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  • Reynard, Mathias (sp/ps, VS) NR/CN

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Après son acceptation par le Conseil des Etats, le contre-projet indirect à l'initiative pour un congé de paternité a été discuté en septembre 2019 par le Conseil national. Après un long débat durant lequel l'initiative populaire pour un congé paternité raisonnable était également à l'ordre du jour, le contre-projet a récolté 129 voix contre 62. L'UDC était la principale opposante au congé paternité. Une minorité Reynard (ps, VS) a proposé un congé parental de 38 semaines. Cette proposition a été balayée par 131 voix contre 60. En plus des socialistes et des vert-e-s, les verts'libéraux ainsi que deux PBD étaient pour ce modèle. L'initiative populaire à l'origine de ce débat a elle été refusée par 120 voix contre 67.

Contre-projet indirect à l'initiative pour un congé de paternité (18.441)
Dossier: Parlamentarische Vorstösse zu Vaterschafts- oder Elternurlaub

Après son refus par le Conseil des Etats, l'initiative populaire pour un congé de paternité a été discutée en septembre 2019 par le Conseil national. Après un long débat durant lequel le contre-projet de la CSSS-CE était également à l'ordre du jour, l'initiative a été refusée par 120 voix contre 67. L'UDC était la principale opposante au congé paternité. Une minorité Reynard (ps, VS) avait proposé un congé parental de 38 semaines, ce qui a été balayé par 131 voix contre 60. En plus des socialistes et des vert-e-s, les verts'libéraux ainsi que deux PBD étaient pour ce modèle. Le contre-projet a lui été accepté par 129 voix contre 62.

Initiative populaire pour un congé paternité raisonnable (18.052)
Dossier: Parlamentarische Vorstösse zu Vaterschafts- oder Elternurlaub

La motion de Jean-Christophe Schwaab (ps, VD), reprise par Mathias Reynard (ps, VS), pointe du doigt la méthode des faillites abusives en chaîne. En effet, elle explique que certaines personnes mettent successivement en faillite leurs entreprises, puis en recréent des nouvelles immédiatement. Cette méthode permettrait à ces personnes de ne pas honorer des factures, et créerait une concurrence déloyale pour les entreprises «honnêtes». De plus, elle précise que non seulement les salariés, fournisseurs et créanciers se retrouvent en difficulté, mais aussi que c'est à l’assurance insolvabilité d’effacer l’ardoise. La motion propose d’interdire l’inscription au registre du commerce d'une personne qui a détenu plus d’une société mise en faillite au cours de l’année écoulée.
De son côté, le Conseil fédéral a proposé de rejeter la motion. Il a indiqué qu’un message était en cours d’élaboration. En effet, une procédure de consultation a été entamée en 2015 à la suite de la publication du rapport sur le postulat 11.3925. Néanmoins, le parlementaire Reynard a souligné, lors du débat en chambre, que la procédure était trop lente, et que rien n’avait encore été fait. La chambre du peuple a adopté la motion par 140 voix contre 47 et 5 abstentions. Alors que les voix PDC et PLR étaient partagées, une forte majorité des voix UDC (62) a fait pencher la balance en faveur de la motion.

Mo. Stopper les faillites en chaîne (Mo. 17.3759)
Dossier: Stopp den Kettenkonkursen

Der Bundesrat beantragte dem Parlament im März 2019 die Abschreibung von fünf Geschäften zur postalischen Grundversorgung: Die Motion Amherd (cvp, VS) für «regional differenzierte Erreichbarkeitsvorgaben in der postalischen Grundversorgung» (Mo. 16.3481), die Motion Amherd für «mehr Transparenz in der Erfüllung der postalischen Grundversorgung» (Mo. 16.3482), die Motion KVF-NR zur «Postgesetzgebung» (Mo. 17.3012), die Motion KVF-SR betreffend die «strategische Poststellennetz-Planung» (Mo. 17.3356), sowie das Postulat Reynard (sp, VS) «Die Zukunft des Poststellennetzes geht uns alle an!» (Po. 16.3933). Der Bundesrat sah die genannten Anliegen als erfüllt an durch die neuen Erreichbarkeitsvorgaben, die er per 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt hatte.
Der Ständerat, der sich im Juni 2019 zuerst mit dem Abschreibungsantrag auseinandersetzte, beurteilte dies anders: Die vier erstgenannten Geschäfte seien nicht abzuschreiben, so lange nicht klar sei, ob die Anliegen mit den neuen Vorgaben des Bundesrates an die Post auch wirklich erfüllt seien. Dies müsse sich erst zeigen. Der Abschreibung des Postulats Reynard stimmte der Ständerat jedoch zu.
Der Nationalrat stimmte im Juni 2019 hingegen der Abschreibung aller fünf fraglichen Geschäfte zu: Die grosse Kammer folgte dem Antrag des Bundesrates bei diesen Geschäften vollumfänglich.
In der Herbstsession 2019 stimmte schliesslich auch der Ständerat der Abschreibung der verbliebenen vier Geschäfte zu und begründete seinen Sinneswandel mit dem Postulat KVF-NR über die «längerfristige Weiterentwicklung des Zugangs zu Dienstleistungen der postalischen Grundversorgung», welches die Anliegen der vier Geschäfte aufnehme und so sicherstelle, dass diese nicht aus der politischen Agenda verschwänden.

Regional differenzierte Erreichbarkeitsvorgaben in der postalischen Grundversorgung (Mo. 16.3481)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post

Mit dem Internet verbundene Produkte – etwa «smarte» Haushaltsgeräte, Spielzeuge oder Fahrzeuge und digitale Heimassistenten wie «Siri» oder «Alexa» – erfassen und übermitteln individuelle Daten über ihre Nutzerinnen und Nutzer. Diese Daten seien oft schlecht gesichert und leichte Beute für eine zweckentfremdete Nutzung, stellte Nationalrat Mathias Reynard (sp, VS) fest. Sein Postulat mit dem Auftrag, zu prüfen, wie der Datenschutz in diesem Bereich verbessert werden könnte, überwies die grosse Kammer in der Sommersession 2019 stillschweigend. Der Bundesrat hatte die Annahme des Postulats beantragt, weil er den Auftrag zusammen mit einem bereits 2017 überwiesenen Postulat Glättli (gp, ZH; Po. 17.4295) erfüllen könne.

Verbesserung der Sicherheit von mit dem Internet verbundenen Produkten (Po. 19.3199)

Das Burnoutsyndrom als Berufskrankheit im Sinne des UVG anerkennen lassen, wollte Mathias Reynard (sp, VS) im März 2018 mit einer parlamentarischen Initiative. Die Umbrüche in der Arbeitswelt gingen insbesondere zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und führten zu steigenden psychischen Belastungen – so sei auch eine Zunahme und Verschlimmerung der Burnoutfälle zu beobachten, erklärte der Initiant. Da das KVG Burnout nur als Depression erfasse, würden zahlreiche Fälle nicht übernommen. Eine Anerkennung als Berufskrankheit würde die Vorbeugung und die Behandlung der Krankheit sowie die Wiedereingliederung der Patientinnen und Patienten erleichtern.
Die SGK-NR entschied sich mit 17 zu 7 Stimmen, kein Folgegeben zu empfehlen. So gebe es weder in der Forschung noch in der Praxis eine klare Definition von «Burnout», auch das Tarmed kenne keine entsprechende Position. Zudem würden Burnouts durch verschiedene Faktoren gleichzeitig verursacht, ihre Ursache könne kausal nicht eindeutig auf die Arbeitsbelastung zurückgeführt werden.
Mit 113 zu 54 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) sprach sich der Nationalrat in der Sommersession 2019 gegen den Minderheitsantrag Feri (sp, AG) und somit gegen Folgegeben aus.

Das Burnoutsyndrom als Berufskrankheit anerkennen

Mittels parlamentarischer Initiative forderte Mathias Reynard (sp, VS) eine Beweislasterleichterung für die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Nach bestehendem Artikel 6 GlG gelte bei zivilrechtlichen Klagen gegen die Arbeitgebenden für eine Reihe von Diskriminierungsformen die Beweislasterleichterung; der Tatbestand der sexuellen Belästigung gehöre jedoch nicht dazu. Es sei äusserst problematisch, dass die hohe Zahl von Gerichtsurteilen zuungunsten der klagenden Person unter anderem auch auf die Beweisschwierigkeit von sexueller Belästigung zurückzuführen sei. Aus diesem Grund schlug Reynard vor, den Artikel zur Beweislasterleichterung um den Tatbestand der sexuellen Belästigung zu ergänzen und so die Beweishürde für eine Verurteilung zu senken. Dadurch müsste die Klägerin bzw. der Kläger das Vorliegen einer sexuellen Belästigung künftig durch Hinweise glaubhaft machen und nicht mehr beweisen können. Es wäre dann an der beklagten Person bzw. am beklagten Unternehmen, Gegenteiliges nachzuweisen. Wie der Initiant im Rat unterstrich, sei die Beweislasterleichterung jedoch nicht mit der Beweislastumkehr zu verwechseln.
Die RK-NR, welche die parlamentarische Initiative vorgeprüft hatte, beantragte mit einer Mehrheit von 16 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dem Vorstoss keine Folge zu geben. Ungleich den Diskriminierungsformen mit Beweislasterleichterung sei es den Arbeitgebenden im Falle der sexuellen Belästigung kaum möglich, Befreiungsbeweise zu liefern, lautete die Begründung des Mehrheitsantrags. Die Beweislasterleichterung stehe ausserdem in einem Widerspruch mit wichtigen Pfeilern der Schweizer Rechtsordnung, so auch der Unschuldsvermutung. Weiter habe das Parlament in der Vergangenheit bereits ähnliche Vorstösse abgelehnt.
Eine Minderheit der RK-NR – bestehend aus SP-Nationalrätinnen und -räten – erachtete diese Argumente hingegen als unbegründet und verwies auf andere Länder, welche diese Praxis bereits erfolgreich anwendeten und positive Erfahrungen damit gesammelt hätten. Flavia Wasserfallen (sp, BE) fügte im Namen dieser Minderheit an, dass es den Arbeitgebenden zudem jederzeit möglich sei, externe Fachstellen mit der Untersuchung des Falls zu beauftragen und so womöglich die nötigen Beweise zu finden. Die Hürde für eine entsprechende Verurteilung bleibe trotz Beweislasterleichterung hoch. Der Nationalrat folgte jedoch dem Mehrheitsantrag und gab der Initiative in der Sommersession 2019 mit 133 zu 51 Stimmen bei 3 Enthaltungen keine Folge. Während sich sowohl SP und Grüne als auch SVP, FDP und die Mitte jeweils geschlossen hinter den Minderheitsantrag respektive hinter den Mehrheitsantrag stellten, zeigte sich bei der GLP mit drei Stimmen für den Minderheitsantrag und fünf Stimmen für den Mehrheitsantrag ein gemischtes Bild.

Sexuelle Belästigung. Beweislast erleichtern (Pa.Iv. 17.501)

Un comité mené principalement par des membres de l'Union démocratique fédérale ainsi que l'UDC a déposé le lundi 8 avril 2019 un référendum contre la loi résultant d'une initiative parlementaire Reynard, acceptée en chambres, qui visait à pénaliser les propos homophobes. Le comité référendaire estime que les discriminations sur les orientations sexuelles sont un phénomène marginal, et que l'extension de la norme antiraciste conduirait à des «vagues de plaintes absurdes contre des personnes qui adoptent une attitude critique à l'égard de l'homosexualité», rapporte un article du quotidien Le Temps. Le référendum a été nommé «non à la censure», et la liberté d'expression sert de ressort principal au discours des référendaires. Selon le comité, la loi contre le racisme existante a déjà été créée pour «faire taire les opposants politiques». Une banderole appelant à la tolérance, à la diversité des opinions ainsi que de nombreuses références à la Convention européenne des Droits de l'Homme ont accompagné la remise des paraphes. Pour rappel, la récolte des signatures avait été entachée par un scandale, lorsque Mathias Reynard avait dénoncé sur les réseaux sociaux les pratiques des référendaires. Certains d'entre eux auraient fait croire aux potentiels signataires que leur texte était une initiative contre l'homophobie.

Pénaliser les propos homophobes (Iv.pa. 13.407)

Mit einer im März 2017 eingereichten Motion forderte Nationalrätin Leutenegger Oberholzer (sp, BL) ein Moratorium bei der Schliessung von Poststellen, bis eine konzeptionelle Netzplanung vorliege. Zwar blieb diese Motion unbehandelt, die Schliessung von Poststellen war aber ein Dauerthema im Parlament, so etwa mit der Motion der KVF-SR für eine strategische Poststellennetzplanung. Die Motion für ein Moratorium bei der Schliessung von Poststellen wurde zwar Anfang März 2019 noch von Nationalrat Reynard (sp, VS) übernommen, Ende März jedoch abgeschrieben, weil sie nicht innerhalb von zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt worden war.

Moratorium bei der Schliessung von Poststellen (Mo. 17.3167)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post

Einen besseren Schutz von Schweizer Forschenden durch die Arbeitslosenversicherung (ALV) forderte Mathias Reynard (sp, VS) in einem Postulat. So müssten gemäss einem Bericht des SNF 11.4 Prozent der Forschenden nach dem Ende verschiedener Förderprogramme (Doc.Mobility, Early Postdoc.Mobility, Advanced Postdoc.Mobility) und ihrer Rückkehr in die Schweiz von der Arbeitslosenversicherung Gebrauch machen. Da sie von der ALV als Personen in Ausbildung oder als Selbstständige behandelt würden, erhielten sie entweder lange Wartezeiten oder seien nicht zum Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung berechtigt. Die Mitarbeit an einem Forschungsprojekt könne aber nicht mit der Situation einer selbständig erwerbstätigen Person gleichgestellt werden, da dadurch keine finanzielle Unabhängigkeit erreicht werden könne, erklärte der Postulant. Schliesslich verfügten die Forschenden mit Stipendium nicht über die Möglichkeit, freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen.
In seiner Stellungnahme präzisierte der Bundesrat die Rechtslage: Die entsprechenden Forschenden seien während ihres Stipendiums beitragsbefreit und könnten nach einer 120-tägigen Wartezeit 90 Taggelder beziehen. Eine Lockerung dieser Regelung lehnte der Bundesrat ab, um keine Ungleichbehandlung gegenüber Masterabsolventinnen, Masterabsolventen, Doktorandinnen und Doktoranden zu schaffen.
Mit 132 zu 53 entschied sich in der Frühjahrssession 2019 auch der Nationalrat gegen das Postulat.

Arbeitslosenversicherung. Die unsichere Lage von Forschungsstipendiatinnen und -stipendiaten bekämpfen

Die Auswirkungen der Robotik auf das Sozialversicherungssystem sowie eine Integration derselben in das System wollte Mathias Reynard (sp, VS) mit einem Postulat analysieren lassen. Insbesondere solle ein hypothetisches sozialversicherungspflichtiges Einkommen für Roboter untersucht werden, verlangte der Postulant. Die OECD habe festgestellt, dass fast ein Viertel aller Arbeitsplätze direkt von der Automatisierung betroffen seien. Ein Verlust von Arbeitsplätzen stelle in der Schweiz vor allem ein Problem für die Sozialversicherungen dar: Ein Anstieg der Anzahl Arbeitslosen sei problematisch für die ALV, ein Rückgang der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge für die AHV und für die IV und eine erschwerte Arbeitsmarktintegration aufgrund immer höherer Kompetenzanforderungen stelle die IV, die ALV und die Sozialhilfe vor Probleme. Um die Risiken der Robotik einzudämmen, müssten diese präventiv untersucht werden, erklärte Reynard.
Der Bundesrat betonte, die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Gesamtbeschäftigung könnten nicht abgeschätzt werden. Die Auswirkungen auf die Sozialversicherungen würden aber bereits in dem in Arbeit befindlichen Bericht zu einem Postulat Schwaab (sp, VD; Po. 17.3045) untersucht.
Auch im Nationalrat fand das Postulat keinen Anklang, mit 126 zu 47 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) sprach sich die grosse Kammer gegen einen solchen Bericht aus.

Bewertung der Auswirkungen von Robotern auf das Sozialversicherungssystem

Mittels eines Postulats wollte Mathias Reynard (sp, VD) den Bundesrat beauftragen, in einem Bericht verlässliche Zahlen über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und in der Öffentlichkeit zusammenzutragen. Internationale Studien belegten, dass ungefähr jede dritte Frau an ihrem Arbeitsplatz sexuell belästigt werde, so der Postulant. Für die Schweiz fehlten aber aktuelle, flächendeckende Daten, weshalb bei der Untersuchung des Ausmasses und der Entwicklung dieser Problematik grosser Handlungsbedarf bestehe. Die Umsetzung vorliegenden Postulats liege zudem im Rahmen der Istanbul-Konvention, welche von den Vertragsstaaten die Untersuchung aller Formen von Gewalt gegen Frauen verlange.
Der Vorstoss wurde in der Wintersession 2018 von Verena Herzog (svp, TG) bekämpft und anschliessend in der Frühjahrssession 2019 erneut aufgegriffen. Herzog wies in ihrer Begründung darauf hin, dass es entgegen den Aussagen des eingereichten Textes sehr wohl aktuelle schweizerische Daten gebe und die entsprechenden Fakten bekannt seien. Hinter diesem Postulat vermute sie aus diesem Grund vielmehr «Alarmismus und Profilierung». Ihre Parteikollegin Céline Amaudruz (svp, GE) wies hingegen darauf hin, dass bestehende Zahlen womöglich verzerrt seien, da nicht alle Opfer sexueller Belästigung Anzeige erstatteten. In Zustimmung mit letzterer Aussage ergänzte Innenminister Alain Berset, dass durch die geforderte Prävalenzstudie Diskrepanzen zwischen der Realität und offiziellen Statistiken aufgedeckt werden könnten. Der Nationalrat folgte der Empfehlung des Bundesrates und nahm das Postulat mit 93 zu 68 Stimmen an. Während das Ja-Lager fraktionsmässig durchmischt war, bestand das Nein-Lager ausschliesslich aus Mitgliedern der Fraktionen der SVP und der FDP.

Sexuelle Belästigung. Wir brauchen endlich verlässliche Zahlen über dieses Problem (Po. 18.4048)
Dossier: Gewalt gegen Frauen* / häusliche Gewalt (ab Ratifikation Istanbul-Konvention)

Auf Antrag der UREK-NR stimmte eine Mehrheit der Nationalrätinnen und Nationalräte in der Detailberatung im März 2019 für eine Beibehaltung des aktuellen Wasserzinsmaximums bei CHF 110 pro Kilowatt Bruttoleistung. Diese finanzielle Abgeltung sei für die alpinen Gemeinden und Regionen der Schweiz sehr wichtig, unterstrich der Walliser Nationalrat Mathias Reynard (sp, VS) seitens der Kommissionsmehrheit. Auch Bundesrätin Simonetta Sommaruga plädierte für eine Verlängerung des aktuellen Wasserzinsregimes bis 2024. Diese 110-Franken-Grenze sei aber eine Übergangslösung und es bedürfe in Zukunft eines Systemwechsels. Eine Kommissionsminderheit Wasserfallen (fdp, BE) wollte hingegen – wie der Bundesrat ursprünglich vor seiner Vernehmlassung vorgesehen hatte – das Wasserzinsmaximum auf CHF 80 senken. Wasserfallen argumentierte, dass diese Senkung des Maximalbetrags nötig sei, damit die Schweizer Wasserkraft auch in Zukunft bestehen könne. Um diese Forderung zu untermauern, verglich er die Abgaben mit dem umliegenden Ausland, wo die Abgeltungen für die Nutzung von Wasser viel tiefer anfallen würden. Dadurch stünden die hiesigen Wasserkraftwerke unter starkem finanziellem Druck. Diese Forderung nach einer Senkung des Maximalbetrages wurde in der Detailabstimmung jedoch klar mit 133 gegen 53 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt, wobei sich die geschlossenen Fraktionen der Grünen, der SP, der CVP und eine Mehrheit der Fraktionen der SVP und der BDP für die 110-Franken-Grenze aussprachen und nebst einer Mehrheit der FDP-Fraktion einzig die GLP-Fraktion geschlossen für eine Senkung der Obergrenze auf CHF 80 stimmte. Die grosse Kammer lehnte zudem zwei Änderungen des Ständerats gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf ab, wobei erstere die Forderung betraf, dass das künftige Wasserzinsmodell aus einem fixen und einem variablen Teil zu bestehen habe. Zweitens verneinte er auch die Frage nach der Einführung einer automatischen Verlängerung des aktuellen Wasserzinsmaximums nach 2025, falls bis dahin kein neues, marktnahes Strommarktmodell etabliert sein sollte. Die Volkskammer folgte somit in diesen zwei Differenzen der ursprünglichen Fassung des Bundesrates – wie es die UREK-NR gefordert hatte. In allen weiteren Punkten folgte der Nationalrat seinem Schwesterrat. In der Gesamtabstimmung herrschte nebst zwei Gegenstimmen Einigkeit.

Modification de la loi sur les forces hydrauliques (MCF 18.056)
Dossier: Sicherungsmassnahmen für den Erhalt der Schweizer Wasserkraft ab dem Jahr 2015
Dossier: Wasserzins nach 2019

Mittels Motion wollte Nationalrat Reynard (sp, VS) eine Aktualisierung des Konzepts zur Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen erreichen. Dabei waren dem Motionär die folgenden Punkte wichtig: Der Bundesrat sollte Bericht erstatten über den Fortschritt bei der Inbetriebnahme der Kontrollzentren, sowie Vorschläge für die Inbetriebnahme zusätzlicher Zentren unterbreiten und die schnellstmögliche Inbetriebnahme eines Kontrollzentrums im Tessin forcieren. Zudem sollten die mobilen Kontrollen intensiviert und ihre Effektivität analysiert werden. In das Konzept aufgenommen werden sollte gemäss dem Motionär auch eine Strategie zur verschärften Kontrolle von Auspuffanlagen. Der Bundesrat hielt in seiner Stellungnahme fest, dass der Bund die kantonalen Polizeikorps mit Massnahmen unterstütze, welche die vom Motionär gewünschte Wirkung hätten. Die Mehrheit im Nationalrat teilte diese Sicht und lehnte die Motion im März 2019 mit 123 zu 66 Stimmen (keine Enthaltungen) ab.

Aktualisierung des Konzepts zur Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen

Après que le Conseil national a accepté de supprimer la notion d'identité sexuelle du projet, l'initiative Reynard (ps, VS) visant à pénaliser les propos homophobes a été soumise au vote final dans les deux chambres. Seule l'orientation sexuelle comme motif de discrimination sera ajoutée à la norme pénale antiraciste. 121 voix contre 67 (provenant de l'UDC et de 5 PLR) et 8 abstentions (4 UDC, 2 PLR et 2 PDC) ont accepté l'objet au National et 30 voix contre 12 (UDC et PLR) et une abstention (PLR) ont fait passer la rampe à la nouvelle norme aux Etats. Désormais, les déclarations homophobes faites publiquement et rabaissant les personnes d'une manière contraire à la dignité humaine seront poursuivies d'office. Les peines encourues vont d'une amende pécuniaire à une privation de liberté allant jusqu'à trois ans.

Pénaliser les propos homophobes (Iv.pa. 13.407)

Mit einer Motion wollte Erich Ettlin (cvp, OW) verhindern, dass Selbständige bei einer besseren Absicherung gegen soziale Risiken durch Unternehmen von den zuständigen Vollzugsbehörden automatisch als unselbständig Erwerbstätige klassifiziert werden. Wegen dieser Regelung böten die Unternehmen in der Schweiz, im Unterschied zum Ausland, den Betroffenen keine Versicherungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten an. Der Bundesrat verwies in seiner Antwort auf den Bericht zu den Postulaten Reynard (sp, VS; Po. 15.3854) und Derder (fdp, VD; Po. 17.3222), auf einen durch das EDI und WBF bis Ende 2019 zu erstellenden Bericht zu diesem Thema sowie auf die Postulate der FDP.Liberalen-Fraktion (Po. 17.4087) und Bruderer Wyss (sp, AG; Po. 18.3936). Diese Abklärungen seien abzuwarten, bevor Massnahmen getroffen werden könnten, forderte die Regierung. In der Wintersession 2018 wies der Ständerat das Geschäft der SGK-SR zur Vorberatung zu.

Bessere Absicherung von Selbstständigen gegen soziale Risiken ermöglichen (Mo. 18.3937)
Dossier: Die Digitalisierung im Arbeitsmarkt

Am 1. Dezember 2018 wurde Pierre-Yves Maillard zum neuen Präsidenten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes gewählt. Maillard setzte sich mit 115 Stimmen gegen Nationalrätin Barbara Gysi (sp, SG) durch, die 82 Stimmen erhielt. Bereits im September hatten sowohl Marina Carobbio (sp, TI) als auch Mathias Reynard (sp, VS) ihre Kandidaturen zurückgezogen.
Mit dem Entscheid der Delegierten ging auch eine Debatte zu Ende, die seit der Rücktrittsverkündigung Rechsteiners im März angedauert hatte. Viele Delegierte wünschten sich nun, nachdem Rechsteiner das Amt zwanzig Jahre ausgeübt hatte, eine Frau an der Spitze des SGB. Der Wahlkampf zwischen Gysi und Maillard, insbesondere die Diskussion um die Gleichstellungsfrage, wurde landesweit in der Tagespresse aufgegriffen – ganz im Zeichen des diesjährig abgehaltenen Frauenstreiks. Zwar unterschieden sich die politischen Profile Gysis und Maillards kaum, wie die WOZ festhielt, doch verkörpere Maillard eine «vergangene Epoche, in der in den gewerkschaftlich organisierten Branchen fast ausschliesslich Männer arbeiteten», während die Zukunft aber weiblicher sein müsse. Gysi verfolgte mit der Wahl denn auch das Ziel, sich vermehrt gegen arbeitnehmerische Missstände wie eine schlechte Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder tiefe Frauenlöhne einzusetzen, wie sie gegenüber dem St. Galler Tagblatt im September bekannt gab. Zudem sei die knapp eingehaltene Mindestquote von einem Drittel Frauen in den Leitungsgremien des SGB zu tief angesetzt und es gelte, vermehrt Frauen für eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft anzuwerben – besonders im Hinblick auf den Mitgliederschwund, mit welchem die Gewerkschaften zu kämpfen hätten. Für ihre Anliegen, so das Tagblatt weiter, spüre die St. Gallerin aus allen Landesteilen Rückhalt, doch erhalte sie diesen nicht nur aufgrund der Gleichstellungsanliegen: Sie könne auf eine jahrelange Tätigkeit im Nationalrat zurückblicken und sei seit 1989 gewerkschaftlich aktiv.
Ihre Niederlage im Dezember begründete die Presse jedoch weder mit ihrem Geschlecht noch mit ihrer Herkunft – auch Rechsteiner ist St. Galler –, sondern mit dem Umstand, dass Maillard als Macher bekannt sei. Mit der Einführung eines dreizehnten Monatslohns sowie fünf Wochen Ferien für alle Arbeitnehmenden wolle Maillard realisierbare Projekte anpacken. Gysi habe indes auch die Einführung einer Viertagewoche in Erwägung gezogen, die, wäre es in der Folge zu einer Abstimmung kommen, an der Urne wohl gescheitert wäre, wie die Presse prognostizierte. Auch die NZZ porträtierte Maillard als Macher, indem sie den Wahlerfolg damit begründete, dass es ihm als Regierungsrat der Waadt gelungen sei, aus einem «rechten Kanton» einen Kanton mit einer «linksdominierten Regierung» zu machen. Höhere Kinderzulagen, Prämienverbilligungen und Ergänzungsleistungen für Alleinerziehende seien in der Folge im Kanton auf Akzeptanz gestossen. Ausschlaggebend sei ferner gewesen, dass Maillard als Streikführer und Funktionär des SMUV mehr «gewerkschaftlicher Stallgeruch» angehaftet habe als Gysi.
Die grösste Herausforderung für den neuen SGB-Präsidenten, da war sich die Tagespresse einig, werde indes sein, den Lohnschutz der Bilateralen erfolgreich im Rahmenvertrag mit der EU unterzubringen.

Rechsteiner tritt als Präsident des SGB zurück

Le Conseil national s'est penché, lors de la session d'automne 2018, sur le projet de la commission des affaires juridiques du Conseil national, visant à pénaliser les propos homophobes, selon l'initiative parlementaire Reynard. La proposition a été saluée lors de la procédure de consultation. Sur les 45 interlocuteurs (cantons, partis, associations, organisations, etc.) seuls 10 s'y sont opposés, les autres y adhérant sans réserve sur le principe ou souhaitant voir une extension des critères de discrimination. La commission elle-même a approuvé le projet mis en consultation par 14 voix contre 10 et 1 abstention. Le Conseil fédéral s'est déclaré favorable au projet, à condition de renoncer au critère d'identité de genre, qui pourrait poser des problèmes d'application. La droite du Conseil national s'est opposée au projet. Selon le député Nidegger, la discrimination contre les personnes homosexuelles appartient au passé et ne nécessite pas d'intervention au niveau pénal. Son parti s'oppose à une modification de la norme antiracisme, dont il conteste la validité. Lors du débat, Mathias Reynard a souligné qu'une personne homosexuelle sur cinq a tenté de mettre fin à ses jours, appuyant ainsi l'urgence et la réalité de la discrimination, que la législation actuelle ne permet pas de combattre, les propos homophobes proférés en termes généraux n'étant pas reconnus comme une infraction à l'honneur. Le rejet frontal de l'initiative a été balayé par 115 voix contre 60. Le Conseil national a également conservé la notion d'identité de genre dans le projet, qui vise à protéger les personnes transgenres et celles dont le sexe n'est pas déterminé. Il appartient désormais au Conseil des Etats de se prononcer sur le sujet.

Pénaliser les propos homophobes (Iv.pa. 13.407)

In der Sommersession 2018 eröffneten die APK-NR und APK-SR neuerlich beiden Räten den Bericht der Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (APF) zur Kenntnisnahme und auch in diesem Jahr kamen die Räte dieser Bitte diskussionslos nach.
In Vertretung der Ständeratskommission führte Christian Levrat (sp, FR) seine Erläuterungen – im Wissen um die wiederkehrenden Diskussionen um den Nutzen der APF – mit der Hervorhebung der besonderen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Anziehungskraft dieser Organisation an. So habe sie sich seit Anfang der 90er Jahre erheblich um Länder aus Mittel- und Osteuropa, Asien und dem Nahen Osten erweitert und biete den meisten Mitgliedsstaaten ein nützliches Tor insbesondere zur afrikanischen Politik. Gerade der afrikanische Kontinent ist auch im Themenfokus der Schweizer Delegation stark repräsentiert, wie sich aus den verschiedenen Tätigkeitsfeldern schliessen lässt. Nicht zuletzt am wichtigsten Organisationsanlass, der Jahrestagung, die im Berichtsjahr zum 50. Organisationsjubiläum unter dem Motto «Diversité linguistique, diversité culturelle, identité(s)» vom 06.–11. Juli in Luxemburg stattfand, referierten und konsolidierten die Schweizer Abgeordneten ihre thematischen Schwerpunkte: Prävention von gewalttätigem Extremismus und Radikalisierung, Abschaffung der Todesstrafe im frankophonen Raum, Schutz der Mehrsprachigkeit, Bekämpfung des grenzüberschreitenden Handels mit Frauen und Kindern sowie Schutz der persönlichen Daten im frankophonen Raum. Besonders die drei erstgenannten Punkte seien im Berichtsjahr von grosser Bedeutung gewesen, wie Levrat betonte. Im Rahmen der Frankophonie habe man sich an internationalen Diskussionen über die Reaktion auf den Terrorismus beteiligt und habe hierbei versucht, weg von der Methode der Kriminalisierung von Terroristen, hin zu einem ganzheitlichen Ansatz mit spezifischen präventiven Elementen überzugehen. Diese könnten Massnahmen zur Stärkung der Menschenrechte beinhalten oder auf die Stärkung von Entwicklungsprogrammen in fragilen Kontexten ausgerichtet sein. Auf Anregung von Ständerätin Anne Seydoux-Christ (cvp, JU) habe man auch besondere Bestrebungen zur Abschaffung der Todesstrafe im frankophonen Raum forciert. Derzeit sei die Todesstrafe in 55 der 79 Mitgliedsstaaten der Frankophonie abgeschafft und in 14 weiteren Staaten zwar noch gesetzlich verankert, aber seit mindestens zehn Jahren nicht mehr angewendet worden. Trotz grosser Fortschritte in diesem Bereich blieben noch immer einige «dunkle Flecken» und die Parlamentarierinnen und Parlamentarier, insbesondere aus dem Umfeld solcher Staaten, spielten eine wichtige Rolle im Fortschritt zur Abschaffung der Todesstrafe. Hinsichtlich des Schutzes der Mehrsprachigkeit habe Nationalrat Reynard (sp, VS) im Rahmen der Jahrestagung den Fokus auf die verschiedenen Kulturräume, die mit den vier Landessprachen und den Sprachen der Einwanderinnen und Einwanderer entstünden und die die Besonderheit der Schweizer Mehrsprachigkeit ausmachten, sowie auf die Tatsache, dass mehr als die Hälfte der Schweizerinnen und Schweizer regelmässig zwei Sprachen gebrauchten, gesetzt. Die Mehrsprachigkeit sei ein Willensakt und müsse gepflegt und weiterentwickelt werden, wie Reynard auch im Bericht paraphrasiert wurde. Auch wenn die Minderheitssprache Französisch in der Schweiz aufgrund rechtlicher Grundlagen geschützt sei, müsse die französischsprachige Minderheit regelmässig für ihre Gleichbehandlung einstehen; nicht zuletzt auch, weil die Hegemonie des Englischen im Bereich der Wissenschaft und Forschung im grossen Gegensatz zur Mehrsprachigkeit stehe.
Nebst den internationalen Verhandlungen setzte sich die Delegation im Berichtsjahr auch mit internen Themen auseinander wie beispielsweise der Festlegung der Werte und Positionen der Frankophonie, der Zusammenarbeit zwischen Bildungsinstitutionen der Frankophonie und Schweizer Hochschulen, der Unabhängigkeit der Medien im frankophonen Afrika oder der Aktivität der Schweiz zur Unterstützung der Berufsbildung in den Ländern des Südens. Der Bericht schliesst mit der Erkenntnis, dass die APF eine wichtige Kontaktstelle zur Bundesversammlung darstelle und insbesondere im Dialog mit den afrikanischen Vertreterinnen und Vertretern von höchster Bedeutung sei – nicht zuletzt auch, weil Afrika als Ganzes längerfristig immer mehr an Bedeutung in der Organisation gewinnen werde.

Bericht über die Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (2017)
Dossier: Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (APF)

Avec son rapport relatif aux conséquences de la numérisation sur l'emploi et les conditions de travail, le Conseil fédéral fournit une réponse conjointe au postulat Derder (plr, VD) et au postulat Reynard (ps, VS). Les futures professions émergeront dans les secteurs de haute technologie, demandant des profils aux qualifications élevées. Il détaille également différentes mesures pour encourager ces emplois. Le postulat a pu donc être classé.

Economie numérique et futurs emplois (Po. 17.3222)
Dossier: Die Digitalisierung im Arbeitsmarkt

Zukunft des Postnetzes geht uns alle an!“ hatte Nationalrat Reynard (sp, VS) im Dezember 2016 festgehalten und ein Postulat eingereicht, welches vom Bundesrat verlangt, Massnahmen zum Einbezug sämtlicher betroffener Parteien in die Gespräche über die Zukunft des Postnetzes zu prüfen. Als betroffene Parteien wurden insbesondere Anwohnerinnen und Anwohner, Gemeinden, Kantone und Gewerkschaften genannt.
Als der Nationalrat das Postulat Reynard im März 2018 behandelte, bezeichnete es Bundesrätin Leuthard als „längst überholt“: Eine entsprechende Arbeitsgruppe sei seit einem Jahr an der Arbeit, die Gemeinden seien integriert. Dieser Hinweis der Postministerin vermochte jedoch nicht zu überzeugen – der Rat nahm das Postulat mit 128 zu 63 Stimmen (2 Enthaltungen) an.

Zukunft des Postnetzes geht uns alle an! (Po. 16.3933)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post

Barbara Gysi (sp, SG) reichte im Juni 2017 ein Postulat ein, in welchem sie die Ausarbeitung eines Berichts zu den Auswirkungen der Digitalisierung auf die Gesundheitsberufe in der Schweiz forderte. Darin sollen die Veränderungen in verschiedenen Bereichen wie unter anderem der Aus- und Weiterbildung, den Arbeitsbedingungen und den Infrastrukturen untersucht werden. Ebenfalls sollen die Auswirkungen auf wiedereinsteigende Fachkräfte geprüft und Bezug auf den Bericht zum Postulat Reynard (sp, VS; Po. 15.3854) genommen werden. Gysi begründete ihren Vorstoss damit, dass Gesundheitsberufe im Zusammenhang mit E-Health besonders durch die Digitalisierung beeinflusst würden. Die Digitalisierung stelle eine Chance dar, um Herausforderungen bezüglich Pflege erfolgreich begegnen zu können. Allerdings bedürfe dies Schulungen und Wissensvermittlung, wobei auch der Umgang mit sensiblen Daten ein Thema sein müsse. Für die Gesundheitsfachkräfte stünden unter anderem die Veränderung des Berufsbildes sowie Aus- und Weiterbildungen im Fokus. Die Digitalisierung sei aber auch für die Patientinnen und Patienten und ihre Angehörigen von Relevanz, da sie auch auf die Behandlung einen Einfluss habe. Weiter betonte Gysi, dass die Digitalisierung keinen Pflegeleistungsabbau bewirken dürfe. Vielmehr sollen die freiwerdenden Kapazitäten für die Steigerung der Betreuungsqualität genutzt werden. Der Bundesrat empfahl das Geschäft zur Annahme. Die Prüfung der vom Postulat geforderten Punkte sowie deren Umsetzung könne im Zusammenhang mit der Strategie E-Health Schweiz 2.0, die zurzeit durch Bund und Kantone erarbeitet werde, durchgeführt werden. Diskussionslos und stillschweigend folgte der Nationalrat in der Herbstsession 2017 dem Bundesrat und stimmte dem Vorstoss zu.

Auswirkungen der Digitalisierung auf die Gesundheitsberufe (Po. 17.3466)
Dossier: Digitalisierung im Gesundheitswesen

A la suite d'un rapport du Groupe d'action financière (GAFI), les autorités suisses ont procédé à une modification légale sur la thématique de l'incorporation et de la détention d'actions au porteur, pour renforcer la transparence économique et lutter notamment contre le blanchiment d'argent. En effet, les actions au porteur permettaient, jusqu'à cette modification légale, de dissimuler l'ayant droit économique d'une société car il n'existait pas de moyens de connaître l'identité du détenteur de l'action. Un mécanisme a donc été mis en place. Etant donné que celui-ci est délicat à mettre en application, Mathias Reynard (sp/ps, VS) demande au Conseil fédéral, par l'intermédiaire d'une motion, de réaliser une enquête sur la mise en œuvre de ce nouveau mécanisme, et de fournir ainsi des statistiques mensuelles depuis la mise en application. L'objectif est donc de mesurer l'efficacité du mécanisme. Le Conseil fédéral a proposé de rejeter la motion. D'un côté, il estime que rien ne permet de soupçonner que le mécanisme n'est pas appliqué par les sociétés. D'un autre côté, il considère qu'un tel rapport serait prématuré car le mécanisme du devoir d'annonce des détenteurs d'actions au porteur n'est entré en vigueur qu'en juillet 2015. Au final, le Conseil national a rejeté la motion par 131 voix contre 54. Seul le camp rose-vert s'est prononcé en faveur de la motion.

Actions au porteur. Situation en Suisse un an après la mise en oeuvre des nouveaux standards du GAFI

Suite au rapport du Conseil fédéral sur l’économie numérique du 11 janvier 2017, Fathi Derder (plr, VD) demande à ce dernier un rapport explorant les futures professions émergentes et chiffrant les potentielles créations d’emplois. Il attend également du Conseil fédéral qu'il expose les moyens pour encourager ces emplois afin de se projeter sur le long terme. Le Conseil fédéral soutient l’avis de l’auteur, estimant nécessaire, dans le contexte de la numérisation, que l’économie suisse en exploite les opportunités pour garantir l’emploi et assurer la prospérité du pays. Il examinera donc les questions soulevées par le postulat et intégrera les résultats dans le rapport consacré aux risques et opportunités de la numérisation, qui sera établi en réponse au postulat (15.3854) déposé par Mathias Reynard (ps, VS). Le postulat Derder a été adopté par le Conseil national par 120 voix contre 64.

Economie numérique et futurs emplois (Po. 17.3222)
Dossier: Die Digitalisierung im Arbeitsmarkt

Eine Motion Reynard (sp, VS) wollte den Bundesrat mit einer Änderung der Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SpV) beauftragen. Diese sollte dahingehend angepasst werden, dass die Einhaltung des Sprachengesetzes (SpG) durch Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung sichergestellt werden kann. Der Bundesrat könne im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zwar vorsehen, dass von der Bundesverwaltung unabhängige Organisationen und Personen, die mit Verwaltungsaufgaben betraut sind, gewissen Bestimmungen des SpG entsprechen müssen, jedoch werde diese Möglichkeit noch zu selten genutzt. Handkehrum sei besonders bei vom Bund finanzierten Organisationen eine immer stärkere Verlagerung auf den englischsprachigen Korrespondenzweg festzustellen. Gerade im Kontext des anhaltenden Sprachenstreites berge dieser virulente Angriff auf die Nationalsprachen eine grosse Gefahr für den nationalen Zusammenhalt und die Wahrung der Landessprachen der Schweiz. Daher sollten Einzelpersonen im Austausch mit besagten Organisationen und Personen in mindestens einer der Amtssprachen kommunizieren können.
Der Bundesrat beantragte die Motion zur Ablehnung, auch wenn er in seiner Stellungnahme betonte, dass er in gewissen Belangen die Anliegen des Motionärs teile. Er verwies auf Art. 6 Abs. 1 SpG, welcher besagt, dass wer sich an besagte Organisationen wende, dies in einer Amtssprache nach eigener Wahl tun könne. Zudem sei zu bedenken, dass ein Grossteil dieser Organisationen relativ klein und nur regional bzw. lokal tätig ist – bei gleichzeitig sehr divergierenden Aufgaben und Funktionen. In diesem Sinne müsse die Möglichkeit einer spezifischen Interessenabwägung offen bleiben. Der Nationalrat kam bei seiner Abstimmung dem Antrag des Bundesrates nach und lehnte den Vorstoss mit 106 zu 78 Stimmen bei drei Enthaltungen ab.

Einhaltung des Sprachengesetzes durch Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung