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  • Romano, Marco (cvp/pdc, TI) NR/CN

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Er sei erstaunt, dass man ein solches Postulat bekämpfen könne, so Marco Romano (cvp, TI) anlässlich der Diskussion zu seiner Idee einer Roadmap für die elektronische Stimmabgabe. In der Tat war das vom Bundesrat zur Annahme empfohlene Postulat von Thomas Aeschi (svp, ZG) bekämpft worden, was eine Debatte im Rat nötig machte. Die Idee des Tessiner CVP-Vertreters war es, neuen Schwung in die gebremste Entwicklung bei der elektronischen Stimmabgabe zu bringen. Von einer vom Bundesrat zu erstellenden Roadmap, mit der die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen und die Rolle der öffentlichen Hand definiert werden soll, versprach sich Romano eine proaktive und koordinierende Unterstützung durch den Bund und so einen neuen Input. Darüber hinaus soll das Problem der Quellcodes angegangen werden. Thomas Aeschi verteidigte die Bekämpfung des Postulats mit drei Argumenten. Erstens handle es sich um einen Eingriff in den Föderalismus, mit dem Aufgaben der Kantone an den Bund delegiert würden. Es sei hinzunehmen, dass sich die Kantone in dieser Sache unterschiedlich stark engagieren. Zweitens sei auch der im Postulat angedeutete Zwang zur Offenlegung des Quellcodes zu hinterfragen. Auch hier sei offen zu lassen, welches System von den Kantonen präferiert werde. Drittens schliesslich wehre sich die SVP gegen mehr Regulierung. Auch dieses Postulat resultiere lediglich in einem weiteren Bericht, der nichts bringe, aber einiges koste. Bundeskanzler Thurnherr verteidigte die Unterstützung des Bundesrates. Mit der Roadmap sollen die Anliegen der Kantone und des Bundes gemeinsam in einem Planungsinstrument zusammengefasst werden. Es gehe also nicht um eine Order von oben nach unten, sondern um eine Koordination der unterschiedlichen kantonalen Ziele und Zeitpläne. Bei der Offenlegung der Quellcodes gebe es zudem keine unterschiedlichen Systeme, sondern dabei handle es sich um die unbestrittene Selbstverpflichtung der Betreiber der verschiedenen Angebote. Die Mehrheit der grossen Kammer – bestehend aus 121 Stimmen – sprach sich für einen Bericht aus, der auch eine Standortbestimmung bringen soll. Die 68 Gegenstimmen stammten vorwiegend aus der SVP-Fraktion, wobei Franz Grüter (svp, LU) sowie die Lega-Vertreterin Roberta Pantani (lega, TI) abwichen und das Postulat unterstützten; Roger Golay enthielt sich der Stimme.

Roadmap

Nach der schon Ende 2013 gemachten Ankündigung von Christophe Darbellay (cvp, VS), per Ende Legislatur sowohl von seinem Amt als Nationalrat als auch als CVP-Präsident zurückzutreten, tat sich parteiintern lange Zeit nicht viel hinsichtlich Nachfolge für das CVP-Präsidium. Die Medien vermuteten Anfang 2015, dass Darbellay wohl noch ein Jahr anhängen werde, weil die Neubesetzung bisher so harzig verlaufen sei. Als dieser allerdings öffentlich verneinte, weil er sich ganz auf seine Kandidatur für die Walliser Kantonsregierung 2017 konzentrieren wolle, und innerhalb der CVP auf einen Plan für die Wachablösung gedrängt wurde, fing das Kandidatenkarussell dann doch langsam an zu drehen. Freilich sagten zuerst zahlreiche potenzielle Kandidierende ab: Stefan Müller-Altermatt (cvp, SO) und Martin Candinas (cvp, GR) gaben berufliche und familiäre Gründe an, die gegen eine Präsidentschaft sprächen, und auch Elisabeth Schneider-Schneiter (cvp, BL) und Viola Amherd (cvp, VS) wollten sich nicht zur Verfügung stellen. Als Kronfavoriten wurden in der Presse Pirmin Bischof (cvp, SO), Filippo Lombardi (cvp, TI) und Gerhard Pfister (cvp, ZG) gehandelt. Lange hielten sich aber auch diese drei bedeckt bezüglich der Frage, ob sie überhaupt Ambitionen auf das Amt hegten. Dies führte in den Medien zu zahlreichen Spekulationen. Pfister wolle eine Art Philipp Müller (fdp, AG) der CVP werden und diese auf eine härtere Rechtsposition führen, während Lombardi Ambitionen habe, einst Doris Leuthard zu beerben, kommentierte etwa die Aargauer Zeitung das lange Schweigen. Für beides dürfe man sich nicht zu früh in Stellung bringen. Die NZZ forderte hingegen «Ordnung für den Hühnerhaufen»: Der neue Präsident werde eine entscheidende Rolle bei der Neuausrichtung der Partei spielen, die momentan in ganz verschiedene Richtungen strebe.
Mitte Dezember 2015 gab die CVP dann bekannt, eine Findungskommission bestehend aus Konrad Graber (cvp, LU), Filippo Lombardi, Viola Amherd, Marco Romano (cvp, TI) sowie Christophe Darbellay einzusetzen, die bis im Frühling mögliche Kandidierende präsentieren wolle. Bis Mitte Februar 2016 konnten Bewerbungen eingereicht werden. Schon kurz vor dieser Ankündigung wurde durch eine Indiskretion bekannt, dass sich Gerhard Pfister zur Verfügung stellen wollte. Er habe seine Kandidatur eigentlich erst im Januar 2016 ankündigen wollen, so Pfister. In den Medien wurde der Zuger als konservativer Politiker beschrieben, der am rechten Rand der Partei politisiere. Dies käme vor allem der SVP zupass, urteilte etwa der Tages-Anzeiger. Neben Pfister meldete niemand weiteres Ambitionen an und Mitte Februar verkündete die Findungskommission, dass sich insgesamt 13 Personen für das CVP-Präsidium beworben hätten, darunter «eine für das Amt des Präsidenten».
Ohne Konkurrenz wurde Gerhard Pfister schliesslich an der Delegiertenversammlung Ende April 2016 in Winterthur mit 340 von 376 Stimmen zum neuen Parteipräsidenten gekürt. Der ehemalige Zuger Kantonsrat (1998-2003) und seit 2003 im Nationalrat sitzende Pfister versprach, alles zu tun, was der CVP Erfolg bringe. Der nach 10-jähriger Amtszeit scheidende Präsident Christophe Darbellay wurde mit Applaus verabschiedet, der lauf Sonntags-Blick «eine Minute und 14 Sekunden» dauerte.
Ins erweiterte Präsidium wurden zudem Yannick Buttet (cvp, VS) und Ida Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) als Vizepräsident und Vizepräsidentin sowie die weiteren nationalen Parlamentsmitglieder Pirmin Bischof, Martin Candinas, Stefan Müller-Altermatt, Elisabeth Schneider-Schneiter und Anne Seydoux-Christe (cvp, JU) und kantonalen Vertretungen Marianne Binder-Keller (AG, cvp) und Tino Schneider (GR, cvp) gewählt. Als Fraktionspräsident gehörte auch Filippo Lombardi von Amtes wegen dem Präsidium an.

Neues CVP-Präsidium – Gerhard Pfister (2016)
Dossier: CVP-Präsidenten seit 2000

In der Frühjahrssession 2016 befasste sich der Nationalrat mit dem bundesrätlichen Vorschlag zur Änderung des Entsendegesetzes. Dieser sah eine Erhöhung der maximalen Verwaltungssanktionen bei Verstössen gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen von CHF 5000 auf CHF 30‘000 vor. Damit wollte der Bundesrat die Wirksamkeit der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit optimieren. Die vorberatende Wirtschaftskommission (WAK-NR) hatte sich mit 17 zu 7 Stimmen für den Revisionsentwurf ausgesprochen. Für die Kommission begründete Nationalrat Pardini (sp, BE) diesen Entscheid damit, dass die geltende Obergrenze von CHF 5000 Franken zu wenig abschreckend sei. Eine Minderheit Rime (svp, FR) wollte indes nicht auf die Vorlage eintreten. Sie erachtete eine Gesamtrevision im Rahmen der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative für zweckmässiger. Zudem wies sie darauf hin, dass die neue Obergrenze auch für Schweizer Unternehmen Gültigkeit hätte, was in ihren Augen über den Rahmen der flankierenden Massnahmen hinausgehen würde. Der Nichteintretensantrag vermochte ausserhalb der SVP jedoch nur wenig Stimmen zu generieren und wurde mit 64 zu 125 Stimmen deutlich abgelehnt. In der Detailberatung schuf die grosse Kammer dann drei kleine Differenzen zum Vorschlag des Bundesrates. Unter anderem wurde ein Antrag Romano (cvp, TI) mit 103 zu 77 Stimmen gutgeheissen, der es den Behörden ermöglichen soll, Normalarbeitsverträge (NAV) bereits dann befristet zu verlängern, wenn Hinweise dafür bestehen, dass der NAV-Wegfall zu erneuten Missbräuchen führen kann.

Änderung des Entsendegesetzes (Art. 5, 7, 9, 12) (BRG 15.054)
Dossier: Vorschläge zur Änderung des Entsendegesetzes (EntsG)

Die hauchdünne Annahme der RTVG-Vorlage durch das Volk veranlasste Natalie Rickli (svp, ZH) zur Einreichung einer Motion, welche einen vollständigen Bericht zum Service public forderte. Die Motionärin sowie 105 Mitunterzeichnende störten sich ob der im Nachgang der Volksabstimmung erfolgten ablehnenden Antwort des Bundesrats zu drei parlamentarischen Geschäften – namentlich den Postulaten Rickli (svp, ZH) (15.3636), Romano (cvp, TI) (15.3769) und Wasserfallen (fdp, BE) (15.3618) – mit inhaltlichen Forderungen an einen aufgrund eines 2014 überwiesenen Postulats der KVF-SR zu erarbeitenden Bericht zu den Service-public-Leistungen der SRG. Die Motionärin beschuldigte den Bundesrat, trotz des knappen Volks-Jas nicht zu einer umfassenden Diskussion über die Ausgestaltung des Service publics bereits zu sein, und forderte die Regierung deswegen zur Berücksichtigung aller medienpolitischen Vorstösse im Bericht auf. Der Bundesrat bestritt diese Vorwürfe in seiner Antwort zum Vorstoss und begründete seine vorläufige Zurückhaltung damit, dass zuerst die Ergebnisse des erwähnten Berichts sowie ein weiterer Bericht der Eidgenössischen Medienkommission (EMEK) abgewartet werden sollten, bevor weitere Schritte unternommen würden. Eine andere Ansicht vertrat der erstberatende Nationalrat in der Wintersession 2015 in einer ausserordentlichen Session zum "Bericht zum Service public": Die Motion wurde mit 92 Stimmen aus GLP, FDP und der neu erstarkten SVP gegen 75 Stimmen aus Mitte-Links und einer marginalen FDP-Minderheit angenommen und an den Zweitrat überwiesen. In der hitzig geführten Diskussion geriet nicht nur Bundesrätin Doris Leuthard ins Kreuzfeuer der FDP und SVP; auch die Befürworter mussten sich von der CVP-Fraktion der Zwängerei beschuldigen lassen. Martin Candinas (cvp, GR) hielt fest, dass das Verlangen einer ausserordentlichen Session zur Aufnahme dreier Postulate in einen – zum Zeitpunkt derer Einreichung – bereits überwiesenen Auftrag einem aussergewöhnlichen Vorgehen entspreche, das sich "zum Wohl eines effizienten Parlamentsbetriebes" hoffentlich nicht etablieren werde. Einige Tage vor dem nationalrätlichen Beschluss veröffentlichte die EMEK ihren Bericht, der von der Motionärin in der parlamentarischen Beratung als "dünnes Papier" bezeichnet wurde, das lediglich den Erhalt des Status quo zum Ziel habe.

Motion Rickli verlangt Berücksichtigung dreier Postulate im Service-public-Bericht (15.4032)
Dossier: Bericht zum Service public im Medienbereich: Anforderungen, Ergebnisse und Stellungnahmen
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

Im Kanton Tessin zeigte sich bei den Nationalratswahlen 2015 ein neuer Rekord an Anwärtern für die acht Sitze. Mit 122 Kandidierenden (2011: 68) und 18 Listen (2011: 11) hatten sich beide Zahlen seit den letzten Wahlen beinahe verdoppelt. Dieser enorme Anstieg war grösstenteils dadurch erklärbar, dass viele Jungparteien mit eigenen Listen antraten. Zudem stellten die CVP und die SP je eine internationale Liste. Der Frauenanteil unter den Kandidierenden lag bei 27.8 Porzent (2011: 26.5%).
Alle Tessiner Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber stellten sich erneut zur Wahl. Einzig für FDP-Kandidat Giovanni Merlini war die Wahl ein Novum, da er 2014 für den ehemaligen Parteipräsidenten Fulvio Pelli nachgerückt war. Neben Merlini trat auch der langjährige Nationalrat Ignazio Cassis wieder an. Die SP hatte mit Marina Carobbio nur einen Sitz zu verteidigen, genau wie die SVP mit Pierre Rusconi. Für die Lega wollten Roberta Pantani und Lorenzo Quadri wieder nach Bern gewählt werden. Die CVP schliesslich versuchte ebenfalls zwei Sitze zu halten; nämlich jene von Fabio Regazzi und Marco Romano.

Im Kanton Tessin beobachtete man mit Spannung die Verhandlungen über mögliche Listenverbindungen. Einerseits stellte sich die Frage eines erneuten Zusammenschlusses zwischen SVP und Lega, andererseits gab es Diskussionen über eine Verbindung zwischen Sozialdemokraten und den Grünen. Letztere war bei den Wahlen 2011 nicht zustande gekommen, wobei die SP prompt einen Sitz abgeben musste. Eine allfällige Listenverbindung zwischen Lega und SVP war vor allem für die FDP und die SP relevant. Ein erhoffter Sitzgewinn der Freisinnigen – welche man vor den Wahlen im Aufwind sah – oder auch der Sozialdemokraten wäre durch ein Scheitern dieser Verbindung wahrscheinlicher geworden. Die Stimmung zwischen der Tessiner SVP und der Lega war freilich alles andere gut. Bei den kantonalen Wahlen im Frühjahr war die SVP zusammen mit einigen Kleinparteien als «La Destra» angetreten – notabene ohne die Lega. Von Erfolg gekrönt war dieses Vorhaben nicht, aber es sorgte für böses Blut bei der Tessiner Rechtspartei. In einer Krisensitzung zwischen den beiden Parteien im Juni führte dann anscheinend ein Machtwort von SVP-Präsident Toni Brunner dazu, dass Lega und SVP im Tessin schliesslich doch noch eine Listenverbindung für die Nationalratswahlen eingingen. Ähnlich viel Polemik entwickelte sich rund um die Verhandlungen zwischen SP und Grünen. Während dieser Zusammenschluss in anderen Kantonen Usus ist, standen die Vorzeichen im Tessin etwas anders. Die Tessiner Sektion der Grünen war nämlich für ihre einwanderungskritische Haltung bekannt und hatte gar für die Annahme der SVP-Masseneinwanderungsinitiative plädiert. Ein zusätzlicher Knackpunkt war ausserdem eine Forderung der Grünen an die Sozialdemokraten. Die Grünen machten nämlich die Portierung ihres Ständeratsanwärters Sergio Savio als einzigen linken Kandidaten zur Bedingung für eine Listenverbindung bei den Nationalratswahlen. Die SP liess sich jedoch nicht auf dieses Spiel ein, woraufhin der linke Zusammenschluss endgültig scheiterte. Damit wurde ein Sitzgewinn für die Sozialdemokraten eher unwahrscheinlich. Für die CVP, welche eine Verbindung mit der erstmals antretenden GLP einging, war das Hauptziel für die Wahlen das Beibehalten ihrer zwei Sitze. Auch wenn die FDP und die SP eher auf einen Sitz von Lega oder SVP schielten, war der CVP durchaus vor einem Sitzverlust bange.

Allerdings änderte sich bei den Nationalratswahlen in Sachen Sitzverteilung nichts. Einziger Leidtragender an diesem Wahltag war SVP-Nationalrat Pierre Rusconi. Er musste seinem Parteikollegen Mario Chiesa Platz machen. Alle anderen Bisherigen wurden vom Tessiner Wahlvolk bestätigt. Bezüglich Wähleranteil waren aber dennoch einige Verschiebungen auszumachen. Gewinner der Wahlen war ohne Zweifel das rechte Bündnis um Lega und SVP. Die SVP steigerte sich auf 11.3 Prozent Wähleranteil (+1.6 Prozentpunkte), während die Lega gar um ganze 4.1 Prozentpunkte zulegte (neu: 21.7%). Die FDP hingegen konnte wider Erwarten keine zusätzlichen Wählerinnen und Wähler gewinnen und musste 1.1 Prozentpunkte abgeben (neu: 23.7%). Ebenso auf dem absteigenden Ast waren die Sozialdemokraten, welche ebenfalls Wähleranteile einbüssten (-0.7 Prozentpunkte, neu: 15.9%). Noch härter traf es die Grünen, deren Anteil auf 3.5% – und damit um fast die Hälfte – schrumpfte (-3.2 Prozentpunkte). Die CVP hingegen konnte sich bei 20.1% halten (+0.1 Prozentpunkt). Die Tessiner Nationalratsdelegation besteht somit weiterhin aus 2 CVP, 2 Lega, 2 FDP, 1 SVP und 1 SP. Die Wahlbeteiligung lag bei fast unveränderten 54.4% (2011: 54.3%). Der Frauenanteil in der Vertretung beträgt 25%.

Kanton Tessin -Nationalratswahlen 2015
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2015 (nach Kantonen)

Lors de la session d'automne, le Conseil national a exprimé son refus face à l'initiative du canton de Neuchâtel réclamant un congé maternel d'adoption. Ce dernier aurait consisté en une allocation perte de gain similaire à celle que perçoivent les femmes à la naissance de leurs enfants biologiques. Cette allocation concernerait les enfants adoptés jusqu'à l'âge de 8 ans. Les initiants ont volontairement formulé leur demande en termes de congé maternel et non parental pour maximiser leurs chances de réussite, estimant pratiquement impensable l'idée d'obtenir des allocations pour les pères qui adoptent. Cette prudence tactique n'a cependant pas suffi, puisque déjà en mars 2015 le Conseil des Etats avait choisi de ne pas donner suite à l'initiative. L'idée d'une allocation à l'adoption n'est pas nouvelle. Elle faisait originellement partie du projet de congé maternité proposé au peuple en 2005, le code civil ne faisant pas de différence entre les naissances naturelles et l'adoption en termes de filiation juridique. C'est le Conseil national qui avait retiré le congé d'adoption du projet, pariant qu'il aurait ainsi plus de succès face aux urnes. La minorité Maury Pasquier, Bruderer Wyss et Stöckli a défendu l'objet en avançant les arguments suivants: difficulté de créer les liens avec son enfant nouvellement arrivé dans la famille lors d'une adoption, la possibilité déjà existante au niveau cantonal d'attribuer une allocation adoption ainsi que le nombre très restreint d'enfants de moins de 8 ans adoptés par année en Suisse, qui se situe entre 200 et 300. Les opposants au projet ont eux affirmé que l'adoption étant un choix personnel, les familles se devaient de prendre leurs responsabilités face à un tel acte et donc assumer elles-mêmes les retombées financières et sociales de leur décision. Le Conseil des Etats a refusé de donner suite à l'initiative par 26 voix contre 14 avec une abstention et la chambre basse a suivi cette décision. Cependant, la CSSS-CE, qui a rejeté l'initiative à 15 voix contre 7 précise avoir donné son aval à l'initiative Romano (pdc, TI) qui vise les mêmes buts et sera prochainement débattue à l'assemblée fédérale.

congé maternel d'adoption

In Erfüllung eines Postulats Romano (cvp, TI) veröffentlichte der Bundesrat im April 2015 im Vorfeld der Weltausstellung in Mailand einen kurzen Bericht mit einer Übersicht über die Sicherheitslage, das Sicherheitsdispositiv und die diesbezügliche Koordination mit den italienischen Behörden. Der Bundesrat kam darin zum Schluss, dass die Expo 2015 aufgrund der verfügbaren Erkenntnisse keine ausserordentliche Lage bewirke. Das Postulat wurde daraufhin im Sommer 2016 vom Nationalrat abgeschrieben.

Sicherheitskonzept für den Grenzraum vor und während der Expo 2015 in Mailand (Po. 14.3324)

En décembre 2013, le député Marco Romano (pdc, TI) avait lancé une initiative parlementaire visant à introduire des allocations en cas d'adoption d'un enfant. Les CSSS des deux chambres ont décidé d'y donner suite. Une initiative cantonale émanant de Neuchâtel visait les mêmes buts que le présent objet. L'initiative Romano lui a été préférée. L'objet cantonal, déposé plus tard, est également plus ambitieux. Il revendique l'allocation perte de gains pour l'adoption d'enfants jusqu'à 8 ans, tandis que le conseiller national a fixé la limite dans son texte à l'âge de 4 ans. Les argumentaires des deux mandataires sont très semblables. Ils soulignent tous deux l'importance des premiers mois après l'arrivée d'un enfant dans un foyer. Il est nécessaire que les nouveaux parents prennent le temps de créer un lien, garantissant alors un développement harmonieux de l'enfant dans sa nouvelle famille. Certains cantons et certains employeurs pratiquent déjà la rémunération d'un congé adoption, mais il n'y a aucune législation fédérale.

Introduire des allocations familiales en cas d'adoption (Iv. pa. 13.478)

Der Bundesrat sollte mit Blick auf die bevorstehende Weltausstellung Expo 2015 in Mailand ein Sicherheitskonzept entwerfen, das eine effiziente Koordination zwischen den Bundesbehörden, den kantonalen Sicherheitsorganen und den italienischen Polizeiorganen sicherstellt. Das Postulat Romano (cvp, TI) sah im Konzept zugleich einen Nutzen über die Expo hinaus, da aktuell ein Anstieg der grenzüberschreitenden Kriminalität verzeichnet werde. Der Nationalrat teilte diese Ansicht und überwies den Vorstoss diskussionslos an den Bundesrat.

Sicherheitskonzept für den Grenzraum vor und während der Expo 2015 in Mailand (Po. 14.3324)

Der Nationalrat überwies ein Postulat Romano (cvp, TI) und ein Postulat Cassis (fdp, TI), die beide eine Untersuchung der Sprachkompetenzen in den Führungsgremien der Bundesverwaltung forderten. Die Mehrsprachigkeit der Schweiz müsse auch in der Bundesverwaltung gewürdigt werden. Das vom Bundesrat anvisierte Ziel, dass Kaderpersonen des Bundes über aktive Kenntnisse in zwei Amtssprachen und passive Kenntnisse in einer dritten Amtssprache hätten, sei zwar begrüssenswert, es brauche aber damit erst recht eine Untersuchung der gegenwärtigen Sprachkenntnisse und eine Bedarfsanalyse. Der Bundesrat argumentierte vergeblich, dass die Förderung der Mehrsprachigkeit ein Gegenstand des vierjährlich erscheinenden Evaluationsberichtes des Eidgenössischen Personalamtes sei, der zwar nicht in der verlangten Detailliertheit berichte, mit dem sich aber Entwicklungen aufzeigen liessen. Die grosse Kammer nahm die Postulate mit 115 zu 69 (Romano) bzw. mit 123 zu 60 Stimmen (Cassis) an. Beide Male kam Opposition aus der SVP und der GLP. Bundesrätin Widmer-Schlumpf wies darauf hin, dass man im Zusammenhang mit der Sprachenverordnung beide Postulate bereits bearbeite.

Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung
Dossier: Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung

"Rüebli-Votum schwächt den Bildungsraum", titelte die Basellandschaftliche Zeitung nach Annahme der Mundart-Initiative im Kanton Aargau und sah eine weitere Hürde für die allfällige Schaffung eines gemeinsamen Nordwestschweizer Bildungsraumes. Im Gegensatz zu den Kantonen Glarus und Luzern, deren Stimmbevölkerung ähnliche Anliegen im Vorjahr versenkt hatten, sprachen sich die Aargauerinnen und Aargauer am 18. Mai 2014 für eine Volksinitiative der Schweizer Demokraten aus, die Mundart als grundsätzliche Unterrichtssprache im Kindergarten festlegt. Der Kanton Aargau reiht sich somit hinter Zürich als zweiter Gliedstaat ein, der das Hochdeutsch gänzlich aus dem Kindergartenalltag verbannt. Für eine gleichwertige Behandlung von Schweizer- und Hochdeutsch hatte sich 2011 der Kanton Basel-Stadt ausgesprochen. Nationalrat Romano (cvp, TI) äusserte aufgrund des Aargauer Stimmentscheids die provozierenden Fragen, ob es einer Verfassungsänderung bedürfe, damit Mundart anstelle des Hochdeutschen den Status einer Landessprache erhalten könne und ob die lateinischsprachigen Schulen in Zukunft Mundart unterrichten müssten, um den nationalen Zusammenhalt zu sichern. Bundesrat Berset sah in beiderlei Hinsicht keinen Handlungsbedarf. Erfolgreich war die Unterschriftensammlung der SVP des Kantons Zug, die im September eine weitere kantonale Mundart-Initiative bei den Behörden deponierte.

Mundart

Die Familienpolitik sollte auch im Berichtjahr für die CVP ein wichtiges Thema sein. Das relativ deutliche Volksmehr für den am Ständemehr gescheiterten Familienartikel, bei dem die CVP Pate gestanden hatte, wurde als Ermunterung aufgefasst, am Thema dran zu bleiben. Dies obwohl die befürwortenden Parteien der CVP vorwarfen, sich zu wenig für den Verfassungsartikel eingesetzt zu haben. Gesellschaftspolitische Themen würden stets mehrere Anläufe brauchen, erwiderte die CVP die Vorwürfe. Die Christdemokraten selber hatten 2012 für ihre beiden Familien-Initiativen die nötigen Unterschriften eingereicht. Der Bundesrat legte Ende Oktober seine Botschaft dazu vor. Die Initiative „Für Ehe und Familie“, mit der die „Heiratsstrafe“ bei Steuern und AHV-Renten abgeschafft werden soll, empfahl die Bundesregierung zur Annahme – erst zum sechsten Mal in der Geschichte empfahl der Bundesrat ein Ja für ein Volksbegehren. Das zweite Begehren (Familien stärken), das Kinder- und Ausbildungszulagen von den Steuern befreien will, lehnte der Bundesrat hingegen ohne Gegenvorschlag ab. Gegen die Initiative gegen die Heiratsstrafe regte sich Mitte November allerdings Widerstand: Die Lesbenorganisation Schweiz und die Schwulenorganisation Pink Cross demonstrierten auf dem Bundesplatz gegen das Ansinnen, weil es die Ehe in der Verfassung explizit auf heterosexuelle Paare beschränke. Zu einem parteiinternen Konflikt führte Ende Jahr zudem die Familieninitiative der SVP. Zwar hatte die Bundeshausfraktion und das Parteipräsidium die Ja-Parole ausgegeben, Ende Oktober beschlossen die Delegierten jedoch, ein Nein zu empfehlen und folgten damit den CVP-Frauen. 19 der 25 Kantonalsektionen folgten dem Nein, in den Stammlanden Freiburg, Luzern und Wallis, wie auch in Graubünden und Waadt wurde jedoch trotzdem ein Ja empfohlen. Weil einige Exponenten der CVP sich in der Abstimmungskampagne als Befürworter einspannen liessen – Präsident Darbellay (VS) warb auf einem SVP-Flyer und auf einer Webseite mit seinem Konterfei für die Initiative und Marco Romano (TI) trat in der Arena gegen die offizielle Meinung seiner Partei an – wurde vor allem von einigen CVP-Frauen mediale Kritik geübt. Babette Sigg (ZH), die Präsidentin der CVP-Frauen, warf dem Präsidenten „mangelndes Demokratieverständnis“ vor und Nationalrätin Barbara Schmid-Federer (ZH) fand, dass Darbellay zu weit gegangen sei.

Familienpolitik

Da die Anforderungen an das Grenzwachtkorps und dessen Ressourcen in einem Missverhältnis stünden, forderte eine parlamentarische Initiative Reymond (svp, GE) eine Gesetzgebung, die die Sicherheit der Angehörigen des Grenzwachtkorps und der Bevölkerung in den Grenzgebieten gewährleisten könne. Der Nationalrat gab dem Vorstoss mit 98 zu 89 Stimmen nur knapp Folge, wobei eine Mehrheit der Grünliberalen, der FDP und SP sowie die Hälfte der CVP dagegen stimmten. Der Ständerat lehnte das Begehren nach der Überweisung einer Motion des Nationalrats Romano (cvp, TI) (12.3071), die im Rahmen des Schengen/Dublin-Abkommens eine Aufstockung des Grenzwachtkorps forderte, ab. Der Nationalrat sprach sich zudem erneut für eine rasche Aufstockung des Grenzwachtskorps um 100 bis 200 Professionelle aus und gab einer entsprechenden Motion Fehr (svp, ZH) (12.3180) mit 160 zu 17 Stimmen Folge. Auf eine Stärkung des Grenzwachtkorps hin hätte auch eine vom Nationalrat überwiesene Motion Barthassat (svp, GE) (12.3857) abgezielt. Sie hätte den Bundesrat beauftragt, die nötigen Massnahmen zu ergreifen, damit das Grenzwachtkorps seine sicherheitspolitischen Aufgaben wahrnehmen kann. Unter anderem sollte dafür die Koordination zwischen der Grenzwacht und den kantonalen Polizeikorps verbessert werden. Der Ständerat wies den Vorstoss jedoch ab.

Aufstockung des Grenzwachtkorps (Pa.Iv. 10.515)

Das 500-Jahr-Jubiläum der Schlacht bei Marignano (1515) warf im Berichtjahr erste Schatten voraus. Im Herbst 1515 erlitten die das Herzogtum Mailand verteidigenden Eidgenossen eine Niederlage gegen Frankreich. In der Folge gaben die eidgenössischen Orte einerseits ihre Expansionspolitik auf und schlossen zum anderen den Ewigen Frieden mit Frankreich. Im 20. Jh. wurde das Ereignis dann zum Heldenmythos stilisiert. Auf der einen Seite plante die seit 1965 bestehende Stiftung Pro-Marignano verschiedene Aktivitäten für das Jubiläum auch im Rahmen der Weltausstellung 2015 in Mailand. Auch das Landesmuseum bereitete eine Sonderausstellung vor. Auf der anderen Seite meldeten sich Parlamentarier vor allem aus dem Tessin zu Wort. Romano (cvp, TI) wollte etwa in einer von zahlreichen vor allem Südschweizer Parlamentariern unterzeichneten Interpellation vom Bundesrat wissen, ob und wie der Bund das Gedenken an die Schlacht unterstütze. Die Parlamentarier aus dem Tessin erhofften sich dank der Feierlichkeiten auch verbesserte Kontakte zu Italien. Der Bundesrat antwortete allerdings, dass die Erinnerung an Marignano keine gesamtschweizerische Aufgabe sei, und dass die geplanten Anlässe ohne Bundeshilfe auskommen müssten. Der Bund unterstütze Anlässe zur Erinnerung an historische Ereignisse nur sehr zurückhaltend. Die Debatte um Marignano zeigte im Ansatz die bereits bei der 700-Jahr-Feier 1991 geführte Debatte zwischen rechtskonservativen und linksliberalen Geschichtsvorstellungen. Auf der einen Seite wird die Schweiz als kriegerische gegen das Ausland sich wehrende Bauern- und Berglergesellschaft beschrieben, die seit 1291 Bestand hat. Auf der anderen Seite werden die Wurzeln der heutigen demokratischen und rechtsstaatlichen Schweiz mit ihren nationalen Institutionen, Menschen- und Bürgerrechten im Jahr 1848 verortet. Beide Daten sind sozusagen als Kompromiss an der Fassade des Bundeshauses genannt. Während die politische Rechte 2015 neben Marignano gleichzeitig auch der Schlacht beim Morgarten 1315 und der Anerkennung der Neutralität der Schweiz auf dem Wiener Kongress 1815 gedenken will, setzte die Linke bereits im Vorjahr auf Initiative Hans-Jürg Fehr (sp, SH) durch, dass künftig jeden 12. September im Parlament an die Gründung von 1848 erinnert werden soll. Die Ratspräsidenten beider Kammern hielten entsprechende Gedenkreden.

Marignano

Die Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung ist ein alljährlich wiederkehrendes Thema. Die 2012 vom Nationalrat angenommene Motion Maire (sp, NE), welche die Unterstellung des Delegierten für Mehrsprachigkeit unter das Eidgenössische Finanzdepartement statt des Personalamts verlangt, wurde im Berichtsjahr auch vom Ständerat überwiesen. Neu wurde der Delegierte vom Bundesrat gewählt. Als Nachfolger des 2012 zurückgetretenen Vasco Dumartheray wurde die Luganeser Stadträtin Nicoletta Mariolini gewählt. Sie soll laut Sprachenverordnung die Dreisprachigkeit in der Bundesverwaltung fördern und bei Personalrekrutierungen unterstützend wirken. Die bereits 2012 eingereichten Postulate Romano (cvp, TI) und Cassis (fdp, TI), die einen vertieften Bericht zur Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung verlangen, wurden 2013 im Plenum noch nicht behandelt. Auslöser war damals der Bericht des Eidgenössischen Personalamts, der zwar eine Zunahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufzeigte, deren Muttersprache nicht deutsch ist, aber auch darauf hinwies, dass die Sollwerte für französisch-, italienisch- und rätoromanisch-sprachige Mitarbeitende noch nicht erfüllt sind. Das Magazin „l’Hebdo“ veröffentlichte Ende April eine Untersuchung, mit der die Dominanz der Deutschschweizer Sprache anhand des Staatskalenders und der dort vermerkten Korrespondenzsprache aufgezeigt wurde. Von den 199 einflussreichsten Beamten sind laut der Untersuchung lediglich 16% nicht deutscher Muttersprache.

Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung
Dossier: Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung

Ende 2012 legte das Eidgenössische Personalamt (EPA) den vierjährlich zu erstellenden Evaluationsbericht zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung vor. Der Bericht zeigt auf, dass der Anteil französischsprachiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den letzten vier Jahren leicht zugenommen hat und mit 21,2% dem Sollwert von 22% immer näher kommt. Ebenfalls noch nicht beim Sollwert angelangt ist der Anteil italienischsprachiger (6,7%; Soll: 7%) und rätoromanischsprachiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (0,3%; Soll 1%). In der Bundesverwaltung übervertreten ist entsprechend die deutsche Sprache (71,8%; Soll: 70%). Obwohl mit Artikel 9 des Sprachengesetzes Bundesangestellte das Anrecht auf die Muttersprache als Arbeitssprache haben, zeigte die Befragung des Personals im Jahr 2011, dass lediglich 73% in ihrer bevorzugten Amtssprache arbeiten. Das EPA wies zudem verschiedene unternommene Massnahmen zur Förderung der Mehrsprachigkeit aus, wie etwa eine zentralisierte Sprachausbildung, Marketinganstrengungen, um den Bund als Arbeitgeber auch in der französischen und italienischen Schweiz bekannt zu machen oder die Erarbeitung von Massnahmenkatalogen durch die Bundeskanzlei und die Departemente. Die Räte waren mit dem Erreichten noch nicht zufrieden und forderten in einer Motion der staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-SR) eine Zentralisierung der strategischen Steuerung für die Förderung der Mehrsprachigkeit beim EFD. Weiter beauftragten sie den Bundesrat dafür zu sorgen, dass Führungskräfte zwei Amtssprachen aktiv und eine dritte passiv beherrschen, wobei die Ausbildung vom Arbeitgeber zu bezahlen sei. Für die Umsetzung dieser Massnahmen solle die Regierung einen Mehrsprachigkeitsbeauftragten ernennen. Zwei noch nicht behandelte Postulate Romano (cvp, TI) (12.4050) und Cassis (fdp, TI) (12.4265) verlangen zudem einen vertieften Bericht zur Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung.

Evaluationsbericht zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung (2012)
Dossier: Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung

Gleich vier der acht Sitze, die dem Kanton Tessin zustehen, wurden für die Wahlen 2011 frei: Chiara Simoneschi-Cortesi und Meinrado Robbiani von der CVP sowie Fabio Pedrina von der SP gaben ihren Rücktritt. Fabio Abate (fdp) strebte einen Sitz im Ständerat an. Neben den vier Bisherigen traten 64 weitere Kandidierende auf 11 Listen an. Während die Zahl der Listen damit gleich blieb wie bei den Wahlen 2007, war die Kandidierendenzahl leicht rückgängig (2007: 79). Dasselbe galt für den Anteil an Kandidatinnen (2011: 26,5%; 2007: 27,8%). Neben der FDP, der CVP, der SP, der Lega, der GP, der SVP und der PdA traten vier kleinere Gruppierungen zu den Wahlen an. Eine Listenverbindung gingen die SP mit der PdA, anders als 2007 ohne die Grünen, und die SVP mit der Lega ein.

Das Tandem zwischen der Lega, die bereits bei den Kantonswahlen stark zulegen konnte, und der SVP brachte den erhofften Erfolg: beide Parteien konnten einen Sitz gewinnen und zeichneten für einen Rechtsrutsch im Tessin verantwortlich. Die SVP (9,7%, +1 Prozentpunkt) hatte damit zum ersten Mal auch im Tessin zählbaren Erfolg bei nationalen Wahlen. Die Lega legte um 3,5 Prozentpunkte zu (neu: 17,5%) und zog wieder mit zwei Vertretern nach Bern. Die Tessiner SVP wurde von ihrem kantonalen Parteipräsidenten Pierre Rusconi vertreten, während die Lega neu Roberta Pantani sowie Lorenzo Quadri, der seit April 2011 für den in den Tessiner Staatsrat gewählten Norman Gobbi amtierte, nach Bern schickte. Die CVP wusste ihre beiden bisherigen Sitze mit zwei frischen Gesichtern zu verteidigen (Fabio Regazzi und Marco Romano), obwohl sie mit 4,1 Prozentpunkten die stärksten Einbussen an Wählerprozenten verzeichnen musste (neu: 20%). Die Gewinne der Lega und der SVP gingen auf Kosten der SP (16,6%, -1,5 Prozentpunkte) und der FDP (24,8%, -3,3 Prozentpunkte), die jeweils einen Sitz abgeben mussten. Zum ersten Mal seit 1919 hatte die FDP im Tessin damit weniger als einen Viertel der Wählerschaft hinter sich. Ihr Präsident, Fulvio Pelli, wurde nur knapp – mit 54 Stimmen Vorsprung – im Amt bestätigt. Noch knapper war die Vergabe des zweiten CVP-Sitzes. Marco Romano und Monica Duca erreichten die exakt gleiche Stimmenzahl (23'979). Das Los kam bei Nationalratswahlen schon einmal zur Anwendung, allerdings nicht wegen Stimmengleichheit, sondern weil 1939 zwei Regierungsmitglieder des Kantons Basel-Landschaft gewählt waren, aber nur ein Mitglied im Nationalrat vertreten sein durfte. Mittels Computerprogramm und unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde Monica Duca zur Siegerin erkoren. Gegen das Verfahren gingen jedoch Beschwerden ein. Das Bundesgericht ordnete in der Folge eine neue manuell und öffentlich durchzuführende Ziehung an, die von einem Mitglied der Tessiner Regierung vorgenommen werden musste. Eine Nachzählung, wie sie von Romano gefordert wurde, lehnte das oberste Gericht ab. Beim zweiten, diesmal juristisch korrekten Losverfahren, wurde dann Marco Romano gewählt. Damit lag die Frauenquote unverändert bei 25%. Die Wahlbeteiligung war mit 54,3% auffällig höher als bei den letzten Wahlen (47,4%). Ein Grund dafür dürfte auch die spannende Ausgangslage bei den Ständeratswahlen gewesen sein.

Kanton Tessin – Nationalratswahlen 2011
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2011 (nach Kantonen)