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Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde von Roger Schawinski und der Radio Südost AG betreffend die Konzessionen von Radio Südostschweiz (früher: Grischa) und Radio Argovia im April ab. Grund dafür war Schawinskis Übernahme von Radio 105, womit er zusammen mit Radio 1 bereits auf zwei und somit das Maximum an zulässigen Radiokonzessionen gekommen war. Die vom Beschwerdeführer unternommenen Schritte, die Mehrheit der Anteile seinen Partnern zu überschreiben und die Besitzverhältnisse im Konzessionsgesuch zu ändern, sei nach Einreichung des Gesuchs nicht mehr zulässig, konstatierte die Gerichtsbehörde. Schawinski erachtete diese Begründung als "unhaltbar und formalistisch" und kündigte an, eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einzureichen.

Überprüfung der Konzessionsvoraussetzungen

Ein Bundesgerichtsurteil vom März 2014 bestätigte die Zulässigkeit einer Lenkungsabgabe auf "kalte Betten". Die Gerichtsinstanz hatte sich mit dem Fall zu befassen, weil die Bündner Gemeinde Silvaplana 2010 beschlossen hatte, auf nicht touristisch bewirtschaftete Zweitwohnungen eine Abgabe von 2 Promille des Vermögenswertes zu erheben. Über 100 Zweitwohnungsbesitzer hatten gegen diesen Beschluss geklagt.

Lenkungsabgabe auf "kalte Betten"

Im Jahr 2013 hatte die Billag gegen 1456 mutmassliche Schwarzseher Anzeige erstattet, was im Vergleich zu 2012 einer Verdoppelung entsprach. Bereits seit 2012 nimmt die Anzahl der Anzeigen zu, was auf ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2012 zurückzuführen ist, wonach Computer auch als Radioempfangsgeräte eingestuft wurden. Bei den Fernsehgebühren gilt nach wie vor eine leicht andere Praxis: Gebührenpflichtig ist, wer über ein Fernsehgerät verfügt oder Online-TV-Dienste wie Wilmaa oder Zattoo nutzt.

Schwarzseher

Die zweite und verschärfte Auflage des Hooligan-Konkordats von 2012 muss leicht revidiert werden. Dies beschloss das Bundesgericht, indem es im Januar 2014 eine Beschwerde des Basler Grossrats Tobit Schäfer (sp, BS) teilweise guthiess. So verstiessen die Mindestdauer des Rayonverbots von einem Jahr und die automatische Verdoppelung der Meldeauflage bei unentschuldbarer Verletzung der Meldepflicht gegen das Verhältnismässigkeitsprinzip. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Sicherheitsdirektoren (KKJPD) nahm den Entscheid gelassen hin. Während die Erhöhung der Meldeauflage sowieso nur wenige Fälle pro Jahr beträfe, käme die Herabsetzung der Mindestdauer des Rayonverbots gar einer Verschärfung des Konkordats gleich, da dann auch bei geringfügigeren Vergehen Rayonverbote verhängt werden könnten. Die übrigen Bestimmungen sah das Bundesgericht als grundrechtskonform an. Eine Woche nach dem Entscheid beschloss der Baselbieter Landrat, dem Konkordat nicht beizutreten. Eine Volksinitiative in beiden Basel ist wahrscheinlich. Im April heizten Ausschreitungen beim Cupfinal in Bern sowie nach dem Spiel des GC gegen den FCB in Basel die Diskussion über den Umgang mit gewaltbereiten Fans weiter an. Insbesondere eine Haftpflicht für Schäden an Fanzügen wurde gefordert.

Hooligan-Konkordats

Nachdem die Kundgebung „Tanz dich frei“ im Mai des Berichtsjahres um die 50 Verletzte gefordert und Kosten von mehr als CHF 2 Mio. verursacht hatte, wandte sich die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland mit einem Schreiben an Facebook und bat um die Herausgabe von Facebook-Nutzerdaten der Organisatoren, die über die Social Media Plattform zur Kundgebung aufgerufen hatten. Das Unternehmen verweigerte die Herausgabe der Daten und liess verlauten, dass diese Informationen entweder über ein internationales Rechtshilfegesuch erlangt werden müssten oder die Schweiz den Nachweis zu erbringen habe, dass die eidgenössische Strafprozessordnung die Herausgabe solcher Daten vorsehe. Laut eigenen Angaben erhielt Facebook in der ersten Hälfte des Berichtsjahres aus der Schweiz insgesamt 32 Anfragen zu Registrierungen, wobei nur in vier Fällen die gewünschte Auskunft erteilt wurde, was klar unter dem internationalen Schnitt liegt. In Beantwortung einer Interpellation Vogler (csp, OW) (Ip. 13.3986) führte der Bundesrat die tiefe Erfolgsquote in erster Linie auf mangelnde Schulung der eidgenössischen und kantonalen Strafverfolgungsbehörden im Hinblick auf formale Anforderungen und Kenntnisse der Strafbarkeit nach amerikanischem Recht zurück.

Herausgabe von Facebook-Nutzerdaten

Die im Vorjahr durch einen Zeitungsbericht des Tages-Anzeigers ausgelöste „Affäre Mörgeli“ erhielt auch im Berichtjahr viel neuen Zündstoff. Nationalrat Christoph Mörgeli (ZH) war 2012 von seinem Posten als Konservator des Medizinhistorischen Instituts an der Universität Zürich aufgrund ungenügender fachlicher Leistungen freigestellt worden. Ende März strahlte die Fernsehsendung „Rundschau“ einen Bericht aus, in dem Mörgeli vorgeworfen wird, ungenügende Doktorarbeiten abgenommen zu haben. Mörgeli sah sich nicht nur in seinem Urteil bestätigt, dass er von der Universität gemobbt werde, da diese interne und vertrauliche Gutachten herausgebe, sondern er plante auch rechtliche Schritte gegen die Rundschau und die Sendung „10 vor 10“, die das Thema ebenfalls aufgenommen hatte. Wegen „versuchten Rufmords“ reichte Mörgeli bei der Ombudsstelle Beschwerde ein, die Anfang Dezember allerdings abgewiesen wurde. Anfang Oktober kam ein Bericht einer externen Expertenkommission zum Schluss, dass Mörgeli einen Teil seiner Doktoranden schlecht betreut habe. Mörgeli wehrte sich in einer Stellungnahme gegen den Bericht; er stritt insbesondere ab, dass es in den von ihm betreuten rund 60 Dissertationen unkommentierte Text-Transkripte gegeben habe. Mörgeli griff zudem seine Nationalratskollegin und Mitglied des Universitätsrates Kathy Riklin (cvp, ZH) an. Er reichte Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung ein, weil Riklin Ende Herbstsession in der Wandelhalle angeblich Internas aus dem damals noch nicht veröffentlichten Expertenbericht ausgeplaudert habe. Im Herbst wurde die Kritik an der Universitätsführung lauter, die in der Zwischenzeit auch die stellvertretende Institutsdirektorin Iris Ritzmann entlassen hatte, was in Universitätskreisen geharnischte Proteste hervorgerufen hatte. Der Universitätsleitung wurde Führungsschwäche vorgeworfen. Sie habe zudem der ermittelnden Staatsanwaltschaft willfährig E-Mails zahlreicher Mitarbeiter ausgehändigt. Die Kritiken kulminierten im vorzeitigen und sofortigen Rücktritt des Rektors Andreas Fischer Anfang November, worauf sich eine kantonalparlamentarische Oberaufsicht einschaltete, die die Vorfälle überprüfen will. Um eine Episode reicher wurde die Affäre Ende Berichtjahr, als der Anwalt von Christoph Mörgeli Strafanzeige gegen den ehemaligen Chef des Bundesamtes für Justiz, Heinrich Koller, einreichte, der von der Universität Zürich eingesetzt worden war, um die Entlassung von Iris Ritzmann zu untersuchen. Mörgelis Anwalt machte herabsetzende Äusserungen und Verletzung des Amtsgeheimnisses geltend.

„Affäre Mörgeli“
Dossier: Die Affäre Mörgeli

Für einigen medialen Wirbel sorgte der Umstand, dass der Zürcher Nationalrat Hans Fehr und seine Frau Ursula, ihres Zeichens SVP-Gemeindepräsidentin von Eglisau, angeblich schwarz eine Asylbewerberin als Haushaltshilfe angestellt hätten. Fehr gilt als asylpolitischer Hardliner und soll keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt haben. Das Bundesamt für Migration war auf den Fall aufmerksam geworden und hatte den Verdacht dem Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich gemeldet, das Anzeige erstattete. Das Ehepaar Fehr entschuldigte sich in einer schriftlichen Stellungnahme für den Irrtum. Es droht eine Busse wegen Beschäftigung von Ausländern ohne Bewilligung und Verletzung der Beitragspflicht für Sozialversicherungsbeiträge.

Hans Fehr liess Asylbewerberin schwarz für sich arbeiten

Im Jahr 2013 konnten die CHF 5 Mio. Duvalier-Gelder an Haiti zurückerstattet werden. Die Angehörigen des ehemaligen Staatspräsidenten hatten keine Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eingereicht. Auf drei Jahre weiterhin gesperrt bleiben jedoch die CHF 760 Mio. aus Tunesien und Ägypten, die im Zuge des Arabischen Frühlings auf Schweizer Bankkonten eingefroren worden waren.

Duvalier-Gelder

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) setzte sich im Berichtsjahr eingehend mit der so genannten „Causa Mörgeli“ auseinander. Der Zürcher Nationalrat (svp, ZH) kritisierte die Ende März ausgestrahlten Sendungen der „Rundschau“ und „10vor10“, die sich mit der Frage beschäftigt hatten, ob die Qualitätsanforderungen, die Professor Mörgeli an die von ihm betreuten Doktorarbeiten stelle, den gängigen wissenschaftlichen Standards genügen würden. Die „Rundschau“ brachte ans Licht, dass der langjährige Direktor des medizinhistorischen Instituts der Universität Zürich unter anderem Dissertationen angenommen hatte, deren hauptsächlicher Bestandteil die Transkription alter Texte ausmachte. Die UBI kam einstimmig zum Schluss, die Berichterstattung in den insgesamt drei betroffenen Sendungen sei sachgerecht erfolgt. Zwar habe die „Rundschau“ beispielsweise in ihrer ersten Sendung tatsächlich darauf verzichtet, die genaueren Umstände zum Erwerb eines Doktortitels am betreffenden Institut zu erläutern, habe Mörgeli jedoch in einem zehnminütigen Interview ausreichend Raum gelassen, die Vorwürfe zu entkräften. Diese Gelegenheit habe der Angeschuldigte nicht genutzt, sondern sogleich zum direkten Gegenschlag ausgeholt. Mörgeli zog die drei Beschwerden nach Bekanntgabe des Entscheids ans Bundesgericht weiter, dessen Entscheid für 2014 erwartet wird.

Beschwerde gegen Rundschau-Berichterstattung über "Affäre Mörgeli"
Dossier: Die Affäre Mörgeli

Im Fall Lucie Trezzini entschied das Bundesgericht, dass der Mörder Daniel H. doch nicht lebenslang verwahrt wird. Damit hiess es eine Beschwerde von Daniel H. gegen den Entscheid des Aargauer Obergerichts, das ihn lebenslang verwahren wollte, gut. Nur wer tatsächlich auf Lebzeiten als unbehandelbar gälte, dürfe lebenslang verwahrt werden. Unter dauerhafter Untherapierbarkeit sei laut Bundesgericht «ein mit der Person des Täters verbundener, unveränderbarer Zustand auf Lebzeiten» zu verstehen. Eine Untherapierbarkeit in Grössenordnung des Schwellenwerts von zwanzig Jahren reiche nicht aus. Damit fällte das Bundesgericht einen Grundsatzentscheid, was unter „dauerhaft nicht therapierbar“ zu verstehen ist. Laut der 2004 angenommenen Verwahrungsinitiative sollte in diesem Fall ein Straftäter lebenslang und ohne periodische Überprüfung verwahrt werden. Das Aargauer Obergericht hatte in Folge noch zu entscheiden, ob Daniel H. nach dem Absitzen der lebenslänglichen Freiheitstrafe ordentlich verwahrt werden sollte. Auch eine ordentliche Verwahrung könnte faktisch lebenslang dauern. Die Initiantin Anita Chaaban zeigte sich enttäuscht über den Entscheid des Bundesgerichts und erwog die Lancierung einer neuen Volksinitiative. Diese soll sicherstellen, dass Personen, die bei der Haftentlassung von Straftätern Fehlentscheide treffen, zur Verantwortung gezogen werden können.

Fall Lucie Trezzini

Ende März beschied das Zürcher Obergericht, dass die Hausdurchsuchung bei Christoph Blocher rechtens gewesen und die beschlagnahmten Beweismittel wegen des Verdachts auf Verletzung des Bankgeheimnisses verwertbar seien. Blocher hatte mit der vermuteten Weitergabe von Daten massgeblich zum Rücktritt des Nationalbankchefs Hildebrand beigetragen. Nachdem 2012 die Immunität des alt-Bundesrates aufgehoben worden war, nahm die Affäre durch den Entscheid des Obergerichtes im Frühling 2013 wieder Fahrt auf. Blocher kündigte an, den Entscheid beim Bundesgericht anzufechten. Die beschlagnahmten Unterlagen blieben entsprechend versiegelt. Ein Nachspiel hatte die Hausdurchsuchung für den Zürcher Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser. Dieser hatte in einer E-Mail an einen ehemaligen juristischen Sekretär die Durchsuchung der Büro- und Wohnräumlichkeiten Blochers angekündigt, was das Bundesgericht auf Beschwerde Blochers als Amtsgeheimnisverletzung beurteilte. Ebenfalls in die Affäre verwickelt war Hermann Lei, Anwalt und SVP-Grossrat im Kanton Thurgau. Lei hatte 2011 den Kontakt zwischen dem Dieb der Bankauszüge, auf welchen Devisengeschäfte von Hildebrand abgebildet waren, und Blocher vermittelt. Dafür wurde Lei Anfang Oktober wegen Gehilfenschaft und versuchter Verleitung zur Bankgeheimnisverletzung verurteilt, wogegen er Einsprache erhob.

Hildebrand
Dossier: Affäre Hildebrand

Nachdem die Genfer Regierung 2012 das Kundgebungsgesetz verschärft hatte, legten mehrere linke Organisationen Beschwerde beim Bundesgericht ein. Das neue Gesetz verstosse gegen die Demonstrationsfreiheit. Das Bundesgericht gab den Beschwerdeführern nur in einem Punkt Recht: Es sei nicht zulässig, dass einem Veranstalter die Bewilligung für Demonstrationen bis zu fünf Jahre verweigert würde, wenn es ohne dessen Verschulden bei einer vorgängigen Demonstration zu Krawallen gekommen war.

Loi sur le manifestations

En mai, le Tribunal fédéral (TF) a rejeté l’ensemble des recours contre la variante aérienne du projet de ligne à haute tension entre Chamoson et Chippis (VS). Les juges de Mon-Repos ont estimé qu’un câblage souterrain était disproportionné, confirmant ainsi la décision du Tribunal administratif fédéral (TAF) arrêtée l’année dernière. Le nouveau couloir revêt une grande importance pour la sécurité d’approvisionnement de la Suisse en général et pour l’utilisation de l’énergie hydraulique en Valais en particulier.

Chamoson et Chippis

Die Partei national orientierter Schweizer (Pnos) ist Sammelbecken der parteipolitisch aktiven rechtsextremistischen Szene. Eine von der deutschen Bundesanwaltschaft organisierte Operation gegen rechtsextreme Gruppierungen in Deutschland, den Niederlanden und der Schweiz ermöglichte einen Blick auf diese Szene in der Schweiz, der rund 1'000 bis 1'300 Personen angehören. Die Gefahr von terroristisch-gewalttätigen Aktionen sei in der Schweiz im Gegensatz zu Deutschland gering, so eine Erkenntnis der Operation. Allerdings müsse man sich um die Affinität der Neonazis zu Schusswaffen Sorgen machen. So soll etwa die Tatwaffe, die im deutschen Fall NSU, bei dem zehn Personen umgebracht wurden, verwendet wurde, aus der Schweiz stammen. Nachdenklich stimmen müsse denn auch die enge Verbindung der rechtsextremen Szene der Schweiz mit Gesinnungsgenossen aus Deutschland.

Untersuchung gegen Neonazis in der Schweiz

Der Bündner Sprachenstreit zog sich auch im Berichtsjahr weiter. Der Ende 2011 gefällte wegweisende Entscheid der Bündner Regierung, wonach der Schulunterricht ausschliesslich für zukünftige Primarschüler ab dem Schuleintritt in den verschiedenen Idiomen abgehalten werden kann, wurde vom Bundesgericht gestützt. Die Beschwerde von betroffenen Eltern, deren Kinder im Rahmen eines Pilotversuchs mit der Unterrichtssprache Rumantsch Grischun eingeschult worden waren und die nun eine Rückkehr zu den Idiomen forderten, wurde somit abgelehnt. Um in Zukunft einen zeitgemässen Unterricht in Sursilvan, Sutsilvan, Puter und Vallander gewährleisten zu können, beschloss die Bündner Regierung im November, bis im Mai 2014 ein Konzept zur Erstellung neuer Lehrmittel in den Idiomen zu erarbeiten. Mit diesem Entscheid gaben sich die Lia Rumantscha und Pro Idioms Engiadina – wenn auch nicht ohne Vorbehalte – zufrieden. Die Bündner Elterngruppe kündigte indes an, ihre Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterzuziehen.

Neuauflage des Bündner Sprachenstreits

Für Aufruhr sorgte im Sommer ein Bundesgerichtsentscheid, der zwei Schülerinnen mazedonischer Herkunft Recht gab und damit das von der Thurgauer Sekundarschule verhängte Kopftuchverbot im Schulunterricht im konkreten Fall als unzulässig erklärte. Kantonale CVP- und SVP-Sektionen reagierten postwendend mit der Einreichung von parlamentarischen Vorstössen oder erwogen gar die Lancierung von Volksbegehren für generelle Kopftuchverbote auf kantonaler Ebene. Zur Frage, ob ein solches Verbot an Schulen mit der Bundesverfassung vereinbar wäre, äusserte sich das Bundesgericht nicht.

Kopftuchverbot im Schulunterricht

Die Aktion für eine unabhängige Schweiz (Auns) scheiterte im Sommer mit einer Klage beim Bundesgericht. Sie hatte sich dagegen gewehrt, dass ein Teil der Unterschriften für ihr Referendum gegen das Steuerabkommen mit Grossbritannien von der Bundeskanzlei nicht akzeptiert worden war: Die Unterschriften waren nach Ablauf der staatlichen Frist eingereicht worden, da diverse Genfer Gemeinden sie nach der Beglaubigung nicht auf schnellstmöglichem Weg, sondern per B-Post zurückgeschickt hatten. Wären die Unterschriften rechtzeitig bei der AUNS angelangt, hätte diese das notwendige Quorum von 50 000 Referendumsbefürwortenden erreicht. Das Bundesgericht urteilte, dass sich die Bundeskanzlei korrekt verhalten habe: Es sei Sache der Referendumskomitees, solche Pannen zu antizipieren und entsprechend genügend Zeit einzuplanen.

Aktion für eine unabhängige Schweiz (Auns)

Im Mai fällte das Bundesgericht ein Urteil über den Bau von Zweitwohnungen nach Annahme der Volksinitiative „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!“. Helvetia Nostra, Urheberin der Initiative, hatte im Vorjahr gegen eine Vielzahl nach dem Abstimmungstermin erteilter Baugesuche Beschwerde erhoben. In seinem Entscheid hielt das Bundesgericht fest, dass das Verbot für den Bau von Zweitwohnungen in „überlasteten“ Gemeinden direkt ab dem Datum der Volksabstimmung gelte. Auch vor der Abstimmung eingereichten Baugesuchen untersagte das Gericht die Erteilung einer Baubewilligung, sofern diese erst nach Annahme der Volksinitiative erfolgt war. Weiter sprach der Gesetzgeber in einem Leitentscheid Helvetia Nostra das Verbandsbeschwerderecht zu. Letzteres war der Organisation im Vorjahr auf kantonaler Ebene verwehrt worden.

Helvetia Nostra reicht Beschwerde gegen nach Abstimmung bewilligte Baugesuche ein
Dossier: Zweitwohnungsinitiative und ihre Auswirkungen

Dans un arrêt rendu public fin mars, le Tribunal Fédéral (TF) a ordonné une autorisation d’exploitation illimitée à la centrale de Mühleberg, annulant ainsi la décision du Tribunal administratif fédéral (TAF) intervenue l’année dernière. Celle-ci exigeait la fermeture du site au 28 juin 2013. Le jugement de la Haute Court a suscité de vives réactions. Alors que l’indignation a prévalu au sein des milieux antinucléaires, les autorités fédérales en sont sorties renforcées. En effet, le TF a établi que seule l’Inspection fédérale de la sécurité nucléaire (IFSN) avait la compétence d’imposer l’arrêt de centrales nucléaires suisses pour des raisons techniques.

2012: Problèmes de sécurité à la centrale nucléaire de Mühleberg (BE)
Dossier: Geschichte des Atomkraftwerks Mühleberg

Mit der Revision der Rechtsprechung, wonach die willentliche Ansteckung mit HIV nicht mehr per se als lebensgefährliche Körperverletzung verurteilt werden soll, trug das Bundesgericht den medizinisch-therapeutischen Fortschritten in diesem Bereich Rechnung. Da eine Infektion mit AIDS an sich heute nicht mehr lebensgefährlich sei, sollten auch mildere Strafen für schwere oder einfache Körperverletzung ausgesprochen werden können.

Ansteckung mit HIV

Die im Vorjahr auf der Homepage der Kommunalsektion Widen (AG) aufgeschalteten, in Text verpackten, aber durch Hervorhebung erkennbaren rassistischen Slogans hatten ein Nachspiel. Wegen der rechtsextremistischen Äusserungen wurden der Präsident und ein Vorstandsmitglied zu bedingten Geldstrafen verurteilt.

rechtsextremistischen Äusserungen

Unter die Affäre Zuppiger wurde im Berichtjahr auch juristisch ein Schlussstrich gezogen. Bruno Zuppiger war 2011 als aussichtsreicher Anwärter auf einen zweiten SVP-Bundesratssitz wegen einer Anklage auf Veruntreuung einer Erbschaft nicht nur als Regierungsanwärter zurückgezogen worden, sondern er war 2012 auch aus dem Nationalrat zurückgetreten. Politisch – so auch die SVP-Spitzen – sei die Affäre also abgehakt. Mitte Januar wurde Zuppiger vom Bezirksgericht Zürich schuldig gesprochen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten und 1 500 Franken Busse verurteilt.

Affäre Zuppiger

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des beurlaubten Chefs der Bundeskriminalpolizei, Michael Perler, abgewiesen und sich wie auch schon das Bundesverwaltungsgericht dafür ausgesprochen, dass Perler weiterhin ein Sicherheitsrisiko darstellt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Perler nicht in anderer Funktion weiterhin für den Bund tätig sein kann. Als dessen Nachfolger wurde im Dezember René Wohlhauser ernannt.

Chef der Bundeskriminalpolizei Michael Perler

Christoph Blochers (ZH) Rolle in der Affäre Hildebrand hatte ein Nachspiel für den ehemaligen SVP-Bundesrat. Die Übergabe gestohlener Kontodaten hatten zum Rücktritt des einstigen Nationalbankchefs Hildebrand geführt. Blocher hatte die Daten am 3. Dezember von Hermann Lei erhalten, der diese wiederum von einem IT-Techniker zugespielt erhielt. Die Rolle Blochers, der die Informationen an Bundesrätin Calmy-Rey und an die Weltwoche übergeben haben soll, blieb lange Zeit unklar und wurde auch parteiintern kritisiert. Im März wurde beim alt-Bundesrat eine Hausdurchsuchung durchgeführt und ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Verletzung des Bankgeheimnisses bzw. der Gehilfenschaft dazu eröffnet. Das Verfahren wurde aber verzögert, weil sich Blocher auf seine Immunität als Nationalrat berief und eine Beschwerde beim Bundesgericht ankündigte, worauf er dann allerdings Mitte Juli verzichtete. Mitte Jahr wurde seine Immunität aufgehoben. Bis Ende Jahr ruhte das Verfahren allerdings weiter. Darüber hinaus geriet auch der Thurgauer SVP-Grossrat Hermann Lei in die Schlagzeilen. Gegen ihn wurde ebenfalls ein Strafverfahren wegen Widerhandlung gegen das Bankengesetz und Verletzung des Bankgeheimnisses eröffnet. Bei den Wahlen im Thurgau Mitte April wurde Lei allerdings wiedergewählt.

Hildebrand
Dossier: Affäre Hildebrand

Aufgrund der Affäre Hildebrand musste die 2011 neu geschaffene Immunitätskommission erstmals tagen und über die Immunität von Christoph Blocher (svp, ZH) entscheiden. Zur Debatte stand, ob Blocher, der unter Verdacht stand, Anfang Dezember 2011 Bankdaten an Dritte weitergegeben zu haben, als Parlamentarier gehandelt hatte oder nicht. Blocher war zwar zur fraglichen Zeit bereits in den Nationalrat gewählt und stellte sich auf den Standpunkt, dass er auch in seiner Funktion als Nationalrat gehandelt habe, die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft, die das Strafverfahren eröffnet hatte, war hingegen der Ansicht, dass die zu untersuchenden Handlungen Blochers nicht der Immunität unterstehen. Dies betraf eine ebenfalls 2011 neu geschaffene Regelung betreffend die so genannte relative Immunität. Bisher musste lediglich ein Zusammenhang zwischen Handlung und Mandat bestehen, um Immunität geniessen zu können; neu wurde ein unmittelbarer Zusammenhang verlangt. Die neun Mitglieder der nationalrätlichen Kommission luden Blocher Mitte April zu einem Hearing ein und entschieden dann, dass er für die erste vermutete Bankgeheimnisverletzung vom 3. Dezember 2011 keine Immunität erhält, wohl aber für die zweite vermutete Widerhandlung gegen das Bankengesetz, die vermutlich am 27. Dezember stattgefunden haben soll. Die Kommission begründete ihren Entscheid damit, dass Blocher erst am 5. Dezember als Nationalrat vereidigt worden war. Die ständerätliche Rechtskommission – anders als der Nationalrat hatte die kleine Kammer für Fragen der Immunität keine neue Kommission geschaffen – überstimmte die Immunitätskommission Ende Mai. Sie stellte sich auf den Standpunkt, dass die Handlungen Ende Dezember nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Nationalratsmandat stehen und deshalb auch hierfür keine Immunität gelte. Weil beide Kommissionen an ihrem Entscheid festhielten, wurde Blocher die Immunität entzogen und die Zürcher Staatsanwaltschaft konnte ihre Ermittlungen weiterführen. Im November musste die Immunitätskommission ein weiteres Mal über die Aufhebung der Immunität eines Parlamentariers befinden. Alfred Heer (svp, ZH) hatte sich in einer Fernsehsendung abschätzig über Tunesische Asylbewerber geäussert, worauf zwei Tunesier eine Strafanzeige einreichten. Die Kommission entschied, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Aussage und Parlamentsmandat bestehe und dass die Aussage nicht gravierend, sondern eine sehr pointierte Meinung in einer lebhaften Diskussion gewesen sei. Sie hob die Immunität Heers entsprechend nicht auf. Unmittelbar nach dem definitiven Entscheid zur Aufhebung der Immunität von Christoph Blocher reichte die SVP zwei parlamentarische Initiativen ein (12.455, 12.458), mit denen sie das neue Immunitätsverfahren ganz oder zumindest teilweise rückgängig machen wollte. Insbesondere sollte die Möglichkeit einer Beschwerde ans Ratsplenum eingebaut werden.

Immunitätsentzug bei Blocher