit Savary (sp, VD) wollte jedoch nichts davon wissen und die Schaffung der Ombudsstelle weiterhin in der Vorlage belassen. Der Grund, weswegen die SiK hier nochmals einhaken wollte, war die Haltung des Nationalrats, der die Ombudsstelle nicht wollte. Der Antrag kam so aus einer Vorsichtshaltung heraus zustande, weil die Kommission angesichts der klaren Abstimmung im Nationalrat der Ombudsstelle keine Chance einräumte. Im Übrigen lehnte auch der Bundesrat eine solche Einrichtung ab. Die Minderheit argumentierte jedoch, dass man einerseits dem alten Entscheid folgen solle und dass andererseits mit kleinem finanziellen Aufwand ein wichtiges Projekt aufrechterhalten werden könne. Als selbst der ursprüngliche Promotor eines Truppenombudsmanns, Ständerat Niederberger (cvp, NW), „seinem” Anliegen die Unterstützung versagte beziehungsweise sich in dieser Sache enthalten wollte, schwand auch der Rückhalt im Plenum. Vielen war wohl der Erfolg der WEA wichtiger als dieser Einzelschauplatz: Die Ombudsstelle wurde mit 25 zu 19 Stimmen wieder aus der Vorlage genommen.
Bezüglich der Wiederholungskurse wurde ebenfalls gestritten. Mehrheitlich war die SiK der Meinung, dass grundsätzlich fünf dreiwöchige Wiederholungskurse zu leisten seien – ein Antrag, der dem Entscheid aus dem vergangenen März entsprach. Dagegen verlangte eine Minderheit Eder (fdp, ZG), sechs Wiederholungskurse vorzusehen, wie es auch dem Willen des Nationalrats entsprach. Die übergeordnete Frage war hierbei jedoch jene um die kumulierte Anzahl geleisteter Diensttage über die gesamte Armee hinweg. Gemäss einer nirgends formell festgehaltenen Übereinkunft sollte sich diese auf maximal 5 Mio. Diensttage beschränken, woraus unter anderem die Verkürzung der Dienstzeit pro AdA um 40 Tage auf noch 225 resultierte. Der Bundesrat hatte sich durchgerungen, kürzere Wiederholungskurse zu planen, wobei aber weiterhin deren sechs zu leisten seien. Dem war der Ständerat im ersten Durchgang nicht gefolgt und auch in der zweiten Beratung wollte dies eine Mehrheit der kleinen Kammer nicht. Weiterhin war die Vorstellung des Ständerates, dass nur fünf, dafür aber dreiwöchige Wiederholungskurse zu leisten seien. Der Entschluss wurde mit 30 zu 15 Stimmen gefasst.
Weiter gaben Modalitäten zur Ausserdienststellung von Rüstungsgütern zur Klärung Anlass. Man wollte sich hierzu einer Formulierung des Nationalrates annähern, der eine etwas schlankere Regelung eingebracht hatte. Das Ständeratsplenum einigte sich auch rasch auf eine Fassung, wonach „grosse Waffensysteme”, darin eingeschlossen sind Kampfflugzeuge, nur mit der Genehmigung der Bundesversammlung abgerüstet werden können. Andere Rüstungsgüter können vom VBS selbstständig beziehungsweise nach Entscheidung der Exekutive ausser Dienst genommen werden. Im Sinne einer Angleichung an diese Bestimmung wollte man im Ständerat die Ausserdienststellung von Rüstungsbauten handhaben, auch diese sollten ohne Genehmigung durch das Parlament erfolgen können. Dieser Vorschlag der Kommissionsmehrheit wurde jedoch von Isidor Baumann (cvp, UR) und Mitstreitenden angefochten: Sie wollten den Genehmigungsvorbehalt weiterhin aufrechterhalten. Erfolglos, denn mit 28 gegen 13 Stimmen wurde der Passus im Sinne der SiK-Mehrheit fallen gelassen.

Mit 38 Stimmen wurde das MG vom Ständerat ohne Gegenstimme angenommen und mit diesen kleineren Anpassungen dem Nationalrat erneut zur Beratung überreicht. Sechs Stimmen enthielten sich. Zu den bekannten Kritikern aus der linken Ratsecke gesellten sich jedoch neu zwei SVP-Ständeräte. Weiterhin schien also aus SVP-Kreisen ein gewisser Vorbehalt gegen das Gesetz vorhanden zu sein.

Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee

Differenzen in der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (Armeeorganisation, AO) gab es noch im Bereich der Armeeführung zu behandeln. Der Nationalrat hatte hier einige Anpassungen vorgenommen. Im Wesentlichen war umstritten, ob die Funktion des Chefs der Armee weiterhin bestehen solle. Es war letztlich auch dem neuen Armeebestand geschuldet, dass im Bereich Führung Justierungen vorgenommen werden mussten, weil die bisherige Struktur auf eine grössere Armee zugeschnitten war und hier nun Handlungsbedarf entstand. Im Ständerat wollte sich eine Mehrheit der SiK für die frühere ständerätliche Position stark machen und diese stützen, während eine Minderheit eine andere Struktur vorschlug, eben ohne die Funktion CdA. Verteidigungsminister Maurer brachte es auf den Punkt und zeigte in seinem kurzen Referat die Haltung der Regierung auf: Der Chef der Armee solle drei Unterstellte haben, ein Ausbildungskommando, ein Operationskommando und die Unterstützung. Zwar habe der Bundesrat ursprünglich eine andere Struktur favorisiert, er könne sich aber inzwischen mit der Variante des Ständerats abfinden, erklärte Maurer. Das sei „eine klare Führung” und ausreichend für die redimensionierte Armee. Im Sinne der Mehrheit der SiK und der ihr zustimmenden Regierung entschied auch das Ratsplenum, mit 30 zu 10 Stimmen wurde die schlankere Variante gewählt. Das kam einer erneuten Kurskorrektur gegenüber der nationalrätlichen Variante gleich. In zwei Details zum Inkrafttreten der Verordnung stellte sich der Ständerat auf die Seite des Nationalrates. Mit 40 zu 2 Stimmen wurde die Verordnung für die weitere Differenzbereinigung dem Nationalrat übergeben.

Weiterentwicklung der Armee
Dossier: Weiterentwicklung der Armee

2015 wurden auf dem Rütli einige Neuerungen umgesetzt. Das Restaurant wurde von einem neuen Pächter übernommen und die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG) plante, den Besuchern des historischen Ortes mit jährlichen Ausstellungen mehr zu bieten. Die erste Ausstellung war dem Thema Identität und Rassismus gewidmet und startete im Juni.
Freilich war die Wiese auch 2015 Ort politischer Debatten. Ende Juli führte die Schweizerische Offiziersgesellschaft eine Gedenkfeier zum 75-Jahr-Jubiläum des so genannten Rütlirapports durch. Am 25. Juli 1940 hatte General Guisan den Wehrwillen der Schweiz beschwört und gleichzeitig seine Reduit-Idee öffentlich bekannt gegeben. Die geladenen Redner waren sichtlich bemüht, den Reduit-Gedanken nicht wiederzubeleben. Bundesrat Ueli Maurer plädierte allerdings mit Bezug auf Gusians Rede für einen stärkeren Glauben an die Armee und eine höhere Bereitschaft, die Freiheit und Unabhängigkeit der Schweiz zu verteidigen. Dafür seien allerdings auch die nötigen finanziellen Mittel für die Armee zu sprechen.
Bei der traditionellen 1.-August-Feier, die unter dem Motto "Gastfreundschaft" stand, trat Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga als Festrednerin auf. Ihre Rede setzte sozusagen den Kontrapunkt, indem sie nicht eine Konzentration auf die Innenpolitik, sondern eine lösungsorientierte Auseinandersetzung mit der EU forderte.
Der in der Presse von Peter Keller (svp, NW) angekündigte Vorstoss mit dem Ziel, die "linksfreisinnige" SGG vom Rütli-Mandat zu entbinden, blieb bis anhin Makulatur.

Bundesfeier auf dem Rütli

Im Wahljahr stiessen die 1.-August-Ansprachen von Bundesräten und Parteipräsidenten auf grössere mediale Resonanz. Dabei schlugen die Vertreter der Parteien lautere Töne an und richteten ihre Festreden thematisch anders aus als die Regierungsmitglieder. So warnte etwa SVP-Parteipräsident Toni Brunner vor der Zuwanderung, die noch immer nicht gestoppt worden sei. SP-Präsident Christian Levrat warf der SVP Polemik und Niveaulosigkeit vor und rief dazu auf, Menschen in Not aufzunehmen. Christophe Darbellay - Präsident der CVP - warnte vor "Brandstiftern", die Panik schürten, obwohl die Integration von Einwanderinnen und Einwandern trotz einigen Problemen gut funktioniere. Auch BDP-Präsident Martin Landolt sprach sich für eine Aufnahme von Zuflucht suchenden Menschen aus. Das seien nicht einfach Wirtschaftsflüchtlinge, sondern Menschen, die per Geburt weniger privilegiert seien als Schweizerinnen und Schweizer.
Die Bundesrätinnen und Bundesräte betonten derweil eher die Europapolitik. In ihrer Radioansprache und ihrer Festrede auf dem Rütli betonte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga, dass die anstehenden Weichenstellungen mit Europa nur mit einer lösungsorientierten politischen Kultur bewältigt werden könnten. Auch Eveline Widmer-Schlumpf betonte bei ihrer Festrede in Titterten (BL), dass schrille Töne in der Politik nicht zu Lösungen führten. Leider werde die Kultur des Ausgleichs von einigen immer stärker aufs Spiel gesetzt. Die wirtschaftliche Bedeutung der Zusammenarbeit mit der EU wurde von Doris Leuthard in Ottenbach (ZH) und Zurzach (AG) betont. Als einzige Magistratin sprach sie auch die Flüchtlingspolitik an: Die Schweiz könne im Bewusstsein ihrer humanitären Tradition mehr tun als andere Länder. Die Wirtschaft war Thema von Johann Schneider-Ammanns Rede. Auch der Wirtschaftsminister, der ebenfalls im Kanton Basel-Landschaft, in Allschwil und in Windisch (AG), auftrat, betonte dabei die Bedeutung der Zusammenarbeit mit Europa. Einer Stärkung des inneren Zusammenhaltes redeten Didier Burkhalter (in Zürich und in Sumiswald, BE) und Alain Berset (in Lindau, ZH) das Wort - Berset war der einzige Regierungsvertreter, der zudem auch noch eine Ansprache in der Romandie hielt (in Sierre, VS): Die Masseneinwanderungsinitiative scheine die Schweiz gespalten zu haben; trotz wachsender kultureller Vielfalt müsse die Gesellschaft aber zusammengehalten werden. Einzig Ueli Maurer warnte in Grosswangen (LU) und Nottwil (LU) vor einem engeren Anschluss an die EU und lobte auch bezugnehmend auf die Geschichte der Eidgenossenschaft den bewährten Weg der Unabhängigkeit.

1.-August-Ansprachen

Im Juni 2015 gab die Rechtskommission des Nationalrats (RK-NR) einer parlamentarischen Initiative Flach (glp, AG) Folge, die den Schutz vor missbräuchlichen Geschäftsbedingungen auch auf gewerbliche Abnehmerinnen und Abnehmer ausweiten möchte. Der anzupassende Artikel 8 im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) war 2011 bei der letzten UWG-Revision im Zuge der parlamentarischen Beratungen auf Konsumentenverträge eingeschränkt worden. Dies stosse, so der Initiant, zunehmend auf Kritik und schaffe insbesondere Abgrenzungsprobleme. Die Kommission fasste ihren Entscheid mit 10 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, was vier Jahre nach der Einigungskonferenz zur UWG-Revision einmal mehr die Konfliktbeladenheit der Thematik unter Beweis stellte.

Kleine UWG-Revision: Missbräuchliche Geschäftsbedingungen

Die Schlacht am Morgarten hat in der Entstehungsgeschichte der Eidgenossenschaft einen prominenten Stellenwert, obwohl über das Ereignis historisch kaum etwas überliefert ist. Im Rahmen des 700-Jahr-Jubiläums hatten die Kantone Schwyz und Zug den Stand des historischen Wissens in verschiedenen Ausstellungen und auf einer eigens dafür erstellten Jubiläums-Webseite (www.morgarten2015.ch) aufbereitet. Ein gut sichtbares Ziel war dabei, die Erinnerung nicht ideologisch aufzuladen. Für einigen Wirbel sorgten archäologische Funde im Gebiet rund um das vermutete Schlachtfeld. Silbermünzen und Waffenteile, die aus dem Ende des 13. Jahrhunderts stammen, wurden als Belege gefeiert, dass die Schlacht tatsächlich stattgefunden hatte. Historiker mahnten hier allerdings zu Zurückhaltung.
Der offizielle Festakt, zu dem rund 900 Gäste aus Politik, Wirtschaft und Armee geladen waren, fand am 21. Juni 2015 statt. Die Festredner betonten, dass sich die 700 Jahre zurückliegenden kriegerischen Ereignisse rund um den Ägerisee zwar nicht rekonstruieren liessen, dennoch habe die erste Freiheitsschlacht der Eidgenossenschaft wichtige identitätsstiftende Wirkung. Der Zuger Regierungsrat Heinz Tännler (ZG, svp) sprach von einem am Morgarten begründeten Bewusstsein, dass die Schweiz eine Antithese zur globalisierten Welt darstelle. Bundesrat Ueli Maurer stiess ins gleiche Horn und kritisierte all jene Historiker, welche die für die Entwicklung der Eidgenossenschaft bedeutenden Ereignisse entmystifizieren wollten. Die geschichtswissenschaftliche Kritik an der Schweizer Geschichte sei überwiegend politisch. Morgarten sei vielmehr als Beginn der dauernden Verteidigung der eigenen Freiheit zu verstehen. Er hoffe, dass dieser Mut zur Eigenständigkeit dauerhaft bleibe.
Ein Mittelalterfest in Zug Ende September, ein Freilichtspektakel beim Schlachtendenkmal während des Sommers sowie das traditionelle Morgartenschiessen mit dem Gedenkanlass Mitte November machten das Jubiläumsjahr in der Innerschweiz zu einem vielfältigen Anlass.

Morgarten

Die WEA, respektive das Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung, wurde vom Nationalrat Mitte 2015 weiter behandelt. Nachdem der Ständerat bereits einige Änderungen gegenüber dem Entwurf des Bundesrates eingebracht hatte, schien das Geschäft – nicht nur das Militärgesetz, sondern die gesamte Armeerevision – einen schweren Stand in der Volkskammer zu haben. Früh war bekannt, dass es einen Nichteintretensantrag Trede (gp, BE) zum gesamten WEA-Paket geben würde, weil ihrer Ansicht nach keine echte „Weiterentwicklung“ vorgelegt wurde und die Richtung hin zu einer kleinen, modernen Armee nicht eingeschlagen worden war. Die Eintretensdebatte nahm bereits sehr viel Zeit in Anspruch, wobei alles in Allem kaum überraschende Haltungen dargelegt wurden und sich auch die SP mit der eingeschlagenen Grundausrichtung einverstanden zeigte. Man hielt sich lange mit Grundsatzdiskussionen über Sinn und Unsinn der Armee, deren Zweck und Finanzierung und über mögliche oder unwahrscheinliche Bedrohungsszenarien auf.

Eintreten wurde mit 157 zu 23 Stimmen beschlossen, der Antrag Trede (gp, BE) blieb erfolglos. Damit konnte die Detailberatung in Angriff genommen werden, wie erwartet ein grösseres Stück Arbeit. Zahlreiche Minderheitsanträge galt es in der Folge zu besprechen, wovon einer von Roland Fischer (glp, LU) in der Debatte besonderes Gewicht erhielt. Der Luzerner stellte quasi ein neues Konzept vor, jenes einer Durchdienerarmee, wobei alle Dienstleistenden den gesamten Militärdienst an einem Stück absolvieren sollten. Er versprach sich daraus einerseits einen etwas verbesserten Ausbildungsstand gegenüber der RS sowie eine sehr kurze Frist für das Aufbieten von rund 11'000 Soldaten. Diese sollten sich vollständig ausgerüstet in einer Art Aktivreserve befinden und innert Stunden bereit stehen können. Es war jedoch eine Idee, die bereits nach der Präsentation stark unter Beschuss geriet. Die Fraktionen gaben hernach ihre Präferenzen zu Protokoll, wobei sich abzeichnete, dass die bürgerlichen Fraktionen der Kommissionsmehrheit folgen würden und die Ratslinke mehrere Minderheitsanträge unterstützen wollte. Bezüglich des angesprochenen Paradigmenwechsels aus dem Vorstoss von Roland Fischer gab auch der Verteidigungsminister zu Beginn seiner Rede ein deutliches ablehnendes Statement ab. Des Weiteren stellte er sich hinter die Mehrheitsanträge, die ja weitgehend dem bundesrätlichen Entwurf entsprachen. Insofern gab es zwar in der Detailberatung viele Einzelheiten zu erörtern, Überraschungen blieben jedoch aus und die Kommmissionsmehrheit konnte sich jeweils durchsetzen.
Im weiteren Verlauf der Debatte wurden auch im Nationalrat die gleichen Vorstösse, die bereits im Ständerat behandelt worden waren, vorgebracht. Eine Wertecharta, angeregt durch eine Minderheit Allemann (sp, BE), blieb jedoch auch im Nationalrat chancenlos (56 zu 124 Stimmen). Ebenso verzichtete der Nationalrat darauf, eine Ombudsstelle einzurichten. Mit 111 zu 71 Stimmen wurde der diesbezügliche Minderheitsantrag Fischer (glp, LU) abgelehnt, der dies, wie Bundesrat und Ständerat, im Sinne einer früheren Entscheidung im Gesetz belassen wollte. Zur Ausserdienststellung von Rüstungsgütern konnte sich hingegen eine Minderheit Müller (fdp, SG) durchsetzen. So sollte auch die Liquidierung „grosser Waffensysteme“ dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet werden (102 zu 81 Stimmen).

Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee

Die Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (Armeeorganisation, AO), im Nationalrat ebenfalls in einer Debatte mit anderen Teilgeschäften der WEA behandelt, war auch in der grossen Kammer umstritten. Zu Beginn musste über einen Minderheitsantrag Fischer (glp, LU) abgestimmt werden, worin Nichteintreten auf diese einzelne Vorlage beantragt wurde. Er blieb jedoch erfolglos, so dass das Geschäft behandelt und gleich mit weiteren Minderheitsanträgen konfrontiert wurde. Die Bemessung des Soll-Bestands der Armee war Bestandteil dieser Anträge, der Armeebestand war denn auch der Hauptstreitpunkt der Debatte. Eine Minderheit I Fehr (svp, ZH) wollte einen Bestand von 140'000 AdA durchsetzen, während eine Minderheit II Trede (gp, BE) eine Reduktion vorschlug: Sie wollte auf eine frühere Einschätzung des Bundesrates zurückgreifen und den Bestand auf 80'000 AdA limitieren, einhergehend mit einem Kostendach von CHF 4,4 Mrd. jährlich. Zwischenzeitlich beabsichtigte auch Erich von Siebenthal (svp, BE), einen Antrag zu stellen und als Kompromiss eine Armee mit 120'000 AdA vorzuschlagen, zog sich aber zurück, so dass sich drei Varianten gegenüberstanden: Die vom Bundesrat skizzierte Armee mit 100'000 Männern und Frauen, wie sie auch der Ständerat favorisierte, ein Bestand von 140'000 AdA sowie die Minimalvariante Trede. Das Plenum liess sich aber nicht auf eine Differenz zum Erstrat ein und blieb bei dessen Entwurf (100'000 AdA), wobei die bürgerlichen Fraktionen die Oberhand in den Abstimmungen behielten.
Bereits im Ständerat war umstritten gewesen, ob zwei oder drei mechanisierte Brigaden dem Heer angegliedert sein sollen, und auch in der Volkskammer hielt man sich einige Zeit mit dieser Frage auf. Eine Minderheit Fehr (svp, ZH) wollte wie die Mehrheit der SiK deren drei vorsehen, jedoch sollten diese gemäss Fehr im Gegensatz zur Kommissionsmeinung „voll ausgerüstet sein“. Ein Vorstoss Gysi (sp, SG) wollte den Vorentwurf des Bundesrates mit zwei Brigaden aufrechterhalten. Das Ratsplenum folgte aber durchwegs seiner Kommissionsmehrheit und stützte so den ständerätlichen Beschluss. Nicht einig mit dem Ständerat wurde man sich in der Frage um die Führungsstruktur, wobei die Volksvertreterinnen und -vertreter weiterhin einen Chef der Armee an der Spitze wollten.

Relativ schnell konnte in dieser Sache zur Gesamtabstimmung geschritten werden, die jedoch für Verwirrung sorgen sollte. Zunächst wurde die Vorlage abgelehnt, weswegen sich SiK-Sprecher Hurter (svp, SH) veranlasst sah, einen Ordnungsantrag auf Wiederholung der Abstimmung zu stellen; die Situation sei nicht ganz klar gewesen, so seine Einschätzung. Nachdem dem Ordnungsantrag stattgegeben worden war, hiess man die Verordnung zur Armeeorganisation tatsächlich mit 94 zu 65 Stimmen gut. Dieser Teilbereich war also geklärt, wichtig war insbesondere auch die Position des Nationalrates, der sich somit ebenfalls hinter eine Armee mit 100'000 Militärs stellte.
Die erste – falsche – Abstimmung entpuppte sich aber als warnendes Vorzeichen für die Gesamtabstimmung zum Militärgesetz.

Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung

Im weiteren Verlauf der Debatte stand wieder das Militärgesetz im Zentrum und es ging darum zu klären, in welchem finanziellen Rahmen sich die Armee zu bewegen habe. Das war auch im Nationalrat umstritten. Der Ständerat war dem Bundesrat gefolgt, der die Finanzierung mittels vierjährigem Zahlungsrahmen vorsah. Die Mehrheit der nationalrätlichen SiK stellte sich grundsätzlich hinter diese Formulierung, wollte jedoch anfügen, dass dieser mindestens CHF 5 Mrd. pro Jahr betragen müsse. Hans Fehr (svp, ZH) und einige Mitstreitende wollten den Betrag auf CHF 5,4 Mrd. pro Jahr festlegen und eine Minderheit Fischer (glp, LU) beantragte, bei der Fassung des Ständerates zu bleiben. Die Mehrheit obsiegte recht deutlich mit 133 zu 53 Stimmen und konnte die CHF 5 Mrd. durchsetzen. Es galt überdies, eine Übergangsbestimmung betreffend die Finanzierung der Armee in den folgenden Jahre zu erlassen. Auch hier wurde, entgegen anders lautender Minderheitsanträge, zuerst der grosszügigere Mitteleinsatz gewählt. Der Nationalrat nahm aber sogleich eine Kurskorrektur vor, indem er in der letzten Ausmarchung einer Minderheit II Fischer (glp, LU) folgte und doch die ständerätliche Variante ohne finanzielle Verpflichtungen in den Gesetzestext schrieb. Dieser mit 121 zu 65 Stimmen gefasste Entscheid erklärte sich durch einen Haltungswechsel der FDP-Liberalen- und der CVP-Fraktion. Zwar war sich die bürgerliche Ratsseite einig darin, der Armee mehr Mittel zur Verfügung stellen zu wollen, konnte sich aber letztlich eben doch nicht darauf festlegen, einen fixen Betrag in das Gesetz zu schreiben.
Dies entpuppte sich als folgenschwerer Entscheid, denn in der Gesamtabstimmung zum MG folgte die Überraschung, als sich die SVP auf die Seite der SP und der Grünen schlug und die gesamte Vorlage ablehnte. Mit 86 zu 79 Stimmen und 21 Enthaltungen wurde das Militärgesetz im Nationalrat versenkt, wodurch die gesamte WEA in Schieflage geriet. Mit diesem Entscheid wurden auch alle in der Detailberatung gefassten Beschlüsse hinfällig.
Später liessen sich Exponenten der SVP zitieren, die bürgerlichen Partner seien zu unzuverlässig. Zankapfel war also weiterhin die Ausgestaltung der Finanzierung der Armee. Es war nun also am Ständerat, hierzu noch die Kohlen aus dem Feuer zu holen – ein Unterfangen, das dieser in der folgenden Herbstsession auf der Agenda hatte.

Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee

Ebenso diskussionslos wie in der kleinen Kammer verabschiedete der Nationalrat die Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee (VBVA) in der Sommersession 2015 mit 131 zu 46 Stimmen. Das Geschäft war damit für die Schlusskonsultation bereit.

Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme

Das Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme (MIG) wurde im Nationalrat mit 131 zu 32 Stimmen bei 24 Enthaltungen deutlich angenommen. Damit folgte der Nationalrat dem Ständerat, der den Entwurf des Bundesrates ohne Debatte angenommen hatte. Ein weiterer Baustein der WEA war damit unter Dach und Fach.

Weiterentwicklung der Armee
Dossier: Weiterentwicklung der Armee

Im Ständerat, welcher sich in der Sommersession 2015 als Zweitrat mit dem Nachrichtendienstgesetz auseinanderzusetzen hatte, zeigten sich bereits in der Eintretensdebatte die gleichen Konflikt- und Argumentationslinien, welche schon die Debatte im Nationalrat geprägt hatten. Mit 37 gegen 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen sprach sich die kleine Kammer klar für Eintreten aus. Inhaltlich war analog zum Nationalrat auch im Ständerat die Kabelaufklärung besonders umstritten. Paul Rechsteiner (sp, SG) beantragte, «diese überschiessenden neuen Kompetenzen» des NDB aus dem Gesetz zu streichen. Mit 29 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen schloss sich der Ständerat jedoch seiner vorberatenden Kommission und dem Bundesrat an und unterstützte das Argument, dass die Massnahmen der Kabelaufklärung entscheidend zur Erhöhung der Sicherheit in der Schweiz beitragen würden. Eine weitere Debatte entzündete sich an Art. 66 NDG und damit an der Frage, ob der NDB grundsätzlich dem Öffentlichkeitsprinzip unterstellt sein soll oder nicht. Während die Kommissionsmehrheit dem Nationalrat und dem Bundesrat folgen und nur die Informationsbeschaffung durch den NDB vom Öffentlichkeitsprinzip ausnehmen wollte, forderte eine Kommissionsminderheit, die Unterstellung des NDB unter das Öffentlichkeitsgesetz vollumfänglich aufzuheben. Dazu soll im Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung ausdrücklich verankert werden, dass der NDB – wie bisher schon die Nationalbank und die Finma – von dessen Geltungsbereich ausgenommen ist. Bundesrat Maurer pries den Bundesratsvorschlag als Kompromiss zwischen Information und damit Vertrauen von der Bevölkerung einerseits und Vertraulichkeit und dadurch besserer Zusammenarbeit mit ausländischen Partnerdiensten andererseits an. Die Kantonskammer liess sich davon jedoch nicht überzeugen und entschied mit 22 zu 19 Stimmen ohne Enthaltungen zugunsten der Kommissionsminderheit.

Als verbleibende grosse Baustelle im neuen Gesetz hatte die vorberatende SiK-SR die Aufsicht und Kontrolle über den NDB identifiziert. Von keinem der vorhandenen Lösungsvorschläge überzeugt, hatte sie zu diesem Thema eine Kommissionsmotion eingereicht, damit der Bundesrat hierzu ein neues, ganzheitliches, ausgereiftes Konzept erarbeite. Der Ständerat schuf hier folglich eine Differenz zum Nationalrat, welche in erster Linie bewirken soll, dass dieser Abschnitt der Gesetzesvorlage in der Differenzbereinigung im Nationalrat mit einigen neuen Inputs erneut beraten wird. Das zentrale Anliegen des Ständerates war hier die Schaffung eines unabhängigen, ausserdepartementalen Kontrollorgans.

Die restlichen Bestimmungen der Vorlage waren in der kleinen Kammer kaum umstritten und wurden grösstenteils stillschweigend angenommen, auch wenn der Ständerat damit seiner Kommission folgend einige weitere Differenzen schuf. So darf der NDB selbst keine Personen anhalten und Streitigkeiten betreffend den Quellenschutz sollen vom Bundesstrafgericht und nicht vom Bundesverwaltungsgericht entschieden werden. Darüber hinaus darf der Bundesrat Entscheide über das Eindringen in Computernetzwerke nicht delegieren und muss das Bundesverwaltungsgericht auch das Eindringen in Computer, welche sich im Ausland befinden, genehmigen. Die maximale Aufbewahrungsdauer für Restdaten wurde auf 10 Jahre verkürzt und Beschwerden gegen das Organisationsverbot sollen entgegen der Absicht des Nationalrates vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden können. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat den Entwurf mit grosser Mehrheit (32 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen) an.

Neues Nachrichtendienstgesetz (BRG 14.022)
Dossier: Staatliche Überwachung
Dossier: Vorstösse und Massnahmen zur Bekämpfung islamistischer Radikalisierungstendenzen

Im Februar 2015 stellte der Bundesrat mit der entsprechenden Botschaft das Rüstungsprogramm 2015 (RP 15) vor und beantragte darin einen Verpflichtungskredit über CHF 542 Mio. Drei Beschaffungen wurden vorgesehen: ein neues Aufklärungsdrohnensystem, neue geländegängige Fahrzeuge sowie ein Schiesssimulator-System für die Ausbildung am Sturmgewehr. Sämtliche Posten sollen ältere Systeme, die noch in Gebrauch sind, sich jedoch am Ende ihrer Nutzungsdauer befinden, ersetzen. So lautet auch die Einschätzung des Bundesrates, dass die Beschaffungen aus militärischer Sicht notwendig seien, denn die Weiterverwendung der bestehenden Systeme "sei aus technologischer und betriebswirtschaftlicher Sicht nicht mehr vertretbar". Das beantragte Aufklärungsdrohnensystem 15 (ADS 15) soll das noch im Einsatz stehende ADS 95 ersetzen. Die sechs neuen Drohnen "Hermes 900 HFE" des Israelischen Herstellers Elbit Systems schlagen mit CHF 250 Mio. zu Buche. Weitere CHF 271 Mio. wurden für geländegängige Fahrzeuge veranschlagt, wobei mit diesem Posten erst eine erste Tranche beschafft werden soll. Die rund 25-jährigen Steyr-Daimler-Puch 230 GE werden somit schrittweise aus dem Verkehr genommen. Ersetzt werden sie durch Mercedes-Benz G 300 CDI 4×4 Fahrzeuge, wovon vorerst 879 Stück in den Jahren 2017 bis 2022 beschafft werden sollen. Ein Schiesssimulator-System zur gefechtsmässigen Übung bindet CHF 21 Mio. und ersetzt das veraltete System von 1990. 500 Sets sollen beschafft werden und bis 2018 angeschafft worden sein.
In der Sommersession hatte sich der Nationalrat mit dem Bericht zu befassen. Namens der Mehrheit der SiK-NR beantragte Nationalrat Büchler (cvp, SG) Eintreten und griff auch gleich Bedenken zum RP 15 auf: Es handelte sich dabei um geäusserte Vorbehalte gegen die Israelischen Drohnen, wobei es um die grundsätzliche Ablehnung einer Kooperation mit Israel ging. Ein Antrag, auf die Beschaffung der Drohnen gänzlich zu verzichten, wurde in der SiK mit 16 zu 7 Stimmen abgewiesen. Eine ebenfalls eingegangene Petition "Nein zum Kauf von Drohnen aus Israel" forderte ebenfalls, diesen Posten fallen zu lassen, da vermutet wurde, dass eine militärische Zusammenarbeit mit Israel in Konflikt mit der Genfer Konvention stehe. Dieser Ansicht stand ein Schreiben der Generalsekretärin des VBS gegenüber, in welchem der SiK versichert wurde, dass der Bezug von Rüstungsgütern eines israelischen Unternehmens keinen Verstoss gegen die Genfer Konvention bedeute. Ebenfalls mit 16 zu 7 Stimmen hatte die SiK in ihren Vorberatungen dem RP 15 zugestimmt. Die Kommissionsminderheit, vertreten durch ihre Sprecherin Aline Trede (gp, BE), stellte sich gegen das RP 15 als Ganzes. Es stehe keine Strategie dahinter, so die Einschätzung der Sicherheitspolitiker aus SP und GPS. Trede verwies auch auf den zu jenem Zeitpunkt noch offenen Ausgang der Weiterentwicklung der Armee und der dadurch scheinbar unklaren Stossrichtung der Neuerungen bezüglich der Ausgestaltung der Armeeaufgaben. Daher sei es widersprüchlich, noch "schnell, schnell" Rüstungsgeschäfte zu tätigen. Weitere Gründe zur Ablehnung sah die Grüne auch in finanzpolitischer Hinsicht. In weiteren Voten wurden die Haltungen der Fraktionen dargelegt, wobei alle Parteien ausser der SP und der GPS die Vorlage unterstützen wollten. Omnipräsent war jedoch auch die gescheiterte Kampfjetbeschaffung, die dadurch frei gewordenen Gelder, aber auch die von bürgerlichen Abgeordneten geäusserte Erfordernis, nach wie vor eine Lösung für den ausstehenden Tiger-Teilersatz finden zu müssen. In der Eintretensabstimmung unterlagen die Gegner mit 53 zu 123 Stimmen, Grüne und SP stellten sich fast geschlossen gegen die Vorlage.
Die Detailberatung wurde durch drei Minderheitsanträge befeuert, die jeweils Einsparungen vorschlugen, respektive den Verzicht auf einzelne Beschaffungen verlangten. Eine Minderheit I (Allemann) (sp, BE) beantragte die Genehmigung des RP 15, jedoch ohne die Aufklärungsdrohnen, eine Minderheit II (van Singer) (gp, VD) wollte das RP 15 um einen Drittel der Geländewagen kürzen und so nur CHF 451 Mio. genehmigen und eine Minderheit III (Voruz) (sp, VD) wollte den Umfang des RP 15 wegen des tiefen Eurokurses anpassen und die Umrechnung der Geländewagen-Beschaffung zu einem Franken-Euro-Kurs von CHF 1.05 statt CHF 1.25 festlegen, womit das Gesamtvolumen des RP 15 auf CHF 478 Mio. reduziert würde. Es folgten abermals zahlreiche Wortmeldungen, vorwiegend bezüglich der Drohnen, der Rolle des Staates Israel und der Vereinbarkeit mit der Schweizer Neutralität, jedoch auch, ob nicht ein Hersteller aus einem anderen Land den Auftrag erhalten könnte. Bundesrat Maurer verteidigte das RP 15 standhaft und zusammen mit der bürgerlichen Ratsmehrheit gelang es, sämtliche Minderheitsanträge zu überstimmen. In der Gesamtabstimmung konnte dann die Vorlage des Bundesrates mit 130 zu 55 Stimmen durchgebracht werden, die Ausgabenbremse wurde mit 135 zu 46 Stimmen gelöst; in sämtlichen Ausmarchungen unterlag links-grün.

Rüstungsprogramm 2015

Der Kredit zur Weiterführung der Unterstützung des Center for Security Studies an der ETH Zürich war auch im Ständerat unbestritten. Hans Hess (fdp, OW) lancierte die Behandlung mit dem einstimmigen Antrag der SiK, dem Geschäft zuzustimmen. Ohne lange Debatte und nach einem nur kurzen Votum des Bundesrates Maurer wurde der Kredit auch in der Ständekammer einstimmig genehmigt.

Center for Security Studies

Mit der Immobilienbotschaft 2015 des VBS beantragte der Bundesrat im Februar einen Verpflichtungskredit über insgesamt CHF 467.6 Mio. Damit sollten unter anderem Renovationsarbeiten auf den Waffenplätzen von Thun/BE (CHF 72 Mio.) und Isone/TI (CHF 55 Mio.) durchgeführt werden können. Weitere Ausgaben entfallen auf Infrastrukturprojekte im Bereich des Führungsnetzes Schweiz sowie eine Radarstation. Im Gesamtbetrag war auch ein Rahmenkredit über CHF 228.5 Mio. beantragt worden, womit Vorhaben bis CHF 10 Mio. von der armasuisse Immobilien eigenständig umgesetzt werden können. Der Ständerat hatte sich als Erstrat damit zu befassen, es war jedoch eine kurze Debatte. SiK-Sprecher Baumann (cvp, UR) und Verteidigungsminister Maurer waren die einzigen Redner und standen für das Gleiche ein: Eintreten und Annahme. So wurde das Geschäft diskussionslos und mit 38 Stimmen einstimmig an den Nationalrat überwiesen.

Immobilienbotschaft 2015 des VBS
Dossier: Immobilienbotschaften des VBS