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Akteure

  • Maret, Marianne (pdc/cvp, VS) SR/CE
  • Wasserfallen, Christian (fdp/plr, BE) NR/CN
  • von der Leyen, Ursula

Prozesse

83 Resultate
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In der Frühlingssession 2016 nahm der Nationalrat die Differenzbereinigung zur Energiestrategie 2050 auf. In der ersten Differenz, der Höhe des Richtwertes für den Zubau an erneuerbaren Energien, beantragte die Kommissionsmehrheit das Festhalten an den 14 500 Gigawattstunden, während eine Minderheit Schilliger (fdp, LU) das vom Ständerat gesetzte Ziel von 11 400 Gigawattstunden übernehmen wollte. Mit dem knappen Resultat von 98 zu 95 Stimmen (keine Enthaltungen) blieb die grosse Kammer bei ihrem Richtwert und liess die Differenz bestehen. In der Frage der Abwägung von nationalen Interessen wollte die Mehrheit der UREK-NR auf die bundesrätliche Fassung zurückgreifen, welche dem Bau oder Ausbau einer Anlage zur Gewinnung von erneuerbarer Energie ein nationales Interesse zuschreibt und dieses als grundsätzlich gleichwertig zu anderen nationalen Interessen sieht. Eine Minderheit I Wasserfallen (fdp, BE) wollte an der nationalrätlichen Version festhalten, welche das Wort "grundsätzlich" und auch den ständerätlichen Zusatz, das Bauvorhaben dürfe ein Objekt nicht im Kern seines Schutzwertes verletzen, nicht enthält. Eine Minderheit II Grunder (bdp, BE) schliesslich wollte den Absatz 3 des Artikels 14 ohne das Wort "grundsätzlich", aber mit der ständerätlichen Formulierung zum "Kern des Schutzwertes". Nachdem die Minderheit II der Minderheit I deutlich unterlag, obsiegte mit der Minderheit I die Ratsrechte mit 101 zu 93 Stimmen (keine Enthaltungen) zugunsten einer Formulierung, die namentlich auch Pumpspeicherkraftwerken das gleiche nationale Interesse bescheinigt, wie beispielsweise dem Landschaftsschutz. In den Differenzen bezüglich der Abnahme- und Vergütungspflicht bei der Einspeisung netzgebundener Energie schlug die Kommissionsmehrheit nur minime Änderungen in den Formulierungen vor, stimmte aber inhaltlich grösstenteils dem Ständerat zu. Eine Minderheit Schilliger (fdp, LU) wollte die bundesrätliche Fassung der ständerätlichen vorziehen, unterlag der Mehrheit aber mit 95 zu 98 Stimmen bei einer Enthaltung. Eine Minderheit Semadeni (sp, GR) verlangte erfolgreich, die Untergrenze von 1 Megawatt Leistung für Wasserkraftanlagen zur Beteiligung am Einspeisevergütungssystem wieder aufzunehmen, die in der ersten Lesung vom Nationalrat eingeführt, vom Ständerat aber gestrichen worden war. In den übrigen Differenzen bezüglich Einspeisevergütungssystem stimmte die Minderheit Semadeni aber dem Ständerat zu. Bei Artikel 21 zur Direktvermarktung der Energie schuf der Nationalrat weitere Differenzen zum Ständerat, indem er Detailregelungen vornahm, die es erlauben, kleinere Produzenten von der Pflicht zur Direktvermarktung zu befreien. Der Nationalrat hielt ausserdem an der Streichung der Regelungen von Auktionen und Auktionsverfahren (Artikel 25-27) fest. Da der Ständerat in diesen Punkten dem Bundesrat zugestimmt hatte, blieb eine Differenz bestehen. Die vom Ständerat aufgenommene Finanzhilfe für die Grosswasserkraft wurde im Nationalrat kontrovers diskutiert. Die Kommissionsmehrheit wollte die Marktprämie für Grosswasserkraftanlagen übernehmen, änderte aber einige Formulierungen und strich die Absätze zu den Detailregelungen. Eine Minderheit Wasserfallen (fdp, BE) wollte hingegen das ganze Konzept streichen. Schliesslich zog der Rat einen Einzelantrag Grüter (svp, LU), welcher dem Mehrheitsvorschlag entsprach, aber zudem eine Zweckbindung der Marktprämie zur Sicherung des langfristigen Weiterbetriebs enthielt, dem Mehrheitsvorschlag vor. Für das Streichen der Marktprämie trat nur eine Minderheit der grossen Kammer ein: Mit 112 zu 77 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) stimmte der Rat der Finanzhilfe für Grosswasserkraftanlagen zu. Er tat dies zwar in Abweichung vom Ständerat, baute mit der gewählten Formulierung aber eine Brücke zur kleinen Kammer. Artikel 39 zum Netzzuschlagsfonds - vom Ständerat gestrichen - bestätigte der Nationalrat gemäss Bundesrat. Beim "Sunset-Klausel" genannten Artikel 39a betreffend dem Auslaufen der Unterstützungsbeiträge setzte sich die Kommissionsmehrheit gegen zwei Minderheiten durch: Der Rat stimmte der Fassung des Ständerates zu und verwarf sowohl den Vorschlag der Minderheit I Wasserfallen (fdp, BE), welche das Auslaufen der Unterstützungsbeiträge auf 2025 statt auf 2031 festlegen wollte, als auch jenen der Minderheit II Nussbaumer (sp, BL), welche ein vorzeitiges Auslaufen der Unterstützungsbeiträge bei Erreichen des Richtwertes im Zubau erneuerbarer Energien vorsah. Mit der Annahme eines Einzelantrags Knecht (svp, AG) schuf der Nationalrat eine neue Differenz: Forschungsanlagen im internationalen Wettbewerb sollen vom Netzzuschlag ausgenommen sein. Als Erstrat hatte der Nationalrat Regelungen für Grossfeuerungen und Heizungen aufgenommen, die vom Ständerat aber gestrichen wurden. Der Nationalrat hielt in der Differenzbereinigung jedoch daran fest, wenn auch in allgemeiner gehaltenen Formulierungen und gegen eine Minderheit Knecht (svp, AG), die dem Ständerat zustimmen wollte. Bei der Differenz bezüglich der rationellen Energienutzung im Gebäudebereich übernahm der Nationalrat im Wesentlichen die ständerätliche Fassung. Eine Minderheit Jans (sp, BS) wollte die Zielvorgaben bezüglich Energieeffizienz für die Elektrizitätslieferanten beibehalten, der Rat folgte aber seiner Kommission und stimmte dem Ständerat zu, welcher die Artikel 48 bis 50 gestrichen hatte. Einige Differenzen schuf der Nationalrat bei den Gesetzesartikeln zum Monitoring von Energiespar- und Effizienzmassnahmen, dies vor allem bezüglich Personendaten und Vollzugsstelle. Die Differenz bezüglich der Koppelung von Energiestrategie und Atomausstiegsinitiative blieb bestehen, der Nationalrat hielt an seiner Streichung des entsprechenden Artikels fest, obschon der Ständerat in dieser Sache dem Bundesrat gefolgt war. Auch bezüglich der Steuerabzüge für Gebäudesanierungen und Ersatzneubauten blieb der Nationalrat auf seiner Linie und prononcierte diese gar, indem etwa Bedingungen für den Abzug gestrichen wurden. Eine Minderheit Badran (sp, ZH), die den gesamten Steuerabzug-Artikel gemäss dem Ständerat streichen wollte, unterlag in der Abstimmung mit 68 zu 123 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Eine Differenz beilegen konnte der Nationalrat mit der Streichung der Langzeitbetriebskonzepte für Atomkraftwerke. Eine Minderheit I Bäumle (glp, ZH), welche dieses Konzept beibehalten wollte, fand Zustimmung bei Grünen, SP, GLP und Teilen von CVP und BDP, unterlag aber mit 77 gegen 118 Stimmen (keine Enthaltungen). Eine Minderheit II Jans (sp, BS) wollte eine Laufzeitbeschränkung auf 50 Jahre ins Kernenergiegesetz aufnehmen, fand aber über die Grünen, SP und GLP hinaus kaum Unterstützung und wurde mit 64 zu 131 Stimmen abgelehnt. Eine Differenz blieb im Stromversorgungsgesetz erhalten, wo sich eine Minderheit Grunder (bdp, BE) durchsetzte und die allgemeiner gehaltene Formulierung des Bundesrates jener des Ständerates vorzog. In allen übrigen Differenzen übernahm der Nationalrat die ständerätliche Fassung.

Stratégie énergétique 2050
Dossier: Ausbau und Erhalt von erneuerbaren Energien versus Umweltschutz

Nach dem Rücktritt von Gabi Huber (fdp, UR) aus Bundesbern, musste die FDP ein neues Fraktionspräsidium bestimmen. Zwei Kandidaten wollten in die Fussstapfen der Urnerin treten: Christian Wasserfallen (fdp, BE) und Ignazio Cassis (fdp, TI), beide seit 2007 für die FDP im Nationalrat. In den Medien wurde auch eine mögliche Kandidatur von Beat Walti (fdp, ZH) diskutiert, der seit 2014 im Nationalrat sass. Nach den für die FDP erfolgreichen eidgenössischen Wahlen 2015 und kurz vor den anstehenden Gesamterneuerungswahlen des Bundesrats musste der Nachfolger der in der Presse als «eiserne Lady» bezeichneten Huber gefunden werden. Die Deutschschweizer Medien sahen Beat Walti als Favoriten, da ein Gespann aus Christian Wasserfallen und Parteipräsident Philipp Müller als zu rechts wahrgenommen werde und Ignazio Cassis zwar als Vertreter der lateinischen Schweiz punkten könne, aber als zu wenig stark gelte. Allerdings stellte sich Walti gar nicht zur Verfügung, da sich der zeitliche Anspruch des Amtes nicht mit seinem Beruf vereinbaren lasse. Die Wahl am 20. November fiel dann schliesslich auf Ignazio Cassis, der letztlich deutliche 38 von 54 Stimmen auf sich vereinen konnte. Die Medien waren sich einig, dass es für Cassis schwierig werden würde, Gabi Huber vergessen zu machen, die es geschafft habe, aus der losen FDP-Fraktion eine geschlossen auftretende liberale Kraft zu machen.

FDP Gabi Huber

Die hauchdünne Annahme der RTVG-Vorlage durch das Volk veranlasste Natalie Rickli (svp, ZH) zur Einreichung einer Motion, welche einen vollständigen Bericht zum Service public forderte. Die Motionärin sowie 105 Mitunterzeichnende störten sich ob der im Nachgang der Volksabstimmung erfolgten ablehnenden Antwort des Bundesrats zu drei parlamentarischen Geschäften – namentlich den Postulaten Rickli (svp, ZH) (15.3636), Romano (cvp, TI) (15.3769) und Wasserfallen (fdp, BE) (15.3618) – mit inhaltlichen Forderungen an einen aufgrund eines 2014 überwiesenen Postulats der KVF-SR zu erarbeitenden Bericht zu den Service-public-Leistungen der SRG. Die Motionärin beschuldigte den Bundesrat, trotz des knappen Volks-Jas nicht zu einer umfassenden Diskussion über die Ausgestaltung des Service publics bereits zu sein, und forderte die Regierung deswegen zur Berücksichtigung aller medienpolitischen Vorstösse im Bericht auf. Der Bundesrat bestritt diese Vorwürfe in seiner Antwort zum Vorstoss und begründete seine vorläufige Zurückhaltung damit, dass zuerst die Ergebnisse des erwähnten Berichts sowie ein weiterer Bericht der Eidgenössischen Medienkommission (EMEK) abgewartet werden sollten, bevor weitere Schritte unternommen würden. Eine andere Ansicht vertrat der erstberatende Nationalrat in der Wintersession 2015 in einer ausserordentlichen Session zum "Bericht zum Service public": Die Motion wurde mit 92 Stimmen aus GLP, FDP und der neu erstarkten SVP gegen 75 Stimmen aus Mitte-Links und einer marginalen FDP-Minderheit angenommen und an den Zweitrat überwiesen. In der hitzig geführten Diskussion geriet nicht nur Bundesrätin Doris Leuthard ins Kreuzfeuer der FDP und SVP; auch die Befürworter mussten sich von der CVP-Fraktion der Zwängerei beschuldigen lassen. Martin Candinas (cvp, GR) hielt fest, dass das Verlangen einer ausserordentlichen Session zur Aufnahme dreier Postulate in einen – zum Zeitpunkt derer Einreichung – bereits überwiesenen Auftrag einem aussergewöhnlichen Vorgehen entspreche, das sich "zum Wohl eines effizienten Parlamentsbetriebes" hoffentlich nicht etablieren werde. Einige Tage vor dem nationalrätlichen Beschluss veröffentlichte die EMEK ihren Bericht, der von der Motionärin in der parlamentarischen Beratung als "dünnes Papier" bezeichnet wurde, das lediglich den Erhalt des Status quo zum Ziel habe.

Motion Rickli verlangt Berücksichtigung dreier Postulate im Service-public-Bericht (15.4032)
Dossier: Bericht zum Service public im Medienbereich: Anforderungen, Ergebnisse und Stellungnahmen
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

Nach der Ankündigung der Kandidatur von Magdalena Martullo-Blocher für die Nationalratswahlen 2015 ging der Sonntagsblick der Frage nach, ob es in der Schweiz Politikerdynastien gebe. Die Zeitung stiess dabei auf zahlreiche Namen. Im Kanton Aargau prägen und prägten drei Generationen der Familie Binder-Keller für die CVP die Politik: Julius Binder (90) war National- und Ständerat, Andreas Binder (58) und dessen Frau Marianne Binder-Keller (56) sassen bzw. sitzen im Grossrat, wobei der Vater von Binder-Keller, Anton Keller (80), ebenfalls bereits Nationalrat war und der Sohn von Marianne und Andreas, Simon Binder (28) die CVP in Baden co-präsidiert. Ebenfalls im Kanton Aargau machen sich die Giezendanners einen Namen: Ulrich (61) ist seit 24 Jahren im Nationalrat, sein jüngerer Sohn Benjamin (33) im Grossrat und sein älterer Sohn, Stefan (37), im Einwohnerrat in Zofingen – alle drei für die SVP. Der Sohn des ehemaligen FDP-Bundesrats Fritz Honegger (1917-1999), Eric Honegger (69), war in Zürich Regierungsrat. Ebenfalls in Zürich wirkt Corine Mauch als Zürcher Stadtpräsidentin, sie ist die Tochter der ehemaligen ersten Nationalrätin für den Kanton Aargau Ursula Mauch (80).
Von weiteren sieben aktuellen Parlamentariern und einer aktuellen Parlamentarierin hätten bereits die Väter in Bundesbern gesessen: von Marina Carobbio (sp, TI), Max Chopard (sp, AG), Jean Christophe Schwaab (sp, VD), Alexander Tschäppät (sp, BE), Jean-François Rime (svp, FR), Christian Wasserfallen (fdp, BE), Jean-René Germanier (fdp, VS) sowie von Thomas Hefti (fdp, GL). Hinzu komme Eveline Widmer-Schlumpf (bdp, GR), deren Vater Leon Schlumpf (svp, GR) bereits Bundesrat war.
Verantwortlich sei wohl das politische Umfeld, in dem man aufwachse und das Kinder präge, zog das Sonntagsmedium den Schluss. Namen könnten durchaus eine Hilfe sein, um politische Karriere zu machen, sie können aber auch hinderlich sein. Der Sonntagsblick zitierte dazu den Ex-US-Präsidenten George W. Bush, Sohn des Ex-US-Präsidenten Georg Bush: „Ich habe die Hälfte der Freunde meines Vaters geerbt und alle seine Feinde.“

Politikerfamilien

Im Herbst 2013 hatte der Bundesrat seine Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 sowie zur Volksinitiative „Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)“ an das Parlament gerichtet. Die Energiestrategie 2050 wurde als indirekter Gegenvorschlag zur Atomausstiegsinitiative der Grünen vorgeschlagen. Zu den Grundsätzen der Energiestrategie 2050 gehört die sparsame und effiziente Nutzung jeder Energie, der wesentliche Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtverbrauch, sowie das Verursacherprinzip in der Kostenverteilung. Das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 bringt eine Totalrevision des Energiegesetzes und Anpassungen an neun weiteren Bundesgesetzen mit sich.
Der Nationalrat nahm die Diskussion der Vorlage am 1. Dezember 2014 auf. Während die Mehrheit der UREK-NR das Eintreten auf die Vorlage beantragte, forderte eine Minderheit Knecht (svp, AG) Nichteintreten. Eine Minderheit I Rösti (svp, BE) verlangte die Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, das erste und das zweite Massnahmenpaket gleichzeitig vorzulegen und aufzuzeigen, wie die Stromerzeugung aus Wasserkraft langfristig gesichert werden könne. Eine Minderheit II Wasserfallen (fdp, BE) beantragte die Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, in einem Gesamtpaket die vollständige Strommarktöffnung, die Aufhebung aller Subventionen, Vorschläge zur ökologischen Steuerreform sowie eine umfassende Stromnetzstrategie darzulegen. Zudem sei eine Vorlage zur Energieeffizienz separat vorzulegen und die Atomausstiegsinitiative dem Volk vorzulegen. In einer langen Eintretensdebatte zeigten sich die Positionen der Parteien: Vertreter der SVP betonten, dass die Vorlage mit grossen Unsicherheiten behaftet sei und damit die Versorgungssicherheit gefährdet werde. Von Seiten der FDP wurde kritisiert, dass eine Abkehr von der Subventionierung erneuerbarer Energien noch nicht absehbar sei, weil das zweite Massnahmenpaket noch nicht vorliege. Zudem wurden von beiden Parteien hohe bzw. unbekannte Kosten moniert. Für Eintreten und gegen die Rückweisungsanträge waren die Fraktionen von CVP/EVP, BDP, GLP, GP und SP. Von Sprecherinnen und Sprechern dieser Parteien wurde die aufwändige Kommissionsarbeit gelobt, die Energiestrategie als ausgereift bezeichnet und die Energiewende als Notwendigkeit dargestellt. Während diese Parteien die Auslandsabhängigkeit der Schweiz in der Energieversorgung durch die Energiestrategie 2050 vermindert sahen, befürchteten Stimmen aus SVP und FDP, dass durch Marktverzerrungen und ungenügender Leistung der erneuerbaren Energien eine Versorgungslücke entstehen wird und diese nur mit Importen behoben werden könnte, was die Auslandsabhängigkeit der Schweiz erhöhen würde. Der Rat trat schliesslich mit 135 gegen 55 Stimmen bei zwei Enthaltungen auf die Vorlage ein (wobei die Gegenstimmen ausschliesslich aus den Fraktionen von SVP und FDP kamen). Mit 63 zu 33 Stimmen bei 96 Enthaltungen setzte sich die Minderheit II gegen die Minderheit I durch, nur um in der zweiten Abstimmung mit 108 gegen 81 Stimmen bei 3 Enthaltungen der Mehrheit zu unterliegen.
In der Detailberatung der Vorlage gab es insgesamt 115 Minderheitsanträge: SVP und FDP versuchten einerseits, die Ausbaupläne für erneuerbare Energien abzuschwächen und andererseits, die Fördermittel der KEV für weitere Nutzniesser zu öffnen, so etwa für grosse Wasserkraftwerke. Von SP und Grünen wurden hingegen Anträge eingebracht, welche die Zielsetzungen des Ausbaus der erneuerbaren Energien ambitionierter fassen wollten. Der Nationalrat erhöhte nach langer Diskussion den Netzzuschlag für die kostendeckende Einspeisevergütung KEV auf maximal 2,3 Rappen pro Kilowattstunde. Obschon sich die SVP gegen diese Erhöhung wehrte, gaben SVP-Vertreter den Anstoss, KEV-Beiträge auch für Grosswasserkraftprojekte, Holzkraftwerke und Biogasanlagen auszurichten. Mit Stichentscheid von Ratspräsident Rossini (sp, VS) wich die grosse Kammer vom Vorschlag des Bundesrats ab und nahm den Vorschlag ihrer Kommission an, Anreize zu schaffen, damit der Strom dann in das Netz eingespiesen wird, wenn der Bedarf am grössten ist. Die Höhe der Vergütung kann nach Lieferzeit differenziert werden. Der Vorschlag, die Nutzung von erneuerbaren Energien zum nationalen Interesse zu erklären, wurde von der SP und den Grünen mit einem Antrag auf Streichung bekämpft. Der Antrag wurde jedoch mit 135 zu 32 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt. Damit können in einer Güterabwägung auch Energieprojekte in Landschaften von nationaler Bedeutung geprüft werden. Am dritten Tag der Debatte nahm der Nationalrat ein Bonus-Malus-System auf, welches den Netzbetreibern Zielvorgaben machen soll bezüglich des Stromverbrauchs der Endkunden. Mit einem Bonus aus dem Netzzuschlagsfonds sollen jene Netzbetreiber belohnt werden, welche die Verbrauchsziele erreichen, die anderen sollen mit einem Malus belastet werden. Sowohl der Antragsteller Grunder (bdp, BE), als auch Bundesrätin Leuthard drückten ihre Hoffnung aus, dass der Ständerat in seiner Debatte noch an diesem System feilen werde. Am vierten Tag der Debatte verschärfte der Nationalrat die CO2-Grenzwerte von Fahrzeugen: Bis 2020 sollen Personenwagen, welche neu in Verkehr gesetzt werden, durchschnittlich noch 95 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren dürfen. Für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper sollen Grenzwerte festgelegt werden. Der Rat erhöhte zudem die Mittel für Gebäudesanierungen: Statt 300 Millionen sollen neu bis 450 Millionen Franken aus der CO2-Abgabe für die Gebäudesanierungen eingesetzt werden dürfen. Die CO2-Abgabe soll jedoch vorderhand nicht erhöht werden. Am fünften Tag der Debatte sprach sich die grosse Kammer gegen generelle Laufzeitbeschränkungen von Atomkraftwerken aus. Ab vierzig Jahren Betrieb sollen die Betreiber aber Langzeitbetriebskonzepte vorlegen müssen. In der Gesamtabstimmung nahm die grosse Kammer das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 mit 110 gegen 84 Stimmen bei einer Enthaltung an. Die Gegenstimmen kamen ausschliesslich aus den Fraktionen von SVP und FDP.

Stratégie énergétique 2050
Dossier: Ausbau und Erhalt von erneuerbaren Energien versus Umweltschutz

Trotz gewisser erzielter Erfolge beim Rückgang des CO2-Ausstosses von Neuwagen heizte sich das Klima bei den Autoimporteuren 2014 an. Im Berichtsjahr mussten diese nämlich CHF 5,1 Mio. Sanktionen zahlen, da der Ausstoss von Neuwagen im Jahr davor im Schnitt noch immer bei 145 g CO2/km gelegen und somit den seit 2013 geltenden Zielwert von 130 g CO2/km überstiegen hatte. Darüber hinaus folgte der Nationalrat im Rahmen der Debatte zur Energiestrategie 2050 dem Bundesrat und verlangte im Einklang mit der EU-Norm verschärfte Reduktionsziele bis 2020 (95 g CO2/km für Personenneuwagen). Das Argument von Christian Wasserfallen (fdp, BE), dass die topographischen Gegebenheiten in der Schweiz im Unterschied zu den meisten EU-Ländern vermehrt den Einsatz von Vierradantrieben verlangen würden, konterte Beat Jans (sp, BS) erfolgreich mit der Aussage, die Eigentümer von Personenwagen mit dem höchsten CO2-Ausstoss seien an der Goldküste heimisch.

CO2-Ausstoss von Neuwagen

Am 30. März wurde der Parteipräsident der FDP, Philipp Müller (AG), an der Delegiertenversammlung in Schaffhausen einstimmig und mit stehenden Ovationen in seinem Amt bestätigt. Müller wurde auch in der Presse ein gutes Zeugnis ausgestellt. Seine direkte Art habe zur Popularisierung der Partei beigetragen. Die Linie der Partei sei deutlicher geworden und die Mitglieder aktiver. Das Klischee des „pseudo-UDC“, das ihm einige Liberale aus der Romandie vor seiner Wahl ins Präsidium 2012 angehängt hatten, habe sich nicht bestätigt. Im Gegenteil: Müller entpuppe sich als echter Liberaler. Seine Kollegen im Nationalrat attestierten ihm hohes Engagement. Allerdings eckte Müller mit seiner jovialen und teilweise ins vulgäre abdriftenden Art auch ab und zu an. Zudem gab es nach wie vor Stimmen, die Müller im Vergleich zu seinem Vorgänger, Fulvio Pelli (TI) nicht als nationalen Präsidenten, sondern als Deutschschweizer wahrnahmen. Dies war insbesondere deshalb ein Problem, weil die FDP in der Romandie stärker verankert ist. Im Schnitt unterstützen 20% der Romands die PLR, während die FDP in der Deutschschweiz durchschnittlich 13% Wählerstärke aufweist. Auch das Etikett des „Monsieur 18%“ blieb an ihm haften: Müller hatte vor 14 Jahren mit einer Initiative den Ausländeranteil auf 18% der Bevölkerung beschränken wollen. Vielleicht auch dank seinem Faible für Asylpolitik schaffte Müller aber den Spagat zwischen Wirtschaftspartei und Volksnähe – dies schienen zumindest Umfragen Ende März zu bestätigen. An der Delegiertenversammlung ebenfalls bestätigt wurde das bisherige Vizepräsidium, bestehend aus Christian Lüscher (GE), Isabelle Moret (VD), Carla Speziali (TI) und Christian Wasserfallen (BE). Als Wahlkampfleiter wurde Vincenzo Pedrazzini (SZ) bestimmt.

Amtsübergabe als FDP-Präsident von Pelli zu Müller (2012)
Dossier: FDP-Präsidentinnen und -Präsidenten seit 2000

Nachdem die Motion Riklin (cvp, ZH) für einen Aktionsplan für die Geothermie 2013 im Nationalrat angenommen worden war, hat sich am 20. März 2014 auch der Ständerat mit dem Anliegen befasst. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-SR) hat ihrem Rat eine modifizierte Fassung der Motion zur Annahme empfohlen, mit welcher auch Bundesrätin Leuthard einverstanden war. Die kleine Kammer nahm die modifizierte Motion an und verlangte damit nicht mehr einen umfassenden Aktionsplan, aber eine Abklärung, wie die Förderung der Geothermie in der Schweiz in konkreten Schritten verbessert werden kann. Der Nationalrat nahm das Geschäft am 17. Juni 2014 wieder auf. Ein Mehrheitsantrag beantragte die Annahme der geänderten Motion, ein Minderheitsantrag Wasserfallen (fdp, BE) verlangte die Ablehnung. Mit 133 gegen 44 Stimmen bei 4 Enthaltungen wurde die Änderung des Ständerates gebilligt.

plan d’action en faveur de la géothermie (mo. 11.4027)
Dossier: Tiefengeothermie

Im März 2014 behandelte der Nationalrat als Erstrat die Motion Wasserfallen (fdp, BE), welche eine systematische Überprüfung der Rechtsetzung und Rechtsanwendung im Bereich der Luftfahrt verlangte. Mit dem Beschränken von Verwaltungsmassnahmen sollte dem Luftfahrtstandort Schweiz eine höhere Wirtschaftlichkeit ermöglicht werden. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion und verwies auf laufende Arbeiten des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl), welches als Aufsichtsbehörde auch die wirtschaftliche Wirksamkeit des geltenden Luftfahrtrechts im Auge behalte. Mit den Stimmen der SVP, der FDP und der halben CVP-Fraktion wurde die Motion im Nationalrat aber angenommen. Die kleine Kammer lehnte die Motion im November 2014 jedoch ab und verwies dabei auf die laufenden Arbeiten des Bazl.

systematische Überprüfung der Rechtsetzung

Beinahe sieben Stunden dauerte die Debatte zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG), welche der Nationalrat in der Frühjahrssession als Erstrat führte und die in erster Linie zum Ziel hatte, die geräteabhängige Gebühr für Radio und Fernsehen durch ein geräteunabhängiges System zu ersetzen. Zuerst hatte die grosse Kammer über einen Nichteintretensantrag einer Minderheit der KVF-NR, angeführt durch Natalie Rickli (svp, ZH) zu befinden. Diese argumentierte, die generelle Abgabepflicht käme einer Mediensteuer gleich und zusätzliche Steuern könnten lediglich über den Verfassungsweg eingeführt werden. Mit 119 zu 68 Stimmen lehnte der Nationalrat dieses Begehren schliesslich ab, womit die Mehrheit der grossen Kammer zum Ausdruck brachte, dass es sich ihrer Ansicht nach im vorliegenden Fall um eine Abgabe handle, was ebenfalls den Schlussfolgerungen eines 2010 erschienenen juristischen Gutachtens entsprach. Als einzige Fraktion stellte sich die SVP geschlossen gegen Eintreten auf die Vorlage. Die FDP-Liberale Fraktion war in der Eintretensfrage "ziemlich exakt geteilter Meinung", wie Gabi Huber (fdp, UR) als Fraktionssprecherin bemerkte. Alle anderen Fraktionen lehnten den Minderheitsantrag bei vereinzelten Enthaltungen geschlossen ab. Ebenfalls mit ähnlichen Mehrheiten abgelehnt wurde ein Rückweisungsantrag einer beinahe identischen Kommissionsminderheit und zwar mit den Aufträgen, zuerst eine Botschaft über den verfassungsmässigen Leistungsauftrag der SRG vorzulegen und das Volk zur Einführung einer Mediensteuer zu befragen. Ferner verlangte ein Einzelantrag Grossen (glp, BE) die Rückweisung des Geschäfts, um eine Vorlage auszuarbeiten, welche eine Finanzierung über den Bundeshaushalt vorsähe, womit sich eine private Inkassostelle erübrigen würde. Auch dieser Antrag wurde relativ deutlich abgelehnt, fand nebst der SVP-Fraktion und einer qualifizierten FDP-Minderheit jedoch auch Unterstützung bei einer geeinten GLP-Fraktion. In der Detailberatung stellten mehrheitlich SVP-dominierte aber auch links-grüne oder gar gemischte Kommissionsminderheiten zahlreiche Anträge, die jedoch fast ausnahmslos chancenlos blieben. Die Kommissionsmehrheit konnte sich mit ihren Änderungsanträgen auch erfolgreich gegen einen Minderheitsantrag Hurter (svp, SH) durchsetzen, als es darum ging, die Gebührenanteile für private Radio- und Fernsehveranstalter auf eine Spannbreite von 4-5% zu erhöhen. Ebenfalls obsiegte sie gegen eine Minderheit Huber (fdp, UR), welche die Aufteilung der Gelder zwischen Radio und Fernsehen analog Bundesrat nicht auf ein bestimmtes Verhältnis (36% zu 64%) festsetzen wollte. Als beinahe einziger Minderheitsantrag erfolgreich war ein von Kurt Fluri (fdp, SO), Olivier Français (fdp, VD) und Gabi Huber (fdp, UR) getragener Kompromissvorschlag für ein eingeschränktes Opting out: Bis fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen sich Haushalte ohne Empfangsmöglichkeiten von der Abgabe befreien können. Weder die Allianz aus Grünen und SVP, welche sich für eine generelle Befreiungsmöglichkeit einsetzte, noch die Kommissionsmehrheit, die analog Bundesrat kaum Möglichkeiten für ein Opting-Out schaffen wollte, konnten entsprechende Mehrheiten finden. Der zweite und letzte, durch eine marginale Mehrheit von einer Stimme angenommene Minderheitsantrag, eingebracht durch Christian Wasserfallen (fdp, BE), verhinderte den Ausbau der Regionaljournale der SRG, damit diese den privaten Anbietern keine Konkurrenz machen. Ein bedeutender Streitpunkt zeigte sich in der Frage, ob Unternehmen mit einem Mindestumsatz von CHF 50'000 ebenfalls generell eine Abgabe zu entrichten hätten. Zwei Einzelanträge Grossen (glp, BE) und Schilliger (fdp, LU), welche Unternehmen ganz von der Abgabepflicht befreien wollten, wurden mit 92 zu 92 Stimmen bei zwei Enthaltungen lediglich durch Stichentscheid des Präsidenten Lustenberger (cvp, LU) abgelehnt. Gegen die Abgabepflicht für Unternehmen stellten sich die Fraktionen der GLP, BDP, und SVP und die Mehrheit der FDP-Liberalen sowie einzelne CVP/EVP-Fraktionsmitglieder. Im Unterschied zu der fixen, durch Privathaushalte zu entrichtenden Abgabe sieht die bundesrätliche Fassung vor, die Höhe der Abgabe für Unternehmen nach deren Umsatz zu bestimmen. In dieser Form verabschiedete der Nationalrat, unter Opposition der GLP- und SVP-Fraktionen sowie einer starken FDP-Minderheit, den Entwurf an den Ständerat, welcher das Geschäft in der Sommersession als Zweitrat behandelte.

Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 26. September 2014
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Das Nationalratspräsidium wurde 2013 von Maya Graf (gp, BL) geführt, der ersten grünen Nationalrätin in diesem Amt. Als ihr Nachfolger wurde Vizepräsident Ruedi Lustenberger (cvp, LU) in der Wintersession mit 175 von 183 gültigen Stimmen bestätigt. Neuer erster Vizepräsident wurde Stéphane Rossini (sp, VS) mit 166 von 169 gültigen Stimmen. Für das Amt des zweiten Vizepräsidenten, das 2014 turnusgemäss der FDP zugesprochen wird, kandidierten bei der FDP-internen Ausmarchung drei Kandidierende. Die Freisinnigen entschieden sich aus dem jungen Trio Caroni (AR), Wasserfallen (BE) und Markwalder (BE) für die erfahrenere Christa Markwalder, die damit aller Voraussicht nach, ihre Wiederwahl bei den Nationalratswahlen 2015 vorausgesetzt, das Präsidium 2016 inne haben wird. Markwalder erhielt 137 von 173 gültigen Stimmen; 24 Stimmen entfielen auf Wasserfallen. Den Vorsitz im Ständerat besetzte im Berichtjahr Filippo Lombardi (cvp, TI). Ihm zur Seite standen Hannes Germann (svp, SH) und Claude Hêche (sp, JU), die in der Wintersession zum Nachfolger von Lombardi bzw. zum neuen ersten Vizepräsidenten gewählt wurden. Germann erhielt dabei alle 42 gültigen Stimmen und auf Hêche entfielen 40 der 41 gültigen Stimmen. Mit Raphaël Comte (NE) wird die FDP 2016 zudem voraussichtlich auch einen relativ jungen Ständeratspräsidenten stellen; Comte wurde mit 36 von 39 gültigen Stimmen zum neuen zweiten Vizepräsidenten gewählt.

Wahlen für das Nationalrats- und Ständeratspräsidium 2013
Dossier: Nationalrat und Ständerat. Wahl des Präsidiums und des Büros

Mitte November kürte die Bundeshausfraktion die Kandidierenden für das zweite Vizepräsidium in beiden Parlamentskammern. 2016 wird die FDP den Vorsitz im Stände- und im Nationalrat innehaben. Die von einer Fraktion vorgeschlagenen Kandidierende werden im Normalfall gewählt und rücken vom zweiten Vize- zum ersten Vizepräsident bzw. vom ersten Vize- zum Präsidenten auf. Um das Amt im Nationalrat bewarben sich Christa Markwalder, Christian Wasserfallen und Andrea Caroni, während für die kleine Kammer einzig die Kandidatur von Raphaël Comte anstand. Das Ständeratsamt wäre eigentlich für den allerdings kurz zuvor verstorbenen Pankraz Freitag vorgesehen gewesen. Nominiert wurden schliesslich Markwalder und Comte.

Vizepräsidium in beiden Parlamentskammern

Innerhalb der Partei sorgte die Familienpolitik für einigen Wirbel. Noch 2012 hatte die FDP mit einem Positionspapier für eine liberale Familienpolitik auf sich aufmerksam gemacht. Anfang Jahr hatte die Präsidentenkonferenz dann allerdings mit einem Nein zum Familienartikel einige FDP-Mitglieder und insbesondere die Frauensektion vor den Kopf gestossen. Die Differenzen innerhalb des Freisinns bezüglich seiner Familienpolitik kamen mit der SVP-Familieninitiative ein zweites Mal zu Tage. Mitte April sprach sich der Berner Nationalrat Christian Wasserfallen für eine Unterstützung des SVP-Begehrens aus. Es müsse ein Zeichen für die traditionelle Familie gesetzt werden. Die Partei fasste dann im Oktober allerdings eine überraschend deutliche Nein-Parole, was ihr prompt geharnischte Kritik seitens der SVP bescherte.

Familienpolitik

Nachdem sich der Nationalrat entgegen seiner vorberatenden Kommission im Vorjahr darauf geeinigt hatte, auf die Vorlage zur Genehmigung und Umsetzung der Aarhus-Konvention einzutreten, nahm er in der Frühjahrssession 2013 die Detailberatung des Geschäfts in Angriff. Die Konvention garantiert erstens den Zugang zu Umweltinformationen, zweitens die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren zu umweltrelevanten Anliegen und sie regelt drittens den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Aufgrund des Antrags einer bürgerlichen Kommissionsmehrheit wurde der bundesrätliche Entwurf dahingehend modifiziert, dass Kantone von der vorgesehenen Pflicht enthoben wurden, regelmässig den Zustand der Umwelt auf ihrem Gebiet zu überprüfen. Vor der Gesamtabstimmung lag dem Rat ein breit gestützter bürgerlicher Minderheitsantrag auf Ablehnung des Entwurfes vor. Hans Killer (svp, AG) und Christian Wasserfallen (fdp, BE) wiederholten als Vertreter der Minderheit dabei die Argumente, die im Vorjahr bereits bei der Eintretensdebatte vorgebracht wurden: Bestehende Regelungen in der Schweiz würden dem Anliegen bereits ausreichend Rechnung tragen, weswegen nur der Administrationsaufwand vergrössert würde. Darüber hinaus würde die Wirtschaft behindert und das Verbandsbeschwerderecht unnötig gestärkt. Nachdem Befürworter der Ratifikation versicherten, die Änderung hätte keinen Ausbau des Verbandsbeschwerderechts zur Folge und Bundesrätin Leuthard an die Vorbildfunktion appellierte, welche die Schweiz in diesem Bereich einnehmen könnte, fand das Geschäft mit 93 zu 88 Stimmen bei drei Enthaltungen knappen Zuspruch. Während GLP, Grüne und SP die Genehmigung der Konvention klar befürworteten und FDP und SVP einem solchen Vorgehen fast ebenso deutlich entgegen standen, gaben sich CVP und BDP uneinig. In der kleinen Kammer, die das Geschäft als Zweitrat behandelte, zeigte sich ein ähnliches Bild wie bereits zuvor im Nationalrat. Ein bürgerlicher Antrag der Kommissionsmehrheit, der auf die Vorlage nicht eintreten wollte, wurde mit 20 zu 13 Stimmen abgelehnt und auch ein bürgerlicher Minderheitsantrag, der nach den Beratungen der Kommission die Ablehnung des Geschäfts forderte, unterlag nach längerem Plädoyer der Umweltministerin, welche die Angst vor einer Ausweitung des Verbandsbeschwerderechts einmal mehr als unbegründet bezeichnete, mit 14 zu 29 Stimmen. Mit ähnlichen Mehrheitsverhältnissen wie in den jeweiligen Gesamtabstimmungen verabschiedeten die Räte die Vorlage schliesslich in der herbstlichen Schlussabstimmung.

Genehmigung und Umsetzung der Aarhus-Konvention
Dossier: Aarhus-Konvention

Gleich vier aktuelle Geschäfte kreisten um die Frage von Open Government Data, also der Freigabe von Datenbeständen des Bundes für die interessierte Öffentlichkeit. Eine Motion Graf-Litscher (sp, TG) forderte ein Verzeichnis aller Datenbestände des Bundes, ein Portal, mit dem der Zugang zu diesen Daten sichergestellt wird, sowie begleitende Massnahmen zur Förderung der Nutzung dieser Daten durch die Öffentlichkeit. Der Nationalrat nahm die gesamte Motion mit 97 zu 77 Stimmen an, obwohl der Bundesrat sich gegen die Punkte 1 und 3 ausgesprochen hatte. Opposition kam vor allem aus dem SVP- und CVP-Lager. Der Vorstoss wurde im Berichtjahr in der kleinen Kammer noch nicht behandelt. Mitte 2013 doppelte Graf-Litscher mit einem noch nicht behandelten Postulat nach, dass die Prüfung der Freigabe von Daten zu Finanzzahlen verlangt. Ein Postulat Riklin (cvp, ZH), das einen eigentlichen Masterplan fordert, mit dem Analysen der Bestände, des Nutzenpotenzials und der Kosten durchgeführt sowie der nötigen rechtlichen und technischen Massnahmen für die Freigabe von Bundesdaten vorgenommen werden sollen, wurde vom Nationalrat mit 120 zu 59 Stimmen überwiesen. Auch hier verwies der Bundesrat vergeblich auf das bereits 2011 überwiesene Postulat Wasserfallen (fdp, BE) (11.3884), auf dessen Grundlage die Regierung aktuell bereits einen Bericht verfasse, der demnächst vorliege und in dem der Handlungsbedarf aufgezeigt werde. Bereits im Vorjahr überwiesen worden war eine Motion der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-NR), welche die Veröffentlichung von Meteodaten nach dem Prinzip von Open Government Data fordert (Mo. 12.3335). In der Folge schaltete der Bund Mitte September dann eine erste Open-Data-Plattform (Opendata.admin.ch) auf. Bisher dezentral abgelegte, öffentliche Daten werden damit über eine einzige Plattform zugänglich und leichter auffindbar gemacht. Die Plattform wird zusammen mit dem Bundesamt für Statistik, Swisstopo, Meteo Schweiz und der Nationalbibliothek geführt. Experten schätzten das wirtschaftliche Potenzial von Open-Data auf bis zu CHF 1,2 Mia. Der erwähnte Bericht des Bundesrates erschien ebenfalls Mitte September. Als Folge des Berichts wurde das Informatiksteuerungsorgan des Bundes beauftragt, zusammen mit dem Bundesarchiv und der Bundeskanzlei einen Entwurf für eine Open Government Data Strategie zu entwerfen und die Umsetzung auf 2014 zu planen.

Open Government Data
Dossier: E-Government

Suite à l’adoption d’un postulat Wasserfallen (plr, BE) par le Conseil national en mars, le Conseil fédéral a été chargé de proposer des mesures permettant de promouvoir l'investissement dans l'efficacité énergétique des bâtiments sur le marché du logement. Le dépositaire a fait valoir que le droit du bail en vigueur n'incitait guère à de tels investissements.

promouvoir l'investissement dans l'efficacité énergétique des bâtiments sur le marché du logement

Nach sieben Amtsjahren gab Fulvio Pelli (TI) am 21. April die Präsidentschaft der FDP ab. Karin Keller-Sutter (SG) wäre als Nachfolgerin zuoberst auf der Wunschliste gestanden, da sie aus der Deutschschweiz stammt, ein nationales Profil und die nötige Konsenskompetenz aufweise, die es für dieses Amt brauche. Die St. Galler Ständerätin sagte jedoch ab, weil für sie das Präsidialamt nicht mit dem Ständeratsmandat vereinbar sei. Mit Ruedi Noser (ZH), Philipp Müller (AG), dem Vizepräsidenten Vincenzo Pedrazzini (SZ), Andrea Caroni (AR), Martin Schmid (GR), Christian Wasserfallen (BE) oder Pankraz Freitag (GL) wurden in der Presse einige mögliche Namen genannt, die Findungskommission klagte jedoch über eine eigentliche Kandidatenflaute und zahlreiche Absagen. Anfang März stellte die Kommission dann mit Pankraz Freitag (GL) und Philipp Müller (AG) zwei unterschiedlich profilierte Papabili vor, die sich an verschiedenen Hearings in den Kantonen präsentieren mussten. Dem medial besser bekannten und in Bern auch besser vernetzten Müller wurden in der Presse die besseren Chancen eingeräumt: Dem gelernten Gipser wurde eher zugetraut, aus der FDP wieder eine Volksbewegung zu machen als dem von Wirtschaftskreisen unterstützte Glarner Mathematiklehrer. Müller hatte sich allerdings in der Romandie aufgrund seiner dezidierten und harten Asylpolitik nicht viele Freunde geschaffen. Zu einer Kampfwahl kam es jedoch nicht, da sich Freitag Mitte März als Kandidat zurückzog. Müller wurde am 22. April schliesslich ohne Gegenstimme mit 330 zu 0 Stimmen gewählt. Pelli wurde an derselben Abgeordnetenversammlung in Bern für seine Leistungen für die FDP mit stehenden Ovationen geehrt. Zwar habe er den Wählerschwund nicht aufhalten können, es sei ihm aber gelungen, interne Grabenkämpfe zu lindern. Darüber hinaus dürfe die Fusion mit den Liberalen als Erfolg verbucht werden. Die künftigen Erfolge der FDP würden auch eine Ernte von Pellis Wirken sein. Müller startete mit einer eigentlichen Tour de Suisse in sein Präsidium. Nach einigen Wochen mussten auch seine Kritiker anerkennen, dass der Neue für viel Schwung und eine grössere Nähe zur Basis sorge.

Amtsübergabe als FDP-Präsident von Pelli zu Müller (2012)
Dossier: FDP-Präsidentinnen und -Präsidenten seit 2000

Im Juni überwies der Nationalrat entgegen des Antrages des Bundesrates ein Postulat Wasserfallen (fdp, BE), welches vom Bundesrat einen Bericht zum Handlungsbedarf des Bundes zur Verflüssigung des Verkehrs fordert. Der Postulant begründete das Postulat mit den zusätzlichen Emissionen, welche durch Verkehrsberuhigungen und Staus entstehen. Bundesrätin Leuthard argumentierte in der Diskussion erfolglos, dass die meisten Punkte des Postulats in verschiedenen Konzepten sowie im 2011 mit grosser Mehrheit angenommenen Postulat Hany (cvp, ZH; zum Staumanagement auf den Nationalstrassen mithilfe des Pannenstreifens) (11.3597) bereits in Arbeit seien.

Postulat zur Verflüssigung des Verkehrs (10.3417)

Für die fünf Sitze des Vizepräsidiums bewarben sich sechs Kandidierende. Um eine bessere regionale Vertretung zu erhalten, hatte die FDP das Vizepräsidium von vier auf fünf Sitze erweitert. Gewählt wurden Christian Lüscher (GE), Christian Wasserfallen (BE), Isabelle Moret (VD), Vincenzo Pedrazzini (SZ) und Carla Speziali (TI). Über die Klinge springen musste Carmen Walker-Späh (ZH).

Neues Vizepräsidium für die FDP

Weil die Tessiner FDP eine Amtszeitbeschränkung von 16 Jahren für Volksvertreter kennt, hätte Fulvio Pelli (TI) eigentlich nicht mehr zu den Nationalratswahlen antreten dürfen. Die Statuten sehen allerdings Sonderbewilligungen vor, die dem Parteipräsidenten und Aushängeschild der Tessiner FDP vom Parteivorstand auch gewährt wurden. Pelli selber kündigte an, solange im Nationalrat zu bleiben, wie er Präsident sei. Er war aufgrund der gehäuften Niederlagen seiner Partei bei kantonalen Wahlen und der intransparenten Kommunikation in seiner Funktion als Verwaltungsratspräsident bei der Tessiner Kantonalbank auch in der Südschweiz nicht unumstritten. Seine äusserst knappe Wiederwahl in den Nationalrat – 54 Stimmen verhalfen ihm dazu – liess die Kritiker ebenfalls nicht verstummen. Pelli selber gab nach der Niederlage bei den eidgenössischen Wahlen bekannt, im April 2012 sein Amt abzugeben. Dies habe er bereits vor zwei Jahren beschlossen. Als potentielle Nachfolgerinnen und Nachfolger wurden Karin Keller-Sutter (SG), Philipp Müller (AG), Christian Wasserfallen (BE), Ruedi Noser (ZH) und Andrea Caroni (AR) ins Spiel gebracht. Keller-Sutter kündigte früh an, dass für sie das Amt als Parteipräsidentin mit jenem als Ständerätin unvereinbar sei. Eine Findungskommission wurde im Dezember eingesetzt und als Wahltermin der 21. April 2012 festgelegt.

Amtsübergabe als FDP-Präsident von Pelli zu Müller (2012)
Dossier: FDP-Präsidentinnen und -Präsidenten seit 2000

Die 2007 verabschiedete E-Government-Strategie Schweiz, die zum Ziel hat, dass Wirtschaft und Bevölkerung Geschäfte mit Behörden elektronisch abwickeln können, war Gegenstand verschiedener, die Bundesverwaltung betreffender Vorstösse im Berichtsjahr. Thema war dabei die Idee der Open Government Data, also die Öffnung der Datenbestände des Bundes. Verschiedene Interpellationen fragten etwa die Organisation des Zugangs zu solchen Daten, allfällige Kosten oder die Zusammenarbeit mit den Kantonen nach (11.3445 (Riklin (cvp, ZH)), 11.5039 und 11.5040 (Graf-Litscher (sp, TG))). In der Wintersession nahm der Nationalrat zudem ein Postulat Wasserfallen (fdp, BE) an, das den Bundesrat beauftragt, die Chancen und Risiken der Zugänglichkeit zu Daten und Dokumenten des Bundes abzuschätzen. Eingereicht aber noch nicht behandelt wurde zudem das Postulat Riklin (11.3902), das einen Masterplan zu Open Government Data verlangt. Der Bundesrat beurteilte das Thema als neu und deshalb wichtig, wollte aber zuerst Grundlagen schaffen. Er beantragte deshalb die Annahme des Postulats Wasserfallen, aber die Ablehnung des Vorstosses von Kathy Riklin.

Open Government Data als strategischer Schwerpunkt im E-Government (11.3884)
Dossier: E-Government

Im Kanton Bern lancierte die Linke mit Hans Stöckli (sp) und Alec von Graffenried (gp) die Rückeroberung des linken Ständeratssitzes, den sie im Frühling bei der Ersatzwahl von Bundesrätin Sommaruga an die SVP verloren hatte. Die damals unterlegene Ursula Wyss hatte sich Ende April entschieden, nicht mehr anzutreten. Die SVP trat hingegen wieder mit dem damals erfolgreichen und amtierenden Adrian Amstutz (svp) an, der sich während des Wahlkampfes ungewohnt staatsmännisch gab. Ihren aufgrund der Abspaltung von der SVP 2008 geerbten Sitz wollte die BDP mit Werner Luginbühl verteidigen. Neben diesen vier politischen Schwergewichten kandidierten sechs weitere Personen: Christian Wasserfallen (fdp), Marianne Streiff-Feller (evp), Andreas Brönnimann (edu), Norbert Hochreutener (cvp), Joseph Rothenfluh (parteifrei.ch) und Rolf Zbinden (pda).

Diese sechs erreichten allerdings zusammen weniger als die Hälfte der Stimmen der vier Erstplatzierten und zogen sich – mit Ausnahme von Rothenfluh – konsequenterweise für den auch wegen der hohen Kandidatenzahl starken Aufsplitterung der Stimmen nötigen zweiten Wahlgang zurück. Von den vier Favoriten hatte keiner die für das absolute Mehr nötige Stimmenzahl erreicht. Am meisten Stimmen erhielt Amstutz (143'350), gefolgt von Luginbühl (142'423) und Stöckli (128'633). Von Graffenried folgte auf Rang vier (106'081). Die Linke war sich uneins, ob es besser sei mit beiden Kandidierenden wieder anzutreten. Ein Doppelticket hätte eine stärkere Mobilisierung aber auch gegenseitige Konkurrenz bedeutet. Dass sich von Graffenried schliesslich zurückzog, erwies sich im zweiten Wahlgang als gewinnbringende Strategie für das links-grüne Lager. Die Grünen empfahlen ihrer Wählerschaft neben Stöckli auch Luginbühl. Letzterer wurde auch von der SVP – neben Amstutz – zur Wahl empfohlen. Luginbühl setzte sich aufgrund der breiten Unterstützung denn auch deutlich mit 216'685 Stimmen durch. Entgegen den Erwartungen lag jedoch Stöckli (166'990) überraschend deutlich vor Amstutz (147'787) an zweiter Stelle. Damit hatte die SVP ihren erst im Frühjahr des Berichtjahres eroberten Ständeratssitz bereits wieder verloren. Das Resultat wurde als Absage an die historische ungeteilte bürgerliche Standesstimme interpretiert. Die Wählerschaft in der Mitte habe mehr Gemeinsamkeiten mit Stöckli als mit Amstutz gesehen, so das einhellige Medienurteil. Die Nichtwahl von Amstutz, der sich mit der höchsten kantonalen Stimmenzahl für die Nationalratswahlen trösten konnte, hatte zur Folge, dass der aus dem Nationalrat abgewählte Jean-Pierre Graber (svp) nicht in die grosse Kammer nachrutschte und damit der Berner Jura zum ersten Mal seit 1848 nicht mehr in Bern vertreten war. Die spannende Ausgangslage vermochte die Wählerschaft auch für den zweiten Wahlgang zu mobilisieren: die Beteiligung für den zweiten Wahlgang lag bei 46,8%.

Kanton Bern – Ständeratswahlen 2011
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2011 (nach Kantonen)

Le Conseil national a adopté par 95 voix contre 69 trois initiatives parlementaires Wobmann (udc, SO), Wasserfallen (plr, BE) (Iv. Pa. 10.497) et de Buman (pdc, FR) (Iv. Pa. 10.499) modifiant la loi fédérale sur la circulation routière afin de lever l’interdiction d’effectuer des courses sur circuit avec des véhicules automobiles. La commission a recommandé d’adopter les motions estimant que la sécurité est désormais assurée pour des courses publiques, que l’industrie de l’équipement automobile est importante en Suisse et que ce type d’activité a un fort potentiel économique. Une forte minorité s’y est opposée estimant que le territoire suisse possède peu de terrains inconstructibles, que les tests industriels peuvent déjà être pratiqués en Suisse et que ce type d’activité est une atteinte à l’environnement. Le Conseil des Etats les a toutes rejetées par 20 voix contre 13 sur recommandation de sa commission et malgré une proposition de minorité Imoberdorf (pdc, VS). Il avait auparavant rejeté par 23 voix contre 12 une initiative parlementaire Fournier (pdc, VS) de même teneur.

lever l’interdiction d’effectuer des courses sur circuit

Le Conseil national a transmis un postulat Wasserfallen (plr, BE) demandant au Conseil fédéral d’établir un rapport sur l’approvisionnement futur de la Suisse en électricité qui tienne compte de l’évolution de la consommation d’électricité, des risques de sécurité des modes de production, de la sécurité de l’approvisionnement, de l’écologie, de la politique extérieure ainsi que d’aspects économiques.

l’approvisionnement futur de la Suisse

Auf verschiedene Ereignisse, die der alten Diskussion um eine Regierungsreform neue Nahrung gegeben hatten, wurde mit zahlreichen Ideen und Vorstössen für eine Regierungsreform reagiert. Die Vorschläge – Amtszeiten, Anzahl Regierungsmitglieder, Regierungszusammensetzung, Umgestaltung der Departemente – waren allerdings allesamt nicht neu und weiterhin politisch umstritten. Verschiedene Vorstösse zielten auf eine Reform der Amtszeit ab. Eine Motion Cramer (gp, GE) (Mo. 10.3135) sah ein Verbot von Bundesratsrücktritten während der Legislatur vor. Die Motion, die noch im Frühling vom Ständerat angenommen worden war, hatte mit den unkoordinierten Rücktritten der Bundesräte Leuenberger und Merz Rückenwind erhalten. Trotzdem hatte der Vorstoss im Nationalrat keine Chance. Gleich zwei Anliegen verfolgten die Amtszeitbeschränkung für Bundesräte auf acht Jahre. Aber weder die parlamentarische Initiative Wasserfallen (fdp, BE) (Pa.Iv. 09.482) noch die parlamentarische Initiative Moret (fdp, VD) (Pa.Iv. 09.494) fanden in der grossen Kammer Gehör. Die Nationalräte folgten ihrer Kommission, welche keinen Handlungsbedarf sah, da die mittlere Amtsdauer seit dem 2. Weltkrieg bereits bei etwa acht Jahren liege. Am meisten Sukkurs erhielt die Idee einer Verlängerung der Amtszeit des Bundespräsidiums. Bundesrat Leuenberger, die Grünen, die CVP und die FDP äusserten sich grundsätzlich positiv zur Idee einer Amtszeitverlängerung für das Bundespräsidium, obschon eine Motion Hodgers (gp, GE) (Mo. 10.3108), die eine Ausdehnung der Bundespräsidentschaft auf vier Jahre vorsah, im Nationalrat in der Sommersession diskussionslos abgelehnt worden war.

Reform der Amtszeit Verbot von Bundesratsrücktritten Amtszeitbeschränkung Verlängerung der Amtszeit des Bundespräsidiums