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La BNS a déposé une demande pour rejoindre le réseau de banques centrales, le Network for Greening the Financial System, constitué suite à l'Accord de Paris dans le but d'écologiser le système financier mondial. La BNS espère acquérir des connaissances à propos des risques climatiques sur la stabilité financière et profiter de l'échange d'expérience en la matière avec des banques centrales. Adèle Thorens Goumaz (verts, VD) félicite la démarche de la banque nationale. Selon elle, la BNS devrait «verdir» ses investissements.

Adhésion de la BNS au Network for Greening the Financial System

Im April 2019 berichtete die Schweizer Presse über die Ergebnisse der Untersuchung der illegalen Parteispenden durch die deutsche Bundestagsverwaltung. Diese war zum Schluss gekommen, dass der AfD-Kandidat Guido Reil und der AfD-Bundesvorsitzende Jörg Meuthen illegale Parteispenden von einer Agenturfirma aus der Schweiz erhalten hatten. Die AfD wurde wegen dieser beiden Spenden zu einer Strafzahlung in Höhe von etwa Euro 400'000 verpflichtet. Die Untersuchungen zu der Spende an die AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel waren zu diesen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.

Medienberichte zu einer angeblichen Spende von SVP-Gönnern an die deutsche Partei AfD

Im April 2019 nahm die Schweizer Presse die Geschichte zu den aus der Schweiz stammenden Spenden an die «Alternative für Deutschland (AfD)» wieder auf. So wurde berichtet, dass der Zürcher Milliardär und SVP-Gönner Henning Conle, ein schweizerisch-deutscher Immobilienunternehmer, der AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel über eine Schweizer Pharmafirma CHF 150‘000 überwiesen habe. Der Immobilienunternehmer sei auch Gönner der SVP. Er habe die 100-Jahr-Feier der SVP finanziell unterstützt, wie die Medien berichteten. Auf der Spenderliste der Feier sei überdies auch der Name von Alexander Segert gestanden, dem Werbeagenten aus Andelfingen (ZH), der gemäss Medien den AfD-Kandidaten Guido Reil unterstützt haben soll.

Medienberichte zu einer angeblichen Spende von SVP-Gönnern an die deutsche Partei AfD

Im März 2019 wurde bekannt, dass das Bahnunternehmen BLS seit der Jahrtausendwende rund CHF 45 Mio. zu viel an Abgeltungen erhalten hatte. Parallelen zum Postauto-Skandal wurden von den Medien gesucht, sind jedoch nur teilweise vorhanden: Während bei PostAuto ganz gezielt Gewinne umgebucht worden waren, um Subventionen einzustreichen, tat die BLS nichts, um höhere Abgeltungen zu erhalten. Statt betrügerischer Machenschaften wie bei PostAuto lag im Fall BLS nur ein unzureichend angepasstes Zinsglättungsmodell vor. Ein Zinsglättungsmodell dient dazu, Zinskosten, die von Jahr zu Jahr stark und sprunghaft schwanken können, über die Zeit gleichmässig zu verteilen. Die Zinskosten fallen an, wenn die Transportunternehmen zur Beschaffung von neuem Rollmaterial nicht über genügend Eigenkapital verfügen und somit auf Fremdkapital angewiesen sind.
Ganz ähnlich wie im «Fall PostAuto» zeigt sich beim jüngsten Skandal das Versäumnis des Bundesamtes für Verkehr: Dort blieben Hinweise auf die Differenzen zwischen den berechneten (und vergüteten) und den effektiven Zinsen zu lange folgenlos. Ein interner Revisionsbericht ortete im Bundesamt «gravierende Mängel». BAV-Direktor Peter Füglistaler bezeichnete die Versäumnisse beim BAV als ärgerlich. Die BLS wird CHF 29 Mio. zurückzahlen. CHF 16 Mio. aus der Zeit vor 2014 liegen jedoch im Bereich der akzeptierten Schätzungenauigkeit bei Zinsmodellen, weshalb dieser Betrag nicht zurückgezahlt werden muss.

45 Mio. zuviel für die BLS

2018 stiegen die Boni für die ehemalige Post-Führung trotz des «Postauto-Skandals» an. Die im Juni 2018 in der Folge des Skandals um unrechtmässige Umbuchungen und erschlichene Subventionen zurückgetretene Post-Chefin Susanne Ruoff soll für 2018 über CHF 1 Mio. Lohn erhalten. Parlamentsmitglieder aller politischen Lager äusserten medial ihr Unverständnis über diese Vergütungen. Die Vergütungen werden allerdings zurückbehalten, bis die Untersuchungen der Fedpol abgeschlossen sind.

Postauto-Skandal
Dossier: Postauto-Skandal

En ce 8 mars 2019, la journée internationale des droits des femmes a été largement célébrée. Le Parlement en a donné le coup d'envoi le jeudi 7 mars, en rendant hommage aux femmes pionnières sous la coupole fédérale, qui y sont entrées en 1971, année du droit de vote des femmes en Suisse. Douze plaquettes à leurs noms ornent désormais les pupitres où elles ont siégé. Dans la presse nationale, il a beaucoup été question de l'égalité salariale, de la parité de représentation dans les organes politiques et économiques, ainsi que de la conciliation entre travail et famille. Dans les rangs des manifestations, les revendications étaient plus larges. Par exemple, la ville de Zurich a vu ses noms de rue masculins féminisés, et les statues représentant des hommes affublées de tabliers, pour attirer l'attention sur le travail domestique non rémunéré, assumé dans la grande majorité par les femmes. A l'université une salle a été occupée par une trentaine de femmes* (c'est à dire toute personne n'étant pas un homme cisgenre), visant à prendre elles-mêmes la place et la visibilité que l'université ne leur donne pas. A Berne, l'appel à une solidarité intersectionnelle entre les femmes a côtoyé l'action "Bloody unfair - Runter mit der Tamponsteuer", qui demande une baisse de la TVA sur les produits périodiques. Dans les Grisons, les femmes de la Frauenzentrale marchaient pour la première fois aux côtés de celles des Eglises catholiques et réformées. A Fribourg, rues et panneaux d'affichage ont été décorés de représentations de clitoris, pour dénoncer l'invisibilisation, dans les manuels scolaires notamment, de cet organe féminin. Lausanne, qui a été le théâtre du plus grand cortège, plus de 5000 personnes selon les syndicats, a centré son discours sur les violences faites aux femmes, avec notamment une conférence à ce sujet à l'université, tandis que la Haute Ecole Pédagogique a consacré des ateliers à la lutte contre les stéréotypes. Si Zurich a prolongé la fête le lendemain, avec une manifestation non autorisée de quelques 200 personnes, l'événement majeur que les activités du 8 mars annonçaient a été la tenue des Assises féministes du dimanche suivant. A cette occasion, l'appel à la grève féministe et des femmes* du 14 juin 2019 a été lancé.

Journée internationale de lutte pour les droits des femmes
Dossier: Feministisches Jahr 2019?

Plusieurs avalanches ou coulées de neige ont marqué les esprits durant l'hiver 2018-2019. Le 10 janvier 2019, une avalanche de 300 mètres a enseveli plusieurs véhicules et a pénétré dans le restaurant de l'Hôtel Säntis, dans la station de Schwägalp (AR). Trois personnes ont été légèrement blessées. Le 15 janvier, les soldats de l'armée suisse présents à Davos (GR) pour le WEF ont été surpris par une coulée de neige. Déclenchée volontairement, elle est descendue plus bas que prévu. Les militaires ont pu se réfugier à temps, il n'y a pas eu de blessé. Un mois plus tard, le 19 février 2019, une avalanche a fini sa trajectoire sur le domaine skiable de Crans-Montana (VS). Les secours ont réussi à extraire les personnes ensevelies, mais un jeune patrouilleur français a succombé par la suite à ses blessures.

Avalanches hiver 2018-2019

Fanny Chollet devient la première femme pilote de chasse de Suisse. La premier-lieutenant a réussi son brevet de pilote fin 2017, puis a enchaîné avec une formation sur F/A-18. Elle s'était auparavant entraînée sur PC-7 et PC-21. Elle est la dixième pilote à être formée par l'armée. Cette possibilité est offerte depuis 2004 pour les femmes.

Fanny Chollet, première femme pilote de chasse de l'histoire suisse

Im Februar 2019 wurde bekannt, dass die Bundespolizei Fedpol ein Verfahren gegen den früheren PostAuto-Direktor Daniel Landolf und gegen den ehemaligen Finanzchef von PostAuto, Pascal Koradi, eröffnet hat. Landolf hatte sich rund ein Jahr vor dem Auffliegen des sogenannten «Postauto-Skandals» pensionieren lassen. Noch offen ist, ob das Verfahren auf weitere Mitglieder der ehemaligen Führung von Post und PostAuto ausgedehnt wird.

Postauto-Skandal
Dossier: Postauto-Skandal

Im Januar 2019 wurde bekannt, dass hinter Spenden an verschiedene Kandidatinnen und Kandidaten der deutschen Partei «Alternative für Deutschland (AfD)» Schweizer Gelder stehen. Gemäss Artikeln einer Recherchekooperation des Westdeutschen Rundfunks Köln, des Norddeutschen Rundfunks, der Süddeutschen Zeitung und der Tamedia habe die Agentur von Alexander Segert dem AfD-Kandidaten Guido Reil Spenden übermittelt. Der deutsche Staatsbürger Alexander Segert habe gemäss der Recherche Beziehungen zur SVP, unter anderem war seine Werbeagentur mit Sitz in Andelfingen (ZH) für verschiedene SVP-Kampagnen verantwortlich gewesen. Unklar war gemäss Medien, ob Segert auch Spenden an die AfD-Kandidatin Alice Weidel übermittelt habe, wie erste Berichte hatten vermuten lassen. In Deutschland sind Parteispenden aus Nicht-EU-Staaten über 1'000 Euro vom Gesetz verboten. Aus diesem Grund wurde eine Untersuchung der Bundestagsverwaltung und der Staatsanwaltschaft Konstanz eröffnet.

Medienberichte zu einer angeblichen Spende von SVP-Gönnern an die deutsche Partei AfD

Das Parlamentsgesetz sieht vor, dass Kommissionssitzungen vertraulich sind. Allerdings erlaubt Artikel 47 Absatz 2 seit 1991 eine Ausnahme von diesem Grundsatz und schafft die Möglichkeit, Anhörungen von Expertinnen und Experten bei komplexen politischen Sachverhalten und wichtigen Fragen öffentlich zu machen. Die APK-NR beschloss Ende 2018 auf Antrag von Kommissionsmitglied Eric Nussbaumer (sp, BL) ein solches öffentliches Hearing zum Rahmenabkommen mit der EU. Ziel dieses Vorgehens sei es unter anderem, eine breitere Öffentlichkeit über dieses «Thema mit enormer Tragweite für die Schweiz» aufzuklären, gab Kommissionspräsidentin Elisabeth Schneider-Schneiter (cvp, BL) zu Protokoll.
In den Medien wurde das Vorhaben grundsätzlich positiv aufgenommen. Die NZZ, die von «EU-Politik live auf Youtube» berichtete – die Anhörung konnte auf dem Youtube-Kanal des Parlaments mitverfolgt werden –, listete die bisher lediglich fünf öffentlichen Hearings auf: 1992 zum Kauf der F/A-18-Jets; 1995 über die Genschutzinitiative; 1996 zum Rinderwahnsinn; 1998 zum Armeeeinsatz zur Unterstützung des Grenzwachtkorps; sowie 2003 zum Radio- und TV-Gesetz. Damit der Anlass nicht «zur eigenen Profilierung» genutzt werden könne – so die NZZ weiter –, müssten sich die Kommissionsmitglieder an von der Präsidentin der APK-NR vorgegebene Spielregeln halten, kurze Fragen stellen und vor allem die Expertinnen und Experten reden lassen.
Das «befürchtete Schaulaufen hielt sich in Grenzen», vermochte dann die Aargauer Zeitung am Tag nach der Anhörung zu berichten. Die «selten mehr als 500 Zuschauer» auf Youtube hätten einer Veranstaltung beigewohnt, die «bürgerfern und berechnend» gewesen sei, weil die Kommissionsmitglieder jeweils ihre pro- bzw. contra-europäischen Expertinnen und Experten mit «Steilpässen» versorgt hätten. In der Weltwoche schrieb Roger Köppel (svp, ZH), selber Mitglied der APK-NR und einziger, der drei Fragen gestellt und bereits zu Beginn kritisiert hatte, dass der Bundesrat nicht anwesend sei, von einer «von Beginn weg verunglückten Übung». Anders sah dies Schneider-Schneiter: Das Ziel des Hearings sei erreicht worden, gab sie der Basler Zeitung Auskunft. Die Mitglieder der Kommission hätten sich überdies an die Regeln gehalten. Explizit gelobt wurde das Hearing im Tages-Anzeiger. Es sei – im Gegensatz zu den Kommentaren der SVP, die von einer «Farce» gesprochen hätten – «ein erfreuliches Niveau» erreicht worden, was «der Europadebatte gutgetan» habe. Die Zeitung wünschte sich mehr solche öffentliche Hearings.

Öffentliches Hearing zum Rahmenabkommen mit der EU

L'Association des Communes Suisses (ACS) a lancé en 2019 «l'Année du travail de milice». Avec une série de collaborations et d'évènements, l'objectif consiste à renforcer le système de milice et développer des solutions afin qu'il puisse perdurer.


Année du travail de milice

Im Jahr 2018 wurden in der Armee rund 5.4 Mio. Diensttage geleistet. Dieser Rückgang um über 170'000 Diensttage gegenüber dem Vorjahr bedeutete auch ein Rückgang bei den Aufwänden, wo CHF 14.4 Mio. eingespart wurden. Die Abnahme ist unter anderem dem Wegfall der Unterstützungsleistungen bei der Friedensförderung, also der Verkleinerung des SWISSCOY-Bestandes im Kosovo, geschuldet sowie auf den Umstand zurückzuführen, dass 2018 keine Ski-WM in der Schweiz stattfand – ein Anlass der 2017 zahlreiche Armeeangehörige beschäftigt hatte. Knapp 185'000 Diensttage wurden für Unterstützungsleistungen erbracht. Knapp über 64'000 Tage wurden für subsidiäre Sicherungseinsätze aufgewendet, leicht mehr als noch im vorangehenden Jahr. Ansonsten lagen die Totale tiefer als im Vorjahr: Rund 98'000 Diensttage wurden für Friedensförderungsdienste im Ausland (2017: 114'000) eingesetzt, 22'000 Diensttage für Unterstützungsleistungen im Sinne der VUM (33'000) sowie 93 Tage für militärische Katastrophenhilfe (464).

Jahresbilanz der Einsätze der Armee 2018
Dossier: Jahresbilanzen der Einsätze der Armee

Neben der SDA beschlossen auch die Printmedien im Jahr 2018 Entlassungen. So gab es etwa Entlassungen bei den Bündner Zeitungen, «Le Matin», der Basler Zeitung sowie einstellungsbedingt auch beim «Giornale del Popolo» und der TagesWoche. Den Paukenschlag in Bezug auf Kündigungen bei den privaten Medien lieferte im November 2018 das neu gegründete Joint Venture CH Media mit seiner Ankündigung, dass in den nächsten beiden Jahren, während des Integrationsprogramms für die NZZ-Regionalmedien und die AZ Medien, bis zu 200 Vollzeitstellen gestrichen werden sollen. Mit dieser Reaktion auf die «weiterhin äusserst angespannte Marktsituation» reduziert das Unternehmen die Beschäftigung um ungefähr zehn Prozent. Sämtliche Unternehmensbereiche sollen vom Stellenabbau betroffen sein. Neben Zeitschriften, Online-Portalen, Radio- und TV-Stationen gehören unter anderem die Aargauer Zeitung, die Luzerner Zeitung, das St. Galler Tagblatt und die «Schweiz am Wochenende» zu der insgesamt über 80 Marken umfassenden CH Media. Ein Teil des Stellenabbaus soll durch Fluktuationen erreicht werden; Kündigungen seien aber nicht zu umgehen. CEO Axel Wüstmann kündigte zu diesem Zeitpunkt ebenfalls an, dass es für die überregionalen Themen der Zeitungen eine Mantelredaktion geben werde. Die Gewerkschaft Syndicom sprach von einem «gigantischen Sparprogramm» und mahnte das Unternehmen, den angekündigten Zeitraum von zwei Jahren einzuhalten und nicht mit übereilten Aktionen vorzupreschen.

Stellenabbau bei CH Media

Im September 2018 gaben das BAV, die Post und die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs bekannt, eine Rahmenvereinbarung zur Zurückzahlung der von PostAuto unrechtmässig erhaltenen Subventionsgelder («Postauto-Skandal») ausgearbeitet zu haben. Die Summe belief sich auf CHF 188.1 Mio.: CHF 90.5 Mio. musste die Post für die Zeit von 2007 bis 2015 CHF für die Sparte Regionalverkehr zurückzahlen, CHF 16.6 Mio. für die gleiche Periode für Rückleistungen für ungerechtfertigte Umbuchungen im Orts- und Auftragsverkehr und CHF 26.8 Mio. für Strafzinsen. Für die ab 2016 mit einer eigens eingeführten Holdingstruktur und durch überhöhte Transferpreise erlangten unrechtmässigen Subventionsbezüge muss die Post weitere CHF 54.3 Mio. an Bund und Kantone zurückzahlen.
Zudem bezahlt die Post freiwillig zusätzliche CHF 17.2 Mio., um unrechtmässige Bezüge vor 2007 abzugelten. Diese wären rechtlich verjährt, doch die Post wolle guten Willen zeigen und «Vertrauen schaffen für einen Neuanfang», so Verwaltungsratspräsident Schwaller. Der Gesamtbetrag der Rückzahlungen beläuft sich damit auf CHF 205.1 Mio.
Die Post gab am 18. Dezember 2018 bekannt, dass alle Kantone und der Bund die Vereinbarung unterschrieben hätten und die Post die Beträge innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen werde.

Postauto-Skandal
Dossier: Postauto-Skandal

Ende Dezember 2018 unterzeichneten Bundesrätin Leuthard und Vertreterinnen und Vertreter der Auto-, Elektrizitäts- und Immobilienbranche, der Verkehrsverbände und von Bund, Kantonen und Gemeinden die «Roadmap Elektromobilität 2022». Diese zielt auf eine Erhöhung des Anteils der Elektrofahrzeuge an den Neuzulassungen von Personenwagen auf 15 Prozent bis 2022. Die Roadmap enthält dazu konkrete Massnahmen in den Bereichen Marktentwicklung, Ladeinfrastruktur und Rahmenbedingungen, etwa die Schaffung von Lademöglichkeiten in Gebäuden, den Aufbau eines nationalen Schnellladenetzes und die gezielte Ausbildung von Fachpersonal. Die Roadmap steht gemäss Wortlaut weiteren Akteuren offen und weitere Massnahmen könnten jederzeit integriert werden. Die Öffentlichkeit solle regelmässig über den Stand der Umsetzung informiert werden.

Roadmap Elektromobilität 2022

Im Dezember 2018 legte der Bundesrat die strategischen Ziele der SBB für die Jahre 2019 bis 2022 vor. Er behielt dabei die wichtigsten Ziele und die Stossrichtung bei; im Bereich des Güterverkehrs, also bei SBB Cargo, gab er jedoch Neuerungen bekannt. Hier bestehe das Ziel darin, dass das Aktionariat von SBB Cargo für eine Minderheitsbeteiligung geöffnet werde. Zudem soll der Güterverkehrsbereich generell stärker aus dem SBB-Konzern herausgelöst werden und schliesslich soll der Verwaltungsrat der SBB Cargo um Drittpersonen erweitert werden. Des Weiteren nahm der Bundesrat punktuelle Anpassungen vor: So solle etwa in Anbetracht der Tatsache, dass die gewinnorientierten Investitionen der SBB in den kommenden Jahren einen Peak erreichen dürften, eine Reduktion der Verschuldungsobergrenze der SBB erfolgen.

Strategische Ziele der SBB 2019-2022

«L'égalité entre hommes et femmes est largement atteinte» selon le député UDC Sebastian Frehner (svp, BS) qui, lors de la discussion du budget de la Confédération 2019 a suggéré la suppression du bureau de l'égalité hommes-femmes. Il observe que beaucoup de femmes étudient, voire sont majoritaires dans certaines facultés, que le partage des tâches au sein de la famille s'est fortement modifié et que les femmes sont dans certains cas favorisées sur le marché du travail. Le député ajoute à charge de preuve qu'on lui a déjà refusé plusieurs postes au bénéfice d'une femme. Sa proposition et surtout son discours ont provoqué de véhémentes réactions chez ses co-parlementaires. Les députées PS Barbara Gysi (sp, SG) et Mattea Meyer (sp, ZH) ont suggéré que l'heure matinale ne favorisait pas la concentration et ne protégeait pas de l'absurdité, leur camarade Samuel Bendahan (ps, VD) a condamné les propos de l'agrarien, qu'il juge «extrêmes» et «durs». Selon Daniel Brélaz (verts, VD) la proposition Frehner est «excentrique» et pour Jean-Paul Gschwind (pdc, JU), «farfelue». Le démocrate bourgeois Heinz Siegenthaler (bdp, BE) a même proposé de sauvegarder le bureau de l'égalité, ne serait-ce que pour défendre le député Frehner, puisqu'il se sent opprimé en tant qu'homme. Le PLR et les Verts'libéraux n'ont pas commenté les affirmations du député Frehner, mais se sont opposés à sa proposition.
Ueli Maurer, qui représentait dans ce débat la position du Conseil fédéral, a quelque peu modéré la position de son collègue de parti. Certes, la condition des femmes s'est améliorée, mais certaines inégalités demeurent. Au sujet des postes non obtenus par Sebastien Frehner, le chef du département des finances ajoute même que «les hommes doivent s'améliorer, car les femmes les ont rattrapé».
Seul l'UDC a suivi la proposition Frehner, par 55 voix pour (10 femmes, 45 hommes), 3 voix contre (2 femmes, 1 homme) et 4 abstentions (1 femme, 3 hommes), les 6 conseillers et conseillères restantes étaient soient absentes, soit excusées. Les deux autres propositions de minorité, à savoir l'augmentation de budget de 200'000 francs proposée par Samuel Bendahan (pour l'application de la nouvelle loi sur l'égalité) et de 600'000 francs par Mattea Meyer (pour l'encouragement du respect de la convention d'Istanbul) ont été balayées par respectivement 130 et 129 voix contre 56. Les 56 voix pour étaient celles du groupe PS, du groupe des Verts et de deux PDC.

Suppression du bureau de l'égalité hommes-femmes
Dossier: Feministisches Jahr 2019?

Les citoyennes et citoyens de Peseux ont accepté la fusion avec Neuchâtel, Corcelles-Cormondrèche et Valangin, par 54.5% des voix et avec une participation de 48.8%. La nouvelle commune comptera 45'000 habitants et deviendra la troisième ville de Suisse romande. La chancellerie d'Etat a rejeté le recours et une réclamation contre le vote, jugeant la démarche irrecevable et mal fondée. Toutefois, le porte-parole des trois recourants a laissé entendre qu'ils saisiraient le tribunal cantonal, voir même le Tribunal fédéral si nécessaire. La fusion est normalement prévue pour le 1er janvier 2021.
En 2006, les communes de Corcelles-Cormondrèche et de Peseux avaient proposé un projet de fusion à leur population pour la création d'une nouvelle commune regroupant 10'000 habitants. Le projet fût refusé à Peseux par 1'100 voix contre 837. En 2015, un nouveau projet de fusion était présenté, pour rassembler les communes de Neuchâtel, de Peseux, de Corcelles-Cormondrèche et de Valangin. Le 5 juin 2016, les habitants de Peseux le refusaient par 1'143 voix contre 985. Quelques jours plus tard, un recours était déposé contre la votation. Un stand des opposants à la fusion se tenait devant le bureau électoral le jour de la votation. Les recourants ont été jusqu'au Tribunal fédéral. Le 7 mai 2018, l'instance judiciaire a annulé le scrutin du 5 juin 2016. Il admettait, que le vote des citoyens aurait pu être influencé. Les habitants des quatre communes ont donc été appelés à voter deux fois sur la fusion.

Fusion de Peseux avec Neuchâtel
Dossier: Gemeindefusionen

Als Nachfolger der im Zuge des Postauto-Skandals zurückgetretenen Post-Chefin Susanne Ruoff und dem interimistisch führenden Ulrich Hurni gab die Post im November 2018 Roberto Cirillo bekannt. Der schweizerisch-italienische Doppelbürger, der schon in verschiedenen Ländern Führungspositionen bekleidet hatte, in der Schweiz aber noch weitgehend unbekannt war, werde per April 2019 die Führung der Post AG übernehmen.
Bereits Ende Juni 2018 hatte die Post bekanntgegeben, dass Christian Plüss per 1.1.2019 die Leitung der von Thomas Baur interimistisch geführten PostAuto übernehmen wird.

Postauto-Skandal
Dossier: Postauto-Skandal

Auch 2018 trafen sich die Partei- und Fraktionsspitzen der Regierungsparteien mit Vertretungen der Landesregierung zu den Von-Wattenwyl-Gesprächen. Die Gespräche finden seit Jahren jeweils vor den Parlamentsessionen statt und sollen informelle Diskussionen zu wichtigen aktuellen politischen Themen erlauben.
Anfang Februar tauschten sich die Präsidien der Regierungsparteien mit dem Bundespräsidenten Alain Berset, mit Bundesrätin Doris Leuthard und Bundesrat Ignazio Cassis sowie Bundeskanzler Walter Thurnherr über den Strommarkt und die Europapolitik aus. Im Zentrum der Diskussion standen dabei die im Rahmen der Revision des Stromversorgungsgesetzes anvisierte Planung der Versorgungssicherheit mit Strom sowie die geplanten Schritte zu den Beziehungen mit der EU. Intensive Debatten habe es zur Frage der dynamischen Rechtsübernahme bei einem allfälligen Rahmenabkommen gegeben, liess sich der Medienmitteilung entnehmen.
Bei den Gesprächen vor der Frühlingsession wurde der Bundespräsident von Bundesrat Ueli Maurer und erneut vom Bundeskanzler begleitet. Thema war die Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken (NCS), deren Verantwortung beim EFD lag. Die Gesprächsteilnehmenden waren sich einig, dass es hier Zusammenarbeit zwischen allen Departementen und in den Bereichen Cyber-Sicherheit, Cyber-Strafverfolgung und Cyber-Defense brauche. Erneut wurde zudem über die Beziehungen zur EU diskutiert. Die Regierung präsentierte die umstrittene Schiedsgerichtslösung zur Streitbeilegung und bekräftigte ihren Willen, die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit aufrecht erhalten zu wollen. Der Bundesrat informierte zudem über den Stand der Agrarpolitik 2022 (AP22+). Der dafür verantwortliche Bundesrat, Johann Schneider-Ammann war nicht anwesend, weil er auf einer Reise in die Mercosur-Staaten war.
Ende August fanden die Gespräche – wie einmal pro Jahr üblich – in Form einer Klausur statt. Der Bundesrat trat in corpore an und die einzelnen Magistratinnen und Magistraten stellten die Schwerpunkte ihrer Departemente und die Jahresziele 2019 vor. Auch in Klausur waren die Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen mit der EU wichtiges Diskussionsthema.
Dies galt auch für die Gespräche vom 9. November. Erneut war deshalb neben Bundespräsident Alain Berset und Bundeskanzler Walter Thurnherr auch Aussenminister Ignazio Cassis anwesend, begleitet von Johann Schneider-Ammann, der über die Herausforderungen der Aussenhandelspolitik etwa auch aufgrund der Neuorientierung der Handelspolitik der USA berichtete. Beim Rahmenabkommen betonten alle Parteien, dass die roten Linien eingehalten werden müssten. Auch der Migrationspakt war Gegenstand der Gespräche.

Ende September 2018 hatte Nationalrätin Sibel Arslan (basta, BS) eine Interpellation eingereicht (Ip. 18.3953), mit der sie anfragte, weshalb die Nicht-Regierungsparteien (GP, GLP, BDP), die immerhin rund 16 Prozent der Wählerinnen und Wähler vertreten, nicht zu den Gespräche eingeladen werden. Der Bundesrat schaffe hier eine Zweiklassengesellschaft und überdies hätten die Gespräche keine rechtliche Grundlage. In seiner Antwort – kurz nach den letzten von-Wattenwyl-Gesprächen vom 9. November – machte der Bundesrat deutlich, dass für ihn der Austausch mit allen Parteien von Bedeutung sei, dass es aber für die Regierungsparteien und ihre Bundesrätinnen und Bundesräte die Möglichkeit für einen vertieften Dialog geben müsse, um politische Spielräume ausloten zu können. Die nicht an den Gesprächen beteiligten Fraktionen werden nachträglich mit den Unterlagen für die Gespräche bedient.

Von-Wattenwyl-Gespräche seit 2013

Suite à la décision du Conseil fédéral, le nouveau groupe de coordination pour la criminalité environnementale remplacera le groupe EnviCrimeCH. En Suisse, plusieurs ressources naturelles sont exploitées illégalement. Le dispositif pénal en place permet d'agir, mais seulement lorsque les autres mesures d'exécution du droit environnemental sont restées sans effet. Depuis 2014, l'ancien groupe favorisait l'échange d'expériences et de connaissances en la matière entre les autorités fédérales, les corps de police, les ministères publics et les services cantonaux de l'environnement. Le nouvel organe, dirigé conjointement par l'OFEV et l'OSAV a pour objectifs supplémentaires le développement du droit de l'environnement et l'amélioration des outils de poursuite pénale. Autre nouveauté, une plateforme de coordination sera instaurée lors d'affaires concrètes.

Criminalité environnementale

Une déclaration tripartite sur le futur du travail et du partenariat social à l'ère de la numérisation de l'économie a été signée par le conseiller fédéral Johann Schneider-Ammann et les représentants de l'Union patronale suisse, de l'Union suisse des arts et métiers, de l'Union syndicale suisse et de Travail.Suisse. Les différents acteurs s'engagent à assurer la compétitivité de la place économique helvétique en adaptant les conditions sociales et de travail pour défendre et créer des emplois décents et hautement qualifiés. Ils misent également sur la formation et le perfectionnement professionnels, ainsi que sur les conventions collectives de travail pour répondre aux défis découlant de la numérisation de l'économie.

Partenariat social à l'ère de la numérisation de l'économie
Dossier: Die Digitalisierung im Arbeitsmarkt

Anfang Oktober 2018 und damit gut zwei Monate nach der ersten Orientierung der Bevölkerung am gefährdeten Standort Mitholz im Berner Oberland wurde der erwartete Expertenbericht veröffentlicht. Es stand wenig im Bericht, was nicht zuvor bereits kommuniziert worden war. Bekräftigt wurde die Einschätzung, dass es keiner Sofortmassnahmen bedürfe und dass sowohl Durchgangsstrassen als auch die Bergstrecke der BLS weiterhin genutzt werde könnten. Es brauche jedoch Massnahmen, um die Risiken mittel- bis langfristig zu beseitigen. Dafür war bereits eine Arbeitsgruppe gebildet worden, die ihre Tätigkeit im August 2018 aufgenommen hatte. Weiter wurde seitens des Bundesrats kommuniziert, dass das BAFU einen Bericht erarbeite, um den Umgang mit der verschütteten Munition zu beurteilen.
Die Kernaussagen des Expertenberichts liessen indes keine Zweifel am Ernst der Lage. So weise die Risikoanalyse «gemessen an den Beurteilungskriterien zur Störfallverordnung nicht akzeptable Risiken für die Umgebung aus». Gar «nicht zulässig» seien die Risiken bezüglich des Sicherheitskonzepts für den Umgang mit Munition und Explosivstoffen für die Truppenunterkunft und die Armeeapotheke, also die bestehenden Strukturen im Bereich der Anlage. Die bereits geäusserten Empfehlungen aus dem Zwischenbericht wurden damit bestätigt: Die Unterkunft und die Lager der Armeeapotheke seien zu schliessen, es sollten keine weiteren Bauvorhaben umgesetzt werden, eine Arbeitsgruppe solle eingesetzt werden und es müssten Massnahmen ergriffen werden, um unbefugten Zutritt zur Anlage zu unterbinden.

Die Befunde wurden auch dieses Mal vor Ort der betroffenen Bevölkerung kommuniziert, wobei auch der zuständige Vorsteher der kantonalen Polizei- und Militärdirektion, Regierungsrat Philippe Müller (BE, fdp), zugegen war. Der grosse Publikumsaufmarsch liess erkennen, dass die Sache die lokale Bevölkerung stark beschäftigte. «Mitholz bleibt gefährlich» titelte «der Bund», der über den Informationsanlass berichtete. Dort gingen die Wogen hoch. Besonders dafür, dass sie keinen Zeitplan vorlegen konnten, und weil nicht klar wurde, welche möglichen Lösungen im Vordergrund standen, wurden die Behörden kritisiert. Die Leiterin der Arbeitsgruppe entgegnete diesbezüglich jedoch, dass es nicht ehrlich wäre, hier falsche Versprechen zu machen. Geplant war zu diesem Zeitpunkt einzig, dass bis 2020 ein Plan zum weiteren Vorgehen vorgelegt werden soll. Die Äusserungen der anwesenden Verantwortlichen vermochten das Publikum aber nicht zu befriedigen. Kritisiert wurde auch das VBS, beispielsweise für die langsame Erarbeitung eines Evakuierungsplans oder für seine lange Reaktionszeit bei gemeldeten Blindgänger-Funden.

Zwei Monate später folgte eine Orientierung des Kantons Bern und der Gemeinde Kandergrund. An diesem Anlass wurde der Bevölkerung ein Merkblatt vorgestellt, auf dem Verhaltensregeln für den Fall einer Explosion festgehalten waren. Dabei handelte es sich um Vorsichtsmassnahmen, aber auch um Handlungsanweisungen bei einer nötigen Evakuierung. Ferner wurde der Projektleiter vorgestellt, der mit einem Team die bis 2020 in Aussicht gestellten Varianten erarbeiten soll. Ebenso wurde über die bereits getätigten Massnahmen informiert, etwa über den Aufbau von Sensoren zur Messung von geologischen Veränderungen auf dem betroffenen Gebiet. Auch der Bau einer Not-Umfahrungsstrasse wurde projektiert. Die Behörden zeigten zudem auf, wie die Lage weiter bearbeitet und beobachtet werden wird. Konkretere Ideen, wie das zerstörte Munitionslager aufgehoben werden kann, wurden jedoch auch zu diesem Zeitpunkt noch nicht präsentiert.

Standort Mitholz – Pläne zum Umgang mit dem ehemaligen Munitionslager

Die in den Medien sogenannte «Kasachstan-Affäre» zeitigte auch nach ihrer vermeintlichen Erledigung noch Auswirkungen. Zwar waren in die Affäre involvierte Parlamentsmitglieder als «blauäugige Erfüllungsgehilfen» (Tages-Anzeiger) betitelt worden, weil sie unbedarft von Lobbyisten verfasste Vorstösse eingereicht hätten, es konnte aber nicht nachgewiesen werden, dass jemand für die Gefälligkeit des Einreichens eines Vorstosses auch Geld entgegengenommen hätte. Markus Häfliger, der die Affäre ins Rollen gebracht hatte und in der Zwischenzeit von der NZZ zum Tages-Anzeiger gewechselt war, machte allerdings Anfang März 2018 publik, dass dies wohl nicht ganz der Wahrheit entspreche. Ins Schussfeld geriet vor allem alt-Nationalrat Christian Miesch (svp, BL), der 2014 für das Einreichen einer Interpellation (Ip. 14.3957), im Sinne Kasachstans verfasst von der Lobbyfirma Dr. Borer Consulting, bezahlt worden sein soll. Es soll sich um eine Rechnung für ein 1. Klasse Generalabonnement über CHF 4'635 gehandelt haben. Miesch nahm Stellung und erklärte, dass es sich um ein Missverständnis gehandelt und er das Geld im Jahr 2017 wieder zurückgezahlt habe.
Ende März 2018 gab die Bundesanwaltschaft allerdings bekannt, aufgrund eines anonymen Schreibens mit Informationen zu Geldflüssen zwischen Borer und Miesch Ermittlungen aufzunehmen. Diese führten ein paar Wochen später zur Anstrengung eines Strafverfahrens. Allerdings war ein solches nur möglich, wenn die Immunität von Miesch aufgehoben würde, weil dieser bis Ende 2015 im Nationalrat gesessen hatte.

Mitte Juni beschloss die Immunitätskommission des Nationalrats (IK-NR) auf das Gesuch der Bundesanwaltschaft einzutreten. Damit bejahte sie gleichzeitig die Frage, ob die Tat in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Stellung als Parlamentarier stehe und ob Immunität auch nach dem Ausscheiden aus dem Rat noch Gültigkeit haben könne. Allerdings beschloss die Kommission mit 5 zu 3 Stimmen die Immunität von Miesch nicht aufzuheben. Da es sich lediglich um eine folgenlose Interpellation und einen geringen Betrag gehandelt habe, der auch wieder zurückbezahlt worden sei, müsse bei Miesch von einem «tiefen Unrechtsgehalt des Verhaltens» ausgegangen werden. Die Kommissionsminderheit wies allerdings darauf hin, dass es sich hier um einen Verdacht auf Bestechung handle und dass für ein Ratsmitglied eine Interpellation zwar unbedeutend sein könne, für einen Staat aber eine wertvolle Möglichkeit darstelle, eine direkte Frage beim Bundesrat zu platzieren – ein Recht, das eigentlich Parlamentsmitgliedern vorbehalten sei.
In den Medien wurde der Entscheid der IK-NR kritisiert. Die NZZ sprach von einem «schlechten Witz» und einer «bemerkenswerten Anmassung» einer Legislativkommission. Der Tages-Anzeiger sah im Entscheid ein «verheerendes Signal» und warf der Kommission vor, die Demokratie zu «beschädigen». Zudem zitierte er Juristen, die den Entscheid der Kommission «nicht nachvollziehen» konnten.

Auch die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen (RK-SR), die in der kleinen Kammer für die Frage der Aufhebung der Immunität zuständig war, kam im August 2018 zum Schluss, dass die Immunität für während der Amtszeit begangene Handlungen auch nach Ausscheiden aus dem Rat noch gelte und trat entsprechend auf das Gesuch ein. Im Gegensatz zur IK-NR entschied die RK-SR aber, dass im vorliegenden Fall der strafrechtlich relevante Verdacht auf Korruption höher zu gewichten sei als die institutionellen Interessen des Parlaments – die Kommissionen haben bei ihrem Entscheid eine Interessenabwägung vorzunehmen, ob der reibungslose Ratsbetrieb durch die Immunität sichergestellt oder aber das öffentliche Interesse an einem Strafverfahren durch Aufhebung der Immunität höher gewichtet werden soll – und beschloss mit 11 zu 1 Stimmen die Aufhebung der Immunität von Christian Miesch.
Die Medien kommentierten auch den ständerätlichen Entscheid, der nur schon deshalb «historisch» sei – so der Tages-Anzeiger –, weil damit zum ersten Mal in der Geschichte der Schweiz die Immunität eines Parlamentsmitglieds aufgehoben werde. Die IK-NR, an die das Geschäft zurückging, habe nun die Möglichkeit, einen «staatspolitisch desaströsen Beschluss zu korrigieren», so der Tages-Anzeiger weiter. Auch die NZZ argumentierte, dass die Immunität «kein Freipass» sein dürfe. Alleine der Verdacht auf Bestechlichkeit könne politisches Vertrauen beschädigen. Die Basler Zeitung verwies darauf, dass die FDP-SVP-Mehrheit in der IK-NR parteipolitisch entschieden habe und dies nun korrigieren müsse. Auch die Aargauer Zeitung empfahl eine Korrektur durch die IK-NR, die nicht nur «nonchalant» mit dem Vorwurf der Korruption umgegangen sei, sondern auch die Idee der Immunität ad absurdum geführt habe. Kaum kommentiert wurde hingegen eine weitere Begründung der RK-SR, dass Miesch nämlich seinen Ruf im Rahmen eines Strafverfahrens verteidigen könne, was in seinem Interesse sein müsste und die Aufhebung der Immunität ebenfalls nahe lege. Ohne Aufhebung könnte ja eben nie klar werden, ob eine strafbare Handlung vorliege oder nicht.
Mitte September 2018 revidierte die IK-NR in der Tat ihren ursprünglichen Entscheid: Mit 5 zu 3 Stimmen beschloss sie, die Immunität von Miesch aufzuheben. Dieser habe nicht ganz klar darlegen können, wofür er damals eine Rechnung gestellt habe. Es sei nicht Sache der Kommission, eine strafrechtliche Untersuchung zu führen. Die Beurteilung der Bundesanwaltschaft, dass hier Verdacht auf Bestechung bestehe, werde von der Mehrheit der IK-NR gestützt und man teile die Meinung der RK-SR, dass es wichtig sei, ein ordentliches Strafverfahren nicht zu verhindern, um sich allenfalls von einem Korruptionsverdacht auch befreien zu können. Es sei also – nach nochmaliger Erwägung – durchaus auch im Interesse des Parlaments, wenn der Sachverhalt aufgeklärt werden könne.
In den Medien wurde gemutmasst, dass die beiden FDP-Kommissionsmitglieder für den Positionswechsel in der IK-NR verantwortlich seien. Roland Rino Büchel (svp, SG) sprach von einem politischen Entscheid und forderte eine Rückkehr zum alten System der Entscheidung über die Immunität, als noch beide Räte offen abstimmen mussten und den Entscheid nicht den Kommissionen überlassen hatten. Ebenfalls Gegenstand in der Presse war der Umstand, dass Miesch der erste von insgesamt 37 Fällen seit 1980 sei, bei dem die Immunität aufgehoben worden sei. Die Weltwoche fragte sich freilich, ob mit der Aufhebung der Immunität nicht ein «gefährlicher Präzedenzfall» geschaffen und ein «Schlag gegen das Milizsystem» geführt worden sei. Es sei nicht unmittelbar einsehbar, weshalb Parlamentsmitglieder im Sold einer Interessengruppe stehen dürften und dabei wohl auch in deren Sinne abstimmen würden, aber keine Geschenke von solchen annehmen dürften. Eine Strafuntersuchung wurde in der Folge auch gegen Thomas Borer angestrengt, der in der Presse von «unhaltbaren Vorwürfen» sprach.

Aufhebung der Immunität von Miesch