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  • Hochreutener, Norbert (cvp/pdc, BE) NR/CN

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Der Nationalrat unterstützte gegen den Willen der SP eine parlamentarische Initiative Hochreutener (cvp, BE), welche verlangt, dass bei medizinisch begründeten ausserkantonalen Hospitalisierungen der Kanton sowohl in den öffentlichen oder öffentlich subventionierten Spitälern als auch in den privaten Kliniken die allfällige Differenz zwischen Kostenbeteiligung der Krankenkassen und den Tarifen der betreffenden Institution zu übernehmen hat. Der Initiant begründete dies unter anderem damit, dass die öffentlichen Spitäler oftmals restlos überfordert seien, während in den Privatkliniken Betten frei wären. Gemäss geltendem KVG sei es den Kantonen praktisch nicht möglich, mit ausserkantonalen Privatspitälern Abkommen über die Tarife zu vereinbaren. Die Gegner der Initiative warnten vor einem neuerlichen Kostenschub und verwiesen darauf, dass auch unter dem geltenden Gesetz die Möglichkeit besteht, dass ein Kanton mit einer ausserkantonalen Privatklinik ein Abkommen trifft, welches die Kostenbeteiligung regelt. Der Initiative wurde mit 71 zu 53 Stimmen Folge gegeben.

parlamentarische Initiative ausserkantonalen Hospitalisierungen

Unter dem Eindruck der teilweise gehässigen Diskussion über den Zweiten Weltkrieg standen auch drei vom Nationalrat als Postulate überwiesene Vorstösse. Bühlmann (gp, LU) verlangte mit zwei Motionen die Einrichtung eines Lehrstuhls für die Erforschung von Antisemitismus und Rassismus an der ETH resp. mehr Bundesgelder für die an der ETH angesiedelte Stiftung Jüdische Zeitgeschichte. Hochreutener (cvp, BE) lud den Bundesrat ein, ein Museum oder eine Gedenkstätte gegen das Vergessen des Holocaust und anderer schrecklicher Menschenrechtsverletzungen zu errichten. In seiner Antwort auf eine Interpellation Ruffy (sp, VD) führte der Bundesrat aus, dass der Bund bereits jetzt verschiedene Projekte unterstütze, welche schriftliche und audiovisuelle Dokumente über den Holocaust und die Politik der Schweiz während dieser Zeit zusammenstellen und einer breiten Öffentlichkeit bekanntmachen; ob aber eine spezielle Gedenkstätte errichtet werden soll, müsse später abgeklärt werden.

Erforschung von Antisemitismus und Rassismus

Da dem Bund durch den unbegrenzten Steuerabzug von Beiträgen an die zweite Säule und die Abzugsmöglichkeiten bei der dritten Säule bedeutende Steuerausfälle erwachsen, verlangte eine Motion Thür (gp, AG), dass der Steuerabzug auf jenen Arbeitserwerb beschränkt wird, der dem versicherten Lohnmaximum gemäss Unfallversicherungsgesetz (momentan 97'200 Fr.) entspricht. Die Motion wurde vom Vertreter der Privatversicherungen im Nationalrat - Hochreutener (cvp, BE) - sowie von Dreher (fp, ZH) bekämpft und deshalb der Diskussion entzogen.

Motion Steuerabzug beschränkt

Als zweites der drei ausgewählten Bundesämter vollzog dasjenige für Wasserwirtschaft seinen Auszug aus der Bundesstadt. Es bezog im Frühjahr ein neues Gebäude in Biel. Die weiterhin hohe Arbeitslosigkeit macht die Ansiedlung von Arbeitsplätzen des Bundes attraktiv. Der Nationalrat überwies ein Postulat Cavadini (fdp, TI), welches anregt, Teile von expandierenden Bundesämtern ins Tessin auszulagern. Der Berner Hochreutener (cvp) setzte sich mit einem ebenfalls überwiesenen Postulat [96.3454] dafür ein, dass der Bund die Möglichkeit der Miete von Büroräumen in dem in Bern geplanten Neubau des Fussballstadions Wankdorf überprüft.

Bundesämtern ins Tessin auszulagern

Preisüberwacher Marti nahm mit Genugtuung von den Preissenkungen Kenntnis, kündigte aber an, dass er die Preiserhöhungen noch einmal auf ihre Verordnungskonformität anschauen werde. Bundesrätin Dreifuss schloss sich dem an und wies das BSV an, die Preiserhöhungen noch einmal zu überprüfen und dabei auch die übrigen Kriterien der Verordnung (medizinisches Bedürfnis, Zweckmässigkeit, Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit) anzuwenden. Inskünftig soll es dem BSV untersagt sein, automatische Preiserhöhungen von Amtes wegen vorzunehmen; zudem muss es Preiserhöhungen der Preisüberwachung unterbreiten, damit diese ihr Empfehlungsrecht wahrnehmen kann. Ein überwiesenes Postulat Hochreutener (cvp, BE) bemängelte überdies die Preisverzerrungen, die wegen der gewählten Methode (Vergleich des Publikumspreises) enstanden seien, und regte an, inskünftig auf einen Vergleich der Herstellerpreise abzustellen.

Überprüfung der Medikamentenpreise (ab 1996)

Eine Motion Hochreutener (cvp, BE) ersuchte den Bundesrat, die Gesetzesbestimmungen über die Pflege und Betreuung zu Hause und in Heimen in der AHV, der IV, den Ergänzungsleistungen sowie der Kranken- und Unfallversicherung zu einem Gesamtkonzept zusammenzufügen und dafür zu sorgen, dass die Leistungen des Bundes und der Sozialversicherungen mit jenen der Kantone koordiniert werden; dabei soll insbesondere darauf geachtet werden, dass Personen, welche bereit sind, die Pflege von Angehörigen oder anderen Personen zu übernehmen, unterstützt und zeitweise entlastet werden. Da der Bundesrat auf bereits laufende oder vorgesehene Arbeiten (3-Säulen- und IDA-FiSo-Bericht, 3. EL-Revision) verweisen konnte, wandelte der Nationalrat die Motion in ein Postulat um.

Gesamtkonzept von Pflege und Betreuung in den Sozialversicherungen (Mo. 96.3430)

Eine parteiübergreifende Parlamentariergruppe bestehend aus den Abgeordneten Gross (sp, TG), Heberlein (fdp, ZH), Eymann (lp, BS) und Hochreutener (cvp, BE) übernahm eine alte Forderung von Gesundheitsökonomen und propagierte die Abschaffung der kantonalen Subventionen für die öffentlichen Spitäler. Diese sollten stattdessen direkt den Versicherten zukommen. Dies würde zu gleich langen Spiessen für öffentliche und private Spitäler sowie für die stationären und die (nicht subventionierten) ambulanten Behandlungen führen. Dadurch würden auch die Versicherten mehr Einblick in die effektiven Kosten erhalten. Dieser Vorschlag erhielt Unterstützung vom Präsidenten der Sanitätsdirektorenkonferenz und - etwas weniger einhellig - von den Krankenkassen. Er wurde jedoch von einer Arbeitsgruppe der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit unter Hinweis auf die Kompetenz der Kantone abgelehnt.

parteiübergreifende Parlamentariergruppe Abschaffung der kantonalen Subventionen für die öffentlichen Spitäler

In der Frühjahrssession überwies der Nationalrat ein Postulat Weber (sp. AG), welches den Bundesrat bittet zu prüfen, mit welchen Mitteln und Verfahren auf einfache und kostenneutrale Art fiskalische (und andere) Anreize für die Unternehmen geschaffen werden können, die besonders sozialverträglich wirtschaften, d.h. ihre Unternehmensstrukturen den Bedürfnissen der schwächeren Glieder auf dem Arbeitsmarkt (ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Frauen, Jugendliche, Behinderte) anpassen. Ein Postulat Hochreutener (cvp, BE), welches den Bundesrat bittet, eine nationale Konferenz zur Findung des Konsenses in der sozialen Frage einzuberufen (Po. 96.3360), wurde ebenfalls angenommen.

Postulat Anreize für die Unternehmen die besonders sozialverträglich wirtschaften Postulat nationale Konferenz zur Findung des Konsenses in der sozialen Frage

Die Schätzungen über den finanziellen Aufwand der Wahlkampagnen waren wie in jedem Wahljahr nicht übereinstimmend, es wurde aber angenommen, dass der Betrag von 20 Mio Fr. (inklusive die Einberechnung von unentgeltlichen Dienstleistungen öffentlicher Institutionen) für die nationalen und kantonalen Kampagnen überschritten wurde. Ungefähr 13 Mio Fr. wurden von den Parteien selbst getragen. Der Rest setzte sich aus Beiträgen von privater Seite, Interessenverbänden sowie unentgeltlichen Leistungen (von öffentlichen Institutionen wie der SRG, PTT, der Kantone und Gemeinden) zusammen. Der Professionalisierung des Wahlkampfes sind in der Schweiz engere Grenzen als im Ausland gesetzt, da hier die Unabhängigkeit der Kantonalparteien, Sektionen und der Einzelmitglieder gegenüber den nationalen Parteizentralen grösser als anderswo ist. Die Werbeagenturen wurden zwar für die Planung und Durchführung der Kampagnen eingesetzt, konnten aber sowohl Konzept als auch Erscheinungsbild nur teilweise auf nationaler Ebene durchsetzen. Die CVP Schweiz hatte laut einer Umfrage der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) ein Budget von 1,7 Mio Fr. zur Verfügung. In der Westschweiz sollten die Wählerinnen und Wähler durch eine Inseratenkampagne mit der Aussage "50 000 Arbeitslose? Nein!" aufgerüttelt werden. Die Zürcher CVP warb hingegen mit dem Reim "Mittelstand. Mitenand in Stadt und Land" um die Wählergunst. Die FDP, welche wie die SVP und die SP zwischen 2,2 und 2,4 Mio Fr. für den Wahlkampf aufwandte, bot ihren Kantonalsektionen über das Generalsekretariat eine Fülle von Gestaltungsvorlagen und Werbeartikeln für den Wahlkampf an. Die nationale Losung "Freiheit gewinnt" wurde in den meisten Sektionen mehr oder weniger abgeändert oder ergänzt, so in Zürich mit dem Wahlspruch "Politik, die Sinn macht". Der individuellen Ausgestaltung des Wahlkampfes durch die einzelnen Kandidaten und Kandidatinnen kam relativ grosse Bedeutung zu. Neuartig war der von der FDP eingeführte Telefonservice zur Partei- und Kandidatenvorstellung. Bei der dritten bürgerlichen Regierungspartei, der SVP, waren praktisch keine Anstrengungen eines nationalen, einheitlichen Wahlkampfes festzustellen; in der Berichterstattung der Medien dominierte freilich die Kampagne der zürcherischen Kantonalsektion. Die SP liess durch eine Werbeagentur ein Konzept ausarbeiten, welches die Wählerschaft personenorientiert mit dem Slogan "Wir haben die besseren Leute" ansprach. Ausserdem bildeten thematische Broschüren, welche in einer Auflage von 100'000 Exemplaren frühzeitig an Sympathisanten versandt wurden, einen Schwerpunkt in der Kampagne. Das alte Logo mit Faust und Rose wurde in der deutschen Schweiz durch einen nüchternen Balken mit Schriftzug ersetzt. Die LP – sie hatte mit rund 0,625 Mio Fr. gleichviel Geld zur Verfügung wie die Grüne Partei –, welche ausser in Baselstadt nur in der Westschweiz (VD, VS, NE, GE) antrat, fiel mit einem kantonalen "Negativ-Campaining" in Basel auf; so wurde auf einem Plakat unter dem Titel "Dunkle Kapitel roter Politik" Helmut Hubacher (sp, BS) gezeigt, der Erich Honecker, Staats- und Parteichef der ehemaligen DDR, die Hand schüttelt.

Laut Werbespezialisten hat aber der Einsatz von Geld den Geist der Wahlwerbung nicht entscheidend beeinflusst; im Vergleich zur kommerziellen Werbung zeige sich die politische Werbung gesamthaft immer noch von einer sehr biederen Seite. Der Anteil parteigebundener Wähler beträgt in der Schweiz gemäss wissenschaftlichen Untersuchungen, nur rund 50%. Dadurch sind alle Parteien gezwungen, auch eine parteiungebundene Wählerschaft anzusprechen, die ausserdem nur unregelmässig an Wahlen und Abstimmungen teilnimmt. Eine Strategie verschiedener Parteien bestand auch in diesem Wahljahr darin, in der Öffentlichkeit schon weitherum bekannte Persönlichkeiten ins eigene Programm einzubinden und möglichst medienwirksam an vorderster Front wirken zu lassen, wie dies im Falle der Fernsehmitarbeiter Werner Vetterli (svp), Norbert Hochreutener (cvp) oder Tiziana Mona (sp) geschehen ist. Eine weitere Profilierungsstrategie vor allem der bürgerlichen Parteien bestand darin, bekannte Persönlichkeiten aus dem Sport als Kandidaten auf ihre Listen zu nehmen. So haben beispielsweise ein bekannter Fussballspieler auf einer jungfreisinnigen Liste, ein ehemaliger Eishockey-Nationaltrainer sowie die Zentralpräsidentin des Tennisverbandes auf einer SVP-Liste und der Eishockeyverbandspräsident René Fasel auf einer CVP-Liste kandidiert. Das linke und grüne Parteienspektrum steht dem Hochleistungssport in der Regel skeptisch gegenüber; dies mag erklären, weshalb bekannte Spitzensportler und Sportfunktionäre eher selten auf ihren Listen kandidieren.

Eidgenössische Wahlen 1991: Finanzielle Aufwendungen
Dossier: Eidgenössische Wahlen 1991