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Im Berichtsjahr wurde auch das Beitrittsverfahren zum HarmoS-Konkordat fortgesetzt. Die Stimmbevölkerung des Kantons Freiburg sprach sich in der Volksabstimmung vom März mit 61,1% für den Beitritt zu HarmoS aus. Das Elternforum Schweiz hatte 2009 erfolgreich das fakultative Referendum ergriffen. In Basel-Landschaft und Solothurn wurde das Konkordat von den Kantonsparlamenten gutgeheissen. In den obligatorischen Volksabstimmungen vom 26. September stimmten beide Kantone dem HarmoS-Beitritt zu: Basel-Landschaft mit 56,3% und Solothurn mit 58,5% der Stimmen. In Appenzell Ausserrhoden wurde das HarmoS-Konkordat vom Kantonsrat ebenfalls gutgeheissen, an der Urne scheiterte der Beitritt allerdings mit einem Nein-Stimmenanteil von 56,4%. In den Abstimmungskämpfen stützten sich die Gegner – angeführt von der SVP – auf die bewährten Plakate mit weinenden Kindern und dem Slogan „Schulzwang für 4-Jährige?“.

Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS)

Die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn kündeten im Berichtsjahr an, dass sie ab 2013 einheitliche Leistungstests für alle Volksschüler des Bildungsraums Nordwestschweiz einführen wollen. Geprüft werden in der zweiten Klasse die Leistungen in Deutsch und Mathematik, in der sechsten, der achten und der neunten Klasse kommen Fremdsprachen und Naturwissenschaften hinzu.

„Bildungsraum Nordwestschweiz“

Die Zürcher Bildungsdirektorin Regine Aeppli, der Berner Erziehungsdirektor Bernhard Pulver und der Solothurner Bildungsdirektor Klaus Fischer als Vorsitzender des Regierungsausschusses im Bildungsraum Nordwestschweiz haben sich zusammengeschlossen, um gemeinsam Massnahmen gegen den bevorstehenden Mangel an Lehrpersonen zu ergreifen. Sie wollen eine verkürzte Ausbildung für Quereinsteiger anbieten. Diese müssen mindestens 30 Jahre alt sein und Erfahrungen in bestimmten Fächern oder im didaktischen Bereich mitbringen; eine akademische Ausbildung ist nicht erforderlich. Zudem sollen sich Primarlehrkräfte mit verkürzten Studiengängen für die Oberstufe nachqualifizieren können. Die Ausbildungen führen zunächst nur zu kantonalen Diplomen. Die dem Bildungsraum Nordwestschweiz angehörenden Kantone sollen aber die Abschlüsse gegenseitig anerkennen und darauf hinarbeiten, dass dies auch die EDK tut. Die Studiengänge für Quereinsteiger stiessen auf grosses Interesse, in Zürich und im Aargau, wo 2011 die ersten Studiengänge starten werden, gab es zahlreiche Anmeldungen von Personen aus verschiedensten Branchen. In Zürich haben 76 Quereinsteiger das Aufnahmeverfahren erfolgreich bestanden und beginnen im März 2011 mit der Ausbildung, im Aargau werden die Kandidatinnen und Kandidaten im Frühjahr 2011 definitiv ausgewählt.

„Bildungsraum Nordwestschweiz“

Auch in der Deutschschweiz soll es einen gemeinsamen Lehrplan (Lehrplan 21) geben. Alle 21 Kantone unterzeichneten im Berichtsjahr eine entsprechende Vereinbarung. Bis im Frühling 2014 werden Arbeitsgruppen aus Lehrern und Fachdidaktikern den Lehrplan ausarbeiten. Auch Vertreter der weiterführenden Schulen können ihre Wünsche einbringen. Der Lehrplan soll verbindliche Lernziele für Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik und Naturwissenschaften festlegen. Den Kantonen wird allerdings ein grosser Spielraum verbleiben, insbesondere können sie auch unter dem neuen Lehrplan die Stundentafeln selbst festlegen und sie werden auch weiterhin entscheiden können, wann mit welcher Fremdsprache begonnen wird.

Lehrplan 21

Im Juni trat Basel-Stadt als zehnter Kanton der Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik bei. Damit tritt das Konkordat für alle Kantone, die es bereits gutgeheissen haben (OW, SH, VS, GE, LU, VD, FR, TI, AR, BS), anfangs 2011 in Kraft. Im Rahmen des neuen Finanzausgleichs haben die Kantone die gesamte rechtliche, finanzielle und fachliche Verantwortung für die Schulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf übernommen. Mit dem Beitritt zum Sonderpädagogik-Konkordat verpflichten sie sich dazu, das in der Interkantonalen Vereinbarung beschriebene Grundangebot, welches die Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf garantiert, zur Verfügung zu stellen und gemeinsame Instrumente anzuwenden. Das Konkordat hält die Kantone dazu an, die Integration von behinderten Kindern und Jugendlichen in die Regelschule zu fördern.

Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik

Ebenfalls im Juni präsentierte die interkantonale Konferenz der Westschweizer Erziehungsdirektoren die Endfassung des neuen Lehrplans für die Romandie und das Tessin (plan d’études romandes – PER). Der gemeinsame Lehrplan umfasst die fünf Disziplinen Sprachen, Mathematik, Naturwissenschaften, Geisteswissenschaften, Kunst und Sport sowie die Querschnittsthemen Zusammenarbeit, Kommunikation und Allgemeinbildung in den Bereichen Gesundheit, Gesellschaft und Staatskunde. Er gibt für die verschiedenen Fächer klare Zielsetzungen vor, welche die Schüler innerhalb der obligatorischen Schulzeit erreichen müssen. Noch kein Konsens wurde bei der Frage erzielt, ob die Zielerreichung mittels Leistungstests gemessen werden soll.

gemeinsamen Lehrplan

Im Mai schickte die EDK einen Entwurf für eine Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der Höheren Fachschulen in die Vernehmlassung. Das Konkordat soll die Freizügigkeit für die Studierenden an höheren Fachschulen verbessern und mehr Kostentransparenz bringen. Zudem will der Entwurf den beteiligten Kantonen ermöglichen, Vorgaben für die Anbieter zu machen.

Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der Höheren Fachschulen

Der Kanton Luzern stieg aus dem Konkordat der Pädagogischen Hochschulen Zentralschweiz (PHZ) aus. Im Mai hiess der Kantonsrat die Kündigung der Interkantonalen Vereinbarung einstimmig gut. Nach einer Kündigungsfrist von drei Jahren wird Luzern seine Lehrerinnen und Lehrer ab 2013 im Alleingang ausbilden. Der Schwyzer Bildungsdirektor Walter Stählin (SVP) bedauerte den Entscheid aus Luzern und drohte mit einem Rückzug aus dem Zentralschweizer Fachhochschulkonkordat. Auch der Zuger Regierungsrat störte sich daran, dass Luzern einerseits das PHZ-Konkordat kündigte, andererseits aber bei der Zentralschweizer Fachhochschule weiter mit den Konkordatskantonen zusammenarbeiten will. Allerdings stellte der Zuger Bildungsdirektor Patrick Cotti (AL) klar, dass Zug zum Fachhochschulkonkordat stehe. Im Dezember entschied sich der Kanton Schwyz für seine Fachhochschule in Goldau den Alleingang zu wählen. Zug will weiterhin mit Luzern zusammenarbeiten.

Luzern stieg aus dem Konkordat der Pädagogischen Hochschulen Zentralschweiz (PHZ) aus.

Die Bildungsdirektoren der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn haben beschlossen, dass die Schülerinnen und Schüler der Nordwestschweiz ab 2014 über die Kantonsgrenze hinaus wählen können, welches Gymnasium sie besuchen möchten. Es wird ihnen allerdings kein Anrecht auf den Besuch einer bestimmten Mittelschule eingeräumt, da die Kantone das bestehende Platzangebot beibehalten wollen. Wenn ein Gymnasium einen zu starken Zulauf hat, wird es daher Schülerinnen und Schüler abweisen müssen. Innerhalb der vier Kantone sollen auch gemeinsame Standards für die gymnasiale und die Berufsmatura definiert werden.

über die Kantonsgrenze hinaus wählen können, welches Gymnasium sie besuchen möchten

Im Januar genehmigte der Bundesrat das überarbeitete Konkordat der Westschweizer Fachhochschule. Er erachtete die Auflagen, welche im Zusammenhang mit dem ersten Entwurf gemacht worden waren, als erfüllt. Die neue Vereinbarung berücksichtigt eine Reihe von Empfehlungen einer Expertengruppe, welche 2009 die Organisation und Führung der Westschweizer Fachhochschule überprüft hat. Insbesondere wird der Einfluss der Kantone auf die operative Führung der Schule reduziert und die Rolle des Rektorats gestärkt. Zudem werden die Bereiche Gesundheit, Soziale Arbeit und Kunst integriert sowie Schwächen bei der Qualitätssicherung angegangen. Der Bund erwartet von der Fachhochschule bis Ende 2012 einen Bericht über die Umsetzung der neuen Organisations- und Führungsstruktur. Das Konkordat muss nun noch von den sieben Trägerkantonen der Westschweizer Fachhochschule ratifiziert werden, der Entwurf wurde zwischen Februar und April in die Konsultation geschickt.

Fachhochschule Westschweiz

Le litige concernant le surcoût de l’assainissement du dépôt de déchets spéciaux de Kölliken (AG) a connu son épilogue en toute fin d’année. Le consortium propriétaire du dépôt, réunissant le canton d’Argovie, le canton et la ville de Zurich, ainsi que les firmes de la chimie bâloise, et la Confédération ont convenu du financement du surcoût : ramené de 250 à 222 millions de francs, celui-ci est pris en charge à raison de 46 millions par le consortium et de 176 millions par la Confédération à travers le Fonds pour les sites contaminés (OTAS). Les entreprises chargées de l’assainissement ont toutefois jugé ce montant insuffisant et refusé de reprendre les travaux. Plusieurs rencontres, présidées par Franz Steinegger, en sa qualité de médiateur, ont ainsi été nécessaires pour aboutir, en fin d’année, à un accord sur le montant définitif du surcoût, qu’aucune des parties n’a toutefois communiqué, indiquant seulement que la différence avec le précédent montant se chiffrait en dizaines de millions de francs.

Sondermülldeponie in Kölliken

Für eine jährliche finanzielle Unterstützung des Kulturangebotes der Kantone Zürich und Luzern sprachen sich im Berichtsjahr die Kantone Uri, Zug und Aargau aus. Mit dem Kanton Schwyz, welcher bereits im Vorjahr seine Teilnahme beschlossen hatte, kam somit zum ersten Mal in der Schweiz eine interkantonale Vereinbarung zum Kulturlastenausgleich zustande. Die vier Geberkantone werden die Kantone Zürich und Luzern zukünftig mit insgesamt rund 10 Mio Fr. pro Jahr unterstützen. Der Kanton Nidwalden, welcher die Vereinbarung nicht unterzeichnet hatte, beschloss einen freiwilligen Beitrag von 3 Mio Fr. für den Zeitraum 2009-2011. Im Kanton Obwalden wurde der Beitritt zum Kulturlastenausgleich mit einem jährlichen Beitrag von 500'000 Fr. im Februar vom Volk abgelehnt.

Erste interkantonale Vereinbarung zum Kulturlastenausgleich tritt in Kraft
Dossier: Interkantonaler Kulturlastenausgleich

Afin de hâter la résolution du problème de saturation de la ligne Lausanne-Genève, les gouvernements vaudois et genevois ont conclu une convention comprenant notamment le préfinancement de la quatrième voie sur le tronçon Lausanne-Renens pour un montant de CHF 210 millions. Cette avance de fonds aux CFF vise en outre à relancer le projet de troisième voie entre Renens et Coppet, pour l’heure relégué dans le paquet Rail 2030. À cet égard, elle est destinée à financer les études préalables et avant-projets y-relatifs.

Vorfinanzierung eines 4. Bahngleises zwischen Lausanne und Renens 2009

Trotz dem Verdikt im Kanton Aargau verfolgten die Nordwestschweizer Bildungsdirektoren das Projekt der Schulharmonisierung weiter und verabschiedeten im Dezember eine unbefristete Regierungsvereinbarung. Damit sollen gesamtschweizerische Harmonisierungsvorhaben gemeinsam in Angriff genommen und die kantonalen Bildungssysteme einander kontinuierlich angenähert werden. Eine weitergehende Zusammenarbeit besteht nur noch zwischen den beiden Basel. Die Bildungsdirektoren Christoph Eymann (BS, lp) und Urs Wüthrich (BL, sp) streben eine einheitliche Schulstruktur mit zwei Jahren Kindergarten, sechs Jahren Primarschule, drei Jahren Sekundarschule in drei Leistungszügen und vier Jahren Gymnasium an. Das geplante Schulsystem würde den Vorgaben von HarmoS entsprechen .

Regierungsvereinbarung

La Confédération et les cantons de Glaris, des Grisons et de Saint-Gall ont conclu un accord de financement concernant le chevauchement principal de Glaris, site inscrit sur la liste du Patrimoine mondial de l’UNESCO l’année précédente pour sa valeur géologique. La Confédération s’est engagée à contribuer à la valorisation du site pour un montant de 818 000 francs d’ici 2011, les trois cantons y participant à raison de 30 000 francs chacun.

chevauchement principal de Glaris

D’importants travaux ont débuté, en janvier, au dépôt de déchets spéciaux de Kölliken (AG), victime d’un incendie l’année précédente. Sur la base d’une nouvelle analyse des risques, les exploitants ont révisé le concept de sécurité de l’installation. Ainsi, des mesures ont été prises pour renforcer la sécurité des employés, notamment la construction d’une halle dédiée à la manipulation des déchets. Elles ont pour conséquence une réduction de la capacité quotidienne de traitement des déchets oscillant désormais entre 250 et 450 tonnes au lieu de 500 tonnes. Ainsi, la reprise des travaux d’assainissement de la décharge, exploitée de 1978 à 1985, a été repoussé d’une année, soit à mi-2010, et leur coût réévalué à la hausse à 650 millions de francs. Ce surcoût de 250 millions de francs et les nouvelles contraintes pesant sur l’assainissement ont suscité des tensions croissantes entre le consortium propriétaire de la décharge et les entreprises de traitement des déchets. À l’automne, l’ancien conseiller national Franz Steinegger (plr, UR) a été sollicité pour officier comme médiateur afin d’éviter que le litige ne soit porté en justice.

Sondermülldeponie in Kölliken

Die ETH Lausanne und die Universitäten Genf und Lausanne verfügen seit August über ein gemeinsames Hochleistungsrechenzentrum (Centre lémanique de calcul à haute performance). Der neue Rechner befindet sich auf dem Campus der ETH Lausanne und bildet Teil des nationalen strategischen Plans für Hochleistungsrechnen und Vernetzung (vgl. oben, Universitäten und ETH). Das Projekt wird durch die Kantone Genf und Waadt mit je acht Mio Fr. unterstützt.

Hochleistungsrechenzentrum (Centre lémanique de calcul à haute performance).

Im August wurde ein im Auftrag von Bundesrätin Leuthard erarbeiteter Expertenbericht zur zukünftigen Organisation der Westschweizer Fachhochschule HES-SO vorgestellt. Im Zentrum des Papiers steht die Frage, ob der Ende 2008 von der HES-SO ausgearbeitete Entwurf zu einem neuen Trägerkonkordat die seit mehreren Jahren bestehenden Auflagen des Bundesrates bezüglich Führungsstruktur und Organisation erfüllt. Die Expertengruppe unter der Leitung der früheren SP-Nationalrätin und Bildungspolitikerin Barbara Haering erachtete den Entwurf als ungenügend. Sie kritisierte den grossen Einfluss der Erziehungsdirektoren der sieben Trägerkantone (BE, FR, GE, JU, NE, VD und VS) und forderte eine Stärkung des Rektorats auf Kosten des strategischen Ausschusses. Schliesslich empfahl sie die Einführung eines einheitlichen Qualitätssicherungssystems für die ganze Fachhochschule.

Fachhochschule Westschweiz

Mit dem Qualitätsniveau an Gymnasien befasste sich auch die im Berichtsjahr von den Erziehungsdirektoren gegründete Schweizerische Mittelschulämterkonferenz (SMAK). Die Vertreter aus allen Kantonen wurden beauftragt, bis Ende 2009 Empfehlungen auszuarbeiten, wie künftig die allgemeine Studierfähigkeit der Gymnasiastinnen und Gymnasiasten garantiert werden kann. Der brisanteste Vorschlag stammte von Professor Franz Eberle, dem Verfasser der Studie zu Evamar II. Er forderte, dass die Maturandinnen und Maturanden neben den bisherigen mündlichen und schriftlichen Prüfungen in Mathematik, erster Landessprache und Englisch einen standardisierten Test zur Messung von Mindestkompetenzen absolvieren müssten. Die Schülerinnen und Schüler könnten ihre Matura nur bestehen, wenn sie bei allen drei Tests ein ausreichendes Ergebnis erzielen würden. Damit wäre das gegenwärtige Kompensationssystem in den drei Kernfächern teilweise aufgeweicht.

Schweizerische Mittelschulämterkonferenz (SMAK) standardisierten Test

Um die Interessen der Grossregion Zürich besser vertreten zu können und die gemeinde- und kantonsüberschreitende Zusammenarbeit zu fördern, gründeten acht Kantone und 65 Städte und Gemeinden aus der Nordost- und der Zentralschweiz anfangs Juli den Verein „Metropolitanraum Zürich“. Bei den beteiligten Kantonen handelt es sich um Zürich, Schaffhausen, Thurgau, St. Gallen, Schwyz, Zug, Luzern und Aargau.

Gründung des Vereins "Metropolitanraum Zürich"

Die Erziehungsdirektorenkonferenz hat im Juli ein Stipendienkonkordat verabschiedet, das die Berechnungsparameter harmonisiert und letztlich zu höheren Beiträgen führen soll. Ein Vollstipendium beträgt für Lehrlinge und Gymnasiasten künftig mindestens 12 000 Fr. und für Hochschulstudierende 16 000 Fr. Die Kantone müssen die Stipendien bezahlen, wenn der Bewerber bei Beginn der Ausbildung nicht älter als 35 Jahre ist. Ausländer können Stipendien erhalten, wenn sie mindestens seit fünf Jahren eine Niederlassungsbewilligung besitzen. Die Vereinbarung tritt in Kraft, sobald zehn Kantone ihren Beitritt erklärt haben. Der Verband Schweizer Studierendenschaften begrüsste das Konkordat grundsätzlich, kritisierte aber, dass der Beitritt für die Kantone freiwillig ist.

Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen

Der 2008 angekündigte Staatsvertrag zur Schulharmonisierung zwischen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn wurde im Berichtsjahr zu einer Regierungsvereinbarung herabgestuft. Ein erster Dämpfer gab es im Februar, als der Aargauer Erziehungsdirektor Rainer Huber (cvp), ein grosser Vorkämpfer des Bildungsraums Nordwestschweiz mit einem vernichtenden Ergebnis abgewählt wurde. Das Amt von Huber übernahm SVP-Mann Alex Hürzeler, der als Kritiker der Schulharmonisierung gilt. Ein weiterer Rückschlag bedeutete die Volksabstimmung vom 17. Mai im Kanton Aargau: Die Stimmbevölkerung verwarf an der Urne alle vier Vorlagen des „Bildungskleeblatts“, namentlich die Einführung einer Basisstufe, den Ausbau der Tagesstrukturen, die Oberstufenreform und die Lektionenzuteilung nach einem Sozialindex. Damit erteilte sie den wesentlichen Programmpunkten des Bildungsraums Nordwestschweiz eine Abfuhr. 242..

„Bildungsraum Nordwestschweiz“

Die Erziehungsdirektorenkonferenz möchte die Lehrerdiplome für Kindergarten und Primarschule harmonisieren. Im Mai unterbreitete sie den kantonalen Bildungsdirektoren, den pädagogischen Hochschulen und den Lehrerverbänden zwei Vorschläge zur Konsultation. Beide Entwürfe bedeuten eine Abkehr vom Modell des Generalisten, der alle Stufen und Fächer unterrichtet. Die erste Variante unterscheidet nach Alter – es gäbe ein Diplom für Kindergarten bis 2. Klasse und eines für 3. bis 6. Klasse. Die zweite Alternative differenziert nach Fächern – das Diplom würde vom Kindergarten bis zur 6. Klasse alle Stufen umfassen und die Studierenden müssten zwischen zwei Fächergruppen wählen.

la formation des enseignants

Im Kanton Tessin brachte die Junge SVP nicht genügend Unterschriften zusammen und scheiterte mit ihrem Referendum. Das Tessin konnte folglich als zehnter Kanton dem Konkordat beitreten. Damit trat dieses für alle Kantone, die es bereits befürwortet hatten (GE, GL, JU, NE, SG, SH, TI, VD, VS und ZH), am 1. August in Kraft. Diese zehn Kantone haben nun bis 2015 Zeit, um ihre Strukturen anzupassen. Die Erziehungsdirektorenkonferenz bezeichnete das Erreichen des Quorums als Schritt in Richtung eines harmonisierten Bildungswesens.

am 1. August in Kraft

Im August wurde der gemeinsame Lehrplan (plan d’études romandes – PER) für die Kantone der Westschweiz und das Tessin verabschiedet. Die Vorlage war in der Vernehmlassung auf ein positives Echo gestossen, so dass nur noch wenige Anpassungen vorgenommen werden mussten. Der gemeinsame Lehrplan legt insbesondere die minimalen Lernziele und die Mindestanteile einzelner Fächer am Gesamtstundenplan fest. Sprachen, Mathematik und Naturwissenschaften machen rund 50% der Lektionen aus. 15% des Unterrichts dürfen die Kantone weiterhin nach eigenen Bedürfnissen zuteilen.

gemeinsamen Lehrplan