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Akteure

  • Andres, Dora (BE, fdp/plr)
  • Genner, Ruth (ZH, gp/verts)
  • Reimann, Maximilian (svp/udc, AG) SR/CE
  • Dittli, Josef (fdp/plr, UR) SR/CE

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Bundesrat Kollerunterstützte diese Argumente voll und ganz. Er war deshalb bereit, eine Motion der staatspolitischen Kommission entgegen zu nehmen, welche die wichtigsten Grundsätze der künftigen Ausländerpolitik auflistet. Die Begrenzung der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung soll nach wie vor ein Ziel sein, allerdings unter Beachtung der völkerrechtlichen Verpflichtungen, der wirtschaftlichen Bedürfnisse und der humanitären Tradition. Das Saisonnierstatut ist gemäss Ständerat durch eine Kurzaufenthaltsbewilligung zu ersetzen, und die Rekrutierung von Arbeitskräften soll nicht mehr nach dem rassismusverdächtigen Drei-Kreise-Modell, sondern nach einem dualen System (EU/Efta-Staaten gegen den „Rest der Welt“) erfolgen. Zudem soll die Integration der ansässigen Bevölkerung verstärkt und gegen Missbräuche konsequenter vorgegangen werden. Die Motion wurde mit 31 zu 5 Stimmen überwiesen. Lediglich als Postulat angenommen – und zwar mit 20 zu 9 Stimmen – wurde eine Motion Reimann (svp, AG), welche in vielen Teilen mit der Kommissionsmotion identisch war, generell aber eine weitere Verschärfung verlangte; so sollte etwa der Familiennachzug auf ein völkerrechtlich zulässiges Minimum beschränkt werden. Ständerat Aeby (sp, FR) hatte eine weitere Motion eingereicht, welche die Missbräuche auch auf Arbeitgeberseite (Schwarzarbeit) bekämpfen wollte und die erleichterte Einbürgerungen von jungen Ausländerinnen und Ausländern der zweiten und dritten Generation forderte. Angesichts des Widerstandes im Rat zog er seine Motion zurück. Der Nationalrat befand, so kurz vor dem Abschluss der Vorarbeiten zur Totalrevision des Anag sei es nicht mehr angezeigt, dem Bundesrat einen verbindlichen Auftrag zu erteilen, weshalb er die ständerätliche Motion nur in Postulatsform überwies.

Grundsätze der künftigen Ausländerpolitik Integration verstärkt gegen Missbräuche

Im Juni lancierte ein aus den Parteipräsidenten von SVP, SD und FP und weiteren prominenten Politikern dieser Parteien (u.a. Blocher) gebildetes Komitee eine Volksinitiative „für Volksabstimmungen über Volksinitiativen innert sechs Monaten unter Ausschluss von Bundesrat und Parlament“. Diese verlangt, dass die Bundeskanzlei unmittelbar nach der Einreichung einer ausformulierten Volksinitiative einen Abstimmungstermin innerhalb der nächsten sechs Monate festlegt. Dabei braucht es nicht nur keine formelle Stellungnahme oder Abstimmungsempfehlung des Bundesrates und der Bundesversammlung mehr, sondern das Parlament darf auch keine Gegenvorschläge ausarbeiten. Ersatzlos gestrichen würde gemäss dem Initiativtext auch die Bestimmung, dass die Bundesversammlung eine Volksinitiative wegen Verletzung des Grundsatzes der Einheit der Materie oder wegen Widerspruchs zu zwingendem Völker- und Menschenrecht für ungültig erklären muss. In ganzseitigen Inseraten in einer Vielzahl von Zeitungen stellten die Initianten ihren Vorstoss unter dem Titel „Wenn in der Schweiz das Volk spricht, haben die Politiker zu schweigen“ vor. Wegen diesem Inseratetitel bezeichnete zuerst die NZZ, später dann auch andere Kritiker das Volksbegehren als „Maulkorb-Inititative“. Die Detailhandelskette Denner AG unterstützte das Begehren finanziell und beteiligte sich an der Unterschriftensammlung. Diese von einigen massgeblichen Politikern der Zürcher SVP mitgetragene Initiative war aber auch in SVP-Kreisen nicht unumstritten. So distanzierte sich der Aargauer Ständerat Reimann anlässlich der Debatte über die Beschleunigungsinitiative ausdrücklich davon. Der Bundesrat selbst sah sich veranlasst, in einer Stellungnahme die Stimmberechtigten vor der Unterzeichnung dieser Initiative, welche die schweizerische Demokratie und deren demokratisch legitimierten Institutionen in Frage stelle, zu warnen.

„Maulkorb-Initiative“ (Sechs-Monate-Initiative) 1999
Dossier: Vorstösse für eine schnellere Behandlung von Volksinitiativen

Als Postulat überwies der Ständerat eine Motion Reimann (svp, AG), welche die Aufnahme der SRG in den Wirkungsbereich der Eidgenössischen Finanzkontrolle gefordert hatte, um die Finanzaufsicht über die SRG zu überprüfen und insbesondere die Verwendung der Empfangsgebühren einer öffentlichen Kontrolle zu unterstellen. Der Bundesrat hielt Zweifel am guten Funktionieren der Finanzaufsicht über das Unternehmen für unbegründet und verwies auf die bereits bestehende Rechenschaftspflicht der SRG gegenüber diversen Gremien.

Finanzaufsicht über die SRG

Im Ständerat beantragte Reimann (svp, AG) daraufhin Zustimmung zum Vorgehen des Nationalrates, wodurch der letztjährige deutliche Entscheid seines Rates im nachhinein desavouiert worden wäre, was zumindest verfahrensmässig Fragen aufwarf. Inhaltlich wurde seine Begründung, die Schweiz sei kein Einwanderungsland und die Integration primär die Sache der Betroffenen, nicht diskutiert. Mit 22 zu 5 Stimmen bekräftigte die kleine Kammer ihr Bekenntnis zu einer auch vom Bund getragenen Integration der auf Dauer hier lebenden Ausländerinnen und Ausländer sowie zu den allenfalls dafür anfallenden Kosten.

Totalrevision des Asylgesetzes
Dossier: Totalrevision Asygesetz 94-98

Der Ständerat folgte mit 28 zu 6 Stimmen dem Antrag seiner Kommission auf Nichteintreten auf den vom Nationalrat erarbeiteten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Wohneigentum für alle» und bestätigte seine Empfehlung von 1996, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Als Hauptgründe für diesen Entscheid galten einerseits die Ertragsausfälle von CHF 100 bis 150 Mio., die der Gegenvorschlag dem Bund verursachen würde, und somit im Widerspruch zum Haushaltsziel 2001 und zu den Ergebnissen des Rundes Tisches stünden, andererseits die Vernehmlassung der Kantone. Die Anträge Bisig (fdp, SZ) und Reimann (svp, AG) auf Eintreten fanden im Plenum keine Mehrheit. Konsequenterweise lehnte der Ständerat auch die Motion der WAK-NR ab, wonach der Bund künftig bei der direkten Bundessteuer die kantonalen Eigenmietwerte übernehmen muss, soweit sie nicht mehr als 25% vom schweizerischen Mittel abweichen (97.3183).

Volksinitiative „Wohneigentum für alle“ (BRG 95.038)
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2023)

Bei den Gesamterneuerungswahlen im Kanton Bern waren nach den Rücktritten von Peter Widmer (fdp), der die politische Bühne nach achtjähriger Zugehörigkeit zur Regierung verliess, sowie Peter Schmid (svp), der Interesse an der Nachfolge von Ständerat Ulrich Zimmerli signalisierte, zwei Sitze neu zu besetzen. Der Wahlkampf warf keine grossen Wellen, was nicht weiter erstaunlich war, weil von Anfang an keine parteipolitischen Veränderungen zu erwarten waren, da die beiden grossen bürgerlichen Parteien mit einer gemeinsamen Liste und partnerschaftlicher Werbung antraten. Seit der 1990 vorgenommenen Verkleinerung der Exekutive auf sieben Sitze beanspruchte die SVP drei Sitze, die FDP deren zwei für sich; die beiden weiteren Sitze wurden der SP überlassen. Mit dem Wahlausgang vom 19. April zeigten sich sowohl Bürgerliche als auch die SP zufrieden, weil für sie aus den Wahlen keine eigentlichen Niederlagen resultierten. Das traditionelle Wahlbündnis zwischen SVP und FDP hatte sich ein weiteres Mal bewährt: als Siegerin ging Elisabeth Zölch (svp) aus den Regierungsratswahlen hervor, die in 20 von 26 Amtsbezirken das beste Resultat erzielte. Auf dem zweiten und dritten Rang landeten der Vertreter des Berner Jura, Mario Annoni (fdp), der vor vier Jahren noch vor Zölch das beste Resultat erreicht hatte, sowie Hans Lauri (svp). Das bürgerliche Quintett vervollständigten die freisinnige Dora Andres sowie Werner Luginbühl (svp), die als Neue den Sprung in die Regierung sicher schafften.

Die Linke, die mit fünf Kandidaturen angetreten war, verfehlte ihr Wahlziel auf einen dritten Sitz in der Regierung deutlich. Immerhin konnten die beiden bisherigen sozialdemokratischen Kandidaten Dori Schaer und Samuel Bhend im Gegensatz zu den letzten Regierungsratswahlen vor vier Jahren die bürgerlichen Phalanx sprengen und überrundeten stimmenmässig die beiden neugewählten Bürgerlichen. Eine Niederlage musste die dritte SP-Kandidatin Elisabeth Gilgen einstecken, die das absolute Mehr nicht schaffte und den Einzug in die Regierung deutlich verpasste. Einen Achtungserfolg erzielten die beiden grünen Politikerinnen Regula Rytz und Barbara von Escher, welche nur unwesentlich hinter Gilgen zurückblieben. Aus rot-grünen Kreisen wurde einmal mehr das Majorzwahlrecht kritisiert, bei dem die Bürgerlichen die Sitzzahl der Linken bestimmen könnten. Nichts mit dem Wahlausgang zu tun hatten die weiteren Kandidaten aus EVP, SD, Bürgerpartei und Vereinzelte. Die Regierung setzt sich auch weiterhin aus drei SVP-Mitgliedern, zwei Freisinnigen und zwei Sozialdemokraten zusammen. Im Kanton Bern sitzen mit Zölch, Schaer und Andres erstmals drei Frauen in einer Kantonsregierung. Das Resultat der Regierungsratswahlen insgesamt war Ausdruck einer offenbar weit verbreiteten Zufriedenheit des Wahlvolkes mit der Regierungsarbeit: die Bisherigen belegten geschlossen die ersten fünf Plätze. Andererseits widerspiegelt es eine grosse Gleichgültigkeit gegenüber der kantonalen Politik: die Stimmbeteiligung war mit 29,3 Prozent äusserst tief (1994: 33,5%).

Regierungsratswahlen Bern 1998
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1998
Dossier: Kantonale Wahlen - Bern

In der Frühjahrssession stimmte die kleine Kammer als Erstrat einstimmig der Ratifikation des UNO-Übereinkommens zur Beseitigung aller Diskriminierungen der Frauen mit den vom Bundesrat beantragten Vorbehalten zu. Gegen die Ratifikation des Abkommens wandten sich lediglich die Abgeordneten Schmid (cvp, AI) und Reimann (svp, AG) mit der Begründung, das Abkommen beeinträchtige die in der Schweiz gültige Rechtsordnung, weil einzelne Bestimmungen zu direkt anwendbarem Recht führten und damit dem Einfluss von Volk und Ständen entzogen würden. Die Juristin Beerli (fdp, BE) beruhigte ihre Kollegen und erklärte, die einzigen in der Konvention enthaltenen direkt anwendbaren Rechtsansprüche seien in der Schweiz bereits umgesetzt. Auch Bundesrätin Dreifuss unterstrich, dass mit der Ratifikation des Übereinkommens keine Ausweitung der Sozialrechte verbunden sei. Mit 31:7 Stimmen wurde der Antrag Schmid, die Konvention nicht zu unterzeichnen, dafür aber deren Grundsätze in einen allgemeinen Bundesbeschluss zu kleiden, abgelehnt.

kleine Kammer Ratifikation des UNO-Übereinkommens zur Beseitigung aller Diskriminierungen der Frauen direkt anwendbarem Recht bereits umgesetzt

Stillschweigend und mit Einverständnis des Bundesrates überwies der Ständerat ein Postulat Reimann (svp, AG), zur Rettung des Schweizerischen Sportmuseums in Basel. Der Bundesrat wird darin gebeten, seine guten Dienste zur Erhaltung des sich in einer existentiellen Krise befindlichen Sportmuseums anzubieten. Dank privater Spenden sowie einem namhaften Betrag des Sport-Toto-Ausschusses des Schweizerischen Landesverbandes für Sport konnte der Betrieb für ein weiteres Jahr gesichert werden, doch ist die Zukunft höchst ungewiss.

Schweizerischen Sportmuseums

Als Erstrat hatte der Ständerat im März über die 1993 vom Hauseigentümerverband eingereichte Volksinitiative «Wohneigentum für alle» zu entscheiden, die Steuererleichterungen für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und eine massvolle Besteuerung der Eigenmietwerte verlangt. Der Bundesrat hatte die Initiative, die Steuerausfälle in der Grössenordnung von CHF 1,5 bis 2 Mrd. für Bund und Kantone zur Folge hätte und vor allem bisherige Hauseigentümer begünstigen würde, 1994 ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen. Bei einem Stimmenverhältnis von 29 zu 7 Stimmen war die Initiative auch im Ständerat chancenlos. Anders als seine vorberatende Wirtschaftskommission (WAK), die auch einen Gegenvorschlag abgelehnt hatte, folgte der Ständerat mit 25 zu 12 Stimmen aber einem Antrag Bisig (fdp, SZ) und beauftragte die WAK mit der Evaluation eines möglichen Gegenvorschlags, der eine für Bund und Kantone haushaltsneutrale Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums verwirklicht.

Als möglichen Kern eines Gegenvorschlags propagierten die dem Unterstützungskomitee der Hauseigentümer-Initiative angehörenden Ständeräte Küchler (cvp, OW), Loretan (fdp, AG) und Reimann (svp, AG) die Forderung einer Aargauer Standesinitiative (91.311), gemäss welcher der Bund bei der direkten Bundessteuer die von den Kantonen festgesetzten Eigenmietwerte übernehmen müsste, soweit sie mindestens den halben Marktwert umfassen. Heute berechnet der Bund in jenen elf Kantonen, die die Wohneigentümer besonders schonen, erhöhte Eigenmietwerte. Die Standesinitiative, die ebenfalls mit Steuereinbussen verbunden wäre und die 1993 die knappe Unterstützung des Nationalrats fand, wurde ebenfalls an die vorberatende Kommission zurückgewiesen.

Die WAK fand jedoch keine kostenneutrale Alternative zur Wohneigentums-Initiative und sah deshalb von einen Gegenvorschlag ab. Mit leeren Händen wollte sie aber nicht ins Plenum zurückkehren. Sie arbeitete eine Motion aus, die eine Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) fordert und den Kantonen mehr Spielraum bei der Festsetzung des Eigenmietwertes übertragen will (96.3380). So sollen Kantone die Eigenmietwerte massvoll ansetzen, für alle oder einen Teil der Steuerpflichtigen auf eine Anpassung der Eigenmietwerte während einer gewissen Periode verzichten und den Neuerwerb von Wohneigentum mit speziellen Anreizen fördern können. Mit einer zweiten Motion verlangte die WAK, die 1973 vom Bundesgericht begründete sogenannte «Dumont-Praxis» abzuschaffen (96.3379). Gemäss dieser sind Unterhaltsaufwendungen für Liegenschaften in den ersten Jahren nach einem Hauskauf als wertvermehrende und deshalb in der Regel nicht abzugsfähige Ausgaben zu betrachten. Die Abschaffung dieser Praxis würde sich gemäss WAK eigentumsfördernd auswirken. Eine weitere Möglichkeit, der Hauseigentümer-Initiative entgegenzukommen, sah die WAK beim Modell des «Logis-Leasing». Die namentlich im Kanton Genf gewährte steuerliche Erleichterung für Miete-Kauf von Wohneigentum wird heute vom Bund nicht zugelassen. In der Herbstsession verzichtete der Ständerat endgültig auf einen Gegenvorschlag zur Hauseigentümer-Initiative, überwies dafür gegen den Willen des Bundesrates beide Motionen der WAK mit deutlichen Mehrheiten. Der Aargauer Standesinitiative gab er keine Folge.

Volksinitiative „Wohneigentum für alle“ (BRG 95.038)
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2023)

Wenn die Ratifizierung schon nicht abzuwenden war, so wollte Schmid, unterstützt von Reimann (svp, AG), Wicki (cvp, LU), Frick (cvp, SZ) und einigen weiteren Ratskollegen, die Konvention zumindest mit einem generellen Vorbehalt versehen. Danach sollte die Schweiz erklären, dass das Übereinkommen innerstaatlich keine direkte Anwendung findet. Aus den bereits in der Eintretensdebatte angeführten Gründen verneinte die Mehrheit des Rates die Notwendigkeit eines derartigen Vorgehens. Bundesrat Cotti und Kommissionssprecher Danioth (cvp, UR) machten auf die internationalen Implikationen eines generellen Vorbehalts aufmerksam. Insbesondere Cotti erklärte, der Aufschub der Ratifikation habe dem Ansehen der Schweiz im Ausland bereits erheblich geschadet. Auch in diesem Punkt konnte sich der Antrag Schmid - obgleich etwas weniger deutlich - mit 30 zu 9 Stimmen nicht durchsetzen.

Die Debatte in der kleinen Kammer hatte über weite Strecken wenig bis nichts mit dem Schutz der Kinder zu tun, wohl aber mit generellen juristischen Überlegungen. Schmid (cvp, AI) beantragte dem Rat, auf die Vorlage überhaupt nicht einzutreten. Er drückte sein Unbehagen über das zunehmende Einfliessen von direkt anwendbaren völkerrechtlichen Bestimmungen in die schweizerische Rechtsordnung aus. Zudem machten ihm einzelne Bestimmungen der Konvention Angst. Sie seien dazu angetan, die elterliche Gewalt auszuhöhlen und würden zu einer verstärkten Einmischung der Kinderschutzorganisationen und der Gerichte in innerfamiliäre Belange führen. Diesen Ausführungen hielt Beerli (fdp, BE) entgegen, die Schweiz verfüge schon heute über einen umfassenden Kinderschutz, weshalb der Beitritt zur Konvention keine Änderung des innerstaatlichen Rechts erfordere. Das Abkommen äussere sich nicht zu Erziehungsmitteln und -grundsätzen, und das Gleichgewicht zwischen Führungsanspruch der Eltern und Rechten der Kinder bleibe unangetastet. Der Nichteintretensantrag unterlag schliesslich mit 35 zu 4 Stimmen.

Ganz auszuräumen vermochten die Befürworter der Vorlage die Bedenken der konservativen Kreise des Rates dennoch nicht. In der Detailberatung nahm der Ständerat auf Antrag seiner Kommission einen weiteren punktuellen Vorbehalt an, wonach die Gesetzgebung über die elterliche Sorge Vorrang gegenüber der Konvention hat. Vergeblich plädierten die beiden Freisinnigen Forster (SG) und Leumann (LU) dafür, diesen Vorbehalt nicht einzufügen. Er erwecke erst den Eindruck, dass es zwischen dem schweizerischen Verständnis der elterlichen Gewalt und der Konvention einen Widerspruch gebe, was dem internationalen Image der Schweiz nur Schaden zufügen könne. Der Rat zog es aber mit 28 zu 9 Stimmen vor, "ein innenpolitisches Zeichen zu setzten". Die bereits vom Bundesrat vorgeschlagenen Vorbehalte waren unbestritten, weshalb die Vorlage schliesslich mit 37 zu 1 Stimmen angenommen wurde. Ein letzter Versuch, die Konvention vielleicht später doch noch zu kippen, nämlich ein Minderheitsantrag Reimann / Schmid auf Unterstellung unter das fakultative Staatsvertragsreferendum unterlag mit 34 zu 7 Stimmen .

UNO-Konvention über die Rechte der Kinder

Eine Motion Reimann (svp, AG) wollte mit einer Änderung des StHG (Steuerharmonisierungsgesetz) bewirken, dass die Kantone bei der Wohneigentumsförderung mehr Spielraum erhalten. Die Kantone sollen die Eigenmietwerte wesentlich unter dem Marktwert ansetzen können. Anreize schaffen sollen ausserdem zusätzliche Abzugsmöglichkeiten bei Neuerwerbungen, der Verzicht einer Anpassung der Eigenmietwerte während einer bestimmten Periode und Bausparabzüge. Auf Antrag des Bundesrates schwächte Reimann seinen Vorstoss in ein Postulat ab; dieses wurde vom Ständerat oppositionslos überwiesen.

Mehr Spielraum für die Kantone bei der Wohneigentumsförderung (Mo. 96.3010)
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2023)

Die vorberatende Kommission des Nationalrates sprach sich mit grosser Mehrheit für Eintreten aus. In der Detailberatung versuchte dann aber ein rechtsbürgerliches Quartett – Arbeitgeberdirektor Allenspach (fdp, ZH), Rechtsprofessorin Sandoz (lp, VD), Wirtschaftsanwalt Ducret (cvp, GE) und Maximilian Reimann (svp, AG) — das Gesetz in fast allen Artikeln abzuschwächen.

Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann "Gleichstellungsgesetz"