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  • Robbiani, Meinrado (cvp/pdc, TI) NR/CN
  • Fehr, Hans (svp/udc, ZH) NR/CN

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Am 31. Mai kam es in Gurtnellen (UR) zu einem Felssturz, bei dem ein deutsches Ehepaar ums Leben kam und der die Nationalstrasse verschüttete. In der Folge blieb die Gotthard-Autobahn im Kanton Uri wegen Felssturz-Gefahr den ganzen Juni gesperrt, weil die bedrohlichen Felsmassen im Abrissgelände gesprengt werden mussten. Die Schweiz bemühte sich mit ihren Nachbarstaaten und der EU um eine koordinierte Lenkung des Schwerverkehrs durch den gesamten Alpenbogen. SBB und BLS boten zusätzliche Verlademöglichkeiten an. Siehe auch die Antworten des Bundesrates auf eine Frage Robbiani (cvp, TI) und die Interpellationen Hutter (svp, SG) (06.3250) und Germanier (fdp, VS) (06.3280).

Felssturz bei Gurtnellen (UR) 2006

Im November veröffentlichte die WAK-NR ihren Bericht zu einer parlamentarischen Initiative Robbiani (cvp, TI). Diese verlangt Änderungen bei der Zuständigkeit zur Besteuerung von Vorsorgeleistungen, die im Ausland wohnenden Personen zukommen. Heute liegt die Befugnis für die Quellensteuererhebung und das Rückerstattungsverfahren bei jenem Kanton, in dem die Vorsorgeeinrichtung ihren Sitz hat. Diese Regelung führt dazu, dass die Quellensteuererträge aus Vorsorgeleistungen (2. Säule und Säule 3a) vor allem in den Kantonen mit grossen Sammelstiftungen anfallen. Neu sollen die im Ausland wohnhaften Empfänger und Empfängerinnen von Vorsorgeleistungen von jenem Kanton besteuert werden, in welchem die begünstigte Person ihr letztes Erwerbseinkommen versteuert hat.

Quellensteuererhebung

Der Versuch einer Palastrevolution in der vor zwanzig Jahren gegründeten AUNS scheiterte sang- und klanglos. Ein einzelnes Mitglied hatte in Zeitungsinseraten dafür geworben, dass sich die AUNS von ihrer engen Verbindung mit der SVP lösen solle. Der Kritiker hatte erfolglos zuhanden der Mitgliederversammlung vom 6. Mai eine Statutenänderung beantragt, welche die Wahl von Parteimitgliedern in den Vorstand untersagt hätte (zur Zeit gehören sowohl der Präsident Schwander (ZG) als auch der Geschäftsführer Fehr (ZH) der SVP-Nationalratsfraktion an).

AUNS

Le Conseil national a adopté une motion du député Robbiani (pdc, TI), qui demandait au Conseil fédéral de prendre très rapidement des mesures, afin que les pays de l’UE, et notamment les pays voisins, définissent et fassent connaître la procédure à suivre pour que les entreprises suisses puissent travailler sur leur territoire. Le député partait en effet du constat que si la procédure applicable aux entreprises étrangères qui se prévalent de la libre circulation pour détacher des travailleurs en Suisse se caractérisait par sa précision et sa simplicité, la réciproque n’était pas de règle.

Melde- und Kontrollverfahren für Arbeitnehmende aus der Schweiz im EU-Raum

Auf der anderen Seite des Spektrums beschäftigte auch die Jugendarbeitslosigkeit das Parlament. Kommentarlos – und durch die zustimmende Berichterstattung des Bundesrates praktisch erledigt – überwies die grosse Kammer ein Postulat Robbiani (cvp, TI), das die Landesregierung ersucht darzulegen, mit welchen Massnahmen innerhalb der Bundesverwaltung der Jugendarbeitslosigkeit begegnet wird.

Jugendarbeitslosigkeit

Für ausländische Unternehmen, die im Rahmen der Freizügigkeit bewilligungsfrei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für höchstens 90 Tagen in die Schweiz entsenden, steht ein sehr einfaches Meldeverfahren zur Verfügung. Umgekehrt trifft dies für Schweizer Unternehmen, die im EU-Raum tätig werden wollen, nicht überall zu. Gerade Nachbarländer der Schweiz verlangen zum Teil sehr komplizierte Anmeldeprozeduren. Gegenrecht ist also in diesem Bereich noch nicht durchgehend gewährleistet. Ausgehend von dieser Feststellung forderte der Nationalrat mit einer überwiesenen Motion Robbiani (cvp, TI) den Bundesrat auf, in der EU im Sinne der Reziprozität auf eine Vereinfachung bzw. Optimierung der Vorschriften hinzuwirken.

Melde- und Kontrollverfahren für Arbeitnehmende aus der Schweiz im EU-Raum

Im Einverständnis mit dem Bundesrat nahm der Nationalrat ein Postulat Robbiani (cvp, TI) an, welches anregt, es sei zu veranlassen, dass die Hersteller von Medikamenten verpflichtet werden, die Wirkstoffe und Hilfsmittel anzugeben, welche Allergien oder andere unerwünschte Wirkungen hervorrufen können. Dadurch würde die Heilmittelgesetzgebung der Lebensmittelgesetzgebung angeglichen.

Wirkstoffe und Hilfsmittel

Der Nationalrat behandelte als Erstrat die neue IV-Revision in seiner Frühjahrssession. Angesichts des von allen Rednern und Rednerinnen anerkannten Revisionsbedarfs bei der IV fand der Antrag Huguenin (pda, VD), nicht auf die Vorlage einzutreten oder sie an den Bundesrat zurückzuweisen, kein grosses Echo; mit 167 zu 3 Stimmen wurde Eintreten beschlossen. Während der Rat sich über die Reform im Grundsatz einig war, gingen die Meinungen in Bezug auf die Mittel beträchtlich auseinander. In den meisten Fällen nahm der Nationalrat an der Vorlage des Bundesrates aber nur geringfügige Änderungen vor.

Gleich zu Beginn der Detailberatung wurde auf Antrag der Kommission diskussionslos beschlossen, die Vorlage über die Zusatzfinanzierung abzuspalten und zu einem späteren Zeitpunkt zu behandeln. Bei den Bestimmungen über die Früherfassung einigte sich der Rat auf das Prinzip, die verschiedenen Akteure nicht zur Meldung zu verpflichten. Wie von der Kommissionsmehrheit empfohlen, strich der Rat mit 102 zu 76 Stimmen den Vorschlag des Bundesrates, wonach ein Arzt der IV beim behandelnden Arzt die notwendigen Auskünfte der versicherten Person ohne deren Einwilligung einholen kann.

Immer nach dem Prinzip, dass Eingliederung vor Rente kommen muss, distanzierte sich die grosse Kammer auf Antrag ihrer Kommission vom Entwurf des Bundesrates, wonach die medizinischen Massnahmen im Rahmen der beruflichen Eingliederung aus dem IV-Gesetz auszulagern seien. Mit dem Argument, das Fundament für eine erfolgreiche Integration ins Erwerbsleben werde schon im Kindes- und Jugendalter gelegt, votierte sie mit 106 zu 71 Stimmen, dass die IV weiterhin bis zum 20. Altersjahr des Versicherten dafür aufkommen muss. Bei der FDP-Fraktion war man sich in dieser Frage nicht einig, immerhin die Hälfte unterstützte den Vorschlag des Bundesrates.

Als vorrangiges Ziel für bereits im Arbeitsprozess stehende Personen wurde deren Verbleib im Betrieb postuliert. Intensive Debatten wurden dabei zur Frage der Verpflichtung der Arbeitgeber geführt. Ein Antrag aus der SP, wonach ein Unternehmen alles daran setzen muss, um den Arbeitsplatz neben dem Gesundheitszustand auch dem Alter oder den persönlichen Verhältnissen der versicherten Person anzupassen, wurde nach regen Diskussionen mit 110 zu 62 Stimmen abgelehnt. Generell gab der Rat bei der Förderung der Eingliederung finanziellen Anreizen den Vorzug gegenüber Zwangsmassnahmen. So führte er auf Antrag der Kommission eine Gewährung von Einarbeitungszuschüssen während 180 Tagen ein, bei welchen die IV zur Lohnergänzung weiterhin ihre Taggelder entrichtet und die Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen übernimmt; ein Antrag Robbiani (cvp, TI), der mit Unterstützung aus der SP und der GP verlangte, diese Einarbeitungshilfen seien auf ein Jahr auszudehnen, wurde mit 93 zu 71 Stimmen verworfen. Mit dem Argument, Quotenarbeitsplätze könnten kontraproduktive Auswirkungen haben, lehnte der Rat mit 109 zu 63 Stimmen auch einen Antrag aus dem links-grünen Lager ab, die privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit mehr als 100 Mitarbeitenden zu verpflichten, in ihren Betrieben einen bestimmten Anteil behinderter Personen (mindestens 1%) zu beschäftigen; ebenso verwarf er jegliche Quotenverpflichtung (mindestens 4%) für den Bund als Arbeitgeber sowie für Unternehmen mit öffentlichem Auftrag. Eine Mehrheit der Kommission wollte in den Übergangsbestimmungen gleichwohl eine zwingende Bestimmung einführen für den Fall, dass vier Jahre nach Annahme der Revision die Invalidenquote immer noch über 4,5% liegen sollte, doch lehnte der Rat auch diesen Antrag mit 92 zu 78 Stimmen ab.

Lange wurde über die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug einer IV-Rente diskutiert. Der Bundesrat beantragte, dass der Anspruch erst entsteht, wenn sämtliche Eingliederungsmassnahmen und medizinischen Behandlungen sich als erfolglos erwiesen haben. Das links-grüne Lager bezeichnete die Bestimmung als eigentlichen Stolperstein des gesamten Entwurfs und kritisierte, damit würden Versicherte mit schwankenden Krankheitsverläufen wie etwa psychische Erkrankungen oder schubartig auftretenden wie etwa Multiple Sklerose in einem Schwebezustand gehalten und in andere Sozialversicherungsgefässe abgeschoben. Wenn aus medizinischen Gründen keine Eingliederungsmassnahmen möglich seien, würden die Betroffenen zwischen Stuhl und Bank fallen, da dann keine Taggelder der IV flössen und die meisten Arbeitnehmer nur über zeitlich beschränkte Lohnfortzahlungen und ein Teil auch über keine Taggeldversicherung verfügten. Die Mehrheit machte geltend, die Kommission habe bereits den rechtlich unklaren Begriff der „vermeintlichen“ Verbesserung der zukünftigen Erwerbsfähigkeit ausgemerzt. Es gehe hier aber um einen Paradigmenwechsel, im Vordergrund stehe nicht mehr der Nachweis von Defiziten, damit daraus eine Rente resultiert, sondern von Restmöglichkeiten, damit die Eingliederung möglichst optimal ist. Gegen die geschlossene Opposition von SP und GP sprach sich der Rat mit 110 zu 62 Stimmen für die Version der Kommission aus.

Ebenfalls hatte das links-grüne Lager keine Chance mit seinen Anträgen, den Zugang zu einer IV-Rente wie bisher nach bereits einem Jahr der Beitragszahlung anstatt wie neu vorgeschlagen erst nach drei Jahren zu gewähren und den so genannten Karrierezuschlag beizubehalten. Im Namen dieser Minderheit machte Teuscher (gp, BE) geltend, die Verlängerung der Beitragszeit führe nur zu minimalen Einsparungen (rund CHF 1 Mio. pro Jahr), erhöhe aber den administrativen Aufwand um rund CHF 1,5 Mio. Im Namen einer Minderheit II schlug Schenker (sp, BS) vor, den Karrierezuschlag, der ja nur die Lohnentwicklung vollziehe, die ein nicht behinderter Mensch im Lauf seines Erwerbslebens in den meisten Fällen erreiche, zwar aus Gründen der Einsparung nicht wie bis anhin jährlich, sondern nur stufenweise zu gewähren, wie dies auch die Eidg. AHV/IV-Kommission suggeriert habe. Die Vertreter der bürgerlichen Parteien bekämpften beide Anträge mit dem Argument, heute sei eben nicht mehr finanzierbar, was allenfalls wünschbar wäre; die überschuldete IV müsse dringend Abstriche bei den Leistungen machen. Die Verlängerung der Beitragszeit wurde mit 105 zu 65 Stimmen angenommen, die Aufhebung des Karrierezuschlags mit 110 zu 64.

In der Folge der Diskussionen ging es dann um eher nebensächliche Fragen. Eine von Wehrli (cvp, SZ) angeführte Minderheit beantragte, Rentenauszahlungen an Personen im Ausland an die dortige Kaufkraft anzupassen. Entgegen dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit hiess der Nationalrat diese Bestimmung gut.

Das Volk bestätigt die 5. IV-Revision an der Urne (BRG 05.052)
Dossier: Fünfte IV-Revision (2004-2009)

Auch in diesem Berichtsjahr befasste sich das Parlament mit der Lehrstellenknappheit: Der Ständerat überwies eine im Vorjahr von der grossen Kammer gebilligte Motion Galladé (sp, ZH) in geänderter Form, wonach der Bundesrat Betriebe, die Lehrstellen und andere Ausbildungsplätze anbieten, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vermehrt berücksichtigen muss; die WAK wollte die Lehrlingsausbildung jedoch nicht wie die Motionärin als zwingendes Kriterium für das Beschaffungswesen festlegen. Der Nationalrat hiess diskussionslos Postulate seiner WBK und von Robbiani (cvp, TI) gut. Ersteres verlangte einen Bericht zu den Defiziten im Lehrstellenbereich (Berufsfelder, Regionen, Massnahmen, Basislehrjahr), letzteres eine Darstellung der Massnahmen, welche die Bundesverwaltung zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ergriffen habe. In seiner Antwort auf eine dringliche Anfrage der SP-Fraktion erklärte der Bundesrat, der Bund habe in den letzten sieben Jahren die Anzahl Lehrstellen um 41% erhöht. Bis Ende 2011 strebe er einen Lernendenanteil von 4% an. Für stellenlose junge Arbeitnehmende habe er in Zusammenarbeit mit der Arbeitslosenversicherung die Möglichkeit geschaffen, in der Administration oder in bundesnahen Unternehmungen ein sechsmonatiges Berufspraktikum zu absolvieren.

Lehrstellenknappheit

Mit einem überwiesenen Postulat ersuchte Robbiani (cvp, TI) den Bundesrat, die Verfahren zur Überprüfung der Prämienerhöhungsanträge und zur Information der Versicherten anzupassen.

Überprüfung der Prämienerhöhungsanträge

Mit 18:3 Stimmen bei einer Enthaltung billigte die WAK-NR, basierend auf einer parlamentarischen Initiative Robbiani (cvp, TI), einen Entwurf zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes. Dieser sieht vor, dem schweizerischen Natursteinabbau den Mineralölsteuerzuschlag zurückzuerstatten und die Branche damit der Land- und Forstwirtschaft sowie der Berufsfischerei gleichzustellen. Der Bundesrat beantragte, auf die Rückerstattung des Mineralölsteuerzuschlags zu verzichten, um kein Präjudiz für andere Bereiche zu schaffen.

Abbau von Naturstein

Da es bei der Ermittlung eines eventuellen Anspruches auf Invaliditätsleistungen (IV- und UVG-Rente) immer wieder zu Streitigkeiten über das Erwerbseinkommen kommt, das die versicherte Person nach dem Gesundheitsschaden durch eine weniger anforderungsreiche Tätigkeit erzielen könnte, ersuchte Robbiani (cvp, TI) den Bundesrat in einem überwiesenen Postulat, zur Ermittlung dieses Einkommens verbindliche Kriterien festzulegen.

Postulat Robbiani

An ihrer Delegiertenversammlung in Solothurn sprachen sich die Freisinnigen Anfang Jahr mit 253:1 Stimmen bei einer Enthaltung für die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Staaten aus. In der kontradiktorischen Debatte zum Schengen-Abkommen gelang es dem Zürcher SVP-Nationalrat Hans Fehr zwar, das Gespräch auf das von Auns und SVP seit Monaten wiederholte Argument eines Verlusts der Sicherheit zu fixieren, doch die Delegierten beschlossen mit 219:4 Stimmen die Ja-Parole. Mit einer langandauernden, stehenden Ovation verabschiedeten die Freisinnigen anschliessend ihren wegen eines Burnout-Syndroms im November 2004 zurückgetretenen Parteipräsidenten Rolf Schweiger (ZG). Schweiger dankte für das ihm entgegengebrachte Verständnis; es sei ihm ein grosses Anliegen zu zeigen, dass psychische Krankheiten nicht zu Stigmatisierungen führen müssen.

FDP-Präsidentschaft wechselt von Langenberger (VD) über Schweiger (ZG) und Kleiner (AR) zu Pelli (TI; 2004-2005)
Dossier: FDP-Präsidentinnen und -Präsidenten seit 2000

Auch die wichtigste direkte Gegenspielerin der Nebs, die gegen einen EU-Beitritt kämpfende Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS), hatte als Folge der Wahlen 2003 ihren Präsidenten zu ersetzen. An die Stelle des in den Bundesrat gewählten Gründungsmitglieds Christoph Blocher (svp, ZH) wählte sie am 15. Mai den seit 2003 dem Nationalrat angehörenden Schwyzer Pirmin Schwander (svp). Geschäftsführer der rund 43 000 Mitglieder und eingebundene Sympathisanten zählenden Organisation blieb der Zürcher Nationalrat Hans Fehr (svp). Die AUNS-Versammlung bestätigte bei dieser Gelegenheit auch ihren Beschluss aus dem Vorjahr, gegen das Dublin/Schengen-Abkommen aus dem Paket der Bilateralen Verträge II mit der EU das Referendum zu ergreife

AUNS

Der Bundesrat und die Bundesverwaltung haben in den letzten Jahren bei einigen Werbekampagnen zu Volksabstimmungen intensiver mitgewirkt als dies früher üblich war. So waren etwa bei der UNO-Abstimmung und beim Entscheid über die Armeereform mit erheblichen finanziellen Mitteln Informations- und Werbebroschüren herausgegeben worden. Eine parlamentarische Initiative von Hans Fehr (svp, ZH) verlangte nun, dass sich die Regierung und die Verwaltung auf sachliche Information zu beschränken hätten und es ihnen insbesondere untersagt werde, eigentliche Werbekampagnen zu führen oder solche finanziell zu unterstützen. Die SPK des Nationalrats beantragte, diesem Vorstoss keine Folge zu geben und setzte sich damit im Plenum gegen die SVP-Fraktion durch. Da allerdings auch die SPK gewisse Regeln für die staatliche Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmungskämpfen aufstellen möchte, unterbreitete sie dem Rat eine entsprechende Motion (03.3179). Obwohl die Regierung die Umwandlung in ein Postulat beantragt hatte, überwies der Nationalrat das Anliegen einstimmig in Motionsform. (Siehe dazu auch die lancierte Volksinitiative „Volkssouveränität statt Behördenpropaganda“.)

Vorstoss zur Rollenbestimmung des Bundesrates bei Werbekampagnen (02.419)

Der Nationalrat gab einer parlamentarischen Initiative Robbiani (cvp, TI) Folge, welche die Rückerstattung des Steuerzuschlags für Treibstoff verlangt, der zum Abbau von Naturstein verwendet wird. Damit wird der Natursteinabbau im Mineralölsteuergesetz der Land- und der Forstwirtschaft sowie der Berufsfischerei gleichgestellt.

Abbau von Naturstein

Malgré l’absence de soutien des partis gouvernementaux, les signatures pour les référendums (armée et protection civile) ont été déposées lors de la deuxième moitié du mois de janvier. Le camp des opposants conservateurs s’est amenuisé au fil de la campagne et la gauche s’est en grande partie désintéressée de l’objet. Cette dernière s’est concentrée sur les thèmes à teneur plus sociale au menu de la votation de mai. Le camp conservateur s’est trouvé diminué par les divisions internes de l’UDC. Ce parti a finalement accepté le projet en assemblée, principalement grâce à l’engagement de son conseiller fédéral Samuel Schmid, en charge du dossier. De nombreuses sections cantonales ont toutefois rejeté Armée XXI. Quant à l’ASIN, d’ordinaire prompte à combattre tout projet de réforme de la défense nationale ou marquant une volonté d’ouverture du pays, son comité a décidé de ne pas donner de mot d’ordre et de ne pas soutenir financièrement les opposants. Le manque de moyens du principal comité opposé à la réforme (Bürgerkomitee für eine unabhängige und leistungsfähige Milizarmee in einer neutralen und sicheren Schweiz), dirigé par l’ancien divisionnaire Hans Wächter, et la difficulté de coordonner l’action des nombreux groupes le composant ont été soulignés par de nombreux commentateurs. Début avril, un « Comité fédéral pour une Suisse souveraine, neutre et démocratique », regroupement d’organisations proches des milieux conservateurs, a condamné une dérive politique vers l’OTAN et la création de dépendances techniques et organisationnelles par rapport à l’étranger. De plus, la capacité de la nouvelle armée à défendre l’intégralité du territoire a été mise en question. En fin de campagne de votation, durant la dernière semaine d’avril, un comité de parlementaires, présidé par le conseiller national Thurgovien Alexander Baumann (udc) et composé d’une dizaine de députés, est venu renforcer le camp de l’opposition. Ils ont rappelé le danger que représentait le projet pour la milice, ainsi que le risque d’aboutir à une armée à deux classes. Ils ont en outre prétendu que les coûts allaient exploser et qu’à terme c’était l’entrée dans l’OTAN qui était visée par le DDPS. Les rangs de l’opposition parlementaire étaient nettement plus réduits que lors du vote au plénum. Sur les 18 UDC qui avaient refusé le projet au parlement, ils n’étaient plus que huit dans ce comité. On y trouvait la frange la plus conservatrice du parti représentée par le Zurichois Ulrich Schlüer, accompagné du président de l’ASIN Hans Fehr, de Toni Bortoluzzi (ZH) ou encore de Christoph Mörgeli (ZH). L’unique député des Démocrates suisses, le bernois Bernhard Hess, ainsi que le représentant de l’Union démocratique fédérale, le bernois Christian Waber, s’étaient associés à cette démarche. De nombreux poids lourds de l’UDC, tels le président du parti Ueli Maurer ou Christoph Blocher, malgré leur opposition aux changements législatifs, ne figuraient pas dans ce comité, de même qu’aucun romand. Il convient de préciser que la gauche, au sein de laquelle se trouvaient certains opposants, avait d’emblée refusé d’être associée à un tel comité parlementaire.
Le conseiller fédéral Samuel Schmid, ainsi que des représentants des gouvernements cantonaux, ont lancé la campagne à l’occasion d’une conférence de presse organisée à la mi-février. Ils ont rappelé qu’Armée XXI était le meilleur compromis pour avoir une défense nationale moins chère, moderne, plus souple et répondant aux menaces de son temps. Ils ont également rappelé que la coopération internationale ne remettait pas en cause la neutralité. Ils ont souligné que la formation serait améliorée, avec des cours de répétition à un rythme annuel. De plus, l’abaissement de l’âge de libération, combiné au raccourcissement de la formation des cadres, devraient faciliter le recrutement de volontaires pour un service d’avancement. Le chef du DDPS a également défendu la réorganisation de la protection civile et estimé que la meilleure coopération entre les institutions chargées de la sécurité (polices, pompiers, services sanitaires, protection civile) justifiait le soutien aux modifications légales. Le conseiller d’Etat valaisan Jean-René Fournier (pdc), président de la Conférence des directeurs cantonaux des affaires militaires, a fait part de l’appui des 26 cantons aux deux projets de réformes, estimant qu’ils prenaient en compte la limitation croissante des ressources financières et les structures fédéralistes de la Suisse.
Un comité favorable aux réformes, intitulé « 2 x oui pour l’Armée XXI et pour la protection de la population » et fort de 116 parlementaires bourgeois, s’est présenté aux médias à la fin du mois de février. Outre les arguments de l’efficacité et de la modernité, les avantages de la réduction des jours de service pour les vies familiales et professionnelles ont été mis en exergue. La capacité de cette nouvelle structure à faire face aux nouvelles menaces (terrorisme, extrémisme) a également été invoquée. Les délégués du parti socialiste ont recommandé de voter blanc à la réforme Armée XXI. Trois sections cantonales ont cependant accepté Armée XXI (Fribourg, Neuchâtel, Thurgovie). L’Assemblée des délégués de l’UDC s’est laissée convaincre par son conseiller fédéral Samuel Schmid, même si elle n’a accepté la réforme de l’armée que de justesse (165 voix contre 161). Douze sections cantonales et les Jeunes UDC se sont en outre opposés à la réforme de l’armée. Le PRD et le PDC ont recommandé l’approbation des projets. Au sein du parti écologiste, les délégués se sont montrés plus réceptifs aux changements proposés, alors que le groupe parlementaire avait nettement refusé le texte (8 non et une abstention), et ont recommandé de voter blanc. La composition du comité référendaire, principalement des personnalités conservatrices et des officiers à la retraite, a poussé les écologistes à ne pas rejoindre le camp des opposants. Concernant la loi sur la protection de la population, les prises de position des partis et associations ont peu varié par rapport à celles sur Armée XXI.
Les deux réformes ont été largement soutenues par la population et par l’unanimité des cantons. Celle de l’armée a été acceptée par 76% des votants. Celle de la protection de la population l’a été encore plus largement avec 80% d’approbation. Cette dernière n’a été que marginalement présente dans le débat. Bien que la majorité des cantons n’était pas requise, le résultat illustre le large soutien populaire aux réformes, même dans les cantons considérés comme plus conservateurs. Les cantons de Berne, Fribourg, Vaud et Neuchâtel ont été les plus enthousiastes et ont accepté Armée XXI à plus de 80% alors qu’Uri (63% de oui), Schaffhouse (62%) et Schwyz (60%) ont été les plus sceptiques. La plus forte résistance constatée dans les cantons périphériques peut s’expliquer par les conséquences de la réorganisation de l’armée. La fusion de places d’armes, la centralisation des arsenaux ou l’affaiblissement de l’ancrage territorial des troupes étaient de nature à les rendre méfiants. L’ancien divisionnaire Hans Wächter, responsable du principal comité d’opposants, a estimé que c’était la fin de la Suisse « telle que nous la connaissons ». Le conseiller national UDC thurgovien Alexander Baumann, chef de fil du comité parlementaire défavorable aux réformes, a fustigé la propagande d’Etat, à hauteur de plusieurs millions de francs, menée par le DDPS. Ce dernier a répliqué que l’information aux soldats aurait également été faite sans référendum. De nombreux commentateurs ont souligné l’importance de l’engagement de Samuel Schmid dans la campagne. Par la sobriété de ses interventions et sa capacité à convaincre les régions périphériques qu’elles ne seraient pas les grandes perdantes de ces changements, le ministre de tutelle est parvenu à neutraliser bon nombre d’oppositions.


Modification de la loi sur l’armée et l’administration militaire. Votation du 18 mai 2003.

Participation: 50%
Oui: 1 718 452 (76,0%)
Non: 541 577 (24,0%)

Mots d'ordre:
– Oui: PDC, PRD, UDC (12*), PCS, PEV, PL; Economiesuisse, USP, UCAPS, USAM, USS.
– Non: DS, PSL, UDF, PdT.
– Blanc: PS (3*), PE.
– Liberté de vote: Lega.
– Pas de mot d’ordre: CSC.
* Recommandations différentes des partis cantonaux.


L'analyse VOX a montré que même les sympathisants de l’UDC ont majoritairement soutenu les réformes et accepté celle de l’armée à 64% et de la protection de la population (71%). Les sympathisants des autres partis gouvernementaux l’on fait encore plus nettement : 77% d’approbation d’Armée XXI par les socialistes (81% pour la protection de la population) contre 87% par les radicaux (88%) et 91% par les démocrates-chrétiens (93%). Au niveau des caractéristiques sociales et politiques ayant joué un rôle dans l’orientation du vote, le clivage entre défenseurs de valeurs modernistes ou traditionalistes s’est révélé significatif. Les citoyens estimant défendre une Suisse moderne ont accepté Armée XXI à 83% (86% pour la protection de la population) alors que ceux se réclamant d’une Helvétie gardienne des traditions ne l’ont fait qu’à 63% (68%). Le critère de la confiance dans le gouvernement semble également avoir eu un impact sur le niveau de soutien aux projets. Contrairement aux scrutins précédents sur l’armée, la ligne de conflit entre ses opposants et ses partisans ne semble pas avoir joué de rôle, les niveaux de soutien des deux camps étant très proches. Les commentateurs ont estimé que la nature des objets permettait de comprendre le peu de différences. La question ne concernait ainsi pas l’existence de l’institution mais uniquement le maintien d’une structure, l’Armée 95, jugée dépassée par les deux camps.

Révision de la législation militaire dans le cadre de la réforme Armée XXI (MCF 01.065)
Dossier: Armee XXI

Wesentlich weiter als die parlamentarische Initiative Fehr will eine anfangs Jahr von einem Komitee lancierte Volksinitiative „Volkssouveränität statt Behördenpropaganda“ gehen. Sie will dem Bundesrat und den Spitzenkadern der Bundesverwaltung während Abstimmungskampagnen jegliche in Zusammenhang mit der Abstimmung stehende Medienauftritte verbieten. Zugelassen wäre nur noch eine einmalige kurze Information über den Abstimmungsgegenstand durch den Departementsvorsteher. Nicht erlaubt wäre auch die Finanzierung, Erarbeitung und Bereitstellung von Informations- und Propagandamaterial durch die Bundesverwaltung.

Volksinitiative Volkssouveränität statt Behördenpropaganda (BRG 05.054)

Der Nationalrat nahm ein Postulat Robbiani (cvp, TI) an, die eine Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung verlangt. Er machte geltend, die im AVIG vorgesehene Rahmenfrist (maximal 12 Abrechnungsperioden innerhalb von zwei Jahren) genüge in Zeiten anhaltender Konjunkturschwäche nicht aus, um ihr Ziel – die Vermeidung von Entlassungen – zu erreichen.

Postulat Kurzarbeitsentschädigung

Einer der Hauptgründe, weshalb derart wenige Härtefallgesuche eingereicht wurden, ist (neben dem Desinteresse vieler Deutschschweizer Kantone) die Angst der Betroffenen, aufgrund des Gesuchs lokalisiert und dann ausgeschafft zu werden. Der Tessiner CVP-Nationalrat Robbiani ersuchte deshalb den Bundesrat in einem Postulat, die Kantone einzuladen, eine besondere Kommission einzurichten, die sich in erster Linie aus Vertreterinnen und Vertretern der am meisten betroffenen Institutionen zusammensetzt (Hilfsorganisationen, Gewerkschaften usw.). Diese Zwischeninstanz würde die Fälle prüfen, bevor die Kantone die Gesuche den Bundesbehörden unterbreiten. Im Namen der Rechtsgleichheit beantragte die Regierung, das Postulat abzulehnen. Dieses wurde von Wasserfallen (fdp, BE) bekämpft und die Behandlung deshalb verschoben. Ende November erklärte der Kanton Waadt, bis Ende April 2003 darauf zu verzichten, jene Sans-Papiers auszuweisen, die sich seit mindestens sechs Jahren im Kanton aufhalten; bis dahin soll eine Arbeitsgruppe aus Behördenvertretern, Sozialpartnern und Sans-Papiers-Organisationen eine Globallösung erarbeiten.

wenige Härtefallgesuche Waadt

Die Kritik an der Höhe der Medikamentenpreise verstummte denn auch nicht. Gleich nach der Ablehnung der Denner-Initiative „für tiefere Arzneimittelpreise“ forderte das Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer (KSK) die Einberufung eines „Runden Tisches“, um mit allen Beteiligten Massnahmen zur Stabilisierung der Medikamentenkosten zu beraten. In den letzten Jahren stiegen die Medikamentenkosten in der Grundversicherung meistens zweistellig; rund ein Fünftel der Prämien wird mittlerweile für Arzneimittel eingesetzt. Die Konferenz fand Anfangs Juli statt, brachte aber kaum Neues. Es wurde vereinbart, auf allen Ebenen den Einsatz von Generika zu fördern; die Pharmaindustrie wurde zudem aufgefordert, kleinere Packungen anzubieten, um der Verschwendung von Arzneimitteln entgegen zu wirken. Der Preisüberwacher intervenierte ebenfalls erneut und verlangte eine Ausdehnung des Ländervergleichs auf alle Nachbarstaaten (ein von der Preisüberwachung 2000 angestellter Vergleich ergab beispielsweise, dass die Preise in der Schweiz knapp 20% über jenen in Deutschland – wie die Schweiz ein Hochpreisland – liegen; bei den nicht-kassenpflichtigen Arzneimitteln betrug die Differenz 33,3%), auch jene mit deutlich niedrigerem Preisniveau (Italien und Frankreich), eine Anregung, die ein vom Nationalrat überwiesenes Postulat Robbiani (cvp, TI) (Po. 01.3101) übernahm. Zudem wurde eine Motion Gysin (fdp, BL) (Mo. 99.3333), die verlangte, die Vergünstigungen, die Spitäler und Ärzte beim Direktbezug von Medikamenten erhalten, seien vollumfänglich an die Patienten weiterzugeben, auf Antrag des Bundesrates als Postulat angenommen. Die SP möchte die steigenden Gesundheitskosten in den nächsten Jahren vordringlich mit Massnahmen im Medikamentenbereich bekämpfen.

Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer

Der Nationalrat überwies zwei Postulate des Tessiners Robbiani (cvp) für die Einführung einer Toleranzmarge bei der Mietzinsverbilligung in der WEG-Verordnung (01.3295) resp. die Überprüfung der Einkommensgrenzen, die einen Anspruch auf eine Zusatzverbilligung für die Wohneigentumsförderung geben.

Postulate zu den Einkommensgrenzen für Mietverbilligungen (2001)

Ein weiterer nicht dem KVG unterstellter Bereich ist jener der Taggeldversicherungen. Da das Fehlen eines diesbezüglichen Obligatoriums für Arbeitnehmende ohne betriebliche Taggeldversicherung resp. für Arbeitslose im Krankheitsfall zu existenzbedrohenden Engpässen führen kann, hatten die beiden Gewerkschaften CNG und SGB 1998 eine entsprechende Volksinitiative lanciert, die aber wegen des lauen Engagements des SGB, der gleichzeitig mit der Vorbereitung von vier weiteren Volksbegehren ausgelastet war, nicht zustande gekommen war. Der CNG hatte daraufhin die von ihm gesammelten knapp 17'000 Unterschriften in Form einer Petition eingereicht. Diese wurde im Berichtsjahr von beiden Kammern dem Bundesrat zur Kenntnisnahme überwiesen. Der Nationalrat behandelte gleichzeitig eine Motion von CNG-Präsident Fasel (csp, FR) (Mo. 00.3420), die ebenfalls die Einführung einer obligatorischen Taggeldversicherung verlangte, sowie eine Interpellation Robbiani (cvp, TI), welche die sozialpolitische Problematik des Verzichts auf ein Obligatorium thematisierte (Ip. 00.3279). Bundesrätin Dreifuss anerkannte, dass die Situation im Bereich der Taggeldversicherung nicht zu genügen vermag. Da in der laufenden Legislaturperiode aber die Konsolidierung und nicht ein Ausbau der Sozialversicherungen im Vordergrund stehe, werde der Bundesrat keine diesbezüglichen Vorschläge unterbreiten. Auf ihren Antrag wurde die Motion nur als Postulat überwiesen.

Taggeldversicherungen

Mit mehreren parlamentarischen Initiativen wurde in der Herbstsession verlangt, die Prämienbelastung insbesondere für den Mittelstand resp. für Familien mit Kindern zu senken. Im Einklang mit Bundesrätin Dreifuss regte die SP-Fraktion an (Pa.Iv. 00.449), die von den Kantonen zur Prämienverbilligung nicht abgeholten Bundessubventionen seien gezielt zur Entlastung von Familien mit Kindern einzusetzen. Nationalrätin Fehr (sp, ZH) wollte (Pa.Iv. 00.453), dass Jugendliche unter 18 Jahren keine Prämien für die Grundversicherung bezahlen und Personen in Ausbildung eine Prämienreduktion erhalten. Mit dem Hinweis auf die laufende KVG-Teilrevision wurden diese beiden Vorstösse mit Zweidrittelsmehrheiten verworfen. Mit nur einer Stimme Differenz ganz knapp angenommenen wurde hingegen eine Initiative Meyer-Kälin (cvp, FR), die verlangt, dass die Grundversicherungsprämie für das zweite Kind um 50% gesenkt wird und ab dem dritten Kind ganz entfällt, wenn Eltern und Kinder bei der gleichen Kasse versichert sind. Eine Motion Robbiani (cvp, TI) (Mo. 00.3082), die eine Prämienfreiheit für Jugendliche anstrebte, war bereits in der Sommersession abgelehnt worden.

parlamentarischen Initiativen Prämienbelastung Mittelstand Familien mit Kindern senken

Ende April beschlossen die Delegierten auf dem Sarner Landberg (OW) die Nein-Parole zu den beiden Teilrevisionen des Militärgesetzes. Von den rund 30 Votanten hatten sich nur sieben für die Vorlagen eingesetzt; sie wurden zum Teil ausgepfiffen. In der Folge erregte die Abstimmungskampagne mit Särgen, Soldatenfriedhöfen, verunstalteten Schweizerkreuzen und Militärköpfen, die von der AUNS und von einem überparteilichen, von der jungen SVP dominierten Komitee unter der Leitung von SVP-Nationalrat und -Vizepräsident Toni Brunner (SG) geführt wurde, die Gemüter. SVP-Nationalrat Jürg Stahl (ZH) verlangte eine Aussprache über die ganze Inseratenkampagne, da die SVP mit ihren Nationalräten Blocher, Fehr und Schlüer im Stil und personell eng mit der AUNS verbunden sei.

MIlitärgesetzrevision führt innerhalb der SVP zu Auseinandersetzungen